Rantzau, Daniel BREV TIL: Gyldenstierne, Mogens FRA: Rantzau, Daniel (1565-12-28)

Hoxø, 28. December 1565. Daniel Rantzau til Mogens Gyldenstjerne.
Han er kommet tilbage til sine Knægte, men de lovede Penge er ikke kommet. Da Knægtene ikke har faaet Penge i 4—5 Uger og han derfor s. 762ikke kan svare for, at de ikke tilføjer Befolkningen Skade, anmoder han Mogens Gyldenstjerne om med Brevskriveren at sende et Forskud paa 6 — 7000 Dir.

Meine freuntliche vnd gudtwillige dienste zuuorn. Gestrenger vnd erenuhester, gunstiger vnd guter freundt. Jch kan hirmit euer g. vnuorbigencklich nicht vorhaltenn, wie das jch ahm vorgangenen Christage (alß ich mit Georgenn vonn Hollenn fast jn die drej wochen bej der kon. matt. meinem gnedigsten hern zu Nieburgk gewesen) alhir zu meinen knechten widderumb angekamen bin. Ob ich nuhn woll gehoffett, es solte der von her Jurgen Lucken geschenen zusage folge geschen vnd meinen kreigßleuten, wie billich, gelt, sie damit zuuerstrecken, zugekamen seyn, wie mich danne auch die kon. matt. selbst berichtett, das seine kon. matt. vor vhierzehen tagen beuhell gethan, das das gelt bestellet vnd vbergeschickett werden solte, so is doch vber verhoffen sollichs nicht gesehen, vnd sein alle zusagen, derer doch oftmals vnd viele gesehen, keine gehalten wordenn, vnd habe also meine kreigsßleute, welche auch fast jn vhier oder funf wochen keinen heller bekamen, noch ahne gelt gefundenn. Darzu bleiben auch die zugesagten commissarien außen, vnd in summa, es jst nergendts kein geldt vorhanden, vnd den armen kreigßleutenn wirdt auch nichts zugebrachtt. Nhun haben e. g. zuermeßenn, dieweile den armen kreigsßleuten jn so langer zeit nicht geliehen jst wordenn, sie auch sonsten kein geldtt habenn, was vor vnwille, vnrath vnnd Widderwertigkeit daraus erwachßen vnd folgen wirth, das die knechte, die den noch vf die lenge hende vnd fuße nicht freßen konnen, werden zugreiffen vnd nhemen, dar es fur handen, vnd also die armen leute vorderben; ob der kon. matt. darmit gedienett, will jch einem jdern zuerkennen gebenn. Ihm vhalle es auch gesehen wurde, das etwan die knechte den armen leuten den bauren schaden vnd eingriff thun wurdenn, will ich s. 763darjnne entschuldigett sein, vnd werth ein jder redelicher nicht mir, sondern den, die das gelt billig vorschaffen solten, de schuldt zumeßenn. Ich weiß schir nicht, was men von vns machen will, ob wir bettelen sollen oder auch das landt gantz vorterben. Dieweile ich nhun nirgents kein gelt vfzubringen oder zubekamen weiß, jch mich auch der commissarien nicht zugetrosten, weilen sie solange außen bleiben, darzu auch von her Jurgen Lucken die mirh vor vhier wochen zugesagt nichts bekame, alß ist hirmit meine freuntliche bitte, e. g. wollen mir ein sechß oder sieben tausent thaler bej zeigerm zukamenn laßenn vnd vberschickenn, darmit weiter schade, vnrath vnd widderwirtigkeit vorhutet werden muge, vnd das den armen kreigßleuten also, bis solange die commissarien ankamen, ein wejnig vorgestrecket vnd geliehen werden muge. Darjhnne werden sich e. g. jn betracht, das der kon. matt. zum hogestenn darahnne gelegen, vnbeschweret vnd gudtwillig bezeigen, vnd geschicht dar ahnne der konn. matt. zu gnedigstem gefallen, vnd ich bins wedderumb zuuordienen willig vnd geneigtt. Thu ahne das, was euch lieb jst, vnd habe euch sollichs nicht konnen vorhalten. Datum zu Hoxø den 28 ten decembris anno etc. 65. ten

Daniell Rantzow,
Obersther, ss.

(Bagpaa: Seglet, Udskriften og Mogens Gyldenstjernes Paaskrift:)

Dem gestrengen erenuhesten vnd erbar hern Magnuß Guldensterne rittern, kon. matt. zu Dennemarcken etc. stadthaltern vnd reichßrath, erbgeseßen zu Sternholm, meinem gunstigen gutenn freunde.

Anamet ffra Danyel Rantzou ten 2. dag ianvarij anno 65(!).

Tr. i Udt. i H. Rørdam: Histor. Kildeskr. 2. R. I. S. 700.