Innhalt der Rede, welche der Höchste Gerichts-Procurator Uldahl in dem hohen Königlichen Gerichte bey Vertheidigung einer hohen Person am 16. März 1772 zu Copenhagen gehalten hat.

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Rede,

welche

der höchste Gerichts-Procurator

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in dem

hohen Königlichen Gerichte

bey Vertheidigung

einer hohen Person

am 16. März 1772. zu Copenhagen gehalten hat.

Copenhagen, 1772.

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(Au daß Copenhagen der merkwürdigste Schauplatz unsrer Zeiten geworden ist, und seitdem daselbst eine Rolle gespielet wird, deren Verwickelung so dunkel ist , daß man die Auflösung schwerlich zum Voraus absehen kann:. seitdem hat jedermann sein neugieriges Äuge auf diesen politischen Schauplatz gerichtet, und man erwartet mit Ungeduld die Auflösung dieses Gordischen Knotens. Seit dem 17. Januar dieses Jahres ist kein Tag vergangen, an welchem sich nicht eine neue Scene eröffnet hat. Alle jetzige Vorfälle sind Folgen von der großen Staatöbegebenheit jenes für Dänemark ewig merkwürdigen Tages. Das gefährliche Project des Grafen von Struensee, welches an eben demselben Tage durch eine glückliche Entdeckung, und durch kluge und bedächtig darwider genommene Maasregeln vereitelt wurde, macht jetzund das ganze Dänische Ministerium und alle Große des Hofes, sowie den König selbst, beschäfftiget, und jeder Theil arbeitet daran, diese wichtige Sache vor)( 2 der

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der ganzen Welt in ein gehöriges Licht zu sehen, und jedermann zu zeigen, daß man einem jeden Gerechtigkeit wiederfahren kaffen will, er mag nun zu der Parthey vor oder wider den König gehören.

Aus diesem Grunde haben des Königs Majestät, wie bereits bekannt genug ist, eine Com: mißion verordnet, welche die Sache und das angeschuldigte Verbrechen aller derer genau, und nnpartheyisch untersuchen muß, welche wider den König und das hohe Königl. Haus übel gesinnet find, und die vorgehabte Staats-Revolution angesponnen gehabt. Fast täglich ist Session und Verhör über die Beschuldigten gehalten worden; und da es die Würde und der Respect. einer gewissen hohen Person, welche mit dabey verwickelt ist, nicht gestattet, vor die angeordnete Inquisitionö-Commission geführt zu werden, so haben die Glieder derselben sich zu verschiedenen malen bereits nach Cronenburg begeben müssen, um diese Person über gewisse angeschuldigte Puncte zu vernehmen. Auch selbst auf dem Schlosse des Königs sind darüber verschiedene Seßionen gehalten worden.

Je wichtiger diese Sache ist, je reiflicher und unpartheyischer muß dieselbe überlegt und unterhandelt werden, zumal da es unter andern solche Personen betrifft, welche man wohl nicht zu den Unterthanen der Majestät so schlechterdings rechnen kann, und bey welchen noch die Frage entsteht: Ob ein Unterhalt des Reichs zum Richter

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ter derselben gesetzt werden könne? Die Sache ist sehr kritisch, und die Auflösung dürfte den größten Rechtsgelehrten zu schaffen machen. Fast aus allen Departements in Copenhagen sind Personen verordnet, welche zu der Untersuchung dieser höchstwichtigen Sache gebraucht werden.

Es wurde demnach aus dieser Ursache auf Befehl des Königs am 16. Mär; eine Hauptversammlung des Königl. angeordneten Gerichts, auf dem Versammlungs-Saale der vormaligen König!. Rentekammer gehalten. Sie nahm ihren Anfang um 4 Uhr des Nachmittags und dauerte bis Abends um 9 Uhr. Die dabey gegenwärtigen Beysißer waren folgende: i) Aus dem König!, geheimen Staatörathe, die geheimen Staatsministers, Graf Thott, Schack-Rathlow, der Admiral Römeling, und der Minister des auswärtigen Departements, der Graf von der Osten, 2) Aus dem Militair-Etat, der Vice-Admiral Raas, der Contre-Admiral Fio scher, der General-Major Hoben, und der Oberste von Penz. Zz) Von der Geistlichkeit: der Bischof zu Copenhagen Hardoe, die ProfefforeS der Theologie Holm und Smdsgaard, der Stiftsprobst Hegelund und der Garnisonsprobst Hee. 4) Aus dem höchsten Gerichte und andern Königl. Departements: der Stifts-Amtmann, Graf Knuth, der geheime Rath Scheel, der Stifts-Amtmann Scheel, der Baron Ines Wind : die Conferenz-Räthe Stampe, Braem Lüdorph, Hielinftierne und Carstens: de^ )( Z. Cam,

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Cammerjunker Leverzau; die Etaatsräthe Hoppe, Rocfoed Amkcr, Sevel, Reiche und Guldberg; die Justihräthe Obelitz, Anchers sen, Brink Seidelin, Bork (als Secretair) Korn und Rortscn; der General Kriegs:Æon miffair Smidt, die Assesiores im höchsten Gerichte, Debes und Trefthsw; der Kammer: Advocat Bang, und der höchste Gerichts-Procurator Uldahl. Es bestund also dieses ganze König!. Gericht aus 39 Personelt, wobei) besonders zu bemerken, daß der Kammer - Advocat Bang, und der Gerichts-Procurator Uldahl als die Advocaten und Sachwalter der gegenseitigen Parhcy zugegen waren. Se. Majestät der König hatten daher den Procurator Uldahl während dieses Geschäfftö von seinem Eide dispensiret, damit er die Sache desto dreister und unpartheyischer ausführen möchte. Der Hert Procurator that alles, was ihm seine Pflichten anflegten. Er hatte sich deswegen schon vorher nach Cronburg begeben, und sich mit seiner hohen Clientin über Liese Sache besprochen; daher er in dieser Versammlung eine Rede hielt, und seine Vertheidigung gleichsam damit ansicng , die er nun ferner KuSzuführen suchet. Es wird diese Rede um desto merkwürdiger und angenehmer zu lesen seyn, je geheimer dieselbe bisher vor dem Publico gehalten worden, und deren Copie nur wenigen in die Hände gerathen ist.

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Kopie derjenigen Rede/

welche

von dem Herrn Gerichts-Procurator Uldahl

in der Versammlung des Königl. angeordneten Gerichts am 16. Marz gehalten worden.

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er Auftrag, der Ihnen sowol, als mir, von des Königes Majestät gemacht worden, unpartheyische Beurtheiler einer Handlung zu seyn, welche ganz Dannemark zum Gegenstände hat, berechtiget uns insgesamt, ja es nöthiget uns dieser Befehl so gar, uns jetzt einen Augenblick selbst zu verleugnen, und der Verbindung zu entsagen, mit welcher uns Geburth, Stand und Pflicht der Hand unserer Majestät unterthänig und verbunden gemacht hat. Weder Partheylichkeit noch Furchtsamkeit müssen jetzt die Führerin unserer Nrtheile und Empfindungen seyn; sondern allein die Gerechtigkeit und Billigkeit sind die Magschaalen, auf welchen wir auch jetzt alle unsre Handlungen abwägen müssen, und die auch allein unsere Herzen und unsere Zunge regieren sollen. Der Befehl und die Freyheit, welche mir von des Königs Majestät, in dieser wichtigen und ( 4 ) ganz

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ganz außerordentlichen Sache zu sprechen, allergnädigst ertheilet worden, machen mich kühn, ohne Zurückhaltung zu reden und zu handeln. Ich werde mich nie erfrechen, dem Laster die Schminke der Tugend, und der Ungerechtigkeit die Maske der Gerechtigkeit zu geben : ich werde aber doch nach allen Regeln der Billigkeit, und nach den wahren Empfindungen meines Herzens auf das getreuste untersuchen: Ob man nicht einen Schritt über die Granzen gewagt habe, wenn man eine Person, deren Geburt und hoher Stand sich weit über den Stand eines Unterthanen erhebt, ob man diese Person und ihre Handlungen, sage ich, eben mit dem Maaßstabe messen kann, nach welchem man die Verbindlichkett und die Handlungen eines Unterthanen oder Bedientendes Staats beurtheilet; und ich glaube, der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht zu nahe zu treten, wenn ich dem Gegentherle das Wort rede. Sie, meine Herren, sind insgesammt sattsam von demjenigen unterrichtet, was die Anschuldigungen gegen die - - - betrifft, und es kommt nur darauf an, daß Sie der Stimme der Pars theylichkeit kein Gehör geben, und allein der Gerechtigkeit und Billigkeit das Wort führen

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lassen. Das Vertrauen, welches ich in Dero Rechtschaffenheit setze, spricht sie schon zum voraus von dem erster« frey, und ich hoske, daß Ihre Liebe zu eben dieser Gerechtigkeit meinen Gründen ohne Bedenken bentreten werde. Der König selbst stellet sich jetzund Dero Beurtheilungen frey, und Hdchstdero gnädigste Herablassung erlaubt Ihnen, in einigen Stücken nicht den Monarch zu betrachten ; und Sie dürfen ohne Einschränkung alle Handlungen untersuchen, um sie entweder zu billigen oder zu tadeln, und ebendiese Herablassung erlaubt auch mir, alle meine Gedanken frey zu eröffnen und die Vertheidigung der Beklagten zu unternehmen.

Ich mag nun diese Sache auf einer Seite betrachten, auf welcher ich will, so finde ich so viele Bedenklichkeiten in dem Verfahren gegen die Person der - - - daß ich nicht umhin kann, sie nicht in einem jeden Stücke zu billigen. Billig haben wir jetzt die Person des K . . und dessen G . . aus einem zwiefachen Gesichtspuncte, und zwar in demjenigen Augenblicke, da der Befehl und die Vollziehung der Gefangennehmung geschah, zu betrachten: entweder auf der Seite der Majestät, oder als Gemahl; und ich glaube, YF

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daß die elftere der Hauptgegenstand sey, auf welchen man jetzt sein Augenmerk zu richten habe. Eine der wichtigsten Fragen, welche sogleich aus dem Namen der Majestät selbst gefolgert werden muß, ist: in wie weit man der Majestät einer K . . ein Staatsverbrechen imputiren könne, wofern man sie nicht zu der Classe der Unterthanen des Reichs und des Königs herabsetzen und sie ihnen gleich behandeln will. Und wie ist es möglich, dieser Herabsetzung Raum zu geben? Die Verbindung, in welcher dieselbe als Gemahlinn stehet, kann zu diesem Schritte nicht im geringsten berechtigen. Ich will nur einen der geringsten Grunde erwähnen. Da es die Gesetze erlauben, nach dem Ableben eines Königs während der Minderjährigkeit des Kronprinzen das Ruder des Staats der Majestät einer -verwitweten Königinn in die Hände zu geben, so spricht eben dieses Recht sogleich einer Königin alle Unabhängigkeit von derUnterthäniqkeit schon bey Lebzeiten ihres Gemahls stillschweigend auf einmal zu; obgleich eine Königin nichts weniger als das Ruder des Staats bey dem Leben ihres Gemahls zu führen berechtiget ist. Und spricht sie der hohe Stand ihrer Geburt und als

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eine Prinzeßin eines fremden Staats von eben dieser Unterhänigkeit vollkommen und ohne Umschweif frey? Mick dünkt Ja. Kann man also wohl mit Recht gegen eine solche Person eben sd »erfahren, als man es gegen einen Unterthan des Staats zu thun befugt ist? Ick) will jetzt nicht einmal anführen, daß der Person einer Königin der ganze Staat die Erhaltung des königlichen Stammes zu verdanken hat. Giebt sie uns nicht des Throns würdige Prinzen? Nein! unmöglich kann man gegen dieselbe eben so, wie gegen denjenigen verfahren, der ein Eingebohrner des Staats, oder acquirirter Unterthan derKrone ist, und dessen Abhängigkeit allein von der Majestät des Monaich n d'epcndiret.

Aber noch nicht genug, meine Herren, daß wir hier die Seite der Majestät betrachtet haben; wir wollen uns nach einem andern Gesichtspuncte wenden, wir wollen sie blos als Gemahlin ansehen, wir wollen alle diejenigen Rechte beyfeite fetzen., deren ein Monarch, dessen Macht unumschränkt ist, sich bedienen kann, mit seinen Unterthanen nach der Strenge zu verfahren, und über sie ein Urtheil zu sprechen, welches feinen weifen Einsichten

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sichten gemäß ist: so glaube ich auch hier nichts weniger als dieses zu finden, daß ein Ehemann eine unumschränkte Gewalt über die Person seiner Gattin besitze; da die Ehe nichts anders als ein pafitum ist, dessen finis in mutuo auxilio et propagatione stirpis besteht. Sind nicht die geistlichen Gerichte bloß darum für die Wohlfahrt eines Staats geordnet, damit sie diese Gerechtsame beschützen, die Ordnung derselben erhalten, und demjenigen Theile, dessen Beschwerden wider den andern bey diesen Gerichten angebracht werden, Gerechtigkeit wiederfahren lassen? Und kann man wohl eine Entscheidung beschließen, bevor nicht das billige Audiatur et altera pars Statt gefunden hat? Ueberlegen Sie wohl, meine Herren, ob sich nicht in hoc skatu bereits das Gegentheil geättfert hat. Die Gewalt, mit welcher man die K - - C - - behandelt hat, zeiget offenbar die Herabsetzung ihrer Hoheit, chrer Geburt, und ihrer Gerechtsame als Gemahlin, ja überhaupt des Bandes, das sie mit der Monarchie verknüpfet; und nur die Wiederherstellung ihrer Freyheit kamt den Glanz ihrer Hoheit und Gerechtsame wieder in etwas erheben. — Und in wie weit sich die ehelichen Verbindungen

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dungen aufheben lassen, kann aus den geistlichen Rechten unsers Staats am sichersten beurtheilet werden.

Ihre hohen und weisen Einsichten, meine Herren, Ihre Gerechtigkeits-Liebe und Ihre Nnparthcylichkeit lassen mich hoffen, daß Sie meine Gründe, welche ich Ihnen jetzt und ferner vor Augen lege, in reife und unpartheyische Ueberlegung ziehen werden. Es würde unnöthig styn, Ihnen alles dasjenige zu wiederholen , was diese hohe Person selbst zu eigener Verrheidigung angewendet haben. Alle diese Pappiere sind in Ihren Handen. Lesen Sie, urtheilenSie, und dann werden Ihre Gesinnungen nicht anders als meinen Gedanken und meinen Gründen beytreten können, deren Aufsatz ich Ihnen ebenfalls schriftlich und weitlauftiger, und, wie ich mir schmeichele, weit gründlicher darlegen werde, als es mir diese wenigen Augenblicke erlauben, welche ich, vor Ihnen zu reden, die Erlaubniß habe. Der König hat Sie zu Richtern gesetzt, und allein von Ihren Urtheilcn wird es abhangen, die Rechte der Majestät zu beschützen, die monarchische Gewalt zu erhalten, und die Freyheit des Reichs zu unterstützen. Bloß nach Ihrem Ausspru-

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che wird man die Beleidigungen in einem Hs: hen oder niedrigern Grave betrachten, und bloß in Ihre Hände ist es gegeben, einer Person den Vorzug und Hoheit ihrer Geburt, und die Rechte der Majestät zu erniedrigen, ja ich will sagen, gänzlich abzusprechen. Sie allein haben es jctzund in Ihrer Gewalt, entscheidende Richter zwischen einem Gemahl und einer Gemahlin zu seyn, deren Rechte und Verbindlichkeit, aus diesem Gesichts: puncte betrachtet, einander von je her gleich gewesen sind. — Wir können nichts anders, als uns vertheidigen, und diese Vertheidigung kann aus keinem andern Grunde fließen, als welche uns die Gerechtigkeit und Billigkeit an die Hand giebt.

Der Befehl meines Königs hat mich zu dieser Vertheidigung bestimmt. Leben Sie aber versichert, daß ich nichts ohnedie genaueste Prüfung unter fangen werde; weder die Partheylichkeit noch der Affect, sondern allein die Rechte und mein Gewissen Zöllen in allen meinen Unternehmungen für diejenigen Personen, die meiner Vertheidigung anbefohlen sind, die Feder führen.

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Der Hert Gerichts-Procurator Uldahl legte zugleich eine sehr weitlauftige Vertheidigung vor dieses hohe Gericht schriftlich nieder, und seit dieser Zeit arbeitet man mit der größten Aufmerksamkeit und Bedachte in dieser Sache. Ja, es scheinet so gar, daß der ganze Proceß in vielen Stücken ein ganz andres Ansehen gewinnen wollte, als man sich vorher vermuthet hatte. Die Verhöre der Staatsgefangenen dauern noch immer fort, und ob man gleich geglaubt hatte, daß sie wenigstens über den Grafen von Struensee geendiget wären, so ist doch nichts weniger als dieses, weiler bereits schon wieder aufs neue vor der angeordneten Commißion erscheinen müssen. Und ob es gleich die Willenömeynung Sr. Majestät des Königs war, daß der ganze Proceß auf den 2. April geendiget seyn soll, so hat es doch den Anschein jetzt noch gar nicht dazu, sondern er dürfte wohl weitläuftiger werden, als man ihm das Ziel gestecket hat, nachdem dem Herrn Uldahl die Vertheidigung des Grafen von Struensee, und dem Herrn Cammer-Advocat Bang die Defensiv» des Grafen Brandt allerhöchst übertragen und dem HerrnGeneral-Fiscal Vivec die Inquisitions-Sache gegen die Grafen von Struensee und Brandt anbefohlen worden.

Indessen lebt der Graf von Struensee in einer ganz geruhigen Gemüthsverfassung. Seine Beschafftigungen gehen Nur dahin, ein wahrer Christ zu werden, da er vorher, wie er selbst sagt, weder Grundsätze noch Religion gehabt habe.

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Er liest sehr fleißig GellertS moralische Vorlesungen. Sonst ist sein Bezeigen immer demürhig und ernsthaft. Bey einer so stillen Lebensart fängt er an, sehr mager zu werden, welches er den Officieren durch Entblößung seiner Beine zu verstehen gegeben. Denn er war ein Hert von sehr vollkommenen und starken Köper und gutem Ansehen. Des Morgens um 9 Uhr trinkt er Caskee, und speißt einen Zwieback. Des Abends laßt er sich 2 oder z Gerichte holen, die er selten anfißt. Des Abends um 7 Uhr trinkt er Thee, worein er etwas Zwieback eincunkt. Um 9 Uhr legt er sich zu Bette, schläft aber wenig. Der Graf hat wirklich einen Brief von seinem Vater erhalten, den er für Schmerzen anfänglich nicht hat lesen können, jetzt aber mit vieler Empfindung liest. Der Doctor Münter setzt seine Besuche sehr fleißig fort. Vor einigen Tagen war derselbe drey Stunden Vor- und drey Stunden Nachmittags bey ihm, wobcy der Hert General-Lieutenant Hoben zugegen waren. Vermuthlich ist damals nicht bloß von geistlichen Sachen geredet worden.

Der Graf Brandt hingegen bleibt noch immer bey seiner flüchtigen Denkungsart. Sonst ist er ein Mann von sehr gutem Ansehen, etwas lang von Person, von artiger Lebensart und ein so genannter Galant-homme. Er ist ein außerordentlicher Liebhaber der Musik und des Spiels, welches letztere ihm sehr günstig war und seine Chatoulle bereicherte.