Entwurf zu einer Vertheidigung für die regierende Königinn von Dänemark Carolina Mathilda.

Entwurf zu einer Vertheidigung für die regierende Königinn

von Dänemark

Carolina Mathilda.

Homines enim intelligimus ad justitiam natos esse, neque opinione, sed natura, jus esse constitutum.

Cicero de Legibus, L. I. C. 10.

1 7 7 3.

2
3

Vorbericht. Quis talia fundo,

Temperet a Lacrymis? VIRGILIVS.

In meiner Einsamkeit habe ich die traurige Geschichte der Königinn von Dänemark, Carolina Mathilda, durchgedacht, und gegenwärtigen Entwurf zu einer Vertheidigung aufgesetzet. Es scheint mir dem endlichen Wesen des Menschen nichts angemessener zu seyn, als, daß er durch den Unfall

eines andern empfindlich gerühret und zum

4

Vorbericht.

Mitleiden bewogen wird. Die gemeinschaftliche Masse, woraus die Menschen gemacht worden, und die Einförmigkeit, welche die Natur dabey beobachtet hat, hat unter sie eine Sympathie gestiftet, welche die beste Verbindung zur Vollkommenheit des ganzen Geschlechtes ausmacht. Eine jede Unempfindlichkeit, bey dem Unglücke unsers Nächsten, ist eine Abweichung von der ersten Einrichtung unserer Seele. So lange sie sich ihren wesentlichen Eigenschaften überläßt und keinem Einreden der falschen Weisheit Gehör giebt, ist sie nicht allein empfindsam, sondern auch begierig den Nothleidenden zu unterstüßen, und selten ist jemand so unfähig, daß er solches auf keinerley Weise thun könnte. Kann der Mitleidige den Gedruckten nicht auf

eine reelle Art aufrichten, so wird er ihm doch auf

5

Vorbericht.

eine intellectuelle Weise helfen können, und diese Beyhülfe ist ihm zuweilen nothwendiger, als jene. Mein Gewissen giebt mir das Zeugniß, daß mein Herz Mitleidens voll gewesen ist, wie ich die traurige Geschichte der unglücklichen Königinn gelesen, und, daß es mir in die Feder dictiret hat, was auf diesen Blättern steht. Ich habe keine Belohnung, keinen Vortheil von der einen Partey zu hoffen, aber ich fürchte auch nicht den Zorn der andern, denn ich habe einen mächtigen Beystand an der Wahrheit, die uns nimmer im Stich läßt. Dieser Aufsatz wird der Königinn, deren Schicksal mein Herz beweinet, vieleicht nimmer zu Gesichte kommen, und, wenn es geschieht, so wird Sie doch nicht erfahren, daß ich der Verfasser sey. Das erste würde mir leid seyn, weil

6

Vorbericht.

er vieleicht einen Trostgrund enthält, den ihr eigenes beklemmtes Herz nicht hat zeugen können, aber das andere soll mich nicht bekümmern. Die Zufriedenheit mit sich selbst, welche mit dem Bewußtseyn einer erfüllten Pflicht unauflöslich verknüpft ist, nimmt unsere ganze Seele ein, daher ein Verlangen nach einer andern Belohnung in ihr nicht Plaß ergreifen kann.

7

Entwurf

zu einer Vertheidigung

für

die regierende Königinn

von Dänemark

Carolina Mathilda.

§. 1.

Die regierende Königinn von Dänemark, Carolina Mathilda, ist eine geborne Prinzessinn von England.

Ehe sie Königinn ward, war Sie eine Fürstinn, welche von Dänemark auf keinerley Weise abhieng.

Durch die Vermählung mit dem Könige von Dänemark ist Sie keine Unterthaninn von demselben geworden, weil durch eine jede Verehelichung die Ehefrau dem Ehemanne nur in so weit subordinirt wird, als der Endzweck der Ehe, die Vermehrung des Ge-

8

8 Entwurf zu einer Vertheidigung schlechtes und die Erziehung der Kinder *), solches erfordert.

Es gilt auch hier, was die Philosophen sagen: „Keine Ordnung laßt sich ohne einer Beziehung auf ein erstes Eins gedenken.,, Aber es ist ein großer Unterscheid zwischen der Subjection und Subordination **).

Die Königinn hat die Würde ihres hohen Hauses nicht abgeleget, wie sie die dänische Krone aufgesetzet, es würde sonst ein schlechter Tausch für eine freygeborne Prinzessinn aus einem königlichen Hause in Ansehung der drückenden Folgen gewesen seyn, welche aus dem Rechte der Souverainetät entstehen sollen.

Wenn eine Prinzessinn aus einem königlichen Hause an einen Fürsten vermählet wird, der nicht honores regios genießet, so behält Sie den Titel Königliche Hoheiten und die damit verknüpfte Immunität. Diese Erfahrung ist ein einleuchtendes Beyspiel für meinen Lehrsatz.

Die Ehe weiß von keinem Herrn und Diener.

Die Königinn blieb, ihrer hohen Geburt wegen, als Königinn eine Prinzessinn, die in der Welt Nie-

*) Finis secundarius, sive mutuum adjutorium, ist

eine Erfindung der römischen Kirche.

**) Hugo Grotius de Jure Belli & Pacis, Lib. II.

C. V. §. 26. L. I. C. IV. §. 6.

9

für die Königinn von Dänemark. 9

manden anders unterworfen war, als den Grundgesehen Ihres Vaterlandes, und der König von Dänemark hatte über Sie keine andere Macht, als ein jeder Ehemann über seine Ehefrau hat. Als Ehefrau würde Sie dem Foro Ihres Ehemannes unterworfen gewesen seyn, wenn Er selbst unter einer weltlichen Obrigkeit gestanden hätte.

Aber die königlichen Kinder, wird man vieleicht sagen, gehören dem Staate, und als Mutter müßte die Königinn demselben doch wegen der Erziehung verantwortlich seyn, mithin steht Sie unter den positiven Gesetzen desselben. Das erste ist wahr, das andere ist falsch, und die Folge ist unrichtig. Als Mutter ist Sie dem Vater subordinirt, dieser ist Niemanden in der Welt Rechenschaft zu geben schuldig, und Sie erkennet Ihn nur als Ihren Ehemann für den Ersten in der Ordnung, folglich ist Sie auch nicht einmal in diesem Falle als eine Unterthaninn anzusehen.

Hugo von Grote schreibt: Egimus de his,

qui sunt sui juris: sunt alii in conditione parendi positi, aut filii familiarum, servi, subditi & etiam cives, si cum civitatis suæ corpore comparentur *).

Kein einziger von den Begriffen, zu welchen jene Na-

*) Hugo Grotius de Jure Belli & Pacis, L. II. C. XXVI. §. l.

10

10 Entwurf zu einer Vertheidigung

men die Vehicula sind, passet sich auf die Königinn, von welcher die Rede ist.

Es mag hingegen nicht eingewendet werden, daß in einem souverainen Staate auch die königliche Familie dem regierenden Herrn unterworfen ist, denn Sie ist demselben durch die Souverainetätsrechte, unter welchen Sie gezeuget ist, unterthänig geworden.

Eben so wenig kann man behaupten, daß die Königinn von Dänemark durch ein Pactum ante nuptiale Ihrer persönlichen Exemtion entsaget habe.

Ein Vertrag von dieser Art geht nur auf die Aussteuer, den Witwengehalt, die Ansprüche, welche die Braut dermaleins auf die Verlassenschaft des Bräutigams machen könnte, und kurz: auf Dinge, welche außer Ihrer Person sind, ja er enthält wohl gar noch gewisse persönliche Immunitäten.

Und, daferne eine Prinzessinn aus einem ganz unabhängigen königlichen Hause auch bey Ihrer Vermählung an einem Souverainen auf Ihre Independenz Verzicht thun, und sich den willkührlichen Gesehen Ihres künstigen Gemahles unterwerfen wollte, so würde diese Acte doch ungültig seyn, weil die Jurisdiction nicht die Sache eines Unterthanen, sondern des Landesherrn ist.

Allein, dürfte man einwenden, da die Königinn keine Unterthaninn vom Könige von Dänemark seyn

11

für die Königinn von Dänemark.

kann, und der Staat aus dem Herrn und seinen Dienern doch nur besteht, so müßte die Königinn einen Theil an der Regierung haben, welches aber mit der Natur der Souverainetät streitet.

Der Schluß ist unrichtig. Die Königinn hat keinen Theil an der Regierung, vielmehr ist Sie verbunden, die Civilcontracte, welche Sie landüblich schließen möchte, gleich den Bürgern zu erfüllen, und, im Verweigerungsfalle könnten Ihre Effecten, welche der local Autorität unterworfen sind, in Beschlag genommen werden, aber für Ihre höchste Person bleibt Sie gleichwohl exemt.

Ist dieses doch auch schon Rechtens in Ansehung der Gesandten, ohne Unterscheid der Regierungsformen dieses und jenen Hofes, an welchem Sie sich befinden. Man kann hierüber Wikefort, Barbeyrac und Binkershoek nachlesen.

Nach diesen unstreitigen Grundsätzen des Völkerrechts ist das Verfahren gegen die Königinn nicht allein gewaltsam, sondern es beleidiget auch den König von England.

Und, wenn man es mit den bürgerlichen Gesetzen vergleicht, so ist es verkehrt und übertrieben. Die Königinn ist arretiret worden, ohne, daß man Sie flagrante delicto angetroffen, und, ohne daß man Sie gehöret hat, da der Arrest doch species pœnæ,

12

12 Entwurf zu einer Vertheidigung

zumal in Ansehung einer Person, die summæ dignitatis ist, und da die bürgerlichen Gesetze, welche mit entschuldbaren Vergehungen viel Nachsicht haben, diejenigen doch besonders schonen, welche wohl gehorchen müssen, aber nicht in allen Stücken *).

Man hat eine specielle Inquisition gegen die Königinn angestellet, da doch einer Privatperson bey dieser Lage der Sachen schon eine Defensio pro avertenda Inquisitione hätte nachgegeben werden müssen.

Noch nicht genug. Das Kirchengebeth hat Sie vom Könige gleich anfänglich implicite geschieden, indem es Dieselbe von der Vorbitte zu Gott ausgeschlossen hat. Mithin hat die Kanzel ein Urtheil, oder doch einen Theil derselben ausgesprochen, ehe der Richterstuhl einmal die Untersuchung angefangen hatte.

Man hat die Königinn gezwungen (man betrachte nur recht eine arretirte Königinn) sich über Aussagen des Inquisiten zu erklären, so den Inquisiten selbst wohl graviren, aber nicht der Person zur Last kommen konnten, wider welche Sie in einem harten Arrest gemacht worden, der respectu personæ (wie weichlich ist nicht ein Sanguineus, ein Höf-

*) Hugo Grotius de J. B. & P. L. II. C. XXVI §. 3.

not. 3.

13

für die Königinn von Dänemark. 13

ling?) der Tortur ähnlich war. Lauter Nullitäten. Es tritt noch ein besonderer Umstand ein, der in den ordinairen Inquisitionsprocessen verkehrt einschlägt. Ein gemeiner Missethäter schonet seinen Spiesgesellen in seinem Bekenntnisse, weil er befürchtet, derselbe möchte sonst mit zur Haft kommen, und entweder aus Rache, oder aus Mangel des Gedächtnisses, der mit dem Unglücke verbunden ist, alles entdecken. Aber ein Staatsverbrecher ist öfters so leichtsinnig, daß er hohe Personen fälschlich angiebt, welche nicht unter den bürgerlichen Gesetzen stehen, weil er sich einbildet, auf solche Weise einer genauen Untersuchung vorzubeugen und der Strenge der Gesetze zu entgehen.

§. II.

Man hat den König überredet, oder besser gesagt, man hat Ihn gezwungen, den Befehl zur Arretirung der Königinn zu unterschreiben, ohne Ihm Zeit zu lassen, die Beschuldigungen zu untersuchen, weil man befürchtete, Seine Majestät möchten beym Nachdenken hinter den Ungrund derselben kommen. Es läßt sich zu der gesetzwidrigen Eilfertigkeit keine andere Ursache ersinnen. Und wozu war es denn wohl anders nöthig, daß der Prinz Friedrich den Befehl mit unterschrieb, als, daß der König dadurch möchte abgehalten werden, seine Verordnung aufzuheben, und die Königinn in Freyheit zu setzen. Das Ansehen des Prinzen beym Volke und seine Partey am

14

14 Entwurf zu einer Vertheidigung Hofe machten seine Unterschrift so gültig, daß der König sich nicht unterstehen durfte gegen sie zu handeln, wie viel es seinem Herzen auch gekostet haben mag, nachdem Er den Gegenstand aus dem rechten Gesichtspunkte betrachtet und mit sich selbst zu Rathe gegangen ist. Wenn man die Königinn bloß der Untreue beschuldiget hätte, so möchte solches von Ihrem Gemahl, der in Sie noch verliebt war, nicht geglaubet worden seyn; man mußte jene Beymessung also mit einer andern verbinden, die den König an der empfindlichsten Seite angriff, der sein Bewußtseyn nichts entgegen setzen konnte, die Ihn sogleich erhißte. Hierzu war nun keine geschickter, als die Beschuldigung, daß die Königinn ihren Gemahl habe dethronisiren wollen. Aber gerades Weges durfte man dieses auch nicht sagen, sondern man mußte es nur für ein Hülfsmittel angeben, weil die Königinn nicht nach solchen Grundsäßen erzogen worden, die in Ihrem Herzen hätten eine Herrschsucht erzeugen können. Eine sich selbst gelassene Vernunst sieht diese Sophisterey leicht ein, aber findet sich solche auch wohl bey jemand, in dessem Gemüthe Liebe und Haß, Furcht und Hoffnung mit einander streiten? Die Dethronisirung ist unstreitig die größte Beschuldigung, weil dieses Verbrechen gegen den König, als König würde begangen worden seyn. Was wäre also der Eigenschaft der Sache gleichförmiger gewesen, als, daß man beym Processe seyn Augenmerk

15

für die Königinn von Dänemark. 15

vornehmlich auf die Dethronisirung gerichtet hätte? Aber man findet von Ihr in den Akten kein Wort. Was kann man hieraus nach den Regeln, die der Verstand beobachten muß, wenn er die Wahrheit finden will, anders schließen, als, daß zu der größten Beschuldigung nicht der geringste Grund vorhanden gewesen sey. In welcher Beziehung man die angebliche Dethronisirung auch betrachtet, so hat sie keinen Schatten der Wahrscheinlichkeit *). Die Königinn ist aus kei-

*) Warburton, ein berühmter, englischer Schriftsteller wünschet, daß die mathematischen Wissenschaften nicht in moralischen Dingen den Werth der Wahrscheinlichkeit verringerte, und dem Verstand der Fertigkeit beraubte dieselbe nach ihren Stufen zu schäßen. Siehe desselben Julian, or à Discourse concerning the Earth quake and fiery Eruption, weih defeated that Emperers attempt to rebuild the temple of Jerusalem; und vergleiche damit: Pensées fur l’interpretation de la Nature par Mr. Diderot, p. 3. wie auch des Herrn von Maupertuis Avant propos de l’Essai de Cosinologie p. 12.

Dieser Wunsch ist in Ansehung dererjenigen Mathematiker gegründet, welche alles verachten, was nicht als Maaß und Zahlen aussieht, aber die mathematischen Wissenschaften an sich selbst betrachtet, bewahren uns für das Labyrinth der Unwahrscheinlichkeiten; ja ich glaube, daß ein mathematischer Kopf, der zugleich die Menschen kennet, am geschick-

16

16 Entwurf zur einer Vertheidigung

nem Hause, das unumschränkt regieret, Sie hat in demselben kein Exempel der Eigengewalt gesehen, das Sie hätte verführen können, Sie kamen

testen sey eine Logik der Wahrscheinlichkeiten zu Stande zu bringen, die uns in der Moral und Politik große Dienste leisten würde. Der Hert von Leibnitz, dessen durchdringender Verstand die Wissenschaften nach ihrem ganzen Umfange gekannt und ihre Gränzen erweitert hat, sagte: „daß der Kunst noch der Theil fehlte, welcher das Gewicht der Wahrscheinlichkeiten reguliren und den Anschein vom Wahren und Falschen wägen lehrte.„ Bis jeßo ist man in demselben noch nicht weit gekommen, und es steht auch nicht zu hoffen, daß er in den nächsten Zeiten werde vollkommener werden, weil dieser Theil der Kunst erfordert, daß man sich erst an gewisse Grundsäße gewöhnet und dann den Menschen ausstudieret, welches beydes aber für unsere heutige Gelehrten zu mühsam ist. Es scheint ihnen der Bestimmung des Menschen angemessener zu seyn, ihre Zeit den Vergnügungen und Zärtlichkeiten zu widmen, als sich den Kopf mit mathematischen und metaphysischen Wahrheiten zu zerbrechen; sie halten dafür, daß ein Atheist durch eine malerische Beschreibung der Schönheit ihrer Phillis ehe zu bekehren sey, als durch Newtons erhabene Betrachtungen über die Gleichförmigkeit, welche man in den Bewegungen der sinnlichen Körper wahrnimmt. Siehe Newton's Optiks III. Book Query 31.

17

für die Königinn von Dänemark. 17

jung nach Dänemark, hatte keine Engländer mit dahin gebracht, oder sich eine Faction bey ihren Unterthanen gemacht, wie laßt es sich denn mit einem freyen Verstande begreifen, daß die Königinn eine Revolution vorgehabt habe? Selbst Ihre Feinde haben nicht gesagt, daß Sie eine Partey unterhalten, und womit hätte Sie solches thun sollen, da Sie nach dem Geständnisse derselben kein ander Geld gehabt, als, was Sie vom Könige bekommen, das zur Anrichtung einer Revolution lange nicht hinreichend gewesen ist; zumal gegen einen König, der kein Tyrann, der von einem alten Stamme ist, und der einen Vater gehabt hat, welcher von der Nation fast angebethet worden, und dessen Asche noch von Ihr verehret wird *). Nach aller Wahrscheinlichkeit würden viele Millionen nicht zugereichet haben, die Vortheile zu überwägen, welche der König auf seiner Seite hatte.

Dieses veyläufig. Ich wende mich wieder zu dem Gegenstande des Textes, und sage noch so viel, daß diejenigen, welche gegen die Königinn ein Urtheil fällen, nicht das geringste von der Kunst, den Anschein vom Wahren und Falschen zu wägen, verstehen.

*) Wie die Königinn Christina sich in der Uhlfeldschen Sache wunderlich bezeiget hatte, und der dänische Bothschafter sich darüber bey dem Reichskanzler Oxenstiern beschwerte, so antwortete dieser weise Staatsminister: „Lassen sie uns es Ihr verzeihen,

weil Sie des großen Gustavs Tochter ist.„

18

18 Entwurf zu einer Vertheidigung Es ist noch nie eine Nationalrevolution ausgeführet, oder nur versuchet worden, an welcher nicht ein ansehnlicher Theil des Heeres, oder des Volkes Theil genommen hätte. Und gleichwohl, soll die Königinn eine dergleichen Revolution vorgehabt haben,

und zwar zu einer Zeit, da, wie es der Augenschein gegeben, der größte Theil des Adels, die Armee und das Volk gegen Sie in Verbindung stunden. Auf Englands Beystand durfte Sie sich in einer so ungerechten Sache nicht verlassen, dagegen hatte Sie zu befürchten, daß eine große Macht, welche vielen Einfluß am dänischen Hofe hat, die Partey des Königes genommen, und Ihr den Zepter wieder entrissen haben würde, dafern die Revolution auch glücklich für Ihr abgelaufen wäre. Und welcher Beystand würde dann für Ihr wider so viele mächtige Feinde übrig geblieben seyn? Sie selbst, stark genug zur Formirung des Plans, aber viel zu schwach zur Ausführung desselben; und der Graf Struensee, die verhaßteste Person im ganzen Reiche, dessen Name die gerechteste Sache verdächtig machen konnte.

Die Koniginn müßte sehr einfältig gewesen seyn, wenn Sie dieses alles nicht eingesehen hätte. Von einer Prinzessinn, die einer Verschwörung beschuldiget wird, und die unstreitig wohl erzogen worden ist, läßt sich aber eine solche Einfalt nicht gedenken.

19

für die Königinn von Dänemark. 19

Es ist unleugbar, daß die Königinn eine liebreiche Mutter ist, läßt es sich denn mit dieser zärtlichen Gesinnung zusammen reimen; daß Sie Ihren Prinzen durch eine Revolution sollte der Gefahr bloß gestellet haben, daß Er der Thronfolge könne verloren gehen? Wir haben in der römischen Geschichte ein Exempel, daß eine Mutter ihrem Stiefsohne das Leben geraubet, damit ihr leiblicher Sohn möge zur Regierung kommen *), aber wir haben so wenig in dieser, als in der alten Historie ein Beyspiel, daß eine Mutter die Thronfolge ihres leiblichen, viel geliebten Sohnes sollte aufs Spiel gesetzet haben, um beym glücklichen Ausgange eines sehr gefährlichen Unternehmens, allenfalls einige Jahre selbst regieren zu können. Hatte die Königinn so vielen Einfluß in die Reichsgeschäffte, als von Ihren Feinden vorgegeben wird, so war Sie ja wenigstens Mitregentinn, oder regierte wohl gar als eine Souveraininn, nur, daß es nicht unter Ihrem Namen geschähe. Sollte Sie aber wohl gewaget haben jenen reellen Vorzug der eitelen Einbildung des Titels aufzuopfern?

Das gesetzlose Procedere, die harte Behandlung der Königinn, die Gleichgültigkeit gegen die Ehre der Krone, die Einschränkung der absoluten Gewalt des Königes und die wenige Achtung fürs

*) Tacitus, Annal, Lib.XIII. Cap. 15.

20

20 Entwurf zu einer Vertheidigung

Publikum verrathen die Herrschsucht, von welcher die Feinde der Königinn beseelet werden. Ich würde dieses weiter ausführen, wenn ich nicht befürchtete, man möchte die Entwickelung für eine Gegenbeschuldigung ansehen, welche meine gute Sache verdächtig machen könnte. Einen Widerspruch, den die neue Administration begangen hat, kann ich aber doch nicht ungerüget lassen, weil er den Vorwand, daß es ihr um die Ausrechthaltung der Souverainetät des Königes vornehmlich zu thun sey, offenbar zur Lüge macht. Es ist eine Verordnung publiciret worden, welche alle Unterschriften des Königes, die sich nicht auf ein Bedenken des einen, oder des andern Collegiums gründen, ungültig macht. Kommt diese Verordnung vom Könige selbst her, so gilt sie nicht länger, als sie Ihm gefällt, und es wäre besser gewesen, wenn Seine Majestät Ihre Cabinetsorders in einzelnen Fällen wiederrufen, als, daß Sie ein, Ihre höchste Würde kränkendes Gesetz darüber gemacht. Ist jene Verordnung aber ein Werk des Ministeriums, und soll sie durch dasselbe bewerkstelliget werden, so ist die gesetzgebende und ausübende Macht in denselben verbunden, und der König ist nicht weniger, als ein Souverain.

Eben so unwahrscheinlich ist die Beschuldigung der Untreue. Die Königinn hatte ihren Gemahl noch nicht lange gehabt. Sie hatte mit Ihm einen Prinzen gezeuget, der König war eine Zeitlang ver-

21

für die Königinn von Dänemark.

reiset gewesen *), Er begegnete seiner Gemahlinn recht wohl und war Ihr sehr gefällig.

Schon Gründe genug, welche das Vorgeben höchst unwahrscheinlich machen. Aber man setze noch hinzu, die gute Erziehung der Königinn, die Unschuld, mit welcher Sie nach Dänemark kam, die Achtung für sich selbst, den Begriff von ihrer Geburt, der mit Ihr ausgewachsen ist, und an der andern Seite die Ehrerbiethigkeit und die Furcht, und urtheile dann, ob die Beschuldigung Glauben verdiene. Der Graf Struensee soll im höchsten Grade sanguinisch gewesen seyn, folglich ist er auch sehr furchtsam gewesen, er hat kein zukünstiges Leben geglaubt, folglich wird er das gegenwärtige für das größte Gut gehalten, und solches für eine unordentliche Liebe, die er bey hundert andern Personen, ohne alle Gefahr befriedigen konnte, nicht aufs Spiel gesetzet haben.

Es wird für einen Beweis von der Vergehung der Königinn angegeben, daß Sie bey der Traurigkeit ihres Gemahles gutes Muthes gewesen sey. Ein ungemein schwacher Beweis in einer Sache von die-

*) Lord Schaftesbury der vortreffliche Moralist schreibet: „Glaubt ihr wohl, daß Verliebte ihren Nußen verstünden, wenn sie immer beysammen bleiben wollten. Würde sich die Freundschaft auf diese Art unterhalten können?,, Siehe The moralists, pag. 36. in den Characteristiks, Vol. II.

22

22 Entwurf zu einer Vertheidigung

ser Natur. Eine zärtliche Gemahlinn verbirget vor ihren Gemahl den Schmerz, welchen Sie wegen seiner Leiden empfindet, damit seine Gegenliebe ihn nicht noch tiefer beugen möge. Freude ist auf dem Angesichte der Königinn gewesen, aber Ihr Herz wird getrauret und heimlich wird Sie geweinet haben. Die unschuldigste, ja die edelste Handlung läßt sich dem Scheine nach aus einer unreinen Quelle herleiten *).

Hätte das Gewissen der Königinn bey der Traurigkeit ihres Gemahles einen Vorwurf gemacht, Sie würde gewiß nicht haben Farbe halten können; Reue und Furcht würden den Zurücklauf des Blutes zum Herzen verhindert und Ihr Angesicht roth gefärbet haben. Es muß ein ausgelernter Bösewicht seyn, der diesem Mechanismo wiederstehen kann.

Noch seichter ist der Beweis, welcher von der Aehnlichkeit hergenommen wird, die sich zwischen den Gesichtszügen der Prinzessinn und des Grafen Struensee finden soll. Alle Menschen sind sich einander in Ansehung des einen, oder des andern Liniaments ähnlich. Wie kann man also von dieser

*) Montaigne, ein großer Kenner der Menschen und ein aufrichtiger Schriftsteller sagt: Qu’on me donne l'action la plus excellente & pure; je m’en vais y fournir vraisamblablement cinquante vicieuses intentions. Essais, L. I. C. 36.

23

für die Königinn von Dänemark. 23

Aehnlichkeit auf den Vater schließen? Es geht dieses am wenigsten bey einem Kinde an, dessen Liniamenten noch nicht fest sind. Und zu dem beruhet die Aehnlichkeit nicht bloß auf die Objecte, sondern auch mit auf die Subjecte.

Der freye Zutritt des Grafen Struensee ins Schlafgemach der Königinn kann nur denenjenigen anstößig scheinen, welche nicht wissen, daß dieser Graf der Leibmedicus der Königinn geblieben ist, ob er gleich Staatsminister geworden war. Er kannte einmal die Natur derselben, und wußte, welche Arzeney Ihr in dieser, oder jener Krankheit gute Dienste geleistet hatte.

Die Verleßung des ehelichen Gelübdes, eine Handlung, deren idealische Wollust in der Heimlichkeit steckt, soll so öffentlich geschehen seyn, daß sie nicht allein dem ganzen Hofe, sondern auch vielen Einwohnern der Stadt bekannt geworden sey, aber der König hat nicht ehe, als in der unglücklichen Nacht *), das geringste von ihr erfahren. Ein Widerspruch in sich selbst, oder, wenigstens doch eine Verbindung sehr weit von einander entfernter

*) . . . Pulchra Laverna

Da mihi fallere, da justum sanctumque videri;

Noctem peccatis, & fraudibus objice nubem.

HORATIVS, Epist. L. I. Ep. 16. v. 60. sequ.

24

24 Entwurf zu einer Vertheidigung

Dinge, die so lange unbegreiflich bleiben, bis man die weggelassenen Zwischenideen kennet, die vermuthlich ihren Grund nicht in einem abstracten Verstande haben, sondern Erfindungen der Arglistigkeit sind. Es läßt sich so wenig mit der Weisheit des Schöpfers, als mit dem Vorzuge unserer Seele zusammen gedenken, daß der materielle Genuß der Liebe der hauptsächliche Theil desselben sey, wohl aber ist es begreiflich, daß er nur ein Ausfluß von dem intellectuellen, der zur animalischen Fortpflanzung nothwendig ist. Hieraus scheint zu folgen, daß die Verliebten ihre Neigung verbergen werden, weil das Mitwissen eines jeden Dritten ihrer idealischen Wollust nachtheilig werden kann, ja ich glaube, daß die Vorstellung einer bloß möglichen Entdeckung sie schon beym geistigen Genusse der Liebe hinderlich seyn wird, wie ist es dann zu glauben, daß die Königinn und der Graf Struensee sich so unbedachtsam aufgeführet haben sollten, als vom Gegentheile vorgegeben wird; vornehmlich, da auf der einen Seite noch die Majestät und auf der andern die tiefe Ehrerbiethung mit eintritt. So lange die Seele den Leib regieren wird, eben so lange werden die Begriffe der Menschen Einfluß auf ihr Betragen haben, zumal diejenigen, welche in der Jugend schon Wurzel gefasset, oder hiernächst durch die eine, oder die andere Passion sind befestiget worden. Beydes trifft hier ein. Ueber dieses alles war es der Königinn gar wohl bekannt, daß man wider Sie gern etwas ausspähen wollte, daß

25

für die Königinn von Dänemark. 25

den König kaltsinnig machen, und Ihr die Vortheile entziehen sollte, über welche man eifersüchtig war. Die Königinn müßte also Ihr eigenes Interesse gar nicht Ungesehen und das menschliche Herz so wenig, gekannt haben, daß Sie nicht gewußt, es sey in demselben eine Zuneigung niemals so wohl befestiget, daß sie nicht durch scheinbare Vorspiegelungen könnte wankend gemacht werden; ich sage: die Königinn müßte sich in diesem Stande der gröbsten Unwissenheit befunden haben, wenn Sie nicht den geringsten bösen Schein vermieden hätte. Der schwankende Charakter des Königes, welcher der Königinn nicht Unbekannt seyn konnte, streuet hierauf noch mehr Licht.

Selbst die tumultuarische Weise, nach welcher man zu Werk gegangen ist, machet die Beschuldigung sehr unwahrscheinlich. Hätte das Vergehen der Königinn seine Richtigkeit gehabt, und hätte Sie so wenig den bösen Schein vermieden, als man vorgiebt, so würde Sie desselben gar leicht zu überführen gewesen seyn, und, wäre dieses, warum hat man dann dem Könige nicht Zeit gelassen die Sache selbst zu untersuchen, und solche Maaßregeln zu wählen, welche sein Reich der wenigsten Gefahr ausgesetzet, seine Liebe geschonet und sein majestätisches Ansehen bewahret hätten, anstatt, daß man die härtesten Mittel ergriffen, welche viel geschickter sind Privatabsichten zu befriedigen, als einen Staatsfehler ohne Verleßung der vollkommenen Theile zu heben. Den

26

26 Entwurf zu einer Vertheidigung

irrenden Pöbel *), für welchen man sich dem Vorgeben nach, gefürchtet hat, würde die Zeit schon zurecht gebracht haben.

Und wenn man endlich auch annehmen wollte, welches das Alleräußerste wäre, daß die Königinn das Bekenntniß des Grafen Struensee, welches ihn bey allen edel denkenden verächtlich macht, auf seinen Werth und Unwerth habe beruhen lassen, so müßte man nach der Liebe des Nächsten doch nur dieses daraus schließen, daß die Königinn durch eine falsche Berechnung des Erbarmens seiner Richter sey verleitet worden in ihrem Mitleiden, mit Hintanseßung der Achtung, die Sie sich selbst schuldig war, zu weit zu gehen. Diejenigen irren sich, welche von der Entfernung der Königinn Anlas zum Argwohn nehmen. Ist es denn schon ausgemacht, daß solche von Ihrem freyen Willen abgehangen habe? Es giebt Menschen (dafern sie diesen edlen Namen verdienen), welche nicht allein unversöhnlich sind, sondern, welche auch diejenigen haßen und gern von sich entfernen, die sie beleidiget haben, weil ihnen die bloße Gegenwart derselben schon einen verdrießlichen

*) Ein grundlichdenkender Schriftsteller sagt: „Man kann immer zum voraus versichert seyn, daß das, was die Menge glaubet, falsch ist.„

Siehe des Herrn D. Zimmermanns Betrachtungen über die Einsamkeit, S. 11. Zürich 1756.

27

für die Königinn von Dänemark. 27

Vorwurf macht. So wenig man aber von sich selbst wegfliehen kann *), eben so wenig ist man vermögend die beleidigte Person aus seinem Gedächtnisse zu verbannen. Fürchterliche Gegenwart, die ein Schloß sowohl enger macht, als eine Hütte, welche die Freude aus dem einen, wie aus dem andern verdrenget! Richtig denkende Leser werden von mir keine Demonstration fordern, da ich in dieser Sache nur Wahrscheinlichkeiten habe erhalten können. Diese glaube ich aber durch die Enumeration der Particularideen und Elemente, woraus sie bestehen, figiret, und so genau bezeichnet zu haben, daß diese Beschreibung einer Definition nahe kommt. Und da die Feinde der Königinn die angegebenen Facta nicht ausgemacht, und die Gegenstände nicht mit Präcision beschrieben haben, so ist es auch nicht nöthig gewesen ihnen Facta entgegen zu setzen, sondern ich habe mit Raisonnemens zukommen können. Wenn ich die theologischen Streitigkeiten nicht für eine Schande der Religion und Vernunft, für eine Geißel der Staaten und der nüßlichen Wissenschaften hielte, so würde ich mich über die Fragen erklären: 1. ob der

*) . . patriæ quis exsul

Se quoque fugit?

Scandit æratas vitiosa naves Cura; nec turmas equitum relinquit,

Ocyor cervis, & agente nimbos Ocyor Euro.

HORATIVS, Carm. L. 2. Ode 16. v. 19. sequ.

28

28 Entw. zu einer Vertheid. für die K. v. D.

Graf Struensee vieleicht nicht mehr bekannt, als er sich schuldig gewußt hat, um für seine Seele den sichersten Weg zu gehen? Sein unphilosophischer Kopf und sein mit der ewigen Verdammniß beschwertes Herz, lassen solches vermuthen. Heinrich der VIII. schaffte die römischkatholische Religion ab, und setzte in seinem Testamente doch ansehnliche Summen zu Seelenmessen aus. II. Ob derjenige, welcher dem Graf Struensee die Hölle so heiß gemacht, daß er das unglaubliche Bekenntniß gethan, nicht ein größeres Unheil angerichtet hat, als das Factum selbst? Das leßte würde nur in der Einbildung bestehen, oder doch nur einer Familie interessant seyn, das erste erstrecket sich aber über die ganze Nation, und kann für ihr die allertraurigsten Folgen haben.