Etwas über den Bergischen Handel. Gedrucht in diesem Jahre.

Etwas

über

den Bergischen Handel.

Gedruckt in diesem Jahre.

2
3

Ich habe bey meinem vormahligen Auffenthalt in Bergen fast täglich Gelegenheit gehabt mit den dasigen Kauffleuten umzugehen, und ihre Unterredungen über den Zustand ihres Handels, so wohl als ihre bittere Klagen über die Verwirrung desselben anzuhören.

Schon damahls gab ich mir Mühe, von verschiedenen diesen Handel betreffenden Umständen unterrichtet zu werden, und brachte solches zu Papier. Da ich nachdem von Bergen reyste, so fiel mir diese Sache wieder aus den Gedanken, biß ich für einiger Zeit erfahren habe, daß der Verfall, dieser sonst so reichen Handlung, täglich so zunimmt, daß auch patriotisch gesinnete Kaufleute im Ernst bedacht sind, ihre Gedanken zu dessen Verbesserung zu

4

geben, um dadurch ihrer Handlung ihren vorigen Glantz wieder zu verschaffen, und damit die Huldreicheste Absicht ihres Monarchen zu erfüllen.

Dieses hat mich zu der Entschließung gebracht, meinen vorigen Aufsatz wieder hervor zu suchen, und solchen guter Leute Prüfung, weiterem Nachdenken, und Verbesserung zu empfehlen.

Ich bin kein Handels-Mann, und man kann also auch keine so genaue Untersuchung von mir erwarten, als man von einen solchen Mann hoffen müste. Alles was ich hier sage, sind Beobachtungen, welche ich, wie ein anderer, dem Handel, unbeykommender Mensch, welcher auf dasjenige was um ihm vorgehet Acht giebt, gemacht habe. Ich will mich hier nicht, um gelehrt scheinen zu wollen, in eine mühsahme Untersuchung von dem Ursprung des Bergischen Handels einlassen, sondern mich nur bey den Zweigen desselben in der Hänsel-Städte-Zeit, und biß auf unsere Zeiten, kürzlich aufhalten.

Wenn ich mich nicht irre, so bestehen solche nach der Erzchlung der dasigen Kauffleute, und nach dem was ich bey dem Ein- und Ausschiffen selbst gesehen habe, hauptsächlich: 1) Aus

5

getrocknetem und gesaltzenem Fische, aus Klipfisch, Hering, Machrills, Lax, Tran, Fellen, Brettern, Dielen und Balken, wie auch aus einigen geringern Sorten Fischwaaren, welche ausgefahren, und theils im Stifft Bergen selbst gefangen, gehauen und præpariret, theils von den so genannten Nordfahrern zweymahl des Sommers, nemlich im Maj und August, dahin gebracht werden. 2) Aus Kornwaahren, welche von der Ost-See, Dännemark, Archangel, und wenn die Ausfuhr in Groß-Brittannien erlaubt ist, auch von daher zugeführet werden. 3) Aus Wein, Brantewein und Saltz, welches aus Frankreich, Portugal, Spanien und andern an der Mittelländischen See liegenden Orten kommet. 4) Aus den zur Kleidung und andern Bedürftnissen nöthigen Dingen, welche aus Sr. Majestät und andern Landen verschrieben werden.

Ob nun gleich die Handlung sich dahin verändert hat, daß sie von den Hansel-Städtischen an Bergische Bürger durch Einkauffung der sogenannten Stafens gekommen ist, und auch andere Kauffleute, die keine Staffens besitzen, denselben Handel treiben, so sind doch die Qvellen desselben, noch immer dieselben. Bergen erhält noch durch seine Nordfahrer Heringe und Fische, und Tran und Felle; Es fischt auch noch

6

im Stifft: Heringe, Torsch, Lax und Machrill; Es werden noch Bäume gehauen, und Bretter, Dielen und Balken daraus gemacht; Es erhält noch eben, wie zuvor, seine Kornwaaren aus den angeführten Orten, in wenigen Jahren freylich nicht aus Groß-Brittannien; Kurtz gesagt: Es hat noch eben dieselbe Ein- und Zufuhr, die es von vielen Jahren her gehabt hat.

Denn ob es gleich wahr ist, daß der Handel dieser Stadt, seit dem Schweden das Glück gehabt hat, einen beträgtlichen Theil Heringe zu fangen, und solche eher als wie sie nach der Ost-See und nach einigen Häfen der Nord-See zu versenden, mithin solche mit etwas mehreren Profit abzusetzen als sie, so hat sie doch noch immer so viele von dieser Art Waaren, daß sie allezeit einen gantz leidlichen Profit davon erwarten kann, wenn ihr anderst Neid und Zwietracht im Einkauff, keinen Schaden bringt.

Die Nordfahrer bringen jedes Jahr eine gantz erkleckliche Qvantitet ihrer Waaren, so schlecht auch der Fischfang gerathen ist, und die Bergische Kauffleute können sich folglich allezeit, ein Jahr in das andere gerechnet, ein hinängliches Auskommen von ihrer Handlung

7

versprechen. Wenn die Fischerey in dasigem Stiffte, ja auch in den Nordlanden fehl schlägt, so wird freylich die Qvantitet der Waaren geringer, aber der Preiß derselben vermehret sich, so wie sich die Qvantitet verringert, und wenn auch auf diese Art ein gutes Jahr mit einem schlechtem nicht vollkommen ballanciren kann, so wird doch die einige Klage des Kauffmanns nur diese bleiben: Ich profitire in schlechten Jahren nicht so viel, als in guten; Er wird aber niemahls sagen können: Ich gewinne gar nichts. Im Gegentheil getraue ich mir zu behaupten, daß sie artig gewinnen, ja es so gar aus ihren Handels-Büchern (wenn sie mir vorgewiesen würden) zu beweisen, jedoch mit der Einschränkung, daß ein Kauffmann seine Handlung nach den Regeln einer wahren Kauffmännischen Klugheit, eingerichtet haben muß.

Der Mangel der Fischerey drucket also nicht so wohl den Kauffmann, sondern vielmehr, den gemeinen Mann, der von der Bearbeitung dieser Waaren leben soll, denn je weniger Fischwaaren sind, je weniger verdienet er, und dieses aus einer gantz natürlichen Folge, weil bey wenigen Waaren nur Wenige zur Arbeit gebrauchet werden können, und also ein Theil von ihnen, entweder ledig gehen, oder für einen gantz geringen Preiß arbeiten muß.

8

Wenn also dieses nicht die Ursache von der Verwirrung der Handlung ist, was ist es denn? Ich bin weder Kauffmann noch Bürger in Bergen, und meine Meynung wird deswegen Niemahls für Partheyisch angesehen werden können. Das Erste was Handel und Wandel im Gange halten soll und muß, sind weise Gesetze und Anordnungen. Diese sind in Dännemark und Norwegen, und in allen Sr. Mayestät Landen, im höchsten Grad. Wenn also darinnen der Fehler nicht bestehen kann, so muß er natürlicher Weise anderwärts stecken. Eine schlechte Beobachtung derselben ist, villeicht, eine Ursache. Was für schöne Verordnungen hat nicht Bergen? (die andern vorbey zu gehen) die es allein angehet; wie viel oder wie wenig sie aber in Ausübung gebracht werden, will ich nicht beurtheilen. Sollte Bergen wohl länger darüber klagen, wenn diese theils mehr bekanndt gemacht würden, theils auch würdigen Männern zur Aufsicht und Vollziehung übergeben würden. Bergen hat (um nur eines anzuführen) seine schöne Privilegien; aber wie vielen sind sie wohl anderst bekanndt, als vom Hören Sagen, und davon, daß sie wegen dagegen begangener Versehen gestrafft worden; und warum? Weil sie nicht gedruckt und von Zeit zu Zeit publiciret worden sind, und mithin die Känntniß derselben einig und allein bey dem Richter und Advocaten beruhet. Eine geringe

9

Känntniß der Gesetze, und eine nicht gewissenhaffte Pflicht-Beobachtung dererjenigen, welchen die Handhebung derselben anvertrauet ist, kann solche nicht wohl bey Kräfften erhalten. Wie kann ein Gesetz erfüllet werden, welches nicht bekanndt ist, und dessen Handhabere nach der Meynung des Gesetzgebers nicht auf die Erfüllung desselben mit Nachdruck dringen? Worum thun diese es denn nicht, möchte man fragen? Ich antworte ohne Umschweiff: Weil sie entweder keine Fähigkeit dazu haben, oder nachlässig, oder nicht genug salariret sind. Eine redliche Untersuchung der Fähigkeit dererjenigen, welche im Vorschlag gebracht werden, kann uns von den ersten abhelfen, die andere müssen ausgemertzet werden; denn es ist eines Dieners des Staats erste Pflicht, zum nutzen desselben nach seinen Kräften zu arbeiten, und will er das nicht, so verdienet er auch nicht ein solcher zu seyn, und dafür bezahlt zu werden. Dem Dritten kann abgeholfen worden, wenn gute und wenige, aber auch gut-bezahlte Bediente sind, und altso nicht nöthig haben, aus Mangel der Nahrung, oder aus Mangel eine standesmässigen Lebens-Art führen zu können, ihre Pflichten zu überschreiten. Kützeln sie sich nicht über den Ausdruck Standesmässig; Ich verstehe hierunter, nicht bloß Leute von vornehmen Stande, sondern ich verstehe unter standesmäs-

10

sig Leben, so leben Wie einer unter den Umstanden, darinnen ihn die Vorsehung des Himmels gesetzet hat, leben muß, ohne von seinen; Gleichemann Verachter zu werden, und nach diesem Grundsatz kann der geringeste Bauer eine standesmässige Lebens-Art mit Recht prætendiren. Einer Obrigkeitlichen Pcrsohn, oder auch einem jeden Bedienten, stehet es nicht an, wenn er alle Augenblicke die Hülfe seiner Mittbürger, oder Untergebenen, nöthig hat; Dieses bringt ihn in Verwirrung bey seinen Amts-Verrichtungen; er wird genöthiget, einem für den andern zu dienen, und endlich sind nicht mehr Besetze und Pflicht, sondern eine genaue Ausrechnung des Nutzens, die Richtschnur seiner Handlungen, und davon ist die äusserste Verachtung die gewisseste, aber auch schädligste Folge. Ich weiß sehr wohl, daß Vernunft und Religion gebiethen, unsere Pflichten allem Eigennutz vorzuziehen; Ich weiß aber auch, daß die Menschlichkeit, besonders in drängende Umständen, zu schwach ist, diese Pflichten zu erfüllen. Geschichte und der tägliche Umgang mit Menschen giebt uns dieses genugsam zu erkennen. Wie leicht ist es, daß ein Mensch aus Liebe für die Seinige, aus Begierde gleich mit seines Gleichen zu sein, und aus einem, in seinen Augen erlaubtem Stoltze, Dinge begehet, an die er vielleicht nicht gedacht

11

haben würde, wenn ihn seine Umstände zum voraus hätten sehen lassen, daß er sich auf andere Art helfen können? Was machte Käyser Joseph der Andere mit einem seiner Einnehmer in Unter-Øesterreich? Er wurde für ihm verklagt, daß er um ein Beträgtliches in seiner Einnahme zu kurtz komme; Der Kÿser frug: Wie viel Besoldung dieser Mann habe? und erfuhr, daß sie ohnmöglich zu einer anständigen Unterhaltung hinlänglich sey; Er schenkte ihm deswegen seine Schuld, und gab ihm reichlichen Gehalt, mit dem Beyfügen: Vorhin könnte er als ein ehrlicher Mann nicht leben, nun kann er leben; wenn er aber wieder zu kurtz kommt, so soll er für fünf Gülden hängen. Dieses sind allgemeine Beobachtungen, welche an allen Orten Start finden.

Ich komme nun auf meine zweite Anmerkung, welche diese Stadt, eben so wie die folgenden, besonders angehen. Sollte wohl nicht der Mangel der Ordnung in ihrer Bürgerlichen und Commercirenden Haushaltung die zweite Ursache der Unordnung in ihrer Handlung seyn, Wie kann eine ordentliche Nahrung unter den Einwohnern einer Stadt seyn, wenn einem jeden, ohne Unterscheid, das sonst so heilige Recht der Bürgerschafft verliehen wird, ohne darauf zu sehen, ob er im Stande ist den

12

bürgerlichen Stand zu führen, sich darinnen zu ernähren, und seine Abgaben zu entrichten, ja ohne zu fragen, wie, womit und auf was Art er sich ernähren will? Wie kann Ordnung und Flor in einer Handlung seyn, wenn kein Negotiant einen gewissen Handels-Zweig hat, sondern mit allen Waaren ohne Unterscheid handelt? Hieraus entstehet die natürliche Folge, daß eines solchen Mannes Handlung durch diese Ausbreitung weitläuftig, der Profit größer, und mithin der Credit vermehret wird. Daher kann ein solcher auch mit wenigerm Gewinn zu frieden seyn, dahingegen der Geringere, weil er weniger Profit hat, auch geringere Handlung und geringern Credit hat, mithin zuletzt entweder gäntzllch ruiniret werden, oder doch ein Sclave von wenigen Reichen seyn muß.

Wie kann ferner eine ordentliche Handlung bestehen, wenn ein jeder der weder Bürger noch Kaufmann ist, handelt und wandelt, wenn ein jeder dem es gar nicht zukömmt Krambuden hält, wenn Leute, um entweder aus Hochmuth oder aus Faulheit andern nicht dienen zu wollen, Krämers werden, oder auch wenn sie, vielleicht um nur einen Schein eines Nahrungs Standes für sich zu haben, ein ganz geringes Gewerbe treiben, ja wenn der Mann

13

Grossirer, die Frau Krämerinn, Söhne und Töchter aber Höckers sind, und damit andern, die davon leben und ihre Abgaben zu Unterhaltung des Staats bestreiten sollen, die Nahrung benehnem. Wie kann auch der so schädliche Schweig-Handel redlichen Kauffleuten und dem Allgemeinen einer Stadt anders als höchst schädlich seyn? Einige wenige werden in den Stand gesetzt, diese Waaren freylich! mit merklicher Verminderung der Königlichen Intraden, wohlfeiler zu haben, und wohlfeiler wieder zu verkauffen, die andern aber auch just dadurch in die Nothwendigkeit gesetzt, entweder mit einen unmässig kleinen Profit verlieb zu nehmen, auch wohl gar Schaden zu leiden, oder den Handel mit der Art Waaren ganz zu abandonnlren, weil sie nicht Preiß halten können. Unter diese Unordnungen gehöret auch der so sehr im Schwang gehende Vorkaufs Handel auf dem Lande, so wohl als vor der Stadt desgleichen der Gebrauch der Bergischen sogenannten Herings-Jachten; Muß denn nicht der Kauffmann damit seine Waaren aus der andere Hand kauffen, da er sie ohne dieses aus der ersten kauffen können? und verliert er denn nicht dadurch schon einen Theil seines Gewinstes, und muß er deswegen nicht sehr oft seine Waaren ausser Landes mir einem seiner Arbeit unangemessenen profit verkaufen? Solte hier wohl

14

nicht eine Ordnung zu machen seyn? Ich glaube es fast, und werde unten meine Gedanken weiter davon cröfnen, denn ich halte mich hier nur mit den Ursachen von der Verwirrung des Bergischen Handels auf.

Ich habe vorher von den Herings-Jagten gesprochen, und die Schädlichkeit derselben, angeführet, ich will, um zu beweisen, daß ich gar nicht für unnöthige Neuerungen bin, noch zufrieden seyn, daß sie beybehalten werden, wenn sie nur nicht allzu groß sind, und dadurch verursachen, daß die unterste Ladung verdorben wird, ehe die oberste eingeschiffet werden kann, und wenn niemand als Seefarende Leute, die im Winter ohne dem nichts zu verdienen haben, dazu berechtiget worden; Denn warum soll der Kauffmann zugleich Fischer seyn?

Ein vernünftiger Handel hängt auch davon ab, daß die Persohnen, welche sich damit bemengen, einen richtigen Begriff von der Handlung haben, daß sie nicht allein dem Nahmen nach, sondern auch in der That Kauffleute sind. Ein jeder wird wissen, was ich damit meyne. Die Handlungs Wissenschaft ist eine Wissenschaft wie alle andre, die aus Grundsätzen und Erfahrung erlernet werden muß. Derher ist es nicht genug, daß man gelernet

15

hat den Landes Producten ihre gehörige Form zum Ausschiffen zu geben.

Ein Kauffmann muß sich darum bekümmern, daß er seinen Einkauf, so viel möglich, nach einem vernünftiger Weise zu erwartenden Verkauffeinrichtet; Er muß wissen, wo er seine Waaren mit Gewinn absetzen oder vertauschen soll, und er muß die Kunst verstehen, den Schaden, welchen er seiner Speculation ungeachtet bey einer Handlungs Brauche gelitten, sogleich wieder in einer andern zu ballanciren.

Die Gelegenheit zu kauffen, und der Hang dem allgemeinen Strohm zu folgen, muß ferne von einem wahren Kauffmann seyn,

Ein Negotiant muß also ein Kaufmann seyn, um es in der That zu seyn; Er muß nicht, entweder weil er nichts anders vornehmen kann, oder auch, weil er aus Faulheit nichts mit den Händen verdienen will, oder aus puren Geitz, vielleicht auch darum, weil er siehet dieser und jener handelt, und dabey denkt, du kannst es also auch thun, und wie es jenem gehet, so wird es dir auch gehen, Handlung treiben.

Ich spreche ziemlich frey, weil ich aber redliche Absichten habe, und dabey überzeugt

16

zu seyn glaube, daß diese Sätze nicht unwahr sind, so hoffe ich auch, daß es redliche Leute mit mir halten werden. Etwas zu sagen, welches nach eines jedem Sinn seyn könnte, ist ohnmöglich,

Die üble Kinder-Zucht ist gewiß, wenn ich die Sache von ihrer Qvelle herleite, eine der grössesten Ursachen, von dem Verfall der Stadt Bergen und Ihres Handels. Der Mensch wird zwar mit bößen Neinungen gebohren, diese können aber niemahls so stark seyn, daß sie nicht durch eine vernünftige Erziehung sollten verbessert werden können. Dieses ist eine Sache, die keines Beweises nöthig hat, denn die Erfahrung spricht dafür. Heist das aber die bösen Neigungen der Kinder verbessern, wenn sie von Jugend auf ihren freyen Willen haben, wenn sie wenig oder gar nicht unterrichtet werden, und im fall dieses geschiehet, doch die Lehrmeisters gezwungen werden, einem solchen Kinde in allen Dingen den Zügel schießen zu lassen, weil sie sonsten, da dem Lehrling allezeit mehr Glauben beygemessen wird, als dem Lehrer, ihre Kundschaft verliehren, und folglich Hungers sterben müsten? Wie manches Kind gehet in die Schule, welches nicht, wenn es wohlverdient gezüchtiqet worden, dem Lehrer auf die boshafteste Weise verklaget? Und wie viel Elteren sind

17

wohl, die in dem Fall dem Lehrer Beyfall geben? Ist nicht gleich Vater und Mutter, Bruder und Schwester, Diener und Magd einstimmig der Meynung, daß das Kind Recht hat, und der Schulmeister ein Esel, oder auch in dem gelindesten Thon ein hitziger Harter Mann ist? Ja, wo kann eine gute Erziehung der Kinder seyn, wenn diese ungestraft ihren Eltern widerspenstig begegnen, und diese dazu lachen, ob sie gleich keine andere Entschuldigung Vorbringen könen, als das elende Sprichwort: Ich bin auch jung gewesen. Es kann freylich möglich seyn, und wir haben viele Exempel davon, daß junge wilde Leute bey zunehmenden Jahren, gesetzt worden sind. Wir haben aber auch noch mehr Beyspiele von solchen, bey denen auch das reiffeste Alter die in der Jugend eingesogene üble Denkungs-Art nicht hat überwinden können. Ich spreche hier nicht von Lastern, denn ein Mensch kann ohne dieselbe seyn, und dennoch nicht gut, wenigstens nicht gesellschaftlich gut seyn. Hier kommt es darauf an, daß ein Kind von den Pflichten, welche uns das Recht der Natur und der bürgerlichen Gesellschaft gebiethet, bey Zeiten unterrichtet wird, daß ihm von Kindes Beinen an eingepräget wird, daß die wahre Dauer einer solchen Gesellschaft, darinnen bestehe, daß einjeder recht schaffener Mitbürger das allgemeine Beste seinem eigenen vor-

18

ziehe. Die alte Geschichte weiset uns den Vortheil, welcher aus diesen Lehrsätzen entstehet, genugsam. Athen und Nom waren glükseelig, so lang ihre Bürger dieses glaubten, aber ihr Verfall war da, so bald der Eigennutz diese Pflichten überwog. Bergen würde gewiß eine große Linderung in seiner gegenwärtigen Noth verspühren, wenn seine Mitbürger so denken wollen, wenn der Eigennutz nicht die Oberhand hätte, wenn Vater und Mutter, Bruder und Schwester es für eine Sünde hielten, einander zu hintergehen, wenn das nicht Klugheit hiese, sich mit List und mit Schaden seiner Nebenbürger zu bereichern, oder auch wohl selbst Schaden zu leiden, nur damit andere nicht gewinnen sollen. So bald, wie ich eben gesagt habe, die Kinder gleich in ihrer zarten Jugend zu einer solchen Denkungs Art vorbereitet würden; So bald Eltern es für ihre erste Pflicht halten, zu Erziehung ihrer Kinder alles anzuwenden, was nur ihre Umstande erlauben können, so bald sie gedenken, daß der reicheste Nachlaß eine gute Erziehung niemahls überwiegen kann; so werden auch die nützlichen Folgen davon nicht lange verborgen bleiben.

Wie viele Tausende, welche mühsam gesamlet worden, werden nicht in Bergen sowohl als an andern Orten in erschrecklich kurtzer Zeit

19

verschwendet, bloß allein darum, weil der Besitzer nicht gelernet hat klug zu leben, oder vielmehr weil er keine Erziehung gehabt hat.

Man werffe mir nicht vor, daß die Leute von der besten Erziehung, auch aus der Art geschlagen haben. Ich gebe das gerne zu, und ich habe selbst einige betrübte Exempel davon erlebt. Inzwischen sind unter dem besten Haufen Leute allezeit welche, die nicht gut sind, und aus dieser Ursache müssen wir auch das Allgemeine dem Besondern nicht nachsetzen.

Noch eine Ursache, die, meiner Meinung nach, der Bergischen Handlung wenig Vortheil bringen kann, ist diese: Daß die Kaufleute von dem Fallen und Steigen des Preißes der Waaren wenige und unzuverläßige Nachrichten haben, (so sehr sie sich auch unter einander kennen,) und daß damit ihr gantzes Commercium nur von den Nachrichten ihrer Mäckler, oder anderer Persohnen devendiret, welche sehr oft nicht die zuverläßigsten sind.

Ein Kaufmann müste doch wohl täglich genaue Wissenschaft von dem Preiß der Waaren haben, die seiner Handlung beykommen. Diese kann er aber nicht erhalten, ohne durch erfahrne und redliche Mäckler. Dadurch würden

20

die Kaufleute auch, wo nicht völlig, doch zum Theil dem Fallen und Steigen des Courses, der ihnen täglich so vielen Schaden bringt Vorbeugen. Doch, hier von kann ich fürs erste noch nichts sagen; dieses sind Handlungs Sachen, welche ich nicht verstehe.

Noch eine und die letzte Ursache von dem Verfall des Bergischen Handels, muß ich noch anführen: Ich meine den unerhörten Gebrauch überflüßiger Meubles, auch bey mittelmässig vermögenden Leuten; wie viel mehr Geld würde wohl in Bergen seyn können, wenn ein Kaufmann das Capital, welches darinnen stecket zu seinem Handel brauchen könnte. Bergen würde gewiß nicht so viel über den Mangel der klingende Müntze klagen, und mancher Mann würde mit dem Capital, welches er in seinen Meubles stecken hat, einen schönen Profit in seinem Handel machen können, wenn er nicht genöthiget wäre, solches um den Abgott, welcher Bocksbeutel heist, zu dienen, todt liegen zu lassen.

Ich weiß zwar noch etwas, welches dem Lande überhaupt, und der Stadt Bergen ins besondere eben keinen großen Vortheil bringt; ich meyne den Handel der Ausländer an verschiedenen Plätzen unserer nordlichen Küste;

21

weil ich mir aber vorgenommen, meine Gedanken davon in einer aparten Schrift zu geben; so gehe ich es hier vorbey.

Biß hieher habe ich so viel mir möglich gewesen, die Ursachen von der Verwirrung in dem Bergischen Handel angezeiget, nun wil ich auch die Mittel zu wieder Auffhelfung desselben so viel, als einem Mann, der außen vor ist zu gemuthet werden kann, angeben. Unter den Ursachen von dem Verfall des Handels, habe ich vorhin den Mangel der Beobachtung unsern vortreflichen Anordnungen gerechnet.

Diesem kann abgeholfen werden, wenn sie genugsam bekanndt gemacht, wenn die schon gedruckten neu affgeleget, die ungedruckten aber gedrucket, und einem jeden in die Hände gespielet werden; Ferner, wenn ein jeder sich davon überzeuget, daß ein rechtschaffener Bürger des Staats verbunden ist, solchen nach zu leben, und sie nicht Heute auf diese, und Morgen auf eine andere Art, so wie es sein Interesse oder Einfall jedesmahl mit sich bringt, auszulegen; Wenn endlich die zu Handhabung derselben gesetzte Königliche Bediente die wiederstrebende fleißig, unpartheyisch und ohne alle andere Absicht, als ihre Pflichten zu erfül-

22

len, zu deren Beobachtung anhalten, und wenn solche, wie ich oben schon gesagt, durch unständige und hinlängliche Besoldungen darzu aufgemuntert, oder ihnen doch wenigstens der Weg zu allen Entschuldigungen dadurch benommen wird.

Wenn diesemnächst der Mangel in der bürgerligen und commercierende Haushaltung die andere Ursache von der Unordnung in dem Handel der Stadt Bergen ist, so würde ich dieser freylich großen Unbeqvemlichkeit dadurch abzuhelsen suchen, daß ich 1) ihre gantze Einwohnerschasst in gewisse Classen theilte, und einer jeden derselben einen gewissen und bestimten Handel gäbe; 2) daß ich in Austheilung der Bürgerschafft, und in Ausnehmung auch unbürgerlicher Leuthe in den Handel etwas spahrsamer würde.

Zur ersten Classe rechnete ich diejenige, welche in keinen Bedienungen stehen, und nur von ihren Renten leben, diejenigen, welche allein Wechsel-Handel treiben, diejenigen, welche allein par Speculation Waaren ankauffen oder verschreiben, und mithin nichts weder vom Bauren und Syndmöerern, oder Nord-Leuten kauffen.

23

Unter die zweite Classe setzte ich die Syndmöer-Händler, und priviligirte diese, daß sie allein von den Syndmöerern und allen übrigen Bauren im gantzen Stifte die einkommende Waaren erhandlen, und diese wieder mit dem nöthigen versehen mögen, nur mit der Einschränkung, daß sie weder Krambud-Waaren, noch sonsten etwas en detaill an sie verkauffen sollten.

Zur dritten Classe nähme ich die Nordlands-Handler, welche allein mir den Nord-Leuten handlen, und solche eben auf die Art, wie die zweite Classe mit dem nöthigen wieder versorgen müsten. Allen diesen drey Classen würde ich den Nahmen der Groß-Händler geben. Ich würde ihnen auch den Commissions Handel überlassen, ja ich würde ihnen erlauben, alle Sorten Waaren zu vorschreiben, und Auflage darüber zu halten, jedoch mit der Bedingung, daß der Commissionair die Waaren, welche er zu seiner Commission nöthig hat von seinen Mittbürgern, nemlich solchen, die nach ihren Classen dazu berechtiget sind, kauffen müste, und daß auch keiner von diesen etwas en de tail, sondern nur lediglich en Gross verkaufen dürfte.

24

Zur vierten Classe wüste man diejenigen nehmen, welche mit feinen und groben Tüchern, Seidenen- und Wollenen-Zeuchen, grober und feiner Leinwand handeln, kurtz welche Krambuden halten, und dabey fest setzen, daß sie alle ihre Waaren, so wohl von den Vorstehenden Classen kauffen, als auch aus der ersten Hand verschreiben können, dagegen aber, im Fall sie Schiffsparten haben, die Waaren, welche sie zur Abladung derselben nöthig haben, von vorstehenden Classen kauffen, und dasjenige, was sie mit ihren Schiffen zurück erhalten, wieder an beykommende Classen en Gross verkauffcn müssen.

Auf gleiche Art sollte es mit den Schiffern gehalten werden, welche füglich die fünfte Classe ansmachen können. Diesen muß der Handel schlechterdings untersagt werden, dagegen ihnen aber allein erlaubt seyn, im Winter mit dem Jägten auszufahren, und die Fische zur Stadt zu bringen, aber nicht solche, zu saltzen oder auf andere Art zu präpariren. Dieses würde vielleicht noch die besondere nützliche folge haben, daß die Söhne der besten und wohlhabensten Bürger dadurch abgehalten würden zur See zu fahren. Sie würden zugleich angetrieben werden ihren Handel etwas mehr Kunstmässig zu lernen und den Armen damit

25

den Weg bahnen, ihr Glück auf der See zu machen. Ein Mann der niemahls die Handlung gelernet hat, kann in unsern Zeiten, da die Handlungs Wissenschaft so hoch getrieben worden ist, keinen vernünftigen Handel führen, sondern er handelt einig und alleine mit dem puren blinden Glück, und sobald ihm dieses verläst, so hat die Handlung ein Ende.

Unter der 6ten Classe begreife ich die Professionisten und Handwerker. Diese müssen noch aller Welt-Gebrauch keinen Handel treiben. Es kann ihnen erlaubt seyn die zu ihrer Profession nöthige Waaren falls sielhier zu haben sie zu kauffen. Sie müssen aber niemahls solche aus fremden Landen und aus ihre Rechnung kommen lassen; Denn wenn der Böttcher seine Dauben, der Becker seinen Rocken und Waitzen, und jeder dergleichen seine Materialien aus der Fremde kommen lassen kann, was soll denn der Kauffman hernach mir seine Waaren anfangen, und wovon soll er folglich leben? Daß es inzwischen einem jeden Einwohner erlaubet seyn muß so viel Victualien und Bau-Materialien von den Nord-Leuten und Bauren zu kauffen, als er zu seines Hauses Gebrauch nöthig hat, macht keine Ausnahme von der Regel, weil alle diese nicht damit handeln?

26

und es hernach roh oder verarbeitet wieder verkaufen wollen.

Aus den sogenannten Höckern könnte man die 7te Classe machen, und ihnen erlauben von Bauren und Nordfahren alle Victualien (wenn erst der Einwohner versehen wäre) zu kaufen, und solche hernach im kleinen wieder zu verkauffen.

Zur 8te Classe würden entlich die Arbeits-Leute und Tag-Löhnern gehören, welche von ihrer Hände-Arbeit, und sich mit keiner Art Nahrung, die den vorigen Classe beykommt, befassen müssen.

Aus jeder dieser Classe wurde ich zweiredliche verständige und solche Männer ernennen, welche das beste der Classe kennen, ihnen den Nahmen der Aelterleute geben, und sie in Verbindung mit den 16 Männern die Aufsicht über die Beygleichhaltung der Ordnung in diesen Classen haben lassen.

Wenn dieses so eingerichtet wird, und folglich ein jeder der die Bürgerschaft schon hat, oder auch wenn er sie haben soll, angeben muß, womit er sich nähren will, und ob er ein seiner Nahrung proportionirtes Capital hat, und

27

damit nach seiner Classe hingewiesen wird, ja wenn keinem erlaubt ist, an verschiedenen Orten in der Stadt oder auf dem Lande, Handels-Plätze zu haben, wodurch notwendig Steigerung in den Einkauffs Preißen, und folglich Unördnung im Handel entstehen muß, so solte ich wohl glauben, daß dadurch der Stadt und ihrem Handel wo nicht vollkommen, doch auf gewisse Maßen geholfen werden könne. Eine Liste, welche jährig oder halbjährig die Nahmen eines jeden, mit der Benennung seines Handels und Gewerbes anzeigte, wurde vielleicht die Erhaltung einer solchen Einrichtung nicht wenig erleuchtern.

Die Gewohnheit sich in anderer Handel zu mischen, wird anfhören, und ein jeder wird schon Zusehen, daß ihm keiner Eingriff in seiner Nahrung macht, weil er nun selbst eingeschränket und nur zu diesem oder jenem Handel berechtiget ist. Eine jedeClasse würde auch, weil sie versichert ist, daß nur sie und keine andere mir ihren Waaren handeln darf, einen grössern Absatz, und damit auch einen sicherern Profit erwarten können. Damit werden auch die Klagen über den Commissions Handel aufhören; denn wenn der Commissionair, die Waaren, die er zu seinen Commissions braucht, bey einer von den Classen kauffen muß, so wird dadurch

28

der Handel auf dieser Seite nicht mehr eingeschränket werden. Der Schade von dem Schweig-und Vorkauf-Handel würde in so weit wegfallen, weil es einem jeden nun einerley seyn kann, ob derjenige von dem er dergleichen Waaren kauffet, sie verzollet hat oder nicht.

Genug jede Art Waaren muß an ihrer Classe Kauffleute kommen, und diese können alsdenn den Preiß nach ihrem Einkauf entweder unter sich setzen oder auch nach dieser Regel von der beykommenden Obrigkeit bestimmen lassen, und der als denn unter dem fest gesetzten Preiß verkauft, würde sich sogleich selbst verrathen, eben so gut als ein anderer der unter der Hand mit solcher zu seinen Handel unberechtigten Waaren, sich abgeben wollte. Uberhaupt wird eine ordentliche emgerichtere Handlung und eine gute Erziehung als das dritte Mittel zur Aufnahme der Stadt Bergen und ihres Handels, den wahren Patriotismum wieder hervor bringen. Gleichwie in einem kurzem Begriff, der Mangel desselben der wahre Grund zu diese Verwirrung gewesen ist, so wird auch die wieder Auflebung desselben, das erste und sicherste Mittel zur wieder Herstellung derselben seyn, Ohne denselben helffen Gesetze, Verordnungen und gute Einrichtungen nichts; Das menschliche Hertz, wenn es böse

29

ist, findet immer auswege solche zu verdrehen und zu elidiren, und diese können auch nur unsere äusserliche Handlungen bestimmen und im Zwang halten, und verhindern uns folglich nicht, unserem Neben-Menschen vielen Schaden thun zu können, wenn wir nur Klugheit oder vielmehr Bosheit genug besitzen, es zu verbergen.

Bey einer solchen Einrichtung wird eine Börse und eine gemässigte Anzahl redlicher Mäckler, welche, von ohne ihre Schuld verunglückten Kauffleuten genommen werden könnten, sehr dienlich seyn; dadurch würde wegen des Preißes und des Courses in der Bergischen Handlung eine Regelmässigkeit bewürket werden, welche von derselben unzertrennlich ist.

In wie ferne dasjenige von fremden Kauffleuten und Schiffern jährlich Contant von Bergen weggeführet wird, Ursache zu dem unordentlichen Steigen und Fallen des Courses seyn können, getraue ich mir nicht zu dctailltren. Diese Regel deucht mir aber doch, hält allezeit Stich; wenn ein Ort mehr Waaren ausführet als er einführet, so muß sein Cours nicht steigen, und da dieses doch in Bergen geschiehet, ob es gleich ein Jahr in das andere gerechnet, für 5 à 6 Tonnen Goldes Waaren ausführet, und vielleicht nur für die helste wieder einfüh-

30

ret, so müssen andere Ursachen vorhanden seyn deren Ergründung ich anderen überlassen muß.

Die Sparsamkeit in Austheilung der Bürgerschafft, an dazu nicht qvalificirte Leute, wird gleichfalls nicht wenig zu dem Aufnehmen der Stadt Bergen beytragen.

Es ist nicht billig daß fremde Kaufleute unter dem Prätert der Bürgerschaft, welche sie mit einigen Reichsthalern erkauffen, den gantzen Sommer und Herbst daselbst handeln, hernach zu Anfang des Winters mit ihren Baarschaften abreysen, und damit 1) das baare Geld aus der Stadt, und 2) den Bürgern die Nahrung wegnehmen, 3) auch gar nichts oder nur wenig zu den allgemeinen Auflagen beytragen.

Bergen müfte keine solche wandrende Bürger haben, sondern ein solcher müste inder Stadt oder doch im Stifte bleiben, daselbst sein Gewerbetreiben, und dafür auch seine Mitbürgern die öffentliche Abgaben tragen helfen.

Soll aber nun eine solche Einrichtung Bestand haben, so wird eine genaue Aufsicht darzu erfordert; und wie diese erhalten werden könne, solches überlaße ich Beykommenden.

31
32