Ein Brief über die Anmerkungen.

ein Brief über

die Anmerkungen.

Gedruckt im Jahr 1771

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Mein Herr!

Sie wissen schon in C, daß der bergensche Klage-Brief, welchen Sie mir zu erst überschicket, mit Anmerkungen neu aufgeleget worden ist, und Sie sind böse über mich, daß ich Ihnen solche noch nicht zugesandt,

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oder Ihnen doch meine Gedanken davon überschrieben habe. Ich habe Sie würklich schon abgesendet, und Sie werden sie gewiß, indem ich dieses schreibe, schon in Händen haben. Ich habe keine Anmerkungen dabey gemacht; Weil Sie aber meine Meinung davon wissen wollen, so muß ich wohl, als ein allezeit gehorsamer Diener von Ihnen, Ihrem Befehl folgen.

Der Autor dieser Anmerkungen scheinet mir ein Mann zu seyn, welcher ganz gut denket, und sich viel über allgemeine Vorurtheile hinaus zu setzen weiß. Er hat dieses, deucht mir, in dem 1sten Bogen seiner Anmerkungen richtig genug dargethan; warum aber seine Feder in dem 2ten Bogen so ausnehmend matt und fast unkenntlich worden ist, getraue ich mir nicht zu entwickeln, weil ich nicht gerne etwas sagen will, ohne billige und gegründete Ursachen für mir zu haben. Ich habe nur 4 Dinge in seinen Anmerkungen zu tadeln, oder vielmehr zu wünschen, daß solche ein klein wenig deutlicher aus einander geleßt worden wären. Besorgen Sie nicht, daß

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ich weitläuftig sein werde; ich will mich gantz kortz fassen.

Der Herr Verfasser sagt in seinen Anmerkungen: Es ist Sünde, daß Fremde den Eingebohrnen das Brod für dem Munde wegnehmen; es ist aber doch nützlich, daß Fremde in ein Land kommen und sich daselbst nähren; und dabey nennt er die Handwerker. Es ist wahr, der Fremde muß dem Einwohner seine Nahrung nicht benehmen; denn dieser hat, weil er ein Untherthan seines Fürsten ist, und seine Abgaben billig bezahlen muß, ein natürliches Vorzugs-Recht für jenem. So bald aber der Fremde ein Eingesessener und damit ein Unterthan wird, und sich als ein solcher aufführet, so Heist er nicht mehr fremd. So bald Rom einem Fremden das Bürger-Recht gab, so siel dieser Nahme von selbst weg. Wenn der Herr Verfasser von andern Fremden gesprochen hätte, welche jährlich nach Bergen kommen, daselbst handeln und wandeln, und das Geld in ziemlichen Summen mit sich nehmen, so würde er mit Fug und Recht haben sagen

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können: Es ist Sünde, daß der Fremde dem Eingesessenen das Brod für dem Munde wegnimmt; dieses sollte nicht sein. Der Herr Verfasser sagt 2tens: Es hat schädliche Folgen für den gemeinen Mann, wenn die höhere Obrigkeit, in dem, daß dieser Klagen und Memoriale gegen die Niedrigere eingiebt, diese verachtet, oder nicht in dem Thon von ihr spricht, daß ihr die gebührende Ehrerbietung er halten wird, und er gibt nicht undeutlich zu verstehen, daß die vorige Commission in diesen Fehler verfallen sey.

Daß eine höhere Obrigkeit zuweilen große Ursache haben kann über die Niedrigere verdrießlig zu werden, besonders wenn die Klagen sich Häussen und alzusehr gegründet sind, und daß sie deswegen auch in Uebereilung, oder in einer andern besondern Gemüths Verfassung, etwas zu laute sprechen kann, ist wohl gewiß; Daß es aber ein Fehler ist, wenn dieses zu offte und bey aller Gelegenheit, gegen gantz Unbeykommende, und noch darzu mit sehr wenigem Nachdruck geschtehet, leuchtet je-

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dermann in die Augen; denn die Ehrerbietung der Untergebenen gegen ihre Obern, ist die Triebfeder zu Erhaltung der Ordnung und Ruhe in dem gemeinen Weien. Ob aber die Commission dieses gethan hat, weiß ich nicht; denn ich bin damals eben verreist gewesen. Wenn mich inzwischen der Herr Verfasser in diesem Puncte Zu seinem Consulenten angenommen hätte, so würde ich ihm gerathen haben, sich entweder bestimter zu erklären, oder diese Saite gar nicht zu berühren: denn das, was er zuletzt jagt: Die Commission hat nicht gedacht, daß der gemeine Mann dieses oder jenes so auslegen, und daher die von ihm angegebene Folgen entstehen würden, fönte solche, wenn es so wäre, nicht völlig entschuldigen, weil sie als Cominission wissen muste, ihre Pfligten zu beobachten, und dabey dergleichen Folgen vorzubeugen. Und wer weiß noch, was diese Commission für Instructiones gehabt hat? Wer weiß, ob sie nicht angewiesen gewesen ist, Gelindigkeit für Strenge, und Gnade für Recht, ergehen zu laßen? So lange wir davon nicht genau unterrichtet sind, thun wir vermutlich besser, stille zu schweigen, und

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diese Censur ihrem natürlichen Richter zu überlaßen. Es kommt uns nicht zu, in solche Geheimnisse zu sehen, oder unsere Gedanken für Wahrheiten auszugeben.

Der Herr Verfasser wiederspricht drittens dem Klagebrief-Schreiber darinnen, daß die Garnison der Stadt Schaden bringen solle. Er glaubt vielmehr daß sie ihr vortheilhaft ist, weil so viel Geld mehr in derselben verzehret wird und bleibet. Er wünschet aber doch, daß Sr. Majestät die Stadt davon befreyen möge, weil die meisten Einwohner sich nicht wollen überzeugen lassen, daß es zu ihrem wahren Nutzen ist; Hier kommt dieser Mann, welcher sonst so gut denkt und schreibt, ein wenig zu viel aus seiner Gleise, können Sie, mein Herr, begreiffen, wie er sagen kann: weil deine Unterthanen, mein König, nicht einsehen wollen, daß Du ihnen damit eine Gnade und eine Wohlthat erzeigest, so nimm es von ihnen? er muß entweder glauben daß unser König nicht väterlich gesinnet ist, oder daß bey seine bergenschen Kindern keine Väterliche Wohltha-

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ten helfen können. Beydes ist unrichtig. Won dem! ersten haben wir täglich die gewisseste und überhäufteste Proben, und von dielen seben wir sie schon und können sie bald mehr sehen, wenn wir nur auf die rechte Art lehren wollen. Diese Klagen werden ohnedem bald aufhören, weil unsere Untersuchungs Commission sich mit einer besseren Einrichtung der Einquarttrung beschäftiget, und man hoffen kann, das sie gut ausfallen muß, weil nun schon ibey nahe Jahr und Tag daran gearbeitet worden. Und überhaupt ist ja Bergen nach Beschaffenheit ihrer größe und übrigen Umstande am allermaßigsten mit Garnison belegt. Nehmen sie nur Trondheim zum Exempel, und schließen weiter. Der Herr Anmerker widerspricht sich auch, in dem Punct wegen der Garnison selbst; er gestehet daß, wenn die vorige kleine Garnison und die Canonen, bey dem bekannten Aufstand zu rechter Zeit aufgeführet worden wären, es damit nicht so weit gekommen sein würde. Glaubt er denn wohl, daß eine grössere Garnison in vorkommende Fällen nicht noch mehr thun kann? Die National Garnison kann we-

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der unserer Stadt helfen, weil sie alsdann doch Garnison behält, noch des Königs Interesse bessern, weil Er sie bezahlen muß, und solte man wohl unserm guten König bey seinen ohnedem schweren Ausgaben zumuthen, daß er ohne Roth, noch ein Corps mehr besolden und unterhalten soll?

In Ansehung des Extra-Schatzes hält der Herr Anmerker die Aufhebung desselben eben so wie der Verfasser des Klage-Briefs, für eine nothwendige Hülfe zum Wiederaufkommen unierer Stadt. Sie verlangen hierüber mein Hert meine Meinung, sie können sich nicht einbilden sagen Sie, warum Bergen weniger im Stande sein soll diese Abgabe zu entrichten als so viele andere kleinere Städte, welche doch weder Handel noch Schiffart haben, und Sie wollen ferner wissen, woher es kommen könne, daß ein Mann diesen Schatz für so viele Arme bezahlen müsse. Ich sehe in dieser Sache nicht helle genung, und will auch das, was ich Ihnen jetzt davon schreiben werde, nicht für lautere Warheiten ausgeben. Ich sage Ihnen was ich davon denke,

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Mit Sie es so befehlen. Die Verordnungen gebieten freylich, daß die Reichern für die Aermern bezahlen sollen, und hierinnen werden Sie selbst eine große Billigkeit finden. Es muß aber dabey eine richtige Vertheilung gemacht, und darauf gesehen werden, daß keine für Arm pasfiren, welche es nicht sind, und daß die Armen sich nicht ohne Noth zur Belästigung der Reichen vermehren. Wenn ich rathen dürfte, so würde ich vornemlich derauf sehen, daß die Armen, welche der Stadt nicht beykommen und in derselben weder gebohren noch verarmet sind, nach ihren Kirchspielen gehen, und sich daselbst, den Anordnungen gemäß, unterhalten lassen müssen

Dieses würde die Zahl derselben merklich verringern, und wenn nächst dem eine solche Einrichtung getroffen würde, daß der gemeine Mann eben, in der Zeit wenn er seinen Verdienst hat (den Sie erinnern sich wohl noch daß der Verdienst des gemeinen Mannes hier in Bergen an gewisse Zeiten gebunden ist,) oder auch monatlich, seinen Schatz bezahlen muß,

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so werden viele, die heute und in zwey Monaten bezahlen können, nach einem Jahre nicht unter die Armen gerechnet werden dürfen, und der Reichere wird als dann mit Vergnügen, für die wahren Armen bezahlen.

Sehen Sie hier, mein Hert, gantz in kurtzen meine Gedanken über die Anmerkungen. Noch fragen Sie mich, wer den Klagebrief, wer die Anmerkungen, und wer die zwey teutschen Briefe geschrieben? das ist fast zu viel auf einmal gefragt; der den Klagebrief geschrieben muß ein Mann sein, der sehr schlecht denket, und der vielleicht wie ein anderer Tarlüf täglich unter uns herum gehet, und seinen verstellten Patriotischer Eyfer auf allen Seiten ausbläßet. Mit Nahmen kann ich ihn Ihnen nicht nennen, so hat er sich aber in seinen Brief gezeigt. Ich weiß eben so wenig wer die Anmerkungen geschrieben, was ich aber von deren Verfasser denke, habe ich Ihnen oben erzehlt; nun die teutichen Briefe. Sie solten wohl gar glauben, daß ich sie geschrieben hätte? Sie

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irren sich aber; man nennt 5 Personen, darunter sind 2 Militaires, von diesen beyden glaubt man es, weil sie Teutsche von Geburth sind, und weil sie unsere teutsche Garnison alzusehr verfochten haben sollen. Ich bin nicht darunter, das wissen Sie, unter den 3 übrigen auch nicht. Wer es ist, Geistlich Weltlich oder Soldat, kann ich Ihnen nicht mit Gewisheit sagen. Geben Sie mir Zeit bis ich es ausspioniren kann. Was ich jetzo geschrieben, habe ich geschrieben, und dieses ohne Absicht, ohne den geringsten bösen Willen und ohne Falsch, weil ich nichts gethan habe als daß ich Ihrem Befehl gefolget bin. Ich bin und bleibe

Ihr

Freund.

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