Uddrag fra Bedenken wieferne der Nachfolger in der Regierung pflichtig ist die Schulden seines Vorwesers zu bezahlen, nebst Vorschlag zu den Mitteln durch welche die öffentliche Schulden am besten abgetragen werden können. Aus dem Dänischen übersetzt und mit vielen Zusätzen vermehrt.

zu bezahlen, der ohne Widerrede dazu doppelt verpflichtet ist, weil er dafür garantiret hat. Weigert sich dieser, so ist C ohne Anspruch, weil er die Bezahlung der Schulden seines Vorfahren an denjenigen abgestanden hat, bey dem der Vorfahre hingegen so viel zugute hatte. Man antwortet mir: Vielleicht lassen sich die Creditoren mir dieser Anweisung nicht begnügen. Allein da sie, wie ich vorhin gezeiget habe, das Geld vorgestreckt haben, ohne zu wissen, was für Recht der Debitor, Schulden zu machen, hatte, so ist es hinreichend genug, daß der Nachfolger ihnen die zugute habende Summe abstehet, weil sie auf diese Art das Recht erhalten, ihr Geld bey einen zu fodern, der verpflichtet ist, sie zu bezahlen, weil dieses Geld sonst verloren wäre, oder verloren seyn: würde. Hierbey findet sich noch eine Frage in Ansehung der Bezahlung der Renten. Wenn ein Nachfolger sich verbindet, die geborgten Schulden zu bezahlen, so kann er doch niemals verbunden seyn, die Renten zu bezahlen; denn von dem Kapital hat er niemals etwas in die Hände bekommen, er hat auch keinen Nutzen davon ziehen können, folglich darf er keinesweges für die Renten stehen; und sind sie einige Jahre lang bezahlet worden, so müssen sie unstreitig