Uddrag fra Bedenken wieferne der Nachfolger in der Regierung pflichtig ist die Schulden seines Vorwesers zu bezahlen, nebst Vorschlag zu den Mitteln durch welche die öffentliche Schulden am besten abgetragen werden können. Aus dem Dänischen übersetzt und mit vielen Zusätzen vermehrt.

V. Das, womit die ausländischen Schulden können und sollen bezahlet werden, das sind die innländischen Waaren, die aus dem Reiche geführet werden. Damit werden auch alle fremde Waaren, die ins Land kommen, und darinn verbrauchet werden, bezahlet; je mehr also der Regent die Einsuhre der fremden Waaren einschränken und verhindern kann, und je mehr er die Ausfuhre der eigenen Landeswaaren befördern kann, je mehr behält er zur Bezahlung der Schulden übrig. Die Einfuhre fremder Waaren wird gehindert a) wenn ihr Gebrauch verboten, und über dieses Verbot scharf gehalten wird, b) Wenn sie und diejenigen, die sie gebrauchen, mit hohen Abgaben beschweret werden, c) Am besten dadurch, wenn man es dahin bringen kann, daß eben dieselben Waaren im Lande fabricirt und erzeuget werden. Die Ausfuhre der eigenen Landeswaaren wird am besten befördert, a) wenn sie im Ueberfluß angeschaffet werden; wenn z.E. der Reichthum eines Landes im Kornbaue und in der Viehzucht besteht, daß man alsdann dem Bauernstande aufhilst, dafür Sorge trägt, daß alle ungebauete