Uddrag fra Bedenken wieferne der Nachfolger in der Regierung pflichtig ist die Schulden seines Vorwesers zu bezahlen, nebst Vorschlag zu den Mitteln durch welche die öffentliche Schulden am besten abgetragen werden können. Aus dem Dänischen übersetzt und mit vielen Zusätzen vermehrt.

daß, ob er schon sich keinesweges für verbunden findet, die Schulden seines Vorfahren zu bezahlen, so will er doch, den Verstorbenen zu Ehren, diejenigen von den Gläubigern bezahlen, die sich in seinen Staaten niederlassen, und sich darinn Häuser und Güter kaufen wollen. Wenn er 2) suchet, ihnen ihr Schicksal so angenehm zu machen, als sie anderwärts nicht erhalten können; indem er ihnen gewisse Freyheiten und Vorzüge zugestehet; indem er ihre Handlung beschützet, und von allen Lasten befreyet; und kurz: wenn er sie auf alle nur erdenkliche Arten zu ehren und ihnen aufzuhelfen bemühet seyn will. Wenn er 3) ihnen Gelegenheit giebt, ihr Geld in seinen Ländern auf vortheilhafte Art anzulegen, als z. E. in Landgütern, Manufakturen, Fabriken, Bergwerken, u. s. w. Kann er durch diese und andere Mittel die fremden Gläubiger in sein Land ziehen, so hat er nicht allein in Ansehung der Bezahlung der Schulden ansehnliche Vortheile gewonnen, sondern auch seinem Lande durch die Aufnahme der Handlung und durch den blühenden Zustand guter Einrichtungen einen wichtigen Zuwachs verschaffet. Ein guter und kluger Regent kann und soll schwerere Dinge als diese ausführen können; und ein jeder, inson-