Uddrag fra Bedenken wieferne der Nachfolger in der Regierung pflichtig ist die Schulden seines Vorwesers zu bezahlen, nebst Vorschlag zu den Mitteln durch welche die öffentliche Schulden am besten abgetragen werden können. Aus dem Dänischen übersetzt und mit vielen Zusätzen vermehrt.

Zum Schlüsse muß ich bey diesem Punkte noch einen jeden guten Regenten warnen, sich nicht verleiten zu lassen, zu glauben, daß seine Particulier-Kasse von der allgemeinen Kasse zu trennen sey. Es finden sich leicht dienstbare Geister, die dem Regenten einbilden, ihre Haushaltung wäre sehr gut, wenn sie nur das verzehren, was in ihre Particulier Kasse fliesset. Allein, da diese Kasse allein ans der gemeinen Kasse erwächst: so ist es des Regenten Pflicht, wenn das Land in Schulden stehet, selbst, so viel er kann, zu ersparen, und das Ersparte zur Abbezahlung der Schulden zurück gehen zu lassen. Der Regent, muß niemals eine Bürde des Staates seyn, sondern dessen Wohlthäter, und die Quelle seiner Glückseligkeit.