Uddrag fra Bedenken wieferne der Nachfolger in der Regierung pflichtig ist die Schulden seines Vorwesers zu bezahlen, nebst Vorschlag zu den Mitteln durch welche die öffentliche Schulden am besten abgetragen werden können. Aus dem Dänischen übersetzt und mit vielen Zusätzen vermehrt.

6 stützen, und kann sie nicht von den Auflagen befreyen, die sie drücken; er suchet den Fabriken, den Künsten und Handwerken aufzuhelfen, aber er muß diese Absicht aus Mangel an Gelde fahren lassen; er suchet endlich der Vater seines Volkes zu seyn, und muß sich statt dessen zu einem Hebungsbeamten einiger holländischen, genfer, genuesischen oder venetianischen Kaufleute (denn diese Leute haben doch ganz Europa unter ihrer Contribution) erniedriget sehen. Für diese Kaufleute arbeitet er, für diese sparet er, und, um sie zu bereichern, wird er, ob er schon das zärtlichste und beste Herz besitzet, genöthiget, seine Unterthanen zu plagen, oder Schulden unbezahlt zu lassen, welche zu bezahlen, er für seine vornehmste Pflicht hält. Ob aber diese Pflicht so groß ist, wie man insgemein denket, und wie weit sich die Schuldigkeit eines Regenten, die Schulden seines Vorfahren zu bezahlen, erstrecket? dieses ist eine Sache von so grosser Wichtigkeit, daß sie die genaueste Untersuchung verdienet. Meine Gedanken darüber werden nicht umsonst ans Licht treten, wenn sie einsichtsvollern Männern Anleitung geben könnten, ihre Gedanken darüber zu äußern, nachdem sie die meinigen geprüfet, ihnen entweder Beyfall gegeben, oder sie ver-