Uddrag fra Bedenken wieferne der Nachfolger in der Regierung pflichtig ist die Schulden seines Vorwesers zu bezahlen, nebst Vorschlag zu den Mitteln durch welche die öffentliche Schulden am besten abgetragen werden können. Aus dem Dänischen übersetzt und mit vielen Zusätzen vermehrt.

Es ist weder billig noch klug, alle Lasten auf den Regenten zu schieben, ohne sie selbst mit einem Finger zu berühren. Sind die Schulden um unser und des gemeinen Besten Willen gemacht worden, wie alle behaupten, die verlangen, daß sie bezahlet werden sollen: so müssen wir uns auch zu deren Bezahlung vereinigen; und, wenn wir selbst die dazu dienlichen Mittel einsehen, uns auch nicht nöthigen lassen, sie ins Werk zu seitzen. Wir haben bürgerliche Gesetze, durch welche wir gezwungen werden können, unsere Verrichtungen zum Besten der Gesellschaft, von welcher wir Glieder sind, einzurichten. Aber für den Menschen, der seine Pflichten liebet, können sie unmöglich so genau bestimmet werden, daß er nicht in Verhältniß mit dem Verstände, den Kräften und der Rechtschaffenheit, die ihm anvertrauet sind, Gelegenheit finden sollte, sie vollkommen auszuüben. Und das ist das erste, was er sich bekannt zu machen suchet, und für solche Menschen schreibe ich. —