Uddrag fra Bedenken wieferne der Nachfolger in der Regierung pflichtig ist die Schulden seines Vorwesers zu bezahlen, nebst Vorschlag zu den Mitteln durch welche die öffentliche Schulden am besten abgetragen werden können. Aus dem Dänischen übersetzt und mit vielen Zusätzen vermehrt.

VII. Zum Schlusse will ich hier noch beyfügen, daß, wenn es eines Regenten ernstlicher Wille und Meynung ist, die Schulden zu bezahlen, sein Rath verschiedene Mittel ausfündig machen kann, wodurch fremde Gelder ins Land kommen; allein, da ich bloß von allen europäischen Ländern überhaupt geredet habe, so können unmöglich die Mittel angeführet werden, die sich auf einen oder den andern Staat insbesondere schicken; doch will ich, bloß um meine Gedanken zu erklären, einige anführen. Wenn ein Staat ein wohlversehenes Kriegesheer oder eine Flotte hält, und er stehet sein Land auf allen Seiten in Sicherheit: so kann er selbige gar wohl in den Sold seines Alliirten treten lassen, wenn dieser in einen Krieg verwickelt ist, und diese Hülfe nöthig haben könnte. Doch halte ich nicht dafür, ein Regent müsse seine Unterthanen zwingen, für einen Fremden zu fechten; ihr Leben muß ihm allzu theuer seyn, als daß er es in Gefahr sehen sollte, ausser wenn es auf die Wohlsarth seines Reiches selbst ankomt. Hingegen kan er alle Freywillige dazu gebrauchen, insonderheit alle, die er erkauft hat, zu fechten, für wem und gegen wem er es für gut findet.