Zuverläszige Nachricht von der in Dännemak den 17ten Jenner 1772 vorgefallenen grossen Staatsveränderung, den Lebensumständen der merkwürdigsten Personen des königlichen dänischen Hofes wie auch der Staatsgefangenen nebst den Umständen ihrer Gefangennehmung [...] in einem Schreiben eines Reisenden zu C. an seinen Freund in H.

Zuverlässige Nachricht

von der

in Dännemark den 17ten Jenner 1772 vorgefallenen großen

Staatsveränderung

den Lebensumständen

der merkwürdigsten Personen

des königlichen dänischen Hofes

wie auch

der Staatsgefangenen

nebst den Umständen ihrer Gefangennehmung

auch allen

dabey vorgefallenen Begebenheiten

in

einem Schreiben eines Reisenden zu C. an seinen Freund in H.

Halle 1772,

bey Johann Gottfried Trampe.

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Vorbericht.

Die folgenden Blätter geben von einem unglücklichen Minister Nachricht, der mit sehr geschwinden Schritten die Höhe menschlicher Glückseligkeit erklettert, aber auch eben so behende wieder herunter gestiegen, oder vielmehr geworfen ist. Ich habe hier ein grosses Ansehen, einen Ueberfluß an Gütern, einen hohen mit einer sehr weit ausgedehnten Gewalt verknüpften Stand mit dem glänzenden Titel menschlicher Glückseligkeit belegt, ich gebe aber gerne zu, daß solches sehr uneigentlich geschehen, indem jene Vorzüge zwar bey dem grossen Haufen für die grösseste Glückseligkeit gehalten werden, meines Erachtens aber nur eine dauerhafte Gesundheit, ein dem Stande gemässes Auskommen, und ein ruhiges Gemüth nebst einer anständigen Freyheit diesen Nahmen verdienen, mithin der berühmte Verfasser der Epitres diverses Recht hat, wenn er saget:

A qui s’ inscrit en faux, j’oppose ma Devise Pain cuit et liberté, tout le reste est sottise.

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Vorbericht,

Jedoch ich soll hier keine Abhandlung von dem schreiben, was eigentlich den Namen einer Glückseligkeit verdienet, ich wende mich dahero zu dem Inhalt dieser Blätter.

Ein grosser Theil von Europa hat bey der kürzlich in Dänemark vorgefallenen Staatsveränderung seine Aufmerksamkeit auf diesen unerwarteten Vorfall gerichtet, und es wird also eine Schrift, welche den Leser mit dieser Begebenheit, den Vorfällen, welche sich vorher ereignet, und von den jene als eine Folge anzusehen ist, den Personen, welche zur Ausführung gebrauchet worden, und den Staatsgefangenen näher bekant machet, kurz, welche die ganze Sache in einem ziemlichen Lichte darstellet, eine gute Aufnahme sich gewiß versprechen können, zumahl da der Verfasser verspricht das Ende dieses grossen Auftrits auf der grossen Schaubühne der Welt in einem zweiten Schreiben mitzutheilen.

Alsdenn wird die Welt erst urtheilen können, ob der Graf von Struensee mit dem unglücklich gewordenen Grafen von Greiffenfeld, in eine Classe

zu setzen sey.

J. F. S.

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Mein Herr!

Da ich auf meinen Reisen ein aufmerksamer Beobachter der vorgefallenen Begebenheiten gewesen, und von den in Ansehen und großen Bedienungen gestandenen Personen verschiedener Höfe genaue Nachrichten einzuziehen Gelegenheit gehabt: so ist dadurch von Ihrer Seite die Forderung entstanden, von der neuerlich in Dännemark vorgefallenen Staatsveränderung, den Begebenheiten, welche solche verursachet, und den Personen, welche als die vornehmsten Werkzeuge dabey gebrauchet, oder als Verbrecher gefänglich eingezogen worden, Ihnen Nachricht zu ertheilen. Unsere so lange schon daurende Freundschaft leget mir die Pflicht auf, Ihnen zu gehorsamen, und ich hoffe, daß die Wichtigkeit der Sache meine ungekünstelte Schreibart entschuldigen wird.

Sie wissen aus den öffentlichen Nachrichten, daß seit ein paar Jahren in der Staatsverfassung von Dännemark beträchtliche Veränderungen vorgefallen, und daß noch zuletzt das ganze geheime Conseil aufgehoben, und nur ein einziger geheimer Cabinetsminister in der Person des

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2 Grafen von Struensee ernennet worden. Dieses veranlasset mich, von dem dänischen Staatsrecht, der Regierungsverfassung und dem gefallenen Cabinetsminister vorläufig etwas anzuführen.

Seit dem Jahre 1660 ist der König von Dännemark einer der unumschränktesten Monarchen, und ein gewisser Verfasser sagt in seinem französisch geschriebenen Bericht von einer nach Dännemark gethanen Reise mit Recht, „Dännemark sey das Land, wo die unumschränkteste, und zugleich rechtmässigste Regierungsverfassung in Europa zu finden sey, indem das Volk auf allen Schatten einer Freyheit auf die gültigste Art Verzicht geleistet habe. „ *) Die Könige haben diese Gewalt auf eine die wundernswürdige Wege der göttlichen Vorsehung besonders bezeichnende Art erhalten. Friderich der dritte mußte bey seiner Gelangung auf den Thron eine harte Wahlcapitulation eingehen, nachdem sein Ahnherr, Christian der erste, aus dem Hause der Reichsgrafen von Oldenburg, von den dänischen Ständen im Jahr 1448 unter der Bedingung die Krone erhalten hatte, daß er Dännemark als ein Wahlreich erkennen muste.

*) Danemarc est le päis, ou regne le Gouvernement le plus absolú de l’ Europe, et en même tems le plus legitime, les peuples aiant renoncé à toute ombre de liberté d' une maniere authentique &c. Relation du vojagè fait en Danemark en 1702 á la suite de l’Envoyé d’ Angleterre. Amsterdam 1710. 8. S. 85. Dieser Gesandte hieß Vernon. Die Urschrift ist in engelländischer Sprache unter der Aufschrift, Travels trough Danemark, im Jahr 1707 in 8 erschienen.

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3 Die gröste Gewalt war zu Friderichs des dritten Zeiten bey dem hohen Adel. Als aber die dänischen Waffen gegen Schweden unglücklich waren, und durch den zu Coppenhagen im Jahr 1660 geschlossenen Frieden, Schonen, Halland, Bleckingen und Bahuslehn an Schweden abgetreten werden musten, ward im jetztgedachten Jahre dem Könige von den dänischen Ständen die unumschränkte Gewalt aufgetragen, und die Krone in männ- und weiblicher Abstammung erblich erkläret. Durch das von diesem Könige bekannt gemachte königliche Gesetz *) wurden alle vorher vorhanden gewesene Reichsgrundgesetze aufgehoben, und dieses von dem Volke beschworne Gesetz gilt auf ewige Zeiten als eine vollkommene, unveränderliche und unwidersprechliche Verordnung. Sie können solches in verschiedenen Büchern lesen, hier will ich nur einige Verordnungen desselben auszeichnen, welche auf die Geschichte, die ich erzählen will, eine Beziehung haben.

1) Das Reich ist auf immer unzertrennlich und untheilbar.

2) Der König muß rechtmäßig und ehelich gebohren seyn.

3) Er wird mit Antritt des vierzehnten Jahres mündig.

4) Hat der verstorbene König eine schriftliche Verordnung wegen der Vormundschaft gemachet: so muß solche befolgt werden.

*) In Schmautz Corpus Juris gentium, in Holberg dänischen Reichshistorie, Briefe über den gegenwärtigen Zustand von Dännemark, Joachim Nachrichten von der dänischen Souverainität ist solches zu finden.

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5) Ist dergleichen nicht vorhanden: so hat die verwittwete Königinn, Mutter des unmündigen Königs, die Regentschaft, muß aber

6) die 7 vornehmsten königlichen Minister zu Hülfe und Beystand nehmen.

7) Der König hat die höchste Gewalt in geistlichen Sachen.

8) Er kann als ein souverainer und absoluter Monarch von den Unterthanen mit keinem Eide oder vorgeschriebener Obligation verbunden werden.

Der König bekam kraft dieses unveränderlichen Gesetzes die unumschränkte Gewalt, da er vorher ohne Einwilligung des Reichsraths, der aus 23 Reichsräthen alt adelichen Geschlechts bestand, nichts thun konte, und diese glückliche Veränderung hatte er der wenigen Mässigung des Adels zu danken. Es ward nämlich, um das nöthige Geld zur Bezahlung der nach geendigten schwedischen Kriege zu entlassenden Völker zusammen zu bekommen, ein Reichstag in Coppenhagen versammlet. Der Adel weigerte sich von seinen Gütern einen Beytrag dazu zu thun, und wolte nur von seinen Hofbauern eine Schatzung geben, darüber ward die Geistlichkeit und der Bürgerstand unwillig, zumahl der Adel in der Person des Reichsraths Otto von Kragh gegen den Burgermeister von Kopenhagen Nansen bey öffentlicher Reichsversammlung in die Worte ausbrach, die Gemeinen verstünden die Vorrechte des Adels nicht, sie wären nichts anders als Leibeigene, und solten in ihren Schranken bleiben, sonst wisse der Adel Mittel sein Recht zu behaupten. Die Bischöfe und der Bürgerstand verließen die Versammlung, und setzten den Entschluß, die Krone dem Könige mit der unumschränkten Gewalt zu übertragen, ins Werk.

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5 Der Adel mußte sich gleichfals dieses gefallen lassen, und auf diese Art ward der König ein unumschränkter Herr.

Nach dieser kurzen Erzählung bleibt mir noch übrig anzuführen, wie die höchste Gewalt bis in die neuern Zeiten ausgeübet, und was dabey zuletzt für Veränderungen vorgenommen worden. Sobald das Königreich erblich und dem Könige die unumschränkte Gewalt beygeleget worden, ward der Reichsrath abgeschaffet, und die Besorgung aller auswärtigen und einheimischen Staatssachen dem vom König Christian den fünften im 1676sten Jahre errichteten geheimen

Staatsconseil übertragen, welches bis zu dem Jahre 1770 in fünf würklichen geheimen Räthen oder Staatsministern bestand, und in welchem der König den Vorsitz hatte. Unter diesem geheimen Conseil stunden zwey Staatscanzleyen, nämlich die dänische und die deutsche, von welchen einer der vorbenannten Minister Obersekretär war, und die deutsche zugleich in allen auswärtigen Angelegenheiten die Ausfertigung hatte. Diese Einrichtung dauerte bis in das 1770ste Jahr. Am 15ten September dieses Jahres empfing der erste Minister, Graf von Bernsdorf ein königliches Handschreiben, in welchem ihm der König für seine Dienste dankete, und ihn mit einem Gehalt von 6000 Thalern der Bedienung eines Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und Obersekretärs der deutschen Kanzley in Gnaden entließ. Dieses war der Vorläufer einer weit wichtigern Veränderung. Im December 1770 ward das ganze geheime Conseil aufgehoben, und die vier Ministers, aus welchen solches damals bestand, nämlich die Grafen von Moltke, von Thott, von Reventlau, und von Rosencranz ihrer Dienste in Gnaden entlassen. Es geschahe dieses vermöge folgender öffentlich bekanntgemachter königlicher Acte.

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6 Wir Christian der siebente, von Gottes Gnaden König in Dännemark, Norwegen, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst & c. urkunden und erklären hiermit. Weil die Staatsangelegenheiten bey einer souverainen Regierungsform durch die Vielheit der daran Theil nehmenden Personen von einem hohen Range, und durch das Ansehen, das sie mit der Länge der Zeit erwerben, nur schwerer gemachet und verwirret werden, und ihre Ausführung verzögert wird: Wir aber, denen nichts so sehr am Herzen lieget, als eine eifrige Beförderung des allgemeinen Wohls, Uns durch nichts in den Maaßregeln und Verfügungen, die zu diesem Zwecke führen, aufhalten oder behindern lassen wollen, daß Wir derowegen für gut befunden, unser bisheriges geheimes Staatsconseil gänzlich aufzuheben und eingehen zu lassen, und zwar in der Absicht, der Form und Verfassung unserer Regierung ihre natürliche und wesentliche Lauterkeit zu geben, und sie darinn zu erhalten. Wie denn besagte Regierungsform in allen Stücken so, wie sie Unfern Vorfahren glorreichen Gedächtnisses von der Nation übertragen ist, seyn und bleiben, und auch nicht der geringste Schein übrig gelassen werden soll, als ob wir Uns von dem Sinne und der Absicht, worinn das Volk sich Unsern Vorfahren übergeben hat, entfernen wolten. Zu mehrerer Bekräftigung des obigen haben Wir darüber zwey gleichlautende Acten, die eine in dänischer, die andere in deutscher Sprache ausfertigen lassen, und soll jene im Archiv der dänischen Kanzeley, diese hergegen im Archiv der deutschen Kanzeley hingeleget und verwahret werden. Urkundlich unter Unserm königlichen Handzeichen und vorgedrückten Insiegel. Gegeben

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7 auf Unserm Schlosse Friderichsburg den 27sten December 1770.

Christian.

Fabricius. A. G. Carstens.

Die entlassenen Minister empfiengen jeder ein königliches Handschreiben, in welchein der Monarch ihnen für die treu geleisteten Dienste auf das gnädigste dankete, verließen Coppenhagen, und giengen insgesamt auf ihre Landgüter ab. An die Stelle des geheimen Staatsconseils kam eine so genannte geheime Conferenz. Diese bestand aus dem Schatzmeister und geheimen Rathe, Freyherren von Schimmelmann, dem Generallieutenant von Gähler, dem Generallieutenant, Grafen von Rantzau Ascheberg, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von der Osten, dem geheimen Rath, Grafen von Haxthausen, und dem Stiftsamtmann von Scheel, Den 7ten Jenner 1771 hielt dieselbe auf dem königlichen Residenzschlosse in dem Zimmer, wo sonst das geheime Staatsconseil zusammen zu kommen pflegte, die erste Sitzung, die auswärtigen Angelegenheiten aber blieben her Besorgung des Grafen von der Osten allein überlassen.

Auf diese erste Veränderung folgten immer mehrere, davon ich die merkwürdigsten anführen will, weil sie zu dem, was am 17ten Jenner 1772 erfolget, die Gelegenheit gegeben. Die deutsche Kanzeley empfing einen Cabinetsbefehl folgenden Inhalts: Meine Departements und Collegia müssen nicht das ganze Detail der Geschäfte an sich ziehen, ihnen gebühret nur die allgemeine Aufsicht. Die Führung und Entscheidung derjenigen Angelegenheiten, die durch

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Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, ist das Geschäfte derer, welchen die Oberaufsicht in den verschiedenen Districten anvertrauet ist, und denen müssen sie solche überlassen. ' Ihre Obliegenheit ist es also, darüber zu halten, daß den Verordnungen nachgelebet werde, sie haben desfals Rede und Antwort zu geben, und müssen solche nach aller Strenge und ohne Nachsicht in Ausübung dringen. Von dieser meiner Willensmeynung hat die deutsche Kanzeley alle diejenigen, welche es angehet, und mit welchen sie in Absicht auf die Geschäfte in Verbindung stehet, zu benachrichtigen, und sie zugleich zu erinnern, keine Sachen bey sich liegen zu lassen, sondern alles in gehöriger Ordnung und ohne unnötigen Aufenthalt zur Endschaft zu bringen, und auszufertigen. Am Schlusse des Jahres erwarte ich von meiner deutschen Kanzeley einen Bericht, wer von den ihr Untergeordneten einen besondern Eifer und Fleiß in meinem Dienste bewiesen hat, und wer sich etwa eine Nachlässigkeit wird haben zu Schulden kommen lassen. Es ergieng ferner wegen Einschränkung der Charaktere folgender Befehl an alle Collegia.

„Da die Zahl derjenigen, welche theils bey denen in einiger Jahre Zeit vorgefallenen Feyerlichkeiten, theils auch sonst auf verschiedenen Vorstellungen mit Rang und Titeln begnadiget worden sind, dergestalt angewachsen, daß die Charaktere aufhöreten, Belohnungen für wahre Verdienste oder ein Kennzeichen Unserer königlichen Gnade und besondern Wohlgefallens zu seyn: so haben Wir den Vorsatz gefasset, selbige hinführo desto sparsamer und bloß nach deren weislichen Absicht auszutheilen, dahero dabey lediglich auf Fleiß, Treue und Beeiferung im Dienst, desgleichen auf besondere Einsichten, Tüchtigkeit und persönliche Verdienste,

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nicht aber auf die Jahre der Dienste und Anciennität zu sehen, und nur diejenigen mit Ehrenvorzügen zu belohnen, welche sich zu denselben auf irgend eine würdige Weise verdient gemacht haben. Wir wollen derowegen, daß von nun an für niemanden ein Charakter und höherer Rang gesuchet werden soll, der nicht vor dem Collegio oder Departement, unter welchem er stehet, wegen seiner ruhmwürdigen Diensteiferung, guten Aufführung, und besondern Verdienste sattsam bekannt ist, so daß das Collegium sich zutrauen möge, denselben mit vollkommener Ueberzeugung und Zuverlässigkeit zu einer besondern Gnade zu empfehlen, und Uns deshalb allemahl zur Rede und Antwort zu stehen. Und gleichwie Wir unter dem heutigen Dato diese unsere Beschließung allen unsern Collegien und Departementen zu erkennen gegeben haben, so geben Wir hiermit auch in Gnaden selbige unsern Collegien zur Nachachtung zu wissen. Friderichsburg den 4ten September 1770.

Christian.

Die Freyheit der Presse, daß nämlich ohne Censur gedruckt werden solle, und die Errichtung eines genuesischen Lotto oder königlichen dänischen Zahlenlotterie waren gleichfals Folgen der neuen Einrichtung, so wie auch in dem Hebammenhause zu Copenhagen zu Verhütung der Ermordung und Wegsetzung neugebohrner Kinder die Veranstaltung gemachet ward, daß unglückliche Mütter ihre Kinder in einen besonders dazu eingerichteten Kasten legen konnten. Bey der dänischen und deutschen Kanzeley gieng gleichfais eine wichtige Veränderung vor. An statt daß jede derselben bis dahin unter der Aufsicht eines Obersekretärs, der zugleich Mitglied des geheimen Conseils war, gestanden, wurde solche, und zwar die erste in vier, die letztere aber in drey

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10 Departements getheilet, jedem Departement aber ein Deputirter mit Conferenz- oder Justizrathsrang vorgesetzet.

Bey dem Hofstaate gieng eine grosse Einschränkung vor, der Oberhofmarschall Graf von Moltke, der Oberkammerjunker von der Lühe, und mehrere andere wurden ihrer Dienste entlassen, die Amtmänner in Norwegen wurden in Absicht der Einkünfte auf einen gleichen Fuß gesetzet, der bisherige Magistrat zu Copenhagen ward unter dem 3ten April 1771 gänzlich aufgehoben, und ein neuer Rath bestellet, von welchem der Graf Ulrich von Holstein Oberpräsident ward. Dieses Collegium bekam eine ganz neue Einrichtung, indem es lediglich mit der Policey zu thun bekam, alle Streitsachen an das Hofgericht verwiesen wurden, und den Bürgern zwey Repräsentanten im Rath zu haben erlaubt ward, überhaupt aber für die Aufnahme der Handlung, die Preise der Lebensmittel ohne unbilligen Wucher, hie Reinlichkeit der Straßen, und Erhaltung guter Ordnung vorzüglich zu sorgen Befehl erhielt.

Für 100 neugebohrne Kinder ward zu Copenhagen ein Erziehungshaus errichtet, wozu von jedem zur Pracht oder Vergnügen gehaltenen Pferde 2 Thaler, von jedem Miethkutschpferde 1 Thaler, und von jedem fremden Pferde 10 Thaler jährlich bezahlet werden müssen.

Mit dem See-Etatscollegio ward am 28sten Merz gleichfals eine Veränderung vorgenommen, es bekam den Namen Admiralitäts- und Commissariatscollegium, und vier Deputirte, nämlich der geheime Rath, Graf von Haxthausen, die Contreadmirals Hansen und Fischer, und

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der Staatsrath Willebrand bekamen als Deputirte die Geschäfte dieses Departements zu besorgen.

Das Generalpostamt ward auch in soweit aufgehoben, daß nur die drey jüngsten Directeurs, die Justizrathe Pauli und Lange, nebst dem Legationsrath Sturz beybehalren wurden, denen zugleich aufgegeben ward, alle ihre Vorstellungen unmittelbar an den König gelangen zu lassen. Alle übrige, als die geheimen Räthe, Graf von Danneskiold, und Graf von Holstein, die Conferenzräthe von Rheder, und von Schrödersee, nebst dem Staatsrath Holm wurden erlassen.

Die freye Tafel den Hofe für viele hohe und niedrige Hofbediente ward eingezogen, und der Obristlieutenant Wegner mit dem Auftrag zum Hofintendanten gemachet, daß er alle zu Einführung mehrerer Sparsamkeit dienliche Veränderungen machen solle.

Der Gouverneur von Copenhagen, Graf von Ahlefeld, ward seiner Dienste erlassen, und diese einträgliche Stelle nicht wieder besetzet. Die ansehnliche aus der Mastung im ganzen Lande und die Hälfte der Strafgelder von Jagdverbrechen fliessende Einkünfte des Obristjägermeisters von Gramm wurden zur königlichen Casse gezogen, jedoch derselbe durch ein stehendes Gehalt von 3000 Thalern einiger maßen entschädiget.

Wegen der an den König und die Collegia einzureichenden Bittschriften ward der Gebrauch des Stempelpapiers durchgehends befohlen, und eine gewisse Vorschrift gegeben, wie solche künftig eingerichtet werden solten.

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Allen Soldaten ward das Heirathen mit der Bedingung verstattet, daß sie ihre Kinder der Fündlingsanstalt überlassen, welche solche bey Landleutcn austhun soll, den sie bis ins 25ste Jahr als Knechte und Mägde dienen, sodann aber frey seyn sollen.

Da auch die häufige Expectantien, welche der König ertheilet hatte, dem Dienste schädlich waren: so wurden dieselben eingeschränket, und ergieng deshalb folgender merkwürdiger Befehl: „Da ich ungern bemerke, welchergestalt ein großer Theil von den manchen bisher gegebenen Expectantien eine strafwürdige Nachlässigkeit im Dienste verursachet, und anstatt den Fleiß und Eifer derjenigen, welchen dieselben verliehen worden sind, zu ermuntern, bey den mehresten eine darwider streitende Würkung gehabt hat, meine Absicht bey sothanen besondern Gnadenbeweisungen aber durchaus nicht gewesen seyn kann, die ledig werdende Dienste mit untauglichen Subjectis zu besetzen, so ist in Hinsicht auf die unter meinen Collegiis sortirende Bedienungen meine ernstliche Willensmeynung, daß bey Vergebung der mit Expectanzen beschwerten Dienste zwar vornehmlich auf diejenigen reflectiret werden soll, welchen die Successionsbestellung auf selbige ertheilet worden ist, jedoch daß zugleich die Tüchtigkeit und Aufführung des Candidaten genau untersuchet, und diejenigen dieses Beneficii gänzlich verlustig gehen sollen, bey welchen die erforderliche Tüchtigkeit und Wissenschaften nicht gefunden werden, oder welche durch eine schlechte Aufführung sich dazu unwürdig gemachet haben sollen. Wornach sich meine Collegia in sothanen Vorfällen genau zu richten, und diese meine Vorschrift pünktlich zu erfüllen haben. Gegeben auf Hirschholm den 26ten October »7.70.

Christian.

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Die Dispensationen in Heirathen zwischen Verwandten hatten bishero vieles eingebracht, aber auch viele Schwierigkeiten verursachet, der König hob also unter dem 3ten April 1771 alle Dispensationen bey Heirathen zwischen Blutsund Schwägerschaftsverwandten, welche in dem göttlichen Gesetze nicht ausdrücklich verboten sind, völlig auf, und setzte fest, daß solche hinführo ohne Dispensation zugelassen werden solten. Ein anderer königlicher Befehl verordnete, daß in Geldsachen die Justiz ohne Betracht des Standes des Gläubigers oder dessen persönlichen Ansehens genau verwaltet werden solle, und nach Beschaffenheit der Sache und Vorschrift der Rechte mit Beschlag, Jmmißion und andern vorgeschriebenen Zwangsmitteln verfahren werden solle.

Copenhagen ward in zwölf gleich grosse Quartiere getheilet, und jedem zu besserer Handhabung der Polizey ein Quartierscommissarius vorgesetzet, auch ward das Thorund Passagegeld verpachtet, und alle Häuser der Stadt mit Numern bezeichnet.

Eine andere königliche Verordnung milderte die Todesstrafe wegen begangener Dieberey, und setzte fest, daß die für begangene grobe Dieberey gesetzte Todesstrafe abgeschaffet, hingegen die Verbrecher am Pranger gegeißelt, an der Stirne gebrandmarket, und lebenslang in dem Eisen arbeiten sollen.

Die Garde zu Pferde, deren Unterhaltung jährlich ansehnliche Summen gekostet, ward ganz und gar verabschiedet, die Officiers bekamen Wartegeld, und den gemeinen ward frey gestellet, bey der Garde zu Fuß Dienste zu nehmen. Hingegen ward eine königliche leichte Garde von

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drey Schwadronen Dragoner unter dem Obristlieutenant von Numsen errichtet. Den Officiers von den Landcadets und der Garde, Artilleriecorps und leibregimentern ward ihr bisher gehabter höherer Rang zwar für die gegenwärtig dabey stehende so lange noch gelassen, bis sie eine Stufe höher befördert werden, für die Zukunft aber ganz abgeschaffet. Die Hoftrauer ward zum höchsten auf vier Wochen in allen Fällen festgesetzet.

Bey der königlichen Rentekammer erfolgte die wichtige Veränderung, daß statt derselben ein in drey Departements nämlich die nordische, dänische und deutsche Kammer vertheiltes Finanzcollegium, welches aus vier Deputieren bestand, errichtet ward.

In Ansehung der unehelichen Kinder ward unter dem 13ten Junius 1771 eine merkwürdige Verordnung des Inhalts bekannt gemachet, daß da ledige Personen, welche außer der Ehe Kinder zusammen erzeuget, durch die in den Gesetzen fest gestellte Bußen und Strafen oft gehindert worden, die ihnen als Eltern obliegende Pflichten zu erfüllen, dergleichen Bußen sowohl als andere auf solche Vergehungen gesetzte Strafen, besonders die durch die Verordnung vom 8ten Junius 1767 festgesetzte Strafe, bey Wasser und Brodt zu sitzen, aufgehoben ward. Zugleich ward verordnet, daß den der Taufe unehelicher Kinder auf keine Weise weder in Ansehung der Zeit, noch des dem Priester und übrigen Kirchenbedienten zu bezahlenden Taufgeldes, oder anderer Umstände ein Unterschied zwischen den ehelichen und unehelichen gemachet werden solle, daß ihnen ihre außer der Ehe geschehene Geburt nicht als ein Flecken angerechnet, und ihnen deshalb nie ein Vorwurf gemachet werden solle. In

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15 Ansehung des Ehebruchs ward festgesetzet, daß es lediglich dem unschuldigen und gekränkten Theile frey stehen solle, deshalb zu klagen, und so lange sich dieser nicht deshalb rege, sonst niemand davon sprechen solle.

Unter dem 15ten Junius 1771 setzte der König ein neues copenhagensches Hof- und Stadtgericht fest, welches vom 15ten Julius den Anfang nahm, und vorzüglich die Abkürzung der Processe zur Absicht hatte. An statt, daß bishero Rechtssachen von einiger Wichtigkeit lange aufgehalten, und durch drey Instanzen geführet werden konnten, harte es nunmehro bey dem von diesem Hof- und Stadtgerichte ausgesprochenen Urthel sein unveränderliches Bewenden. Alle Einwohner von Copenhagen, Herrschaften und Gesinde, Bürger und königliche Bediente, mit und ohne Rang, Geistliche oder Weltliche, von Civil oder Militärstande, Professores, Studenten und Universitätsbediente wurden der Gerichtsbarkeit dieses neuen Gerichts in allen bürgerlichen und peinlichen Sachen unterworfen, und alle andere bishero in Copenhagen gewesene Ober- und Untergerichte aufgehoben, jedoch mir der Erklärung, daß die besonders privilegieten Sachen ausgenommen wurden, und daß die königlichen Bediente in den ihr Amt betreffenden Sachen lediglich unter dem Collegio, zu welchem sie gehören, stehen sollen.

Da auch die zu weit ausgedehnte Postfreyheit den königlichen Posteinkünften ungemein nachtheilig gewesen: so ward durch eine am 17ten Junius 1771 gezeichnete königliche Verordnung die bisherige Postfreyheit sehr eingeschränket, und festgesetzet, daß nur die Briefe der Personen des königlichen Hauses, die Berichte der Collegien in Amtssachen, die Armensachen, die Zollpachtsachen, und Militär-

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16 dienstsachen von der Erlegung des Postporto frey seyn, alles übrige aber bezahlet werden solle.

Dieses waren die Veränderungen, welche bis zu der Zeit vorfielen, da der bisherige Requetenmeister und Conferenzrath Struensee, zum geheimen Cabinetsminister ernennet , und in den Grafenstand erhoben ward. Die Erhebung zum geheimen Cabinetsminister erfolgte am 15ten Julius 1771, und bey dieser Gelegenheit erschien eine königliche Verordnung, welche dem neuen Minister eine fast unumschränkte Gewalt in die Hände gab. Er erhielt nämlich den Befehl, alle von dem Könige mündlich ertheilte Befehle schriftlich nach Dero Sinne abzufassen, und Ihm solche nachhero entweder paraphirt zur Unterschrift vorzulegen, oder auch in Seiner Majestät Nahmen unter dem geheimen Cabinetssiegel auszufertigen. Es ward ferner darinn befohlen, daß alle Ausfertigungen von Verordnungen, die auf Vorstellung eines Collegii an ein anderes zu ertheilen sind, nicht mehr in dem Collegio selbst oder durch Communication geschehen, sondern von diesem Minister geschehen solle, ferner daß derselbe alle Woche dem Könige einen Auszug der von ihm ausgefertigten Cabinetsbefehle zur Genehmigung vorlegen solle, und daß diese sodann die nämliche Gültigkeit, als ob sie von dem Monarchen selbst unterzeichnet wären, haben solten.

Die erste merkwürdige Veränderung, welche nach dieser Ernennung eines Cabinetsministers vorging, war die Aufhebung des Generalcommerzcollegii. Sie geschahe durch eine am 15ten Julius 1771 gezeichnete königliche Verordnung. Die diesem Collegio bishero zugetheilte Verrichtungen wurden dem Finanzcollegio und Kammer übertragen, so daß

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alle das Commerz- und Fabriquenwesen betreffende allgemeine Vorschläge und Berichte dem Finanzcollegio, die einzelnen Vorschläge und Privatgesuche der Kammer zugetheilt wurden, auch alle bisher unter dem Generalcommerzcollegio gestandene dänische, norwegische und deutsche Brandassecuratioscomptoirs nebst der Revision der oldenburgischen Brandcassenrechnungen der Kammer untergeben wurden. Demnächst wurden durch einen Cabinetsbefehl vom 19ten August 1771 viele Sachen den Kanzeleyen abgenommen, und dem Finanzcollegio beygeleget, welcher also lautet :

Nachdem Sr. Majestät, zu desto besserer Beförderung Dero Dienstes und zu grösserer Ordnung in den öffentlichen Sachen, für gut befunden haben, die Verrichtungen, welche Dero ersten Collegiis und Departements obliegen, dergestalt zu bestimmen, daß ein jedes, insonderheit diejenigen Sachen und Landesangelegenheiten besorgen soll, welche dessen wesentlichen Gegenstand ausmachen, oder mit demselben in Verbindung stehen, und da Sie bemerket, wie einige bishero den Kanzeleyen zugelegte Verrichtungen eigentlich zu den Departements des Finanzcollegii hingehören : so haben allerhöchst Dieselben nach genauer Untersuchung beschlossen, folgendes fest zu setzen: Erstlich verbleiben bey den beyden Kanzeleycollegiis und sollen hinführo zu ihrem Reßort gehören 1) die Expeditionen von allen dem, was angeht Sr. Majestät kölichen Hauses und dessen Erb- Regierungs- und Hoheitsgerechtsame, ingleichen die Bekanntmachung der Gesetze und deren Auslegung, wie auch der Unterthanen persönliche Gerechtsame und Vorzüge, folglich alle Lehnsbriefe, Naturalisationsbriefe, Standes- und Rangserhöhungen, wie auch alle darüber auszufertigende Diplomata, Patente und Bestallungen. 2) Alle geistliche Kirchen- und Schulsachen nebst Aufsicht über die geistlichen Personen, wie auch

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pia Funda und deren Verwaltung. 3) Die Justizverwaltung in Civilibus, Ecclesiasticis und Criminalibus sowohl überhaupt als in den Zwistigkeiten, die in Kameralpolizey- öconomischen und Commercialsachen aufkommen, nachdem solche vorher vor der bekommenden Jurisdiction sind ventiliret worden, und durch die Gesetze nicht entschieden werden können, imgleichen alle Extrajudicialsachen, das Erb- und Successionswesen in den Städten und auf dem Lande, nicht weniger die Successionen in den festen Gütern, alle Testamente, Contracte und Hypotheken, nebst dem Vormundschaftswesen. Dagegen soll zweytens hinführo von dem Finanzcollegio besorget und mithin von den Kanz. leyen dahin übertragen werden. Alles, was der Kaufstädte innere Einrichtung angeht, und zu den ecclesiasticis Jurisdictionalibus oder einigen andern von den obbemelderen Objectis nicht gehöret, folglich die Landhaushaltungen und alle Nahrung in den Städten und auf dem Lande, der Kaufstädte, Contributions- und Rechnungswesen, die ganze öconomische und Commercialpolicey, die Ausfertigung der Reise- und Seepässe, nicht minder auch die Medicininalund Hebammen- samt Pest- und andern Gesundheitsanstalten. Auch befassen Sr. Majestät Kanzeleyen in Zukunft sich nicht weiter mit Handlungs- Fabriken- Innungs Handwerks- und Marktsachen, auch nicht mit der Frucht- und Kornpolicey, nicht weniger nicht mit Maaß, Elle und Gewicht, nicht mit Marsch- Einquartirungs- Recruten-Landmiliz- oder See-Enrollirungssachen, nicht mit Teichund Dämmungsanstalten, imgleichen nicht mit der öconomischen Verfassung der Zuchthäuser, nicht mit Anordnungen wegen des Dienstvolks und Gesindes, nicht mit irgend einem Assistenz- oder Leihehause, noch Lottereyen, eben so wenig mit Wege- Brücken- oder Wasserleitungssachen, auch nicht

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mit Witwencassen, die für die Predigerwitwen allein ausgenommen, und überall nicht mit irgend einem Dinge, das die Polizey und die ökonomische Verfassung in den Kaufstädten und auf dem lande angeht, so lange von allen diesen kein Proceß entsteht. Diese neue Einrichtung und der Affairen Unterscheidung sollen ihren Anfang mit dem ersten October dieses Jahrs nehmen, bis zu welcher Zeit diese Sachen ferner ausgeferliget und abgemacht werden sollen, wo sie bisher sind ausgefertiget worden. Vom angeführten Tage an aber hat ein jeder sich in diesen Sachen mit seinen Vorstellungen, Ansuchungen, Berichten an das Collegium zu wenden, nach welchem Se. Majestät selbige durch dieses Reglement hingelegt haben, wovon er Resolution gewärtigen kann.

Mit dem gottorfschen Obergericht ward die Veränderung gemachet, daß die Stellen eines Kanzlers und Vicekanzlers eingiengen, nur 6 Räche bestellet wurden, wovon jeder einen District bekam, alle Sportulm der königlichen Casse berechnet werden musten, und hingegen jeder aus derselben einen verhältnißmäßigen Gehalt bekam.

Zu Besorgung der Handlungsangelegenheiten ward eine eigene Commerzdeputation niedergesetzet, so wie für die Bausachen eine Oberbaudirection, die Direction der öresundischen Zollkammer ward der Kammer übertragen, und hingegen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von der Osten, der dieselbe bis dahin gehabt, sein Gehalt von vier auf acht tausend Thaler vermehret.

Die Einfuhr für die in den deutschen Ländern des Königs gefertigte Manufacturwaaren ward gegen einen Zoll von achthalb Procent durch einen Befehl des Finanz-

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20 collegium in die norwegische und dänische Länder verstattet. Den mährischen Brüdern oder so genannten Herrenhutern ward vermittelst eines königlichen Befehls vom 23sten December 1771 erlaubt in dem Herzogthum Schleswig sich niederzulassen, und zwar in dem Amte Hadersleben, ihnen auch die Freyheit gegeben, lediglich unter der Aufsicht ihres eigenen Bischofs zu stehen, und keinen Eid zu leisten, auch alle ehedem gegen sie ergangene Verordnungen aufgehoben.

Wegen der Armenanstalten zu Copenhagen ward unter dem 16ten November 1771 eine allgemeine Verpflegungsanstalt zu Unterhaltung der Stadtarmen in gedachter Residenz errichtet, der dazu geordneten Commission wurden alle dem Armenwesen, dem Waisen- und Erziehungshause bis dahin zugetheilte Einkünfte und alle von den Lotterien fallende Vortheile angewiesen, ihnen auch die Oberaufsicht über alle fromme Stiftungen gegeben, deren Einkünfte gleichfalls zu diesem Endzweck angewendet werden solten, daß allen Nothleidenden ohne Unterschied, besonders den Haußarmen geholfen, und dem Müßiggang und der Betteley auf das kräftigste gesteuert werde.

Eine andere Cabinetsordre vom 4ten November 1771 setzte fest, daß bey den Departements kein Collegium einem andern Collegio, oder auch nur einer nicht unter ihm stehenden Person einen Befehl zur Nachlebung ertheilen, sondern deshalb unmittelbar an das Cabinet berichten solte, welches allein die deshalb nötige Befehle an die Behörde ertheilen werde: Sie, mein Herr, brauche ich wohl nicht zu erinnern, daß durch diesen Befehl die Gewalt des Cabinets-

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ministers ungemein ausgedehnet ward. Endlich wurden bey dem Milttärstande solche Veränderungen vorgenommen, welche desselben Misvergnügen vermehrten, und in den Vorfall vom 17ten Jenner 1772 einen großen Einfluß hatten. Es ward befohlen, daß kein Officier eher Urlaub bekommen solte, bis er ein Jahr bey dem Regimente Dienste gethan. Allen Chefs bey dem Kriegsstaat zu Wasser und zu Lande ward aufgegeben, daß jeder für die Tüchtigkeit der Personen, die er zur Beförderung Vorschlage, stehen, und wenn sich solche fänden, die ihrem Posten vorzustehen nicht fähig wären, solches berichten, nicht weniger wegen der Fehler und Vergehen der unter ihm stehenden Officiers und Gemeinen Rechenschaft zu geben schuldig seyn solle. Ferner daß die Officiers, welche wegen schlechter Aufführung entlassen werden müsten, ihre Abschiede nur von den Regimentschefs unterschrieben erhalten solten. Die Garde zu Fuß ward abgedankt, und den Soldaten der fünf Compagnien, aus welchen solche bestand, freygestellet, bey andern Regimentern Dienste zu nehmen, welches sie aber nicht thaten. Diese letztere zu Ersparung vieler Kosten gemachte Einrichtung gab zu einem Auflauf der misvergnügten Soldaten Gelegenheit, dem nur mit Gewalt gesteuret werden konnte. Ich will mit einigen Policeyanstalten den Beschluß machen. Alle Einwohner von Copenhagen musten die hervorragende Dachrinnen abschaffen, die Feyer des dritten Weihnachts- Oster- und Pfingstfeyertages, des drey Königs, Maria Reinigung, Johannis, Mariä Heimsuchung, Michaelis- und Allerheiligentagcs ward abgeschaffet, auch verordnet, daß alle diejenigen, welche öffentliche Schulen besuchen, nicht anders als freywillig und mit ausdrücklicher Einwilligung ihrer Eltern und Vormünder unter die Soldaten genommen werden solten.

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22 Hier haben Sie, mein Herr! einen kurzen Auszug derjenigen Veränderungen, welche theils vor theils nach der Erhebung des Grafen von Struensee vorgenommen worden, an welchen er aber durchgehends grossen Antheil gehabt hat. Ich kann Ihnen unmöglich alle Folgen derselben erzälen, sondern will nur bey einigen stehen bleiben. Der König hatte, seitdem er zur Regierung gekommen, die meisten Minister, welche unter dem vorigen Könige den gröstesten Antheil an der Staatsverwaltung gehabt, entfernet, der neue Cabinetsminister änderte die ganze Verfassung des geheimen Conseils, und ließ nur die auswärtigen Angelegenheiten, denen er nicht gewachsen war, in den Händen des Grafen von Osten. Die ganze Gewalt war also bey dem Cabinet, und es war natürlich, daß die alten Minister, welche vom Hofe entfernet waren, mit dieser neuen Einrichtung, die ihnen Ansehen und Einkünfte nahm, unzufrieden waren.

Der Militairstand war eben so unzufrieden über die den Dienst und andere Sachen angehende neue Verordnungen, der Cabinetsminister entließ die Regimenter, deren Erhaltung ansehnliche Summen kosteten, er nahm dm Garderegimentern den Rang, den sie gehabt, und diese widersetzten sich ihrer im December 1771 vollzogenen Abdankung mit Ausübung verschiedener Thätlichkeiten. Sie zogen auf das Schloß, wollten durchaus die Person ihres Königes bewachen, und musten mit Gewalt in die Casernen zurückgebracht und Verwahret werden.

Die Abschaffung der Feiertage, die Verordnung wegen Erlaubniß der Heirathen unter Verwandten, und das was wegen des Ehebruchs festgesetzet ward, vermehrte in

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einem Lande, wo die Geistlichkeit in grossen Ansehen stehet, und wo das Volk an dergleichen Nachsicht noch nicht gewöhnet war, das Mißvergnügen, und die häufig zum Vorschein gekommene Schmähschriften verkündigten solches nur zu deutlich. Man spürte bey dem gemeinen Volke und bey den Matrosen aufrührerische Bewegungen, nur bey der Garde kamen sie zum offenbaren Ausbruch. Der Graf von Struensee, konnte bey vielen neuen Einrichtungen die besten Absichten haben, allein die Veränderungen, welche er machte, folgten zu geschwinde auf einander, und wurden mit weniger Behutsamkeit ausgeführet, indem er die Liebe des Militairstandes sich zu erwerben vernachläßiget, und die Misgunft der entfernten Minister aus alten Häusern gegen sich hatte. Alles verkündigte eine bevorstehende Veränderung. Die Wachen und Bedeckung des königlichen Hauses wurden verstärket, die Artillerie erhielt Befehl, beständig zehn scharf geladene Stücke in Bereitschaft zu halten, und man kehrte Anstalten vor, als ob ein naher Aufruhr zu befürchten sey.

Der Anfang her Winterlustbarkeiten zu Copenhagen ward mit einem Ball gemachet. Der König hatte nebst der Königin am 9ten Jenner das Luftschloß Friedrichsberg verlassen, und das Schloß zu Copenhagen bezogen. Den 16ten Jenner 1772 ward auf dem Hofschauplatze zum erstenmal masquirter Ball gehalten, die Gesellschaft war ungemein zahlreich, der König tanzte einige Zeit, und spielte nachhero mit dem Generallieutenant von Gähler, dessen Gemahlin, und dem Justizrathe Struensee, ältern Bruder des Cabinetsministers, Quadrille. Um Mitternacht verließ der König den Ball, und bald darauf trennete sich auch die übrige Gesellschaft.

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Man hatte diese Nacht vom 16ten zum 17ten Jenner vorzüglich zu Ausführung der grossen Veränderung, die ich erzählen will, gewählet, weil wegen des Balles die Wachen des Schlosses ohnedem verdoppelt waren, und das Falstersche Regiment zu Fuß, dessen Chef der Oberste von Köller war, an diesem Tage die Wache hatte, und folglich alle Posten in der Stadt und auf dem Schlosse von demselben besetzet waren.

Um vier Uhr des Morgens begaben sich die verwitwete Königin Juliana Maria, Stiefmutter des Königs, und der Erbprinz Friederich, Halbbruder des Königs, nach dem Zimmer des Königs, und befahlen dem Kammerdiener Burghell den König aufzuwecken. Der in tiefen Schlaf liegende Monarch ward also aufgewecket, und die verwitwete Königin nebst dem Erbprinzen stelleten ihm die Gefahr, welche dem Staat drohete, und die Nothwendigkeit, geschwinde und wirksame Maasregeln zu ergreifen, so lebhaft vor, daß der König sich entschloß, die dazu nöthige Befehle sogleich zu unterzeichnen. Der Etatsrath, Owe Guldberg, welcher Hofmeister des Erbprinzen gewesen, hatte diese Befehle bis zur Unterzeichnung schon fertig gemachet, und die Gefangennehmung des Grafen von Struensee und der übrigen nahm sogleich ihren Anfang.

Der Generalmajor von Eichstedt, welcher Chef des seeländischen Dragonerregimentes ist, ward an die Stelle des Generalmajors von Gude durch einen eigenhändig unterzeichneten königlichen Befehl zum Commendanten von Copenhagen ernennet, und bekam den Auftrag, alle zu Gefangennehmung der ihm genannten Personen nöthige Anstalten dergestalt zu treffen, daß derselben Ausführung keine

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Hindernisse finden könne. Dieser General setzte sich an die Spitze einiger Dragoner des seeländischen Regiments, sorgte durch Patrouillen für die Sicherheit der Strassen, machte den Wachen seine Ernennung bekannt, und verstärkte die Schloßwache durch 40 Mann von der Artillerie.

Derr Generallieutenant, Graf von Ranzau Ascheberg, erhielt den Auftrag, sich nach dem Zimmer der regierenden Königin zu begeben, und sie bis an den Wagen zu begleiten, in welchem sie unter Begleitung von dreißig Dragonern des seelandischen Regiments nach dem Schlosse Kronenburg bey Helsingör abfuhr. Er that dieses in Begleitung der lieutenants Bay, Pech und Oldenburg, Die Königin bestieg den Wagen in Begleitung des Obristwachtmeisters von dem seeländischen Dragonerregimente, Holthe von Karstenschiold, und der Hofdame von Mösting, nahm die am 11ten Julius 1771 gebohrne Prinzeßin Louise Auguste, welche sie noch stillete, mit, und ihr Oberhofmeister, der geheime Rath, Graf Christian von Holstein, folgte nebst dem Hofstaat den 19ten dahin nach.

Der Obrist und Chef des falsterschen Regiment zu Fuß, von Köller, bekam den Auftrag, den Grafen von Struensee und den Generallieutenant von Gähler in Verhaft zu nehmen. Er begab sich zuerst von den Hauptleuten von Malville, von Frank, und von Elben begleitet nach dem Pallast des Grafen von Struensee, und kündigte demselben an, daß er ihn im Nahmen des Königs in Verhaft nehme. Der Graf fragte ihn, ob er wisse, wem er diesen Befehl ankündige? Ja! antwortete der Obrist, ich kündige solchen Ihnen an, der Sie Graf und Cabinetsminister gewesen, aber jetzo mein Gefangener sind. Der Graf

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20 verlangte den königlichen Befehl schriftlich zu sehen. Da aber der Obrist den Befehl zur Gefangennehmung des Grafen nur mündlich empfangen hatte; so antwortete er, wie er mit seinem Kopfe davor stehe, daß es der Wille des Königs sey, ihn in Verhaft zu nehmen, und fügte hinzu, der Graf möchte eilen, indem er sonst nicht im Stande seyn würde, ihn vor der Wuth des Pöbels zu schützen. Dieser bequemte sich endlich, bestieg die bereit stehende Miethkutsche, fluchte bey dem Einsteigen, auf den Kammerdiener, daß er ihm seinen Pelz mitzugeben vergessen, und ward nach der Citadelle gebracht. Der Miethkutscher emfieng einen Thaler Fuhrlohn, sagte aber auf gut dänisch, ich hätte dieses auch umsonst gethan. Bey der Ankunft auf der Citadelle ward er an eine drey Ellen lange Kette geschlossen, und ihm ein grüner Frießrock ohne Knöpfe zur Bekleidung gegeben, worüber er sehr bestürzt ward, und sagte, man tractire ihn ja en Canaille. Ein Officier blieb bey ihm, und zu seinem täglichen Unterhalt ward ein halber Thaler ausgesetzet, welches aber bald bis auf einen Thaler vermehret ward. Auch wurden seine Schriften versiegelt.

Der Obrist von Köller begab sich darauf, zu dem Generallieutenant von Gähler, und kündigte demselben sowohl als dessen Gemahlin den königlichen Befehl, sie in Verhaft zu nehmen, an. Die Gemahlin sprang in blossen Hemde aus dem Bette, und wollte sich durch eine Hinterthüre retten, sie fand aber solche durch zwey Dragoner besetzet, und ward, nebst ihrem Gemahl, nach der Citadelle gebracht.

Der Oberkleiderverwahrer Graf von Brand, der Cammerherr und Obrist von Falkenskiold, der Contreadmiral Hansen, der Staatsrath Willebrand, der Leib-

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medicus und Professor Berger, der Justizrath Struensee, der Lieutenant Struensee, beyde Brüder des Grafen, der Stallmeister Freyherr von Bülow, der Obristlieutenant Hasselberg, und der Lieutenant vom Seestaat, Aboe, wurden durch verschiedene Officiers von dem seeländischen Dragonerregimente gleichfals in Verhaft genommen, und theils nach der Citadelle Friedrichshafen, theils nach andern Verwahrungsplätzen gebracht. Einige, als der gewesene Commendant von Copenhagen und Generalmajor von Gude und einige andere bekamen in ihren Häusern Wache. Bey dem Grafen von Brand fand man zwanzig tausend Thaler baares Geld, es zeigte derselbe aber sogleich an, daß es königliche Gelder wären, welche ihm als Oberaufsher der Schauspiele zu Unterhaltung derselben anvertrauet worden.

Alles dieses ward mit der grössesten Geschwindigkeit vollzogen. Um fünf Uhr des Morgens war jeder der Staatsgefangenen bereits in sichere Verwahrung gebracht, und als der Tag anbrach, erfüllete erst das Gerüchte von einem so ausserordentlichen und unerwarteten Vorfalle die ganze Stadt.

So groß der Haß gegen die in Ungnade gefallene bey dem Volke war: so lebhaft war die Freude, welche es über diese Begebenheiten empfand, und es gab dieselbe auf alle Art zu erkennen. Da die ersten Nachrichten von solchen Vorfällen mehrentheils mit Unwahrheiten durchwebt sind: so hatte sich auch das Gerüchte ausgebreitet, daß dem Könige ein unangenehmer Vorfall begegnet sey. Das Volk versamlete sich also in Menge auf dem Schloßplatze, und konnte nicht eher beruhiget werden, bis sich der König in

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Begleitung ber verwitweten Königin Juliana Maria und des Erbprinzen Friedrichs auf dem Balcon zeigte. Sobald der Monarch erschien, ward er mit dem freudigen Zuruf, es lebe der König, von einer unzählbaren Menge empfangen. Gegen die Mittagszeit fuhr der König in einem von sechs weissen Pferden gezogenen Staatswagen in Begleitung des Erbprinzen Friederichs durch die vornehmste Gassen seiner Residenzstadt. Der Wagen muste wegen der sich hinzudrengenden Volkmenge ganz sachte fahren, und ward fast mehr von dem Volke, als den Pferden, gezogen. Ein beständiges Vivat Rufen zeigte die Zufriedenheit des Volks, das ihn mit vielen Seegenswünschen nach dem Schlosse zurück begleitete. Um zwey Uhr Nachmittags war grosse Aufwartung bey Hofe, und nach der Tafel begab sich der König nach dem Hofschauplatze, um daselbst ein französisches Schauspiel aufführen zu sehen. Hier ward er bey dem Eintritt in die Loge mit unaufhörlichen Händeklatschen und Vivatrufen empfangen. Als der König in die Opera kam, ward er mit eben den Freudensbezeugungen empfangen, als im dem französischen Schauspiele. Der Kapellmeister Sarti zeigte hierbey auf eine unerwartete Art, wie vielen Antheil er an der erfreulichen Veränderung nehme. Gegen das Ende der Oper ward ein Chor zum Zeichen der allgemeinen Freude, Coro in fegno della commune allegrezza von ihm musicalisch abgesungen, die gedruckten Blätter von der Gallerie herunter geworfen, und auf diese Art ausgetheilet. In den Provinzen war die Freude über die vorgefallene Veränderung eben so allgemein als zu Cospenhagen.

Abends war die Stadt erleuchtet, nun endigte sich aber der Ausbruch der Freude des gemeinen Volks, daß,

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wenn es seinen Leidenschaften den Zügel schiessen lässet, keine Gränzen kennt, durch öffentliche Unordnungen, es fiel über die Häuser der in Ungnade gefallenen und der denselben zugethanen Personen her, und verwüstete solche dergestalt, daß nur Mauern und Dächer stehen blieben. Dieser Unfall betraf unter andern den in der Osterstrasse belegenen prächtigen Pallast des verstorbenen Staatsministers Grafen von Schulin. Die Erben desselben hatten es an einen gewissen Gastwirth Gabel verkaufet, und das Volk behauptete, daß der gefallene Minister, Graf von Struensee, das Geld darzu hergeschossen, um ein zu öffentlichen Ergötzlichkeiten bestimtes Haus daraus zu machen. Weder Fenster noch Fensterpfosten blieben ganz, und was von kostbaren Sachen nicht fortgebracht werden konnte, ward völlig vernichtet. Ihre Wuth gieng so weit, daß sie die schöne Büchersamlung des Grafen von Schulin, nebst andern Sachen, so demselben gehörten, und noch nicht weggeschaffet waren, plünderten. Man mußte Dragonerpatrouillen aussenden, um dem Unsinn des Volks Einhalt zu thun. Diese erhielten Befehl, nur mit der Fläche des Seitengewehrs zu schlagen, es wurden aber dennoch bey dem überhand nehmenden Auflauf verschiedene verwundet. Das Volk wollte auch den prächtigen Staatswagen, den der Graf von Struensee kürzlich machen lassen, gern in seine Gewalt haben, aber derselbe war auf das Schloß in Sicherheit gebracht, mithin ihrer Wuth entzogen, endlich ward der Auflauf doch gestillet. Jedoch am folgenden Tage wollten die Matrosen auch das andere dem Gabel gehörige Haus plündern, daher die ausgesendeten Patrouillen abermals Schläge austheilen mußten, und eine königliche Verordnung bekam gemacht wurde, welche folgenden Inhalts war,

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daß Ihro Majestät der König, ob Ihnen gleich die von dem Volke bezeigte Liebe und Ergebenheit zu bemerken sehr lieb gewesen, dennoch mit grossen Misvergnügen die Ausgelassenheit und Unordnungen, welche in vergangener Nacht begangen worden, vernommen hätten, daher Sie befohlen, daß jedermann sich ruhig halten, und bey Lebensstrafe keine dergleichen Unordnungen mehr begehen solle & c.

Es ward also diese ganze Begebenheit durch kein Blutvergiessen in der Geschichte für die Nachwelt bezeichnet, sondern alles gieng ganz ruhig ab. Die Stadtthore blieben, so lange es dauerte, verschlossen, von Soldaten aber wurden ausserordentlich nur hundert und funfzig Dragoner von den Seeländischen Regimente dabey gebrauchet. Ich komme nun auf die Folgen und Veränderungen, welche dieser Vorfall nach sich gezogen.

Die Wiedererrichtung der verabschiedeten Leibgarde war das erste, was am 17ten Jenner erfolgte. Der grösseste Theil der Soldaten und alle Officiers waren noch in der Stadt. Sie bekamen ihre Fahnen wieder, und der Eifer der Gemeinen war so groß, daß einige von ihnen in Röcken ohne Tressen, andere ohne Kamaschen auf die Wache zogen, um nur bald des ihnen entzogenen Vorzugs, ihren König zu bewachen, theilhaftig zu werden. Den 18ten besetzte die Leibgarde zum erstenmal wieder das Schloß, nachdem die Grenadiers des falsterschen Regiments, ohne abgelöset zu werden, acht und vierzig Stunden daselbst die Wache versehen hatten.

An die ihrer Dienste im Jahr 1770 entlassene Minister des geheimen Conseils, als an den zu Hamburg sich

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aufhaltenden Grafen von Bernstorf, und an den Grafen von Thott, der auf seinem zehn Meilen von Copenhagen entlegenen Guthe wohnte, wurden Estaffetten adgesendet, um ihre vorige Stellen im Conseil einzunehmen.

Die Witwe des Feldmarschals von Numsen ward zur Oberhofmeisterin des Kronprinzen ernennet, und derselben die Oberaufsicht über die Erziehung dieses Cronerben, auf welchem die Hofnung des Landes ruhete, anvertrauet.

Alle Personen, welche durch die Hände des gefallenen Ministers im Nahmen des Königs oder der Königin Geschenke empfangen hatten, musten solche ausliefern, erhielten dieselben aber, nachdem man sie für rechtmäßig erkläret, zurück.

Da durch einen eigenhändig Unterzeichneten königlichen Befehl, dessen ich oben erwähnt habe, allen von dem Minister, Grafen von Struensee ausgefertigten Cabinetsordres eben die Gültigkeit beygelegt war, als ob sie von dem Könige unterschrieben wären, gegenwärtig aber alles wieder in den vorigen Stand gesetzet werden sollte: so ergieng an sämtliche Collegia der Befehl, alle seit dem 10 Sept. 1770 eingelaufene Cabinetsordres einzusenden, und wegen Beobachtung derselben nähere Befehle zu erwarten.

Der Magistrat zu Copenhagen erhielt Befehl keine Pässe an Reisende mehr auszufertigen, sondern solche deshalb an die dänische Kanzeley zu verweisen. Die Regimenter des Königs und des Erbprinzen Friedrichs, welche auf die kleinen Städte in Seeland und Fühnen nach dem Befehl des Ministers vertheilet werden sollten, bekamen Befehl, nach wie vor in Copenhagen Besatzung zu blei-

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ben. Die durch neuere Befehle aufgehobene Verordnung von 22sten October 1701 nemlich, daß nach zehn Uhr Abends in den Wirchshäusern und Kellern keine Trink- und Spielgesellschaften geduldet, die Wirthe und Gäste, so dagegen handeln, in das Stadtgefangenhaus gebracht, und 2 Loth Silberstrafe geben sollen, ward in ihre vorige Gültigkeit gesetzet, auch befohlen, daß alles Schiessen mit Flinten oder Schlüsselbüchsen, das Werfen von Raqueten oder Schwärmern, wie auch alles Unterfangen, woraus Schaden entstehen könne, verboten seyn solle.

Das Finanzcollegium bekam seine vorige Mitglieder wieder, und wurden der geheime Rath von Schack, auch der Stiftsamtmann von Scheel, in solches wieder berufen.

In das Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegium wurden dessen vorige Glieder gleichfals wieder berufen, und nahmen der Admiral Römeling, der Contreadmiral Kaas und der Kammerhert Graf von Moltke in selbigem von neuem Sitz.

Der Bischof von Seeland, die theologische Facultät der Universität Copenhagen, und die gesamte Geistlichkeit ward den 23sten Jenner nach Hofe berufen, sie statteten ihre Glückwünsche ab, und der König gab zu erkennen, wie er glaube, daß die gegenwärtige Veränderung der Geistlichkeit nicht unangenehm seyn werde. An eben diesem Tage hatte der Magistrat von Copenhagen, der Stadthauptmann und die Bürgerhauptleute bey dem Könige Audienz, welcher dem Stadthauptmann zu Bezeugung feiner Zufriedenheit Obersten Rang ertheilte, und auch von dem Magistrat die Bezeugung seiner Freude annahm.

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Wegen des Auflaufs vom 17ten Jenner muste der Policeymeister eine Verordnung anschlagen lassen, worin denenjenigen, welche etwas von den bey diesem Auflauf entwendeten Gütern an sich gekaufet, oder sonst auf andere Art erhalten, es binnen acht Tagen schriftlich anzeigen sollten, um es dem Eigenthümer zustellen zu können, und daß diejenigen, bey welchen nach Verlauf dieser acht Tagen dergleichen Sachen gefunden würden, eine Geldstrafe erlegen sollten.

Einige andere nicht gleich anfänglich eingezogene Personen empfanden dem unerachtet die Folgen der vorgefallenen Veränderung, der Legationsrath und Postdirector Sturz ward auf die Hauptwache gebracht, und ob er gleich seines Verhalts bald entlassen ward: so bekam er doch den Abschied. Die beyde Läufer des Grafen von Struensee wurden gleichfals gefänglich eingezogen. Der Kammer-Herr und Hofjägermeister von Lrener empfieng so wie der Hauptmann des nordischen Leibregiments Duval am 22sten Jenner Abends um eilf Uhr den Befehl, sich in Zeit von drey Tagen aus Copenhagen zu entfernen, auch künftig die königliche Lande gänzlich zu meiden. Der letzte war dazu gebraucht worden, französische Schauspieler in dänische Dienste zu bringen, und dieses hatte ihm eine genaue Bekantschaft mit dem Grafen von Brandt, welchem die Aufsicht über die Schauspiele anvertrauet war, verschaffet. Er rechtfertigte sich aber, verlohr zwar die Compagnie des Leibregiments, bekam aber eine andere bey dem bornholmischen Regimente zu Fuß. ,

Dem Staatsrath Reverdil ward am 24sten Jenner bekant gemachet, es sey dem Hofe sehr angenehm gewesen

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34 zu ersehen, daß er mit dem gefallenen Minister in keiner Verbindung gestanden. Da man aber vermuthe, daß er seine Tage am liebsten bey seinen Verwandten in seiner Heimath zubringen wolle: so könne er die von dem Könige ihm vorhin bey seiner dermaleinst erfolgenden Rückreise versprochene tausend Thaler sogleich in Empfang nehmen, und er gieng auch wirklich nach der Schweitz zurück.

Der Lieutenant von Struensee, Bruder des Ministers, ward zwar nach einigen Tagen seines Verhafts wieder erlassen, erhielt aber zwey hundert Thaler Reisegeld, und Befehl, die königliche Staaten zu verlassen.

Zu Vermeidung mehrerer Unordnungen ergiengen zwey königliche Befehle. Kraft des erstern ward allen Hausvätern und Handwerksleuten befohlen, bey der auf den 28sten und 29sten Jenner einfallenden Geburtsfeyer des Königs und des Kronprinzen, ihre Kinder, Lehrbursche und Gesinde zu Hause zu behalten, damit keine Unordnungen entstünden, widrigenfalls man sich an sie halten würde. Es wünschten auch Ihro Majestät, daß die Einwohner der Residenz an diesen Tagen weder ihre Häuser erleuchten, noch andere öffentliche Freudensbezeugungen machen möchten, weil ohne dieses Allerhöchst dieselben von der Liebe ihrer Unterthanen sattsam überzeuget wären, und ihnen mit königlicher Gnade gewogen blieben. Der zweyte Befehl erging aus dem Hofmarschallamte, und enthielt, daß, wenn künftig auf dem königlichen Hofschauplatze Schauspiele aufgeführet würden, gar keine Kinder, in dem Amphitheater und Logen aber nur solche Personen zugelassen werden sollen, die mit den am Schauspieltage frühe zwischen 10 und 11 Uhr in dem Vorsahl des Schauplatzes abzuholenden Einlaßzetteln

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versehen wären. Wie denn auch jeder sich so betragen solle, wie es die hohe Gegenwart der königlichen Herrschaft erfordere, folglich weder laut reden, noch Aufruhr erwecken, und den Fortgang des Schauspiels durch Unordnungen unterbrechen möchte. Ferner ward befohlen, daß die Stadtthore, welche seit dem vergangenen Frühjahre des Nachts nur gesperret worden, ordentlich wieder geschloffen, und die Zugbrücken aufgezogen werden solten. Um dem Höchsten für die besonders gnädige Fürsehung und Obhut, welche er in dieser Zeit gegen den König, das königliche Haus und das ganze Land blicken lassen, zu danken, ward den 26sten Jenner in allen Stadtkirchen zu Copenhagen das Herr Gott dich loben wir gesungen. Auch bey der portugiesischen Synagoge ward dieser Tag gefeyert; worzu der Aelteste eine außerordentliche gottesdienstliche Versammlung ansagen lassen. Zuerst ward die Thora erhoben, sodann das Herr Gott dich loben wir, wie auch der achtzehnte, ein und zwanzigste, dreyßigste, vier und funfzigste, sieben und funfzigste, ein und sechzigste, und zwey und siebenzigste Psalm Davids abgesungen, wobey der Segen über den König und das königliche Haus jedesmahl, wenn zwey Psalmen abgesungen waren, verlesen ward. Zuletzt ward mit Absingung einiger Lobgesänge für die dem Könige, dem königlichen Hause, und dem ganzen Lande wiederfahrne Beschützung beschlossen. Unter den an diesem Tage gehaltenen Predigten ward vorzüglich diejenige mit einem fast allgemeinen Beyfall aufgenommen, welche der gelehrte Doctor der Gottesgelahrtheit Balthasar Münter über den ersten bis dreyzehnten Vers des achten Kapitels des Evangelisten Mathäi in der Petrikirche hielte. Er handelte in selbiger von Gottes wunderbarer Hülfe, und bediente sich unter andern im Eingange folgender Worte:

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36 „Traurig und bekümmert legten wir uns noch an dem Abende, auf welchen der Tag unserer Erlösung folgete, auf unser Lager nieder, beteten zu Gott, und durften noch nicht hoffen, daß er uns jetzo schon erhören würde. Als wir erwachten, sahen wir, daß wir erhöret waren, da waren wir wie die Träumende, da weinten wir nicht mehr Thränen der Betrübniß, sondern dankbare Freudenthränen. Das hatte Gott gethan, das ist ein Wunder vor unsern Augen. Sein Nahme sey gepriesen, daß er so grosse Dinge gethan hat.

Wenn er der Gefahr, auswelcher die Errettung erfolget, Größe schildert: so drücket er sich also aus:

„Gottlose herrscheten über uns, muthwillkge Verbrecher hatten unsere ganze irdische Glückseligkeit in ihren Händen, ihr Thun war Schaden zu stiften, den Gerechten zu unterdrücken, und die Unschuld unter die Füße zu treten, dem Gott, der uns geholfen, der sie von ihrer Höhe herabgestürzet und zu Schanden gemachet, dem Gott trotzten sie ins Angesicht. Sein Wort, welches allein noch unser Trost war, ohne welches wir in unserm Elende vergangen wären, sein Wort suchten sie uns zu entziehen, der Sünde gaben sie Berechtigung und Freiheit, unsre Sitten steckten sie mit dem Gift ihrer gottlosen Beyspiele an, jede gute Empfindung, alle Furcht vor Gott, unsere Liebe zu unserm rechtmässigen Beherrscher, Ehre, Gewissen, alles, alles, was gut, was Gott gefällig an uns war, wolten sie ausrotten, die Gesetze hatten ihre Gewalt nicht mehr, Wollust und Frevel hatten sie an sich gezogen, Treue und Glauben waren unter uns selten geworden, mit ihnen fiel der allge-

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meine Wohlstand zusehends, unsere Königsstadt, von vielen ihrer edelsten und besten Bewohner verlassen, und jeder Rechtschaffene, der gezwungen war, unter uns zu wohnen, mußte von einem Tage zum andern mit Furcht und Schrecken kämpfen, Traurigkeit war auf allen Gesichtern verbreitet, auch die Leute dieser Welt, hie Gott nicht kennen, und sein Wort nicht achteten, zitterten vor den Absichten derer, die bey den schrecklichsten Grundsäßen auch die Macht hatten, zu thun, was sie wolten, So näherte sich Dännemark mit, schnellen Schritten seinem Untergange, und sahe sich schon am Rande des Abgrundes. Und ach! welch ein Schicksal wartete auf uns, wenn unsere Feinde nur noch einige Zeit gesieget hätten? was musten sie für einen erschrecklichen Vorsatz gefasset haben, üm ihre gesetzlose ungerechte Gewalt ihrer Meynung nach gegen jeden Angrif zu befestigen? was machten sie schon für fürchterliche Anstalten? Gelobet sey Gott, der uns nicht zum Raub in ihre Zähne gegeben, der ihre blutbegierige Absichten zu Schande gemacht, der fast in dem Augenblick, da Mord und Aufruhr auszubrechen droheten, uns Sicherheit und Ruhe geschenket hat?

Von der Art der Errettung redet er folgendergestalt: „Kein Meuchelmord, kein Eingriff in die Rechte des Herrn über leben und Tod, kein Betrug und Frevel, nichts niedriges und unanständiges war das Mittel, wodurch wir befreyet wurden. Vaterlandsliebe, Religion, edier edler Muth, Standhaftigkeit, und Klugheit in guten Absichten, das Gesetz, der Befehl des Königes, dies waren die Triebfedern der großen Unternehmung, die Gott veranstaltete, die Gott so augenscheinlich segnete, um unserm Elende ein

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schnelles Ende zu machen, und uns vor noch großem Elende zu bewahren. Kein Blut der Bürger und Unterthanen ward vergossen, keiner der Verbrecher ist entronnen, oder noch fähig, neues Unglück anzurichten, alles, was zur Entdeckung ihrer gottlosen Anschläge nöthig ist, befindet sich in den Händen weiser und unpartheyischer Richter.

Von der Art, wie man Gott für diese Hülfe danken solle, redet er in folgenden Worten:

Wir sollen ihm 1) danken mit christlicher Freude, denn was solte uns abhalten, einer lebendigen Freude voll zu seyn, da Gott die Person unsers geliebten Königes, da er das Haus unsers Beherrschers, da er die ganze Völkerschaft und einen jeden unter uns aus einer so großen und augenscheinlichen Gefahr errettet hat. 2) Mit dem festen Vorsatz, die Sünden zu vermeiden, die uns die bisherigen Strafgerichte zugezogen haben. 3) Durch liebe und Gehorsam gegen unsern König. 4) Durch ein festes Vertrauen, Gott werde ferner alles mit uns wohl machen, der sein Werk mit uns so herrlich angefangen. Den Beschluß machte er mit einem rührenden Gebete für den König, die Königin Juliana Maria, den Kronprinzen, den Erbprinzen, die Prinzessin Charlotte Amalie, und die königliche Schwestern.

Wenn man die Verbrechen der Staatsgefangenen nach den Ausdrücken dieser Predigt beurtheilet; so müssen solche von großer Wichtigkeit seyn, und sie werden ohne Zweifel von mir erwarten, daß ich von den Vergehungen der in Ungnade gefallenen hier etwas anführe, allein da mein

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Urthel zu voreilig seyn würde, indem die Richter noch mit Untersuchung der Papiere beschäftiget, und noch nicht einmahl ein summarisches Verhör gehalten ist: so werden Sie meinen zweyten Brief erwarten müssen, um von den Staatsverbrechen näher unterrichtet zu werden. Ich will also vor jetzo damit schließen, daß ich Ihnen von der Untersuchungscommission selbst, ihren bisherigen Verrichtungen, und den Personen, welche als die vornehmsten Werkzeuge bey der am 17ten Jenner vorgefallenen Veränderung von dem Könige außerordentlich belohnet und befördert worden, Nachricht ertheile, auch von den Lebensumständen derselben, der vornehmsten Personen des dänischen Hofes, und der Staatsgefangenen eine zuverlaßige Erzählung liefere.

Die Commission, welcher die Untersuchung der den Staasgefangenen beygemessenen Verbrechen anvertrauet worden, bestehet aus dem geheimen Rath, Kammerherren, Ritter des Danebrogordens, und Justitiarius des höchsten Gerichts, Freyherren Jonas Juel Wind, den Conferenzräthen, Gothard Albrecht von Braem, Ritter des Danebrogordens, Heinrich von Stampe, Ritter des Danebrogordens, Bolle Wilhelm von Lüxdorf, und Adolf Gothard Carstens, und den Staatsrathen, Doctor Friderich Christian Sevel, Peter Köfoed Anker, und Owe Guldberg, es sind solches die berühmteste Rechtsgelehrte, und meistentheils Mitglieder des höchsten Gerichts. Sie beschäftigen sich täglich einige Stunden, nämlich von 9 Uhr des Morgens bis Nachmittags um vier Uhr, mit Untersuchung der den Staatsgefangenen gehörigen und in ihren Behausungen weggenommenen Papiere, auf ihren Befehl müssen alle an die Gefangene einlaufende Briefe an das ge-

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40 heime Cabinet abgegeben werden, sie haben eine Verordnung unter dem 27sten Jenner 1772 bekannt machen lassen, daß alle diejenigen, welche Geld, Papiere, oder andere Sachen, die den Staatsgefangenen gehören, in Händen haben, solche binnen acht Tagen an die Commission abliefern sollen, und ich werde Ihnen von dem Ende ihrer Verrichtungen in meinem nächsten Briefe Nachricht geben.

Ich wende mich nunmehr zu den ausserordentlichen Beförderungen, welche der König, um das Andenken dieses merkwürdigen Tages aufzubehalten, und die treuen Dienste der dabey gebrauchten Personen zu belohnen, vorgenommen hat.

Der Generallieutenant von dem Fußvolk, Ritter des Danebrogordens, auch Deputirter im Generaliräts- und Commissariascollegio, Schack Carl, des heiligen römischen Reichs Graf von Ranzau Ascheberg, ward zum General en Chef von dem Fußvolk, der Generalmajor von der Reuterey, und Chef des seelandischen Dragonerregiments, Hans Heinrich von Eichstedt, zum General der Reuterey, und Ritter des Danebrogordens, der Obrist und Chef des falsterschen Regiments zu Fuß, Christian Ludwig von Köller, zum Generallieutenant bey dem Fußvolk mit Beybehaltung seines Regiments und Ritter des Danebrogordens erkläret, wie denn auch unter dem 22sten Jenner 1772 der General von Eichstedt und der Generallieutenant von Köller zu Deputirten in dem königlichen Generalitäts- und Commissariatscollegio, letzterer auch zum königlichen Obergeneraladjudanten ernennet ward. Da auch der Generallieutenant von Köller mit der dänischen Naturalisation begnadiget zu

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werden verlanget: so ward ihm der alte dänische Nahme Banner beygeleget, und er unter dem Nahmen von Köller Banner naturalisiret. Von den Officiers, die zur Gefangennehmung gebrauchet worden, wurden folgende befördert:

Bey dem seelandischen Dragonerregiment wurden die Obristwachtmeister, Gottfried Christoph von Röpstorf, und Joachim Melchior Holthe von Carstenschiold, zu Obristlieutenants, die Hauptleute Carl Gotlieb von Gartz, Christian Wildenrath von Friboe, und Arnold von Falkenschiold, ein Bruder des in Verhaft geratheNen Obristen, zu Obristwachtmeisters, die Lieutenants Tielemann von Schenk, und Hans Heinrich von Schleemann zu Hauptleuten, der Lieutenant Friderich Conrad von Majol zum Capitainlieutenant. Bey dem falsterschen Regiment zu Fuß, die Obristwachtmeister, Christian von Perband, und Johann Christian von Trappau zu Obristlieutenants, die Hauptleute Ulrich Carl von Pingel, Carl Ludewig von Waltersdorf, Thomas von Malleville, und Detlev Ernst von Plessen zu Obristwachtmeistern, die Lieutenants Johann Gotlieb von Penecke, Christian Friderich von Bech, Ulrich Adolf Otto von Bülow, und Holger von Biörn zu Hauptleuten; bey des Kronprinzen Regiment zu Fuß der Obristwachtmeister, Carl Adolf von Röpstorf zum Obristlieutenant ernennet, nicht weniger dem Generalkriegscommissar Beringskiöld der Kammerherrnschlüssel, und dem Stadthauptmann zu Copenhagen, Treeld, und allen denen, welche nach ihm diese Stelle bekleiden werden, der Rang mit den Obristen zu Pferde und zu Fuß ertheilet.

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Ferner bestellete der König einen Cabinetsrath, der aus folgenden Mitgliedern bestand;

1) Der Erbprinz Friderich, 2) der geheime Rath, Graf von Thott, 3) der geheime Rath und General, Graf von Rantzau Ascheberg, 4) der geheime Rath von

Schack, 5) der Admiral von Römeling, 6) der General von Eichstedt, 7) der geheime Rath, Graf von Osten. Demnächst ward der Kammerjunker von Bülow zum Stallmeister, der Hofjunker und Rittmeister, Christian Ludwig von Kalkreut zum Reisestallmeister, und der Kammerherr von Krag zum Jägermeister, alles bey dem Hofstaat des Königs, und der Staatsrath George Nielsen zum Bibliothekarius der königlichen Handbibliothek ernennet, demnächst ward der Kammerdiener, Nicolaus Jessen, welcher schon zu Königs Friderichs des fünften Zeiten diese Stelle bekleidet, wegen der am 17ten Jenner 1772 bewiesenen rühmlichen Treue mit 2000 Thaler beschenket.

Ich kann meinen Brief nicht schließen, ohne der Menge von kleinen Schriften, mit denen Copenhagen bey Gelegenheit dieser Staatsveränderung überschwemmet worden, zu gedenken, und darunter die vorzüglichste beyzufügen, welche den gelehrten und wegen seiner Kenntniß in der Geschitkunde vorzüglich bekannten Conferenzrath Suhm zum Verfasser hat, zumal da selbige auch in Dänemark den grössesten Beyfall gefunden, und sowohl in den dänischen als deutschen Zeitungen, auch Adreßnachrichten, und besonders abgedruckt worden. Von den übel gerathenen Bildnissen des Grafen von Struensee in Holzschnitt, welche denselben in Ketten zu Pferde und zu Fuß, mit Sinnsprüchen ge-

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zieret, auf verschiedene Art vorstellen, werden Sie wohl keinen Abdruck verlangen. Diese Zeichen des öffentlichen Hasses reitzen ihre Aufmerksamkeit nicht. Jedoch ein Distichon kann ich nicht weglassen, das auf den Namen des Ministers anspielet,

Sic regi mala multa STRVENS SE perdidit ipfe.

Jam vinctus claustris, qui modo victor erat.

welches in einer freyen UeberseHung ungefähr also lautet:

So hat derjenige, welcher dem Könige viel Böses zubereitete, sich endlich selbst ins Verderben gestürzet, und liegt nun der in Fesseln, welcher vor kurzem alles in allem war.

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44 Brief Des Conferenzraths Suhm an den König von Dänemark.

Lange genug waren Religion und Tugend unter die Füsse getreten, Redlichkeit und Ehrbarkeit schon zu lange aus

unsern Gränzen verwiesen. Doch bist du, o König! daran unschuldig. Eine schändliche Rotte niedriger Menschen hatte sich deiner Person bemeistert, den Zutritt zu dir allen Rechtschaffenen unmöglich gemacht; du sahest und hörtest nur mit ihren Augen und Ohren. Indessen dein Land in Thränen schwamm, Furcht und Schrecken allenthalben herrschete; indessen der Name der Dänen zum Schimpf geworden war, und man sich außerhalb Landes nicht dazu bekennen durfte; indessen die Patrioten betrübt standen, die Lander ausgesogen wurden, die Sonne des königlichen Hauses sich verfinsterte, und allen Ehrenschändern, Räubern, Gottesspöttern, Feinden der Tugend und Menschlichkeit Preiß gegeben wurde. Indessen alles dieses geschahe, warest du vergnügt, und glaubtest, daß alle vergnügt wären, und daß die Glückseligkeit her Unterthanen befördert werde. Gesegnet sey Juliane, erhoben sey Prinz Friedrich, Dank sey allen Patrioten, allen, die aus lautern Absichten die Binde von deinen Augen reissen, so dir zu sehen verwehrte, die dich und dein Reich gerächet, die ihr Leben für unsere Erlösung gewaget, die dir deine rechte und wesentliche Macht

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wiedergegeben haben. Und gewiß, es war recht hohe Zeit, denn ich sahe Bürger ihr Schwerdt gegen Bürger wetzen, sonst friedliche Menschen zum Mord erhitzt. Vielleicht wäre deine Residenz in wenig Tagen ein Opfer der Flamme und ein bedaurenswürdiger Steinhaufen geworden, und Dänemark und Norwegen wäre unter dem Könige, der ihr Wohl aufs eifrigste wünschte, unglücklich geworden. Siehe König die Freude in den Augen deiner Unterthanen, beschaue mit Nachdenken ihr Freudenfeuer, ihr freywilliges Freudenfeuer. Laß das Blut so vieler Könige, welches in deinen Adern rinnt, dein Herz erwärmen, selbst für dein Volk zu sorgen. So that Christian der vierte, so that Friderich der vierte. Verewigte Namen! Laß die Schmeichler dir nicht einbilden, daß du schon bist wie Sie, bemühe dich so zu werden. Von Gott und deinem Volk hast du die Macht der unumschränkten Regierung. Du bist auch Gott Rechenschaft schuldig, wie du sie gebrauchest. Eine schreckliche Macht, die Macht der unumschränkten Regierung. Je größere Macht, je größere Pflichten. Setze dieser Macht selbst Schranken, indem du Gott über dich erkennest, indem du auf das Beste deines Volks siehest, indem du würdige Männer erwählest, und du hast die würdigsten irt deinem Lande, indem du niemand verurtheilest, niemand absetzest, als nach dem Gesetz, indem du deine eigene Unterthanen am vorzüglichsten erwählest und erhebest. Laß uns deine Befehle wieder in unsrer geliebten Muttersprache hören, du bist ja ein Däne, und ich weiß, daß du dänisch reden kannst. Laß die fremde Sprache ein Kennzeichen des niedrigsten Verräthers seyn, der zu träge war, unsere Sprache zu lernen, und unserer so sehr spotte-

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te, als sich so sehr herunter zu lassen. Bezähme die Eigenmächtigen, und laß keinen am wenigsten durch öffentliche Gewalt Unrecht leiden, und wenn es auch die schlechtesten Menschen seyn solten. Laß die mit Unrecht abgesetzte und verwiesene zurück kommen, brauchbare Leute unter ihnen laß wieder Aemter bekleiden. Mache nicht schleunige Veränderungen, damit nicht die künftige Zeit werde wie die vorige. Laß nicht uralte Sachen untersuchen und aufheben, aber die neuen laß genau untersuchen. Züchtige diejenigen, die es möglich ist gnädig zu behandeln, sanftmüthig, aber die, so dich und uns entehret haben, strafe gerecht und ohne Verschonen. Laß die Denkmähler deines Vaters nicht verfallen. Schränke die kostbaren Lustbarkeiten ein. Untersuche genau die Schulden des Landes, und bezahle die rechtmässigen. Laß Norwegen, das treue tapfere Norwegen, seine Münze wieder sehen. Laß niemahls mehr seine Helden von deinem Throne verjagt werden, Helden, welche die sicherste Stütze des Throns sind. Vergiß nicht den Zustand der Banque und des Handels, und laß den letztern nicht mehr ein Ziel einiger wenigen Eigennützigen seyn. Ist es möglich, so schaffe die harten Schatzungen ab, welche deine Unterthanen drücken, wenigstens vertheile sie mit mehr Gleichheit. Mit Freuden will ich nach Vermögen den Theil tragen, der dem Armen auferleget wird. Denn wird das Land der Freyheit, der unumschränkten Regierung, der Freude, des Ueberflusses und der Sicherheit seyn, mehr noch als das freye Engeland selbst, wo eigennützige und niederträchtige Minister zwar nicht verhindern können, daß die Noth des Volks vor den König

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47 kommt, aber wo sie doch dessen Würkung hindern, wo sie sich unterstehen dürfen, die Fürsprecher des Volks, die für eine so heilige Sache reden, gefangen zu nehmen. Dänemark und Norwegen und die Fürstenthümer reden durch meinen Mund mit dir, o König, weder Heucheley noch Schmeicheley, weder Hofnung noch Furcht führen mir die Feder. Ich habe nicht niederträchtig noch oft dem einigen Minister meine Aufwartung gemacht. Niemahls habe ich den letzten Abschaum nur besucht, ihn gegrüsset, oder mich vor ihm gebeuget, niemahls habe ich mich als ein Bettler deinem Throne genähert. Der Vorsehung und meiner Frau danke ich dafür, daß sie mich in einen Stand gesetzt, worinn ich nicht nöthig habe, um etwas zu bitten. Höre oft Wahrheit aus meinem Munde, eine Wahrheit, von der man nichts Böses denken kann, eine Wahrheit, die fast immer von des Königs Thron ausgeschlossen wird. Fürchte Gott, liebe dein Volk, regiere selbst, vertraue deinem Bruder, so wollen wir dich auch nach diesem König Christian den grossen, den weisen, den guten nennen. Unser Vermögen,

unsre Kinder, unser Blut soll dir zu Dienste stehen. Für dich, für Juliane, für Friderich, für das Vaterland soll es fliessen. Dein königliches Haus, die Königreiche Dänemark und Norwegen werden denn stehen bis die Welt zerfällt. Wer so nicht denkt, ist kein Däne, kein Normann. Aber wer denkt anders als die zum Laster erkauften? Wer ehret und erhebet nicht die gefährliche aber ehrenvolle Nacht, die unsere Kette zerbrach, die uns wieder zu einem Volk macht? Herrliche Nacht! Künftige Homere und Vir-

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gile werden dich besingen. So lange dänische und nordische Helden sind, wird Julianens und Friederichs Ruhm währen, aber nicht vergrössert werden, denn das ist unmöglich. So wird denn die Welt eher vernichtet werden, als ihre Ehre vergehen wird. Ewiger Gott, der du herrschest über Könige, über Menschen und Welten, der du mit dem Hauch deines Mundes die Gottlosen zerstreuet und zernichtet hast, gieb uns Verstand und Herzen, deine weise Regierung einzusehen, deine Allmacht zu erkennen und deinen heiligen Gesetzen zu folgen. Gieb unserm Könige Kraft fest an dir

zu hangen. Laß es ihn einsehen, daß du sein König

bist, und er unser Vater. Es geschehe,

es geschehe.

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Zuverlaßige Nachrichten

von den

Lebensumständen

der

vornehmsten Personen

des königl. dänischen Hofes,

der Staatsgefangenen,

und

aller derjenigen, deren im vorstehenden Briefe

Meldung geschehen ist.

Nach alphabetischer Ordnung.

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Ahlefeld, Conrad Wilhelm, Graf von

Conrad Wilhelm, des heiligen römischen Reichs Graf von Ahlefeld, zu Langeland und Riringen, königlicher dänischer General der Reuterey, Ritter des Elephanten- Danebrog- und Union parfaite- Ordens, Kammerherr, Gouverneur der Residenzstadt Copenhagen , und des Schlosses Christianshafen, ist der zweyte Sohn des 1722 verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths und Oberstallmeisters, Carl Grafen von Ahlefeld, der ihn mit der 1755 verstorbenen Ulrike Antoinette, Tochter des Graffen Ulrich Friderich von Güldenlöw erzeuget hat. Er ist 1708 den 21sten September gebohren, und da sein mütterlicher Großvater des Königs Friderichs des dritten von Dänemark natürlicher Sohn gewesen, und als Generalfeldmarschall und Statthalter von Norwegen gestorben, er folglich aus einem ansehnlichen und vielgeltenden Hause entsprossen: so konnte es ihm nicht fehlen, auch bey Hofe sein Glück zu machen. Er wählete die Kriegsdienste, und bekam das Leibregiment Dragoner zu commandiren, ward hernach Kammerherr, 1753 im Julius Generalmajor, 1750 den 31sten Merz Ritter des Danebrog- und 1756 den 31sten Merz des Union parfaite- Ordens, 1755 im September erhielt

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52 er an des verstorbenen Feldmarschalls, Grafen von Schulenburg, Stelle, die ansehnliche Stelle eines Oberkriegssekretärs im Landetatgeneralcommissariat. 1758 den 31sten Merz ward er zum Generallieutenant, 1763 im Oktober zum Commendanten von Copenhagen, und 1766 von dem jetzigen Könige zum Vicepräsidenten des Kriegsraths, 1768 den 30sten Jenner aber zum Ritter des Elephantenordens ernennet. 1771 den 18ten Jenner verlohr er alle Kriegsbedienungen, und ward zum Oberlanddrost der Grafschaft Oldenburg erkläret. Er ist mit Wilhelmine, Tochter des königlichen dänischen Oberjägermeisters Friderich von Gramm vermählt, die ihm nebst mehrern Kindern zwey Söhne, Friderich Carl Christian Ulrich, und Ferdinand Anton Christian gebohren, davon der erstere Obrist, der letztere Hofjägermeister gewesen, beyde auch als königliche Kammerherren in Diensten gestanden, aber ihre Erlassung erhalten.

Berger, Christian Johann

Christian Johann Berger, königlicher dänischer Leibmedicus, Oberdirecteur des Friderichshospitals zu Copenhagen, Doctor der Arzeneygelahrheit, hat einige Jahre als Professor der Arzeneygelahrheit und der Hebammenkunst bey der Universität zu Copenhagen, und als Professor der Zergliederungskunst, bey der königlichen Mahler-Bildhauer- und Bauakademie zu Copenhagen in Diensten gestanden. Als aber der leibmedicus Struensee den Staatsangelegenheiten gewidmet ward, erhielt er auf dessen Empfehlung 1770 den 12sten Junius den Platz eines königlichen Leibarzts, ward 1771 zum Oberdirecteur des Friderichshospitals zu Copenhagen erkläret, und den 17 Jenner 1772 ein

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Staatsgefangener. Er darf mit dem wirklichen Staatsrath und Leibmedicus Johann Just von Berger nicht verwechselt werden.

Berger, Johann Kilian Just von

Johann Kilian Just von Berger, königlicher dänischer würklicher Staarsrath und Leibmedicus, ist der älteste Sohn Johann Samuel, edlen Herren von Berger, kaiserlichen Raths, königlichen preussischen Hofraths, und königlichen Großbrittanischen Leibmedicus, der ihn in erster Ehe mit Julianen Marien Speirmannin erzeuget hat.

Beringskiold, Thomas von

Thomas von Beringskiold, königlicher dänischer Kammerherr und Generalkriegscommiffarius, ist ein gebohrner Däne, und nur vor wenig Jahren in den Adelstand erhoben worden. Bey der 1772 vorgefallenen Veränderung erhielt er vorzügliche Gnadenbezeuguugen, er bekam ein jährliches Gehalt von 2000 Thalern, der König schenkte ihm über 20000 Thaler rückständige Kaufgelder von Mönchen Gütern, gab dessen ältesten Sohne dem Kammerjunker ein Jahrgeld von 1000 Thalern und dem zweyten eine Compagnie.

Bernsdorf, Johann Hartwig Ernst Graf von

Johann Hartwig Ernst, Graf von Bernsdorf, Hert zu Wotersen, Wedendorf, Rüting, Stintenburg, Lanken, Huntorf, Seefeld, und Bernstorf am

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Schaltsee, Ritter des Elephanten- und Danebrogordens, königlicher dänischer geheimer Rath des geheimen Conseils, Kammerherr, Obersecretär der deutschen Kanzley, und bey den auswärtigen Angelegenheiten, Deputirter im Generallandesöconomie- und Commerzcollegium, Präses des Armenwesens in Dänemark. Diese ansehnliche Bedienungen bekleidete er bis zu dem 15ten September 1770, an welchem Tage er ein königliches Handschreiben empfieng, das ihm die Erlassung seiner Dienste mit einem Gnadengehalt von 6000 Thalern ankündigte. Er begab sich darauf nach Hamburg, wo er so lange in Ruhe lebte, bis ihn der König von neuem ins Conseil berief. Er stammt aus einem alten adelichen niedersächsischen Geschlechte, und ist ein sehr reicher Herr. Der an dem churbraunschweigischen Hofe gestandene erste Staatsminister, Andreas Gottlieb Freyherr von Bernstorf, welcher 1726 in einem Alter von 78 Jahren verstarb, und von dem König George dem ersten von Großbrittanien mit Ehre und Reichthum überhäufet ward, war sein mütterlicher Großvater. Sein Vater, Joachim Engelke, auf Gartau, Wedentrof, Andorf & c. welcher des gedachten Staatsministers Schwiegersohn und einziger Erbe war, auch mit demselben zugleich in den Reichsfreyherrenstand erhoben ward, starb den 4ten Febr. 1737 als königlicher großbrittannischer und churbraunschweigischer Kammerhert und Kriegsrath, und ließ ihn nebst einer Schwester, Elisabeth Johannette Eleonore, welche 1709 den 22sten August gebohren war, und 1768 den 16ten Februar zu Copenhagen unvermählt starb, und einem Bruder als Erben seines beträchtlichen Vermögens, nachdem die Mutter demselben 1733 bereits im Tode vorgegangen war. Der Bruder Andreas Gottlieb, welcher mit ihm zugleich 1767 in den dänischen Grafenstand erhoben

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ward, starb als königlicher großbrittannischer Krieges- und erster Landrath, Landcommissarius im Fürstenthum Lüneburg, und Erbherr auf Gartau den 20sten August 1768 in einem Alter von 60 Jahren, und ließ von seiner 1762 verstorbenen Gemahlinn Dorothee Wilhelmine, Tochter des kaiserlichen Generalfeldmarschalllieutenants, Bechtold von Weitersheim, zwey Söhne, 1) Joachim Bechtold, welcher als churbraunschweigischer Kammerrath 1762 abgedanket, seit 1757 mit des churbraunschweigischen Staatsministers Ernst von Steinberg Tochter vermählt ist, und zu Gartau lebt, 2) Andreas Peter, der unten beschrieben ist. Der Staatsminister, von dem dieser Artikel handelt, ist häufig in Gesandschaften gebrauchet worden. Schon 1733 ward er an den königlichen polnischen und chursächsischen Hof zu Dreßden gesendet, wo er am 4ten Julius seine erste Audienz hatte. An diesem Hofe blieb er bis 1737, hatte den 17ten May seine Abschiedsaudienz, und begab sich nach Regensburg, um als holstein- glückstädtscher Reichstagsgesandter das dänische Interesse zu besorgen. Hier brachte er es durch seine Bemühungen so weit, daß das herzogliche Haus Holstein unter die fünf alternirenden altreichsfürstlichen Häuser aufgenommen ward. 1743 ward, er zu Regenspurg durch den Freyherrn von Bachof abgelö-, set, und gieng als Gesandter nach Frankreich, wo er 1744 anlangete und bis 1750 blieb, während, welcher Zeit ihm der König am 7ten Julius 1746 zu Bezeugung seiner Zufriedenheit den Danebrogorden ertheilte. Als 1750 der vielgeltende Staatsminister, Graf von Schulin, mit Tode abgieng, ernennete ihn der König zum geheimen Rath im geheimen Conseil, welche ansehnliche Würde er bis ins 21ste Jahr mit vielem Ruhm bekleidet. Gr verließ nunmehro Paris, und nahm im May 1750 von seiner neuen Würde

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Besitz. Er ward nachhero auch Deputirter im Generallandöconomie- und Commerzcollegio, und erhielt 1752 den Elephantenorden, 1762 aber die Oberaufsicht über das ganze Armenwesen in Dänemark. Um dieses letztere machte er sich dadurch ganz besonders verdient, daß durch seine Veranstaltung eine Armencasse zu Verpflegung der Nothleidenden errichtet, und in Copenhagen ein großes Armenhaus, auf dem amalienburger Platze, zu welchem er am 24sten Julius 1766 im Namen des Königs den Grundstein legte, erbauet ward. Als der jetzige König 1766 zur Regierung kam, hatte er die Ehre, als ältester geheimer Rath des Conseils denselben öffentlich als König von dem Balcon des Schlosses zu Copenhagen auszurufen, und ward von demselben eben so gnädig, als von Christian dem sechsten und Friderich dem fünften angesehen, wie er ihm denn bald nach Antritt seiner Regierung die einträgliche Direction der öresundischen Zollkammer übertrug. 1767 ven 14ten December erhob ihn der König mit seinem Bruder und zwey Bruders Söhnen in den dänischen Grafenstand, und 1768 begleitete er den Monarchen auf der Reise durch Deutschland, Holland, Engelland und Frankreich. Der dänische Staat verehret in ihm einen eben so großen Staatsmann als Menschenfreund. Er ist es, der zur Aufnahme des Landbaues und Bauerstandes den Vorschlag that, und ausführen half, den Bauern die Leibeigenschaft zu erlassen, und ihnen das Eigenthum der Höfe, die sie besitzen, zu schenken. Seine würdige Gemahlinn, Charitas Emilie, eine Tochter des 1761 im August verstorbenen großfürstlichen russischen geheimen Raths von Buchwald, mit welcher er sich am 27sten December 1751 zu Fiurenthal vermählt, hat ihm keine Kinder geboren, und trägt seit dem 31sten Merz 1754 den dänischen Orden del' Union parfaite.

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Bernsdorf, Andreas Peter Graf von

Andreas Peter Graf von Bernsdorf, königlicher

dänischer geheimer Rath, Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, erster Deputirter im Generalzollkammercollegio, ist der zweyte Sohn des Grafen Andreas Gotlieb, folglich ein Bruderssohn des geheimen Rahts im Conseil, und seit dem 3 December 1762 mit der damaligen Staatsdame der verwitweten Königinn Sophie Magdalene, Henriette Friderike, Gräfinn von Stolberg, Tochter des verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths und Oberhofmeisters gedachter Königin, Christian Günther, Reichsgrafen von Stolberg vermählt, die ihm verschiedene Kinder gebohren. Nachdem er als Kammerherr in dänische Dienste getreten, stieg er nach und nach immer von einer Ehrenstelle zur andern. Der jetzige König ernennete ihn zum geheimen Racte und Ritter des Danebrogordens, 1771 aber verlohr er durch Aufhebung der Generalzollkammer seine Bedienung.

Braem, Gothard Albrecht von

Gothard Albrecht von Braem, königlicher

dänischer Conferenzrath, Ritter des Danebrogordens, Beysitzer im höchsten Gericht, ist ein gebohrner Däne, und als ein großer Rechtsgelehrter bekannt. Er hat alle untere Stufen der Justizbedienungen durchgegangen, bis er endlich 1763 Conferenzrath, und 1769 den 22sten Julius Ritter des Danebrogordens geworden.

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Brand, Envold Graf von Envold, oder Ewald Graf von Brand, königlicher

dänischer geheimer Rath, Oberkleiderverwahrer, und Ritter des Mathildenordens, ist ein Sohn des verstorbenen königlichen dänischen Conferenzraths von Brand, und seine Schwester seit 1759 mit dem Kammerherren, Christian Heinrich von Beulwitz, Amtmann zu Steinburg vermählt. Er hat sein Glück in Hofbedienungen gemachet, 1755 den 15ten Junius ward er Hofjunker, hernach Kammerjunker, endlich 1769 den 2sten Julius Kammerherr. 1771 gab ihm die regierende Königinn den Mathildenorden. Der König aber gab ihm die Aufsicht über die Schauspiele, in welchem Posten er sich des Monarchen vorzügliche Gnade erwarb, welches sich dadurch zu Tage legte, daß er im Julius 1771 zugleich mit dem Grafen von Struensee in den dänischen Grafenstand erhoben, hernach zum Oberkleiderverwahrer, und geheimen Rath, mit Beylegung des Titels Excellenz erkläret ward. Er war ein vertrauter Freund des Cabinetsministers, Grafen von Struensee, der auch sich als seinen eifrigen Beförderer bey allen Gelegenheiten bewiesen hat.

Bülow, Friderich Ludwig Ernst

Freyherr von

Friderich Ludwig Ernst Freyherr von Bülow, königlicher, dänischer Kammerherr Generaladjudant und Stallmeister, Ritter des Danebrogordens, ist ein Schwiegersohn des königlichen dänischen Admirals, Christian Conrad Grafen von Danneskiold- Laurwigen, dessen älteste Tochter, Anne Sophie, seit dem 10 Decem-

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ber 1762 desselben Gemahlinn ist, von welcher eine im Jenner 1770 gebohrne Tochter am Leben ist. Nachdem er die niedern Hofchargen durchgegangen, ward er Kammerherr, 1768 den 11ten Februar Generaladjudant, den 1sten Merz 1768 Stallmeister, und den 7 April 1769 Ritter des Danebrogordens. Er begleitete den König auf desselben im Jahr 1768 vorgenommenen großen Reise, und war einer von dessen Lieblingen. Bey der am 17ten Jenner 1772 vorgefallenen großen Veränderung bekam er Arrest im Hause, erhielt aber bald darauf Erlaubnis, sich mit der Gemahlinn nach dem Holsteinischen auf die Güter zu begeben.

Daneskiold Samsoe, Friderich Christian

Graf von

Friderich Christian, Graf von Danneskiold Samsoe, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath und Kammerherr, Ritter des Danebrog- und Union parfaite- Ordens, auch ehemaliger erster Director des Generalpostamts, ist der älteste Sohn des 1728 verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths, Christian Grafen von Danneskjold Samsoe, und Conradinen Christianen, Tochter Nicolaus Grafen von Frys zu Frysenburg, welche 1723 gestorben, und ihn 1722 den 5ten Jenner zur Welt gebohren hat. Sein Großvater, Christian Güldenlöw, Graf von Samsoe, war ein Sohn Christian des fünften, Königs von Dänemark, und Sophie Amalie, Gräfinn von Samsoe, folglich stammt er aus königlichen Geblüte her. Er trat zeitig in Dienste, ward Ritmeister, 1740 Kammerherr und Obristlieutenant der Reuterey, hiernächst Oberpostdirector, 1749

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Ritter des Danebrogordens, 1758 geheimer Rath, 1763 Ritter des Union parfaite- Ordens, 1766 geheimer Conferenzrath, und 1771 im Jenner seiner Dienste als erster Director des Generalpostamts, welches eine ganz andere Einrichtung bekam, in Gnaden entlassen. 1749 vermählte er sich mit Nicolaine, Tochter Christian von Rosenkranz, königlichen dänischen geheimen Raths und Amtmann zu Nyborg, welche ihm 1756 einen Sohn, Namens Christian Nicolaus gebohren, am 7ten Februar 1771 verstorben, und seit 1756 den Orden de l’ Union parfaite trug.

Eichstedt, Hans Heinrich von

Hans Heinrich von Eichstedt, königlicher dänischer General der Reuterey, Ritter des Danebrogordens, Deputirter des Generalitäts- und Commissariatscollegii, Chef des seeländischen Dragonerregiments, hat von Jugend auf in Kriegsdiensten gestanden. 1759 ward er Obrister, und stand bey dem zweyten jütländischen Kürassierregimente. 1763 aber ward er bey das seeländische geworbene Dragonerregiment gesetzet, 1766 zum Chef desselben statt des abgegangenen Generalmajors, Grafen von Holck, und 1769 den 22sten Julius zum Generalmajor der Reuterey ernennet. Endlich bahnte ihn der Vorfall vom 17ten Jenner 1772 den Weg, sich die Würde eines Generals der Reuterey zu erwerben, und die Stuffe als Generallieutenant zu überspringen. Er ist ein Mann von einigen und 50 Jahren, und soll sein Vater hessendarmstädtscher Obrister gewesen seyn.

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Falkenschiold, Seneca Otto von

Seneca Otto von Falkenschiold, königlicher dänischer Kammerherr, Obrister des dänischen Leibregiments, und Generaladjutant, auch Deputirter im Generalitäts- und Commissariatscollegio, ist ein Sohn des verstorbenen königlichen dänischen Obristen gleiches Namens, und ein noch junger Mann, hat ehedem unter dem Husarenregiment als Cornet gedienet, ist hernach Hauptmann des delmenhorstschen Regiments zu Fuß, und endlich 1768 den 27sten May königlicher Generaladjudant geworden. 1770 bekam er Erlaubniß, dem Feldzuge gegen die Türken als Freywilliger bey dem russischen Heer beyznwohnen, und that sich bey der Eroberung von Bender und andern Gelegenheiten ungemein hervor. 1771 kam er aus dem Feldzuge nach Copenhagen zurück, und ward im Jenner zum Kammerherrn, den 13ten Febr. zum Obristen des dänischen Leibregiments, und im November zum Deputirten des Generalitäts- und Comissariatscollegii ernennet. Der Graf von Struensee war sein besonderer Freund, und dessen Fall zog den seinigen nach sich. Wäre jener länger am Staatsruder geblieben: so würde der Obrist von Falkenschiold gewiß Vicepräsident im Kriegescollegio geworden seyn. Der Obristlieutenant des seeländischen Dragonerregiments, Arnold von Falkenschiold ist sein leiblicher Bruder.

Fisker, Heinrich

Heinrich Fisker, königlicher dänischer Contreadmiral, und Chef der zweyten Division Seevolk, ist ein verdienter Seeofficier, der von unten auf gedienet, und 1769 Contreadmiral geworden ist. Er war Beysitzer im

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See- Etatsgeneralcommissariat, verlohr aber 1770 diese Stelle.

Gaehler, Peter Elias von

Peter Elias von Gaehler, königlicher dänischer General des Fußvolks, Ritter des Danebrog- Union parfaite - und Mathildenordens, Deputirter im Generalitäts- und Commissariatcollegio, ist ein Sohn Caspar von Gaehler, welcher als königlicher dänischer Staatsrath und Generalkriegscommissarius in den Herzogthümern Schleswig und Holstein 1759 gestorben ist. Er that seine ersten Dienste bey der Leibgarde zu Fuß, ward Generaladjudant des Königs und Hauptmann der Garde, 1747 Obrister von dem Fußvolk, 1758 den 21sten Merz Generalmajor, 1760 im April Generalquartiermeister, 1763 den 31sten Merz Ritter des Danebrogordens, 1766 Vicecommendant von Glückstadt, 1767 Mitglied des Kriegsdirectorii, 1769 den 29sten Jenner Ritter des Union parfaite- Ordens, 1770 Mitglied der Conferenz, welche in den Platz des geheimen Conseils errichtet ward, und 1771 des Mathildenordens Ritter. Er ist ein leiblicher Bruder des geheimen Raths und Oberpräsidenten zu Altona, Sigmund Wilhelm von Gähler. 1772 ward er ein Staatsgefangener.

Gähler, Sigmund Wilhelm von

Sigmund Wilhelm von Gähler, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Danebrogordens, Oberpräsident der Stadt Altona, ist der ältere Bruder des Generals, hat sich durch seine Gesandschaft nach Constantinopel, wo er bis 1759 gestanden, verdient gemachet, 1767

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den 22sten November den Danebrogorden, und 1768 im May die Würde eines geheimen Raths erhalten.

Germain, Ludwig Graf von Saint

Ludwig Graf von Saint Germain, königlicher dänischer Generalfeldmarschall, des Elcphantenordens Ritter, ist ein gebohrner Franzose, und katholischer Religion. Seine erste Kriegesdienste hat er in Frankreich gethan, als Lieutenant gieng er aus französischen in pfälzische, und aus diesen in churbayersche Dienste. In dem wegen der östreichischen Erbfolge entstandenen Kriege hat er als bayerscher Obrister des öttingischen Dragonerregiments bey vielen Gelegenheiten sich hervorgethan. Kaiser Karl der siebente ernennete ihn 1743 zum Generalfeldwachtmeister der Reuterey, Und 1744 zum würklichen Kämmerer, 1746 verließ er abermahls die churbayerschen Dienste, und trat als Marchal de Camp von neuen in französische, errichtete ein nachmals wieder untergestecktes deutsches Regiment von zwey Bataillons, ward 1748 im December zum Generallieutenant, und 1751 zum Comthur des militärischen Ludwigordens ernennet. 1760 verließ er wegen eines gewissen Misvergnügens die französischen Dienste zum zweytenmahle, und trat 1761 als Generalfeldmarschall und Präsident des neu errichteten Kriegscollegii in dänische. König Friderich der fünfte würdigte ihn einer ganz vorzüglichen Gnade, gab ihm einen Gehalt von 14000 Thalern, schenkte ihm 1762 das schöne Gut Silleröe, und gab ihm den Elephantenorden. Im Jahr 1767 gieng er mit einem Gnadengehalt von 7000 Thalern, die er auch außer Landes zu verzehren Erlaubniß erhielt, nach Worms, kam aber 1770 wieder nach Dänemark zurück. Seine Gemahlinn ist eine

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64 von der Osten, deren Bruder Carl Joseph Freyherr von der Osten noch als churpfälzischer Generalmajor lebet, sie ist 1764 von der verwittweten Königinn mit dem Orden de l’ Union parfaite begnadiget worden. Er befindet sich jetzo in einem Alter von etlichen und 60 Jahren, ist einer der besten Generals unserer Zeit, hat seit 1733 den Feldzügen mit Ruhm beygewohnet, und wird von den Soldaten ungemein geliebt, weil er sich nicht allein sehr leicht von ihnen sprechen lässet, sondern auch vorzüglich für sie sorget.

Gramm, Carl Christian von

Carl Christian von Gramm, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Oberjägermeister, Ritter des Elephantenordens, stammet aus einem der ansehnlichsten dänischen adelichen Geschlechter her, und ist auch durch seine Verheiratung mit einem der grössesten Häuser in Dänemark verwandt, indem seine Gemahlinn Bertha Christina, welche er sich 1752 beygeleget hat, eine Tochter des verstorbenen dänischen geheimen Conferenzraths, Grafen Christian Frys von Frysenburg ist. Er hat von Jugend auf in Hofdiensten gestanden, und ist ein Mann von 70 Jahren. Zuerst ward er Kammerjunker, bald darauf Hofjägermeister, 1735 Kammerherr, 1741 den 28sten November Ritter des Danebrogordens, und 1752 des Union parfaite-Ordens, 1763 den 31sten Merz geheimer Conferenzrath, und 1768 den 30sten Jenner Ritter des Elephantenordens. 1771 verlohr er den grössesten Theil seiner Einkünfte, bekam aber einen stehenden Gehalt wegen beynahe 40 Jahr treugeleisteter Dienste.

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Gude, Claus Heinrich von

Claus Heinrich von Gude, königlicher dänischer Generalmajor von dem Fußvolk, und gewesener Commendant zu Copenhagen, hat von Jugend auf in Kriegsdiensten gestanden, und lange Zeit bey dem kronprinzlichen Regimente zu Fuß, hernach bey dem holsteinschen Regiment und endlich bey den landcadets gestanden, bey welchen er 1760 im December Obrister ward. 1764 ward er Chef von dem Regimente der Königinn zu Fuß, 1766 Generalmajor des Fußvolks, und zugleich als Chef zu den Landcadets gesetzt. 1771 den 16ten December aber zum Commendanten von Copenhagen ernennet, welche Stelle er 1772 bey der großen Veränderung verlohr, in seinem Hause Arrest bekam, desselben aber bald wieder entlassen ward.

Guldberg, Owe

Owe Guldberg, königlicher dänischer Staatsrath und Cabinetssekretär, auch Kassirer des Erbprinzen Friederich, ist ein gebohrner Däne, hat einige Zeit als Professor der Beredsamkeit und Geschichte auf der Ritterakademie zu Soroe gestanden, und die Gnade gehabt, den Erbprinzen Friederich als Informator zu unterweisen, hernach ward er am 14ten May 1770 zum Staatsrath, und 1772 im Jenner zum Cabinetssekretär und Kassirer des Erbprinzen Friderichs ernennet.

Hansen, Ohle

Ohle Hansen, königlicher dänischer Contreadmiral und Chef der ersten Division Seevolk, ist ein gebohr-

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ner Däne, und hat von Jugend auf bey dem Seestaat Dienste geleistet. 1752 ward er Hauptmann eines Kriegsschiffs, hernach 1758 im December Commandeurcapitain, und 1769 den 3ten Merz Contreadmiral, im May Chef von der ersten Division Seevolk, und 1770 Mitglied des Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegii. 1772 ward er bey dein Fall des Cabinetsministers, Grafen von Struensee, ein Staatsgefangener.

Harboe, Ludwig

Ludwig Harboe, Bischof über Seeland, Generalkircheninspector, und Beichtvater des Königs, Mitglied der Societät der Wissenschaften zu Copenhagen, ist ein sehr gelehrter Mann, der die hohe und einträgliche Würde, mit welcher er bekleidet ist, gewiß verdienet. Er ward dem alten Bischof von Seeland, Peter Hersleb, in den letzten Jahren seines Lebens zum Beystand gegeben, und bekam die Anwartschaft auf dieses Bisthum, daher er auch nach dessen am 4ten April 1757 erfolgten Absterben sein Nachfolger ward.

Haxthausen, Gregorius Christin Graf von

Gregorius Christian Graf von Haxthausen, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Danebrogordens, Kammerherr, Deputirter im Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegio, ist der älteste Sohn Christian Friderichs Grafen von Haxthausen, welcher 1741 im Jenner als Oberlanddrost von Oldenburg gestorben, und im Jahr 1736 die dänische Grafenwürde zuerst auf sein Haus gebracht hat. Er widmete sich sehr jung dem Dienst bey

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Hofe, ward 1749 den 28sten November Kammerjunker, hernach Kammerherr, 1758 den 29sten Jenner geheimer Rath, 1763 im September Deputirter im Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegio, Ritter des Union parfaite- und im August 1766 Ritter des Danebrogordens. Er hat sich zweymal vermählt, seine erste Gemahlin war eine Schwester des jetzigen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Adolf Siegfried Grafen von der Osten, und als sie 1758 den 1sten April mit ihm vermählt ward, Hofdame der Königin Juliane Marie. Nach dem Absterben derselben vermählte er sich 1767 den 18ten August mit der Hofdame der jetzigen Königin, Anne Elisabeth von Juel, welche ihm am 16ten Junius 1769 einen Sohn, Christian Owe gebohren.

Hesselberg, Hanß Jacob Henning von

Hans Jacob Henning von Hesselberg, königlicher dänischer Obristlieutenant des Fußvolks und bey dem Landcadettencorps, ist ein gebohrner Holsteiner, hat ehedem unter dem kronprinzlichen Regimente zu Fuß als Lieutenant gedienet, von dem er zu den Cadets gesetzet worden, 1772 ward er ein Staatsgefangener.

Holck, Friderich Wilhelm Conrad

Graf von

Friderich Wilhelm Conrad Graf von Holck, zu Holckenhafen, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Hofmarschall, Oberkleiderverwahrer, Ritter des Danebrogordens, stammt aus einem ursprünglich schleswigischen

vom Kaiser Ferdinand dem zweyten in den

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68 Reichs, und von König Friderich dem fünften in

den dänischen Grafenstand erhobenen Geschlechte her. Heinrich Holck, kaiserlicher Feldmarschall, war es, der den Reichsgrafenstand auf sein Haus brachte. Der Graf, von dem ich rede, ist ein Sohn des Grafen Christian Christoph von Holck, der als königlicher dänischer Generalmajor der Reuterey und Chef des gutischen Kürassirregiments abgedanket hat, war erst Page bey dem König Friderich dem fünften, ward hernach Kammerjunker, und endlich 1767 im December Hofmarschall des jetzigen Königs, 1768 Ritter des Danebrogordens, 1769 im Jenner Oberkleiderverwahrer. Er begleitete den König auf der Reise in fremde Länder, 1771 verlohr er die Stelle als Hofmarschall und Oberkleiderverwahrer, und verließ den Hof. Er ist zweymal vermählt gewesen, die Tochter des verstorbenen königlichen dänischen Stiftamtmanns von Stockfleth, Christiane, eine Stieftochter des geheimen Raths, Caspar Heinrich von Storm ward den 20sten April 1768 seine erste Gemahlin, nach deren Absterben vermälte er sich den 28sten September 1769 zum zweytenmal mit Juliane Marie Gräfin von Daneskiold Laurwiegen, Tochter des königl. dänischen Admirals, Christian Conrad Grafen von Danneskiold Laurwiegen, mithin ist er ein Schwager des Stallmeisters Freyherrn von Bülow , welcher 1772 bey der großen Veränderung in Arrest, aber bald wieder in Freyheit kam.

Holk Gustav Graf von

Gustav Graf von Holck königlich dänischer geheimer Rath, zweiter Deputirter des Finanzcollegii, Oberschenk, Kammerherr, und Ritter des Danebrogordens, ist der leibliche Bruder des vorhergehenden, und seit dem 18ten

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Merz 1763 mit Sophie Luise Gräfin von Ahlefeld Eschelsmark, damaligen Hoffräulein der Königin Juliane Marie, vermählt. Er fing als Page des Königs seinen Dienst an, ward 1755 Kammerpage des damaligen Kronprinzen, jetzigen Königs, darauf Kammerjunker desselben. 1766, als der König zur Regierung kam, Oberschenk, 1768 im Jenner Ritter des Danebrogordens, bald darauf Deputirter im Finanzcollegio, und geheimer Rath. Auf den inn- und ausländischen Reisen des Königs war er desselben beständiger Begleiter. Als aber im September 1770 der Graf von Bernsdorf seine Erlassung erhielt, verlohr er auch die Stelle als Deputirter zu den Finanzen, und verließ den Hof, an welchem er bis dahin, als ein Liebling des Königs, in großen Ansehen gestanden hatte. Der geheime Conferenzrath von der Lühe, ist mit seiner Schwester, Margaretha, Gräfin von Holck, vermählt, und hatte mit ihm fast zu gleicher Zeit gleiche Schicksale, da ihm die Oberpräsidentenstelle zu Copenhagen genommen ward.

Holstein Lethraborg, Christian Graf von

Christian Graf von Holstein Lethraborg, königlicher dänischer geheimer Rath, Kammerherr, Oberhofmeister, auch Oberstallmeister der regierenden Königin, Ritter des Danebrog- und Union parfaite- Ordens, Beysitzer im höchsten und Hofgerichte, auch Lehenssekretär, ist der einzige Sohn des 1763 verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths im Conseil, und Obersekretärs der dänischen Kanzley, Johann Ludwig, Grafen von Holstein, welcher 1750 den 31sten Merz für sich und seine Nachkommen in den dänischen Grafenstand erhoben worden. Seine be-

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70 reits 1756 verstorbene Mutter, Hedwig, eine Tochter des dänischen Staatsraths, Christian von Windt, brachte ihn 1735 den 10ten May zur Welt. Nach zurückgelegten akademischen Jahren widmete er sich dem Hofdienst, ward 1755 Kammerherr, und bald darauf Beysitzer im höchsten und Hofgerichte, auch Kanzleycollegio, Lehnssecretär, und Director im Generalpostamte. 1763 ward er Deputirter im Generalcommissariatscollegio, 1766 den 8ten November bekam er den Danebrog- und bald darauf den de I’ Union parfaite- Orden. Er ward auch 1768 den 20sten Jenner geheimer Rath, und im Merz eben des Jahres Oberhofmeister der Königin. Als im Jenner 1771 mit dem Generalpostdirectorio die bekannte Veränderung vorfiel, verlohr er die in demselben bekleidete Stelle, blieb aber Oberhofmeister der Königin. 1757 den 20sten August vermählte er sich mit der Gräfin, Tochter des königlichen dänischen geheimen Conferenzraths, Grafen Conrad Detlev von Reventlau, welche aber am 1sten Merz 1762 im 23sten Jahre verstarb, nachdem sie ihm folgende Kinder gebohren: 1) Friederike, gebohren den 27sten October 1758. 2) Johann Ludwig, gebohren den 5ten Merz 1760, starb den 24sten December 1767. 3) Dorothee Christiane,

gebohren den 13ten Februar 1762, starb den 15ten November 1767. Im Jahr 1769 vermählte er sich zum zweytenmahl am 9ten Merz mit der Freyfräulein Charlotte Elisabeth Henriette von Inn und Kniphausen, damaligen Hofdame der Königin Caroline Mathildis, welche ihm am 7ten Februar 1770 einen Sohn, Johann Ludwig Carl gebohren hat. Von seinen beyden jüngern Schwestern ist Charlotte Amalie mit dem königlichen dänischen geheimen Conferenzrath, Christian Detlev Grafen von Reventlau,

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und Elisabeth mit dem gleichfals königlichen dänischen geheimen Rath, und Amtmann über Wordingborg- Amt, Heinrich von Brockenhuß, vermählt.

Holstein Holsteinburg, Ulrich Adolf

Graf von

Ulrich Adolf Graf von Holstein Holsteinburg, königlicher dänischer Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, und Oberpräsident von Copenhagen, ist der älteste Sohn des 1760 verstorbenen geheimen Conferenzraths, Christian Detlev Grafen von Holstein zu Holsteinburg. Seine 1750 verstorbene Mutter, Catherine Elisabeth, eine Tochter des Obristen Johann Joachim von Holstein, brachte ihn 1731 den 4ten Februar zur Welt. Nachdem er Kammerjunker gewesen, ward er Kammerherr, und 1762 zum Gesandten an den Mecklenburgbraunschweigischen Hof ernennet, 1767 verlohr er diese Stelle, und ward Amtmann in Tundern, 1768 auch mit dem Danebrogorden begnadiget. 1770, als das Magistratscollegium zu Copenhagen geändert ward, bekam er die Würde als Oberpräsident desselben, und trat hingegen die Amtmannsstelle zu Tundern an den geheimen Rath von Scheel ab. Bey der im Jenner 1772 erfolgten Veränderung ward der geheime Rath von Scheel wieder zurückgerufen, und der Graf von Holstein hingegen als Amtmann nach Tundern gesendet. Er ist seit 1763 mit Amalie, einer Tochter des großfürstlich- holsteinischen Conferenzraths, Schack von Buchwald, vermählt, welcher die Königin im Jahr 1771 den neu gestifteten Mathildenorden ertheilte. Seine beyde Schwestern, Christine Sophie, Witwe des königlichen dänischen Landraths, Friedrich von Ru-

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mohr auf Ostergaard, und Emilie Charlotte Louise, Gemahlinn des königlichen dänischen Obristlieutenants, Jacob Friderich von der Osten, leben gleichfals noch. Ich muß bey dieser Gelegenheit bemerken, daß die Grafen von Holstein mehrentheils verwechselt werden. Die Gafen auf Lethraborg sind von der neuen Linie, welche Friderich der fünfte erst in den dänischen Grafenstand erhoben, die Grafen Holstein zu Holsteinburg aber sind schon von dem Könige Friderich dem vierten in den Grafenstand erhoben, und die Grafschaft Holsteinburg für sie zur Lehngrafschaft gemachet worden. Ulrich Adolf, welcher 1737 gestorben, und königlicher dänischer Großcanzler gewesen, hat diese Erhebung als ein Liebling des gedachten Königs bewürket, und war der Großvater des Oberpräsidenten zu Copenhagen, von dem dieser Artikel handelt.

Huth, Heinrich Wilhelm von

Heinrich Wilhelm von Huth, königlicher dänischer General des Fußvolks, Ritter des Danebrogordens, Chef des Artillerie- und Ingenieurcorps, ist aus Schleusingen in Hessen gebürtig, und bürgerlicher Herkunft, hat aber durch Verdienste sich den Adelstand erworben, und ist ein eben so geschickter Bau- als Feuerwerksmeister, wie er denn unter der Oberaufsicht des jetzigen landgräflichen hessencasselschen würklichen geheimen Sraatsministers, Jacob Friderich Weitz Freyherren von Eschen, des berühmten Wilhelmsthals bey Kassel Baumeister gewesen ist. Er stand erst in heffenkasselschen Diensten, diente bis zum Obristen, trat 1762 in churbraunschweigische, ward 1762 den 30sten April zum Generalmajor und Chef des Ingenieurcorps ernennt, verlies aber im folgenden Jahre diese

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Dienste, erhielt 1763 den 25sten Februar die gesuchte Erlassung, trat in hessenhanauische Dienste, aus diesen aber 1766 in königl. dänische Dienste als Generallieutenant, wozu er den 26sten Februar 1766 ernennet ward. In eben dem Jahre erhielt er den 7ten Julius den Danebrogorden, ward auch im September Mitglied des hohen Kriegsraths. 1772 den 17ten Jenner ward er zum General des Fußvolks ernennet. Im letztem Kriege hat er bey allen Gelegenheiten, besonders in der Belagerung von Kassel, Münster, der Schlacht bey Minden & c. unleugbare Proben seiner Einsicht und Tapferkeit abgeleget.

Kaas, Friederich Christian von

Friederich Christian von Kaas, königlicher dänischer Contreadmiral, Ritter des Danebrogordens, wie auch Kammerherr, ist ein Sohn des noch lebenden königlichen dänischen Generals der Reuterey, Heinrich Bielke Kaas, und hat von Jugend auf bey dem Seewesen Dienste geleistet. 1758 ward er Commandeurhauptmann der Flotte, und 1769 Contreadmiral, auch den 29sten Jenner 1769 mit dem Danebrogorden begnadigt. 1770 ward ihm der Oberbefehl über die Flotte, welche Algier bombardiren muste, anvertrauet.

Köller Banner, George Ludwig von

George Ludwig von Köller Banner, königlicher

dänischer Generallieutenant von dem Fußvolk, Chef des falsterschen Regiments, Obergeneraladjudant des Königs, Ritter des Danebrogordens, Deputirter im Generalitäts- und Commissariatscollegio, ist aus einem alten

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adelichen pommerschen Geschlechte entsprossen, aber im Jahr 1729 in Hessen gebohren. Sein Vater, Joachim Christoph von Köller ward 1690 zu Reckow in Pommern gebohren, studirte zu Halle, und gieng 1709 in hessencasselsche Dienste, wohnte dem wegen der spanischen Erbfolge entstandenen Kriege unter den heßischen Völkern mit Ruhm bey, verheiratete sich mit einer gebohrnen von Zollin, und starb 1732 als heßischer Hauptmann zu Hanau, Aus dieser Ehe sind folgende drey Söhne gebohren worden.

1) Friederich August, gebohren 1717, hessencasselscher Obrister, hat von Jugend auf in diesen Diensten gestanden, und dem Kriege von 1756 bis 1763 rühmlichst beygewohnet. Seine erste Gemahlin, eine gebohrne von Horn, hat ihm keine Kinder gebohren, mit der zweiten, einer gebohrnen Hutten von Stolzenberg, aber hat er 3 Söhne gezeuget, welche George, Ludewig und Maximilian heissen, auch sämtlich zu Kriegsdiensten bestimmet sind.

2) Alexander Franz, war 1720 in Hessen gebohren, und starb 1760, war hessencasselscher Obrister, Kammerherr, und Oberhofmeister der drey Prinzen George Wilhelm, Carl und Friedrich von Hessencassel, hatte von 1741 bis 1758 den Feldzügen in Bayern, Braband, Schotland, und am Rheinstrom beygewohnt, und verschiedene harte Wunden empfangen, die ihn in der Hälfte seiner Tage ins Grab gelegt. Er war mit einer von Exterde aus dem Hause Herminghausen in der Grafschaft Lippe vermählt, und hinterließ einen Sohn Ernst Ludwig. 3) George Ludwig, gebohren in Hessen im Jahr 1729, hat in den Feldzügen in Bayern, Brabant und am Rhein, auch gegen die schottischen Aufrührer von 1743 bis 1760 unter den hessischen Völkern seine Tapferkeit bewiesen, und hernach diese Dienste verlassen, und unter dem dänischen Regiment von

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75 Falster Fusvolk, anfänglich die Obristlieutenants, 1768 aber die Oberstenwürde erhalten. Der Vorfall vom 17ten Jenner 1772 hatte für ihn die glückliche Folge, daß er zum Generallieutenant des Fusvolks, Ritter des Danebrogordens, Obergeneraladjutanten des Königs, und Deputirten des Generalitäts- und Commissariatscollegii zur Belohnung seiner dabey geleisteten Dienste ernennet, und unter dem Nahmen Banner naturalisiret ward. Er ist unvermählt.

Lersner, Philip Ludwig von

Philip Ludwig von Lersner, königlicher dänischer Hofjägermeister und Kammerherr, ist aus einem in der freyen Reichsstadt Frankfurt am Mayn blühenden adelichen Geschlechte entsprossen, und ein Sohn des Generalmajors von der Reuterey Ludolf Ehrich von Lersner, folglich ein Bruder des Kammerjunkers und gewesenen Legationssecretairs am kaiserlichen Hofe Ferdinand Maximilian von Lersner. Nachdem er bey dem schleswigschen geworbenen Regimente zu Fuß vom Fähnrich bis zum Hauptmann in Kriegsdiensten gestanden, ward er Kammerherr, und 1772 Hofjägermeister, muste aber nach dem Vorfall vom 17 Jenner 1772 seine Dienste niederlegen, und die dänische Lande verlassen.

Lühe, Volrath August von der

Volrath August von der Lühe, königlich dänischer Conferenzrath, Kammerherr, Ritter des Elephantenordens, Oberkammerjunker, auch vormaliger Oberpräsident von Copenhagen, und Oberdirector der königlichen Schaubühne, stamt aus einem alten adelichen mecklenburgischen Geschlechte her, und ist, nachdem seine erste Ge-

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mahlin am 22 December 1764 verstorben, zum zweitenmahl seit dem 6ten May 1767 mit der Gräfin Margaretha von Holk, einer Tochter des Generallieutenants, Christian Christoph Grafen von Holck, vermählt, welche vor ihrer Vermählung Hofdame der Prinzeßin Louise von Dänemark, Gemahlin des Prinzen Carl von Hessencassel, war, nach ihrer Vermählung aber im Merz 1768 zur Oberhofmeisterin der regierenden Königin ernennt ward, auch den 29 Jenner eben dieses Jahres den Orden de l’Union parfaite bekam. Er stand schon zu Königs Christian des sechsten Zeiten bey Hofe in grossen Ansehen, und war Oberkammerjunker, bekam auch den 31 Merz 1745 den Danebrogorden, 1747 den 31 Merz den de l’Union parfaite, 1754 im May ward er Oberprasident von Copenhagen, 1764 im August geheimer Conferenzrath, 1766 im September Mitdirector der königlichen Particulärcasse, 1768 den 29 Jenner Ritter des Elephantenordens, 1771 verlohr er die Stelle als Oberprasident, ward aber dagegen mit einem Jahrgelde von zweitausend Thalern zum Secretär der königlichen Orden ernennt.

Moltke, Adam Gottlob Graf von

Adam Gottlob Graf von Moltke zu Bergentwed, königlich dänischer geheimer Rath des geheimen Conseils, Ritter des Elephanten- Danebrog- und Union parfaite- Ordens, Oberhofmarschall, Directeur der Copenhagner Bank, Präses der königlich dänischen octroirten asiatischen Compagnie, wie auch Präses und Oberdirecteur der königlichen Mahler- Bildhauer- und Bauacademie zu Copenhagen, ist aus einem alten adelichen mecklenburgischen Geschlechts entsprossen, und der jüngste Sohn des

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1730 in einem 68jahrigen Alter verstorbenen Joachim von Moltke auf grossen Riesenau im Herzogthum Mecklenburg, und Sophien Magdalenen von Gottmann, welche 1751 bereits verstorben. Diese letztere brachte ihn 1710 den 10 November zur Welt. Er harte sich, wie mehrere seiner Landsleute, an den dänischen Hof gewendet, und daselbst sein Glück gefunden. Der Kronprinz, welcher 1746 unter dem Nahmen Friederich des fünften den dänischen Thron bestieg, und bey dessen Hofstaat er zuletzt als Hofmarschall stand, war ihm mit ganz vorzüglicher Gnade zugethan, und während dessen ganzen Regierung blieb er desselben vornehmster Liebling. Gleich nach Antritt der Regierung ernennte er ihn im August 1746 zum Oberhofmarschall, machte ihn zum geheimen Rath im geheimen Conseil, erhob ihn 1750 den 31 Merz in den dänischen Grafenstand, und erklärte das schöne Gut Bregentwed zu einer dänischen Lehnsgrafschaft. In eben dem Jahre ward er zum Präsidenten der octroyirten asiatischen Compagnie erwählet, wie auch zum Präsidenten der auf seine Empfehlung errichteten Mahleracademie ernennet. Da auch zu Bezalung der Landesschulden im Jahr 1762 eine ausserordentliche Abgabe ausgeschrieben ward: so ward er zum Mitdirecteur der Casse, in welche solche floß, ernennet, und ihm die Bezahlung der Schulden vorzüglich empfohlen. Als der jetzige König 1766 zur Regierung kam, verlohr er sein Ansehen und Bedienung im Julius 1766, ward jedoch den 8ten Februar 1768 von neuem in das geheime Conseil berufen, und zum Präsidenten einer zu Verbesserung des Landbaues niedergesetzten Commission ernennet. Im December 1770 aber ward er abermals bey Auf hebung des ganzen geheimen Conseils vom Hofe entfernet, und begab sich auf sein Gut Bregentwed zur Ruhe. Den Danebrogorden empfing er noch

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als Hofmarschall des Kronprinzen am 31sten Merz 1745, die verwittwete Königin Sophie Magdalene gab ihm 1747 den 31sten Merz den Union parfaite- und Friederich der fünfte am 8ten Julius 1752 den Elephantenorden. Die Geschwister dieses großen Staatsmannes sind folgende:

1) Gustave Magdalene, gebohren den 17 October 1698, welche mit dem königlichen polnischen Obristen der Kronarmee, von Voß, vermählet, aber bereits gestorben ist.

2) Joachim Christoph, königl. dänischer geheimer Rath, von welchem unten Nachricht folget.

3) Amalia Eleonora, gebohren den 14 December 1701, Domina im meklenburgischen Stift Ribnitz.

4) Johann George, gebohren den 12 Februar. 1704, welcher aus hessencasselschen Diensten in dänische Kriegsdienste trat, und als königl. dänischer Generallieutenant, Ritter des Danebrogordens, und Commendant zu Cronenburg den 20sten Jenner 1764 gestorben ist.

5) Eleonora Sophia, gebohren 1704 den 10ten Junius, starb 1705 den 29sten Merz.

6) Gustav Heinrich, gebohren den 21 Jenner 1706, starb als herzoglicher würtenbergischer stutgardischer Oberschenk den 14 Jenner 1746.

7) Gesch Charlotte, gebohren den 26 May 1713, und seit 1760 Witwe des königlich dänischen Gene« rallieutenants, Hans Bertram von Ranzau.

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8) Sophia Eva, gebohren den 2ten November 1717, starb 1748.

Er hat sich zweymal vermählt. Die erste Gemahlin, Christiania Friderika, war eine Tochter des königlich dänischen Obristlieutenants, Gotsche Hans von Brüggemann, 1712 den 26 May gebohren, 1736 den 9 Sept. vermählt, und starb den 28 Febr. 1760 zu Copenhagen, nachdem sie ihm folgende Kinder gebohren.

1) Christian Friederich, gebohren den 13ten Julius 1736, studierte auf der Ritteracademie zu Soroe, ward 1752 zum Kammerjunker ernennet, bald darauf Kammerherr, 1760 zum Deputirten der Zollkammer, 1762 zum Mitdirettor der Extra Anlage Casse, 1765 zum Deputirten der Finanzen, 1767 im Jenner zum Oberhofmarschall ernannt, verlohr 1770 alle seine Bedienungen, und starb 1771 zu Bregentwed. Er vermählte sich den 23sten Junius 1760 mit Ida Hedwig von Buchwald, Tochter des königl. dänichen Geheimenraths und Vorstehers des Klosters zu Preetz, welche noch als Witwe lebt.

2) Catharina Sophia Wilhelmina, gebohren den 14 Oktober 1737. seit 1752 den 16ten Junius mit den dänischen Geheimenrath Hannibal Wedel, Grafen von Wedelsburg vermählt und seit dem 9ten May 1766 Witwe.

3) Caspar Hermann Gottlob, von dem unten Nachricht gegeben ist.

4) Ulrika Augusta, gebohren den 30 April 1749, vermählte sich den 4ten Jenner 1757 mit dem geheimen Rath, Haus Schack, Grafen von Schackenburg, starb aber 1763 den 7 April.

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5) Christian Magnus Friederich, von dem unten gehandelt wird.

6) Charlotte Louise, starb in einem Alter von sechs Monaten.

7) Friederich Ludwig, gebohren den 27 Merz 1745, königlich dänischer Kammerherr, und Domherr zu Lübeck.

8) Joachim Gotsche, von ihm siehe die unten befindliche Nachricht.

9) Adam Gottlob Ferdinand, siehe unten.

10) Friderika Louisa, gebohren den 25 Octobr. 1751, welche seit dem 6 Febr. 1771 mit dem Kammerherrn Albert Feiederich von Levezan vermahlt ist.

11) Julianus, gebohren den 20 Februar. 1753, starbden 4-ten Jenner 1760.

12) Ulrich August, gebohren den 6 April 1755, starb im April 1759.

Zum zweitenmale vermahlte er sich den 4ten September 1760 mit Sophia Hedwig, Tochter des königlichen dänischen geheimen Conferenzraths, Friederich von Raben, welche 1732 den 8ten Oktober gebohren ist, noch lebt, und ihm folgende Kinder gebohren hat.

1) Friderich Julian, gebohren den 19 Februar 1761, starb den 10 Merz 1762.

2) Friederich, gebohren den 14 December 1762, starb den 18 Junius 1769.

3) Gebhard, gebohren den 20 Febr. 1764.

4) Sophia Magdalena, gebohren den 22 May 1765.

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5) Christian Ludwig, gebohren den 3 Jenner 1767, starb 1768.

6) Gräfin, gebohren den 16 Nov. 1767.

7) Charlotte Eleonore, gebohren im Februar 1769, starb den 21 Apr. 1769.

Moltke, Adam Gottlieb Ferdinand

Graf von

Adam Gottlieb Ferdinand Graf von Moltke, königl. dänischer Kammerherr, und Commandeur-Hauptmann bey dem Seewesen, ist der 6ste Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1748 den 1sten Jenner gebohren. Er ward erst Kammerjunker, hernach Kammerherr und bey dem Seestaat gebraucht, hat der Unternehmung auf Algier beygewohnet, und ist bey mehrern Seezügen gegenwärtig gewesen.

Moltke, Caspar Herrmann Gottlob

Graf von

Caspar Hermann Gottlob Graf von Moltke, königlich dänischer Generalmajor, Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, Chef des Leibdragoner Regiments, und Obristlieutenant der Garde zu Pferde, ist der zweyte Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1738 den 6ten Oktober gebohren. Er studirte sowol als sein älterer Bruder bis 1752 auf der Ritteracademie zu Soroe mit vielem Fortgang, ward 1751 Cornet der Garde zu Pferde, hernach 1752 Ritmeister des jütischen Küraßierregiments, 1754 Ritmeister der Garde zu Pferde, 1758 Kammerherr, 1759 Chef des holsteinischen Küraßierregiments, 1761 des Leibdragonerregiments, errichtete 1762 ein neues Husaren-

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regiment, das er aber bald an den Grafen von Görz abtrat, ward Obristlieutenant der combinirten Leibgarde zu Fuß und zu Pferde, ward 1765 Generalmajor, und den 30 Jenner 1768 Ritter des Danebrogordens. Als sein Vater 1766 im August vom Hofe sich entfernte, gieng er gleichfals ausser Dienste, 1768 aber trat er von neuen in solche. Er ist seit dem 23sten November 1759 mit Catharina Christiana, einer den 14 Julius 1741 gebohrnen Tochter des Stiftamtmanns Ulrich Friederich von Cicignon vermählt, die ihm verschiedene Kinder gebohren, welche aber alle gestorben sind.

Moltke, Christian Magnus Friederich

Graf von

Christian Magnus Friederich Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, vormaliger Obristlieutenant der Garde zu Pferde, ist der dritte Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1741 den 16 Oktober gebohren. Er trat sehr jung in Kriegsdienste, wohnte als Freywilliger den Feldzügen des französischen Heeres in Deutschland bey, ward 1759 im Jenner Rittmeister der Garde zu Pferde, 1759 im November königlicher Generaladjutant, 1761 im Oktober Obrister des holsteinischen Küraßierregiments, 1767 im Merz Chef der vereinigten Leibgarde zu Pferde und zu Fuß, 1767 in October Chef des holsteinischen Dragonerregiments, und

1769 den 29sten Jenner des Danebrogordens Ritter. Als

1770 die Garde abgedankt ward, verlohr er seinen Posten. Seit 1762 den 24sten Julius ist er mit Friderika Elisabeth, Detlev von Reventlau auf Fahrenstedt Tochter, welche den 8 October 1746 gebohren worden, vermählt,

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und hat folgende Kinder mit derselben erzeuget, 1) Sohn gebohren und gestorben 1763. 2) Tochter gebohren den

29 Februar 1764. 3) Sohn gebohren den 15 Jenner 1765. 4) Sohn, gebohren den 16 November 1767. 5) Sohn,

gebohren den 4 Julius 1769.

Moltke, Friederich Ludwig Graf von

Friederich Ludwig Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerherr, auch Domherr zu Lübeck. Ist der vierte Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1745 den 27 Merz gebohren, hat zu Leipzig bis 1763 studiret, und ist 1765 im Junius zum königlich dänischen Kammerjunker, 1768 aber zum Kammerherrn ernennt worden.

Moltke, George Graf von

George Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerjunker, ist den 17 Jenner 1750 gebohren, und der 7te Sohn des Grafen Adam Gottlob, hat von 1765 bis 1767 zu Leipzig studirt war erst Secondlieutenant des Leibregiments des Königs zu Fuß, ward 1759 Rittmeister des jütischen Küraßierregiments, 1761 Stabsrittmeister der Garde zu Pferde, und 1766 feiner Dienste erlassen.

Moltke, Joachim Gotsche Graf von

Joachim Gotsche Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerherr und Deputirter im See-Staats Generalcommissariat, ist 1746 den 27 Junius gebohren, und der fünfte Sohn des Grafen Adam Gottlob. Er ward anfänglich Kammerjunker der Königin, hernach

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Kammerherr, hat von 1762 bis 1765 in Leipzig studiret, bekam 1756 eine Compagnie bey dem falsterschen Regiment zu Fuß, hernach bey dem dänischen Leibreginient zu Fuß, dankte 1766 ab, trat 1768 wieder in Dienste, ward Kammerherr, 1769 Generaladjutant der Marine, und bald darauf Deputirter bey dem Seestaats Commissariat, welche letztere Stelle er 1770 verlohr.

Moltke, Joachim Christoph von

Joachim Christoph von Moltke, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Dambrogordens, und vormaliger bevollmächtigter Minister bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ist ein älterer Bruder des Grafen Adam Gottlob, und 1699 den 3ten December gebohren. Nachdem er in Sachsengothaischen Diensten gestanden, und auf den Fürstentage 1741 zu Offenbach als Gesandter gebraucht worden, trat er 1754 in dänische Dienste, ward geheimer Rath und bevollmächtigter Minister zu Regenspurg, bekam 1757 den Danebrogorden, ward 1768 aber von diesem Gesandschaftsposten zurückberufen, und lebt seitdem auf seinem im altenburgischen gelegenen Rittergute Lohma an der Sprotte in Ruhe. Er war mit Sophie Albertine, gebohrnen Freyen von Wohlzogen vermählt, verlohr aber diese Gemahlin zu Regenspurg durch den Tod den 29sten April 1763. Seine älteste den 12ten December 1731 gebohrne Tochter, Gustave Dorothee Wilhelmine ist seit 1749 dem 29sten November mit dem königlichen dänischen Kammerherren, auch gewesenen Gesandten zu Madrid und Regenspurg, Ludwig Heinrich, Reichsfreyherrn Bachof von Echt, die zweyte, Caroline Luise Sophie, ist seit dem 7ten October 1763 mit dem königlichen dänischen

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Kammerherrn, Graf Hans Schack zu Schackenburg, vermählet.

Moltke, Anton Heinrich von

Anton Heinrich von Moltke, königlicher dänischer geheimer Rath, des Danebrogordens Ritter, Oberhofmeister der verwittweten Königin Juliane Marie, hat von 1763 an als Hofmarschall bey dem jetzigen Könige, als er noch Kronprinz war, gestanden, bekam 1766 den Union parfaite - Orden, ward 1766 im Julius Oberhofmeister der Königinn Juliane Marie, und 1768 im Jenner geheimer Rath, 1766 den 20sten Jenner aber Ritter des Danebrogordens. Er ist ein Sohn des Generals Johann George von Moltke.

Nielsen, George

George Nielsen, königlicher dänischer Conferenzrath, und Bibliothekarius der königlichen Handbibliothek, ist ein gebohrner Däne, war zu Königs Friderichs des fünften Zeiten Pagenhofmeister, hernach ward er Justizrath und Informator des jetzigen Königs, als er noch Kronprinz war, und darauf Staatsrath, auch zuletzt Conferenzrath, Cabinetssekretär und Kassirer der Königinn Caroline Mathildis, 1772 aber Bihliothekarius der Handbibliothek des Königs.

Numsen, Christian Friederich von

Christian Friederich von Numsen , königlicher dänischer Obristlieutenant und Commandeur der königlichen dänischen fliegenden oder leichten Leibgarde. Er ist ein Sohn des verstorbenen königlichen dänischen Generalfeldmarschals, Michael von Numsen, und hat ehedem

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als Hauptman bey der Leibgarde zu Fuß gestanden. 1771 ward er zum Obristlieutenant und Commandeur der leichten Leibgarde ernennet, welche letztere aus allen Dragonerregimentern ausgesuchet ward.

Numsen, Thomasine von

Thomasine von Numsen, königliche dänische Oberhofmeisterin des Kronprinzen, und des Union parfaite-Ordensdame. Sie ist eine gebohrne von Ingenhaef, und Witwe des 1757 den 7ten September verstorbenen Generalfeldmarschalls, Ritter des Elephantenordens und Commendanten von Copenhagen, Michael von Numsen, mit welchem sie 12 Kinder gezeuget, davon der Obrist Friedrich von Numsen, der Obristlieutenant Christian Friederich, eine unverheirathete Tochter, und zwey verheirathete, davon die älteste mit dem Staatsrath Severin von Löwenskiöld, und die jüngste mit dem geheimen Rath, Eggert Christoph Grafen Knuth vermählt worden, am Leben sind. 1753 den 31sten Merz bekam sie den Orden de 1’ Union parfaite und 1772 ward sie zur Oberhofmeisterin des Kronprinzen ernennet.

Osten, Adolf Siegfried Graf von der

Adolf Siegfried Graf von der Osten, königlicher dänischer geheimer Rath, und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Ritter des Danebrog- Alexander-Newsky- und Stanislausordens, ist ein Sohn Wilhelm August von der Osten, welcher 1764 den 15ten Jenner als königlicher dänischer geheimer Conferenzrath und Ritter des Elephantenordens verstorben. Er war anfänglich Hofjunker, ward im Oktober 1754 Kammerjunker, ferner 1757 Kammerherr, und ward sodenn in Gesandschaften ge-

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brauchet. Seine erste Gesandschaft war an den russischkaiserlichen Hof, wo er 1757 anlangete, und den 8ten Merz die erste Audienz hatte. Hernach ward er 1761 an den großbritannischen, von da 1761 an den königlichen polnischen, und 1763 von neuem an den russischen Hof gesendet. Hier blieb er bis 1766, da er zurückgerufen ward, und als er nach Copenhagen kam, den Alexanderorden fand, welchen ihm die Kaiserin zum öffentlichen Zeugniß ihrer Zufriedenheit am 23sten Februar ertheilet, und nachgesendet hatte. Zu gleicher Zeit schickte ihm der König von Pohlen den Stanislausorden. In eben diesem Jahre ward er an den neapolitanischen Hof gesendet, und den 8ten November 1766 mit dem Danebrogorden begnadiget. An diesem Hofe hat er von 1766 bis 1770 gestanden, und war solches seine letzte Gesandschaft. Er solte zwar von Neapel als Gesandter nach dem Haag gehen, allein der König änderte seinen Endschluß, machte ihn zum würklichen geheimen Rath, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und Director des öresundschen Zolles, wobey ihm ein Gehalt von vier tausend Thalern ausgesetzet ward. Er verlohr zwar in der Folge die Direction der öresundischen Zollkammer, bekam aber dagegen eine Zulage von 4000 Thalern jährlicher Besoldung. Alle Nachrichten sind darinn einig, daß dieser Minister, dessen Einsicht und Geschicklichkeit so viele Höfe, an den er sich befunden, Gerechtigkeit wiederfahren lassen, an der Veränderung, so 1772 vorgefallen, großen Antheil gehabt. Das Geschlecht, aus welchem dieser würdige Staatsmann entsprossen, ist eigentlich pommerschen Ursprungs, aber Peter Christoph, Großvater des Ministers, wendete sich nach Dänemark, und ward Oberhofmeister, auch Oberhofmarschall des Königs Christian des fünften.

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Pauli, Otto George

Otte George Pauli, königlicher dänischer Conferenzrath, Mitglied des Finanzcollegii und Deputirter der deutschen Kammer, ist ein alter treuer Bedienter des Königs, der schon in vielen wichtigen Angelegenheiten gebrauchet worden. Als 1761 die herzoglichen holstein-plönischen Lande an Dänemark fielen, mußte er alle neue Einrichtungen in denselben machen. 1767 ward er bey Gelegenheit der königlichen Krönung zum Conferenzrath ernennt, den 2sten Jenner 1772 aber statt des gefallenen Justizraths Struensee zum Mitglied des Finanzcollegii und Deputirten der deutschen Kaminer ernennet.

Raben, Otto Ludwig Graf von

Otto Ludwig von Raben, Graf zu Christiansholm, königlicher dänischer Kammerherr, Ceremonienmeister, Ritter des Danebrogordens, ist aus einem ursprünglich meklenburgischen alten adelichen Geschlechts entsprossen, welches sich in Dänemark seit einigen Jahrhunderten ausgebreitet, und dessen Stammhaus Styke bey Schwerin im mecklenburgischen belegen ist. Sein Vater, Friderich von Raben, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath und Ritter des Elephantenordens, Stiftsamtmann über Laland und Falster, lebt noch in einem Alter von etlichen und 70 Jahren, und hat die ihm von König Christian dem sechsten angetragene Würde eines dänischen Lehngrafen seinem ältesten Sohne überlassen. Seine Gemahlin, Bertha, eine Tochter Christian Ludwig von Plessen, königlichen dänischen geheimen Raths, mit welcher er 1722 den 11en December vermählt, hat ihm folgende Kinder gebohren:

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1) Christian von Raben, erster Graf hon Christiansholm, gebohren 1724 den 27sten September, starb den 30sten September 1760 als königlicher dänischer Kammerherr unvermählt,

2) Margarethe, gebohren den 8ten December 1726, ist seit dem 13ten April 1745 eine Gemahlin Detlev Grafen von Reventlau gewesenen Oberkammerherrn.

3) Otto Ludwig, heutiger Graf von Christiansholm, von dem dieser Artikel handelt.

4) Charlotte Emerentie, gebohren den 21sten Sept. 1731, ist seit dem 5ten Junius 1756 mit dem königlichen dänischen Kammerherrn, Mathias Wilhelm von Huitfeld vermählet.

5) Sophie Hedwig, gebohren den 8ten October 1732 ward den 9ten September 1760 mit dem geheimen Rath und Oberhofmarschall Adam Gotlob Grafen von Moltke vermählet.

6) Friderike Luise, gebohren den 28sten Oktober 1734, ward den 26sten Merz 1758 die Gemahlin des königlichen dänischen Kammerherrn Grafen Christian von Rantzau, und den 8ten Februar 1765 Witwe. Sie starb den 3ten May 1765.

7) Charlotte Amalie, gebohren den 4ten August 1736, ward 1762 den 24sten April mit dem königlichen dänischen geheimen Rath, Carl von Juel vermählt, und den ersten September 1767 Witwe.

8) Siegfried Victor, geb. den 2ten September 1741, königlicher dänischer Kammerherr und Gesandter am preussischen Hofe.

9) Eleonore, gebohren 1743 den 24sten Merz.

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10) Carl Adolf, gebohren den 27sten October 1744, königlicher dänischer Kammerherr.

11) Friedrich, gebohren den 20sten December 1745, königlicher dänischer Kammerjunker.

12) Caroline, gebohren 1746, ward mit dem königli, chen dänischen geheimen Rache, Heinrich von Bille, 1766 den 22sten Novmber vermählt.

Otto Ludwig von Raben, Graf zu Christiansholm, ist den 15ten Jenner 1729 gebohren, und seit dem 19ten May 1757 mir Friderike Luise von Buchwald aus dem Hause Helmsdorf vermält, welche ihm folgende Kinder gebohren:

1) Brigitte, gebohren den 8ten Julius 1759.

2) Dorothee, gebohren den 5ten April 1761.

Bereits zu König Friderich des fünften Zeiten ward er Kammerherr, und 1763 Ceremonienmeister, 1766 den 8ten November aber erhielt er den Danebrogorden. Er blieb auch nach der Entfernung seines vielvermögenden Schwagers des Grafen von Moltke bey Hofe in Ansehen und Bedienung.

Rantzau Ascheberg, Schack Carl,

des heiligen römischen Reichs Graf.

Schack Carl, des heiligen römischen Reichs Graf von Rantzau Ascheberg, königlicher dänischer General des Fußvolks, Kammerherr, Ritter des Elephantenund Danebrogordens, Deputirter im Generalcommissariat, ist der einzige noch lebende Sohn des 1764 verstorbenen dänischen geheimen Raths, Hans Grafen von Ranzau Ascheberg und Lindau. Seine Mutter, Margaretha Hedwig, gebohrne von Brockdorf, welche 1741 gestorben, brachte ihn 1717 den 11 Merz zur Welt. Er trat

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91 zeitig in Kriegsdienste, und wohnte auch den Feldzügen des französischen Heers als Freywilliger bey, ward 1746 Kammerherr, 1747 Generaladjudant 1752 Chef des cronprinzlichen Regiments zu Fuß, und Generalmajor, 1756 aber auf sein Ansuchen der Dienste entlassen. 1762 ward er von neuem als Generalmajor in Dienste genommen, 1766 im Julius zum Generallieutenant des Fußvolks, ferner zum Chef des Regiments der Königin und 1766 den 8 November zum Ritter des Danebrogordens, 1767 zum commandirenden General in Norwegen ernennt, welche letztere Stelle er aber verlohr, als statt eines commandirenden Generals 1768 ein Generalitäts- und Commissariatscollegium in Norwegen errichtet ward, hingegen ward er 1770 im December zum Mitglied der Conferenz ernennet, welche an die Stelle des aufgehobenen geheimen Conseils kam, und 1771 den 29 Jenner gab ihm die regierende Königin den von ihr gestifteten neuen Machildenorden.

Reventlau, Detlev Graf von

Detlev Graf von Reventlau, königlich dänischer Oberkammerherr, Ritter des Elephanten- Danebrog- und Union parfaite Ordens, hat sein Glück unter der Regierung des jetzigen Königs gemachet, bey dem er Oberhofmeistersstelle bekleidet, als derselbe noch Kronprinz war. 1746 ward er Kammerherr, 1751 an den französischen Hof als ausserordentlicher Gesandter geschicket, 1754 den 31sten Merz mit dem Danebrogorden begnadiget, und in eben dem Jahre zurück berufen, und zum Hofmeister des Cronprinzen, 1755 aber zum Unter oder zweiten Oberhofmeister desselben, und 1756 den 31 Merz zum Ritter des Union parfaite Ordens erkläret. 1759 den 31 Merz zum geheimen Rath ernennet, 1763 im Jenner aber zum geheimen Rath

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92 im Conseil und Oberhofmeister des Cronprinzen, und 1763 den 31sten Merz zum geheimen Conferenzrath. 1766 erklärte ihn der jetzige König, dessen vorzügliche Gnade er besaß, gleich bey dem Antritt seiner Regierung zum Oberkammerherrn, ersten Deputirten der Finanzen, auch am 29 Jenner 1766 zum Ritter des Elephantenordens, 1767 zum Deputirten im General- Landes- Oeconomie- und Commerciencollegio, und erhob ihn am 14 December 1767 in den dänischen Grafenstand. 1768 im Jenner erhielt er mit einem ansehnlichen Gnadengehalt die gesuchte Erlassung, als Oberkammerherr, und 1770 verlohr er im December durch Aufhebung des geheimen Conseils die darin gehabte Stelle, worauf er sich in das holsteinische auf seine Güter begab.

Reventlau, Christian Detlev Graf von

Christian Detlev Graf von Reventlau, auf Christians Saede in Laaland, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Ritter des Elephanten- und Danebrogordens, Beysitzer des höchsten Gerichts, ist ein Sohn des 1738 verstorbenen dänischen Oberkammerherrn, Christian Detlev Grafen von Reventlau, dessen 1739 verstorbene Gemahlin Benedikta Margaretha, gebohrne von Brockdorf ihn 1710 den 10 Merz zur Welt gebohren hat. Da er ein Enkel des vormaligen dänischen Großcanzlers, und ein Bruderssohn der verwitweten Königin Anna Sophia von Dänemark, einer gebohrnen Gräfin von Reventlau war: so konte es nicht fehlen, daß er bey Hofe leicht sein Glück machte. 1729 den 11 October ward er in den Danebrogorden aufgenommen, 1735 zum Kammerherrn, 1744 zum geheimen Rath, 1747 zum geheimen Conferenzrath, 1769 den 22 Jul. zum Ritter des Elephantenordens ernennet. Er hat sich

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zweimal vermählt. Die erste Gemahlin Friderika Johanna Sophia, eine Tochter Friderich Johann von Bothmar, welche er sich am 12 Februar 1737 beygelegt, hat ihm folgende Kinder gebohren.

1) Friderika Louisa, gebohren den 21 August 1746, vermählte sich den 22 May 1761 mit Christian Friedrich von Gramm, königl. dänischern Kammerherrn und Hofjägermeister, und ward 1768 den 27sten October Witwe.

2) Christian Detlef Friederich, gebohren den 11ten Merz 1748, königl. dänischer Cammerjunker, hat von 1766 bis 1769 zu Leipzig studirt.

3) Conrad George, gebohren den 26 Julius 1750, königlich dänischer Seecapitain.

4) Johann Ludwig, gebohren den 28 April 1751 königlicher dänischer Kammerjunker, hat von 1766 bis 1769 zu Leipzig studirt.

Zum zweitenmal vermahlte er sich 1762 den 2 August mit Charlotta Amalia, Tochter des Staatsministers Johann Ludwig Grafen von Holstein Lethraborg, welche 1763 den 3 Merz den Orden de l'Union parfaite erhalten, und ihm keine Kinder gebohren hat. Seine einzige Schwester Christiana Irmgard lebt noch zu Plön als Witwe des letzten Herzogs Friedlich Carl in Holstein Plön.

Reverdil, Elias Salomon Franz.

Elias Salomon Franz Reverdil, königlicher dänischer Staarsrath, ist ein gebohrner Schweizer, stand erst bey der königlichen Bildhauer- Mahler- und Bauacademie zu Copenhagen, als Professor der Geometrie, ward hernach Etatsrarh und Lecteur des Königs, auch Bibliothe-

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94 carius der königlichen Handbibliothek, und gieng nach der 1772 vorgefallenen Veränderung nach seinem Vaterlande zurück.

Rheder, Wilhelm Ludwig von

Wilhelm Ludwig von Rheder, königlicher dänischer Conferenzrath und Director des Generalpostamts, ist ein Sohn des Staatsraths und Vicekanzlers der glückstädtischen Regierung Michael Peter von Rheder, und hat lange Zeit bey dem Generalpostamte gestanden, 1771 aber erhielt er nebst den übrigen vier Directoren die Erlassung von dieser einträglichen Stelle. Er ist seit dem 20 Julius 1764 mit einer gebohrnen von Offenhausen vermählt.

Rosencranz, Friederich Christian von

Friederich Christian von Rosencranz, königlich dänischer geheimer Rath im Conseil, des Elephanten- und Danebrogordens Ritter, ist ein Sohn des 1745 verstorbnen königlichen dänischen ersten Ministers Ivar von Rosencranz, welcher ihn mit einer gebohrnen von Scheel erzeuget. Er trat zeitig in die Dienste des Hofes, und ward 1746 Kammerjunker, 1748 den May ward er Kammerherr, 1749 als Gesandter an den preußischen Hof gesendet, 1750 aber von da zurück berufen, und an den großbritannischen Hof gesendet, wo er bis 1754 blieb, ferner 1754 zum Deputieren im Admiralitäts- und Generalcommissariarscollegio errnennt, 1760 den 16 Oktober mit den Danebrogorden begnadiget. 1763 im Februar zum Oberkriegssekretär in der Seestatskanzley, 1763 den 3 Merz zum Ritter des Union parfaite Ordens, 1764 zum geheimen Rath, 1766 im Februar zum Oberkriegssecretair

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bey dem Oberkriegsdirectorio, 1767 im Junius zum würklichen geheimen Rath im Conseil, und den 22 Julius 1769 zum Ritter des Elephantenordens ernennt. 1770 ward er bey Aufhebung des geheimen Conseils seiner Dienste entlassen. Mit seiner Gemahlin, Dorothea einer gebohrnen von Ritzen, welche er sich am 9 October 1748 beygelegt, und 1762 den 31 Merz den Orden de l'Union parfaite erhalten, hat er verschiedene Kinder gezeuget.

Römeling, Hans Heinrich von

Hans Heinrich von Römeling, königlicher dänischer Admiral, Ritter des Danebrogordens, ist ein Sohn des 1736 verstorbenen königlichen dänischen Generallieutenants, Patroclus von Römeling. Er widmete sich dem Seedienst, ward 1746 Commandeur zur See, 1755 den 31sten Merz zum Contreadmiral, 1758 im Jenner zum Viceadmiral, 1764 im September zum Ritter des Danebrogordens, 1766 zum Deputirten des eombinirten Admisralitäts- und Generalcommissariatscollegii ernennt, 1757 befehligte er die aus fünf Kriegsschiffen bestehende Flotte, welche sich mit der schwedischen vereinigte und in der Nordsee kreuzte, und 1766 ward er zur Untersuchung des Aufstandes in Norwegen gebrauchet.

Schack, Joachim Otto von

Joachim Otto von Schack, königlicher dänischer geheimer Rath, Cammerherr, Ritter des Danebrogordens, ist aus einem alten adelichen Geschlechte entsprossen, welches sich aus Pommern auch nach Dänemark ausgebreitet, und in einem Zweige die gräfliche Würde erhalten hat. Er ward 1755 Kammerjunker bey dem jetzigen Könige, als derselbe noch Kronprinz war, und hierdurch bahnte er sich den Weg

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96 zu der vorzüglichen Beförderung, welche bald nach dem Antritt der Regierung des Monarchen erfolgte. 1759 ward er Kammerherr, und 1760 als ausserordentlicher Abgesandter an den königl. schwedischen Hof gesendet, 1765 ward er im Merz zum Deputirten der Finanzen ernennet, 1766 den 29sten Jenner mit dem Danebrog- auch Union parfaite Orden begnadiget, und 1767 von der Gesandschaft zu Stockholm zurück berufen, 1768 den 30sten Jenner zum geheimen Rath, und in eben dem Jahre zum ersten Deputirten der Finanzen erkläret. Als aber dieses Collegium im Jahr 1771 eine neue Einrichtung bekam, ward er der Dienste erlassen, jedoch 1772 nach der großen Veränderung zurückberufen, und zum würklichen Minister im Conseil, und Chef der Finanzen mir 5000 Thalern Gehalt erkläret.

Scheel, George Ehrich von

George Ehrich von Scheel, königlicher dänischer Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, gewesener Deputirter zu den Finanzen, ist ein gebohrner Däne, und aus einem der ansehnlichsten Häuser entsprossen, war anfänglich Kammerjunker, ward hernach Comittirter, zuletzt 1768 dritter Deputirter zu den Finanzen, 1769 den 22 Julius Ritter des Danebrogordens, aber bey der neuen Einrichtung des Finanzcollegii im Jahr 1771 feiner Dienste erlassen, und zum Amtmann in Tundern ernennet. Seine Gemahlin, Anna Dorothea, gebohrne von Ahlefeld, hat ihm verschiedene Kinder gebohren.

Schimmelmann, Heinrich Karl

Freyherr von

Heinrich Karl Schimmelmann, Freyherr von Lindenburg, Erbherr auf Ahrensburg und Wandsbeck,

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königlicher dänischer Schatzmeister, geheimer Rath, Ritter des Danebrogordens, Generalintendant des Commercii, und außerordentlicher Gesandter im niedersächsischen Kreise, ist ein gebohrner Deutscher, und hat zu Dresden lange Zeit die Handlung getrieben, hernach trat er mit in den Pacht der Generalaccise in Sachsen, und ward Accisrath, während des Kriegs erwarb er durch Lieferungen an die Armee vieles Geld, gieng nach Hamburg, kaufte Ahrensburg und Wandsbeck, und trat 1761 als Generalintendant des Commercii und Minister im niedersächsischen Kreise in dänische Dienste, ward 1762 im April mit seinen Nachkommen beyder- ley Geschlechts unter dem Namen von Lindenburg in den dänischen Freyherrnstand erhoben, und mit dem Danebrogorden begnadiget, 1762 zum Oberdireccor der Excraanlagekasse, 1765 zum geheimen Rath, 1767 zum Deputirten des Generallandesöconomie- und Commerciencollegii, im Jenner 1769 aber zum Schatzmeister mit dem Rang eines geheimen Conferenzraths erkläret. Seine Gemahlin, welche von der verwitweten Königin 1764 den 24sten Jenner den Union parfaite- und von der jetzigen Königin 1771 den 29sten Jenner den Mathildenorden empfangen, hat ihm verschiedene Kinder gebohren, davon Friederich Joseph, Domherr zu Lübeck ist, einer aber 1772 zu Halle studirte. Er ist unstreitig der reichste dänische Minister, wie er denn 1764 die westindische Compagnie für 400,000 Thlr. an sich gekaufet hat.

Schrödersee, Johann Christian von

Johann Christian von Schrödersee, königlicher dänischer Conferenzrath, Präsident des Magistrats zu Copenhagen, vormaliger Mitdirecteur des Generalpostamts, ein gebohrner Deutscher, bürgerlicher Herkunft, war ehedem Cabinetssekretär und Kassirer der Königinn Juliane Marie, bekam hernach die Würde eines Staatsraths und Mitdire-

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eteurs des Generalpostamts, ward 1759 den 28 Dec. unter dem Namen von Schrödersee in den dänischen Adelstand erhoben, 1767 den 30sten April zum Conferenzrath, und nach der 1772 vorgefallenen Veränderung zum Präsidenten von Copenhagen ernennet.

Schulin, Johann Sigmund und Friederich

Ludwig, Grafen von

Johann Sigmund Graf von Schulin, welcher 1750 den 13ten April zu Copenhagen im 56sten Jahre als Ritter des Elephanten- und Danebrogordens, würklicher geheimer Rath im Conseil, Obersekretär in der deutschen Kanzley & c. gestorben, ist der Erbauer des prächtigen Pallasts, welcher von seinem Sohn und Erben an den Gastwirth Gabel verkaufet, und bey der am 17ten Jenner vorgefallenen Veränderung ein Opfer der Wuth des Pöbels geworden. Der Sohn desselben, Friederich Ludwig , ist den 14ten Julius 1747 gebohren, Erbherr auf Friderichsthal, königlicher dänischer Kammerherr, und hat zu Copenhagen und Leipzig studirt, hernach Reisen in fremde Länder gethan, ist 1763 im Februar zum Kammerjunker, 1770 zun Kammerherrn ernennt worden, und hat sich im April 1771 mit der königlichen Hofdame, Sophie Hedwig von Warnstedt, vermählt. Sein Vater war bürgerlicher Herkunft, und 1694 im bayreuthschen gebohren. Die verwittwete Marggräfin von Brandenburg Bayreuth, Mutter der Königin, Sophie Magdalene von Dänemark, brachte ihn nach Dänemark. Er hatte anfänglich als Hofmeister der Prinzen Friederich Ernst und Friederich Christian von Brandenburg-Bayreuth viele Reisen in fremde Lander gethan, trat hernach in dänische Dienste, ward in den Adelstand erhoben, erst zum Oberpostdirector, hernach zum Obersekretär der deutschen Kanzley, und würklichen Minister im geheimen Conseil erhoben. König Fride-

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rich ertheilte ihm, als er zur Regierung kam, den 4 Sept. 1747 die dänische Grafenwürde für sich und seine Nachkommen. Er hatte sich mir Catharine Marie, Tochter des geheimen Raths Alexander Friederich von Mösting, 1732 vermählt, welche am 2ten Junius 1770 gestorben, und ihm folgende Kinder gebohren:

1) Elisabeth Susanne, geb. 1744, starb den 19 Apr. 1758.

2) Friederich Ludwig, gebohrn den 4 Julius 1747. Der König hatte ihr in Ansehung der großen Verdienste ihres Mannes einen jährli chen Gnadengehalt von 2000 Thalern gegeben, welchen sie bis an ihren Tod genoß.

Schumacher, Andreas

Andreas Schumacher, königlicher dänischer Conferenz- und geheimer Cabinetssekretär, ist ein gebohrner Deutscher, und bey verschiedenen Gesandschaften als Legationssekretär gebrauchet worden, wie er denn zuletzt als Kanzleyrath und Legationssekretär am russisch-kaiserlichen Hofe gestanden hat. 1758 den 7 Oktober ward er zum würklichen Kanzleysekretär der dänischen Kanzley, und zugleich zum Legationssekretär am rußischen Hofe, und 1767 den 30 April ward er zum Confcrenzrath ernennet, und zugleich zum Cabinetssekretär erkläret.

Staffeld, Wilhelm Detlef Werner von

Wilhelm Detlef Werner von Staffeld,

königlicher dänischer geheimer Rath, Oberstallmeister des Königs, und Ritter des Danebrog- und Union parfaite Ordens ist ein Sohn des 1740 verstorbenen Generallieutenants in dänischen Diensten, Christian Friedrich von Staffeld, wählte anfänglich die Kriegsdienste, ward Lieutenant der Garde zu Pferde, bald darauf Kammerjunker, 1752 Kammerherr und Stallmeister, als der Graf von

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Wedel Feys die Erlassung erhielt, 1768 den 1 Merz Oberstallmeister und geheimer Rath, und 1769 den 8 Nov. Ritter des Danebrogordens. Er hat das Glück gehabt, sich des Königs vorzügliche Gnade zu erwerben, und dem Monarchen Unterricht im Reiten gegeben. 1769 befand er sich bey dem grossen zu Copenhagen angestelten Caroussel, und bekam einen der ausgetheilten Preise.

Struensee, Adam

Adam Struensee, der Gottesgelahrheit Doctor, königlicher dänischer Oberconsistorialrath und Generalsuperintendent der Herzogthümer Schleswig und Holstein, ist der Vater des Grafen von Struensee, dessen Nahmen die dänischen Geschichtschreiber künftiger Zeiten bezüglich bemerken werden. Er ist 1708 den 8 September zu Neuruppin gebohren, folglich er sowohl als seine zu Halle im Magdeburgischen gebohrne Söhne, ein Unterthan des Königs von Preussen. Nachdem er auf der Schule zu Ruppin und auf der saldernschen Schule zu Brandenburg den Grund zu den Wissenschaften geleget: so widmete er sich der Gottesgelahrheit, bezog im Jahre 1727 die Universität Halle, und 1728 die zu Jena. An beiden Orten besuchte er die Lehrstunden der berühmtesten Männer, und erwarb sich durch Fleiß und Uebung diejenige Geschicklichkeit, welche er in der folgenden Zeit durch Schriften und im Predigtamte so vorzüglich an den Tag geleget hat. 1730 gieng er von Jena ab, nachdem er daselbst den Rtuf an zwey Orte als Prediger, und einen andern, um ein Schullehrer zu werden, erhalten hatte. Nachdem er sich sorgfältig geprüfet hatte, entschloß er sich denjenigen Vorschlag anzunehmen, der ihm die Stelle eines Hofdiaconus bey der regierenden Reichsgräfin von Sayn und Witgenstein zu Berleburg gewährte. Er trat dieses Amt zu Berleburg im Jahre 1730 an, blieb

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aber nur kurze Zeit daselbst, indem er 1731 statt des verstorbenen Pastors John als Prediger bey der Gemeine des Neumarkts zu Halle im Magdeburgischen berufen ward. Er nahm diese Stelle an, und hielt am Sontage Exaudi 1732 zu Halle seine Anzugspredigt. Diese Gemeine behielt ihn nur einige Monate, allermassen er noch in eben dem Jahre zum Pastor der Moritzkirche in Halle berufen ward. 1739 bekam er das Pastorat bey der Ulrichskirche zu Halle, und bey dieser seiner dritten hallischen Gemeine blieb er bis 1757, da er als königlicher dänischer Consistorialrath, Probst des altonaischen und pinnebergischen Consistorii, und Hauptpastor der evangelisch lutherischen Gemeine nach Altona berufen ward. 1760 gieng mit ihm eine neue Veränderung vor, denn er ward wegen seiner vorzüglichen Verdienste zum Oberconsistorialrath, Generalsuperintendenten in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, auch Probst in den Aemtern Gottorf, Rendsburg, Husum und Schwabstedt, wie auch in den Domcapitels Districten ernennet, und bekam nunmehro seinen beständigen Aufenthalt zu Rendsburg. Er ist ein Mann von ansehnlicher Grösse und ernsthaften Ansehen, ein guter Kanzelredner, der mehr die Erbauung seiner Zuhörer, als durch einen gekünstelten Vortrag zu glänzen, zum Augenmerk hat, und ein Beförderer des thätigen Christenthums. Mit seiner Ehegenoßin, Maria Dorothea Karlin, einziger Tochter des königlichen dänischen Justizraths und ersten Leibmedici, Doctor Johann Samuel Carl, welche er sich 1732 noch zu Berlenburg, wo sein Schwiegervater damals als gräflich Seyn und Witgensteinischer Leibmedicus stand, beigelegt, und 1771 durch den Tod verlohren, hat er folgende Kinder erzeuget.

1) Sophia Elisabeth, gebohren den 14 April 1733, eine Ehegenoßin des Superintendenten zu Brandenburg, Samuel Struensee.

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2) Carl August, königlicher dänischer Justitzrath.

3) Johann Friederich Graf von Struensee, gewesener königlicher dänischer Cabinetsminister.

4) Samuel Adam, gebohren zu Halle den 1 Oct. 1739.

5) Maria Dorothea, gebohren den 12 Merz 1744, eine Ehegenoßin des königlichen dänischen Consistorialraths und Pastoris zu Schleswig, Theophilus Christian Schwollmann.

6) Johanna Henrietta, gebohren zu Halle den 3ten September 1745, starb jung.

7) Gotthilf Christian, gebohren zu Halle den 12ten December 1746, starb jung.

8) Gotthilf Christian, gebohren zu Halle den 7 May 1752, königl. dän. Secondlieutenant des Leibregiments.

Struensee, Carl August

Carl August Struensee, königlicher dänischer Justizrach und Deputirter des Generalfinanzcollegii bey der deutschen Kammer, ist der älteste Sohn des Generalsuperintendenten, und 1735 den 8ten August zu Halle gebohren. Er hat zu Halle sich der Gottesgelahrheit gewidmet, ward hernach Professor der Mathematik auf der Ritterakademie zu Liegnitz, in welcher Stadt er auch des Hofrath Müllers Tochter heirathete, die noch daselbst wohnet, 1769 aber auf Veranlassung seines Bruders, des Cabinetministers nach Dänemark berufen, zum Justizrath ernennet, und, als statt der aufgehobenen Rente- und Zollkammer, auch des Commerzcollegii, am 8ten Junius 1771 das Generalfinanzkollegium errichtet ward, bey der deutschen Kammer zum Deputirten erkläret wurde. Seine in Druck gegebene Schriften zeigen seine Geschicklichkeit, wie er denn noch 1771 Anfangsgründe der Befsstigungskunst herausgegeben hat, welche allgemeinen Beyfall gefunden. Der Fall seines Bru-

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ders zog den seinigen nach sich, die künftige Zeit wird entwickeln, wie weit die gegen ihn angebrachten Beschuldigungen gegründet sind.

Struensee, Johann Friederich Graf von

Johann Friederich Graf von Struensee, gewesener königl. dänischer Cabinetsminister, des Mathildenordens Ritter, ist zu Halle 1737 den 5ten August gebohren, und hatte sich der Arzeneygelahrheit gewidmet. Nachdem er zu Halle den Wissenschaften aus der Schule des Waysinhauses und der Friederichsuniversität einige Jahre obgelegen, nahm er die Würde eines Doctors der Arzeneygelahrheit an, und gieng 1757 mit dem Vater von Halle nach Altona, wo er bald Physicus in der Herrschaft Pinneberg und der Grafschaft Ranzau ward, und durch Ausübung seiner Kunst sich reichlichen Unterhalt verschaffete. 1768 ward er den 5ten April zum Leibmedicus des Königs, und zugleich ernennt, denselben aus der Reise nach Deutschland, Engeland und Frankreich zu begleiten. Hierdurch legte er den Grund zu seinem Glück. Der junge Monarch lernete ihn genau kennen, er war fast beständig um denselben, und erwarb sich dessen Gnade auf eine ganz vorzügliche Art. Er ward königlicher Lecteur, 1769 den 12ten May ernennete der Monarch denselben zum würklichen Staatsrath, und am 14ten May 1770 zum Conferenzrath, im December 1770 zum Maitre de Requetes, und 1771 im Julius zum geheimen Cabinetsminister. 1771 den 15ten Julius erhob ihn der König in den dänischen Grafenstand, und in eben dem Jahre ertheilte ihm der König den neugestifteten Mathildenorden am 29sten Jenner, als am Stiftungstage. 1772 fiel dieser vielgeltende Minister in Ungnade, und die künftige Zeit wird über die Ursachen derselben, so wie über den Grund oder Ungrund aller ihm beygemessenen Verbrechen ein mehreres

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Licht verbreiten. Er ist groß von Person, mehr langsam als feurig, folglich zu Ausführung großer Unternehmungen brauchbar, keiner Verstellung fähig, uneigennützig, barmherzig, und überhaupt von einem guten moralischen Charrakter, allein von der Seite der Staatskunst, der nöthigen Vorsicht und Klugheit, um weder fremde Mächte gerade zu vor den Kopf zu stoßen, noch die Feindschaft der angesehensten Häuser des Landes sich auf den Hals zu ziehen, möchten sich ihm Fehler vorwerfen lassen.

Struensee, Samuel Adam

Samuel Adam Struensee, königlicher dänischer Staatsrath, ist der dritte Sohn des Generalsuperintendenten und den 1 Oct. 1739 zu Halle gebohren, hat zu Göttingen und Halle studiret, anfänglich der Gottesgelahrheit, hernach der Rechtsgelehrsamkeit sich gewidmet, und darauf 1764 den Platz eines Auscultanten bey dem Obergericht zu Gottorf, zuletzt aber den Titel eines Staatsraths erhalten. Er hat sich, als ein wegen seiner tiefsinnigen Gemüthsart zu keiner öffentlichen Bedienung fähiger Mann beständig bey dem Vater zu Rendsburg aufgehalten.

Struensee, Gotthilf Christian von

Gotthilf Christian von Struensee, königlicher dänischer Secondlieutenant des dänischen Leibregiments, ist der jüngste Bruder des Cabinetsministers, und den 7 May 1752 zu Halle gebohren. Er hatte gleichfals den Wissenschaften zu Göttingen obgelegen, ward aber den 27 Jan. 1771 auf Empfehlung seines Bruders zum Secondlieutenant des dänischen Leibregiments ernennt. Bey der durch den Fall seines Bruders verursachten grossen Veränderung ward er zwar gefänglich eingezogen, erhielt aber bald seine Freyheit mit dem Befehl, die dänischen Staaten zu verlassen.

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Sturtz, Helfreich Peter

Helfreich Peter Sturtz, königlicher dänischer Legationsrath, und Directeur im Generalpostamt, ist ein gebohrner Deutscher, und bekam 1769 den 25 August den einträglichen Posten eines Directeurs im Generalpostamte, behielt auch denselben, als 1770 dieses Collegium ganz verändert ward. 1772 aber gab der Fall des Grafen von Struensee Gelegenheit, daß er seiner Bedienungen entlassen ward.

Suhm, Peter Friederich von

Peter Friederich von Suhm, königlicher dänischer Conferenzrath, und Mitglied der königlichen Gesellschaft zur Verbesserung der nordischen Geschichte und Sprache, ist den Gelehrten durch seine Schriften bekant, und der Verfasser des oben eingerückten Schreibens. Sein alt adeliches Geschlecht stamt eigentlich von der Insel Rügen her, hat sich aber in Schweden, Pohlen, Dänemark und Sachsen ausgebreitet, auch dem Staat sehr verdiente Männer gegeben, wovon noch kürzlich Ulrich Friederich als königlicher dänischer Admiral, verstorben ist.

Thott Otto Graf von

Otto Graf von Thott, königlich dänischer geheimen Rath im Conseil, Ritter des Elephantenordens, Erbherr auf Garnoe, ist ein gebohrner Däne, und war bereits zu König Christian des sechsten Zeiten Conferenzrath. Friederich der fünfte, bey dem er in besondern Gnaden stand, schenkte ihn 1746 verschiedene bey seinem Gute Garnoe liegende und 150 Tonnen hart Korn tragende Güter, und ernennte ihn so wohl zum geheimen Rath als Deputirten im General- Landes- Oeconomie- und Comerziencollegio, 1752 ward er den 31 Merz von der verwitweten Köni-

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106 gin mit dem Orden de l’Union parfaite begnadigt. Als 1758 der Minister Graf von Berkentin starb, ward er statt desselben in das geheime Conseil berufen, in welchem er am 21sten Julius als würklicher geheimer Rath Sitz nahm. 1763 im Jenner ward er zum Öbersekretär der dänischen Kanzley, Präses des Collegii zu Beförderung der Ausbreitung des Evangelii, des Copenhagener Waysenhauses, ersten General Kircheninspector, Protector der Copenhagener Universität und Präsident der dasigen Societät der Wissenschaften ernennt, und 1763 den 31 Merz in den Elephantenorden ausgenommen, 1767 den 14 December aber in den dänischen Grafenstand erhoben, 1769 den 18 August zum Patron und Director des Collegii medici erkläret. Er hat mit seiner Gemahlin Brigitta Charlotta, eine einzige Tochter, Christiana Sophia erzeuget, welche seit dem 8 Febr. 1760 mit dem Kammerherrn Christian Detlev von Ranzau vermählt ist. Bis zu dem Dec. 1770 hatte er in dem geheimen Conseil Sitz. Als aber in diesem Monate das Conseil ganz aufgehoben ward, verlohr er seine Stelle. Er ist ein gelehrter Herr, und besitzet eine sehr grosse und kostbare Büchersamlung, die alle nach Copenhagen kommende Fremde besehen. Seinen moralischen Charakter kan man mit des Velleius Paterculus Worten beschreiben: De hoc viro id omnidus sentiendum et praedicandum eft, esse mores eius vigore et leuitate mixtissimos, et vix quemquam reperiri posse, qui facilius sufficiat negotio, et magis, quae agenda sunt, curet sine ulta oftentatione agendi.

Wedel Frys, Erhard Graf von

Erhard Graf von Wedel Frys, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Generallieutenant der Reuterey,

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107 Oberkammerherr der Königin und Ritter des Danebrogordens, ist ein Sohn des verstorbenen Generals, Erhard von Wedel, und hat den Namen Frys von seinem Schwiegervater dem 1763 verstorbener geheimen Conferenzrath, Grafen Christian Frys von Frysenburg, angenommen, dessen Tochter Christine Sophie seine Gemahlin ist. Er hat von Jugend auf in Kriegsdiensten gestanden, ist auch in Gesandschaften gebrauchet worden. 1753 ward er, da er noch Obrister des oldenburgischen Kürassirregiments und Kammerherr war, als Gesandter nach Schweden, und 1755 an den französischen Hof gesendet, wo er bis 1763 gestanden hat. 1752 den 4ten September bekam er den Danebrog- und 1753 den 31sten Merz den Union parfaite-Orden, 1762 ward er zum Oberstallmeister, und 1766 im Februar zum geheimen Conferenzrath ernennet. 1768 dm 1sten Merz aber erhielt er die Erlassung als Oberstallmeister, und ward hingegen bald darauf zum Oberkammerherrn der Königin erkläret.

Wegner, Wilhelm Theodor

Wilhelm Theodor Wegner, königlicher dänischer Hofintendant und Obristlieutenant, hat lange bey dem Ingenieur- und Landcadettencorps als Oberconducteur gestanden, und die Cadets in der Festungsbaukunst unterrichtet. Er bekam nachher den Obristlieutenantscharakter, und Hofintendantenplatz, und 1770 den küzlichen Auftrag, zu Ersparung der Ausgaben bey dem Hofstaat Entwürfe zu machen. Diese Einschränkung ist auch unter der Oberaufsicht des Grafen von Struensee würklich zu Stande ge- kommen.

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Willebrand, Johann Christoph

Johann Christph Willebrand, königlicher dänischer Staatsrath und Deputirter des Admiralitäts- und General Commissariatscollegii ist ein Bruder des wegen seiner gelehrten Schriften bekanten Justizraths Johann Peter Willebrand, war anfänglich Kriegsrath und hernach Sekretär der Kriegskanzley, Etatsrath und endlich Deputirter im General- Commissariats- und Admiralitätscollegio. Der Graf von Srruensee war sein besonderer Gönner, und er ward mit demselben zugleich den 17 Jenner 1772 ein Staatsgefangener.

Wind, Jonas Juel Freyherr von

Jonas Juel Freyherr von Wind, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Dannebrogordens, Justitiarius im höchsten Gericht, ist ein gebohrner Däne, und war anfänglich als Kammerjunker in Hofdiensten, ward 1747 Beysitzer im höchsten Gericht, hernach Kammerherr, 1766 den 1 October Ritter des Danebrogordens, den 20sten May 1768 geheimer Rath, und 1769 den 15ten December Justitiarius im höchsten Gericht. Er ist ein gründlicher Rechtsgelehrter, und hat zu Copenhagen, Leipzig und Göttingen studiret.

ENDE.