Luxdorphs samling af trykkefrihedens skrifter 1770-1773: Række 2 bind 19

Zuverlässige Nachricht

von der

in Dännemark den 17ten Jenner 1772 vorgefallenen großen

Staatsveränderung

den Lebensumständen

der merkwürdigsten Personen

des königlichen dänischen Hofes

wie auch

der Staatsgefangenen

nebst den Umständen ihrer Gefangennehmung

auch allen

dabey vorgefallenen Begebenheiten

in

einem Schreiben eines Reisenden zu C. an seinen Freund in H.

Halle 1772,

bey Johann Gottfried Trampe.

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Vorbericht.

Die folgenden Blätter geben von einem unglücklichen Minister Nachricht, der mit sehr geschwinden Schritten die Höhe menschlicher Glückseligkeit erklettert, aber auch eben so behende wieder herunter gestiegen, oder vielmehr geworfen ist. Ich habe hier ein grosses Ansehen, einen Ueberfluß an Gütern, einen hohen mit einer sehr weit ausgedehnten Gewalt verknüpften Stand mit dem glänzenden Titel menschlicher Glückseligkeit belegt, ich gebe aber gerne zu, daß solches sehr uneigentlich geschehen, indem jene Vorzüge zwar bey dem grossen Haufen für die grösseste Glückseligkeit gehalten werden, meines Erachtens aber nur eine dauerhafte Gesundheit, ein dem Stande gemässes Auskommen, und ein ruhiges Gemüth nebst einer anständigen Freyheit diesen Nahmen verdienen, mithin der berühmte Verfasser der Epitres diverses Recht hat, wenn er saget:

A qui s’ inscrit en faux, j’oppose ma Devise Pain cuit et liberté, tout le reste est sottise.

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Vorbericht,

Jedoch ich soll hier keine Abhandlung von dem schreiben, was eigentlich den Namen einer Glückseligkeit verdienet, ich wende mich dahero zu dem Inhalt dieser Blätter.

Ein grosser Theil von Europa hat bey der kürzlich in Dänemark vorgefallenen Staatsveränderung seine Aufmerksamkeit auf diesen unerwarteten Vorfall gerichtet, und es wird also eine Schrift, welche den Leser mit dieser Begebenheit, den Vorfällen, welche sich vorher ereignet, und von den jene als eine Folge anzusehen ist, den Personen, welche zur Ausführung gebrauchet worden, und den Staatsgefangenen näher bekant machet, kurz, welche die ganze Sache in einem ziemlichen Lichte darstellet, eine gute Aufnahme sich gewiß versprechen können, zumahl da der Verfasser verspricht das Ende dieses grossen Auftrits auf der grossen Schaubühne der Welt in einem zweiten Schreiben mitzutheilen.

Alsdenn wird die Welt erst urtheilen können, ob der Graf von Struensee mit dem unglücklich gewordenen Grafen von Greiffenfeld, in eine Classe

zu setzen sey.

J. F. S.

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Mein Herr!

Da ich auf meinen Reisen ein aufmerksamer Beobachter der vorgefallenen Begebenheiten gewesen, und von den in Ansehen und großen Bedienungen gestandenen Personen verschiedener Höfe genaue Nachrichten einzuziehen Gelegenheit gehabt: so ist dadurch von Ihrer Seite die Forderung entstanden, von der neuerlich in Dännemark vorgefallenen Staatsveränderung, den Begebenheiten, welche solche verursachet, und den Personen, welche als die vornehmsten Werkzeuge dabey gebrauchet, oder als Verbrecher gefänglich eingezogen worden, Ihnen Nachricht zu ertheilen. Unsere so lange schon daurende Freundschaft leget mir die Pflicht auf, Ihnen zu gehorsamen, und ich hoffe, daß die Wichtigkeit der Sache meine ungekünstelte Schreibart entschuldigen wird.

Sie wissen aus den öffentlichen Nachrichten, daß seit ein paar Jahren in der Staatsverfassung von Dännemark beträchtliche Veränderungen vorgefallen, und daß noch zuletzt das ganze geheime Conseil aufgehoben, und nur ein einziger geheimer Cabinetsminister in der Person des

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2 Grafen von Struensee ernennet worden. Dieses veranlasset mich, von dem dänischen Staatsrecht, der Regierungsverfassung und dem gefallenen Cabinetsminister vorläufig etwas anzuführen.

Seit dem Jahre 1660 ist der König von Dännemark einer der unumschränktesten Monarchen, und ein gewisser Verfasser sagt in seinem französisch geschriebenen Bericht von einer nach Dännemark gethanen Reise mit Recht, „Dännemark sey das Land, wo die unumschränkteste, und zugleich rechtmässigste Regierungsverfassung in Europa zu finden sey, indem das Volk auf allen Schatten einer Freyheit auf die gültigste Art Verzicht geleistet habe. „ *) Die Könige haben diese Gewalt auf eine die wundernswürdige Wege der göttlichen Vorsehung besonders bezeichnende Art erhalten. Friderich der dritte mußte bey seiner Gelangung auf den Thron eine harte Wahlcapitulation eingehen, nachdem sein Ahnherr, Christian der erste, aus dem Hause der Reichsgrafen von Oldenburg, von den dänischen Ständen im Jahr 1448 unter der Bedingung die Krone erhalten hatte, daß er Dännemark als ein Wahlreich erkennen muste.

*) Danemarc est le päis, ou regne le Gouvernement le plus absolú de l’ Europe, et en même tems le plus legitime, les peuples aiant renoncé à toute ombre de liberté d' une maniere authentique &c. Relation du vojagè fait en Danemark en 1702 á la suite de l’Envoyé d’ Angleterre. Amsterdam 1710. 8. S. 85. Dieser Gesandte hieß Vernon. Die Urschrift ist in engelländischer Sprache unter der Aufschrift, Travels trough Danemark, im Jahr 1707 in 8 erschienen.

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3 Die gröste Gewalt war zu Friderichs des dritten Zeiten bey dem hohen Adel. Als aber die dänischen Waffen gegen Schweden unglücklich waren, und durch den zu Coppenhagen im Jahr 1660 geschlossenen Frieden, Schonen, Halland, Bleckingen und Bahuslehn an Schweden abgetreten werden musten, ward im jetztgedachten Jahre dem Könige von den dänischen Ständen die unumschränkte Gewalt aufgetragen, und die Krone in männ- und weiblicher Abstammung erblich erkläret. Durch das von diesem Könige bekannt gemachte königliche Gesetz *) wurden alle vorher vorhanden gewesene Reichsgrundgesetze aufgehoben, und dieses von dem Volke beschworne Gesetz gilt auf ewige Zeiten als eine vollkommene, unveränderliche und unwidersprechliche Verordnung. Sie können solches in verschiedenen Büchern lesen, hier will ich nur einige Verordnungen desselben auszeichnen, welche auf die Geschichte, die ich erzählen will, eine Beziehung haben.

1) Das Reich ist auf immer unzertrennlich und untheilbar.

2) Der König muß rechtmäßig und ehelich gebohren seyn.

3) Er wird mit Antritt des vierzehnten Jahres mündig.

4) Hat der verstorbene König eine schriftliche Verordnung wegen der Vormundschaft gemachet: so muß solche befolgt werden.

*) In Schmautz Corpus Juris gentium, in Holberg dänischen Reichshistorie, Briefe über den gegenwärtigen Zustand von Dännemark, Joachim Nachrichten von der dänischen Souverainität ist solches zu finden.

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5) Ist dergleichen nicht vorhanden: so hat die verwittwete Königinn, Mutter des unmündigen Königs, die Regentschaft, muß aber

6) die 7 vornehmsten königlichen Minister zu Hülfe und Beystand nehmen.

7) Der König hat die höchste Gewalt in geistlichen Sachen.

8) Er kann als ein souverainer und absoluter Monarch von den Unterthanen mit keinem Eide oder vorgeschriebener Obligation verbunden werden.

Der König bekam kraft dieses unveränderlichen Gesetzes die unumschränkte Gewalt, da er vorher ohne Einwilligung des Reichsraths, der aus 23 Reichsräthen alt adelichen Geschlechts bestand, nichts thun konte, und diese glückliche Veränderung hatte er der wenigen Mässigung des Adels zu danken. Es ward nämlich, um das nöthige Geld zur Bezahlung der nach geendigten schwedischen Kriege zu entlassenden Völker zusammen zu bekommen, ein Reichstag in Coppenhagen versammlet. Der Adel weigerte sich von seinen Gütern einen Beytrag dazu zu thun, und wolte nur von seinen Hofbauern eine Schatzung geben, darüber ward die Geistlichkeit und der Bürgerstand unwillig, zumahl der Adel in der Person des Reichsraths Otto von Kragh gegen den Burgermeister von Kopenhagen Nansen bey öffentlicher Reichsversammlung in die Worte ausbrach, die Gemeinen verstünden die Vorrechte des Adels nicht, sie wären nichts anders als Leibeigene, und solten in ihren Schranken bleiben, sonst wisse der Adel Mittel sein Recht zu behaupten. Die Bischöfe und der Bürgerstand verließen die Versammlung, und setzten den Entschluß, die Krone dem Könige mit der unumschränkten Gewalt zu übertragen, ins Werk.

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5 Der Adel mußte sich gleichfals dieses gefallen lassen, und auf diese Art ward der König ein unumschränkter Herr.

Nach dieser kurzen Erzählung bleibt mir noch übrig anzuführen, wie die höchste Gewalt bis in die neuern Zeiten ausgeübet, und was dabey zuletzt für Veränderungen vorgenommen worden. Sobald das Königreich erblich und dem Könige die unumschränkte Gewalt beygeleget worden, ward der Reichsrath abgeschaffet, und die Besorgung aller auswärtigen und einheimischen Staatssachen dem vom König Christian den fünften im 1676sten Jahre errichteten geheimen

Staatsconseil übertragen, welches bis zu dem Jahre 1770 in fünf würklichen geheimen Räthen oder Staatsministern bestand, und in welchem der König den Vorsitz hatte. Unter diesem geheimen Conseil stunden zwey Staatscanzleyen, nämlich die dänische und die deutsche, von welchen einer der vorbenannten Minister Obersekretär war, und die deutsche zugleich in allen auswärtigen Angelegenheiten die Ausfertigung hatte. Diese Einrichtung dauerte bis in das 1770ste Jahr. Am 15ten September dieses Jahres empfing der erste Minister, Graf von Bernsdorf ein königliches Handschreiben, in welchem ihm der König für seine Dienste dankete, und ihn mit einem Gehalt von 6000 Thalern der Bedienung eines Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und Obersekretärs der deutschen Kanzley in Gnaden entließ. Dieses war der Vorläufer einer weit wichtigern Veränderung. Im December 1770 ward das ganze geheime Conseil aufgehoben, und die vier Ministers, aus welchen solches damals bestand, nämlich die Grafen von Moltke, von Thott, von Reventlau, und von Rosencranz ihrer Dienste in Gnaden entlassen. Es geschahe dieses vermöge folgender öffentlich bekanntgemachter königlicher Acte.

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6 Wir Christian der siebente, von Gottes Gnaden König in Dännemark, Norwegen, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst & c. urkunden und erklären hiermit. Weil die Staatsangelegenheiten bey einer souverainen Regierungsform durch die Vielheit der daran Theil nehmenden Personen von einem hohen Range, und durch das Ansehen, das sie mit der Länge der Zeit erwerben, nur schwerer gemachet und verwirret werden, und ihre Ausführung verzögert wird: Wir aber, denen nichts so sehr am Herzen lieget, als eine eifrige Beförderung des allgemeinen Wohls, Uns durch nichts in den Maaßregeln und Verfügungen, die zu diesem Zwecke führen, aufhalten oder behindern lassen wollen, daß Wir derowegen für gut befunden, unser bisheriges geheimes Staatsconseil gänzlich aufzuheben und eingehen zu lassen, und zwar in der Absicht, der Form und Verfassung unserer Regierung ihre natürliche und wesentliche Lauterkeit zu geben, und sie darinn zu erhalten. Wie denn besagte Regierungsform in allen Stücken so, wie sie Unfern Vorfahren glorreichen Gedächtnisses von der Nation übertragen ist, seyn und bleiben, und auch nicht der geringste Schein übrig gelassen werden soll, als ob wir Uns von dem Sinne und der Absicht, worinn das Volk sich Unsern Vorfahren übergeben hat, entfernen wolten. Zu mehrerer Bekräftigung des obigen haben Wir darüber zwey gleichlautende Acten, die eine in dänischer, die andere in deutscher Sprache ausfertigen lassen, und soll jene im Archiv der dänischen Kanzeley, diese hergegen im Archiv der deutschen Kanzeley hingeleget und verwahret werden. Urkundlich unter Unserm königlichen Handzeichen und vorgedrückten Insiegel. Gegeben

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7 auf Unserm Schlosse Friderichsburg den 27sten December 1770.

Christian.

Fabricius. A. G. Carstens.

Die entlassenen Minister empfiengen jeder ein königliches Handschreiben, in welchein der Monarch ihnen für die treu geleisteten Dienste auf das gnädigste dankete, verließen Coppenhagen, und giengen insgesamt auf ihre Landgüter ab. An die Stelle des geheimen Staatsconseils kam eine so genannte geheime Conferenz. Diese bestand aus dem Schatzmeister und geheimen Rathe, Freyherren von Schimmelmann, dem Generallieutenant von Gähler, dem Generallieutenant, Grafen von Rantzau Ascheberg, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von der Osten, dem geheimen Rath, Grafen von Haxthausen, und dem Stiftsamtmann von Scheel, Den 7ten Jenner 1771 hielt dieselbe auf dem königlichen Residenzschlosse in dem Zimmer, wo sonst das geheime Staatsconseil zusammen zu kommen pflegte, die erste Sitzung, die auswärtigen Angelegenheiten aber blieben her Besorgung des Grafen von der Osten allein überlassen.

Auf diese erste Veränderung folgten immer mehrere, davon ich die merkwürdigsten anführen will, weil sie zu dem, was am 17ten Jenner 1772 erfolget, die Gelegenheit gegeben. Die deutsche Kanzeley empfing einen Cabinetsbefehl folgenden Inhalts: Meine Departements und Collegia müssen nicht das ganze Detail der Geschäfte an sich ziehen, ihnen gebühret nur die allgemeine Aufsicht. Die Führung und Entscheidung derjenigen Angelegenheiten, die durch

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Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, ist das Geschäfte derer, welchen die Oberaufsicht in den verschiedenen Districten anvertrauet ist, und denen müssen sie solche überlassen. ' Ihre Obliegenheit ist es also, darüber zu halten, daß den Verordnungen nachgelebet werde, sie haben desfals Rede und Antwort zu geben, und müssen solche nach aller Strenge und ohne Nachsicht in Ausübung dringen. Von dieser meiner Willensmeynung hat die deutsche Kanzeley alle diejenigen, welche es angehet, und mit welchen sie in Absicht auf die Geschäfte in Verbindung stehet, zu benachrichtigen, und sie zugleich zu erinnern, keine Sachen bey sich liegen zu lassen, sondern alles in gehöriger Ordnung und ohne unnötigen Aufenthalt zur Endschaft zu bringen, und auszufertigen. Am Schlusse des Jahres erwarte ich von meiner deutschen Kanzeley einen Bericht, wer von den ihr Untergeordneten einen besondern Eifer und Fleiß in meinem Dienste bewiesen hat, und wer sich etwa eine Nachlässigkeit wird haben zu Schulden kommen lassen. Es ergieng ferner wegen Einschränkung der Charaktere folgender Befehl an alle Collegia.

„Da die Zahl derjenigen, welche theils bey denen in einiger Jahre Zeit vorgefallenen Feyerlichkeiten, theils auch sonst auf verschiedenen Vorstellungen mit Rang und Titeln begnadiget worden sind, dergestalt angewachsen, daß die Charaktere aufhöreten, Belohnungen für wahre Verdienste oder ein Kennzeichen Unserer königlichen Gnade und besondern Wohlgefallens zu seyn: so haben Wir den Vorsatz gefasset, selbige hinführo desto sparsamer und bloß nach deren weislichen Absicht auszutheilen, dahero dabey lediglich auf Fleiß, Treue und Beeiferung im Dienst, desgleichen auf besondere Einsichten, Tüchtigkeit und persönliche Verdienste,

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nicht aber auf die Jahre der Dienste und Anciennität zu sehen, und nur diejenigen mit Ehrenvorzügen zu belohnen, welche sich zu denselben auf irgend eine würdige Weise verdient gemacht haben. Wir wollen derowegen, daß von nun an für niemanden ein Charakter und höherer Rang gesuchet werden soll, der nicht vor dem Collegio oder Departement, unter welchem er stehet, wegen seiner ruhmwürdigen Diensteiferung, guten Aufführung, und besondern Verdienste sattsam bekannt ist, so daß das Collegium sich zutrauen möge, denselben mit vollkommener Ueberzeugung und Zuverlässigkeit zu einer besondern Gnade zu empfehlen, und Uns deshalb allemahl zur Rede und Antwort zu stehen. Und gleichwie Wir unter dem heutigen Dato diese unsere Beschließung allen unsern Collegien und Departementen zu erkennen gegeben haben, so geben Wir hiermit auch in Gnaden selbige unsern Collegien zur Nachachtung zu wissen. Friderichsburg den 4ten September 1770.

Christian.

Die Freyheit der Presse, daß nämlich ohne Censur gedruckt werden solle, und die Errichtung eines genuesischen Lotto oder königlichen dänischen Zahlenlotterie waren gleichfals Folgen der neuen Einrichtung, so wie auch in dem Hebammenhause zu Copenhagen zu Verhütung der Ermordung und Wegsetzung neugebohrner Kinder die Veranstaltung gemachet ward, daß unglückliche Mütter ihre Kinder in einen besonders dazu eingerichteten Kasten legen konnten. Bey der dänischen und deutschen Kanzeley gieng gleichfais eine wichtige Veränderung vor. An statt daß jede derselben bis dahin unter der Aufsicht eines Obersekretärs, der zugleich Mitglied des geheimen Conseils war, gestanden, wurde solche, und zwar die erste in vier, die letztere aber in drey

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10 Departements getheilet, jedem Departement aber ein Deputirter mit Conferenz- oder Justizrathsrang vorgesetzet.

Bey dem Hofstaate gieng eine grosse Einschränkung vor, der Oberhofmarschall Graf von Moltke, der Oberkammerjunker von der Lühe, und mehrere andere wurden ihrer Dienste entlassen, die Amtmänner in Norwegen wurden in Absicht der Einkünfte auf einen gleichen Fuß gesetzet, der bisherige Magistrat zu Copenhagen ward unter dem 3ten April 1771 gänzlich aufgehoben, und ein neuer Rath bestellet, von welchem der Graf Ulrich von Holstein Oberpräsident ward. Dieses Collegium bekam eine ganz neue Einrichtung, indem es lediglich mit der Policey zu thun bekam, alle Streitsachen an das Hofgericht verwiesen wurden, und den Bürgern zwey Repräsentanten im Rath zu haben erlaubt ward, überhaupt aber für die Aufnahme der Handlung, die Preise der Lebensmittel ohne unbilligen Wucher, hie Reinlichkeit der Straßen, und Erhaltung guter Ordnung vorzüglich zu sorgen Befehl erhielt.

Für 100 neugebohrne Kinder ward zu Copenhagen ein Erziehungshaus errichtet, wozu von jedem zur Pracht oder Vergnügen gehaltenen Pferde 2 Thaler, von jedem Miethkutschpferde 1 Thaler, und von jedem fremden Pferde 10 Thaler jährlich bezahlet werden müssen.

Mit dem See-Etatscollegio ward am 28sten Merz gleichfals eine Veränderung vorgenommen, es bekam den Namen Admiralitäts- und Commissariatscollegium, und vier Deputirte, nämlich der geheime Rath, Graf von Haxthausen, die Contreadmirals Hansen und Fischer, und

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der Staatsrath Willebrand bekamen als Deputirte die Geschäfte dieses Departements zu besorgen.

Das Generalpostamt ward auch in soweit aufgehoben, daß nur die drey jüngsten Directeurs, die Justizrathe Pauli und Lange, nebst dem Legationsrath Sturz beybehalren wurden, denen zugleich aufgegeben ward, alle ihre Vorstellungen unmittelbar an den König gelangen zu lassen. Alle übrige, als die geheimen Räthe, Graf von Danneskiold, und Graf von Holstein, die Conferenzräthe von Rheder, und von Schrödersee, nebst dem Staatsrath Holm wurden erlassen.

Die freye Tafel den Hofe für viele hohe und niedrige Hofbediente ward eingezogen, und der Obristlieutenant Wegner mit dem Auftrag zum Hofintendanten gemachet, daß er alle zu Einführung mehrerer Sparsamkeit dienliche Veränderungen machen solle.

Der Gouverneur von Copenhagen, Graf von Ahlefeld, ward seiner Dienste erlassen, und diese einträgliche Stelle nicht wieder besetzet. Die ansehnliche aus der Mastung im ganzen Lande und die Hälfte der Strafgelder von Jagdverbrechen fliessende Einkünfte des Obristjägermeisters von Gramm wurden zur königlichen Casse gezogen, jedoch derselbe durch ein stehendes Gehalt von 3000 Thalern einiger maßen entschädiget.

Wegen der an den König und die Collegia einzureichenden Bittschriften ward der Gebrauch des Stempelpapiers durchgehends befohlen, und eine gewisse Vorschrift gegeben, wie solche künftig eingerichtet werden solten.

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Allen Soldaten ward das Heirathen mit der Bedingung verstattet, daß sie ihre Kinder der Fündlingsanstalt überlassen, welche solche bey Landleutcn austhun soll, den sie bis ins 25ste Jahr als Knechte und Mägde dienen, sodann aber frey seyn sollen.

Da auch die häufige Expectantien, welche der König ertheilet hatte, dem Dienste schädlich waren: so wurden dieselben eingeschränket, und ergieng deshalb folgender merkwürdiger Befehl: „Da ich ungern bemerke, welchergestalt ein großer Theil von den manchen bisher gegebenen Expectantien eine strafwürdige Nachlässigkeit im Dienste verursachet, und anstatt den Fleiß und Eifer derjenigen, welchen dieselben verliehen worden sind, zu ermuntern, bey den mehresten eine darwider streitende Würkung gehabt hat, meine Absicht bey sothanen besondern Gnadenbeweisungen aber durchaus nicht gewesen seyn kann, die ledig werdende Dienste mit untauglichen Subjectis zu besetzen, so ist in Hinsicht auf die unter meinen Collegiis sortirende Bedienungen meine ernstliche Willensmeynung, daß bey Vergebung der mit Expectanzen beschwerten Dienste zwar vornehmlich auf diejenigen reflectiret werden soll, welchen die Successionsbestellung auf selbige ertheilet worden ist, jedoch daß zugleich die Tüchtigkeit und Aufführung des Candidaten genau untersuchet, und diejenigen dieses Beneficii gänzlich verlustig gehen sollen, bey welchen die erforderliche Tüchtigkeit und Wissenschaften nicht gefunden werden, oder welche durch eine schlechte Aufführung sich dazu unwürdig gemachet haben sollen. Wornach sich meine Collegia in sothanen Vorfällen genau zu richten, und diese meine Vorschrift pünktlich zu erfüllen haben. Gegeben auf Hirschholm den 26ten October »7.70.

Christian.

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Die Dispensationen in Heirathen zwischen Verwandten hatten bishero vieles eingebracht, aber auch viele Schwierigkeiten verursachet, der König hob also unter dem 3ten April 1771 alle Dispensationen bey Heirathen zwischen Blutsund Schwägerschaftsverwandten, welche in dem göttlichen Gesetze nicht ausdrücklich verboten sind, völlig auf, und setzte fest, daß solche hinführo ohne Dispensation zugelassen werden solten. Ein anderer königlicher Befehl verordnete, daß in Geldsachen die Justiz ohne Betracht des Standes des Gläubigers oder dessen persönlichen Ansehens genau verwaltet werden solle, und nach Beschaffenheit der Sache und Vorschrift der Rechte mit Beschlag, Jmmißion und andern vorgeschriebenen Zwangsmitteln verfahren werden solle.

Copenhagen ward in zwölf gleich grosse Quartiere getheilet, und jedem zu besserer Handhabung der Polizey ein Quartierscommissarius vorgesetzet, auch ward das Thorund Passagegeld verpachtet, und alle Häuser der Stadt mit Numern bezeichnet.

Eine andere königliche Verordnung milderte die Todesstrafe wegen begangener Dieberey, und setzte fest, daß die für begangene grobe Dieberey gesetzte Todesstrafe abgeschaffet, hingegen die Verbrecher am Pranger gegeißelt, an der Stirne gebrandmarket, und lebenslang in dem Eisen arbeiten sollen.

Die Garde zu Pferde, deren Unterhaltung jährlich ansehnliche Summen gekostet, ward ganz und gar verabschiedet, die Officiers bekamen Wartegeld, und den gemeinen ward frey gestellet, bey der Garde zu Fuß Dienste zu nehmen. Hingegen ward eine königliche leichte Garde von

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drey Schwadronen Dragoner unter dem Obristlieutenant von Numsen errichtet. Den Officiers von den Landcadets und der Garde, Artilleriecorps und leibregimentern ward ihr bisher gehabter höherer Rang zwar für die gegenwärtig dabey stehende so lange noch gelassen, bis sie eine Stufe höher befördert werden, für die Zukunft aber ganz abgeschaffet. Die Hoftrauer ward zum höchsten auf vier Wochen in allen Fällen festgesetzet.

Bey der königlichen Rentekammer erfolgte die wichtige Veränderung, daß statt derselben ein in drey Departements nämlich die nordische, dänische und deutsche Kammer vertheiltes Finanzcollegium, welches aus vier Deputieren bestand, errichtet ward.

In Ansehung der unehelichen Kinder ward unter dem 13ten Junius 1771 eine merkwürdige Verordnung des Inhalts bekannt gemachet, daß da ledige Personen, welche außer der Ehe Kinder zusammen erzeuget, durch die in den Gesetzen fest gestellte Bußen und Strafen oft gehindert worden, die ihnen als Eltern obliegende Pflichten zu erfüllen, dergleichen Bußen sowohl als andere auf solche Vergehungen gesetzte Strafen, besonders die durch die Verordnung vom 8ten Junius 1767 festgesetzte Strafe, bey Wasser und Brodt zu sitzen, aufgehoben ward. Zugleich ward verordnet, daß den der Taufe unehelicher Kinder auf keine Weise weder in Ansehung der Zeit, noch des dem Priester und übrigen Kirchenbedienten zu bezahlenden Taufgeldes, oder anderer Umstände ein Unterschied zwischen den ehelichen und unehelichen gemachet werden solle, daß ihnen ihre außer der Ehe geschehene Geburt nicht als ein Flecken angerechnet, und ihnen deshalb nie ein Vorwurf gemachet werden solle. In

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15 Ansehung des Ehebruchs ward festgesetzet, daß es lediglich dem unschuldigen und gekränkten Theile frey stehen solle, deshalb zu klagen, und so lange sich dieser nicht deshalb rege, sonst niemand davon sprechen solle.

Unter dem 15ten Junius 1771 setzte der König ein neues copenhagensches Hof- und Stadtgericht fest, welches vom 15ten Julius den Anfang nahm, und vorzüglich die Abkürzung der Processe zur Absicht hatte. An statt, daß bishero Rechtssachen von einiger Wichtigkeit lange aufgehalten, und durch drey Instanzen geführet werden konnten, harte es nunmehro bey dem von diesem Hof- und Stadtgerichte ausgesprochenen Urthel sein unveränderliches Bewenden. Alle Einwohner von Copenhagen, Herrschaften und Gesinde, Bürger und königliche Bediente, mit und ohne Rang, Geistliche oder Weltliche, von Civil oder Militärstande, Professores, Studenten und Universitätsbediente wurden der Gerichtsbarkeit dieses neuen Gerichts in allen bürgerlichen und peinlichen Sachen unterworfen, und alle andere bishero in Copenhagen gewesene Ober- und Untergerichte aufgehoben, jedoch mir der Erklärung, daß die besonders privilegieten Sachen ausgenommen wurden, und daß die königlichen Bediente in den ihr Amt betreffenden Sachen lediglich unter dem Collegio, zu welchem sie gehören, stehen sollen.

Da auch die zu weit ausgedehnte Postfreyheit den königlichen Posteinkünften ungemein nachtheilig gewesen: so ward durch eine am 17ten Junius 1771 gezeichnete königliche Verordnung die bisherige Postfreyheit sehr eingeschränket, und festgesetzet, daß nur die Briefe der Personen des königlichen Hauses, die Berichte der Collegien in Amtssachen, die Armensachen, die Zollpachtsachen, und Militär-

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16 dienstsachen von der Erlegung des Postporto frey seyn, alles übrige aber bezahlet werden solle.

Dieses waren die Veränderungen, welche bis zu der Zeit vorfielen, da der bisherige Requetenmeister und Conferenzrath Struensee, zum geheimen Cabinetsminister ernennet , und in den Grafenstand erhoben ward. Die Erhebung zum geheimen Cabinetsminister erfolgte am 15ten Julius 1771, und bey dieser Gelegenheit erschien eine königliche Verordnung, welche dem neuen Minister eine fast unumschränkte Gewalt in die Hände gab. Er erhielt nämlich den Befehl, alle von dem Könige mündlich ertheilte Befehle schriftlich nach Dero Sinne abzufassen, und Ihm solche nachhero entweder paraphirt zur Unterschrift vorzulegen, oder auch in Seiner Majestät Nahmen unter dem geheimen Cabinetssiegel auszufertigen. Es ward ferner darinn befohlen, daß alle Ausfertigungen von Verordnungen, die auf Vorstellung eines Collegii an ein anderes zu ertheilen sind, nicht mehr in dem Collegio selbst oder durch Communication geschehen, sondern von diesem Minister geschehen solle, ferner daß derselbe alle Woche dem Könige einen Auszug der von ihm ausgefertigten Cabinetsbefehle zur Genehmigung vorlegen solle, und daß diese sodann die nämliche Gültigkeit, als ob sie von dem Monarchen selbst unterzeichnet wären, haben solten.

Die erste merkwürdige Veränderung, welche nach dieser Ernennung eines Cabinetsministers vorging, war die Aufhebung des Generalcommerzcollegii. Sie geschahe durch eine am 15ten Julius 1771 gezeichnete königliche Verordnung. Die diesem Collegio bishero zugetheilte Verrichtungen wurden dem Finanzcollegio und Kammer übertragen, so daß

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alle das Commerz- und Fabriquenwesen betreffende allgemeine Vorschläge und Berichte dem Finanzcollegio, die einzelnen Vorschläge und Privatgesuche der Kammer zugetheilt wurden, auch alle bisher unter dem Generalcommerzcollegio gestandene dänische, norwegische und deutsche Brandassecuratioscomptoirs nebst der Revision der oldenburgischen Brandcassenrechnungen der Kammer untergeben wurden. Demnächst wurden durch einen Cabinetsbefehl vom 19ten August 1771 viele Sachen den Kanzeleyen abgenommen, und dem Finanzcollegio beygeleget, welcher also lautet :

Nachdem Sr. Majestät, zu desto besserer Beförderung Dero Dienstes und zu grösserer Ordnung in den öffentlichen Sachen, für gut befunden haben, die Verrichtungen, welche Dero ersten Collegiis und Departements obliegen, dergestalt zu bestimmen, daß ein jedes, insonderheit diejenigen Sachen und Landesangelegenheiten besorgen soll, welche dessen wesentlichen Gegenstand ausmachen, oder mit demselben in Verbindung stehen, und da Sie bemerket, wie einige bishero den Kanzeleyen zugelegte Verrichtungen eigentlich zu den Departements des Finanzcollegii hingehören : so haben allerhöchst Dieselben nach genauer Untersuchung beschlossen, folgendes fest zu setzen: Erstlich verbleiben bey den beyden Kanzeleycollegiis und sollen hinführo zu ihrem Reßort gehören 1) die Expeditionen von allen dem, was angeht Sr. Majestät kölichen Hauses und dessen Erb- Regierungs- und Hoheitsgerechtsame, ingleichen die Bekanntmachung der Gesetze und deren Auslegung, wie auch der Unterthanen persönliche Gerechtsame und Vorzüge, folglich alle Lehnsbriefe, Naturalisationsbriefe, Standes- und Rangserhöhungen, wie auch alle darüber auszufertigende Diplomata, Patente und Bestallungen. 2) Alle geistliche Kirchen- und Schulsachen nebst Aufsicht über die geistlichen Personen, wie auch

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pia Funda und deren Verwaltung. 3) Die Justizverwaltung in Civilibus, Ecclesiasticis und Criminalibus sowohl überhaupt als in den Zwistigkeiten, die in Kameralpolizey- öconomischen und Commercialsachen aufkommen, nachdem solche vorher vor der bekommenden Jurisdiction sind ventiliret worden, und durch die Gesetze nicht entschieden werden können, imgleichen alle Extrajudicialsachen, das Erb- und Successionswesen in den Städten und auf dem Lande, nicht weniger die Successionen in den festen Gütern, alle Testamente, Contracte und Hypotheken, nebst dem Vormundschaftswesen. Dagegen soll zweytens hinführo von dem Finanzcollegio besorget und mithin von den Kanz. leyen dahin übertragen werden. Alles, was der Kaufstädte innere Einrichtung angeht, und zu den ecclesiasticis Jurisdictionalibus oder einigen andern von den obbemelderen Objectis nicht gehöret, folglich die Landhaushaltungen und alle Nahrung in den Städten und auf dem Lande, der Kaufstädte, Contributions- und Rechnungswesen, die ganze öconomische und Commercialpolicey, die Ausfertigung der Reise- und Seepässe, nicht minder auch die Medicininalund Hebammen- samt Pest- und andern Gesundheitsanstalten. Auch befassen Sr. Majestät Kanzeleyen in Zukunft sich nicht weiter mit Handlungs- Fabriken- Innungs Handwerks- und Marktsachen, auch nicht mit der Frucht- und Kornpolicey, nicht weniger nicht mit Maaß, Elle und Gewicht, nicht mit Marsch- Einquartirungs- Recruten-Landmiliz- oder See-Enrollirungssachen, nicht mit Teichund Dämmungsanstalten, imgleichen nicht mit der öconomischen Verfassung der Zuchthäuser, nicht mit Anordnungen wegen des Dienstvolks und Gesindes, nicht mit irgend einem Assistenz- oder Leihehause, noch Lottereyen, eben so wenig mit Wege- Brücken- oder Wasserleitungssachen, auch nicht

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mit Witwencassen, die für die Predigerwitwen allein ausgenommen, und überall nicht mit irgend einem Dinge, das die Polizey und die ökonomische Verfassung in den Kaufstädten und auf dem lande angeht, so lange von allen diesen kein Proceß entsteht. Diese neue Einrichtung und der Affairen Unterscheidung sollen ihren Anfang mit dem ersten October dieses Jahrs nehmen, bis zu welcher Zeit diese Sachen ferner ausgeferliget und abgemacht werden sollen, wo sie bisher sind ausgefertiget worden. Vom angeführten Tage an aber hat ein jeder sich in diesen Sachen mit seinen Vorstellungen, Ansuchungen, Berichten an das Collegium zu wenden, nach welchem Se. Majestät selbige durch dieses Reglement hingelegt haben, wovon er Resolution gewärtigen kann.

Mit dem gottorfschen Obergericht ward die Veränderung gemachet, daß die Stellen eines Kanzlers und Vicekanzlers eingiengen, nur 6 Räche bestellet wurden, wovon jeder einen District bekam, alle Sportulm der königlichen Casse berechnet werden musten, und hingegen jeder aus derselben einen verhältnißmäßigen Gehalt bekam.

Zu Besorgung der Handlungsangelegenheiten ward eine eigene Commerzdeputation niedergesetzet, so wie für die Bausachen eine Oberbaudirection, die Direction der öresundischen Zollkammer ward der Kammer übertragen, und hingegen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von der Osten, der dieselbe bis dahin gehabt, sein Gehalt von vier auf acht tausend Thaler vermehret.

Die Einfuhr für die in den deutschen Ländern des Königs gefertigte Manufacturwaaren ward gegen einen Zoll von achthalb Procent durch einen Befehl des Finanz-

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20 collegium in die norwegische und dänische Länder verstattet. Den mährischen Brüdern oder so genannten Herrenhutern ward vermittelst eines königlichen Befehls vom 23sten December 1771 erlaubt in dem Herzogthum Schleswig sich niederzulassen, und zwar in dem Amte Hadersleben, ihnen auch die Freyheit gegeben, lediglich unter der Aufsicht ihres eigenen Bischofs zu stehen, und keinen Eid zu leisten, auch alle ehedem gegen sie ergangene Verordnungen aufgehoben.

Wegen der Armenanstalten zu Copenhagen ward unter dem 16ten November 1771 eine allgemeine Verpflegungsanstalt zu Unterhaltung der Stadtarmen in gedachter Residenz errichtet, der dazu geordneten Commission wurden alle dem Armenwesen, dem Waisen- und Erziehungshause bis dahin zugetheilte Einkünfte und alle von den Lotterien fallende Vortheile angewiesen, ihnen auch die Oberaufsicht über alle fromme Stiftungen gegeben, deren Einkünfte gleichfalls zu diesem Endzweck angewendet werden solten, daß allen Nothleidenden ohne Unterschied, besonders den Haußarmen geholfen, und dem Müßiggang und der Betteley auf das kräftigste gesteuert werde.

Eine andere Cabinetsordre vom 4ten November 1771 setzte fest, daß bey den Departements kein Collegium einem andern Collegio, oder auch nur einer nicht unter ihm stehenden Person einen Befehl zur Nachlebung ertheilen, sondern deshalb unmittelbar an das Cabinet berichten solte, welches allein die deshalb nötige Befehle an die Behörde ertheilen werde: Sie, mein Herr, brauche ich wohl nicht zu erinnern, daß durch diesen Befehl die Gewalt des Cabinets-

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ministers ungemein ausgedehnet ward. Endlich wurden bey dem Milttärstande solche Veränderungen vorgenommen, welche desselben Misvergnügen vermehrten, und in den Vorfall vom 17ten Jenner 1772 einen großen Einfluß hatten. Es ward befohlen, daß kein Officier eher Urlaub bekommen solte, bis er ein Jahr bey dem Regimente Dienste gethan. Allen Chefs bey dem Kriegsstaat zu Wasser und zu Lande ward aufgegeben, daß jeder für die Tüchtigkeit der Personen, die er zur Beförderung Vorschlage, stehen, und wenn sich solche fänden, die ihrem Posten vorzustehen nicht fähig wären, solches berichten, nicht weniger wegen der Fehler und Vergehen der unter ihm stehenden Officiers und Gemeinen Rechenschaft zu geben schuldig seyn solle. Ferner daß die Officiers, welche wegen schlechter Aufführung entlassen werden müsten, ihre Abschiede nur von den Regimentschefs unterschrieben erhalten solten. Die Garde zu Fuß ward abgedankt, und den Soldaten der fünf Compagnien, aus welchen solche bestand, freygestellet, bey andern Regimentern Dienste zu nehmen, welches sie aber nicht thaten. Diese letztere zu Ersparung vieler Kosten gemachte Einrichtung gab zu einem Auflauf der misvergnügten Soldaten Gelegenheit, dem nur mit Gewalt gesteuret werden konnte. Ich will mit einigen Policeyanstalten den Beschluß machen. Alle Einwohner von Copenhagen musten die hervorragende Dachrinnen abschaffen, die Feyer des dritten Weihnachts- Oster- und Pfingstfeyertages, des drey Königs, Maria Reinigung, Johannis, Mariä Heimsuchung, Michaelis- und Allerheiligentagcs ward abgeschaffet, auch verordnet, daß alle diejenigen, welche öffentliche Schulen besuchen, nicht anders als freywillig und mit ausdrücklicher Einwilligung ihrer Eltern und Vormünder unter die Soldaten genommen werden solten.

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22 Hier haben Sie, mein Herr! einen kurzen Auszug derjenigen Veränderungen, welche theils vor theils nach der Erhebung des Grafen von Struensee vorgenommen worden, an welchen er aber durchgehends grossen Antheil gehabt hat. Ich kann Ihnen unmöglich alle Folgen derselben erzälen, sondern will nur bey einigen stehen bleiben. Der König hatte, seitdem er zur Regierung gekommen, die meisten Minister, welche unter dem vorigen Könige den gröstesten Antheil an der Staatsverwaltung gehabt, entfernet, der neue Cabinetsminister änderte die ganze Verfassung des geheimen Conseils, und ließ nur die auswärtigen Angelegenheiten, denen er nicht gewachsen war, in den Händen des Grafen von Osten. Die ganze Gewalt war also bey dem Cabinet, und es war natürlich, daß die alten Minister, welche vom Hofe entfernet waren, mit dieser neuen Einrichtung, die ihnen Ansehen und Einkünfte nahm, unzufrieden waren.

Der Militairstand war eben so unzufrieden über die den Dienst und andere Sachen angehende neue Verordnungen, der Cabinetsminister entließ die Regimenter, deren Erhaltung ansehnliche Summen kosteten, er nahm dm Garderegimentern den Rang, den sie gehabt, und diese widersetzten sich ihrer im December 1771 vollzogenen Abdankung mit Ausübung verschiedener Thätlichkeiten. Sie zogen auf das Schloß, wollten durchaus die Person ihres Königes bewachen, und musten mit Gewalt in die Casernen zurückgebracht und Verwahret werden.

Die Abschaffung der Feiertage, die Verordnung wegen Erlaubniß der Heirathen unter Verwandten, und das was wegen des Ehebruchs festgesetzet ward, vermehrte in

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einem Lande, wo die Geistlichkeit in grossen Ansehen stehet, und wo das Volk an dergleichen Nachsicht noch nicht gewöhnet war, das Mißvergnügen, und die häufig zum Vorschein gekommene Schmähschriften verkündigten solches nur zu deutlich. Man spürte bey dem gemeinen Volke und bey den Matrosen aufrührerische Bewegungen, nur bey der Garde kamen sie zum offenbaren Ausbruch. Der Graf von Struensee, konnte bey vielen neuen Einrichtungen die besten Absichten haben, allein die Veränderungen, welche er machte, folgten zu geschwinde auf einander, und wurden mit weniger Behutsamkeit ausgeführet, indem er die Liebe des Militairstandes sich zu erwerben vernachläßiget, und die Misgunft der entfernten Minister aus alten Häusern gegen sich hatte. Alles verkündigte eine bevorstehende Veränderung. Die Wachen und Bedeckung des königlichen Hauses wurden verstärket, die Artillerie erhielt Befehl, beständig zehn scharf geladene Stücke in Bereitschaft zu halten, und man kehrte Anstalten vor, als ob ein naher Aufruhr zu befürchten sey.

Der Anfang her Winterlustbarkeiten zu Copenhagen ward mit einem Ball gemachet. Der König hatte nebst der Königin am 9ten Jenner das Luftschloß Friedrichsberg verlassen, und das Schloß zu Copenhagen bezogen. Den 16ten Jenner 1772 ward auf dem Hofschauplatze zum erstenmal masquirter Ball gehalten, die Gesellschaft war ungemein zahlreich, der König tanzte einige Zeit, und spielte nachhero mit dem Generallieutenant von Gähler, dessen Gemahlin, und dem Justizrathe Struensee, ältern Bruder des Cabinetsministers, Quadrille. Um Mitternacht verließ der König den Ball, und bald darauf trennete sich auch die übrige Gesellschaft.

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Man hatte diese Nacht vom 16ten zum 17ten Jenner vorzüglich zu Ausführung der grossen Veränderung, die ich erzählen will, gewählet, weil wegen des Balles die Wachen des Schlosses ohnedem verdoppelt waren, und das Falstersche Regiment zu Fuß, dessen Chef der Oberste von Köller war, an diesem Tage die Wache hatte, und folglich alle Posten in der Stadt und auf dem Schlosse von demselben besetzet waren.

Um vier Uhr des Morgens begaben sich die verwitwete Königin Juliana Maria, Stiefmutter des Königs, und der Erbprinz Friederich, Halbbruder des Königs, nach dem Zimmer des Königs, und befahlen dem Kammerdiener Burghell den König aufzuwecken. Der in tiefen Schlaf liegende Monarch ward also aufgewecket, und die verwitwete Königin nebst dem Erbprinzen stelleten ihm die Gefahr, welche dem Staat drohete, und die Nothwendigkeit, geschwinde und wirksame Maasregeln zu ergreifen, so lebhaft vor, daß der König sich entschloß, die dazu nöthige Befehle sogleich zu unterzeichnen. Der Etatsrath, Owe Guldberg, welcher Hofmeister des Erbprinzen gewesen, hatte diese Befehle bis zur Unterzeichnung schon fertig gemachet, und die Gefangennehmung des Grafen von Struensee und der übrigen nahm sogleich ihren Anfang.

Der Generalmajor von Eichstedt, welcher Chef des seeländischen Dragonerregimentes ist, ward an die Stelle des Generalmajors von Gude durch einen eigenhändig unterzeichneten königlichen Befehl zum Commendanten von Copenhagen ernennet, und bekam den Auftrag, alle zu Gefangennehmung der ihm genannten Personen nöthige Anstalten dergestalt zu treffen, daß derselben Ausführung keine

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Hindernisse finden könne. Dieser General setzte sich an die Spitze einiger Dragoner des seeländischen Regiments, sorgte durch Patrouillen für die Sicherheit der Strassen, machte den Wachen seine Ernennung bekannt, und verstärkte die Schloßwache durch 40 Mann von der Artillerie.

Derr Generallieutenant, Graf von Ranzau Ascheberg, erhielt den Auftrag, sich nach dem Zimmer der regierenden Königin zu begeben, und sie bis an den Wagen zu begleiten, in welchem sie unter Begleitung von dreißig Dragonern des seelandischen Regiments nach dem Schlosse Kronenburg bey Helsingör abfuhr. Er that dieses in Begleitung der lieutenants Bay, Pech und Oldenburg, Die Königin bestieg den Wagen in Begleitung des Obristwachtmeisters von dem seeländischen Dragonerregimente, Holthe von Karstenschiold, und der Hofdame von Mösting, nahm die am 11ten Julius 1771 gebohrne Prinzeßin Louise Auguste, welche sie noch stillete, mit, und ihr Oberhofmeister, der geheime Rath, Graf Christian von Holstein, folgte nebst dem Hofstaat den 19ten dahin nach.

Der Obrist und Chef des falsterschen Regiment zu Fuß, von Köller, bekam den Auftrag, den Grafen von Struensee und den Generallieutenant von Gähler in Verhaft zu nehmen. Er begab sich zuerst von den Hauptleuten von Malville, von Frank, und von Elben begleitet nach dem Pallast des Grafen von Struensee, und kündigte demselben an, daß er ihn im Nahmen des Königs in Verhaft nehme. Der Graf fragte ihn, ob er wisse, wem er diesen Befehl ankündige? Ja! antwortete der Obrist, ich kündige solchen Ihnen an, der Sie Graf und Cabinetsminister gewesen, aber jetzo mein Gefangener sind. Der Graf

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20 verlangte den königlichen Befehl schriftlich zu sehen. Da aber der Obrist den Befehl zur Gefangennehmung des Grafen nur mündlich empfangen hatte; so antwortete er, wie er mit seinem Kopfe davor stehe, daß es der Wille des Königs sey, ihn in Verhaft zu nehmen, und fügte hinzu, der Graf möchte eilen, indem er sonst nicht im Stande seyn würde, ihn vor der Wuth des Pöbels zu schützen. Dieser bequemte sich endlich, bestieg die bereit stehende Miethkutsche, fluchte bey dem Einsteigen, auf den Kammerdiener, daß er ihm seinen Pelz mitzugeben vergessen, und ward nach der Citadelle gebracht. Der Miethkutscher emfieng einen Thaler Fuhrlohn, sagte aber auf gut dänisch, ich hätte dieses auch umsonst gethan. Bey der Ankunft auf der Citadelle ward er an eine drey Ellen lange Kette geschlossen, und ihm ein grüner Frießrock ohne Knöpfe zur Bekleidung gegeben, worüber er sehr bestürzt ward, und sagte, man tractire ihn ja en Canaille. Ein Officier blieb bey ihm, und zu seinem täglichen Unterhalt ward ein halber Thaler ausgesetzet, welches aber bald bis auf einen Thaler vermehret ward. Auch wurden seine Schriften versiegelt.

Der Obrist von Köller begab sich darauf, zu dem Generallieutenant von Gähler, und kündigte demselben sowohl als dessen Gemahlin den königlichen Befehl, sie in Verhaft zu nehmen, an. Die Gemahlin sprang in blossen Hemde aus dem Bette, und wollte sich durch eine Hinterthüre retten, sie fand aber solche durch zwey Dragoner besetzet, und ward, nebst ihrem Gemahl, nach der Citadelle gebracht.

Der Oberkleiderverwahrer Graf von Brand, der Cammerherr und Obrist von Falkenskiold, der Contreadmiral Hansen, der Staatsrath Willebrand, der Leib-

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medicus und Professor Berger, der Justizrath Struensee, der Lieutenant Struensee, beyde Brüder des Grafen, der Stallmeister Freyherr von Bülow, der Obristlieutenant Hasselberg, und der Lieutenant vom Seestaat, Aboe, wurden durch verschiedene Officiers von dem seeländischen Dragonerregimente gleichfals in Verhaft genommen, und theils nach der Citadelle Friedrichshafen, theils nach andern Verwahrungsplätzen gebracht. Einige, als der gewesene Commendant von Copenhagen und Generalmajor von Gude und einige andere bekamen in ihren Häusern Wache. Bey dem Grafen von Brand fand man zwanzig tausend Thaler baares Geld, es zeigte derselbe aber sogleich an, daß es königliche Gelder wären, welche ihm als Oberaufsher der Schauspiele zu Unterhaltung derselben anvertrauet worden.

Alles dieses ward mit der grössesten Geschwindigkeit vollzogen. Um fünf Uhr des Morgens war jeder der Staatsgefangenen bereits in sichere Verwahrung gebracht, und als der Tag anbrach, erfüllete erst das Gerüchte von einem so ausserordentlichen und unerwarteten Vorfalle die ganze Stadt.

So groß der Haß gegen die in Ungnade gefallene bey dem Volke war: so lebhaft war die Freude, welche es über diese Begebenheiten empfand, und es gab dieselbe auf alle Art zu erkennen. Da die ersten Nachrichten von solchen Vorfällen mehrentheils mit Unwahrheiten durchwebt sind: so hatte sich auch das Gerüchte ausgebreitet, daß dem Könige ein unangenehmer Vorfall begegnet sey. Das Volk versamlete sich also in Menge auf dem Schloßplatze, und konnte nicht eher beruhiget werden, bis sich der König in

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Begleitung ber verwitweten Königin Juliana Maria und des Erbprinzen Friedrichs auf dem Balcon zeigte. Sobald der Monarch erschien, ward er mit dem freudigen Zuruf, es lebe der König, von einer unzählbaren Menge empfangen. Gegen die Mittagszeit fuhr der König in einem von sechs weissen Pferden gezogenen Staatswagen in Begleitung des Erbprinzen Friederichs durch die vornehmste Gassen seiner Residenzstadt. Der Wagen muste wegen der sich hinzudrengenden Volkmenge ganz sachte fahren, und ward fast mehr von dem Volke, als den Pferden, gezogen. Ein beständiges Vivat Rufen zeigte die Zufriedenheit des Volks, das ihn mit vielen Seegenswünschen nach dem Schlosse zurück begleitete. Um zwey Uhr Nachmittags war grosse Aufwartung bey Hofe, und nach der Tafel begab sich der König nach dem Hofschauplatze, um daselbst ein französisches Schauspiel aufführen zu sehen. Hier ward er bey dem Eintritt in die Loge mit unaufhörlichen Händeklatschen und Vivatrufen empfangen. Als der König in die Opera kam, ward er mit eben den Freudensbezeugungen empfangen, als im dem französischen Schauspiele. Der Kapellmeister Sarti zeigte hierbey auf eine unerwartete Art, wie vielen Antheil er an der erfreulichen Veränderung nehme. Gegen das Ende der Oper ward ein Chor zum Zeichen der allgemeinen Freude, Coro in fegno della commune allegrezza von ihm musicalisch abgesungen, die gedruckten Blätter von der Gallerie herunter geworfen, und auf diese Art ausgetheilet. In den Provinzen war die Freude über die vorgefallene Veränderung eben so allgemein als zu Cospenhagen.

Abends war die Stadt erleuchtet, nun endigte sich aber der Ausbruch der Freude des gemeinen Volks, daß,

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wenn es seinen Leidenschaften den Zügel schiessen lässet, keine Gränzen kennt, durch öffentliche Unordnungen, es fiel über die Häuser der in Ungnade gefallenen und der denselben zugethanen Personen her, und verwüstete solche dergestalt, daß nur Mauern und Dächer stehen blieben. Dieser Unfall betraf unter andern den in der Osterstrasse belegenen prächtigen Pallast des verstorbenen Staatsministers Grafen von Schulin. Die Erben desselben hatten es an einen gewissen Gastwirth Gabel verkaufet, und das Volk behauptete, daß der gefallene Minister, Graf von Struensee, das Geld darzu hergeschossen, um ein zu öffentlichen Ergötzlichkeiten bestimtes Haus daraus zu machen. Weder Fenster noch Fensterpfosten blieben ganz, und was von kostbaren Sachen nicht fortgebracht werden konnte, ward völlig vernichtet. Ihre Wuth gieng so weit, daß sie die schöne Büchersamlung des Grafen von Schulin, nebst andern Sachen, so demselben gehörten, und noch nicht weggeschaffet waren, plünderten. Man mußte Dragonerpatrouillen aussenden, um dem Unsinn des Volks Einhalt zu thun. Diese erhielten Befehl, nur mit der Fläche des Seitengewehrs zu schlagen, es wurden aber dennoch bey dem überhand nehmenden Auflauf verschiedene verwundet. Das Volk wollte auch den prächtigen Staatswagen, den der Graf von Struensee kürzlich machen lassen, gern in seine Gewalt haben, aber derselbe war auf das Schloß in Sicherheit gebracht, mithin ihrer Wuth entzogen, endlich ward der Auflauf doch gestillet. Jedoch am folgenden Tage wollten die Matrosen auch das andere dem Gabel gehörige Haus plündern, daher die ausgesendeten Patrouillen abermals Schläge austheilen mußten, und eine königliche Verordnung bekam gemacht wurde, welche folgenden Inhalts war,

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daß Ihro Majestät der König, ob Ihnen gleich die von dem Volke bezeigte Liebe und Ergebenheit zu bemerken sehr lieb gewesen, dennoch mit grossen Misvergnügen die Ausgelassenheit und Unordnungen, welche in vergangener Nacht begangen worden, vernommen hätten, daher Sie befohlen, daß jedermann sich ruhig halten, und bey Lebensstrafe keine dergleichen Unordnungen mehr begehen solle & c.

Es ward also diese ganze Begebenheit durch kein Blutvergiessen in der Geschichte für die Nachwelt bezeichnet, sondern alles gieng ganz ruhig ab. Die Stadtthore blieben, so lange es dauerte, verschlossen, von Soldaten aber wurden ausserordentlich nur hundert und funfzig Dragoner von den Seeländischen Regimente dabey gebrauchet. Ich komme nun auf die Folgen und Veränderungen, welche dieser Vorfall nach sich gezogen.

Die Wiedererrichtung der verabschiedeten Leibgarde war das erste, was am 17ten Jenner erfolgte. Der grösseste Theil der Soldaten und alle Officiers waren noch in der Stadt. Sie bekamen ihre Fahnen wieder, und der Eifer der Gemeinen war so groß, daß einige von ihnen in Röcken ohne Tressen, andere ohne Kamaschen auf die Wache zogen, um nur bald des ihnen entzogenen Vorzugs, ihren König zu bewachen, theilhaftig zu werden. Den 18ten besetzte die Leibgarde zum erstenmal wieder das Schloß, nachdem die Grenadiers des falsterschen Regiments, ohne abgelöset zu werden, acht und vierzig Stunden daselbst die Wache versehen hatten.

An die ihrer Dienste im Jahr 1770 entlassene Minister des geheimen Conseils, als an den zu Hamburg sich

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aufhaltenden Grafen von Bernstorf, und an den Grafen von Thott, der auf seinem zehn Meilen von Copenhagen entlegenen Guthe wohnte, wurden Estaffetten adgesendet, um ihre vorige Stellen im Conseil einzunehmen.

Die Witwe des Feldmarschals von Numsen ward zur Oberhofmeisterin des Kronprinzen ernennet, und derselben die Oberaufsicht über die Erziehung dieses Cronerben, auf welchem die Hofnung des Landes ruhete, anvertrauet.

Alle Personen, welche durch die Hände des gefallenen Ministers im Nahmen des Königs oder der Königin Geschenke empfangen hatten, musten solche ausliefern, erhielten dieselben aber, nachdem man sie für rechtmäßig erkläret, zurück.

Da durch einen eigenhändig Unterzeichneten königlichen Befehl, dessen ich oben erwähnt habe, allen von dem Minister, Grafen von Struensee ausgefertigten Cabinetsordres eben die Gültigkeit beygelegt war, als ob sie von dem Könige unterschrieben wären, gegenwärtig aber alles wieder in den vorigen Stand gesetzet werden sollte: so ergieng an sämtliche Collegia der Befehl, alle seit dem 10 Sept. 1770 eingelaufene Cabinetsordres einzusenden, und wegen Beobachtung derselben nähere Befehle zu erwarten.

Der Magistrat zu Copenhagen erhielt Befehl keine Pässe an Reisende mehr auszufertigen, sondern solche deshalb an die dänische Kanzeley zu verweisen. Die Regimenter des Königs und des Erbprinzen Friedrichs, welche auf die kleinen Städte in Seeland und Fühnen nach dem Befehl des Ministers vertheilet werden sollten, bekamen Befehl, nach wie vor in Copenhagen Besatzung zu blei-

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ben. Die durch neuere Befehle aufgehobene Verordnung von 22sten October 1701 nemlich, daß nach zehn Uhr Abends in den Wirchshäusern und Kellern keine Trink- und Spielgesellschaften geduldet, die Wirthe und Gäste, so dagegen handeln, in das Stadtgefangenhaus gebracht, und 2 Loth Silberstrafe geben sollen, ward in ihre vorige Gültigkeit gesetzet, auch befohlen, daß alles Schiessen mit Flinten oder Schlüsselbüchsen, das Werfen von Raqueten oder Schwärmern, wie auch alles Unterfangen, woraus Schaden entstehen könne, verboten seyn solle.

Das Finanzcollegium bekam seine vorige Mitglieder wieder, und wurden der geheime Rath von Schack, auch der Stiftsamtmann von Scheel, in solches wieder berufen.

In das Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegium wurden dessen vorige Glieder gleichfals wieder berufen, und nahmen der Admiral Römeling, der Contreadmiral Kaas und der Kammerhert Graf von Moltke in selbigem von neuem Sitz.

Der Bischof von Seeland, die theologische Facultät der Universität Copenhagen, und die gesamte Geistlichkeit ward den 23sten Jenner nach Hofe berufen, sie statteten ihre Glückwünsche ab, und der König gab zu erkennen, wie er glaube, daß die gegenwärtige Veränderung der Geistlichkeit nicht unangenehm seyn werde. An eben diesem Tage hatte der Magistrat von Copenhagen, der Stadthauptmann und die Bürgerhauptleute bey dem Könige Audienz, welcher dem Stadthauptmann zu Bezeugung feiner Zufriedenheit Obersten Rang ertheilte, und auch von dem Magistrat die Bezeugung seiner Freude annahm.

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Wegen des Auflaufs vom 17ten Jenner muste der Policeymeister eine Verordnung anschlagen lassen, worin denenjenigen, welche etwas von den bey diesem Auflauf entwendeten Gütern an sich gekaufet, oder sonst auf andere Art erhalten, es binnen acht Tagen schriftlich anzeigen sollten, um es dem Eigenthümer zustellen zu können, und daß diejenigen, bey welchen nach Verlauf dieser acht Tagen dergleichen Sachen gefunden würden, eine Geldstrafe erlegen sollten.

Einige andere nicht gleich anfänglich eingezogene Personen empfanden dem unerachtet die Folgen der vorgefallenen Veränderung, der Legationsrath und Postdirector Sturz ward auf die Hauptwache gebracht, und ob er gleich seines Verhalts bald entlassen ward: so bekam er doch den Abschied. Die beyde Läufer des Grafen von Struensee wurden gleichfals gefänglich eingezogen. Der Kammer-Herr und Hofjägermeister von Lrener empfieng so wie der Hauptmann des nordischen Leibregiments Duval am 22sten Jenner Abends um eilf Uhr den Befehl, sich in Zeit von drey Tagen aus Copenhagen zu entfernen, auch künftig die königliche Lande gänzlich zu meiden. Der letzte war dazu gebraucht worden, französische Schauspieler in dänische Dienste zu bringen, und dieses hatte ihm eine genaue Bekantschaft mit dem Grafen von Brandt, welchem die Aufsicht über die Schauspiele anvertrauet war, verschaffet. Er rechtfertigte sich aber, verlohr zwar die Compagnie des Leibregiments, bekam aber eine andere bey dem bornholmischen Regimente zu Fuß. ,

Dem Staatsrath Reverdil ward am 24sten Jenner bekant gemachet, es sey dem Hofe sehr angenehm gewesen

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34 zu ersehen, daß er mit dem gefallenen Minister in keiner Verbindung gestanden. Da man aber vermuthe, daß er seine Tage am liebsten bey seinen Verwandten in seiner Heimath zubringen wolle: so könne er die von dem Könige ihm vorhin bey seiner dermaleinst erfolgenden Rückreise versprochene tausend Thaler sogleich in Empfang nehmen, und er gieng auch wirklich nach der Schweitz zurück.

Der Lieutenant von Struensee, Bruder des Ministers, ward zwar nach einigen Tagen seines Verhafts wieder erlassen, erhielt aber zwey hundert Thaler Reisegeld, und Befehl, die königliche Staaten zu verlassen.

Zu Vermeidung mehrerer Unordnungen ergiengen zwey königliche Befehle. Kraft des erstern ward allen Hausvätern und Handwerksleuten befohlen, bey der auf den 28sten und 29sten Jenner einfallenden Geburtsfeyer des Königs und des Kronprinzen, ihre Kinder, Lehrbursche und Gesinde zu Hause zu behalten, damit keine Unordnungen entstünden, widrigenfalls man sich an sie halten würde. Es wünschten auch Ihro Majestät, daß die Einwohner der Residenz an diesen Tagen weder ihre Häuser erleuchten, noch andere öffentliche Freudensbezeugungen machen möchten, weil ohne dieses Allerhöchst dieselben von der Liebe ihrer Unterthanen sattsam überzeuget wären, und ihnen mit königlicher Gnade gewogen blieben. Der zweyte Befehl erging aus dem Hofmarschallamte, und enthielt, daß, wenn künftig auf dem königlichen Hofschauplatze Schauspiele aufgeführet würden, gar keine Kinder, in dem Amphitheater und Logen aber nur solche Personen zugelassen werden sollen, die mit den am Schauspieltage frühe zwischen 10 und 11 Uhr in dem Vorsahl des Schauplatzes abzuholenden Einlaßzetteln

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versehen wären. Wie denn auch jeder sich so betragen solle, wie es die hohe Gegenwart der königlichen Herrschaft erfordere, folglich weder laut reden, noch Aufruhr erwecken, und den Fortgang des Schauspiels durch Unordnungen unterbrechen möchte. Ferner ward befohlen, daß die Stadtthore, welche seit dem vergangenen Frühjahre des Nachts nur gesperret worden, ordentlich wieder geschloffen, und die Zugbrücken aufgezogen werden solten. Um dem Höchsten für die besonders gnädige Fürsehung und Obhut, welche er in dieser Zeit gegen den König, das königliche Haus und das ganze Land blicken lassen, zu danken, ward den 26sten Jenner in allen Stadtkirchen zu Copenhagen das Herr Gott dich loben wir gesungen. Auch bey der portugiesischen Synagoge ward dieser Tag gefeyert; worzu der Aelteste eine außerordentliche gottesdienstliche Versammlung ansagen lassen. Zuerst ward die Thora erhoben, sodann das Herr Gott dich loben wir, wie auch der achtzehnte, ein und zwanzigste, dreyßigste, vier und funfzigste, sieben und funfzigste, ein und sechzigste, und zwey und siebenzigste Psalm Davids abgesungen, wobey der Segen über den König und das königliche Haus jedesmahl, wenn zwey Psalmen abgesungen waren, verlesen ward. Zuletzt ward mit Absingung einiger Lobgesänge für die dem Könige, dem königlichen Hause, und dem ganzen Lande wiederfahrne Beschützung beschlossen. Unter den an diesem Tage gehaltenen Predigten ward vorzüglich diejenige mit einem fast allgemeinen Beyfall aufgenommen, welche der gelehrte Doctor der Gottesgelahrtheit Balthasar Münter über den ersten bis dreyzehnten Vers des achten Kapitels des Evangelisten Mathäi in der Petrikirche hielte. Er handelte in selbiger von Gottes wunderbarer Hülfe, und bediente sich unter andern im Eingange folgender Worte:

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36 „Traurig und bekümmert legten wir uns noch an dem Abende, auf welchen der Tag unserer Erlösung folgete, auf unser Lager nieder, beteten zu Gott, und durften noch nicht hoffen, daß er uns jetzo schon erhören würde. Als wir erwachten, sahen wir, daß wir erhöret waren, da waren wir wie die Träumende, da weinten wir nicht mehr Thränen der Betrübniß, sondern dankbare Freudenthränen. Das hatte Gott gethan, das ist ein Wunder vor unsern Augen. Sein Nahme sey gepriesen, daß er so grosse Dinge gethan hat.

Wenn er der Gefahr, auswelcher die Errettung erfolget, Größe schildert: so drücket er sich also aus:

„Gottlose herrscheten über uns, muthwillkge Verbrecher hatten unsere ganze irdische Glückseligkeit in ihren Händen, ihr Thun war Schaden zu stiften, den Gerechten zu unterdrücken, und die Unschuld unter die Füße zu treten, dem Gott, der uns geholfen, der sie von ihrer Höhe herabgestürzet und zu Schanden gemachet, dem Gott trotzten sie ins Angesicht. Sein Wort, welches allein noch unser Trost war, ohne welches wir in unserm Elende vergangen wären, sein Wort suchten sie uns zu entziehen, der Sünde gaben sie Berechtigung und Freiheit, unsre Sitten steckten sie mit dem Gift ihrer gottlosen Beyspiele an, jede gute Empfindung, alle Furcht vor Gott, unsere Liebe zu unserm rechtmässigen Beherrscher, Ehre, Gewissen, alles, alles, was gut, was Gott gefällig an uns war, wolten sie ausrotten, die Gesetze hatten ihre Gewalt nicht mehr, Wollust und Frevel hatten sie an sich gezogen, Treue und Glauben waren unter uns selten geworden, mit ihnen fiel der allge-

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meine Wohlstand zusehends, unsere Königsstadt, von vielen ihrer edelsten und besten Bewohner verlassen, und jeder Rechtschaffene, der gezwungen war, unter uns zu wohnen, mußte von einem Tage zum andern mit Furcht und Schrecken kämpfen, Traurigkeit war auf allen Gesichtern verbreitet, auch die Leute dieser Welt, hie Gott nicht kennen, und sein Wort nicht achteten, zitterten vor den Absichten derer, die bey den schrecklichsten Grundsäßen auch die Macht hatten, zu thun, was sie wolten, So näherte sich Dännemark mit, schnellen Schritten seinem Untergange, und sahe sich schon am Rande des Abgrundes. Und ach! welch ein Schicksal wartete auf uns, wenn unsere Feinde nur noch einige Zeit gesieget hätten? was musten sie für einen erschrecklichen Vorsatz gefasset haben, üm ihre gesetzlose ungerechte Gewalt ihrer Meynung nach gegen jeden Angrif zu befestigen? was machten sie schon für fürchterliche Anstalten? Gelobet sey Gott, der uns nicht zum Raub in ihre Zähne gegeben, der ihre blutbegierige Absichten zu Schande gemacht, der fast in dem Augenblick, da Mord und Aufruhr auszubrechen droheten, uns Sicherheit und Ruhe geschenket hat?

Von der Art der Errettung redet er folgendergestalt: „Kein Meuchelmord, kein Eingriff in die Rechte des Herrn über leben und Tod, kein Betrug und Frevel, nichts niedriges und unanständiges war das Mittel, wodurch wir befreyet wurden. Vaterlandsliebe, Religion, edier edler Muth, Standhaftigkeit, und Klugheit in guten Absichten, das Gesetz, der Befehl des Königes, dies waren die Triebfedern der großen Unternehmung, die Gott veranstaltete, die Gott so augenscheinlich segnete, um unserm Elende ein

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schnelles Ende zu machen, und uns vor noch großem Elende zu bewahren. Kein Blut der Bürger und Unterthanen ward vergossen, keiner der Verbrecher ist entronnen, oder noch fähig, neues Unglück anzurichten, alles, was zur Entdeckung ihrer gottlosen Anschläge nöthig ist, befindet sich in den Händen weiser und unpartheyischer Richter.

Von der Art, wie man Gott für diese Hülfe danken solle, redet er in folgenden Worten:

Wir sollen ihm 1) danken mit christlicher Freude, denn was solte uns abhalten, einer lebendigen Freude voll zu seyn, da Gott die Person unsers geliebten Königes, da er das Haus unsers Beherrschers, da er die ganze Völkerschaft und einen jeden unter uns aus einer so großen und augenscheinlichen Gefahr errettet hat. 2) Mit dem festen Vorsatz, die Sünden zu vermeiden, die uns die bisherigen Strafgerichte zugezogen haben. 3) Durch liebe und Gehorsam gegen unsern König. 4) Durch ein festes Vertrauen, Gott werde ferner alles mit uns wohl machen, der sein Werk mit uns so herrlich angefangen. Den Beschluß machte er mit einem rührenden Gebete für den König, die Königin Juliana Maria, den Kronprinzen, den Erbprinzen, die Prinzessin Charlotte Amalie, und die königliche Schwestern.

Wenn man die Verbrechen der Staatsgefangenen nach den Ausdrücken dieser Predigt beurtheilet; so müssen solche von großer Wichtigkeit seyn, und sie werden ohne Zweifel von mir erwarten, daß ich von den Vergehungen der in Ungnade gefallenen hier etwas anführe, allein da mein

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Urthel zu voreilig seyn würde, indem die Richter noch mit Untersuchung der Papiere beschäftiget, und noch nicht einmahl ein summarisches Verhör gehalten ist: so werden Sie meinen zweyten Brief erwarten müssen, um von den Staatsverbrechen näher unterrichtet zu werden. Ich will also vor jetzo damit schließen, daß ich Ihnen von der Untersuchungscommission selbst, ihren bisherigen Verrichtungen, und den Personen, welche als die vornehmsten Werkzeuge bey der am 17ten Jenner vorgefallenen Veränderung von dem Könige außerordentlich belohnet und befördert worden, Nachricht ertheile, auch von den Lebensumständen derselben, der vornehmsten Personen des dänischen Hofes, und der Staatsgefangenen eine zuverlaßige Erzählung liefere.

Die Commission, welcher die Untersuchung der den Staasgefangenen beygemessenen Verbrechen anvertrauet worden, bestehet aus dem geheimen Rath, Kammerherren, Ritter des Danebrogordens, und Justitiarius des höchsten Gerichts, Freyherren Jonas Juel Wind, den Conferenzräthen, Gothard Albrecht von Braem, Ritter des Danebrogordens, Heinrich von Stampe, Ritter des Danebrogordens, Bolle Wilhelm von Lüxdorf, und Adolf Gothard Carstens, und den Staatsrathen, Doctor Friderich Christian Sevel, Peter Köfoed Anker, und Owe Guldberg, es sind solches die berühmteste Rechtsgelehrte, und meistentheils Mitglieder des höchsten Gerichts. Sie beschäftigen sich täglich einige Stunden, nämlich von 9 Uhr des Morgens bis Nachmittags um vier Uhr, mit Untersuchung der den Staatsgefangenen gehörigen und in ihren Behausungen weggenommenen Papiere, auf ihren Befehl müssen alle an die Gefangene einlaufende Briefe an das ge-

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40 heime Cabinet abgegeben werden, sie haben eine Verordnung unter dem 27sten Jenner 1772 bekannt machen lassen, daß alle diejenigen, welche Geld, Papiere, oder andere Sachen, die den Staatsgefangenen gehören, in Händen haben, solche binnen acht Tagen an die Commission abliefern sollen, und ich werde Ihnen von dem Ende ihrer Verrichtungen in meinem nächsten Briefe Nachricht geben.

Ich wende mich nunmehr zu den ausserordentlichen Beförderungen, welche der König, um das Andenken dieses merkwürdigen Tages aufzubehalten, und die treuen Dienste der dabey gebrauchten Personen zu belohnen, vorgenommen hat.

Der Generallieutenant von dem Fußvolk, Ritter des Danebrogordens, auch Deputirter im Generaliräts- und Commissariascollegio, Schack Carl, des heiligen römischen Reichs Graf von Ranzau Ascheberg, ward zum General en Chef von dem Fußvolk, der Generalmajor von der Reuterey, und Chef des seelandischen Dragonerregiments, Hans Heinrich von Eichstedt, zum General der Reuterey, und Ritter des Danebrogordens, der Obrist und Chef des falsterschen Regiments zu Fuß, Christian Ludwig von Köller, zum Generallieutenant bey dem Fußvolk mit Beybehaltung seines Regiments und Ritter des Danebrogordens erkläret, wie denn auch unter dem 22sten Jenner 1772 der General von Eichstedt und der Generallieutenant von Köller zu Deputirten in dem königlichen Generalitäts- und Commissariatscollegio, letzterer auch zum königlichen Obergeneraladjudanten ernennet ward. Da auch der Generallieutenant von Köller mit der dänischen Naturalisation begnadiget zu

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werden verlanget: so ward ihm der alte dänische Nahme Banner beygeleget, und er unter dem Nahmen von Köller Banner naturalisiret. Von den Officiers, die zur Gefangennehmung gebrauchet worden, wurden folgende befördert:

Bey dem seelandischen Dragonerregiment wurden die Obristwachtmeister, Gottfried Christoph von Röpstorf, und Joachim Melchior Holthe von Carstenschiold, zu Obristlieutenants, die Hauptleute Carl Gotlieb von Gartz, Christian Wildenrath von Friboe, und Arnold von Falkenschiold, ein Bruder des in Verhaft geratheNen Obristen, zu Obristwachtmeisters, die Lieutenants Tielemann von Schenk, und Hans Heinrich von Schleemann zu Hauptleuten, der Lieutenant Friderich Conrad von Majol zum Capitainlieutenant. Bey dem falsterschen Regiment zu Fuß, die Obristwachtmeister, Christian von Perband, und Johann Christian von Trappau zu Obristlieutenants, die Hauptleute Ulrich Carl von Pingel, Carl Ludewig von Waltersdorf, Thomas von Malleville, und Detlev Ernst von Plessen zu Obristwachtmeistern, die Lieutenants Johann Gotlieb von Penecke, Christian Friderich von Bech, Ulrich Adolf Otto von Bülow, und Holger von Biörn zu Hauptleuten; bey des Kronprinzen Regiment zu Fuß der Obristwachtmeister, Carl Adolf von Röpstorf zum Obristlieutenant ernennet, nicht weniger dem Generalkriegscommissar Beringskiöld der Kammerherrnschlüssel, und dem Stadthauptmann zu Copenhagen, Treeld, und allen denen, welche nach ihm diese Stelle bekleiden werden, der Rang mit den Obristen zu Pferde und zu Fuß ertheilet.

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Ferner bestellete der König einen Cabinetsrath, der aus folgenden Mitgliedern bestand;

1) Der Erbprinz Friderich, 2) der geheime Rath, Graf von Thott, 3) der geheime Rath und General, Graf von Rantzau Ascheberg, 4) der geheime Rath von

Schack, 5) der Admiral von Römeling, 6) der General von Eichstedt, 7) der geheime Rath, Graf von Osten. Demnächst ward der Kammerjunker von Bülow zum Stallmeister, der Hofjunker und Rittmeister, Christian Ludwig von Kalkreut zum Reisestallmeister, und der Kammerherr von Krag zum Jägermeister, alles bey dem Hofstaat des Königs, und der Staatsrath George Nielsen zum Bibliothekarius der königlichen Handbibliothek ernennet, demnächst ward der Kammerdiener, Nicolaus Jessen, welcher schon zu Königs Friderichs des fünften Zeiten diese Stelle bekleidet, wegen der am 17ten Jenner 1772 bewiesenen rühmlichen Treue mit 2000 Thaler beschenket.

Ich kann meinen Brief nicht schließen, ohne der Menge von kleinen Schriften, mit denen Copenhagen bey Gelegenheit dieser Staatsveränderung überschwemmet worden, zu gedenken, und darunter die vorzüglichste beyzufügen, welche den gelehrten und wegen seiner Kenntniß in der Geschitkunde vorzüglich bekannten Conferenzrath Suhm zum Verfasser hat, zumal da selbige auch in Dänemark den grössesten Beyfall gefunden, und sowohl in den dänischen als deutschen Zeitungen, auch Adreßnachrichten, und besonders abgedruckt worden. Von den übel gerathenen Bildnissen des Grafen von Struensee in Holzschnitt, welche denselben in Ketten zu Pferde und zu Fuß, mit Sinnsprüchen ge-

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zieret, auf verschiedene Art vorstellen, werden Sie wohl keinen Abdruck verlangen. Diese Zeichen des öffentlichen Hasses reitzen ihre Aufmerksamkeit nicht. Jedoch ein Distichon kann ich nicht weglassen, das auf den Namen des Ministers anspielet,

Sic regi mala multa STRVENS SE perdidit ipfe.

Jam vinctus claustris, qui modo victor erat.

welches in einer freyen UeberseHung ungefähr also lautet:

So hat derjenige, welcher dem Könige viel Böses zubereitete, sich endlich selbst ins Verderben gestürzet, und liegt nun der in Fesseln, welcher vor kurzem alles in allem war.

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44 Brief Des Conferenzraths Suhm an den König von Dänemark.

Lange genug waren Religion und Tugend unter die Füsse getreten, Redlichkeit und Ehrbarkeit schon zu lange aus

unsern Gränzen verwiesen. Doch bist du, o König! daran unschuldig. Eine schändliche Rotte niedriger Menschen hatte sich deiner Person bemeistert, den Zutritt zu dir allen Rechtschaffenen unmöglich gemacht; du sahest und hörtest nur mit ihren Augen und Ohren. Indessen dein Land in Thränen schwamm, Furcht und Schrecken allenthalben herrschete; indessen der Name der Dänen zum Schimpf geworden war, und man sich außerhalb Landes nicht dazu bekennen durfte; indessen die Patrioten betrübt standen, die Lander ausgesogen wurden, die Sonne des königlichen Hauses sich verfinsterte, und allen Ehrenschändern, Räubern, Gottesspöttern, Feinden der Tugend und Menschlichkeit Preiß gegeben wurde. Indessen alles dieses geschahe, warest du vergnügt, und glaubtest, daß alle vergnügt wären, und daß die Glückseligkeit her Unterthanen befördert werde. Gesegnet sey Juliane, erhoben sey Prinz Friedrich, Dank sey allen Patrioten, allen, die aus lautern Absichten die Binde von deinen Augen reissen, so dir zu sehen verwehrte, die dich und dein Reich gerächet, die ihr Leben für unsere Erlösung gewaget, die dir deine rechte und wesentliche Macht

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wiedergegeben haben. Und gewiß, es war recht hohe Zeit, denn ich sahe Bürger ihr Schwerdt gegen Bürger wetzen, sonst friedliche Menschen zum Mord erhitzt. Vielleicht wäre deine Residenz in wenig Tagen ein Opfer der Flamme und ein bedaurenswürdiger Steinhaufen geworden, und Dänemark und Norwegen wäre unter dem Könige, der ihr Wohl aufs eifrigste wünschte, unglücklich geworden. Siehe König die Freude in den Augen deiner Unterthanen, beschaue mit Nachdenken ihr Freudenfeuer, ihr freywilliges Freudenfeuer. Laß das Blut so vieler Könige, welches in deinen Adern rinnt, dein Herz erwärmen, selbst für dein Volk zu sorgen. So that Christian der vierte, so that Friderich der vierte. Verewigte Namen! Laß die Schmeichler dir nicht einbilden, daß du schon bist wie Sie, bemühe dich so zu werden. Von Gott und deinem Volk hast du die Macht der unumschränkten Regierung. Du bist auch Gott Rechenschaft schuldig, wie du sie gebrauchest. Eine schreckliche Macht, die Macht der unumschränkten Regierung. Je größere Macht, je größere Pflichten. Setze dieser Macht selbst Schranken, indem du Gott über dich erkennest, indem du auf das Beste deines Volks siehest, indem du würdige Männer erwählest, und du hast die würdigsten irt deinem Lande, indem du niemand verurtheilest, niemand absetzest, als nach dem Gesetz, indem du deine eigene Unterthanen am vorzüglichsten erwählest und erhebest. Laß uns deine Befehle wieder in unsrer geliebten Muttersprache hören, du bist ja ein Däne, und ich weiß, daß du dänisch reden kannst. Laß die fremde Sprache ein Kennzeichen des niedrigsten Verräthers seyn, der zu träge war, unsere Sprache zu lernen, und unserer so sehr spotte-

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te, als sich so sehr herunter zu lassen. Bezähme die Eigenmächtigen, und laß keinen am wenigsten durch öffentliche Gewalt Unrecht leiden, und wenn es auch die schlechtesten Menschen seyn solten. Laß die mit Unrecht abgesetzte und verwiesene zurück kommen, brauchbare Leute unter ihnen laß wieder Aemter bekleiden. Mache nicht schleunige Veränderungen, damit nicht die künftige Zeit werde wie die vorige. Laß nicht uralte Sachen untersuchen und aufheben, aber die neuen laß genau untersuchen. Züchtige diejenigen, die es möglich ist gnädig zu behandeln, sanftmüthig, aber die, so dich und uns entehret haben, strafe gerecht und ohne Verschonen. Laß die Denkmähler deines Vaters nicht verfallen. Schränke die kostbaren Lustbarkeiten ein. Untersuche genau die Schulden des Landes, und bezahle die rechtmässigen. Laß Norwegen, das treue tapfere Norwegen, seine Münze wieder sehen. Laß niemahls mehr seine Helden von deinem Throne verjagt werden, Helden, welche die sicherste Stütze des Throns sind. Vergiß nicht den Zustand der Banque und des Handels, und laß den letztern nicht mehr ein Ziel einiger wenigen Eigennützigen seyn. Ist es möglich, so schaffe die harten Schatzungen ab, welche deine Unterthanen drücken, wenigstens vertheile sie mit mehr Gleichheit. Mit Freuden will ich nach Vermögen den Theil tragen, der dem Armen auferleget wird. Denn wird das Land der Freyheit, der unumschränkten Regierung, der Freude, des Ueberflusses und der Sicherheit seyn, mehr noch als das freye Engeland selbst, wo eigennützige und niederträchtige Minister zwar nicht verhindern können, daß die Noth des Volks vor den König

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47 kommt, aber wo sie doch dessen Würkung hindern, wo sie sich unterstehen dürfen, die Fürsprecher des Volks, die für eine so heilige Sache reden, gefangen zu nehmen. Dänemark und Norwegen und die Fürstenthümer reden durch meinen Mund mit dir, o König, weder Heucheley noch Schmeicheley, weder Hofnung noch Furcht führen mir die Feder. Ich habe nicht niederträchtig noch oft dem einigen Minister meine Aufwartung gemacht. Niemahls habe ich den letzten Abschaum nur besucht, ihn gegrüsset, oder mich vor ihm gebeuget, niemahls habe ich mich als ein Bettler deinem Throne genähert. Der Vorsehung und meiner Frau danke ich dafür, daß sie mich in einen Stand gesetzt, worinn ich nicht nöthig habe, um etwas zu bitten. Höre oft Wahrheit aus meinem Munde, eine Wahrheit, von der man nichts Böses denken kann, eine Wahrheit, die fast immer von des Königs Thron ausgeschlossen wird. Fürchte Gott, liebe dein Volk, regiere selbst, vertraue deinem Bruder, so wollen wir dich auch nach diesem König Christian den grossen, den weisen, den guten nennen. Unser Vermögen,

unsre Kinder, unser Blut soll dir zu Dienste stehen. Für dich, für Juliane, für Friderich, für das Vaterland soll es fliessen. Dein königliches Haus, die Königreiche Dänemark und Norwegen werden denn stehen bis die Welt zerfällt. Wer so nicht denkt, ist kein Däne, kein Normann. Aber wer denkt anders als die zum Laster erkauften? Wer ehret und erhebet nicht die gefährliche aber ehrenvolle Nacht, die unsere Kette zerbrach, die uns wieder zu einem Volk macht? Herrliche Nacht! Künftige Homere und Vir-

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gile werden dich besingen. So lange dänische und nordische Helden sind, wird Julianens und Friederichs Ruhm währen, aber nicht vergrössert werden, denn das ist unmöglich. So wird denn die Welt eher vernichtet werden, als ihre Ehre vergehen wird. Ewiger Gott, der du herrschest über Könige, über Menschen und Welten, der du mit dem Hauch deines Mundes die Gottlosen zerstreuet und zernichtet hast, gieb uns Verstand und Herzen, deine weise Regierung einzusehen, deine Allmacht zu erkennen und deinen heiligen Gesetzen zu folgen. Gieb unserm Könige Kraft fest an dir

zu hangen. Laß es ihn einsehen, daß du sein König

bist, und er unser Vater. Es geschehe,

es geschehe.

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Zuverlaßige Nachrichten

von den

Lebensumständen

der

vornehmsten Personen

des königl. dänischen Hofes,

der Staatsgefangenen,

und

aller derjenigen, deren im vorstehenden Briefe

Meldung geschehen ist.

Nach alphabetischer Ordnung.

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Ahlefeld, Conrad Wilhelm, Graf von

Conrad Wilhelm, des heiligen römischen Reichs Graf von Ahlefeld, zu Langeland und Riringen, königlicher dänischer General der Reuterey, Ritter des Elephanten- Danebrog- und Union parfaite- Ordens, Kammerherr, Gouverneur der Residenzstadt Copenhagen , und des Schlosses Christianshafen, ist der zweyte Sohn des 1722 verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths und Oberstallmeisters, Carl Grafen von Ahlefeld, der ihn mit der 1755 verstorbenen Ulrike Antoinette, Tochter des Graffen Ulrich Friderich von Güldenlöw erzeuget hat. Er ist 1708 den 21sten September gebohren, und da sein mütterlicher Großvater des Königs Friderichs des dritten von Dänemark natürlicher Sohn gewesen, und als Generalfeldmarschall und Statthalter von Norwegen gestorben, er folglich aus einem ansehnlichen und vielgeltenden Hause entsprossen: so konnte es ihm nicht fehlen, auch bey Hofe sein Glück zu machen. Er wählete die Kriegsdienste, und bekam das Leibregiment Dragoner zu commandiren, ward hernach Kammerherr, 1753 im Julius Generalmajor, 1750 den 31sten Merz Ritter des Danebrog- und 1756 den 31sten Merz des Union parfaite- Ordens, 1755 im September erhielt

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52 er an des verstorbenen Feldmarschalls, Grafen von Schulenburg, Stelle, die ansehnliche Stelle eines Oberkriegssekretärs im Landetatgeneralcommissariat. 1758 den 31sten Merz ward er zum Generallieutenant, 1763 im Oktober zum Commendanten von Copenhagen, und 1766 von dem jetzigen Könige zum Vicepräsidenten des Kriegsraths, 1768 den 30sten Jenner aber zum Ritter des Elephantenordens ernennet. 1771 den 18ten Jenner verlohr er alle Kriegsbedienungen, und ward zum Oberlanddrost der Grafschaft Oldenburg erkläret. Er ist mit Wilhelmine, Tochter des königlichen dänischen Oberjägermeisters Friderich von Gramm vermählt, die ihm nebst mehrern Kindern zwey Söhne, Friderich Carl Christian Ulrich, und Ferdinand Anton Christian gebohren, davon der erstere Obrist, der letztere Hofjägermeister gewesen, beyde auch als königliche Kammerherren in Diensten gestanden, aber ihre Erlassung erhalten.

Berger, Christian Johann

Christian Johann Berger, königlicher dänischer Leibmedicus, Oberdirecteur des Friderichshospitals zu Copenhagen, Doctor der Arzeneygelahrheit, hat einige Jahre als Professor der Arzeneygelahrheit und der Hebammenkunst bey der Universität zu Copenhagen, und als Professor der Zergliederungskunst, bey der königlichen Mahler-Bildhauer- und Bauakademie zu Copenhagen in Diensten gestanden. Als aber der leibmedicus Struensee den Staatsangelegenheiten gewidmet ward, erhielt er auf dessen Empfehlung 1770 den 12sten Junius den Platz eines königlichen Leibarzts, ward 1771 zum Oberdirecteur des Friderichshospitals zu Copenhagen erkläret, und den 17 Jenner 1772 ein

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Staatsgefangener. Er darf mit dem wirklichen Staatsrath und Leibmedicus Johann Just von Berger nicht verwechselt werden.

Berger, Johann Kilian Just von

Johann Kilian Just von Berger, königlicher dänischer würklicher Staarsrath und Leibmedicus, ist der älteste Sohn Johann Samuel, edlen Herren von Berger, kaiserlichen Raths, königlichen preussischen Hofraths, und königlichen Großbrittanischen Leibmedicus, der ihn in erster Ehe mit Julianen Marien Speirmannin erzeuget hat.

Beringskiold, Thomas von

Thomas von Beringskiold, königlicher dänischer Kammerherr und Generalkriegscommiffarius, ist ein gebohrner Däne, und nur vor wenig Jahren in den Adelstand erhoben worden. Bey der 1772 vorgefallenen Veränderung erhielt er vorzügliche Gnadenbezeuguugen, er bekam ein jährliches Gehalt von 2000 Thalern, der König schenkte ihm über 20000 Thaler rückständige Kaufgelder von Mönchen Gütern, gab dessen ältesten Sohne dem Kammerjunker ein Jahrgeld von 1000 Thalern und dem zweyten eine Compagnie.

Bernsdorf, Johann Hartwig Ernst Graf von

Johann Hartwig Ernst, Graf von Bernsdorf, Hert zu Wotersen, Wedendorf, Rüting, Stintenburg, Lanken, Huntorf, Seefeld, und Bernstorf am

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Schaltsee, Ritter des Elephanten- und Danebrogordens, königlicher dänischer geheimer Rath des geheimen Conseils, Kammerherr, Obersecretär der deutschen Kanzley, und bey den auswärtigen Angelegenheiten, Deputirter im Generallandesöconomie- und Commerzcollegium, Präses des Armenwesens in Dänemark. Diese ansehnliche Bedienungen bekleidete er bis zu dem 15ten September 1770, an welchem Tage er ein königliches Handschreiben empfieng, das ihm die Erlassung seiner Dienste mit einem Gnadengehalt von 6000 Thalern ankündigte. Er begab sich darauf nach Hamburg, wo er so lange in Ruhe lebte, bis ihn der König von neuem ins Conseil berief. Er stammt aus einem alten adelichen niedersächsischen Geschlechte, und ist ein sehr reicher Herr. Der an dem churbraunschweigischen Hofe gestandene erste Staatsminister, Andreas Gottlieb Freyherr von Bernstorf, welcher 1726 in einem Alter von 78 Jahren verstarb, und von dem König George dem ersten von Großbrittanien mit Ehre und Reichthum überhäufet ward, war sein mütterlicher Großvater. Sein Vater, Joachim Engelke, auf Gartau, Wedentrof, Andorf & c. welcher des gedachten Staatsministers Schwiegersohn und einziger Erbe war, auch mit demselben zugleich in den Reichsfreyherrenstand erhoben ward, starb den 4ten Febr. 1737 als königlicher großbrittannischer und churbraunschweigischer Kammerhert und Kriegsrath, und ließ ihn nebst einer Schwester, Elisabeth Johannette Eleonore, welche 1709 den 22sten August gebohren war, und 1768 den 16ten Februar zu Copenhagen unvermählt starb, und einem Bruder als Erben seines beträchtlichen Vermögens, nachdem die Mutter demselben 1733 bereits im Tode vorgegangen war. Der Bruder Andreas Gottlieb, welcher mit ihm zugleich 1767 in den dänischen Grafenstand erhoben

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ward, starb als königlicher großbrittannischer Krieges- und erster Landrath, Landcommissarius im Fürstenthum Lüneburg, und Erbherr auf Gartau den 20sten August 1768 in einem Alter von 60 Jahren, und ließ von seiner 1762 verstorbenen Gemahlinn Dorothee Wilhelmine, Tochter des kaiserlichen Generalfeldmarschalllieutenants, Bechtold von Weitersheim, zwey Söhne, 1) Joachim Bechtold, welcher als churbraunschweigischer Kammerrath 1762 abgedanket, seit 1757 mit des churbraunschweigischen Staatsministers Ernst von Steinberg Tochter vermählt ist, und zu Gartau lebt, 2) Andreas Peter, der unten beschrieben ist. Der Staatsminister, von dem dieser Artikel handelt, ist häufig in Gesandschaften gebrauchet worden. Schon 1733 ward er an den königlichen polnischen und chursächsischen Hof zu Dreßden gesendet, wo er am 4ten Julius seine erste Audienz hatte. An diesem Hofe blieb er bis 1737, hatte den 17ten May seine Abschiedsaudienz, und begab sich nach Regensburg, um als holstein- glückstädtscher Reichstagsgesandter das dänische Interesse zu besorgen. Hier brachte er es durch seine Bemühungen so weit, daß das herzogliche Haus Holstein unter die fünf alternirenden altreichsfürstlichen Häuser aufgenommen ward. 1743 ward, er zu Regenspurg durch den Freyherrn von Bachof abgelö-, set, und gieng als Gesandter nach Frankreich, wo er 1744 anlangete und bis 1750 blieb, während, welcher Zeit ihm der König am 7ten Julius 1746 zu Bezeugung seiner Zufriedenheit den Danebrogorden ertheilte. Als 1750 der vielgeltende Staatsminister, Graf von Schulin, mit Tode abgieng, ernennete ihn der König zum geheimen Rath im geheimen Conseil, welche ansehnliche Würde er bis ins 21ste Jahr mit vielem Ruhm bekleidet. Gr verließ nunmehro Paris, und nahm im May 1750 von seiner neuen Würde

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Besitz. Er ward nachhero auch Deputirter im Generallandöconomie- und Commerzcollegio, und erhielt 1752 den Elephantenorden, 1762 aber die Oberaufsicht über das ganze Armenwesen in Dänemark. Um dieses letztere machte er sich dadurch ganz besonders verdient, daß durch seine Veranstaltung eine Armencasse zu Verpflegung der Nothleidenden errichtet, und in Copenhagen ein großes Armenhaus, auf dem amalienburger Platze, zu welchem er am 24sten Julius 1766 im Namen des Königs den Grundstein legte, erbauet ward. Als der jetzige König 1766 zur Regierung kam, hatte er die Ehre, als ältester geheimer Rath des Conseils denselben öffentlich als König von dem Balcon des Schlosses zu Copenhagen auszurufen, und ward von demselben eben so gnädig, als von Christian dem sechsten und Friderich dem fünften angesehen, wie er ihm denn bald nach Antritt seiner Regierung die einträgliche Direction der öresundischen Zollkammer übertrug. 1767 ven 14ten December erhob ihn der König mit seinem Bruder und zwey Bruders Söhnen in den dänischen Grafenstand, und 1768 begleitete er den Monarchen auf der Reise durch Deutschland, Holland, Engelland und Frankreich. Der dänische Staat verehret in ihm einen eben so großen Staatsmann als Menschenfreund. Er ist es, der zur Aufnahme des Landbaues und Bauerstandes den Vorschlag that, und ausführen half, den Bauern die Leibeigenschaft zu erlassen, und ihnen das Eigenthum der Höfe, die sie besitzen, zu schenken. Seine würdige Gemahlinn, Charitas Emilie, eine Tochter des 1761 im August verstorbenen großfürstlichen russischen geheimen Raths von Buchwald, mit welcher er sich am 27sten December 1751 zu Fiurenthal vermählt, hat ihm keine Kinder geboren, und trägt seit dem 31sten Merz 1754 den dänischen Orden del' Union parfaite.

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Bernsdorf, Andreas Peter Graf von

Andreas Peter Graf von Bernsdorf, königlicher

dänischer geheimer Rath, Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, erster Deputirter im Generalzollkammercollegio, ist der zweyte Sohn des Grafen Andreas Gotlieb, folglich ein Bruderssohn des geheimen Rahts im Conseil, und seit dem 3 December 1762 mit der damaligen Staatsdame der verwitweten Königinn Sophie Magdalene, Henriette Friderike, Gräfinn von Stolberg, Tochter des verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths und Oberhofmeisters gedachter Königin, Christian Günther, Reichsgrafen von Stolberg vermählt, die ihm verschiedene Kinder gebohren. Nachdem er als Kammerherr in dänische Dienste getreten, stieg er nach und nach immer von einer Ehrenstelle zur andern. Der jetzige König ernennete ihn zum geheimen Racte und Ritter des Danebrogordens, 1771 aber verlohr er durch Aufhebung der Generalzollkammer seine Bedienung.

Braem, Gothard Albrecht von

Gothard Albrecht von Braem, königlicher

dänischer Conferenzrath, Ritter des Danebrogordens, Beysitzer im höchsten Gericht, ist ein gebohrner Däne, und als ein großer Rechtsgelehrter bekannt. Er hat alle untere Stufen der Justizbedienungen durchgegangen, bis er endlich 1763 Conferenzrath, und 1769 den 22sten Julius Ritter des Danebrogordens geworden.

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Brand, Envold Graf von Envold, oder Ewald Graf von Brand, königlicher

dänischer geheimer Rath, Oberkleiderverwahrer, und Ritter des Mathildenordens, ist ein Sohn des verstorbenen königlichen dänischen Conferenzraths von Brand, und seine Schwester seit 1759 mit dem Kammerherren, Christian Heinrich von Beulwitz, Amtmann zu Steinburg vermählt. Er hat sein Glück in Hofbedienungen gemachet, 1755 den 15ten Junius ward er Hofjunker, hernach Kammerjunker, endlich 1769 den 2sten Julius Kammerherr. 1771 gab ihm die regierende Königinn den Mathildenorden. Der König aber gab ihm die Aufsicht über die Schauspiele, in welchem Posten er sich des Monarchen vorzügliche Gnade erwarb, welches sich dadurch zu Tage legte, daß er im Julius 1771 zugleich mit dem Grafen von Struensee in den dänischen Grafenstand erhoben, hernach zum Oberkleiderverwahrer, und geheimen Rath, mit Beylegung des Titels Excellenz erkläret ward. Er war ein vertrauter Freund des Cabinetsministers, Grafen von Struensee, der auch sich als seinen eifrigen Beförderer bey allen Gelegenheiten bewiesen hat.

Bülow, Friderich Ludwig Ernst

Freyherr von

Friderich Ludwig Ernst Freyherr von Bülow, königlicher, dänischer Kammerherr Generaladjudant und Stallmeister, Ritter des Danebrogordens, ist ein Schwiegersohn des königlichen dänischen Admirals, Christian Conrad Grafen von Danneskiold- Laurwigen, dessen älteste Tochter, Anne Sophie, seit dem 10 Decem-

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ber 1762 desselben Gemahlinn ist, von welcher eine im Jenner 1770 gebohrne Tochter am Leben ist. Nachdem er die niedern Hofchargen durchgegangen, ward er Kammerherr, 1768 den 11ten Februar Generaladjudant, den 1sten Merz 1768 Stallmeister, und den 7 April 1769 Ritter des Danebrogordens. Er begleitete den König auf desselben im Jahr 1768 vorgenommenen großen Reise, und war einer von dessen Lieblingen. Bey der am 17ten Jenner 1772 vorgefallenen großen Veränderung bekam er Arrest im Hause, erhielt aber bald darauf Erlaubnis, sich mit der Gemahlinn nach dem Holsteinischen auf die Güter zu begeben.

Daneskiold Samsoe, Friderich Christian

Graf von

Friderich Christian, Graf von Danneskiold Samsoe, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath und Kammerherr, Ritter des Danebrog- und Union parfaite- Ordens, auch ehemaliger erster Director des Generalpostamts, ist der älteste Sohn des 1728 verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths, Christian Grafen von Danneskjold Samsoe, und Conradinen Christianen, Tochter Nicolaus Grafen von Frys zu Frysenburg, welche 1723 gestorben, und ihn 1722 den 5ten Jenner zur Welt gebohren hat. Sein Großvater, Christian Güldenlöw, Graf von Samsoe, war ein Sohn Christian des fünften, Königs von Dänemark, und Sophie Amalie, Gräfinn von Samsoe, folglich stammt er aus königlichen Geblüte her. Er trat zeitig in Dienste, ward Ritmeister, 1740 Kammerherr und Obristlieutenant der Reuterey, hiernächst Oberpostdirector, 1749

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Ritter des Danebrogordens, 1758 geheimer Rath, 1763 Ritter des Union parfaite- Ordens, 1766 geheimer Conferenzrath, und 1771 im Jenner seiner Dienste als erster Director des Generalpostamts, welches eine ganz andere Einrichtung bekam, in Gnaden entlassen. 1749 vermählte er sich mit Nicolaine, Tochter Christian von Rosenkranz, königlichen dänischen geheimen Raths und Amtmann zu Nyborg, welche ihm 1756 einen Sohn, Namens Christian Nicolaus gebohren, am 7ten Februar 1771 verstorben, und seit 1756 den Orden de l’ Union parfaite trug.

Eichstedt, Hans Heinrich von

Hans Heinrich von Eichstedt, königlicher dänischer General der Reuterey, Ritter des Danebrogordens, Deputirter des Generalitäts- und Commissariatscollegii, Chef des seeländischen Dragonerregiments, hat von Jugend auf in Kriegsdiensten gestanden. 1759 ward er Obrister, und stand bey dem zweyten jütländischen Kürassierregimente. 1763 aber ward er bey das seeländische geworbene Dragonerregiment gesetzet, 1766 zum Chef desselben statt des abgegangenen Generalmajors, Grafen von Holck, und 1769 den 22sten Julius zum Generalmajor der Reuterey ernennet. Endlich bahnte ihn der Vorfall vom 17ten Jenner 1772 den Weg, sich die Würde eines Generals der Reuterey zu erwerben, und die Stuffe als Generallieutenant zu überspringen. Er ist ein Mann von einigen und 50 Jahren, und soll sein Vater hessendarmstädtscher Obrister gewesen seyn.

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Falkenschiold, Seneca Otto von

Seneca Otto von Falkenschiold, königlicher dänischer Kammerherr, Obrister des dänischen Leibregiments, und Generaladjutant, auch Deputirter im Generalitäts- und Commissariatscollegio, ist ein Sohn des verstorbenen königlichen dänischen Obristen gleiches Namens, und ein noch junger Mann, hat ehedem unter dem Husarenregiment als Cornet gedienet, ist hernach Hauptmann des delmenhorstschen Regiments zu Fuß, und endlich 1768 den 27sten May königlicher Generaladjudant geworden. 1770 bekam er Erlaubniß, dem Feldzuge gegen die Türken als Freywilliger bey dem russischen Heer beyznwohnen, und that sich bey der Eroberung von Bender und andern Gelegenheiten ungemein hervor. 1771 kam er aus dem Feldzuge nach Copenhagen zurück, und ward im Jenner zum Kammerherrn, den 13ten Febr. zum Obristen des dänischen Leibregiments, und im November zum Deputirten des Generalitäts- und Comissariatscollegii ernennet. Der Graf von Struensee war sein besonderer Freund, und dessen Fall zog den seinigen nach sich. Wäre jener länger am Staatsruder geblieben: so würde der Obrist von Falkenschiold gewiß Vicepräsident im Kriegescollegio geworden seyn. Der Obristlieutenant des seeländischen Dragonerregiments, Arnold von Falkenschiold ist sein leiblicher Bruder.

Fisker, Heinrich

Heinrich Fisker, königlicher dänischer Contreadmiral, und Chef der zweyten Division Seevolk, ist ein verdienter Seeofficier, der von unten auf gedienet, und 1769 Contreadmiral geworden ist. Er war Beysitzer im

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See- Etatsgeneralcommissariat, verlohr aber 1770 diese Stelle.

Gaehler, Peter Elias von

Peter Elias von Gaehler, königlicher dänischer General des Fußvolks, Ritter des Danebrog- Union parfaite - und Mathildenordens, Deputirter im Generalitäts- und Commissariatcollegio, ist ein Sohn Caspar von Gaehler, welcher als königlicher dänischer Staatsrath und Generalkriegscommissarius in den Herzogthümern Schleswig und Holstein 1759 gestorben ist. Er that seine ersten Dienste bey der Leibgarde zu Fuß, ward Generaladjudant des Königs und Hauptmann der Garde, 1747 Obrister von dem Fußvolk, 1758 den 21sten Merz Generalmajor, 1760 im April Generalquartiermeister, 1763 den 31sten Merz Ritter des Danebrogordens, 1766 Vicecommendant von Glückstadt, 1767 Mitglied des Kriegsdirectorii, 1769 den 29sten Jenner Ritter des Union parfaite- Ordens, 1770 Mitglied der Conferenz, welche in den Platz des geheimen Conseils errichtet ward, und 1771 des Mathildenordens Ritter. Er ist ein leiblicher Bruder des geheimen Raths und Oberpräsidenten zu Altona, Sigmund Wilhelm von Gähler. 1772 ward er ein Staatsgefangener.

Gähler, Sigmund Wilhelm von

Sigmund Wilhelm von Gähler, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Danebrogordens, Oberpräsident der Stadt Altona, ist der ältere Bruder des Generals, hat sich durch seine Gesandschaft nach Constantinopel, wo er bis 1759 gestanden, verdient gemachet, 1767

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den 22sten November den Danebrogorden, und 1768 im May die Würde eines geheimen Raths erhalten.

Germain, Ludwig Graf von Saint

Ludwig Graf von Saint Germain, königlicher dänischer Generalfeldmarschall, des Elcphantenordens Ritter, ist ein gebohrner Franzose, und katholischer Religion. Seine erste Kriegesdienste hat er in Frankreich gethan, als Lieutenant gieng er aus französischen in pfälzische, und aus diesen in churbayersche Dienste. In dem wegen der östreichischen Erbfolge entstandenen Kriege hat er als bayerscher Obrister des öttingischen Dragonerregiments bey vielen Gelegenheiten sich hervorgethan. Kaiser Karl der siebente ernennete ihn 1743 zum Generalfeldwachtmeister der Reuterey, Und 1744 zum würklichen Kämmerer, 1746 verließ er abermahls die churbayerschen Dienste, und trat als Marchal de Camp von neuen in französische, errichtete ein nachmals wieder untergestecktes deutsches Regiment von zwey Bataillons, ward 1748 im December zum Generallieutenant, und 1751 zum Comthur des militärischen Ludwigordens ernennet. 1760 verließ er wegen eines gewissen Misvergnügens die französischen Dienste zum zweytenmahle, und trat 1761 als Generalfeldmarschall und Präsident des neu errichteten Kriegscollegii in dänische. König Friderich der fünfte würdigte ihn einer ganz vorzüglichen Gnade, gab ihm einen Gehalt von 14000 Thalern, schenkte ihm 1762 das schöne Gut Silleröe, und gab ihm den Elephantenorden. Im Jahr 1767 gieng er mit einem Gnadengehalt von 7000 Thalern, die er auch außer Landes zu verzehren Erlaubniß erhielt, nach Worms, kam aber 1770 wieder nach Dänemark zurück. Seine Gemahlinn ist eine

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64 von der Osten, deren Bruder Carl Joseph Freyherr von der Osten noch als churpfälzischer Generalmajor lebet, sie ist 1764 von der verwittweten Königinn mit dem Orden de l’ Union parfaite begnadiget worden. Er befindet sich jetzo in einem Alter von etlichen und 60 Jahren, ist einer der besten Generals unserer Zeit, hat seit 1733 den Feldzügen mit Ruhm beygewohnet, und wird von den Soldaten ungemein geliebt, weil er sich nicht allein sehr leicht von ihnen sprechen lässet, sondern auch vorzüglich für sie sorget.

Gramm, Carl Christian von

Carl Christian von Gramm, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Oberjägermeister, Ritter des Elephantenordens, stammet aus einem der ansehnlichsten dänischen adelichen Geschlechter her, und ist auch durch seine Verheiratung mit einem der grössesten Häuser in Dänemark verwandt, indem seine Gemahlinn Bertha Christina, welche er sich 1752 beygeleget hat, eine Tochter des verstorbenen dänischen geheimen Conferenzraths, Grafen Christian Frys von Frysenburg ist. Er hat von Jugend auf in Hofdiensten gestanden, und ist ein Mann von 70 Jahren. Zuerst ward er Kammerjunker, bald darauf Hofjägermeister, 1735 Kammerherr, 1741 den 28sten November Ritter des Danebrogordens, und 1752 des Union parfaite-Ordens, 1763 den 31sten Merz geheimer Conferenzrath, und 1768 den 30sten Jenner Ritter des Elephantenordens. 1771 verlohr er den grössesten Theil seiner Einkünfte, bekam aber einen stehenden Gehalt wegen beynahe 40 Jahr treugeleisteter Dienste.

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Gude, Claus Heinrich von

Claus Heinrich von Gude, königlicher dänischer Generalmajor von dem Fußvolk, und gewesener Commendant zu Copenhagen, hat von Jugend auf in Kriegsdiensten gestanden, und lange Zeit bey dem kronprinzlichen Regimente zu Fuß, hernach bey dem holsteinschen Regiment und endlich bey den landcadets gestanden, bey welchen er 1760 im December Obrister ward. 1764 ward er Chef von dem Regimente der Königinn zu Fuß, 1766 Generalmajor des Fußvolks, und zugleich als Chef zu den Landcadets gesetzt. 1771 den 16ten December aber zum Commendanten von Copenhagen ernennet, welche Stelle er 1772 bey der großen Veränderung verlohr, in seinem Hause Arrest bekam, desselben aber bald wieder entlassen ward.

Guldberg, Owe

Owe Guldberg, königlicher dänischer Staatsrath und Cabinetssekretär, auch Kassirer des Erbprinzen Friederich, ist ein gebohrner Däne, hat einige Zeit als Professor der Beredsamkeit und Geschichte auf der Ritterakademie zu Soroe gestanden, und die Gnade gehabt, den Erbprinzen Friederich als Informator zu unterweisen, hernach ward er am 14ten May 1770 zum Staatsrath, und 1772 im Jenner zum Cabinetssekretär und Kassirer des Erbprinzen Friderichs ernennet.

Hansen, Ohle

Ohle Hansen, königlicher dänischer Contreadmiral und Chef der ersten Division Seevolk, ist ein gebohr-

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ner Däne, und hat von Jugend auf bey dem Seestaat Dienste geleistet. 1752 ward er Hauptmann eines Kriegsschiffs, hernach 1758 im December Commandeurcapitain, und 1769 den 3ten Merz Contreadmiral, im May Chef von der ersten Division Seevolk, und 1770 Mitglied des Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegii. 1772 ward er bey dein Fall des Cabinetsministers, Grafen von Struensee, ein Staatsgefangener.

Harboe, Ludwig

Ludwig Harboe, Bischof über Seeland, Generalkircheninspector, und Beichtvater des Königs, Mitglied der Societät der Wissenschaften zu Copenhagen, ist ein sehr gelehrter Mann, der die hohe und einträgliche Würde, mit welcher er bekleidet ist, gewiß verdienet. Er ward dem alten Bischof von Seeland, Peter Hersleb, in den letzten Jahren seines Lebens zum Beystand gegeben, und bekam die Anwartschaft auf dieses Bisthum, daher er auch nach dessen am 4ten April 1757 erfolgten Absterben sein Nachfolger ward.

Haxthausen, Gregorius Christin Graf von

Gregorius Christian Graf von Haxthausen, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Danebrogordens, Kammerherr, Deputirter im Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegio, ist der älteste Sohn Christian Friderichs Grafen von Haxthausen, welcher 1741 im Jenner als Oberlanddrost von Oldenburg gestorben, und im Jahr 1736 die dänische Grafenwürde zuerst auf sein Haus gebracht hat. Er widmete sich sehr jung dem Dienst bey

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Hofe, ward 1749 den 28sten November Kammerjunker, hernach Kammerherr, 1758 den 29sten Jenner geheimer Rath, 1763 im September Deputirter im Admiralitäts- und Generalcommissariatscollegio, Ritter des Union parfaite- und im August 1766 Ritter des Danebrogordens. Er hat sich zweymal vermählt, seine erste Gemahlin war eine Schwester des jetzigen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Adolf Siegfried Grafen von der Osten, und als sie 1758 den 1sten April mit ihm vermählt ward, Hofdame der Königin Juliane Marie. Nach dem Absterben derselben vermählte er sich 1767 den 18ten August mit der Hofdame der jetzigen Königin, Anne Elisabeth von Juel, welche ihm am 16ten Junius 1769 einen Sohn, Christian Owe gebohren.

Hesselberg, Hanß Jacob Henning von

Hans Jacob Henning von Hesselberg, königlicher dänischer Obristlieutenant des Fußvolks und bey dem Landcadettencorps, ist ein gebohrner Holsteiner, hat ehedem unter dem kronprinzlichen Regimente zu Fuß als Lieutenant gedienet, von dem er zu den Cadets gesetzet worden, 1772 ward er ein Staatsgefangener.

Holck, Friderich Wilhelm Conrad

Graf von

Friderich Wilhelm Conrad Graf von Holck, zu Holckenhafen, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Hofmarschall, Oberkleiderverwahrer, Ritter des Danebrogordens, stammt aus einem ursprünglich schleswigischen

vom Kaiser Ferdinand dem zweyten in den

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68 Reichs, und von König Friderich dem fünften in

den dänischen Grafenstand erhobenen Geschlechte her. Heinrich Holck, kaiserlicher Feldmarschall, war es, der den Reichsgrafenstand auf sein Haus brachte. Der Graf, von dem ich rede, ist ein Sohn des Grafen Christian Christoph von Holck, der als königlicher dänischer Generalmajor der Reuterey und Chef des gutischen Kürassirregiments abgedanket hat, war erst Page bey dem König Friderich dem fünften, ward hernach Kammerjunker, und endlich 1767 im December Hofmarschall des jetzigen Königs, 1768 Ritter des Danebrogordens, 1769 im Jenner Oberkleiderverwahrer. Er begleitete den König auf der Reise in fremde Länder, 1771 verlohr er die Stelle als Hofmarschall und Oberkleiderverwahrer, und verließ den Hof. Er ist zweymal vermählt gewesen, die Tochter des verstorbenen königlichen dänischen Stiftamtmanns von Stockfleth, Christiane, eine Stieftochter des geheimen Raths, Caspar Heinrich von Storm ward den 20sten April 1768 seine erste Gemahlin, nach deren Absterben vermälte er sich den 28sten September 1769 zum zweytenmal mit Juliane Marie Gräfin von Daneskiold Laurwiegen, Tochter des königl. dänischen Admirals, Christian Conrad Grafen von Danneskiold Laurwiegen, mithin ist er ein Schwager des Stallmeisters Freyherrn von Bülow , welcher 1772 bey der großen Veränderung in Arrest, aber bald wieder in Freyheit kam.

Holk Gustav Graf von

Gustav Graf von Holck königlich dänischer geheimer Rath, zweiter Deputirter des Finanzcollegii, Oberschenk, Kammerherr, und Ritter des Danebrogordens, ist der leibliche Bruder des vorhergehenden, und seit dem 18ten

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Merz 1763 mit Sophie Luise Gräfin von Ahlefeld Eschelsmark, damaligen Hoffräulein der Königin Juliane Marie, vermählt. Er fing als Page des Königs seinen Dienst an, ward 1755 Kammerpage des damaligen Kronprinzen, jetzigen Königs, darauf Kammerjunker desselben. 1766, als der König zur Regierung kam, Oberschenk, 1768 im Jenner Ritter des Danebrogordens, bald darauf Deputirter im Finanzcollegio, und geheimer Rath. Auf den inn- und ausländischen Reisen des Königs war er desselben beständiger Begleiter. Als aber im September 1770 der Graf von Bernsdorf seine Erlassung erhielt, verlohr er auch die Stelle als Deputirter zu den Finanzen, und verließ den Hof, an welchem er bis dahin, als ein Liebling des Königs, in großen Ansehen gestanden hatte. Der geheime Conferenzrath von der Lühe, ist mit seiner Schwester, Margaretha, Gräfin von Holck, vermählt, und hatte mit ihm fast zu gleicher Zeit gleiche Schicksale, da ihm die Oberpräsidentenstelle zu Copenhagen genommen ward.

Holstein Lethraborg, Christian Graf von

Christian Graf von Holstein Lethraborg, königlicher dänischer geheimer Rath, Kammerherr, Oberhofmeister, auch Oberstallmeister der regierenden Königin, Ritter des Danebrog- und Union parfaite- Ordens, Beysitzer im höchsten und Hofgerichte, auch Lehenssekretär, ist der einzige Sohn des 1763 verstorbenen königlichen dänischen geheimen Raths im Conseil, und Obersekretärs der dänischen Kanzley, Johann Ludwig, Grafen von Holstein, welcher 1750 den 31sten Merz für sich und seine Nachkommen in den dänischen Grafenstand erhoben worden. Seine be-

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70 reits 1756 verstorbene Mutter, Hedwig, eine Tochter des dänischen Staatsraths, Christian von Windt, brachte ihn 1735 den 10ten May zur Welt. Nach zurückgelegten akademischen Jahren widmete er sich dem Hofdienst, ward 1755 Kammerherr, und bald darauf Beysitzer im höchsten und Hofgerichte, auch Kanzleycollegio, Lehnssecretär, und Director im Generalpostamte. 1763 ward er Deputirter im Generalcommissariatscollegio, 1766 den 8ten November bekam er den Danebrog- und bald darauf den de I’ Union parfaite- Orden. Er ward auch 1768 den 20sten Jenner geheimer Rath, und im Merz eben des Jahres Oberhofmeister der Königin. Als im Jenner 1771 mit dem Generalpostdirectorio die bekannte Veränderung vorfiel, verlohr er die in demselben bekleidete Stelle, blieb aber Oberhofmeister der Königin. 1757 den 20sten August vermählte er sich mit der Gräfin, Tochter des königlichen dänischen geheimen Conferenzraths, Grafen Conrad Detlev von Reventlau, welche aber am 1sten Merz 1762 im 23sten Jahre verstarb, nachdem sie ihm folgende Kinder gebohren: 1) Friederike, gebohren den 27sten October 1758. 2) Johann Ludwig, gebohren den 5ten Merz 1760, starb den 24sten December 1767. 3) Dorothee Christiane,

gebohren den 13ten Februar 1762, starb den 15ten November 1767. Im Jahr 1769 vermählte er sich zum zweytenmahl am 9ten Merz mit der Freyfräulein Charlotte Elisabeth Henriette von Inn und Kniphausen, damaligen Hofdame der Königin Caroline Mathildis, welche ihm am 7ten Februar 1770 einen Sohn, Johann Ludwig Carl gebohren hat. Von seinen beyden jüngern Schwestern ist Charlotte Amalie mit dem königlichen dänischen geheimen Conferenzrath, Christian Detlev Grafen von Reventlau,

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und Elisabeth mit dem gleichfals königlichen dänischen geheimen Rath, und Amtmann über Wordingborg- Amt, Heinrich von Brockenhuß, vermählt.

Holstein Holsteinburg, Ulrich Adolf

Graf von

Ulrich Adolf Graf von Holstein Holsteinburg, königlicher dänischer Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, und Oberpräsident von Copenhagen, ist der älteste Sohn des 1760 verstorbenen geheimen Conferenzraths, Christian Detlev Grafen von Holstein zu Holsteinburg. Seine 1750 verstorbene Mutter, Catherine Elisabeth, eine Tochter des Obristen Johann Joachim von Holstein, brachte ihn 1731 den 4ten Februar zur Welt. Nachdem er Kammerjunker gewesen, ward er Kammerherr, und 1762 zum Gesandten an den Mecklenburgbraunschweigischen Hof ernennet, 1767 verlohr er diese Stelle, und ward Amtmann in Tundern, 1768 auch mit dem Danebrogorden begnadiget. 1770, als das Magistratscollegium zu Copenhagen geändert ward, bekam er die Würde als Oberpräsident desselben, und trat hingegen die Amtmannsstelle zu Tundern an den geheimen Rath von Scheel ab. Bey der im Jenner 1772 erfolgten Veränderung ward der geheime Rath von Scheel wieder zurückgerufen, und der Graf von Holstein hingegen als Amtmann nach Tundern gesendet. Er ist seit 1763 mit Amalie, einer Tochter des großfürstlich- holsteinischen Conferenzraths, Schack von Buchwald, vermählt, welcher die Königin im Jahr 1771 den neu gestifteten Mathildenorden ertheilte. Seine beyde Schwestern, Christine Sophie, Witwe des königlichen dänischen Landraths, Friedrich von Ru-

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mohr auf Ostergaard, und Emilie Charlotte Louise, Gemahlinn des königlichen dänischen Obristlieutenants, Jacob Friderich von der Osten, leben gleichfals noch. Ich muß bey dieser Gelegenheit bemerken, daß die Grafen von Holstein mehrentheils verwechselt werden. Die Gafen auf Lethraborg sind von der neuen Linie, welche Friderich der fünfte erst in den dänischen Grafenstand erhoben, die Grafen Holstein zu Holsteinburg aber sind schon von dem Könige Friderich dem vierten in den Grafenstand erhoben, und die Grafschaft Holsteinburg für sie zur Lehngrafschaft gemachet worden. Ulrich Adolf, welcher 1737 gestorben, und königlicher dänischer Großcanzler gewesen, hat diese Erhebung als ein Liebling des gedachten Königs bewürket, und war der Großvater des Oberpräsidenten zu Copenhagen, von dem dieser Artikel handelt.

Huth, Heinrich Wilhelm von

Heinrich Wilhelm von Huth, königlicher dänischer General des Fußvolks, Ritter des Danebrogordens, Chef des Artillerie- und Ingenieurcorps, ist aus Schleusingen in Hessen gebürtig, und bürgerlicher Herkunft, hat aber durch Verdienste sich den Adelstand erworben, und ist ein eben so geschickter Bau- als Feuerwerksmeister, wie er denn unter der Oberaufsicht des jetzigen landgräflichen hessencasselschen würklichen geheimen Sraatsministers, Jacob Friderich Weitz Freyherren von Eschen, des berühmten Wilhelmsthals bey Kassel Baumeister gewesen ist. Er stand erst in heffenkasselschen Diensten, diente bis zum Obristen, trat 1762 in churbraunschweigische, ward 1762 den 30sten April zum Generalmajor und Chef des Ingenieurcorps ernennt, verlies aber im folgenden Jahre diese

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Dienste, erhielt 1763 den 25sten Februar die gesuchte Erlassung, trat in hessenhanauische Dienste, aus diesen aber 1766 in königl. dänische Dienste als Generallieutenant, wozu er den 26sten Februar 1766 ernennet ward. In eben dem Jahre erhielt er den 7ten Julius den Danebrogorden, ward auch im September Mitglied des hohen Kriegsraths. 1772 den 17ten Jenner ward er zum General des Fußvolks ernennet. Im letztem Kriege hat er bey allen Gelegenheiten, besonders in der Belagerung von Kassel, Münster, der Schlacht bey Minden & c. unleugbare Proben seiner Einsicht und Tapferkeit abgeleget.

Kaas, Friederich Christian von

Friederich Christian von Kaas, königlicher dänischer Contreadmiral, Ritter des Danebrogordens, wie auch Kammerherr, ist ein Sohn des noch lebenden königlichen dänischen Generals der Reuterey, Heinrich Bielke Kaas, und hat von Jugend auf bey dem Seewesen Dienste geleistet. 1758 ward er Commandeurhauptmann der Flotte, und 1769 Contreadmiral, auch den 29sten Jenner 1769 mit dem Danebrogorden begnadigt. 1770 ward ihm der Oberbefehl über die Flotte, welche Algier bombardiren muste, anvertrauet.

Köller Banner, George Ludwig von

George Ludwig von Köller Banner, königlicher

dänischer Generallieutenant von dem Fußvolk, Chef des falsterschen Regiments, Obergeneraladjudant des Königs, Ritter des Danebrogordens, Deputirter im Generalitäts- und Commissariatscollegio, ist aus einem alten

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adelichen pommerschen Geschlechte entsprossen, aber im Jahr 1729 in Hessen gebohren. Sein Vater, Joachim Christoph von Köller ward 1690 zu Reckow in Pommern gebohren, studirte zu Halle, und gieng 1709 in hessencasselsche Dienste, wohnte dem wegen der spanischen Erbfolge entstandenen Kriege unter den heßischen Völkern mit Ruhm bey, verheiratete sich mit einer gebohrnen von Zollin, und starb 1732 als heßischer Hauptmann zu Hanau, Aus dieser Ehe sind folgende drey Söhne gebohren worden.

1) Friederich August, gebohren 1717, hessencasselscher Obrister, hat von Jugend auf in diesen Diensten gestanden, und dem Kriege von 1756 bis 1763 rühmlichst beygewohnet. Seine erste Gemahlin, eine gebohrne von Horn, hat ihm keine Kinder gebohren, mit der zweiten, einer gebohrnen Hutten von Stolzenberg, aber hat er 3 Söhne gezeuget, welche George, Ludewig und Maximilian heissen, auch sämtlich zu Kriegsdiensten bestimmet sind.

2) Alexander Franz, war 1720 in Hessen gebohren, und starb 1760, war hessencasselscher Obrister, Kammerherr, und Oberhofmeister der drey Prinzen George Wilhelm, Carl und Friedrich von Hessencassel, hatte von 1741 bis 1758 den Feldzügen in Bayern, Braband, Schotland, und am Rheinstrom beygewohnt, und verschiedene harte Wunden empfangen, die ihn in der Hälfte seiner Tage ins Grab gelegt. Er war mit einer von Exterde aus dem Hause Herminghausen in der Grafschaft Lippe vermählt, und hinterließ einen Sohn Ernst Ludwig. 3) George Ludwig, gebohren in Hessen im Jahr 1729, hat in den Feldzügen in Bayern, Brabant und am Rhein, auch gegen die schottischen Aufrührer von 1743 bis 1760 unter den hessischen Völkern seine Tapferkeit bewiesen, und hernach diese Dienste verlassen, und unter dem dänischen Regiment von

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75 Falster Fusvolk, anfänglich die Obristlieutenants, 1768 aber die Oberstenwürde erhalten. Der Vorfall vom 17ten Jenner 1772 hatte für ihn die glückliche Folge, daß er zum Generallieutenant des Fusvolks, Ritter des Danebrogordens, Obergeneraladjutanten des Königs, und Deputirten des Generalitäts- und Commissariatscollegii zur Belohnung seiner dabey geleisteten Dienste ernennet, und unter dem Nahmen Banner naturalisiret ward. Er ist unvermählt.

Lersner, Philip Ludwig von

Philip Ludwig von Lersner, königlicher dänischer Hofjägermeister und Kammerherr, ist aus einem in der freyen Reichsstadt Frankfurt am Mayn blühenden adelichen Geschlechte entsprossen, und ein Sohn des Generalmajors von der Reuterey Ludolf Ehrich von Lersner, folglich ein Bruder des Kammerjunkers und gewesenen Legationssecretairs am kaiserlichen Hofe Ferdinand Maximilian von Lersner. Nachdem er bey dem schleswigschen geworbenen Regimente zu Fuß vom Fähnrich bis zum Hauptmann in Kriegsdiensten gestanden, ward er Kammerherr, und 1772 Hofjägermeister, muste aber nach dem Vorfall vom 17 Jenner 1772 seine Dienste niederlegen, und die dänische Lande verlassen.

Lühe, Volrath August von der

Volrath August von der Lühe, königlich dänischer Conferenzrath, Kammerherr, Ritter des Elephantenordens, Oberkammerjunker, auch vormaliger Oberpräsident von Copenhagen, und Oberdirector der königlichen Schaubühne, stamt aus einem alten adelichen mecklenburgischen Geschlechte her, und ist, nachdem seine erste Ge-

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mahlin am 22 December 1764 verstorben, zum zweitenmahl seit dem 6ten May 1767 mit der Gräfin Margaretha von Holk, einer Tochter des Generallieutenants, Christian Christoph Grafen von Holck, vermählt, welche vor ihrer Vermählung Hofdame der Prinzeßin Louise von Dänemark, Gemahlin des Prinzen Carl von Hessencassel, war, nach ihrer Vermählung aber im Merz 1768 zur Oberhofmeisterin der regierenden Königin ernennt ward, auch den 29 Jenner eben dieses Jahres den Orden de l’Union parfaite bekam. Er stand schon zu Königs Christian des sechsten Zeiten bey Hofe in grossen Ansehen, und war Oberkammerjunker, bekam auch den 31 Merz 1745 den Danebrogorden, 1747 den 31 Merz den de l’Union parfaite, 1754 im May ward er Oberprasident von Copenhagen, 1764 im August geheimer Conferenzrath, 1766 im September Mitdirector der königlichen Particulärcasse, 1768 den 29 Jenner Ritter des Elephantenordens, 1771 verlohr er die Stelle als Oberprasident, ward aber dagegen mit einem Jahrgelde von zweitausend Thalern zum Secretär der königlichen Orden ernennt.

Moltke, Adam Gottlob Graf von

Adam Gottlob Graf von Moltke zu Bergentwed, königlich dänischer geheimer Rath des geheimen Conseils, Ritter des Elephanten- Danebrog- und Union parfaite- Ordens, Oberhofmarschall, Directeur der Copenhagner Bank, Präses der königlich dänischen octroirten asiatischen Compagnie, wie auch Präses und Oberdirecteur der königlichen Mahler- Bildhauer- und Bauacademie zu Copenhagen, ist aus einem alten adelichen mecklenburgischen Geschlechts entsprossen, und der jüngste Sohn des

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1730 in einem 68jahrigen Alter verstorbenen Joachim von Moltke auf grossen Riesenau im Herzogthum Mecklenburg, und Sophien Magdalenen von Gottmann, welche 1751 bereits verstorben. Diese letztere brachte ihn 1710 den 10 November zur Welt. Er harte sich, wie mehrere seiner Landsleute, an den dänischen Hof gewendet, und daselbst sein Glück gefunden. Der Kronprinz, welcher 1746 unter dem Nahmen Friederich des fünften den dänischen Thron bestieg, und bey dessen Hofstaat er zuletzt als Hofmarschall stand, war ihm mit ganz vorzüglicher Gnade zugethan, und während dessen ganzen Regierung blieb er desselben vornehmster Liebling. Gleich nach Antritt der Regierung ernennte er ihn im August 1746 zum Oberhofmarschall, machte ihn zum geheimen Rath im geheimen Conseil, erhob ihn 1750 den 31 Merz in den dänischen Grafenstand, und erklärte das schöne Gut Bregentwed zu einer dänischen Lehnsgrafschaft. In eben dem Jahre ward er zum Präsidenten der octroyirten asiatischen Compagnie erwählet, wie auch zum Präsidenten der auf seine Empfehlung errichteten Mahleracademie ernennet. Da auch zu Bezalung der Landesschulden im Jahr 1762 eine ausserordentliche Abgabe ausgeschrieben ward: so ward er zum Mitdirecteur der Casse, in welche solche floß, ernennet, und ihm die Bezahlung der Schulden vorzüglich empfohlen. Als der jetzige König 1766 zur Regierung kam, verlohr er sein Ansehen und Bedienung im Julius 1766, ward jedoch den 8ten Februar 1768 von neuem in das geheime Conseil berufen, und zum Präsidenten einer zu Verbesserung des Landbaues niedergesetzten Commission ernennet. Im December 1770 aber ward er abermals bey Auf hebung des ganzen geheimen Conseils vom Hofe entfernet, und begab sich auf sein Gut Bregentwed zur Ruhe. Den Danebrogorden empfing er noch

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als Hofmarschall des Kronprinzen am 31sten Merz 1745, die verwittwete Königin Sophie Magdalene gab ihm 1747 den 31sten Merz den Union parfaite- und Friederich der fünfte am 8ten Julius 1752 den Elephantenorden. Die Geschwister dieses großen Staatsmannes sind folgende:

1) Gustave Magdalene, gebohren den 17 October 1698, welche mit dem königlichen polnischen Obristen der Kronarmee, von Voß, vermählet, aber bereits gestorben ist.

2) Joachim Christoph, königl. dänischer geheimer Rath, von welchem unten Nachricht folget.

3) Amalia Eleonora, gebohren den 14 December 1701, Domina im meklenburgischen Stift Ribnitz.

4) Johann George, gebohren den 12 Februar. 1704, welcher aus hessencasselschen Diensten in dänische Kriegsdienste trat, und als königl. dänischer Generallieutenant, Ritter des Danebrogordens, und Commendant zu Cronenburg den 20sten Jenner 1764 gestorben ist.

5) Eleonora Sophia, gebohren 1704 den 10ten Junius, starb 1705 den 29sten Merz.

6) Gustav Heinrich, gebohren den 21 Jenner 1706, starb als herzoglicher würtenbergischer stutgardischer Oberschenk den 14 Jenner 1746.

7) Gesch Charlotte, gebohren den 26 May 1713, und seit 1760 Witwe des königlich dänischen Gene« rallieutenants, Hans Bertram von Ranzau.

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8) Sophia Eva, gebohren den 2ten November 1717, starb 1748.

Er hat sich zweymal vermählt. Die erste Gemahlin, Christiania Friderika, war eine Tochter des königlich dänischen Obristlieutenants, Gotsche Hans von Brüggemann, 1712 den 26 May gebohren, 1736 den 9 Sept. vermählt, und starb den 28 Febr. 1760 zu Copenhagen, nachdem sie ihm folgende Kinder gebohren.

1) Christian Friederich, gebohren den 13ten Julius 1736, studierte auf der Ritteracademie zu Soroe, ward 1752 zum Kammerjunker ernennet, bald darauf Kammerherr, 1760 zum Deputirten der Zollkammer, 1762 zum Mitdirettor der Extra Anlage Casse, 1765 zum Deputirten der Finanzen, 1767 im Jenner zum Oberhofmarschall ernannt, verlohr 1770 alle seine Bedienungen, und starb 1771 zu Bregentwed. Er vermählte sich den 23sten Junius 1760 mit Ida Hedwig von Buchwald, Tochter des königl. dänichen Geheimenraths und Vorstehers des Klosters zu Preetz, welche noch als Witwe lebt.

2) Catharina Sophia Wilhelmina, gebohren den 14 Oktober 1737. seit 1752 den 16ten Junius mit den dänischen Geheimenrath Hannibal Wedel, Grafen von Wedelsburg vermählt und seit dem 9ten May 1766 Witwe.

3) Caspar Hermann Gottlob, von dem unten Nachricht gegeben ist.

4) Ulrika Augusta, gebohren den 30 April 1749, vermählte sich den 4ten Jenner 1757 mit dem geheimen Rath, Haus Schack, Grafen von Schackenburg, starb aber 1763 den 7 April.

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5) Christian Magnus Friederich, von dem unten gehandelt wird.

6) Charlotte Louise, starb in einem Alter von sechs Monaten.

7) Friederich Ludwig, gebohren den 27 Merz 1745, königlich dänischer Kammerherr, und Domherr zu Lübeck.

8) Joachim Gotsche, von ihm siehe die unten befindliche Nachricht.

9) Adam Gottlob Ferdinand, siehe unten.

10) Friderika Louisa, gebohren den 25 Octobr. 1751, welche seit dem 6 Febr. 1771 mit dem Kammerherrn Albert Feiederich von Levezan vermahlt ist.

11) Julianus, gebohren den 20 Februar. 1753, starbden 4-ten Jenner 1760.

12) Ulrich August, gebohren den 6 April 1755, starb im April 1759.

Zum zweitenmale vermahlte er sich den 4ten September 1760 mit Sophia Hedwig, Tochter des königlichen dänischen geheimen Conferenzraths, Friederich von Raben, welche 1732 den 8ten Oktober gebohren ist, noch lebt, und ihm folgende Kinder gebohren hat.

1) Friderich Julian, gebohren den 19 Februar 1761, starb den 10 Merz 1762.

2) Friederich, gebohren den 14 December 1762, starb den 18 Junius 1769.

3) Gebhard, gebohren den 20 Febr. 1764.

4) Sophia Magdalena, gebohren den 22 May 1765.

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5) Christian Ludwig, gebohren den 3 Jenner 1767, starb 1768.

6) Gräfin, gebohren den 16 Nov. 1767.

7) Charlotte Eleonore, gebohren im Februar 1769, starb den 21 Apr. 1769.

Moltke, Adam Gottlieb Ferdinand

Graf von

Adam Gottlieb Ferdinand Graf von Moltke, königl. dänischer Kammerherr, und Commandeur-Hauptmann bey dem Seewesen, ist der 6ste Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1748 den 1sten Jenner gebohren. Er ward erst Kammerjunker, hernach Kammerherr und bey dem Seestaat gebraucht, hat der Unternehmung auf Algier beygewohnet, und ist bey mehrern Seezügen gegenwärtig gewesen.

Moltke, Caspar Herrmann Gottlob

Graf von

Caspar Hermann Gottlob Graf von Moltke, königlich dänischer Generalmajor, Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, Chef des Leibdragoner Regiments, und Obristlieutenant der Garde zu Pferde, ist der zweyte Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1738 den 6ten Oktober gebohren. Er studirte sowol als sein älterer Bruder bis 1752 auf der Ritteracademie zu Soroe mit vielem Fortgang, ward 1751 Cornet der Garde zu Pferde, hernach 1752 Ritmeister des jütischen Küraßierregiments, 1754 Ritmeister der Garde zu Pferde, 1758 Kammerherr, 1759 Chef des holsteinischen Küraßierregiments, 1761 des Leibdragonerregiments, errichtete 1762 ein neues Husaren-

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regiment, das er aber bald an den Grafen von Görz abtrat, ward Obristlieutenant der combinirten Leibgarde zu Fuß und zu Pferde, ward 1765 Generalmajor, und den 30 Jenner 1768 Ritter des Danebrogordens. Als sein Vater 1766 im August vom Hofe sich entfernte, gieng er gleichfals ausser Dienste, 1768 aber trat er von neuen in solche. Er ist seit dem 23sten November 1759 mit Catharina Christiana, einer den 14 Julius 1741 gebohrnen Tochter des Stiftamtmanns Ulrich Friederich von Cicignon vermählt, die ihm verschiedene Kinder gebohren, welche aber alle gestorben sind.

Moltke, Christian Magnus Friederich

Graf von

Christian Magnus Friederich Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, vormaliger Obristlieutenant der Garde zu Pferde, ist der dritte Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1741 den 16 Oktober gebohren. Er trat sehr jung in Kriegsdienste, wohnte als Freywilliger den Feldzügen des französischen Heeres in Deutschland bey, ward 1759 im Jenner Rittmeister der Garde zu Pferde, 1759 im November königlicher Generaladjutant, 1761 im Oktober Obrister des holsteinischen Küraßierregiments, 1767 im Merz Chef der vereinigten Leibgarde zu Pferde und zu Fuß, 1767 in October Chef des holsteinischen Dragonerregiments, und

1769 den 29sten Jenner des Danebrogordens Ritter. Als

1770 die Garde abgedankt ward, verlohr er seinen Posten. Seit 1762 den 24sten Julius ist er mit Friderika Elisabeth, Detlev von Reventlau auf Fahrenstedt Tochter, welche den 8 October 1746 gebohren worden, vermählt,

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und hat folgende Kinder mit derselben erzeuget, 1) Sohn gebohren und gestorben 1763. 2) Tochter gebohren den

29 Februar 1764. 3) Sohn gebohren den 15 Jenner 1765. 4) Sohn, gebohren den 16 November 1767. 5) Sohn,

gebohren den 4 Julius 1769.

Moltke, Friederich Ludwig Graf von

Friederich Ludwig Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerherr, auch Domherr zu Lübeck. Ist der vierte Sohn des Grafen Adam Gottlob, und 1745 den 27 Merz gebohren, hat zu Leipzig bis 1763 studiret, und ist 1765 im Junius zum königlich dänischen Kammerjunker, 1768 aber zum Kammerherrn ernennt worden.

Moltke, George Graf von

George Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerjunker, ist den 17 Jenner 1750 gebohren, und der 7te Sohn des Grafen Adam Gottlob, hat von 1765 bis 1767 zu Leipzig studirt war erst Secondlieutenant des Leibregiments des Königs zu Fuß, ward 1759 Rittmeister des jütischen Küraßierregiments, 1761 Stabsrittmeister der Garde zu Pferde, und 1766 feiner Dienste erlassen.

Moltke, Joachim Gotsche Graf von

Joachim Gotsche Graf von Moltke, königlicher dänischer Kammerherr und Deputirter im See-Staats Generalcommissariat, ist 1746 den 27 Junius gebohren, und der fünfte Sohn des Grafen Adam Gottlob. Er ward anfänglich Kammerjunker der Königin, hernach

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Kammerherr, hat von 1762 bis 1765 in Leipzig studiret, bekam 1756 eine Compagnie bey dem falsterschen Regiment zu Fuß, hernach bey dem dänischen Leibreginient zu Fuß, dankte 1766 ab, trat 1768 wieder in Dienste, ward Kammerherr, 1769 Generaladjutant der Marine, und bald darauf Deputirter bey dem Seestaats Commissariat, welche letztere Stelle er 1770 verlohr.

Moltke, Joachim Christoph von

Joachim Christoph von Moltke, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Dambrogordens, und vormaliger bevollmächtigter Minister bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ist ein älterer Bruder des Grafen Adam Gottlob, und 1699 den 3ten December gebohren. Nachdem er in Sachsengothaischen Diensten gestanden, und auf den Fürstentage 1741 zu Offenbach als Gesandter gebraucht worden, trat er 1754 in dänische Dienste, ward geheimer Rath und bevollmächtigter Minister zu Regenspurg, bekam 1757 den Danebrogorden, ward 1768 aber von diesem Gesandschaftsposten zurückberufen, und lebt seitdem auf seinem im altenburgischen gelegenen Rittergute Lohma an der Sprotte in Ruhe. Er war mit Sophie Albertine, gebohrnen Freyen von Wohlzogen vermählt, verlohr aber diese Gemahlin zu Regenspurg durch den Tod den 29sten April 1763. Seine älteste den 12ten December 1731 gebohrne Tochter, Gustave Dorothee Wilhelmine ist seit 1749 dem 29sten November mit dem königlichen dänischen Kammerherren, auch gewesenen Gesandten zu Madrid und Regenspurg, Ludwig Heinrich, Reichsfreyherrn Bachof von Echt, die zweyte, Caroline Luise Sophie, ist seit dem 7ten October 1763 mit dem königlichen dänischen

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Kammerherrn, Graf Hans Schack zu Schackenburg, vermählet.

Moltke, Anton Heinrich von

Anton Heinrich von Moltke, königlicher dänischer geheimer Rath, des Danebrogordens Ritter, Oberhofmeister der verwittweten Königin Juliane Marie, hat von 1763 an als Hofmarschall bey dem jetzigen Könige, als er noch Kronprinz war, gestanden, bekam 1766 den Union parfaite - Orden, ward 1766 im Julius Oberhofmeister der Königinn Juliane Marie, und 1768 im Jenner geheimer Rath, 1766 den 20sten Jenner aber Ritter des Danebrogordens. Er ist ein Sohn des Generals Johann George von Moltke.

Nielsen, George

George Nielsen, königlicher dänischer Conferenzrath, und Bibliothekarius der königlichen Handbibliothek, ist ein gebohrner Däne, war zu Königs Friderichs des fünften Zeiten Pagenhofmeister, hernach ward er Justizrath und Informator des jetzigen Königs, als er noch Kronprinz war, und darauf Staatsrath, auch zuletzt Conferenzrath, Cabinetssekretär und Kassirer der Königinn Caroline Mathildis, 1772 aber Bihliothekarius der Handbibliothek des Königs.

Numsen, Christian Friederich von

Christian Friederich von Numsen , königlicher dänischer Obristlieutenant und Commandeur der königlichen dänischen fliegenden oder leichten Leibgarde. Er ist ein Sohn des verstorbenen königlichen dänischen Generalfeldmarschals, Michael von Numsen, und hat ehedem

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als Hauptman bey der Leibgarde zu Fuß gestanden. 1771 ward er zum Obristlieutenant und Commandeur der leichten Leibgarde ernennet, welche letztere aus allen Dragonerregimentern ausgesuchet ward.

Numsen, Thomasine von

Thomasine von Numsen, königliche dänische Oberhofmeisterin des Kronprinzen, und des Union parfaite-Ordensdame. Sie ist eine gebohrne von Ingenhaef, und Witwe des 1757 den 7ten September verstorbenen Generalfeldmarschalls, Ritter des Elephantenordens und Commendanten von Copenhagen, Michael von Numsen, mit welchem sie 12 Kinder gezeuget, davon der Obrist Friedrich von Numsen, der Obristlieutenant Christian Friederich, eine unverheirathete Tochter, und zwey verheirathete, davon die älteste mit dem Staatsrath Severin von Löwenskiöld, und die jüngste mit dem geheimen Rath, Eggert Christoph Grafen Knuth vermählt worden, am Leben sind. 1753 den 31sten Merz bekam sie den Orden de 1’ Union parfaite und 1772 ward sie zur Oberhofmeisterin des Kronprinzen ernennet.

Osten, Adolf Siegfried Graf von der

Adolf Siegfried Graf von der Osten, königlicher dänischer geheimer Rath, und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Ritter des Danebrog- Alexander-Newsky- und Stanislausordens, ist ein Sohn Wilhelm August von der Osten, welcher 1764 den 15ten Jenner als königlicher dänischer geheimer Conferenzrath und Ritter des Elephantenordens verstorben. Er war anfänglich Hofjunker, ward im Oktober 1754 Kammerjunker, ferner 1757 Kammerherr, und ward sodenn in Gesandschaften ge-

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brauchet. Seine erste Gesandschaft war an den russischkaiserlichen Hof, wo er 1757 anlangete, und den 8ten Merz die erste Audienz hatte. Hernach ward er 1761 an den großbritannischen, von da 1761 an den königlichen polnischen, und 1763 von neuem an den russischen Hof gesendet. Hier blieb er bis 1766, da er zurückgerufen ward, und als er nach Copenhagen kam, den Alexanderorden fand, welchen ihm die Kaiserin zum öffentlichen Zeugniß ihrer Zufriedenheit am 23sten Februar ertheilet, und nachgesendet hatte. Zu gleicher Zeit schickte ihm der König von Pohlen den Stanislausorden. In eben diesem Jahre ward er an den neapolitanischen Hof gesendet, und den 8ten November 1766 mit dem Danebrogorden begnadiget. An diesem Hofe hat er von 1766 bis 1770 gestanden, und war solches seine letzte Gesandschaft. Er solte zwar von Neapel als Gesandter nach dem Haag gehen, allein der König änderte seinen Endschluß, machte ihn zum würklichen geheimen Rath, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und Director des öresundschen Zolles, wobey ihm ein Gehalt von vier tausend Thalern ausgesetzet ward. Er verlohr zwar in der Folge die Direction der öresundischen Zollkammer, bekam aber dagegen eine Zulage von 4000 Thalern jährlicher Besoldung. Alle Nachrichten sind darinn einig, daß dieser Minister, dessen Einsicht und Geschicklichkeit so viele Höfe, an den er sich befunden, Gerechtigkeit wiederfahren lassen, an der Veränderung, so 1772 vorgefallen, großen Antheil gehabt. Das Geschlecht, aus welchem dieser würdige Staatsmann entsprossen, ist eigentlich pommerschen Ursprungs, aber Peter Christoph, Großvater des Ministers, wendete sich nach Dänemark, und ward Oberhofmeister, auch Oberhofmarschall des Königs Christian des fünften.

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Pauli, Otto George

Otte George Pauli, königlicher dänischer Conferenzrath, Mitglied des Finanzcollegii und Deputirter der deutschen Kammer, ist ein alter treuer Bedienter des Königs, der schon in vielen wichtigen Angelegenheiten gebrauchet worden. Als 1761 die herzoglichen holstein-plönischen Lande an Dänemark fielen, mußte er alle neue Einrichtungen in denselben machen. 1767 ward er bey Gelegenheit der königlichen Krönung zum Conferenzrath ernennt, den 2sten Jenner 1772 aber statt des gefallenen Justizraths Struensee zum Mitglied des Finanzcollegii und Deputirten der deutschen Kaminer ernennet.

Raben, Otto Ludwig Graf von

Otto Ludwig von Raben, Graf zu Christiansholm, königlicher dänischer Kammerherr, Ceremonienmeister, Ritter des Danebrogordens, ist aus einem ursprünglich meklenburgischen alten adelichen Geschlechts entsprossen, welches sich in Dänemark seit einigen Jahrhunderten ausgebreitet, und dessen Stammhaus Styke bey Schwerin im mecklenburgischen belegen ist. Sein Vater, Friderich von Raben, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath und Ritter des Elephantenordens, Stiftsamtmann über Laland und Falster, lebt noch in einem Alter von etlichen und 70 Jahren, und hat die ihm von König Christian dem sechsten angetragene Würde eines dänischen Lehngrafen seinem ältesten Sohne überlassen. Seine Gemahlin, Bertha, eine Tochter Christian Ludwig von Plessen, königlichen dänischen geheimen Raths, mit welcher er 1722 den 11en December vermählt, hat ihm folgende Kinder gebohren:

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1) Christian von Raben, erster Graf hon Christiansholm, gebohren 1724 den 27sten September, starb den 30sten September 1760 als königlicher dänischer Kammerherr unvermählt,

2) Margarethe, gebohren den 8ten December 1726, ist seit dem 13ten April 1745 eine Gemahlin Detlev Grafen von Reventlau gewesenen Oberkammerherrn.

3) Otto Ludwig, heutiger Graf von Christiansholm, von dem dieser Artikel handelt.

4) Charlotte Emerentie, gebohren den 21sten Sept. 1731, ist seit dem 5ten Junius 1756 mit dem königlichen dänischen Kammerherrn, Mathias Wilhelm von Huitfeld vermählet.

5) Sophie Hedwig, gebohren den 8ten October 1732 ward den 9ten September 1760 mit dem geheimen Rath und Oberhofmarschall Adam Gotlob Grafen von Moltke vermählet.

6) Friderike Luise, gebohren den 28sten Oktober 1734, ward den 26sten Merz 1758 die Gemahlin des königlichen dänischen Kammerherrn Grafen Christian von Rantzau, und den 8ten Februar 1765 Witwe. Sie starb den 3ten May 1765.

7) Charlotte Amalie, gebohren den 4ten August 1736, ward 1762 den 24sten April mit dem königlichen dänischen geheimen Rath, Carl von Juel vermählt, und den ersten September 1767 Witwe.

8) Siegfried Victor, geb. den 2ten September 1741, königlicher dänischer Kammerherr und Gesandter am preussischen Hofe.

9) Eleonore, gebohren 1743 den 24sten Merz.

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10) Carl Adolf, gebohren den 27sten October 1744, königlicher dänischer Kammerherr.

11) Friedrich, gebohren den 20sten December 1745, königlicher dänischer Kammerjunker.

12) Caroline, gebohren 1746, ward mit dem königli, chen dänischen geheimen Rache, Heinrich von Bille, 1766 den 22sten Novmber vermählt.

Otto Ludwig von Raben, Graf zu Christiansholm, ist den 15ten Jenner 1729 gebohren, und seit dem 19ten May 1757 mir Friderike Luise von Buchwald aus dem Hause Helmsdorf vermält, welche ihm folgende Kinder gebohren:

1) Brigitte, gebohren den 8ten Julius 1759.

2) Dorothee, gebohren den 5ten April 1761.

Bereits zu König Friderich des fünften Zeiten ward er Kammerherr, und 1763 Ceremonienmeister, 1766 den 8ten November aber erhielt er den Danebrogorden. Er blieb auch nach der Entfernung seines vielvermögenden Schwagers des Grafen von Moltke bey Hofe in Ansehen und Bedienung.

Rantzau Ascheberg, Schack Carl,

des heiligen römischen Reichs Graf.

Schack Carl, des heiligen römischen Reichs Graf von Rantzau Ascheberg, königlicher dänischer General des Fußvolks, Kammerherr, Ritter des Elephantenund Danebrogordens, Deputirter im Generalcommissariat, ist der einzige noch lebende Sohn des 1764 verstorbenen dänischen geheimen Raths, Hans Grafen von Ranzau Ascheberg und Lindau. Seine Mutter, Margaretha Hedwig, gebohrne von Brockdorf, welche 1741 gestorben, brachte ihn 1717 den 11 Merz zur Welt. Er trat

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91 zeitig in Kriegsdienste, und wohnte auch den Feldzügen des französischen Heers als Freywilliger bey, ward 1746 Kammerherr, 1747 Generaladjudant 1752 Chef des cronprinzlichen Regiments zu Fuß, und Generalmajor, 1756 aber auf sein Ansuchen der Dienste entlassen. 1762 ward er von neuem als Generalmajor in Dienste genommen, 1766 im Julius zum Generallieutenant des Fußvolks, ferner zum Chef des Regiments der Königin und 1766 den 8 November zum Ritter des Danebrogordens, 1767 zum commandirenden General in Norwegen ernennt, welche letztere Stelle er aber verlohr, als statt eines commandirenden Generals 1768 ein Generalitäts- und Commissariatscollegium in Norwegen errichtet ward, hingegen ward er 1770 im December zum Mitglied der Conferenz ernennet, welche an die Stelle des aufgehobenen geheimen Conseils kam, und 1771 den 29 Jenner gab ihm die regierende Königin den von ihr gestifteten neuen Machildenorden.

Reventlau, Detlev Graf von

Detlev Graf von Reventlau, königlich dänischer Oberkammerherr, Ritter des Elephanten- Danebrog- und Union parfaite Ordens, hat sein Glück unter der Regierung des jetzigen Königs gemachet, bey dem er Oberhofmeistersstelle bekleidet, als derselbe noch Kronprinz war. 1746 ward er Kammerherr, 1751 an den französischen Hof als ausserordentlicher Gesandter geschicket, 1754 den 31sten Merz mit dem Danebrogorden begnadiget, und in eben dem Jahre zurück berufen, und zum Hofmeister des Cronprinzen, 1755 aber zum Unter oder zweiten Oberhofmeister desselben, und 1756 den 31 Merz zum Ritter des Union parfaite Ordens erkläret. 1759 den 31 Merz zum geheimen Rath ernennet, 1763 im Jenner aber zum geheimen Rath

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92 im Conseil und Oberhofmeister des Cronprinzen, und 1763 den 31sten Merz zum geheimen Conferenzrath. 1766 erklärte ihn der jetzige König, dessen vorzügliche Gnade er besaß, gleich bey dem Antritt seiner Regierung zum Oberkammerherrn, ersten Deputirten der Finanzen, auch am 29 Jenner 1766 zum Ritter des Elephantenordens, 1767 zum Deputirten im General- Landes- Oeconomie- und Commerciencollegio, und erhob ihn am 14 December 1767 in den dänischen Grafenstand. 1768 im Jenner erhielt er mit einem ansehnlichen Gnadengehalt die gesuchte Erlassung, als Oberkammerherr, und 1770 verlohr er im December durch Aufhebung des geheimen Conseils die darin gehabte Stelle, worauf er sich in das holsteinische auf seine Güter begab.

Reventlau, Christian Detlev Graf von

Christian Detlev Graf von Reventlau, auf Christians Saede in Laaland, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Ritter des Elephanten- und Danebrogordens, Beysitzer des höchsten Gerichts, ist ein Sohn des 1738 verstorbenen dänischen Oberkammerherrn, Christian Detlev Grafen von Reventlau, dessen 1739 verstorbene Gemahlin Benedikta Margaretha, gebohrne von Brockdorf ihn 1710 den 10 Merz zur Welt gebohren hat. Da er ein Enkel des vormaligen dänischen Großcanzlers, und ein Bruderssohn der verwitweten Königin Anna Sophia von Dänemark, einer gebohrnen Gräfin von Reventlau war: so konte es nicht fehlen, daß er bey Hofe leicht sein Glück machte. 1729 den 11 October ward er in den Danebrogorden aufgenommen, 1735 zum Kammerherrn, 1744 zum geheimen Rath, 1747 zum geheimen Conferenzrath, 1769 den 22 Jul. zum Ritter des Elephantenordens ernennet. Er hat sich

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zweimal vermählt. Die erste Gemahlin Friderika Johanna Sophia, eine Tochter Friderich Johann von Bothmar, welche er sich am 12 Februar 1737 beygelegt, hat ihm folgende Kinder gebohren.

1) Friderika Louisa, gebohren den 21 August 1746, vermählte sich den 22 May 1761 mit Christian Friedrich von Gramm, königl. dänischern Kammerherrn und Hofjägermeister, und ward 1768 den 27sten October Witwe.

2) Christian Detlef Friederich, gebohren den 11ten Merz 1748, königl. dänischer Cammerjunker, hat von 1766 bis 1769 zu Leipzig studirt.

3) Conrad George, gebohren den 26 Julius 1750, königlich dänischer Seecapitain.

4) Johann Ludwig, gebohren den 28 April 1751 königlicher dänischer Kammerjunker, hat von 1766 bis 1769 zu Leipzig studirt.

Zum zweitenmal vermahlte er sich 1762 den 2 August mit Charlotta Amalia, Tochter des Staatsministers Johann Ludwig Grafen von Holstein Lethraborg, welche 1763 den 3 Merz den Orden de l'Union parfaite erhalten, und ihm keine Kinder gebohren hat. Seine einzige Schwester Christiana Irmgard lebt noch zu Plön als Witwe des letzten Herzogs Friedlich Carl in Holstein Plön.

Reverdil, Elias Salomon Franz.

Elias Salomon Franz Reverdil, königlicher dänischer Staarsrath, ist ein gebohrner Schweizer, stand erst bey der königlichen Bildhauer- Mahler- und Bauacademie zu Copenhagen, als Professor der Geometrie, ward hernach Etatsrarh und Lecteur des Königs, auch Bibliothe-

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94 carius der königlichen Handbibliothek, und gieng nach der 1772 vorgefallenen Veränderung nach seinem Vaterlande zurück.

Rheder, Wilhelm Ludwig von

Wilhelm Ludwig von Rheder, königlicher dänischer Conferenzrath und Director des Generalpostamts, ist ein Sohn des Staatsraths und Vicekanzlers der glückstädtischen Regierung Michael Peter von Rheder, und hat lange Zeit bey dem Generalpostamte gestanden, 1771 aber erhielt er nebst den übrigen vier Directoren die Erlassung von dieser einträglichen Stelle. Er ist seit dem 20 Julius 1764 mit einer gebohrnen von Offenhausen vermählt.

Rosencranz, Friederich Christian von

Friederich Christian von Rosencranz, königlich dänischer geheimer Rath im Conseil, des Elephanten- und Danebrogordens Ritter, ist ein Sohn des 1745 verstorbnen königlichen dänischen ersten Ministers Ivar von Rosencranz, welcher ihn mit einer gebohrnen von Scheel erzeuget. Er trat zeitig in die Dienste des Hofes, und ward 1746 Kammerjunker, 1748 den May ward er Kammerherr, 1749 als Gesandter an den preußischen Hof gesendet, 1750 aber von da zurück berufen, und an den großbritannischen Hof gesendet, wo er bis 1754 blieb, ferner 1754 zum Deputieren im Admiralitäts- und Generalcommissariarscollegio errnennt, 1760 den 16 Oktober mit den Danebrogorden begnadiget. 1763 im Februar zum Oberkriegssekretär in der Seestatskanzley, 1763 den 3 Merz zum Ritter des Union parfaite Ordens, 1764 zum geheimen Rath, 1766 im Februar zum Oberkriegssecretair

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bey dem Oberkriegsdirectorio, 1767 im Junius zum würklichen geheimen Rath im Conseil, und den 22 Julius 1769 zum Ritter des Elephantenordens ernennt. 1770 ward er bey Aufhebung des geheimen Conseils seiner Dienste entlassen. Mit seiner Gemahlin, Dorothea einer gebohrnen von Ritzen, welche er sich am 9 October 1748 beygelegt, und 1762 den 31 Merz den Orden de l'Union parfaite erhalten, hat er verschiedene Kinder gezeuget.

Römeling, Hans Heinrich von

Hans Heinrich von Römeling, königlicher dänischer Admiral, Ritter des Danebrogordens, ist ein Sohn des 1736 verstorbenen königlichen dänischen Generallieutenants, Patroclus von Römeling. Er widmete sich dem Seedienst, ward 1746 Commandeur zur See, 1755 den 31sten Merz zum Contreadmiral, 1758 im Jenner zum Viceadmiral, 1764 im September zum Ritter des Danebrogordens, 1766 zum Deputirten des eombinirten Admisralitäts- und Generalcommissariatscollegii ernennt, 1757 befehligte er die aus fünf Kriegsschiffen bestehende Flotte, welche sich mit der schwedischen vereinigte und in der Nordsee kreuzte, und 1766 ward er zur Untersuchung des Aufstandes in Norwegen gebrauchet.

Schack, Joachim Otto von

Joachim Otto von Schack, königlicher dänischer geheimer Rath, Cammerherr, Ritter des Danebrogordens, ist aus einem alten adelichen Geschlechte entsprossen, welches sich aus Pommern auch nach Dänemark ausgebreitet, und in einem Zweige die gräfliche Würde erhalten hat. Er ward 1755 Kammerjunker bey dem jetzigen Könige, als derselbe noch Kronprinz war, und hierdurch bahnte er sich den Weg

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96 zu der vorzüglichen Beförderung, welche bald nach dem Antritt der Regierung des Monarchen erfolgte. 1759 ward er Kammerherr, und 1760 als ausserordentlicher Abgesandter an den königl. schwedischen Hof gesendet, 1765 ward er im Merz zum Deputirten der Finanzen ernennet, 1766 den 29sten Jenner mit dem Danebrog- auch Union parfaite Orden begnadiget, und 1767 von der Gesandschaft zu Stockholm zurück berufen, 1768 den 30sten Jenner zum geheimen Rath, und in eben dem Jahre zum ersten Deputirten der Finanzen erkläret. Als aber dieses Collegium im Jahr 1771 eine neue Einrichtung bekam, ward er der Dienste erlassen, jedoch 1772 nach der großen Veränderung zurückberufen, und zum würklichen Minister im Conseil, und Chef der Finanzen mir 5000 Thalern Gehalt erkläret.

Scheel, George Ehrich von

George Ehrich von Scheel, königlicher dänischer Kammerherr, Ritter des Danebrogordens, gewesener Deputirter zu den Finanzen, ist ein gebohrner Däne, und aus einem der ansehnlichsten Häuser entsprossen, war anfänglich Kammerjunker, ward hernach Comittirter, zuletzt 1768 dritter Deputirter zu den Finanzen, 1769 den 22 Julius Ritter des Danebrogordens, aber bey der neuen Einrichtung des Finanzcollegii im Jahr 1771 feiner Dienste erlassen, und zum Amtmann in Tundern ernennet. Seine Gemahlin, Anna Dorothea, gebohrne von Ahlefeld, hat ihm verschiedene Kinder gebohren.

Schimmelmann, Heinrich Karl

Freyherr von

Heinrich Karl Schimmelmann, Freyherr von Lindenburg, Erbherr auf Ahrensburg und Wandsbeck,

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königlicher dänischer Schatzmeister, geheimer Rath, Ritter des Danebrogordens, Generalintendant des Commercii, und außerordentlicher Gesandter im niedersächsischen Kreise, ist ein gebohrner Deutscher, und hat zu Dresden lange Zeit die Handlung getrieben, hernach trat er mit in den Pacht der Generalaccise in Sachsen, und ward Accisrath, während des Kriegs erwarb er durch Lieferungen an die Armee vieles Geld, gieng nach Hamburg, kaufte Ahrensburg und Wandsbeck, und trat 1761 als Generalintendant des Commercii und Minister im niedersächsischen Kreise in dänische Dienste, ward 1762 im April mit seinen Nachkommen beyder- ley Geschlechts unter dem Namen von Lindenburg in den dänischen Freyherrnstand erhoben, und mit dem Danebrogorden begnadiget, 1762 zum Oberdireccor der Excraanlagekasse, 1765 zum geheimen Rath, 1767 zum Deputirten des Generallandesöconomie- und Commerciencollegii, im Jenner 1769 aber zum Schatzmeister mit dem Rang eines geheimen Conferenzraths erkläret. Seine Gemahlin, welche von der verwitweten Königin 1764 den 24sten Jenner den Union parfaite- und von der jetzigen Königin 1771 den 29sten Jenner den Mathildenorden empfangen, hat ihm verschiedene Kinder gebohren, davon Friederich Joseph, Domherr zu Lübeck ist, einer aber 1772 zu Halle studirte. Er ist unstreitig der reichste dänische Minister, wie er denn 1764 die westindische Compagnie für 400,000 Thlr. an sich gekaufet hat.

Schrödersee, Johann Christian von

Johann Christian von Schrödersee, königlicher dänischer Conferenzrath, Präsident des Magistrats zu Copenhagen, vormaliger Mitdirecteur des Generalpostamts, ein gebohrner Deutscher, bürgerlicher Herkunft, war ehedem Cabinetssekretär und Kassirer der Königinn Juliane Marie, bekam hernach die Würde eines Staatsraths und Mitdire-

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eteurs des Generalpostamts, ward 1759 den 28 Dec. unter dem Namen von Schrödersee in den dänischen Adelstand erhoben, 1767 den 30sten April zum Conferenzrath, und nach der 1772 vorgefallenen Veränderung zum Präsidenten von Copenhagen ernennet.

Schulin, Johann Sigmund und Friederich

Ludwig, Grafen von

Johann Sigmund Graf von Schulin, welcher 1750 den 13ten April zu Copenhagen im 56sten Jahre als Ritter des Elephanten- und Danebrogordens, würklicher geheimer Rath im Conseil, Obersekretär in der deutschen Kanzley & c. gestorben, ist der Erbauer des prächtigen Pallasts, welcher von seinem Sohn und Erben an den Gastwirth Gabel verkaufet, und bey der am 17ten Jenner vorgefallenen Veränderung ein Opfer der Wuth des Pöbels geworden. Der Sohn desselben, Friederich Ludwig , ist den 14ten Julius 1747 gebohren, Erbherr auf Friderichsthal, königlicher dänischer Kammerherr, und hat zu Copenhagen und Leipzig studirt, hernach Reisen in fremde Länder gethan, ist 1763 im Februar zum Kammerjunker, 1770 zun Kammerherrn ernennt worden, und hat sich im April 1771 mit der königlichen Hofdame, Sophie Hedwig von Warnstedt, vermählt. Sein Vater war bürgerlicher Herkunft, und 1694 im bayreuthschen gebohren. Die verwittwete Marggräfin von Brandenburg Bayreuth, Mutter der Königin, Sophie Magdalene von Dänemark, brachte ihn nach Dänemark. Er hatte anfänglich als Hofmeister der Prinzen Friederich Ernst und Friederich Christian von Brandenburg-Bayreuth viele Reisen in fremde Lander gethan, trat hernach in dänische Dienste, ward in den Adelstand erhoben, erst zum Oberpostdirector, hernach zum Obersekretär der deutschen Kanzley, und würklichen Minister im geheimen Conseil erhoben. König Fride-

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rich ertheilte ihm, als er zur Regierung kam, den 4 Sept. 1747 die dänische Grafenwürde für sich und seine Nachkommen. Er hatte sich mir Catharine Marie, Tochter des geheimen Raths Alexander Friederich von Mösting, 1732 vermählt, welche am 2ten Junius 1770 gestorben, und ihm folgende Kinder gebohren:

1) Elisabeth Susanne, geb. 1744, starb den 19 Apr. 1758.

2) Friederich Ludwig, gebohrn den 4 Julius 1747. Der König hatte ihr in Ansehung der großen Verdienste ihres Mannes einen jährli chen Gnadengehalt von 2000 Thalern gegeben, welchen sie bis an ihren Tod genoß.

Schumacher, Andreas

Andreas Schumacher, königlicher dänischer Conferenz- und geheimer Cabinetssekretär, ist ein gebohrner Deutscher, und bey verschiedenen Gesandschaften als Legationssekretär gebrauchet worden, wie er denn zuletzt als Kanzleyrath und Legationssekretär am russisch-kaiserlichen Hofe gestanden hat. 1758 den 7 Oktober ward er zum würklichen Kanzleysekretär der dänischen Kanzley, und zugleich zum Legationssekretär am rußischen Hofe, und 1767 den 30 April ward er zum Confcrenzrath ernennet, und zugleich zum Cabinetssekretär erkläret.

Staffeld, Wilhelm Detlef Werner von

Wilhelm Detlef Werner von Staffeld,

königlicher dänischer geheimer Rath, Oberstallmeister des Königs, und Ritter des Danebrog- und Union parfaite Ordens ist ein Sohn des 1740 verstorbenen Generallieutenants in dänischen Diensten, Christian Friedrich von Staffeld, wählte anfänglich die Kriegsdienste, ward Lieutenant der Garde zu Pferde, bald darauf Kammerjunker, 1752 Kammerherr und Stallmeister, als der Graf von

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Wedel Feys die Erlassung erhielt, 1768 den 1 Merz Oberstallmeister und geheimer Rath, und 1769 den 8 Nov. Ritter des Danebrogordens. Er hat das Glück gehabt, sich des Königs vorzügliche Gnade zu erwerben, und dem Monarchen Unterricht im Reiten gegeben. 1769 befand er sich bey dem grossen zu Copenhagen angestelten Caroussel, und bekam einen der ausgetheilten Preise.

Struensee, Adam

Adam Struensee, der Gottesgelahrheit Doctor, königlicher dänischer Oberconsistorialrath und Generalsuperintendent der Herzogthümer Schleswig und Holstein, ist der Vater des Grafen von Struensee, dessen Nahmen die dänischen Geschichtschreiber künftiger Zeiten bezüglich bemerken werden. Er ist 1708 den 8 September zu Neuruppin gebohren, folglich er sowohl als seine zu Halle im Magdeburgischen gebohrne Söhne, ein Unterthan des Königs von Preussen. Nachdem er auf der Schule zu Ruppin und auf der saldernschen Schule zu Brandenburg den Grund zu den Wissenschaften geleget: so widmete er sich der Gottesgelahrheit, bezog im Jahre 1727 die Universität Halle, und 1728 die zu Jena. An beiden Orten besuchte er die Lehrstunden der berühmtesten Männer, und erwarb sich durch Fleiß und Uebung diejenige Geschicklichkeit, welche er in der folgenden Zeit durch Schriften und im Predigtamte so vorzüglich an den Tag geleget hat. 1730 gieng er von Jena ab, nachdem er daselbst den Rtuf an zwey Orte als Prediger, und einen andern, um ein Schullehrer zu werden, erhalten hatte. Nachdem er sich sorgfältig geprüfet hatte, entschloß er sich denjenigen Vorschlag anzunehmen, der ihm die Stelle eines Hofdiaconus bey der regierenden Reichsgräfin von Sayn und Witgenstein zu Berleburg gewährte. Er trat dieses Amt zu Berleburg im Jahre 1730 an, blieb

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aber nur kurze Zeit daselbst, indem er 1731 statt des verstorbenen Pastors John als Prediger bey der Gemeine des Neumarkts zu Halle im Magdeburgischen berufen ward. Er nahm diese Stelle an, und hielt am Sontage Exaudi 1732 zu Halle seine Anzugspredigt. Diese Gemeine behielt ihn nur einige Monate, allermassen er noch in eben dem Jahre zum Pastor der Moritzkirche in Halle berufen ward. 1739 bekam er das Pastorat bey der Ulrichskirche zu Halle, und bey dieser seiner dritten hallischen Gemeine blieb er bis 1757, da er als königlicher dänischer Consistorialrath, Probst des altonaischen und pinnebergischen Consistorii, und Hauptpastor der evangelisch lutherischen Gemeine nach Altona berufen ward. 1760 gieng mit ihm eine neue Veränderung vor, denn er ward wegen seiner vorzüglichen Verdienste zum Oberconsistorialrath, Generalsuperintendenten in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, auch Probst in den Aemtern Gottorf, Rendsburg, Husum und Schwabstedt, wie auch in den Domcapitels Districten ernennet, und bekam nunmehro seinen beständigen Aufenthalt zu Rendsburg. Er ist ein Mann von ansehnlicher Grösse und ernsthaften Ansehen, ein guter Kanzelredner, der mehr die Erbauung seiner Zuhörer, als durch einen gekünstelten Vortrag zu glänzen, zum Augenmerk hat, und ein Beförderer des thätigen Christenthums. Mit seiner Ehegenoßin, Maria Dorothea Karlin, einziger Tochter des königlichen dänischen Justizraths und ersten Leibmedici, Doctor Johann Samuel Carl, welche er sich 1732 noch zu Berlenburg, wo sein Schwiegervater damals als gräflich Seyn und Witgensteinischer Leibmedicus stand, beigelegt, und 1771 durch den Tod verlohren, hat er folgende Kinder erzeuget.

1) Sophia Elisabeth, gebohren den 14 April 1733, eine Ehegenoßin des Superintendenten zu Brandenburg, Samuel Struensee.

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2) Carl August, königlicher dänischer Justitzrath.

3) Johann Friederich Graf von Struensee, gewesener königlicher dänischer Cabinetsminister.

4) Samuel Adam, gebohren zu Halle den 1 Oct. 1739.

5) Maria Dorothea, gebohren den 12 Merz 1744, eine Ehegenoßin des königlichen dänischen Consistorialraths und Pastoris zu Schleswig, Theophilus Christian Schwollmann.

6) Johanna Henrietta, gebohren zu Halle den 3ten September 1745, starb jung.

7) Gotthilf Christian, gebohren zu Halle den 12ten December 1746, starb jung.

8) Gotthilf Christian, gebohren zu Halle den 7 May 1752, königl. dän. Secondlieutenant des Leibregiments.

Struensee, Carl August

Carl August Struensee, königlicher dänischer Justizrach und Deputirter des Generalfinanzcollegii bey der deutschen Kammer, ist der älteste Sohn des Generalsuperintendenten, und 1735 den 8ten August zu Halle gebohren. Er hat zu Halle sich der Gottesgelahrheit gewidmet, ward hernach Professor der Mathematik auf der Ritterakademie zu Liegnitz, in welcher Stadt er auch des Hofrath Müllers Tochter heirathete, die noch daselbst wohnet, 1769 aber auf Veranlassung seines Bruders, des Cabinetministers nach Dänemark berufen, zum Justizrath ernennet, und, als statt der aufgehobenen Rente- und Zollkammer, auch des Commerzcollegii, am 8ten Junius 1771 das Generalfinanzkollegium errichtet ward, bey der deutschen Kammer zum Deputirten erkläret wurde. Seine in Druck gegebene Schriften zeigen seine Geschicklichkeit, wie er denn noch 1771 Anfangsgründe der Befsstigungskunst herausgegeben hat, welche allgemeinen Beyfall gefunden. Der Fall seines Bru-

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ders zog den seinigen nach sich, die künftige Zeit wird entwickeln, wie weit die gegen ihn angebrachten Beschuldigungen gegründet sind.

Struensee, Johann Friederich Graf von

Johann Friederich Graf von Struensee, gewesener königl. dänischer Cabinetsminister, des Mathildenordens Ritter, ist zu Halle 1737 den 5ten August gebohren, und hatte sich der Arzeneygelahrheit gewidmet. Nachdem er zu Halle den Wissenschaften aus der Schule des Waysinhauses und der Friederichsuniversität einige Jahre obgelegen, nahm er die Würde eines Doctors der Arzeneygelahrheit an, und gieng 1757 mit dem Vater von Halle nach Altona, wo er bald Physicus in der Herrschaft Pinneberg und der Grafschaft Ranzau ward, und durch Ausübung seiner Kunst sich reichlichen Unterhalt verschaffete. 1768 ward er den 5ten April zum Leibmedicus des Königs, und zugleich ernennt, denselben aus der Reise nach Deutschland, Engeland und Frankreich zu begleiten. Hierdurch legte er den Grund zu seinem Glück. Der junge Monarch lernete ihn genau kennen, er war fast beständig um denselben, und erwarb sich dessen Gnade auf eine ganz vorzügliche Art. Er ward königlicher Lecteur, 1769 den 12ten May ernennete der Monarch denselben zum würklichen Staatsrath, und am 14ten May 1770 zum Conferenzrath, im December 1770 zum Maitre de Requetes, und 1771 im Julius zum geheimen Cabinetsminister. 1771 den 15ten Julius erhob ihn der König in den dänischen Grafenstand, und in eben dem Jahre ertheilte ihm der König den neugestifteten Mathildenorden am 29sten Jenner, als am Stiftungstage. 1772 fiel dieser vielgeltende Minister in Ungnade, und die künftige Zeit wird über die Ursachen derselben, so wie über den Grund oder Ungrund aller ihm beygemessenen Verbrechen ein mehreres

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Licht verbreiten. Er ist groß von Person, mehr langsam als feurig, folglich zu Ausführung großer Unternehmungen brauchbar, keiner Verstellung fähig, uneigennützig, barmherzig, und überhaupt von einem guten moralischen Charrakter, allein von der Seite der Staatskunst, der nöthigen Vorsicht und Klugheit, um weder fremde Mächte gerade zu vor den Kopf zu stoßen, noch die Feindschaft der angesehensten Häuser des Landes sich auf den Hals zu ziehen, möchten sich ihm Fehler vorwerfen lassen.

Struensee, Samuel Adam

Samuel Adam Struensee, königlicher dänischer Staatsrath, ist der dritte Sohn des Generalsuperintendenten und den 1 Oct. 1739 zu Halle gebohren, hat zu Göttingen und Halle studiret, anfänglich der Gottesgelahrheit, hernach der Rechtsgelehrsamkeit sich gewidmet, und darauf 1764 den Platz eines Auscultanten bey dem Obergericht zu Gottorf, zuletzt aber den Titel eines Staatsraths erhalten. Er hat sich, als ein wegen seiner tiefsinnigen Gemüthsart zu keiner öffentlichen Bedienung fähiger Mann beständig bey dem Vater zu Rendsburg aufgehalten.

Struensee, Gotthilf Christian von

Gotthilf Christian von Struensee, königlicher dänischer Secondlieutenant des dänischen Leibregiments, ist der jüngste Bruder des Cabinetsministers, und den 7 May 1752 zu Halle gebohren. Er hatte gleichfals den Wissenschaften zu Göttingen obgelegen, ward aber den 27 Jan. 1771 auf Empfehlung seines Bruders zum Secondlieutenant des dänischen Leibregiments ernennt. Bey der durch den Fall seines Bruders verursachten grossen Veränderung ward er zwar gefänglich eingezogen, erhielt aber bald seine Freyheit mit dem Befehl, die dänischen Staaten zu verlassen.

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Sturtz, Helfreich Peter

Helfreich Peter Sturtz, königlicher dänischer Legationsrath, und Directeur im Generalpostamt, ist ein gebohrner Deutscher, und bekam 1769 den 25 August den einträglichen Posten eines Directeurs im Generalpostamte, behielt auch denselben, als 1770 dieses Collegium ganz verändert ward. 1772 aber gab der Fall des Grafen von Struensee Gelegenheit, daß er seiner Bedienungen entlassen ward.

Suhm, Peter Friederich von

Peter Friederich von Suhm, königlicher dänischer Conferenzrath, und Mitglied der königlichen Gesellschaft zur Verbesserung der nordischen Geschichte und Sprache, ist den Gelehrten durch seine Schriften bekant, und der Verfasser des oben eingerückten Schreibens. Sein alt adeliches Geschlecht stamt eigentlich von der Insel Rügen her, hat sich aber in Schweden, Pohlen, Dänemark und Sachsen ausgebreitet, auch dem Staat sehr verdiente Männer gegeben, wovon noch kürzlich Ulrich Friederich als königlicher dänischer Admiral, verstorben ist.

Thott Otto Graf von

Otto Graf von Thott, königlich dänischer geheimen Rath im Conseil, Ritter des Elephantenordens, Erbherr auf Garnoe, ist ein gebohrner Däne, und war bereits zu König Christian des sechsten Zeiten Conferenzrath. Friederich der fünfte, bey dem er in besondern Gnaden stand, schenkte ihn 1746 verschiedene bey seinem Gute Garnoe liegende und 150 Tonnen hart Korn tragende Güter, und ernennte ihn so wohl zum geheimen Rath als Deputirten im General- Landes- Oeconomie- und Comerziencollegio, 1752 ward er den 31 Merz von der verwitweten Köni-

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106 gin mit dem Orden de l’Union parfaite begnadigt. Als 1758 der Minister Graf von Berkentin starb, ward er statt desselben in das geheime Conseil berufen, in welchem er am 21sten Julius als würklicher geheimer Rath Sitz nahm. 1763 im Jenner ward er zum Öbersekretär der dänischen Kanzley, Präses des Collegii zu Beförderung der Ausbreitung des Evangelii, des Copenhagener Waysenhauses, ersten General Kircheninspector, Protector der Copenhagener Universität und Präsident der dasigen Societät der Wissenschaften ernennt, und 1763 den 31 Merz in den Elephantenorden ausgenommen, 1767 den 14 December aber in den dänischen Grafenstand erhoben, 1769 den 18 August zum Patron und Director des Collegii medici erkläret. Er hat mit seiner Gemahlin Brigitta Charlotta, eine einzige Tochter, Christiana Sophia erzeuget, welche seit dem 8 Febr. 1760 mit dem Kammerherrn Christian Detlev von Ranzau vermählt ist. Bis zu dem Dec. 1770 hatte er in dem geheimen Conseil Sitz. Als aber in diesem Monate das Conseil ganz aufgehoben ward, verlohr er seine Stelle. Er ist ein gelehrter Herr, und besitzet eine sehr grosse und kostbare Büchersamlung, die alle nach Copenhagen kommende Fremde besehen. Seinen moralischen Charakter kan man mit des Velleius Paterculus Worten beschreiben: De hoc viro id omnidus sentiendum et praedicandum eft, esse mores eius vigore et leuitate mixtissimos, et vix quemquam reperiri posse, qui facilius sufficiat negotio, et magis, quae agenda sunt, curet sine ulta oftentatione agendi.

Wedel Frys, Erhard Graf von

Erhard Graf von Wedel Frys, königlicher dänischer geheimer Conferenzrath, Generallieutenant der Reuterey,

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107 Oberkammerherr der Königin und Ritter des Danebrogordens, ist ein Sohn des verstorbenen Generals, Erhard von Wedel, und hat den Namen Frys von seinem Schwiegervater dem 1763 verstorbener geheimen Conferenzrath, Grafen Christian Frys von Frysenburg, angenommen, dessen Tochter Christine Sophie seine Gemahlin ist. Er hat von Jugend auf in Kriegsdiensten gestanden, ist auch in Gesandschaften gebrauchet worden. 1753 ward er, da er noch Obrister des oldenburgischen Kürassirregiments und Kammerherr war, als Gesandter nach Schweden, und 1755 an den französischen Hof gesendet, wo er bis 1763 gestanden hat. 1752 den 4ten September bekam er den Danebrog- und 1753 den 31sten Merz den Union parfaite-Orden, 1762 ward er zum Oberstallmeister, und 1766 im Februar zum geheimen Conferenzrath ernennet. 1768 dm 1sten Merz aber erhielt er die Erlassung als Oberstallmeister, und ward hingegen bald darauf zum Oberkammerherrn der Königin erkläret.

Wegner, Wilhelm Theodor

Wilhelm Theodor Wegner, königlicher dänischer Hofintendant und Obristlieutenant, hat lange bey dem Ingenieur- und Landcadettencorps als Oberconducteur gestanden, und die Cadets in der Festungsbaukunst unterrichtet. Er bekam nachher den Obristlieutenantscharakter, und Hofintendantenplatz, und 1770 den küzlichen Auftrag, zu Ersparung der Ausgaben bey dem Hofstaat Entwürfe zu machen. Diese Einschränkung ist auch unter der Oberaufsicht des Grafen von Struensee würklich zu Stande ge- kommen.

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Willebrand, Johann Christoph

Johann Christph Willebrand, königlicher dänischer Staatsrath und Deputirter des Admiralitäts- und General Commissariatscollegii ist ein Bruder des wegen seiner gelehrten Schriften bekanten Justizraths Johann Peter Willebrand, war anfänglich Kriegsrath und hernach Sekretär der Kriegskanzley, Etatsrath und endlich Deputirter im General- Commissariats- und Admiralitätscollegio. Der Graf von Srruensee war sein besonderer Gönner, und er ward mit demselben zugleich den 17 Jenner 1772 ein Staatsgefangener.

Wind, Jonas Juel Freyherr von

Jonas Juel Freyherr von Wind, königlicher dänischer geheimer Rath, Ritter des Dannebrogordens, Justitiarius im höchsten Gericht, ist ein gebohrner Däne, und war anfänglich als Kammerjunker in Hofdiensten, ward 1747 Beysitzer im höchsten Gericht, hernach Kammerherr, 1766 den 1 October Ritter des Danebrogordens, den 20sten May 1768 geheimer Rath, und 1769 den 15ten December Justitiarius im höchsten Gericht. Er ist ein gründlicher Rechtsgelehrter, und hat zu Copenhagen, Leipzig und Göttingen studiret.

ENDE.

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Besondere Nachrichten

von den

Opfern der Staaten

sowohl als auch von den

Opfern der Gerechtigkeit

dieses

Achtzehenten Jahrhunderts;

besonders aber von denen

in Dännemark in diesem Jahre Hingerichteten gewesenen Grafen

Struensee und von Brandt.

Pelim, 1772.

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Iîntonat: et dextra libratum fùlmen ab aure Misit in aurigam : pariterque animaque rotisque Expulit, et faevis compescuit ignibus ignes.

OVID. Metamorph. Lib. II.

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Unser Jahrhundert wird das philosophische genennt. Es ist reich an grossen und ausserordentlichen Begebenheiten. Diese Begebenheiten sind aber einer solchen Mischung unterworfen, daß man zwar die Handlungen der Sterblichen siehet, die Ursachen aber, die Verbindungen und die Wirkungen derselben dennoch in eine Hülle eingekleidet findet, welche die unpartheyische Richterin, die Zeit, und zwar erst nach langen Jahren an den Tag bringen wird.

Staatskundige des vorigen Jahrhunderts sahen es voraus, daß nach der Erlöschung des Habsburgisch-Oestereichischen Stammes, dessen letztern Zweig man in Carl dem VI. verwelken sah, Europa so zu sagen in eine neue Welt verwandelt werden würde. Sie sahen die Ströme des Menschenblutes, welche vergossen werden mußten, und sagten es voraus.

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Dieser grosse Zeitpunct nahm seinen Anfang mit dem Tode Carls VI. wie Friedrich, der Held, der Weise und der Menschenfreund auf den Thron stieg, und den Namen des Grossen verdiente.

Der Krieg von dem Jahr 1756. bis 1762. veränderte die ganze Lage von Europa. Aus Erbfeinden wurden vertrauliche Freunde. Das Haus Brandenburg erlangte eine solche Grösse, daß Friedrich, so lange die Geschichte dauret, ein Wunder der Nachwelt bleiben wird.

Ein grosser Zufall folget immer auf den andern, die Pohlnische Königswahl eröfnet Catharinen der Zweyten in Rußland eine Scene, welche sie in den Tempel des Ruhms als unsterblich setzet. Und Joseph der Zweyte, der neue Zweig des Oestereichisch-Lothringischen Hauses, zeiget sich der erstaunten Welt in seinem blühenden Alter auf der Seite, welche Grösse, Ruhm und Ehre prophezeyet.

Selbst die Natur hat die stärksten Bewegungen in diesem Jahrhundert zu ertragen gehabt. Der Untergang von Lima, der Umsturz von Lissabon und die Gewalt eines Erdbebens vom Nordbis zum Südpol, ist eine ausserordentliche Begebenheit der Natur.

Der Philosoph bemerket alle Zufälle der Welt, er bewundert die Gottheit, durch welche alle diese wunderbare Verwicklungen geleitet werden.

So groß, so erhaben also unser Jahrhundert unter den Göttern der Erden geworden, eben so

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fruchtbar ist es an andern Begebenheiten, welche, wenn sie schon nicht den Umsturz ganzer Reiche verursacht haben, dennoch in diese grosse Kette der Begebenheiten solchergestalt eingeflochten sind, daß ihre Wirklichkeit Wirkungen zu den grössern Zufällen hervorgebracht hat.

Die Geschichte kennet einern Ravaillac, und verabscheuet den Bösewicht, der den besten König hat ermorden können, und wir bemerken diese Schande des sechzehnten Jahrhunderts. Jedoch was hat der Aberglaube, in so weit, als er seine Meynung für göttlich hält, nicht für Unglück über die Welt gebracht.

Keine menschliche Weisheit ist vermögend, die Wuth eines frommen Wahnsinnigen zu hemmen. Der Heuchler würget und plündert wie Pulawsky im Namen GOttes. Er streitet seiner Meynung nach für das allerheiligste Wesen, und er mordet zum Vortheil eines faulen Mönches. Eine Meynung wird ein Glaubensartikel, und man versiegelt ihn mit Blut. Den Aberglauben rühret kein Zustand der andern Menschen. Man vergiesset Blut um Worte und Silben. Die Spanier vertilgen ganze Welten, weil die Bewohner derselben nicht so denken, als sie haben wollen, daß sie denken sollen, und weil sie in der neuen Welt, unter andern Bildern als in der alten, das Andenken der Väter verehren.

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In einem philosophischen Jahrhundert, und in einem Jahrhundert, in welchem der menschliche Verstand durch Genies, durch Erfindungen und durch den lebhaftesten Fleiß sich zu einer Höhe geschwungen hat, welche ihm Ehre macht, sollte man kaum glauben, daß dennoch Dinge geschehen sind, welche man in diesen erleuchteten Zeiten eben nicht hätte vermuthen können.

Unser Jahrhundert ist an Begebenheiten unter den Mächtigen der Erden so merkwürdig, als wol jemals ein Jahrhundert in der Geschichte es gewesen ist und es seyn wird. Es soll dem leser keine lange Weile verursachen, wenn ich diese Zufälle kurz wiederhole, ehe ich selbst zu dem Zweck komme, die Nachrichten, welche mir von den gewesenen Grafen Struensee und Brandt bekannt geworden, der neugierigen Welt mitzutheilen. Ich will cs dein Urtheil der Leser überlasten, ob diese Nachrichten sich von den bisher ausgegangenen flüchtigen Blättern unterscheiden werden oder nicht. Das Publicum ist der Richter, welcher weder in der Länge der Zeit hintergangen noch bestochen werden kann. Ich werde bey einer jeden Begebenheit, welche ich wiederhole, etwas zu sagen mich bemühen, welches noch nicht so allgemein bekannt geworden ist.

Unter den Staatsopfern dieses Jahrhunderts stehet der unglückliche Zarewitsch Alexei Petrowitsch,

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welcher auf Befehl seines Vaters am 30 Jun./11 Jun. 1717. wirklich hingerichtet worden, an der Spitze. *)

*) Die Ursache der Aufführung des Alexei, seiner Flucht, seines Todes und seiner Mitverschwornen, welche durch die Hand des Scharfrichters umgekommen sind, ist diese: Es war der Mißbrauch der Religion, die Pfaffen und die Mönche; und diese Quelle so vielen Unglücks ist in einigen Geständnissen des Alexei, die wir erzählet haben, genugsam angezeiget, und hauptsåachlich in diesem Ausdruck des Kaysers in einem Briefe an seinen Sohn: „Diese Langbärte werden euch nach eurem Gefallen lenken.

Die Nachrichten eines Abgesandten zu Petersburg lauteten also: Verschiedene Geistliche, sagt er, welche an ihrer alten Barbaren hiengen, noch mehr aber an ihrem Ansehen, welches sich verminderte, wie die Nation mehr Licht bekam, verlangten nach der Regierung des Alexei, welcher ihnen versprach, daß er sie wieder in diese ihnen so schätzbare Barbaren stürzen wolle. Von dieser Anzahl war Dositheus, Bischof von Rostow. Er erdichtete eine Offenbarung des heil. Demetrius. Dieser Heilige war ihm erschienen, und hatte ihn auf Befehl GOttes versichert, daß Peter nicht mehr 3 Monat zu leben hatte; daß Eudoxia, die in dem Kloster zu Susdal eingesperrt, und als Nonne unter dem Namen Helena daselbst war, so wie die Prinzeßin Maria, *) Schwester des Czaaren, auf den Thron kommen, und zugleich mit seinem Sohn Alexei regieren würden. Eudoxia und Maria hat-

*) Sie ist niemals eine Nonne gewesen, und hat auch nicht im Kloster gewohnet. Als der Zarewitsch nach Wien entflohe, begegnete sie ihm auf der Reise in Curland. Sie war im Carlsbade gewesen.

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Lamberti hat recht gehört. Der Zarewitsch ist wirklich enthauptet worden, aber nicht von seinem

ten die Schwachheit, diesem Betrug Glauben beyzumessen; sie waren davon so überzeuget, daß Helena in dem Kloster ihr Nonenkleid ablegte, *) den Namen Eudoxia annahm, sich als Majestät tractiren, und in den öffentlichen Gebeten den Namen ihrer Feindin Catharina ausstreichen ließ; sie erschien nicht anders als mit den alten Ceremonienkleidern, welche die Czaarinnen trugen, angekleidet. Die Schatzmeisterin des Klosters widersetzte sich dieser Unternehmung. Eudoxia antwortete ganz frey: „Peter hat die Strelitzen bestrafet, welche seine Mutter beschimpft hatten, mein Sohn Alexei wird diejenigen bestrafen, welche der Seinigen Leid anthun.„ Sie ließ die Schatzmeisterin in ihre Zelle einsperren. Man brachte einen Officier, Namens Stephan Glebow, in das Kloster. Eudoxia machte ihn zum Werkzeug ihrer Absichten, und zog ihn durch ihre Gewogenheit an sich. Glebow breitete in der kleinen Stadt Susdal und in den Gegenden die Weissagungen des Dositheus aus. Gleichwol verflossen die drey Monate. Eudoxia warf dem Bischof vor, daß der Czaar noch am Leben sey. „Dositheus sagte, die Sünden meines Vaters sind schuld daran, er ist im Fegefeuer, und hat mir Nachricht davon gegeben.,, **) Alsobald ließ Eudoxia tausend See-

*) Das hatte sie schon lange vorher gethan, oder sie hatte vielmehr den Ordenshabit nur ein halb Jahr getragen, wie das ihrentwegen publicirte Manifest bezeuget.

**) Die Possen des Dositheus mit dem Fegefeuer könnten wol wegbleiben, oder nur mit allgemeinen Ausdrükken berühret werden. Die Lehre vom Fegefeuer ist der Rußischen Kirche gar nicht eigen. S. Büschings Magazin, Pom. IIl. p. 224.

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Vater selbst, sondern auf dessen Befehl von einem deutschen General, dessen Namen ich gehört habe.

lenmessen lesen; Dositheus versicherte, daß solche einige Wirkling thäten. Nachdem ein Monat vorbey war, kam er zu ihr und sagte: daß der Kopf seines Vaters schon aus dem Fegefeuer sey; einen Monat hernach war er nur noch bis an die Gurt darinnen; endlich nur noch mit den Füssen; und wenn die Füsse befreyt seyn würden, welches aber das allerschwerste wäre, so würde der Czaar Peter ohnfehlbar sterben.

Die Prinzeßin Maria, welche von Dositheus überredet worben, überließ sich ihm mit der Bedingung, daß der Vater des Propheten unverzüglich aus dem Fegefeuer heraus, und die Wahrsagung in die Erfüllung gehen solle; Glebow aber setzte sein Verständniß mit der alten Czaarin fort.

Hauptsächlich im Vertrauen auf diese Weissagung war es, baß der Zarewitsch durchgieng, und in fremden Ländern den Tod seines Vaters erwarten wollte. Alles dieses wurde bald entdeckt. Dosithcus und Glebow wurden angehalten; die Briefe der Prinzeßin Maria wurden dem ganzen Senat vorgelesen. Sie wurde in Schlüsselburg eingeschlossen; die ehemalige Czaarin in ein anderes Kloster eingesperret, woselbst sie als Gefangene blieb. *) Dositheus und Glebow, die einzigen Mitverschwornen dieser eitlen und abergläubischen List, wurden auf die Folter geleget, so wie alle Vertraute der Flucht des Alexei. Sein Beichtvater, sein Hofmeister, sein Hofmarschall kamen alle durch die Hand des Scharfrichters um.

*) Die Czaarin ist nach Schlüsselburg gebracht worden. Ob die Prinzeßin Maria auch ein Zeitlang daselbst Arrest gehabt, weiß ich nicht. Dieses aber ist gewiß, daß sie im Jahr 1723. den 20. Merz zu St. Petersburg in völliger Frbyheit gestorben ist.

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auf den ich mich aber nicht besinnen kann. Der wegen eines Kindermords geköpften Schwedischen Fräulein Hamilton gewesene Kammerjungfer, Namens Kramern, aus Narva gebürtig, welche Peter der erste nach der Hamilton Tode zur Beyschläferin genommen, und hierauf unter denm Namen der Fräulein Kramern in großem Ansehen gestanden, hat den abgehauenen Kopf des Zarewitsch wieder an den Rumpf genähet.

Siehe Büschings Magazin für die neue Historie, 3ter Theil, in einer Note, p. 224.

Die Gerüchte, welche in Ansehung des Todes Peters I. und seiner Gemahlin Catharina I. in der Welt ausgestreuet worden, vernichtiget der H. O. C. Rath daselbst p. 227. und p. 192. wenn er von dem Tode der Catharina, dieser außerordentlichen Person, saget:

„Die Kayserin Catharina lebte in ihren letzten Jahren sehr unordentlich. Sie gieng im Herbst und Frühjahr, wenn das Wetter helle war, die ganze Nacht spatzieren, und trank vielen hungarischen Wein. Ein süßer Gift, beit sie durch Kringel einsog. Sie starb an einem Geschwüre in der Brust, welches mit der Wassersucht verbunden war. Während ihrer Regierung gicng alles nach Menschikofs despotischen Willen.„

Die Regierungsart von dem Rußischen Reich ist noch zwischen dem Despotismus und der Mo-

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narchie getheilet,*) folglich noch immer einem grossen Meere ähnlich, welches eine kleine Welle in Bewegung setzen kann. Ein Minister, ein General, einige Garden von Preobrazinsky oder einige Regimenter unter der Anführung einer Elisabeth und Catharina II. sind vermögend, so wie 5 Dragoner unter der Anführung eines muthigen Kaysers und tapfern Generals, die größte Staatsveränderung in diesem ungeheuren Reiche hervorzubringen, und weil das Volk noch immer zum Despotismus geneigt ist, so wird es weit eher beruhiget, als in Regierungen, in welchen der Monarch nicht unumschränkt herrschet, oder gar der grosse Adel sich der Regierung mit anmasset.

Der König von Sardinien hat den Sinn einer wahren uneingeschränkten und unabhängigen Herrschaft sehr weislich durch sein ganz neuerlich ausgegebenes Gesetzbuch in seinem Reiche vollkommen bestimmt.

Aus dem Kirchenstaat vom 9. May. Das neue Gesetzbuch des Königs von Sardinien wird mit

*) Quand les sauvages de la Louïsiane veulent avoir du fruit, ils coupent l’arbre au pied et cueillent le fruit. Voila le Gouvernement despotique. Esprit des Loix T. I. p. 94.

En effet on voit par tout, que dans les mouvemens du Gouvernement despotique, le peuple mené par lui meme porte toujours les choses aussi loin qu’ elles peuvent aller. Tous les desordres qu’ il commet sont extremes, I. C. P. 92.

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verehrungsvoller Bewunderung allhier gelesen. In dem zweyten Abschnitt des Einganges giebt dieser kluge Regent den gemessenen Fingerzeig, — Daß keine Obrigkeit oder Gerichtshof, ob es gleich das höchste Gericht sey, dem Gesetz, in welchem Fall es auch immer sey, eine Erläuterung beylegen dürfe, weil der Monarch nicht will, daß selbiges einer Einschränkung, Ausdeutung, Ausdehnung oder Mässigung unterworfen seyn solle, die nicht von ihm oder seinen Nachfolgern ergehen werde. Solchemnach darf ein Richter in den Königlichen Sardinischen Landen nicht, wie gewisse Richter von einem souverainen Gerichtshofe sich ausdrückten, sagen: Wir sind das Gesetz. Altonaischer Mercur Stück 85. l772.

Die in unsern Zeiten nach dem frühzeitigen Ableben des Czaaren Peters II. viele und grosse vorgefallene Veränderungen in dem Rußischen Reich, werden meine obige Grundsätze genugsam bekräftigen.

Peter der erste als der Schöpfer eines Reiches *) machte das Grundgesetz, daß ein jeder Be-

*) S. La Petreade ou Pierre le Createur par Mr. G. S. Chevalier de Mainvilliers, à Amsterdam 1762.

Je chante ce heros, qui regnait en Ruffie Que l’Europe admirait, que redoutait l' Asie, Et qui toujours plus grand dans les plus grands malheurs

Apprit par eux à vaincre un peuple de vainqueurs,

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herrscher von Rußland vollkommen berechtiget sey, seinen Nachfolger zu ernennen. Weil dieser grosse Geist die Schwäche und den Rückfall der alten Sitten in seinem Sohn Zarewitsch bemerkte, so machte er sich kein Bedenken, um sein neues Reich nach seinem Plan zu erhalten, denselben einer grausamen aber nöthigen Gerechtigkeit aufzuopfern.

Von der Regierung Rußlands S. Ebauche pour donner une Idée de forme du gouvernement de l’empire de Ruffie, welche der Graf Münch 1763. aufgesetzt hat.

Der Tod Peter Il. veränderte die Regierung. Nach den Rechten der herrschenden linie hätte die Prinzeßin Elisabeth als eine Tochter des Czaars nothwendig die Beherrscherin aller Reussen werden sollen. Nach dem Rechte der Linien kann man der verwittweten Herzogin von Curland Anna, als dem Zweig der ältern Linie, ebenfalls ihr Recht, den Rußischen Thron zu besitzen, nicht so gerade hin absprechen. Genug, Anna ward Kayserin und besaß den Thron ruhig. Die Grafen Münch und Ostermann regiereten unter ihrem Namen, und endlich gewann der Hert von Biron, nachheriger Herzog von Curland, die Gnade der Kayserin völlig.

Sut lasser la fortune et la rendre docile; Qui ne se couvrant point d’une gloire sterile. Sut se créer un monde enfin felon son coeur. Et lui donner des loix en Esprit Createur. etc.

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Siehe Rußische Anecdoten von der Regierung und Tod Peter des Dritten, imgleichen von der Erhebung und Regierung Catharinen der Andern. Ferner von dem Tode Ivan, welchen zum Anhange beygefüget die Lebensgeschichte Catharinen der Ersten von C. F. S. de la Marche, Petersburg 1764.

Und die Lebensgeschichte des Grafen Christophs von Münch im Büschingischen Magazin Tom. III. p. 387.

Biron, Herzog von Curland, betrat nach dem Tode der Kayserin Anna einen grossen Schauplatz. Er wurde Regent von Rußland. Die Prinzeßin Anna von Mecklenburg ward verdrießlich, und obschon ihr zweyjähriger Prinz Ivan als Kayser der Reussen erkannt wurde, war sie dennoch unzufrieden, dem Herzog von Biron als Regenten gewissermassen zu gehorchen. Graf Münch, ein unternehmender Geist, erbot sich, wenn sie Vertrauen zu ihm fassen wollte, sie von der Tyranney des Herzogs zu erlösen. Es geschah, und wie leicht dergleichen Staatsveränderungen in Rußland geschehen können, belehret uns der obenangeführte Herr Oberconsistorialrath Büsching p. 499. Der Herzog Biron fiel in der Nacht vom 8. auf den 9ten Nov. 1740. und wurde nach Siberien geschickt. Der Character des Herzogs ist unterdessen merkwürdig. Er wird so gebildet:

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„Der Herzog besaß grosse Talente. Er hatte sich die Grossen und die übrigen Unterthanen des Reiches, indem er die Gnade der Kayserin erworben, mit allen möglichen Diensten verbindlich gemacht. Der Wienerische Hof brauchte seine Dienste mit erstaunlicher Wirkung, und war ihm dankbar. Er half sich von einer Stufe zu der andern, ohne dabey jemanden zu beleidigen. Er stieg ordentlich, und sprang also, daß er jederzeit mit seinen Kräften guten Rath hielt. Er gieng niemals tiefer in das Wasser, als er Grund sah, und überwand die Hindernisse durch Nachgeben, Gelassenheit, willige und heilsame Dienste, auch durch Beförderung der Ruhe sowohl der hohen als niedrigen Bedienten. Er brachte niemanden vom Hofe, und ließ keine Rachbegierde gegen diejenigen, welche ihm schaden wollten, in Thaten und Wirkungen von sich blicken. Genug er verstand die Kunst zu leiden.„

Sein Geschlecht besitzet indessen das Herzogthum Curland, und ist mit Deutschen Reichsfürsten verbunden.

Ohngeachtet diefes grossen Dienstes, forderte der Graf seinen Abschied. Er erhielt ihn. Wäre Graf Münch bald gereiset, so würde er gewissermassen nicht auf eine schmähligere Weise, als der Herzog Biron, nach Siberien haben reisen müssen.

Daß die Prinzeßin Anna von Mecklenburg nicht die Gaben gehabt hat, ein Reich zu regieren,

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welches so leicht Veränderungen unterworfen ist, lehrte die Zeit in kurzem.

In der Nacht vom 24. Nov. bis auf den 25. bemächtigte sich die Prinzeßin Elisabeth nicht allein der Regentin, ihres Gemahls und des Prinzen Ivans, sondern Graf Münch und Graf Ostermann erfuhren ein gleiches Schicksal.

Wie es um diese Zeit noch mit der Ausübung der Gerechtigkeit in Rußland ausgesehen haben mag, können meine Leser aus folgender Nachricht, die uns der Herr O. C. Rath Büsching I. c. p. 507. mittheilet, ersehen.

„Von der Untersuchung, welche wider ihn, den Grafen von Münch, angestellet worden, kann ich weiter nichts, als denjenigen Umstand anführen, daß er unter andern beschuldiget worden, bey der Gefangennehmung des Herzogs von Curland zu den Gardesoldaten, welche auf der Wache gestanden, gesagt zu haben: Die Prinzeßin Elisabeth und ihr Neffe würden von dem Regenten gedrückt, und man müßte ihn deswegen gefangen nehmen; wen sie nachher zum Kayser haben wollten, der könne es auch werden, es mögte nun der Prinz Ivan oder der Herzog von Holstein seyn. Allein diese Beschuldigung war ganz gewiß ungegründet, denn es wurde dazumal, als der Herzog gefangen genommen wurde, an die Prinzeßin Elisabeth ganz und gar nicht gedacht. Graf Münch hätte sich auch leicht verantworten können, man brauchte aber

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zu Zeugen wider ihn, weder die Officiers, welche die Wache gehabt hatten, noch seinen Generaladjutanten, sondern gemeine Soldaten, welche, nach Art des gemeinen Rußischen Mannes, für die allergeringste Belohnung alles sagen und thun, was man verlanget. Als Graf Münch sah, wie widerrechtlich und ungereimt man bey der Untersuchung verfuhr, sagte er zu dem Generalprocureur, er mögte an seiner Statt nur selbst die Antworten aufsetzen, wie er sie für gut finde, er wolle sie unterschreiben. Der Generalprocureur nahm das buchstäblich an, und Graf Munch unterschrieb das Protocoll ohne Schwierigkeit. Bey einer solchen Pflege der Gerechtigkeit kann man seines Lebens bald verlustig werden. Es war so:

Den 27. Jan. 1742. sollte das Urtheil sowohl an dem Grafen Münch als Ostermann vollzogen werden. Der letztere hatte schon den Kopf auf den Block gelegt, und beyde sollten geviertheilet werden. Nach dem obigen Verfahren hat die Kayserin Elisabeth vermuthlich die Härte eines solchen Urtheils in Betracht gezogen. Ein Gefangener unterschreibet blindlings, was der Generalprocureur geschrieben hat. Wie konnte ein solcher Mann, wenn er auch ein Verbrecher war, mit gutem Gewissen gestraft werden. Genug, beyde Grafen wurden mit der Todesstrafe verschonet, und der Graf Münch wurde nach Pelim, einem der elendesten Oerter in Siberien, welchen er selbst für den Her-

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zog von Biron, der aber schon den 27. Febr. 1742. wieder abgieng, ausgesucht hatte, geschickt. Besondere Wege der Vorsicht!

Indessen war des Grafen Geist mitten in seinem Elend geschäftig. Er entwarf und überschickte an den Senat viele Entwürfe, wie die Rußischen Provinzen verbessert werden könnten, er unterrichtete auch einige junge Leute in der Geometrie und Ingenieurwissenschaft. Die Woiwoden der benachbarten Städte fürchteten sich so sehr vor ihm, als ob er Generalgouverneur von Siberien gewesen wäre. Sobald er etwas von ihren Unterschleifen erfuhr, so schrieb er drohende Briefe an sie, daß er den Hof davon benachrichtigen wollte.

Ich finde folgende Stelle zu wichtig, als daß ich sie vorbeygehen lassen sollte. Sie kann Stof zum Nachdenken geben. Der Graf schrieb an den Herrn O. C. Rath Büsching den 12. Dec. 1763. „Eine zwanzigjährige Erfahrung in einem Exilio hat mich gelehret, daß vom Woiwoden an bis zum letzten Canzleybedienten in den Woiwodischen Gerichten kein einziger ist, der auf das Interesse der Landesherrschaft, vielweniger des Reichs, und auf die Erhaltung der Unterthanen bedacht wäre. Denn ein jeder derselben denkt auf nichts anders, als nur seinen eigenen Nutzen zu befördern. Hieraus folgt das zweyte Uebel, welches ist, ein ungerechtes Gericht, da allemal der Ungerechte oblieget, und der Gerechte beleidiget, übervortheilet, ruinirt und öf-

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ters schändlich gestraft wird. Es ist erstaunend und fast unglaublich, wie ungescheuet und gottlos man hierunter zu Werke gehet. Es wäre zu wünschen, daß dieses Unheil nur allein in den Woiwodschaften herrschte, es sind aber die meisten Gouvernementscanzeleyen und andere Dicasteria nicht davon frey. GOtt wolle Ihro Majestät unserer unvergleichlichen Kayserin Bemühung segnen, um einem solchen Uebel zu steuren, zu wehren, und wo es möglich, es aus dem Grunde auszurotten. Da mir die unbeschreiblich grosse Ungerechtigkeit, welche in allen Provinzen und Oertern des Rußischen Reichs herrscht, aus zuverläßigen Zeugnissen auch sehr bekannt ist, so wünsche auch ich gar sehr, daß es Catharinen der Grossen möglich seyn und gelingen möge, der himmelschreyenden Ungerechtigkeit abzuhelfen, welche das Rußische Reich so unglücklich macht,„ l. c. p. 511. Es ist möglich, daß dieser Wunsch in andern Reichen ebenfalls zu machen wäre.

Peter der III. betrat nach dem Tode der Kayserin Elisabeth den Thron. Am 11. Febr. 1762. kam des Grafens Befreyungsukase Mit einem Senatscourier an. Der Kayser Peter III. schickte ihm durch seinen Generaladjutanten Gudowirsch einen Degen bey seiner Ankunft in Petersburg, und erklärte ihn zu seinem Generalfeldmarschall mit der Ancienneté von 1732. Doch wurde das Patent

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erst unter dem 17. Sept. 1763. von Catharina der Zweyten ausgefertiget.

So alt als dieser General war, so mußte dieser tapfere, alte und erfahrne Feldherr annoch eine grosse Revolution in Rußland erleben.

Peter den Dritten konnten keine Vorstellungen, in Absicht des Krieges mit Dännemark, abhalten. Er sahe die unendlichen Schwierigkeiten, diesen Krieg wegen des Interesse der andern Mächte, welche alle nach dem Frieden seufzten, nicht ein, oder wollte sie, in sich selbst verblendet, nicht einsehen. Er wollte, wie der Feldmarschall in seiner Ebauche angemerket hat, den König von Dännemark aus seinen Europäischen Reichen und Landen verjagen, und nach Tranquebar verweisen. Eine Unternehmung Alexanders, dem es glückte, und eine Unternehmung Carls XII. dem es misglückte. Peter der dritte wollte den 10. Jul. 1762. abreisen, ein Reich zu erobern, welches ihm andere Mächte nicht gelassen haben würden, und eine Rache zu erfüllen, an welche ein Rußischer Kayser nie hätte denken sollen. Die Vorsicht, welche alles beherrschet, und deren Wege wunderbar sind, legte ihn eben den Tag, an welchem er abreisen wollte, in das Grab. *)

*) Man entzog diesen Herrn dem Herzogthum Holstein und brachte ihn nach Rußland. Er wurde von neuem, zufolge der griechischen Kirchengewohnheit, getauft, und bald hernach mit seiner Gemahlin, die eine geborne Fürstin von Anhalt-Zerbst

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Von dieser bekannten grossen Revolution siehe Journal encyclopedique Aug. 1762. p. 145. Dieses Journal sowohl als die oben angeführte Rußischen Briefe bezeichnen uns diese Geschichte, wie sie angefangen, ausgeführet und vollendet worden. Mir fiel um diese Zeit eine Nachricht in die Hände, welche, wie ich glaube, dem Druck noch nicht übergeben worden ist. Sie führet die Aufschrift: Aus dem Munde eines Freundes, der in Petersburg Augenzeuge der Staatsveränderung gewesen, habe ich folgende Umstände erfahren. Weil es eines theils meinem Endzweck nicht gemäß ist, diese Zufälle allhier

ist vermählet. Sein Vater, Carl Friederich, das Haupt der ersten Holstein-Gottorpischen Stammlinie, starb 1739. den 18. Jun. Seine Mutter war die älteste Tochter des grossen Peters von der andern Gemahlin Catharina, die nach diesem Held den Rußischen Thron bestiegen hatte. In Holstein nannte man Peter den dritten, oder Fedor Federowitsch Carl Peter Ulrich. Seiner Gemahlin Mutter, Johanna Elisabeth, war die Gemahlin des Anhalt-Zerbstischen Fürsten Christian Augusts, eine Tochter des Holstein-Gottorpischen Herzogs Christian Augusts, Bischofs zu Lübeck, der ein Bruder Friederichs des vierten, des Großvaters von diesem Monarchen war. Siehe Rußische Anecdoten p. 15. und kurz gefaßte Geschichte der Streitigkeiten der Herzoge von Holstein-Gottorp mit der Krone Dännemark aus öffentlichen Acten und Documenten bis auf gegenwärtige Zeit mit unpartheyischer Feder beschrieben. Frankfurt und Leipzig 1762.

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weiter auszufuhren, und ich mir Hofnung mache, mit der Zeit alle merkwürdigen Beylagen, deren ich itzo nur Erwähnung zu thun, Gelegenheit habe, bey einer etwannigen andern Auflage beyzufügen, vermögend zu seyn; so will ich nur einige Züge aus dieser Schrift, den letzten von dem Grafen Münch anführen, weil sie in der Folge das bestätigen werden, was auch die Person, deren Ansehen in Dännemark so plötzlich gestiegen, deren Fall so tief gewesen — völlig aus den Augen gesetzet hat. Eine Nation regieren wollen, und eben die Nation gerade in das Angesicht beleidigen. Welch ein Contrast! welch ein Unternehmen!

Peter dem dritten hat seine Liebe, so fänget diese Schrift an, zu Holstein seinen Untergang zugezogen. Er zog seine Holsteinische Officiers so sehr den Rußischen vor, daß ein Holsteinischer Fähnrich mit dem Huth auf dem Kopf bey ihm stand und cajoliret ward, wenn ein Rußischer alter Oberster von ferne und unbedeckt stehen mußte. Diese Officiers begegneten der Rußischen Nation so verächtlich, daß allerwärts die schärfsten Klagen geführet wurden.

Die Leibcompagnie, die Elisabeth auf den Thron erhoben hatte, und daher mit großen Freyheiten und Gehalt begnadiget war, schafte er ab. Weil sie ihre Freyheiten sehr oft bis zum äusersten Muthwillen gemißbraucht hatte; es dankte ihm Petersburg für die Reduction. Allein er machte sich da-

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durch 300 Feinde, grossen Theils von Familie. Der erste Staatsfehler.

Weiter sagt diese Schrift: Dem Kayser war das Mißvergnügen der Nation und eine nahe Conspiration bekannt gewesen. Allein die Nation hat er nicht geachtet, und wenn Gudowitsch gemeynt hat, die Conspiration habe nichts zu bedeuten, so hat er sich beruhiget. Eine gefährliche Beruhigung!

Es erfolgt der Ausbruch dieses neuen Schauspieles. Die Kayserin gehet den 9. Jun. nach Petersburg. Der Kayser will eben an dem Tage bey der Kayserin auf Peterhof speisen, Gudowitsch bringet die Zeitung ihrer Abwesenheit. Es kommen Nachrichten von dem Aufstande zu Petersburg, und der Kayser lässet sogleich allen Muth sinken. Der Graf Münch rath gerade nach Petersburg zu gehen. Ich kenne die Russen, sagt er, sie sind feig und wenigstens noch ungewiß. Mir 12 Reurern versichere ich Exo. Majestät den Thron, und ich will an Dero Seiten mit leben oder sterben. Der Kayser will diesen Streich nicht wagen. Welch eine Sanftmuth!

Graf Münch giebet zum andernmal den Rath, Von Oranienbaum wegzugehen und durch Umwege zur Armee zu eilen. Er verspricht den Kayser zu begleiten, und glaubet des Kaysers Person und die Liebe der Soldaten gegen ihren grauen General würde sie mit Eifer für das Beste ihres Kaysers

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beseelen. Der Kayser hat gezeiget, daß alle rauschende Seelen kernen wahren Muth besitzen. Er vernachläßiget auch diesen Rath, und stirbt an einer hämorrhoidalischen Colik.

Der Graf Münch kam einige Tage nach dem Tode des Kaysers nach Hof, und wartet der Kayserin quasi re bene gesta bey der Cour auf. Sie wird ihn gewahr, und saget zu ihm: Münch, ich habe gehört, daß ihr es gut mir uns in dem Sinn gehabt habt. Es ist vielleicht ein Glück, daß nichts daraus geworden. Ihro Majestät, antwortet der Held, ich habe gethan, was ich meinem damaligen rechtmäßigen Souverain schuldig war. Ich werde mein graues Haupt nicht schänden. Und der rechtschafne Mann behielt die Gnade der Kayserin, und so zeigte Catharina eine wahre Grösse.

Ich habe alle diese Züge nur deswegen anzuführen mich bewogen befunden, damit der Leser sehen könne, wie sowohl Regenten selbst, als die, welche durch das Wort eines Regenten die Bedürfnisse des Staates versehen sollen, vorsichtig in ihren Handlungen seyn müssen. Die Zufälle sind immer einerley, und selten richten sich die Sterblichen nach den Beyspielen, welche doch geschehen sind. Ist es Nachläßigkeit? Ist es Unwissenheit oder was ist es?

Der Verfasser der Memoires de Pierre IIl. erzählet dem Publico eine besondere Merkwürdigkeit, wenn er schreibet:

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Im Anfang der Regierung Peter des Grossen ward annoch eine Garde zu Moscau, welche man Strelitzen nannte, die beynahe das in Rußland waren, was die Janitscharen in der Türkey lange hin gewesen sind, gehalten. Dies waren verwegene Leute, die sehr geneigt waren Staatsempörungen zu unternehmen. Sie brachten die Stadt oft in Unruhe, und die erschrecklichsten Strafen konnten diese Aufrührer nicht zum Gehorsam bewegen. Der Kayser wurde daher genöthiget, sie mit allen ihren Familien auszurotten. Eine neue Verrätherey, die er eben entdeckte, reichte ihm dazu die Veranlassung oder den Vorwand. Man machte ihnen den Proceß, welcher so ausfiel, daß sie enthauptet werden sollten.

Man machte in diesen Zeiten nicht viele Ceremonie, dergleichen verdammte Verbrecher am Leben zu strafen. Ein bloßer Erdklumpe oder ein Klotz war die Blutbühne, worauf man die Köpfe der Verdammten legte. Peter der erste verrichtete nicht selten dieses traurige Handwerk. Man erzählet, daß er einsmals einem ausländischen Minister die Axt dargereichet und diesen gefraget habe: Ob er nicht, um sich eine kleine Leibesübung zu machen, einige Rußische Köpfe eine Spanne kürzer machen wollte. Viele Strelitzen wurden eines Tages verdammt, ihre Köpfe auf einem dahin gelegten Block zu verlieren. Einer von diesen Unglücklichen fand keinen Platz mehr, wo er feinen

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Kopf anbringen konnte. Er warf sich aus Unmuth mit einer wunderlichen Gebärde auf die Erde neben feine Mitgesellen. Der Kayser fand dieses Merkzeichen des Gehorsams so sonderbar, daß er diesem schon verdammten Verbrecher das Leben schenkte.

Von dem Geschlechte dieses so wunderbar Erretteten sollen einige Nachkommen bey dem Tode Peter des dritten, wenn wir dem Verfasser dieser Memoires glauben können, nicht unbeschäftig gewesen seyn. Wer ist aber ihr Verfasser?

Sollte dieser besondere Zug historisch wahr seyn, so könnte man eine besondere Verbindung in den Zufällen der Welt finden, die durch eine uns unsichtbare Kraft zu Endzwecken geführet würden, welche wir zu begreifen zu kurzsichtig sind, und daher nichts mehr thun können, als die Wege der Vorsicht sehen, bewundern, verehren und anbeten.

Der Mann mit der eisernen Masque in Frankreich unter der Regierung Ludewig des XIV. bleibt ein unergründliches Staatsgeheimniß für die nachkommende Welt. Es ist diese Geschichte ganz besonders, und es ist diese Person erst nach dem Tode des Cardinals Mazarin bekannt worden. S. Voltaire Essay sur 1’ histoire generale etc. Tom. VI. p. 150. Das unglückliche leben des Prinzen und gekrönten Kaysers Ivan hat viel ähnliches mit demselben. Das Ende des letztern ist trauriger, obschon das leben des erstern nicht viel ange-

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nehmes bey sich geführet haben mag. Beybe sind aus der Welt. Das eine Verfahren zu ergründen ist unmöglich, das andere zu tadeln oder zu vertheidigen, unnöthig.

Von dem traurigen Tode des letztern siehe einen Artikel in the London Chronickle vom 29. Sept, bis den 2. Octbr. Remarques eines freyen Britten. Hierauf die Schrift:

Antwortschreiben eines Russen, der nicht frey ist, an einen Engelländer, der ein wenig gar zu frey ist, über die bey dem Manifest der Kayserin Catharina der zweyten angebrachte und gedruckte Anmerkungen.

Carl XII. der nordische doch unglückliche Alexander wird den 11. Dec. 1718. in der Belagerung von Friederichshall in Norwegen plötzlich erschossen.

Die Erzählungen von diesem bedenklichen Tode eines Königs, der 18. Jahr allen Gefahren mit einer eisernen Stirn getrotzet hatte, sind diese:

„Der König stand auf einer Batterie über die Helfte des Körpers den Kugeln ausgesetzet. Es war nur sein Adjutant Signier und ein Ingenieur Megret bey ihm. Beyde waren Franzosen. Der Graf Posse, Capirain der Garde und ein Adjutant Namens Kaulbaars empfiengen Ordres von ihm. Als diese weg waren, fiel er. Eine halbpfündige Kugel hatte ihn in den Schlaf getroffen. Die beyden Franzosen liefen zu ihm, er war todt. Die

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Hand hatte er an den Degen geleget. Megret sagte: Die Comödie ist aus, wir wollen essen. Histoire de Charles XII. Roi de Svede Livr. 8. p. 374. Nordberg Tom. II. p. 751.

„Nach der Aussage der Deserteur war der König mit halbgezogenen Degen, mit der Vorladung des Schusses in der Wunde, und nur mit einer kleinen Oefnung in dem Schlafe, die kaum für eine Flintenkugel groß genug gewesen, angstroffen. Und keine Flintenkugel konnte aus der Vestung den König erreichen. S. allgemeine Welthistorie Tom.

33. p. 746.

Nordberg nennt den Generaladjutant Sickert. In einer Gemüthskrankheit hat dieser Sickert, Siquier, oder wie er geheissen haben mag, durch sein Geschrey, daß er der sey, der den König umgebracht habe, eine Meynung in Stockholm ausgebracht. Wo ist dieser Sickert — Siquier geblieben? S. Voltaire l. c. p. 751.

In der Geschichte des Polybs Tom. I. Vorrede p. 26. wird eines Vetters des Ritters von Folards, Herrn von Robert, gedacht, welcher mit in den Trencheen gewesen ist. Ist dieser Robert und Siquier eine Person?

Von dem Tode dieses bewundernswürdigen Königs hat das ältere Publicum nicht viel anders gedacht als das neuere. Einem Schriftsteller kömmt es indessen nicht immer zu, Dinge, welche zu der geheimsten Geschichte der Staaten gehören, weder

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zu untersuchen noch zu entwickeln, und aus der Dunkelheit, in welcher sie verborgen liegen, hervorzubringen. Das ist die Pflicht der Zeit, sie bringet verdunkelte Wahrheiten an das Tageslicht, und eben durch sie verschwinden wieder die Bilder, welche in einem gewissen Zeitpunct die Sterblichen auf das äuserste rühren. Man lieset die Schicksale des Atreus, des Agamemnons und des Orestes, die Züge des Theseus und die Wallfahrten des Pirithous, ohne daran zu gedenken, daß auch diese Begebenheiten in ihrem Jahrhundert vermuthlich unter die geheimen Geschichten der Griechischen Staatsbegebenheiten zu zählen gewesen sind. *)

*) Von diesem ausserordentlichen Mann sagte der bey ihm in Stralsund gestandene Französische Gesandte Marquis de Croissy, wenn er den unerschrocknen Muth des Königs erhoben hatte, daß es übel wäre, daß alles bey ihm in lateinischer Sprache geredet werden müßte, und daß er nur zu Pferde in vollem Gallopiren mit ihm sich unterreden können, und daß er in Ansehung seiner continuirlichen Fatiguen lieber ein Stallknecht als König von Schweden zu seyn wünsche. S. Europäische Fama 1716. Von seiner Lebensart saget Voltaire: Der König von Schweden hungert 5 Tage, den 6ten reitet er 12 Meilen, ißt bey dem Prinzen von Hessen sehr stark, und bleibt gesund. Voltaire Histoire de Charles XII. Roi de Suede, Liv. 8. p. 374. Die Widerlegung dieser Mähre Nordberg Tom. II. p. 677. Dieser Zug von diesem nordischen Alexander ist zu schön, als daß ich ihn hier nicht beyläufig mit anführen sollte: Der König ritt einstens mit einem Officier, und sprach von dem Ober-

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Diese bisher angeführte Zufälle haben sich in dem Bezirk der Palläste und der Cabinetter zugetragen, und diese zu beurtheilen ist zu schwer, weil der Privatmann die Triebfedern derselben selten ent-

sten Lejonbrink und seinen Anstalten. Der Officier endigte seine Rede also: Es könnte wol seyn, daß seine Anstalten gut ausfallen könnten, nur wüßte er nicht, ob die Ausführung des Obersten so beschaffen wäre, daß er mit einem Bauer umzugehen wüßte Der König faßte ihn bey der Hand und sagte: Nicht also, mein lieber — ich merke wohl, was er sagen will; lerne er aber dieses von mir, daß er von keinem Menschen übel spreche, wenn er mit seinem König redet. Der Officier hat diese Geschichte dem Doctor Nordberg selbst erzählt. S. Tom. III. p. 737.

König Carl XII, hatte als Opfer der Gerechtigkeit den General Paikul s. Nordberg Tom. I. p. 606. und den General Johann Reinhold Patkul zwischen Posen und Stuppza bey Casimir hinrichten lassen. S. Theatrum ceremoniale Tom. II. p. 1430. seq. Nach des Königs Tode begehrte das Schwedische Volk den Tod des Baron Georg Heinrichs von Görz, welcher auch zu Stockholm den 13. Merz 1719. erfolgte. In dem Jahr 1743 wurden in Schweden der Graf Löwenhaupt, welcher in der Commißion, die nach Carls XII. Tode dem Baron von Görz das Leben abgesprochen, präsidiret haben soll, mit dem Grafen Buddenbrok, dieser den 27. Jul. Löwenhaupt den 14. Aug. enthauptet. Siehe Staats-Secret, p. 1016. Mercure historique et politique p. 199. 280. Im

Jahr 1756. wurden in Schweden der Baron Horn und der Graf Brahe, so wie in Engelland der Admiral Byng, ebenfalls Opfer des Staats und der Gerechtigkeit.

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decken kann. Wie lange hat die Welt gerathen, warum und wie der junge Graf Königsmark in Hannover unsichtbar geworden sey. Itzo ist es kein Geheimniß. In der Octavia lieset man seine Geschichte verdeckt. Er war das Opfer zweyer rachgierigen und vielvermögenden Frauenzimmer. S. Histoire secrete de la Duchesse d’ Hannovre, Epouse de George I. Roi de la grande Bretagne, à Londres 1732. 12. In unserm Jahrhundert haben sich noch mehr Phönomena an den Staatshimmeln der Reiche gezeiget. Sie sollen mir zu einer Grundlage dienen, die traurige Geschichte, welcher man sich in dem friedlichen Dännemark nicht so leicht vermuthen seyn konnte, etwas mehr und gründlicher dem Publico zu übergeben, als es bisher geschehen seyn mag.

In keinem Jahrhundert werden so viele Bösewichter oder Enthusiasten, welche sich an der Majestät vergriffen haben, als in dem unsrigen gefunden werden. Und zwar in dem Jahrhundert, in welchem der Philosoph den Verstand der Sterblichen erleuchtet, und der vernünftige Geistliche, zum Trost der Christen, das alte wahre Christenthum wieder herzustellen, den Aberglauben zu verscheuchen und die Ketzersucht zu vertilgen, auf das rühmlichste bemühet ist.

Den 5. Jan. 1757. versuchte Franz d' Amiens den König von Frankreich, den seine Unterthanen den Vielgeliebten nennen, mit einem ganz gefähr-

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lich und künstlich verfertigten Messer zu ermorden. Der Stoß gelang nicht, der König wurde verwundet, bald wieder hergestellet, und d'Amiens seinen Verdiensten gemäß bestrafet.

Folgende Nachrichten von diesem besondern Menschen habe ich nirgends gedruckt gesehen. Ich will sie in der Sprache, in welcher sie geschrieben sind, verschiedener Ursachen wegen hersetzen. Der Versuch des Mordes wird in dem Mercure historique, Janvier 1757. p. 97. also erzählet. *)

*) Ce scelerat, etant près d'une porte par la quelle le Roi alloit passer, un des Gardes lui dit d’oter son chapeau. L’assassin, se melant ensuite parmi les Courtisans, poussa le Duc d’Ayen, qui etoit pres du Roi, et porta aussitot un coup à S. M. qui croyant d’abord que ce n’etoit qu’un coup de poing, fit un mouvement naturel pour repousser ce miserable et dit: Voila un homme, qui en veut à moi qu’on l’arrete, ajoutant tout de suite — Ceci denote quelque chose de mauvais; qu’on prenne garde au Dauphin. Ensuite le Roi ayant porté la main à l’endroit où il avoit recu le coup, et l’ayant retirée toute ensanglantée, s’ecria; Ah! je suis blessé! Alors, remarquant aux mouvemens de fureur dont etoient agitez ses Gardes, qu’ils etoient prets à sacrifier ce scelerat à leur juste ressentiment, il leur dit: Qu'on arrete ce malheureux; mais qu’on ne le maltraite point, et qu’on l’examine. L’ assassin fut aussitot arreté par un valet de pied de S. M. Les Gardes, qui le saisirent d’abord, ayant voulu le lier, ce miserable leur dit, que cette precaution etoit inutile et superflue; qu'il n’avoit aucune envie de s’enfuir, et qu' il auroit pu deja le fair, s’il l’avoit voulu. etc.

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Nach diesen ziemlich besondern Nachrichten sieht man durch den Flor der Ungewißheit nur so viel,

Als der König gebeichtet hatte, sagte er: Je

pardonne, pour ce qui me regarde, au malheureux, qui a attenté à ma vie; mais la Justice doit faire son devoir.

Als d'Amiens zuerst befragt wurde, war seine Antwort: Que, si l’action etoit encore à faire, il la feroit, et qu’à l’exception de ce qu'il avoit dit, on ne lui feroit rien dire de plus, quand on exerceroit sur lui tous les supplices imaginables. Und es scheint, er habe sein Wort gehalten. Denn was weiß das Publicum? nichts mehr, als einer genannt d'Amiens hat den König von Frankreich mitten unter seinen Garden todt stechen wollen. Mehr wissen wir nicht.

Diese Nachrichten habe ich nicht gedruckt gesehen. Le 27. Il n' y a point d'exemple de la façon dont il (d’Amiens) fut hier sur la selette. Il dit: Ah! voila Mr le Duc de Crussat; voila Mr. de Persan, je le connois bien, car je l’ai servi; Mr. le Duc de Chaulne est furieusement engraissé, cela fait un gras Seigneur. Mr. Pasquier parloit (notez qu'il parloit tres haut,) il dit: Ah! voila Mr. Pasquier qu'il se fait entendre! Quand il fut tout arrangé, il se mit à regarder tout le monde, à droite et à gauche, avec la plus grande assurance, et puis il dit: „Messieurs, si je n’avois pas tant été dans la falie du palais je ne serais pas ici.„ On lui demanda pourquoi? il dit que les propos qu’il avait entendu tenir l’avoient echauffe. On lui demanda à qui? à des avocats. des procureurs, des robins, des ecclesiastiques et à tout le monde. Comme chacun est éndroit, quand un Criminel est sur selette, de lut faire faire des questions qu'il veut, sur quelques cho-

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daß d' Amiens eine besondere Art von Menschen gewesen seyn muß. Er sagt aber dennoch bey der

ses qu’il dit, Mr. le Duc de Duras dit, demandez lui, où il a appris cela, il le regarda et lui dit: „Où ai je appris cela? Où vous prenez les nouvelles, que vous dites.„ Mons. Pasquier lui fit une question tournée entre bons termes, et peut-être plus eloquement, qu'il n’etoit besoin, il ne répondit rien. Le P. P. dit, que repondez vous à cela? Moi, que Mr. Pasquier parle comme, une Ange, qu'on a beaucoup de plaisir à l'entendre, et que le Roi feroit tres bien de le faire son Chancelier. On n'a jamais pu découvrir ce qu’il a fait le jour qu’il fut à Versailles, depuis six heures du soir qu’il avoit quitté fa femme, jusqu’à onze heures qu’il partit, il a dit, qu’il avoit été dans des cabarets, cela s’est trouvé faux. Hier on le poussa, il dit encore qu’il avoit été dans un cabaret et qu’il f’y etoit endormi, mais lui dit on, les cabarets ferment à dix heures, cela est vrai a t-il dit mais en fortant j'ai trouvé une fille dans la rue qui m'a racroché, et je suis monte chez elle, et qu’avez vous fait? Ma foi, pas grand chose, nous avons causé, je me suis chauffé et je lui ai donné un ecu, c'est une grosse fille fraiche. Où logeoit elle? Chez un boulanger à tel endroit, si cela vous fait plaisir vous pouvez l'envoyer chercher ces créatures la pourtant ne restent pas long tems au meme gite Voila le ton sur lequel il a été pendant cinq heures, avec un rire sardonique et paroissant dédaigner allez tout ce qu’on lui disoit, quelques fois, il etoit un quart heure fans repondre, paroissant rever, et puis il repondoit des lanternes, il dit en fortant au greffier: Vous avez bien de la peine d'ecrire toutes ces pauvretés.

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Peinigung aus, daß sein Gehirn erhitzet worden sey, und kann man nur wahrscheinlich annehmen,

Die zweite Nachricht.

Comme le Curé de St. Paul nous est venu Voir ces jours ci, peut-être suis je en etat de vous mander quelques circonstances, qui ne sont pas si publiques. On a demandé au Curé de St. Paul s'il trouvoit que ce d’Amiens eut beaucoup d'esprit, il a répondu, qu’il n’en manquoît pas, mais que c’etoit un esprit de gens de cet etat sans aucune sorte de culture. Il lui avoit proposé, s’il avoit de la peine à s' adresser à lui, de lui procurer un autre Confesseur, ce que d’Amiens a refusé en disant, qu’il le connoiffoit qu’il gouvernoit tres bien sa paroisse, et qu'il aimoit mieux s’adresser à lui qu’à tout autre. Il s’est plaint, qu’on ne lui donnoit point de livres, le Curé lui en a apporté, lui a marqué des endroits à lire, d’Amiens les a lu ou se les a fait lire et en a rendu tres bon compte à Mr. de St. Paul. Il a soutenu la question avec un courage fmgulier, il y a fait venir un Mr. Gauttier, qu’il a accusé d’avoir tenu il y a 4 ou 5 ans un propos indiscret, a ensuite tenu quelques propos concernant Mr. l' Archeveque; ses declarations ont été faites avec une presence d’esprit finguliere, et il souffroit les tourmens avec tant de force, qu’un dernier Brodequin ayant vu un Lieutenant de Robe courte tirer une tobatiere de sa poche, il lui fit d’un grand sang froid compliment sur la beauté de sa boëte. En allant à Notre Dame et au lieu de son supplice il regardoit les passans avec un air fort indifferent. Arrivé à la greve on le transporta à I’hotel de ville, où il assura de nouveau, qu’il etoit sans complot et sans complices, donna de nouvelles assuran-

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daß (wenn der Stoß dieses Rasenden nicht von der Gottheit wäre abgewendet worden, würde der König

ces de l'innocence de sa famille, et demanda pardon des propos qu’il avoit tenu au sujet de Mr. l'Archeveque. On le mit en suite sur la table destinée à ses tourment pendant qu’on le tenailloit et qu’on versoit le plomb fondue dans ses playes, il regardoit les bourreaux travailler sur ses membres. Le Curé de St. Paul s’approchoit de lui à chaque instant et dit qu’il avoit souffert fes tourmens sans impatience, sans jurer, criant beaucoup, cela n’est pas etonnant, mais ne disant autre chose que mon dieu, mon fauveur. Il pria deux fois le Curé de St. Paul de l’embrasser et il l’embrassa essectivement. En fin il poussa la force et la presence d’esprit si loin, que les deux cuisses arrachées apres une supplice d’une heure et demie, il parla encore au Curé de St. Paul, et l’on assure meme, que tous ses membres etants separès, il vivoit encore et qu’il n’a rendu ses derniers soupirs que dans les flammes. Voila le peu de circonstances qu’on a pu tirer du Curé de St. Paul. Comme Confesseur (car il l’a confessé) il n’en a pas voulu dire d’avantage, il n’a pa dit qu’il fut mort repentant de son crime, et ce silence me paroit dire beaucoup et je vois, que dans le public on attribue à la férocité et non au repentir le courage et la force, avec les quelles il a souffert les tourmens. C’etoit un monstre d’une espece si singuliere et si noire, que jamais on en avoit vu de pareil. J’ai oublié de vous dire encore deux circonstances, c’est que la nuit qui a précédé le jour de son supplice, il dormit depuis minuit jusqu’à six heures du matin, qu’il trouva fort mauvais, que les sergents le re-

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ohne alle Hülfe verloren gewesen seyn,) ein so künstliches Mordinstrument von einem d'Amiens sollte erfunden worden seyn? Ein Messerschmidt war er nicht. Wer hat ein Messer, Dolch oder Gewehr von dieser Art jemals gebraucht? Wer hat es erfunden? Wer hat diesen, dem König von Frankreich geweyheten Mordstahl, verfertiget? Diese Fragen werden in der Inquisition vermuthlich untersuchet worden seyn. Die Erklärung derselben wird die Nachwelt vielleicht erfahren, wir nicht. Die Folge der Geschichte von Frankreich lässet uns schliessen und denken.

In Portugall hatte der noch glorwürdig regierende König Joseph der erste, welcher nach denen von seinem Herrn Vater empfangenen Lehren auch in dem Pfade seiner heroischen Tugenden fortwandelte, im Merz des Jahrs 1758. eine Verordnung herausgegebcn, Kraft derselben, dem Inquisitionsgericht die Macht benommen wurde, jemanden der Ketzerey oder des Judenthums wegen mit dem Tode zu bestrafen, bevor der Criminelproceß in des

veillassent, et il dejeuna tres bien et de fort bon appetit. Enfin il n’est plus. Il est bien à souhaiter, qu’il ait parlé vrai l’orsqu’il a déclaré, qu’il n’avôit point de complices; il a persisté dans les memes déclarations jusqu’à la mort. C’eft trop parler des choses aussi horribles. Mais depuis huit jours on ne parle ici que des preparation et de la suite du supplice de ce malheureux.

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Königs grossen Rath wäre untersuchet worden. Eine tödtliche Wunde für das geistliche Inguisitionsgericht.

Den 3ten Sept. in eben diesem Jahre wurde der König durch zwey Schuß an dem rechten Arm auf einer Spaßierfahrt gefährlich verwundet, und weil er in der Bestürzung nicht dahin fuhr, wohin er eigentlich hatte fahren sollen, so rettete er sich aus den Händen der Meuchel- und Königsmörder auf eine wunderbare Weise. Die Verschwörung wurde entdeckt, und die vornehmen Verräther nach den Gesetzen bestrafet.

Weil ich annehme, daß folgende Nachrichten von dieser abscheulichen Verschwörung des geistlichen Standes, ganz harmonisch mit den verrätherischen Verwandten des Königlichen Stammes, den Liebhabern der Geschichte werden nicht so allgemein bekannt geworden seyn, so scheue ich mich nicht, ehe ich zu meinem Endzweck selbst komme, auch sie dem Publico darzulegen und bekannter zu machen, als sie sind.

J. C. F. Heise

Nachricht von den Häusern Aveiro, Tavora und Atouguia in Portugall.

Die abscheuliche Zusammenverschwörung gegen das Leben des Königs in Portugall, Joseph I. und die erschreckliche Execution der Verschwornen, ist itzo der allgemeine Gegenstand der gesellschaftlichen Unterredungen. Hier heisset die Bosheit nicht

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einem elenden Mönch Clement und Ravaillac, noch einem unsinnigen d' Amiens, Leuten ohne Geburt, ohne Ehre und ohne ein edles Gefühl der Menschheit zu besitzen, die mörderische Hand gegen ihren Souverain ausstrecken, sondern sie machet Personen vom höchsten Range und selbst Bischöfe und einen ganzen Orden ihre edle Geburt, ihre gesittete Erziehung, ihre Ehre, Religion und die Menschheit selbst, welcher sie die größte Ehre machen sollten, vergessen, und beseelet sie, ihre Hände in dem Blute, nicht eines Tyrannen und eines allgemeinen Gegenstandes des Hasses, sondern eines Königs, der durch seine liebreiche Regierung und das mitleidsvolle Theilnehmen an der vorigen Verwüstung seiner Residenz und seines Reichs die Freude der Unterthanen geworden ist, zu baden. Kaum kann man die Möglichkeit begreifen, daß in den itzigen gesitteten Zeiten, in welchen die Wissenschaften die Welt so sehr aufgekläret, und in welchen die Veränderung der rohen, wilden und unbändigen Sitten das menschliche Herz so fühlbar, weich und zärtlich gemacht hat, es noch eine ganze Bande solcher Unmenschen, und zwar von solcher Geburt, von solchem Stande, geben könne. Die Grösse dieser mehr als höllischen Bosheit offenbaret sich noch insbesondere dadurch, daß diese unmenschliche Verschwörung nicht ein Werk eines flüchtigen unbedachtsamen Einfalls gewesen, sondern daß sie mit so vielem Nachsinnen, mit so vieler Ueberlegung,

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in mehr als wenigen Tagen, in mehr als einer Zusammenkunft, in Häusern, wo die Heiligkeit und Frömmigkeit ihren Wohnsitz haben sollte, in den Jesuitercollegien, zu Stande gebracht worden. Soll, te man nicht beynahe auf die Gedanken gerathen, daß selbst der Character der Nation vielen Zunder zu dieser Gottlosigkeit dargereichet?

Der Character der Portugiesen ist ohne Streit der häßlichste, der bey einer Europäischen Nation nur anzutreffen ist, und man glaubt, daß die Vermischung mit dem vielen Judenblute, welche daselbst, den Verfolgungen und der Inquisition zu entgehen, zwar den Namen eines Christen angenommen, diese gewaltsame Bekehrung aber keine Wirkung auf das Herz gehabt, einen bösen Einfluß in denselben habe. Ohne daß der Portugiese an das wenige Gute seines Nachbarn des Spaniers reiche, übertrift er denselben noch weit an Lastern. Vornemlich hat Rachsucht und Grausamkeit in Portugall ihren höchsten Gipfel erreichet. Diese Laster ersticken daselbst alles Gefühl der Menschlichkeit, wenn sie einen Gegenstand finden, gegen den sie sich äussern. Daher geschah es, daß man ehedem selbst in der Residenz, ehe noch durch viele Wachen für die nächtliche Sicherheit gesorget wurde, alle Morgen einige todte Körper auf den Gassen fand. Die Wissenschaften, die in dem übrigen Europa ein so helles Lacht angezündet, sind nicht über die Pyreneen, noch weniger bis nach Por-

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tugall durchgedrungen; vielmehr haben die Irrthümer, die man aus andern Ländern verbannte, in diesem Winkel von Europa eine sichere Freystatt gefunden. Man lebet daselbst in der größten Unwissenheit und Dummheit, ohne daß man es weiß, worinn die Pfaffen und das heilige Amt, die Inquisition, die Nation zu erhalten, und alles zu entfernen sucht, was die Finsterniß, die in Portugall herrschet, vertreiben könnte. Ein Descartes, ein Gassendi, Newton, Leibnitz und andere sind dem Portugiesen nur als Ketzer bekannt, vor deren Namen allein er schon ausspeyet, und einige Kreutze macht. Der Vater des itzigen Königs, Johannes V. hatte den löblichen Vorsatz gefaßt, durch Reisen in fremde Länder ein Reformator seiner Nation, ein anderer Czaar Peter 1. zu werden. Allein die Portugiesen bezeigten sich eben so widrig gesinnet, als die langbärtigen Russen. Sie legten dem Könige so viele Hindernisse in den Weg, daß er zu Hause bleiben mußte. Der itzige König hat das Gute, den Verstand und die Klugheit, die er besitzet, nicht seiner Erziehung, sondern seiner natürlichen Fähigkeit und Einsicht zu danken. Der Königin Beichtvater, ein deutscher Jesuite, den sie aus Wien mitgebracht, hatte den größten Theil an seiner Erziehung, ob er gleich bey weiten nicht die Geschicklichkeit hatte, oder gewiß nicht gebrauchen wollte, die erfordert wird, einen Prinzen zu bilden, der die Hofnnng der Länder ist. Selbst die Mut-

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ter, eine Oestereichische Prinzeßin, litte es nicht, daß er die französische Sprache lernen durfte. Sie entzog ihm aber dadurch den doppelten Vortheil, durch mündlichen Umgang mit Fremden, und durch fremde Schriften seine natürlichen Einsichten zu erweitern.

Ist es nun wol ein Wunder, daß der Portugiese keine vernünftige Kenntniß von der Religion hat und im tiefsten Aberglauben stecket? Entfernt von Sentiments der Religion, die das Herz bilden, wächset er in allen Lastern auf, und überlasset sich ihnen ganz, sobald sein Körper zu der Härte gekommen, daß er das ausüben kann, wozu ihn seine Leidenschaften treiben. Denn die Bewegungsgründe der Tugend und Religion sind ihm entweder gar unbekannt, oder er kennet sie nicht in dem Grade, daß sie über seine Leidenschaften siegen sollten. Wenn ihnen nachher Alter oder Gebrechlichkeit den fernern Gebrauch des Körpers versaget, wenn das Bewustseyn der verübten Bosheiten und Laster einen schlechten lohn in der Ewigkeit hoffen lässet, so kann es nicht fehlen, die Unwissenheit der wahren Versöhnungsmittel, und die Furcht des Zukünftigen müssen bey ihm zu einer fruchtbaren Mutter des allerdummsten Aberglaubens und des blindesten Gehorsams gegen die Pfaffen werden, durch deren Vorschriften er die Aussöhnung mit dem Himmel zu erhalten glaubet; zumal da die Ehre, die Herrschsucht und Bereicherung eine starke Triebfeder bey

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den Pfaffen abgiebet, der Nation von der zarten Jugend an den Aberglauben und den Gehorsam gegen sich einzuflössen, und alles von ihr entfernt zu halten, was ihr, wie andern Nationen, die Augen öfnen könnte. In welcher mehr als viehischen Dummheit lassen die Jesuiten nicht ihre Neubekehrten in Paraguay, über welche diese nunmehr unheilige Väter und Rebellen so viel Gewalt haben, daß sie dieselben gegen ihren Souverain bewafnen können. Sollten dergleichen Bösewichter es wol ungerne sehen, wenn die Portugiesen eben so blind und ihnen eben so gehorsam wären? Daß aber der Aberglaube in Portugall bis zum Erstaunen gestiegen, und die Pfaffen vermögend sind, den Leuten alles glaubend zu machen, davon will ich meine Leser nur durch ein einziges Exempel überführen. Der Indianer Apostel, ein Jesuite, Franciscus Xaverius, dessen Körper zu Goa in Ostindien als ein Heiligthum verwahret wird, ist nächst dem heiligen Anton von Padua der vorzüglichste Heilige in Portugall. Nach der Vermählung Petrus II. des Großvaters des itzigen Königes, mit der Neuburgischen Prinzeßin brachte ein Unterkönig aus Goa eine Müße von dem heiligen Xavier mit, welcher die Jesuiten die Kraft zuschrieben, daß sie die jungen Frauens nicht nur schwanger machte, sondern ihnen auch Söhne bescheerte. Dies bewiesen sie der Königin aus folgender Legende: Ein gewisser Indianer bat den heiligen Xavier, er foll-

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te ihn zum Vater eines Sohnes machen. Der Heilige ließ sich erbitten, die Frau wurde schwanger, aber sie kam mit einer Tochter nieder. Der traurige und auf den Heiligen unwillige Vater, nahm das Kind, brachte es dem Heiligen wieder, setzte es vor ihm auf den Altar, und schüttete seine bittere Klagen wider ihn aus, daß er ihn getäuscht, und anstatt eines Sohnes, eine Tochter gegeben hätte. Allein was geschahe, als er das Kind wieder aufnehmen, und in ein Findelhaus tragen wollte, erblickte er, daß durch eine wunderbare Metamorphose aus der Tochter auf einmal ein Sohn geworden. So war der Indianer der Vater einer Tochter, und der Heilige der Vater eines Sohnes. Aus dieser Wundergeschichte gaben die Jesuiten der Königin die Versicherung, daß sie schwanger werden und eines Sohnes genesen würde, wenn sie ihre Zuversicht auf den heiligen Xavier setzte. Die Königin glaubte es, sie setzte diese fruchtbringende Mütze am Tage Marie Opferung auf, und that das Gelübde, daß sie den Heiligen in der Jesuiter Kirche 10 Freytage im Jahre besuchen wollte. Und sie hat nachher bey jeder Schwangerschaft diese Mütze getragen. Ihre Dankbarkeit gegen den Heiligen zu bezeigen, schickte sie ihm ein weisses mit rothem Bande eingefaßtes und reich mit Gold und Perlen besetztes Kleid nach Ostindien, das er noch im Sarge tragen mögte. Der Heilige war so sehr darüber erfreuet, daß er im Himmel mit

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diesem Kleide Staat machte und sagte: Mik dresin Kleidern har mich meine Verehrerin die Königin in Portugall bekleidet; wie der Jesuite Vinira in der Zuschrift vor dem Leben des heiligen Xaviers erzählet. Können die Jesuiten dergleichen elende und abgeschmackte Dinge einer Königin, die in Deutschland geboren, vorschwatzen, so kann man leicht den Schluß machen, wie viel Gewalt sie über die Gemüther der Portugiesen haben, und wie leicht es ihnen fallen muß, Leuten, die schon vor sich von Portugiesischer, das ist, von der grausamsten Rachbegierde gegen ihren König entbrannt sind, ihre höllische Moral, daß alles erlaubt sey, was nur in einer guten Absicht geschichet, beyzubringen und sie zu überreden in einer guten Absicht ihre verfluchte Hand an den Gesalbten des Herrn zu legen. Hierzu kömmt, daß der Portugiesische Adel noch nicht verschmerzen kann, daß er durch die letzten Könige des Hauses Braganza von seiner ehemaligen Grösse so tief herunter gesetzt, da einige Familien eben sowohl von unechten königlichem Geblüts entsprossen, andere noch ein grösseres Alterthum als das königliche Haus vor sich haben, mithin aus Portugiesischen Hochmuth eben so gut seyn wollen. Ehedem begieng der Adel ungescheuet die größten Ungerechtigkeiten, besonders gegen die niedrigere, die ihn sein Stolz als Elende, als Nichtswürdige ansehen ließ. Der vorige König war ihrem Hochmuth und Ungerechtigkeiten sehr hart.

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Diejenigen,, welche es verdienten, verbannete er entweder auf ein Schloß auf den Guineischen Küsten oder nach Ostindien und America, wo diese Herrn schlechte Soldatendienste thun mußten, und nicht eher auf eine Begnadigung hoffen konnten, bis sie durch gebesserte Aufführung ein gutes Zeugniß von dem Gouverneur des Ortes, unter dessen Augen sie lebten, erlanget hatten. Noch einer andern schimpflichen Art der Züchtigung des Adels, die zu der Mauren oder Saracenen Zeit üblich war, bediente sich der vorige König. Sie besteht darin, daß der König an den Gehörtagen, an welchen ihn ein jeder Unterthan sprechen kann, wenn über einen dieser Herrn, die mit gegenwärtig sind, gegründete Klagen kommen, denselben nach geendigten Gehör in sein Zimmer rufet, und ihm mit einem Stocke, der am Ende eine knotichte Wurzel hat, und Cacaporto heißt, einige Schläge auf den Rücken giebt, oder geben lässet, die ihm theils zur Beschimpfung theils zur Warnung, nicht zu einer zweyten Klage und härtern Strafe Gelegenheit zu geben, dienen sollen. Und so hatte schon Johannes V. mehr die Herzen seiner Unterthanen von den niedrigen Ständen, als des Adels gewonnen. Der Stolz des Portugiesischen Adels kennet keine Grenzen. Das geringste, was er zum Dienste des Staats thut, oder gethan zu haben glaubt, rechnet er dem König als einen grossen Dienst an; und wenn er nicht die Belohnung, die er nach der Grösse sei-

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ner eingebildeten Verdienste abmisset, erlanget, so glaubt er, der König handle ungerecht gegen ihn, welches bey einem Portugiesen die Begierde sich zu rächen nach sich zu ziehen pfleget. Das Exempel Ferdinand Magellanus mag zum Beweise hiervon dienen. Der Adel in Portugall bekommt jährlich vom König ein gewisses Gnadengeld, das nennen sie Moradie. Sie sehen es aber nicht sowohl als einen Gnadengehalt, sondern vielmehr als einen verdienten Lohn ihrer Dienste an, und schliessen von der Erhöhung und von der Grösse dieses Geldes auf die Grösse ihrer Vorzüge und Verdienste. Magellan verlangte die Erhöhung seiner Moradie nur einer Crusade von dem König Emanuel, und wie er sie nicht erhalten konnte, gieng er zu den Spaniern über und that seinem Vaterlande Unsäglichen Schaden.

Die vornehmsten Häuser, die an der itzigen Zusammenverschwörung Theil genommen, sind das von Aveiro, von Tavora und von Atouguia, wovon das erste sein Geblüte vom königlichen Stamm ableitet.

Und ich glaube mich meinen Lesern verbindlich

zu machen, wenn ich ihnen diese Häuser etwas bekannter mache. Ich will den Anfang von der Beschreibung des Ortes Aveiro machen, von dem das erste seinen Namen führet. Aveiro ist eine Villa, das ist eine Stadt von der zweyten Classe, die von der ersten heissen Ciudades. Sie ist mittelmäßig groß, liegt in einer

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weitläuftigen fruchtbaren Ebene an einem kleinen Meerbusen, in welchen der Fluß Vonga fällt. Der Hafen ist aber so schlecht, und wegen der Klippen und Sandbänke so gefährlich, daß nur mittelmäßige Schiffe bey voller Flucht, unter Führung erfahrner Lotsen, da einlaufen können. Die mehrste Nahrung hat der Ort vom Salze, welches hier im Ueberflusse gemacht wird. Er hat keine andere Befestigung als eine alte Mauer mit Thürmen. In der Stadt ist ein Nonnenkloster, welches dieses besonders hat, daß die Nonnen vor ihrer Aufnahme nicht nur ihre Ahnen, sondern auch dieses beweisen müssen, daß sie von alten Christenblut entsprossen, und nicht von Juden oder Saracenen abstammen. Denn die Portugiesen machen einen grossen Unterschied unter einem alten und neuen Christen, (Christam vetho und Christam novo) weil sie aus der Erfahrung wissen, daß von dieser letzten Sorte, selbst unter den Mönchskutten, unter einer Bischofsmütze und so gar unter den Inquisitoren noch mancher Jude verborgen steckt, von welchen sich viele von Zeit zu Zeit nach Amsterdam begeben, daselbst sich wieder zum Judenthum bekennen, und unter dem Namen Portugiesischer Juden bekannt sind. Die Stadt lieget in der Ouvidoria de Montemar e Vetho. Eine Ouvidoria ist ein District, welcher nicht den König, sondern einen andern Geistlichen oder weltlichen Herrn des Reichs zum Eigenthumsherrn hat. Von dem Kö-

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nig Johannes III. hat sie den Namen eines Herzogthums.

Die alte Linie des Herzoglichen Hauses Aveiro leitete von männlicher, und die neue von weiblicher Seite ihren Ursprung von dem König Johannes II. ab, der 1495. starb und ebenfalls eine Conspiration zu dämpfen hatte, die ihm nach Kron und Leben stand. Johannes fand im Anfang seiner Regierung so viel Ungerechtigkeiten und Zerrüttungen, welches Folgen der allzugrossen Macht des Adels waren, daß er denselben durch heilsame Gesetze einschränken mußte. Der Adel hängte sich an den Herzog von Braganza, der die übrigen an Macht und Gütern weit übertraf, und folglich bey dieser Einschränkung am meisten verlor. Als der König den Herzog vergebens gewarnet und seiner Schuldigkeit erinnert, ließ er ihn gefangen nehmen, Gericht über ihn halten, und ihm als einem Verletzer der Majestät den Kopf abschlagen. Hiermit war aber die Rebellion nicht gedämpfet. Der rebellische Adel bekam itzo ein Haupt an dem Herzog von Visco, des Königs Vatern Bruders Sohn, der Königin Bruder, und des enthaupteten Braganza Schwager. Seine Absicht war, den König, und seinen Prinzen umzubringen, und sich auf den Thron zu setzen. Allein der verrätherische Anschlag wurde glücklich entdeckt, der König, von gerechtem Zorn entbrannt, erstach den Herzog mit eigener Hand in seinem Zimmer unter den Worten: Gehe

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und verkündige dem Braganza den Ausgang der Conspiration, davon er der Anstifter gewesen. Die übrigen schuldigen Edelleute wurden zum Theil enthauptet, zum Theil aus dem Reiche verbannet; der Bischof von Evora aber in ein hartes Gefängniß geworfen, darin er am dritten Tage, wie man glaubte, an Gifte seinen Geist aufgab. Die Güter des entleibten Herzogs schenkte der König dem Bruder desselben Emanuel, der sich aber nicht von Visco, sondern Herzog von Beja nennen mußte. Ich führe diese Verschwörung hier aus der Ursache an, weil sie eine grosse Aehnlichkeit mit der itzigen hat. Eben dieser König nahm über 20000 jüdische Familien, welche Spanien verlassen mußten, auf. Sie wurden aber nach einiger Zeit, wollten sie anders der Knechtschaft und Verfolgung entgehen, von ihm und seinem Nachfolger genöthiget, das Christenthum anzunehmen. Die mehrsten thaten es nur dem Namen nach, und pflanzten das heimliche Judenthum auf Kind und Kindes Kinder fort.

Johannes hatte mit seiner Gemahlin, der Schwester des Herzogs von Visco, nur einen Prinzen Alphonsus gezeuget. Ausser derselben hatte er zur Beyschläferin die Johanna von Mendoza. Die gebar ihm 1481. einen Sohn Georgius, den Stammvater des Hauses Aveiro. Seinen Prinzen Alphonsus vermählte er mit der ältesten Prinzeßin der Isabelle und Ferdinands des catholischen

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in Spanien; und beyde Königreiche würden durch diese Ehe vereiniget worden seyn, wenn die Prinzeßin nicht durch den frühzeitigen Tod ihres Gemahls wäre unfruchtbar geblieben. Denn als derselbe wenige Monate nach dem Beylager mit Johann von Meneses ein Wettrennen hielt, so stürzte er mit dem Pferde und starb. Nun war der uneheliche Sohn Georg allein übrig, den der Vater zum Herzog von Coimbra, Herrn von Torres novas und Aveiro, und zum Großmeister der Orden St. Jacob de la Spatha und von Avis machte. Der Vater hätte ihm gern, aus Haß gegen den Emanuel, des Herzogs von Visco Bruder, welcher der nächste Erbe war, seine Krone gelassen. Er konnte aber von dem Pabst nicht erhalten, daß er ihn legitimiret und ehrlich erkläret hätte. Zudem nahm sich die Königin ihres Bruders sehr an. Daher, als der König in eine tödtliche Krankheit verfiel, welche man einem beygebrachten Gift zuschrieb, machte er ein Testament, und erklärte Emanuel zum Nachfolger, substituirte ihm aber, wenn er ohne Erben aus der Welt gehen würde, seinen unehelichen Sohn. Dieses Georgs Kinder nahmen zum Andenken ihrer Urgroßmutter des Königs Johannes I. Gemahlin, die des Herzogs von Lancaster Tochter, und des Königs Heinrich VI. in Engelland Schwester war, den Namen Alencastre an. Es waren drey Söhne des Georgs, die das Geschlecht fortpflanzten, Jo-

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hann, Alphonsus und Ludewig. Dieser letztere stiftete eine neue Linie Alencastre. Den ältesten Sohn machte der König Johannes der dritte zum ersten Herzog von Aveiro. Sein Sohn Georg, zweyter Herzog von Aveiro, verlor sein Leben in dem unglücklichen Zuge des Königs Sebastian nach Africa. Er hinterließ eine Tochter, die ihres Vaters Titel und Güter ihrem Gemahl, welcher ihres Großvaters Johannes Mittlern Bruders, des Alphonsus Sohn war, zubrachte. Der Sohn aus dieser Ehe, Georg, vierter Herzog von Aveiro, hatte sich zum zweytenmal mit einer Spanischen Herzogin von Maqueda vermählet, und mit ihr unter andern Raymunden und eine Tochter Maria de Guadalupe gezeuget. Nach dem damaligen Abfall Portugals von Spanien, und nach der Eltern Tode, wendete sich Raymund nach Spanien, gewann den Proceß wegen seiner Mutter Güter, und starb in Spanischen Diensten ohne Erben. Im Gegentheil hatte man in Portugal seine dasigen Güter eingezogen, ihm abwesend das Leben abgesprochen, und auch seine Schwester genöthiget, nach Spanien zu flüchten. Nach Raymunds Entfernung nach Spanien nahm seines Vatern Bruder, Petrus, der Bischof von Guarda und Generalinquisitor war, den Titel eines Herzogs von Aveiro an. Als dieser starb, meldete sich die gedachte Maria de Guadalupe, die in Spanien den Emanuel Ponce de Leao, Herzogen von Arcos geheyrathet hatte, zu

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ihres Bruders Raymunds Gütern, und berufte sich auf den 8ten Artikel des Friedens mit Spanien. Der König von Portugal konnte nicht anders als die Gerechtigkeit ihrer Forderung erkennen. Man versprach ihr das Herzogthum Aveiro zu restitui- ren, wenn sie nach Portugal zurückkommen und beständig daselbst bleiben wolle. Für ihre Person gefiel ihr diese Bedingung nicht, sie entschloß sich aber, ihrem zweyten Sohn ihr Recht zu übertragen, und denselben nach Portugal zu schicken. Dieses geschah. 1720. wurde diesem zweyten Sohn Gabriel Ponce de Leao Lancastro und Cerdenas, Herzoge von Benhos in Castilien das Herzogthum Aveiro zuerkannt, und 1732. leistete er dem vorigen Könige die Huldigung. Dieser ist der letzte Herzog von Aveiro, von dem man bisher in Deutschland Nachricht gehabt. Aus dem Criminalprocesse der Zusammenverschwörung zeiget sich, daß der itzt Hingerichtete Herzog aus dem Hause Mascarenhas ist. Mauricus, Graf von Portalegre, aus dem Hause Silva und erster Markgraf von Gouvea, der 1645. starb, hatte zur dritten Gemahlin Maria von Alencastre, aus dem ersten Hause der Herzoge von Aveiro. Ihre Erbtochter Juliane heyrarhete den Martinus Masearenhas, ersten Grafen von St. Cruz, von welchem der Hingerichtete Herzog Joseph Masearenhas abstammet. Dies ist es alles, was man von dieser neuesten Linie der von Aveiro weiß.

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Die Familie Tavora ist alt und theilet sich in mehrere Zweige. Sie besitzt die Grafschaft Alvor und St. Joao de Pesqueira. Luiz Alvarez de Tavora, dritter Graf von St. Joao de Pesqueira wurde von Petrus II. des itzigen Königs Großvater, zum ersten Markgrafen von Tavora gemacht. Die Erstgebornen dieses Hauses nennen sich noch Grafen von St. Joao de Pesqueira. Dieses Haus suchte besonders sein Glück durch eine doppelte Verschwägerung mit dem alten Herzoge von Cadaval, der zu seiner Zeit Staatsminister war, und von dem itzigen Königl. Hause Braganza abstammte, zu machen. Luiz Alvarez de Tavora heyrathete die älteste Tochter des Herzogs von Cadaval Anna de Lorena, welche ihm einen Sohn Antonius von Tavora und eine Tochter Eleonora von Tavora geboren. Bernhard von Tavora nahm die zweyte Tochter des Herzogs von Cadaval zur Ehe, mit welcher er

den Franciscus und Nuno von Tavora gezeuget hat.

Der erste Herr des Orts und Namens Antouguia, einer kleinen Stadt in Estremadura am Meer etwa von 1300 Einwohnern, soll Wilhelm von Lacorni geheissen, und sich bey der Eroberung von Lissabon befunden haben. Alphonsus V. der in der Mitte des 15ten Jahrhunderts regierte, machte eine Grafschaft daraus, und gab sie dem Geschlecht Ataide. Dies ist ein altes Geschlecht, und leitet seinen Ursprung von einem Gascogner Moninno Viegos ab. Alphonsus V. machte den

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Alvarus Gonsalvos von Ataide zum ersten Grafen von Atouguia. Seinen Nachkommen wurde die Grafschaft entrissen, aber von dem König Sebastian dem Luiz de Ataide, als er ihn zum zweytenmal als Unterkönig nach Indien schickte, wieder gegeben. In dem Abfall Portugals von Spanien im vorigen Jahrhundert machte sich Hieronymus von Ataide, Graf von Atonguia berühmt. Er erkannte Johannes IV. von Braganza für den König, war Gouverneur von der Provinz Alentejo, und hielt sich wohl wider die Spanier.,,

Es wäre zu wünschen gewesen, daß der Herr Heise die Geschlechter dieser Häuser noch weiter und bis auf die Personen, welche wirklich als Verschworne hingerichtet worden sind, ausgeführet haben mögte. Es scheinet aber, daß ihn der Mangel an zuverlässigen Nachrichten nicht weiter habe gehen lassen, als er wirklich gegangen ist. S. Braunschw. Anzeigen vom Jahr 1759. Stück 18. und 19. Bey dieser Gelegenheit wurde ebenfalls in diese beliebte Blätter eingerücket: Zuverläßige Nachricht von zwey Zusammenverschwörungen wider das leben zweyer Könige von Portugal aus dem 15. und 17ten Jahrhundert. Neugierige Leser können diese Nachrichten finden in eben diesen Blättern 1759. Stück 21. 22. Der Verfasser davon unterschreibet sich F. D. Häberlin, D.

So weit siehet man bey dieser Verschwörung der Unterthanen, daß die Diener JEsu sich zwar

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Diener desselben nennen, aber nicht immer sind, und vielleicht die Welt und das Gegenwärtige mehr lieben, als was die Zukunft der Tugend verspricht. Die Berliner allgemeine Bibliothek mag mich vertheidigen, und den Vater Malagrida sammt seinen Mitgesellen vermaledeyen.

Genug den 12. Jan. 1759. wurde das Urtheil gegen die Häupter der Verschwornen dem Duca d' Aveiro und dem Marquis de Tavora und andern publiciret, und den 31. Jan. wirklich in seine Erfüllung gebracht. Diese gefährliche Brut schien also ausgerottet zu seyn.

Indessen wurde der König in Portugal den 3. Dec. eben dieses Jahres, als er auf die Jagd reiten wollte, noch einmal mörderisch und gefährlich genug von einem Rasenden angefallen. Von diesem Anfall ist dem Publico nicht viel bekannt gemacht worden. Die Hand des HErrn wachte hier wieder über dem Haupte seines Gesalbten.

Die Nachstellungen des von Warkotsch in Schlesien, gegen die geheiligte Person seines grossen Monarchen wurden vereitelt, und weil sie wie eine Wasserblase zersprangen, so hat man auch von der ganzen Unternehmung nicht mehr erfahren, als daß Warkotsch ein Verräther seines Herrn gewesen, und daß er der rechtmäßigen Strafe durch eine schleunige Flucht ausgewichen sey.

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Von dem im Jahr 1766. am Palmsonntage zu Madrit in der Gegenwart des Königs entstandenen Aufruhr weiß man nichts gewisses. Der König hatte Madrit verlassen, ist wieder gekommen, und der Aufruhr selbst ist sehr bald gedämpfet worden.

Die gegen die geheiligte Person des Königs von Pohlen den 3. Nov. 1771. ausgeführte schändliche That wird den rechtschaffnen Pohlen allezeit eine unangenehme Geschichte heissen. Der Eyd, welchen die verruchten Anführer dieser Rotte ihrem Oberhaupte geleistet haben, zeiget genugsam an, in welcher elenden Verfassung noch die Vernunft und die Religion in Pohlen ist. Ich will bey dieser strafbaren Begebenheit nur den besonders verfaßten kläglichen Eyd anführen. *) Er ist werth auf behalten zu werden.

*) Serment.

Nous qui, excitez par un zele saint et religieux, avons pris la ferme et inebrantable resolution de venger la Divinité, la Religion et la Patrie outragées par le Tyran Stanislaus Auguste, Contempteur des Loix divines et humaines, Usurpateur du Trone de Pologne, Fauteur des Athées et des Heretiques, Traitre à la Patrie, Oppreseur de la Nation et vil instrument de l’ambition et de l'injustice etrangere, jurons et promettons devant l’Image sacrée et miraculeuse de la mere de Dieu. de sacrifier nos biens, nos vies et nos familles pour extirper de là terre celui, qui la deshonore, en fou-

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Pohlen scheinet mir das Schicksal Deutschlandes zu haben, als dasselbe in dem dreyßigjährigen Kriege in seinen Eingeweiden wühlte. Ein Menschengeschlecht erwürget sich, auf daß ein besseres in den Nachkommen gebildet werde. Da die Mächtigen, welche die Lage dieses äuserst zerrütteten Königreiches in eine bessere Ordnung zu bringen sich verbunden haben, dieses grosse Geschäfte mit menschenfreundlichen, gesetztern und einstimmigern Gesinnungen vollziehen, so sehe ich dieses Reich weit glücklicher in der Zukunft als Deutschland war, welches nach dem Westphälischen Frieden dennoch immer von denen Mächten, welche denselben geschlossen und bekräftiget hatten, wieder angefallen wurde. Um das Glück dieses Reichs bemühen sich Joseph, Friederich und Catharina mit vereinbarten Kräften. Welch eine Hoffnung! Pohlen wird in einem Menschenalter unter einem Piasten, unter dem sanften und weisen Stanislaus August ein glückliches Reich werden, ohne ferner durch innerliche Zwistigkeiten sich in sich selbsten Zerstölant

aux piés le respect dû à la Divinité, la Religion et les Privileges de la Nation. Dieu nous soit en aide.

Siehe noch Specimen prouidentiae diuinae von dem Vater Konarski, Warschau 1771.

Unpartheyische Untersuchung der gegen die Wahl des itzigen Königs von Pohlen und gegen das Betragen dieses Herrn gemachten Einwürfe von einer erlauchten Patriotin. 1772.

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ren zu können. Ein Menschenalter vergehet, um ein besseres hervorzubringen.

Woher mag aber diese Art einer Prophezeyung, die doch wirklich lange in der Welt bekannt gewesen, gekommen seyn? Ist es das Spiel eines wizzigen Kopfes? Wem hat sie ihren Ursprung zu danken? Wie lange ist sie bekannt gewesen? Fragen, welche ich nicht beantworten kann. Ich will sie, so wie sie mir vor vielen Jahren in einem noch ältern Buche zu Gesicht gekommen, hersetzen. Die Leser mögen davon ihr Urtheil fällen. Genug, ist sie noch nicht gänzlich erfüllet, so ist doch wol, aller Wahrscheinlichkeit nach, die gar nahe Erfüllung derselben vorhanden.

Prophezeyung,

welche in einem Felsen in Schweden gefunden worden feyn soll.

1. Flos in Valle. Heinrich von Valois. 2. ζεφανoς. Eine Krone. Stephanus Bathori. 3. Exul fortunatus. Sigismundus aus Schweden. 4. Gloria succedens. Uladislaus sein Sohn. 5. Manipulus sterilis. Johann Casimir, sein Bruder ohne Erben. 6. Breve nocturnum fidus. Michael. 7. Manus congregatorum. Johann Sobiesky. 8. Diversicolor. 9. Augustus IL. Unus e duobus. August III. 10. Aquila biceps Stanislaus August.

Sic transeunt felicia regna.

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Ein anderer Schluß heisset: Et sic transibunt regna Polonorum.

Diese außerordentliche Begebenheiten haben sich in unserm Jahrhundert in dem erleuchteten Europa zugetragen. Unter den fürchterlichsten Kriegen haben sich die Künste und Wissenschaften in manchen Reichen zu einer Höhe geschwungen, über welche man, wenn der Mensch denken will, billig erstaunen muß. Die unbekannten Länder des Südund Nordpols werden uns vielleicht in wenigen Jahren bekannter, als sie uns bisher gewesen sind. Wir entdecken neue Welten, und der Herr Desforges wird uns nach dem Mond führen, — und dem neugierigen Menschen fehlet nichts mehr als das Schiff, mit welchem er den Mond beschiffen, und die Welt des Ariosto uns Bürgern der Erde näher bekannt machen kann. Jedoch, ohngeachtet aller dieser Vollkommenheiten der itztlebenden Menschen, siehet man immer, daß da, wo die Wissenschaften ihr Licht durchaus verbreitet haben, der Mensch dennoch Mensch ist, und ehe man sich es vermuthet, entstehet ein Funken, welcher aus dem gleichbrennenden Feuer auf einer falschen Seite herausspringet. Und einer ganz unedlen Flamme den Ursprung zum Erstaunen der lebendigen darbietet.

Von den Staatsveranderungen der Asiater dieses Jahrhunderts, unter welchen wol die denk-

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würdigste die Entthronung und Ausrottung der Sophi durch den Nadir Culikan bleiben wird, mag ich nichts weiter sagen, und verweise ich die, welche auch die Triebfedern dieser Asiatischen Staatsbegebenheiten wissen wollen, auf Hanwey Reise über die Caspische See nach Persien, und andere sonst ganz bekannte Schriftsteller von dieser grossen und ausserordentlichen Revolution.

Ein Rebelle von schlechter Abkunft entthront seinen rechtmäßigen Herrn, und wird, wenn er die Türken geschreckt und das weichliche Indien von dem grossen Mogul stolz erobert hat, wenigstens der Affe des Alexanders in dem furchtsamen Asien.

Plötzlich ereignet sich eine Begebenheit in Norden, welche ausserordentlich wird. Sie ereignet sich in einem Reiche, dessen Unterthanen ihren König ausserordentlich und zärtlich lieben. In einem Reiche, in welchem die Könige bey der größten, ihnen 1660. von der ganzen Nation selbst übertragenen eigenmächtigen Gewalt, wie Vater regieret haben, und welche ganz Europa jederzeit in Verwunderung gebracht hat. Siehe Lettres sur le Dannemark, Geneve 1757. Seit der Zeit, als Friederich den dritten und in ihm seine sämmtlichen rechtmäßigen Nachkommen beyderley Geschlechts die Dänische und Nordische Reiche einmüthig als eigenmächtige Könige erkannt haben, sind vier Personen als Beleidiger der Majestät jedoch

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verschieden verurtheilet, an einem ist aber nur das Urtheil dem Gesetz nach wirklich und pünctlich vollstrecket worden.

Und in unsern Tagen werden den 28. April 1772. zwey solche Verbrecher ebenso buchstäblich nach dem Gesetz des Königs hingerichtet.

Um eine Ordnung in meinen Nachrichten von diesen letztern zwey Personen, welche eine so besondere und geschwinde Rolle gespielet haben, zu beobachten, will ich der vorhergehenden vier erstern Personen, welche diesen beyden gleich, als Verbrecher hätten gestraft werden sollen, oder gestraft worden sind, mit kurzem einige Erwähnung thun, weil, wie ich glaube, obschon die Strafe der Sentenzen mehrentheils einerley ist, die Bewegungsgründe und die Handlungen der Verbrecher dennoch werden sehr verschieden befunden werden.

Ich werde die Nachrichten, welche ich von denen, der Gerechtigkeit in unsern Tagen aufgeopferten schuldigen Personen, auf das Papier zu bringen gesonnen bin, aus solchen Quellen zu schöpfen mir angelegen seyn lassen, welche ich mit dem Siegel der Wahrheit zu bekräftigen immer in dem Stande seyn werde. Finde ich mich gemüßiget ein zweifelhaftes Soll dazwischen zu mengen, so mögen meine Leser nur glauben, daß es nicht weit von der Wahrheit entfernt sch, Genug, ich werde mich der strengsten Unpartheylichkeit nnd Wahrheitsliebe allein zu folgen, auf das äuserste bemü-

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hen. Vielleicht könnte ich mehr sagen, als ich sagen werde. Ich hoffe dennoch so viel zu sagen, als viele Leser noch nicht gewußt haben.

Um aber meine Ordnung beyzubehalten, will ich nur des bekannten Grafen Corsitz Uhlefelds Erwähnung thun, um zu zeigen, daß keiner von den vorhergehenden Verurtheilten mit den Verbrechern unserer Zeiten beynahe in keinem Stück verglichen werden könne. Ich will ihn nur nennen, sein Character und alle Umstände werden nicht mit diesen Personen verglichen werden können. Wer es nicht weiß, warum dieser an sich grosse Mann eben so hätte bestrafet werden sollen, wie die neuern Verbrecher, obschon das neuere Gesetz, welches Christian V. erstlich seinem Volk gegeben, noch nicht da war, bestrafet worden sind, der lese die Regierungsjahre Friederich des dritten in des Herrn von Holbergs Dänischen Reichshistorie Torn. III.

Ich will des Grafen Uhlefelds Character aus der neuern Welthistorie Tom. 15. p. 332. hersetzen. Hier heisset es: Er wurde dem König Christian IV. vorgestellet, und zum Hofjunker ernannt. Der König bemerkte ihn unter seinen übrigen Hof bedienten sehr bald, denn er war sehr wohl gebildet und schmeichelhaft, redete die Deutsche, Holländische, Französische, Spanische, Italiänische und Lateinische Sprache vollkommen, hatte einen sehr durchdringenden und ausgebreiteten Verstand, besaß eine grosse Beredtsamkeit und eine ungemeine

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Geschicklichkeit, die schwersten Geschäfte glücklich auszuführen, und war ein aufmerksamer und kluger Kenner der Welt und der Wissenschaften. Zu allen diesen Vorzügen kam noch dieser, daß die Gräfin Eleonora, des Königs liebste Tochter, eine feurige Neigung auf ihn warf, und ihn einigen Prinzen, die sich um sie bewarben, vermöge ihres Entschlusses, sich nur mit ihm zu vermählen, vorzog.

Die weitern Schicksale dieses an sich grossen Mannes hier einzuschalten, ist wider meinen Endzweck. Er machte sich der Verletzung der Majestät schuldig, s. Welthistorie l. c. p. 487. 488. wurde verurtheilet, das Urtheil ward an seinem Bildniß vollzogen, und er starb landflüchtig in einem Fahrzeug auf dem Rhein. Sein Stamm ist in Oestereich sehr glänzend geworden, nunmehro aber völlig erloschen.

Einen Abgang finde ich in diesem Urtheil, der an sich wenig bedeutend ist, vielleicht aber eine grössere Strafe hat ausmachen sollen. Das Urtheil sagt 2. ihm soll als einem Meineydigen die rechte Hand und darnach der Kopf abgehauen, und an einem öffentlichen Orte, wo seine Majestät es für gut befindet, auf einen Pfahl gesteckt werden. 3. Soll des gedachten Corfitzens Leib geviertheilet, und ein jeder Theil auf eine der vornehmsten Bastionen von seiner königlichen Majestät Refidenzvestung gesteckt werden & c.

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Die Viertheile der neuern Staatsverbrecher sind um den Pfahl, auf welchen Hand und Kopf stehet, herumgesetzt.

Die zweyte merkwürdige Person in Dännemark ist Peter Schumacher, nachher Graf Greifenfeld, welchen Friederich der IIl. schon seiner ausserordentlichen Gaben wegen erhob, und seinem Erben dem König Christian V. also angepriesen haben soll: Er mögre sich des Schumachers bedienen, welcher zu allen Dingen gebraucht werden könnte, er warne ihn aber dabey, ihn nicht zu allzu hohen würden zu erheben. *) S. v. Holberg l. c. p. 669.

Christian der V. machte ihn indessen groß, und der Herr von Holberg versaget ihm als ein unpartheyischer und daher ruhmwürdiger Schriftsteller seine wirkliche Talente gar nicht, p. 671. die Ursachen seines Falles p. 672. und das Urtheil selbst

p. 697.

Der Herr von Holberg nennt diesen Grafen von Greifenfeld p. 700. einen grossen und geschickten Staatsmann. Seine Erhöhung war geschwind, und er eilte zu seinem Fall, ohne ihn verhindern zu können, welches man deutlich lesen kann p. 701. Siehe annoch Memoires de Comte Griffenfeld, l' Admiral General Adeler et du Vice -Admiral Tordensckiold, par Hoffmann. 1746. 4to.

*) S. Hrn. Ludewig Freyherrn von Holberg vermischte Briefe. Tom. III. p. 425.

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Der Verfasser der Dänischen neuern Geschichte in der allgemeinen Welthistorie saget 1. c. von diesem berühmten Mann p. 506. Schumacher hatte bereits unter des vorigen Königs Regierung die Eifersucht derjenigen, die ihn an Vorzügen der Geburt übertrafen, und dennoch vor den König nicht so oft, wie er, gelassen wurden, entzündet, und daher entstand itzt, da ihn der neue König allen übrigen vorzog, und ihn fast allein zur Verbesserung der Reichsverfassung gebrauchte, ein allgemeiner Neid, und Guldenlöwe, der seit jener dem König gegebenen Warnung (wegen gewisser nächtlichen Ausschweifungen p. 506.) ihn zu hassen anfieng, trat denen bey, die ihn zu unterdrücken trachteten. Allein der König merkte, daß seine Geschicklichkeit und Brauchbarkeit andere, die er überträfe, zum Hasse reitzte, und ließ sich in seiner Achtung gegen ihn nicht wankend machen, sondern brachte seine Vorschläge, wenn sie im geheimten Rath gut befunden waren, zur Ausführung.

Das Jahr 1673. war noch weit glücklicher vor diesen wohlverdienten Mann, aber auch der Anfang zu seinem Fall. Der Herr von Greifenfeld wurde plötzlich zu solchen Ehrenstellen, die vor ihm, blos durch Verdienste, noch keiner seines Standes in Dännemark erlanget hatte, erhoben. Denn er empfieng am 26. Nov. aus den Händen seines Königs ganz unerwartet, in Gegenwart des ganzen Hofes, und nach einer rührenden Anrede seines

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Königs, worin ihm derselbe für seine Treue und unermüdete Neigung, dem Staat stets zu dienen, auf die huldreichste und gnädigste Art dankte, und seine Scharfsinnigkeit und Wachsamkeit auf das höchste erhob, vier Stücke, nemlich den Elephantenorden, die Würde eines Großkanzlers, den Grafenstand und das Lehn Tönsberg in Norwegen, welches er vorher als Amtmann verwaltet hatte, itzt aber zu einer Grafschaft erhoben, und ihm und seinen männlichen und weiblichen Nachkommen Lehnweise geschenkt war. Er erhielt ferner den Vortritt vor 19 geheimten Räthen, unter welchen sich sein ehemaliger Herr, der Vice-Schatzmeister Wind befand, ward der vierte nach dem Könige, und folgte blos dem Stadthalter Guldenlöwe, dem Feldmarschall Schack von Schackenburg und dem Reichskanzler Reez, welcher ihm sein Amt itzt überlassen mußte, und nur den Titel und Rang desselben behielt. Dieses grosse Geschenk bemeisterte sich der Gedanken des neuen Grafens so sehr, daß er verstummte, und dem König die Grösse seiner Freude und Dankbarkeit blos durch Thränen, die er, indem er die Füsse seines erhabenen Wohlthäters umfaßte, häufig vergoß, anzeigen konnte. Diese Erhöhung zog die Augen des ganzen Hofes auf ihn. Die Grössern, welche nun unter ihn herabgesetzet waren, und ihn daher heftig beneideten und haßten, statteten ihm in seinem Hause ihre Glückwünsche ab, und er bezeugte ihnen dieselbige Ehr-

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erbietung, die er ihnen zuvor, da, sie weit über ihn erhaben waren, erwiesen hatte. Dieses Betragen wurde von seinen Freunden, zu welchen vornemlich der neue Adel und die Gelehrten gehörten, sehr gerühmt, und vermehrte die Anzahl seiner aufrichtigen Verehrer und Bewunderer, welche sich unaufhörlich bestrebten, ihre Landesleute zu überreden, daß dem Grafen keiner an Geschicklichkeit und Tugend gleich kommen könne, und seiner Eitelkeit, die wirklich groß war, durch Lobreden, Kupferstiche, Gedichte und Schaumünzen, so sehr schmeichelten, daß er endlich anfieng, seine Herkunft zu vergessen. S. l. c. p. 522.

Des Grafen Leibarzt ließ einen kleinen Schaupfennig ans seine Kosten schlagen, den der Graf billig mehr in Erwägung hätte ziehen sollen. Er enthielt sein Haupt mit der Beyschrift Petr. Com. in Grif. et Tons, und auf der andern Seite die Warnung: Fortunam reverenter habe!

Daß der Haß der Kriegesbedienten ausserordentlich groß gegen ihn gewesen, lehret uns der Verfasser l. c. p. 534. daß seine Einsichten auch bis dahin sich erstrecket haben, wird uns p. 537. bey der Einnahme von Wismar bekannt gemacht. Der König war indessen ungemein gnädig, er warnte ihn (eine That Alexanders gegen seinen Freund Hephästion, ) schriftlich, weil er befürchtete, daß ihn der Zorn beym mündlichen Vortrag übernehmen mögte, und schloß diese gnädige Warnung

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also: Uebrigens ist es euch wohl bewußt, daß ich für euer Glück und Bestes, und für alles, was euch dienlich styn kann, alle Fürsorge trage. Ich habe es bisher gethan, ich will es euch auch fernerhin beweisen, und verbleibe euch gnädig, wie zuvor. Besorget ihr nur in GOttes Namen unsere Geschäfte, ich will eure schon wieder besorgen. Alles was ein erzürnter und doch gnädiger König hat sagen können.

Bey der Belagerung Wismars siegte, wie oben gesagt, die Einsicht Greifenfelds über die Meynung der vornehmsten Kriegesbedienten, und Greifenfeld blieb erhaben, bis der unbezwingliche Haß der Grossen wahrscheinlicher Weise mehr seinen Fall, als seine Missethaten selbst p. 545. verursachet haben. Seine Verantwortung lässet viele Zweifel gegen seine Ankläger übrig, p. 547.

Ich habe Gelegenheit gehabt, unter dem Titel: Forrige Grefwe og Großcanzler Griffenfelds Procees og Domb in den Händen zu haben. Die gerichtliche Anklage geschahe den 3. May 1676. von Christian Petersen, die Beantwortung derselben ist Castellet den 11. May 1676. in 3 Abtheilungen, und der Mühe werth gelesen zu werden. Das Urtheil ist in deutscher Sprache verfasset, es enthält 5 Abtheilungen, und wird er ohne Allegirung einer Gesetzstelle, den Kopf und seine Würden zu verlieren, verdammet. Dieses Urtheil ist publici-

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tet im Casteel den 26. May anno 1676. Richter waren Olfsen Iuel, Corfitz Troll, E. Holck Arenstorf, T. Firck, Conrad Hesse, P. Resten, G. Matheseus, Peter Lassen, Titus Bulcke. Ein solcher Proceß wäre noch immer werth, dem Publico bekannt gemacht zu werden, so würde man offenbar sehen, daß Greifenfelds Vergehen nur das einige in seiner Art ist.

Wenn der Verfasser des Mercure historique Febr. p. 198. schreibet: On accable d’injures le malheureux Comte de Struensée, ci devant premier Ministre adoré mais aujourdhui prisonnier abhorré. Son effigie taillée en bois de differentes façons à cheval, à pied et dans les fers, se vend de toutes parts. La veine bourbeuse des Poëtes les plus obscurs exhale son venin contre lui par des traits extremement piquans et fatyriques; so kann man es auch wirklich sehen, daß der Haß der Nation eine Menge besonderer Schriftsteller, sobald Struensee unglücklich war, noch mehr als vorher, da er glänzte, gereitzet hat, das Publicum mit einer Menge Schriften und Blättern zu überschwemmen. Das Betragen dieser Schriftsteller sowohl als den Werth ihrer Schriften will ich nicht untersuchen, sondern alles dem Urtheil des feinern Publici überlassen. Es deucht mir aber, daß der Journalist völlig wahr gesaget habe. Besonders kam mir der Titel folgender Schrift vor: En sandfaerdig og vir-

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kelig Samtale imellem den afdöde Greve af Griffenfeld og den nu levende Greve af Struensee holden Natten til den 18. Jan. 1772. i Cidadellet for Kiöbenhavn 4 ß. Dänisch. Eben so thöricht hat ein anderer hungriger Schmierer vermuthlich in Deutschland nach der Erfindung des theuren Fasmanns schon ein Gespräch im Reich der Todten zwischen Struensee, Brandt und Uhlefeld der neugierigen Welt und seinem geitzigen Verleger aufgebürdet. Von dieser Schrift künftig ein mehreres.

Ich will alles, was Vernunft besitzet, und den Herrn von Holberg sammt dem Verfasser der neuern Dänischen Geschichte, wenn sie die Geschichte des Grafen von Greifenfelds oder Peter Schumachers beschreiben, lesen und begreifen kann, auffordern, ob diese beyde Personen mit einander verglichen werden können. Ich will ohngefehr vier Puncle annehmen, da sie etwas mit einander gleiches haben, sonsten sind sie völlig verschieden. Beyde sind von ehrlichen aber bürgerlichen Eltern der Welt gegeben worden. Sie sind beyde (jedoch mit einer grossen Ausnahme) durch ganz verschiedene Wege zu einer nicht leicht zu erlangenden weltlichen Ehre in Dännemark gelanget. Beyde haben vielleicht, allein gewiß wieder sehr verschieden, ihre Verdienste zu hoch gcschätzet, und beyde sind das Opfer ihrer beleidigten Monarchen und der Gerechtigkeit geworden. Wie hat es aber einem Menschen ein-

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fallen können, die Asche Greifenfelds bey dem Fall Struensees zu beunruhigen.

Greifenfeld behielt als Peter Schumacher das Leben. König Christian beharrte in seinem strengen Vorsatz, sein Verfahren unveränderlich zu lassen, und den einmal entfernten und seiner Würden entsetzten Greifenfeld nicht wieder zu begnadigen. Jedoch hat er ihn bey wichtigen Unterhandlungen durchaus vermisset; so daß er einstens bey einer geendigten Berathschlagung des Grafens mit vielem Affect und zwar also gedacht haben soll: Ein einziger Greifenfeld übersahe den wahren Nutzen meiner Staaten deutlicher, wie itzt mein gesammter Rath, Allgemeine Welthistorie der neuern Zeiten Tom, XV. p. 549.

Die Bestrafung des Obristen Kay Lykkes und Georg Löwenklaues mußten wenigstens mit angemerket werden, so wie König Christian V. seinen Eifer für die Erhaltung der ihm zustehenden Majestätsrechte gegen Olaf Rosenkranz ausübte. Siehe von diesem die neue Welthistorie l. c, p. 485. und 603.

Der dritte und wirklich Hingerichtete Majestätsverbrecher, welcher den obigen nachgefolget hat, ist minder groß aber mehr halsstarrig und unbeugsam gewesen. Er war ein Normann, deren Treue das Königl. Haus sonsten ohne Ausnahme versichert seyn kann. Unter einer ganzen Nation kann ein unbeugsamer Ulfo seyn. Paul Juel ein nord-

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licher Normann von niedriger Herkunft hatte dennoch von König Friedrich IV. grosse Gnade genossen. Der König hatte ihn nach Böhmen reisen lassen, die Bergwerkswissenschaft zu erlernen. Er wurde Stadtvogt in Bergen, und weil er vermöge eines Traumes Großkanzler werden sollte, kam er wieder nach Copenhagen, und wurde zwar nicht Großkanzler, jedoch Amtmann von Lister und Mandal. Hier hatte er einen Canape mit einem Thronhimmel, unter welchem er vermuthlich seine Fremde unterhielt. Dieser Canape ist noch auf einer von den Dänischen Inseln zu sehen. Er verlor sein Amt wegen seines unbeugsamen Stolzes gegen die Befehle seines Königs. Er forderte in einem drohenden Briefe den 20. April ein neues Amt. In diesem Briefe brauchte er den bedenklichen Ausdruck: daß bey veränderten Zeiten eine Fliege auch einen Elephanten verletzen könnte. Der König strafte auch diese Beleidigung seiner Hoheit nicht. Juel gieng nach Halmstadt, und schlug einen Ausspruch des höchsten Gerichts, in welchem ein von ihm gefälletes ungerechtes Urtheil verdammet war, öffentlich an den Stadtgalgen. Auf einmal fiel es ihm ein, Stadthalter in Grönland zu werden. Er wollte mit einer rußischen Flotte in die Nordsee gehen, für den Czaar Föroe und Island, und für den Herzog von Holstein-Gottorp einen beträchtlichen Theil Norwegens erobern. Ein Unterneh- men, welches nicht schwer zu bewerkstelligen war.

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weil alle diese Inseln und Küsten ohne Vertheidigung sind. Welchen Nutzen aber der Czaar von diesen Eroberungen hätte ziehen können, ist nicht wohl zu begreifen. Und welcher Herr wird eine andere Macht mit Krieg überziehen, um einen neuen Stadthalter zu machen? Die Eroberung von einem Theil Norwegens wird wol als eine Lockspeise hinzugethan worden seyn denn diese zu bewerkstelligen, würde etwas schwerer geworden seyn, als es sich der träumende Großkanzler mag vorgestellet haben. Juel verrieth sich selbst, weil er nicht deutsch konnte, und der Ezaar nicht nordisch. Der König konnte ihm keine Gnade wiederfahren lassen, die Verrätherey war zu schwarz. Paul Juel wurde 1723 enthauptet und geviertheilet. Er gab seine Feinde als Mitschuldige an. So weit gieng bey ihm die Rachbegierde. Seine Tochter setzte durch ihre Verheyrathung einen artigen aber armen jungen Kaufmann einer kleinen Landstadt im Reich in Umstände, einen Handel anzufangen, lebte und starb, entfernt von ihrem Vaterlande, vergnügt und unbekannt.

In diesem Jahre werden in Copenhagen zwey Personen vermöge eines ausserordentlichen niedergesetzten Gerichts den 25/27 April nach dem Gesetze als Beleidiger der Majestät nicht allein verurtheilet, sondern das Urtheil wird an beyden, so wie es von den Richtern ausgesprochen worden, den 28.

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eben dieses Monats den Buchstaben nach vor dem Osterthor vor Copenhagen vollzogen.

Die Geschichte solcher Personen will das neugierige Publicum wissen. Schriftsteller schreiben, und wenn man glaubt, man will etwas lesen, so findet man selten etwas ausgearbeitetes, sondern nur viel in der Eile herbeygeraftes und geschwind gesammletes, dahero auch ungemein viel unrichtiges, welches ich bald zeigen werde.

Johann Friederich Struensee und Enevold Brandt, beyde Günstlinge ihres Monarchens, beyde auf einmal zu einer ausserordentlichen Höhe gestiegen, fallen so plötzlich als ein Luftzeichen, welches ganze Gegenden schrecket, und indem es Schrekken erreget, verschwindet. Von diesen Personen will ich sagen, was ich weiß und was ich seit dem 17. Jan. als dem Tage ihres Falles, in Schriften, welche mir in die Hände gefallen, gelesen habe. Das Publicum mag meine Arbeit beurtheilen und bemerken, ob sie werth sey, vielleicht mit der Zeit mit mehreren Beweisen und Documenten versehen zu werden.

Als Patriot muß ich denken:

Et perisse à jamais le Citoyen perfide Qui, portant sur l’Etat une main parricide, Voudroit, par ces projets entroubler

le repos

Et d’un Etat reglé faire un affreux Cahos.

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Als Mensch hat ihre Verblendung mein ganzes Mitleiden erreget. Ich will nunmehro einen Versuch wagen, und von den Lebensumständen dieser hingeopferten Personen das herbey zu bringen suchen, was in die Geschichte der Menschheit gehöret, und dem Publico zu wissen nicht unangenehm seyn kann.

So viel wird mir ein jeder Leser von Einsicht zugestehen müssen, daß diese Personen zwar Staatsverbrecher gewesen sind, daß sie aber von denen, welche ich aus der Dänischen Geschichte bishero auf den Schauplatz geführet habe, und welche ebenfalls durch Urtheil und Gericht zu harten gesetzmäßigen Strafen verdammet worden, sich dennoch in ihrer moralischen Denkungsart und politischen Gesinnungen völlig unterscheiden.

An Corfitz Uhlefeld siehet man vom Geschlecht sowohl als vom Geist einen der größten Männer seiner Zeit. Geburt, Witz, natürliche schöne Gaben, Gelehrsamkeit, Welteinsicht, die Verbindung mit dein Königlichen Hause, eigene grosse Güter, wirkliche Verdienste, hoher Rang, alles konnte Uhlefeld blenden und nach Dingen trachten lassen, welche strafbar waren. Die Zeiten waren auch sehr von den itzigen unterschieden. Sein Stolz, das Andenken und die Trennung seiner Gemahlin, der Verlust seiner Würden und seine unbezwingliche Rachbegierde verleitete ihn vielleicht dennoch mehr zu einer Untreue, als die Begierde selbst zu herrschen.

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Der König Friederich aber mußte bey seinen neu empfangenen Rechten, die er von einem getreuen Volke erhalten hatte, nicht den geringsten Schritt thun, der diese eben erlangte Rechte nur in etwas einer Veränderung oder Kränkung hätte unterwerfen können.

Greifenfeld erscheinet ebenfalls als einer der größten Männer seiner Zeit auf dem Schauplatz der Welt, in Dännemark beynahe vor hundert Jahren. Genie, Witz, Gelehrsamkeit, tiefe Einsicht, Fleiß, Arbeitsamkeit, Staatslist und Kenntniß mit der Treue gegen seinen König und Herrn vereinigten sich so zu sagen in seiner Seele, und angeblicher massen beraubte ihn blos die Liebe zu grössern Gütern, als er allenfalls nöthig hatte, eine Mißkenntniß seiner wirklichen Macht und eine Nachläßigkeit seinen Fall zu vermeiden, der Gnade seines Königs plötzlich. Die Sorgfalt derer, welchen der Umsturz seiner Glücksumstände vortheilhaft war, liessen ihn sein Leben zwar unbemerkt und unglücklich, jedoch wegen dessen, was er wirklich gethan hat, ruhmwürdig genug endigen.

Paul Zuel war ein roher und rachgieriger Mann. Sein unbesonnener Verrath brachte ihm den Lohn zuwege, welchen er mit allen andern Verräthern verdient hat, indessen kann er mit denen in unsern Zeiten hingerichteten Staatsverbrechern, so wie alle übrige angeführte und bestrafte, auf keine Weise verglichen werden. Die Folge wird meine Mey-

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nung bestätigen, und die über sie ergangene und vollzogene Urtheile ferner bekräftigen.

Ein mittelmäßiger Geist mit einer gesunden Vernunft begabet, mit etwas Glück begleitet, kann ein mächtiger Minister werden. Allein ein mächtiger Minister ist nicht immer ein guter. Des guten Ministers Leidenschaft muß die Liebe zum algemeinen Besten seyn. Das ist ein grosser Staatsmann, von dem die Nachwelt noch grosse Denkmähler, welche alle dem Staat nützlich sind, aufweisen kann. So lebet noch Rosni bey den Franzosen. Allein die Geschichte zeiget uns nicht viel solche grosse Männer, und daß der unglückliche Minister, von dem ich eine und andere Nachricht dem Publico mittheilen will, diese Maximen völlig aus der Acht gelassen habe, zeiget ohne mein Anerinnern sein so schleuniger und so tiefer Fall.

Der gewesene und sehr bald gefallene Graf Struensee hat die Neugierigkeit der Welt bishero auf sich gezogen. Ich habe mir bey einiger Musse ein Vergnügen gemacht, alles, was etwa von ihm gesaget und schon geschrieben worden, zu sammlen, um es in einiger Ordnung dem Leser darlegen zu können. Der Leser mag es beurtheilen, ob ich mehr als meine Vorgänger sage, und ob meine Nachrichten nicht die zuverläßigsten werden mögten, will ich ebenfalls seiner Beurtheilung dieser wenigen Bogen überlassen, und nach derselben, ob ich meine Arbeiten fortsetzen werde, einrichten. So

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viel weiß ich, daß ich völlig unpartheyisch zu seyn und zu schreiben, mich auf das äuserste bemühen werde.

In Halle hat man nach Verfliessung weniger Zeit, als die Gefangennehmung verschiedner Personen in Copenhagen bekannt geworden, sogleich eine übereilte Schrift ausgegeben. Sie führet folgenden Titel: Zuverläßige Nachricht von der in Dännemark den 17. Jan. 1772. Vorgefallenen grossen Staatsveränderung, den Lebensumständen der merkwürdigsten Personen des königlichen Dänischen Hofes, wie auch der Staatsgefangenen nebst den Umständen ihrer Gefangennehmung, auch allen dabev vorgefallenen Begebenheiten, in einem Schreiben eines Reisenden zu C. an seinen Freund in H. Halle 1772. Bey J.G. Trampe.

Ich werde dieser Schrift, in so weit sie der Wahrheit gemäß oder nicht gemäß ist, folgen. Sie saget von dem gewesenen Grafen Struensee folgendes:

„Johann Friederich Graf von Struensee gewesener Königlicher Dänischer Cabinetsminister, des Mathildenordens Ritter, ist zu Halle 1737. den 5ten August geboren, und hatte sich der Arzeneygelahrtheit gewidmet. Nachdem er zu Halle den Wissenschaften auf der Schule des Waysenhauses und der Friedrichsuniversität einige Jahre obgelegen, nahm er die Würde eines Doctors der Arzeneygelahrtheit an, und gieng 1757. mit dem Va-

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ter von Halle nach Altona, wo er bald Physicus in der Herrschaft Pinneberg und der Grafschaft Ranzow ward, und durch Ausübung seiner Kunst sich reichlichen Unterhalt verschafte. Im Jahr 1768. ward er den 5ten April zum Leibmedicus des Königs und zugleich ernennet, denselben auf der Reise nach Deutschland, Engelland und Frankreich zu begleiten. Hiedurch legte er den Grund zu seinem Glück. Der junge Monarch lernte ihn genau kennen, er war fast beständig um denselben, und erwarb sich dessen Gnade auf eine ganz vorzügliche Art.„

So weit die oben angeführte Schrift, welcher ich Fuß für Fuß folgen werde. Seitdem ich mich um die Geschichte der Menschen etwas bekümmert habe, so sinde ich an denen Schriften kein sonderbares Vergnügen, welche eben wie diese sagen: da ist er geboren, das ist er geworden, so ist er gestorben. Einem trocknen Gehirn sind dergleichen Nachrichten genug, aber einem Leser von Geschmack und Nachdenken können solche elende Nachrichten unmöglich angenehm scheinen. Wird es nicht nothwendig, wenn wir ein so sonderbares Ende eines Mannes als desjenigen, welchen wir vor uns haben, anzeigen, wenigstens darauf zu sehen, wie er seine Jugend zugebracht, wie und unter welchen Menschen er erzogen, und in welcher Schule er zum Denken angewöhnet worden. Alsdann wird man dem Leser etwas nützliches sagen können, wenn man

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die moralische Seite eines solchen Mannes, welcher durch die Art seines Todes wenigstens viele Aufmerksamkeit bey der Welt erreget hat, so viel möglich zu erforschen suchet.

Ich habe mir viele Muhe gegeben, von der ersten Erziehung dieses unglücklichen Ministers, von dem der Herr Pfarrer zu Gerode Johann Hoffmann in seiner chronographischen Inscription saget:

Iohann Frid. Struenfee reuerendi patris ac piae matris erat filius laetae spei Iuuenis 1735 natus, felix Doctor, infortunatus Comes 1772 decoll. einige Nachricht einzuziehen.

Beyläufig muß ich bemerken, daß der Herr Pastor das Jahr 1735 und meine zum Grund gelegte Schrift das Jahr 1737 zu seinem Geburtsjahre annehmen. Ich habe aber ohngeachtet aller meiner Bemühungen sehr wenig von den ersten Jahren seines Daseyns erfahren können.

Eine Nachricht ist mir zu Gesicht gekommen, welche folgendes saget: Die Bigotterie ist der Anfang seiner freyen Denkungsart gewesen. Wenn er ein wenig gute Manchetten und gepuderte Haare tragen wollte, so hat man ihm eingebildet, daß eine solche Kleidung eine grosse Sünde wäre. Sein Verstand war feuriger, er sah es ein, daß dergleichen Maximen mehr ein Geplauder, ein Vorurtheil, ein Kunstgrif oder eine einfältige Meynung wären, und — wie weit er der wahren Weltweisheit, und unter welchen Lehrern er ihr nachgespüret oder als

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ein Weltbürger hätte nachspüren sollen, ist mir nicht bekannt — daher that er etwas, was nur mäßigen Genies beyfällt, — er stieß auf einmal, ohne weiter darüber zu denken, alle Principia der Religion um, und nun war er Held.„

Eine andere Erzählung hat mir folgendes bekannt gemacht: daß er zwar in seiner Jugend guten Lehrern mag untergeben gewesen seyn, allein nach der erst angeführten Wahrheit hat man so wenig seine jugendlichen Neigungen, als noch weniger seine Gesinnungen untersuchet, und daher hat er vermuthlich schon mehr als zu früh sich einer Verstellungskunst unterworfen, von welcher er bey reifern Jahren, da ihm alles glücklich gieng, das Joch abzuschütteln, für Recht und für eine Schuldigkeit hielt. Sie auszuüben, hielt er nunmehr für unnöthig, und schweifte aus.

Die besten Väter vergessen ihre höchste Pflicht, wenn sie in der zärtlichsten Jugend die Neigungen ihrer Kinder nicht selbst studiren sondern dieses wichtige Geschäfte andern, mehrentheils in Sprachen geschickten aber in Absicht der Erforschung menschlicher Gesinnungen und der Weltklugheit unerfahrnen jüngern Leuten, welche ihre Pflicht darin setzen, ihnen gefällig zu seyn, ihrer Denkungsart schmeichelnd zu folgen, übertragen. Ein unvergeblicher Fehler der Eltern bleibet es immer, die Bildung ihrer Pflanzen, den Character der Seele, der Beurtheilung schwächerer Menschen als

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sie selbst sind, ohne alle Sorge und mit einem blinden Zutrauen zu überlassen und ihren Nachrichten völligen Glauben beyzumessen.

Die meisten sogenannten Informators warten ihre Stunden getreulich ab, sagen dem jungen Menschen die Lehrsätze ganz strenge vor, welche der Vater zu Lieblingssätzen aus guten Gründen angenommen hat. Denket nun der junge Mensch feuriger, oder, wie leicht kann dies geschehen, er wird in andern Gesellschaften mit andern Meynungen angefüllet und wirklich verführet, so denket er plötzlich anders als der Informator, er dünket sich klüger als jener, und verachtet das wirkliche Gute, was er sonst lieben würde, wenn ihm die Tugend unter einem liebreichem Bilde wäre vorgestellet worden. Auf die geistige Bildung der Seele, auf den Eindruck der Tugend kömmt das Glück eines jungen Menschen an, nicht auf Enthaltungen gleichgültiger Dinge. Das völlige Glück des künftigen Weltbürgers lieget allein in einer vernünftigen Entwickelung seiner Neigungen und seiner Seelenkräfte.

Daher kann eine übertriebene Demuth, die gewaltsame und vielleicht strenge Beobachtung derselben wirklich dem nachdenkenden und eitlen jungen Struensee die Grundsätze der Religion erstlich schwach, und zuletzt, wie er aus dem Zwang der niedrigen Schule in die Freyheit der höhern gelanget, als unnütz vorgestellet haben. Würde man aber seinem Feuer etwas nachgegeben, oder ihm

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nur billige Regeln vorgeschrieben, und ihn so auf den rechten Weg geleitet haben, so würde man bey seinem an sich nicht bösen Herzen den Sieg über seine schwache Gegengründe haben behaupten können. Da man aber aller Muthmassung nach sein verstecktes Feuer nicht wahrnahm, so befestigte er sich in seinen Irrthümern, sie schmeichelten ihm, wurden angenehmer und gewisser, und seinem Temperament waren sie um so angemessener, weil er die Wollust zu seinem höchsten Gut machte, und darnach das System seines ganzen Lebens einzurichten für gut hielt.

Hat vielleicht dieser Unglückliche solche Lehrmeister gehabt? wie sie der Königl. Schriftsteller mahlet:

„Genug, ich verstehe es; dieser andächtige Hofmeister, der auf eine grobe Art gelehrt, aber ohne Lebensart, ohne Sitten ist, in die Welt sich nicht schickt, und keine Einsichten besitzt, hätte selbst, ehe er auszustehen ist, eines Lehrmeisters nöthig, der sich die Mühe nähme, seinen Geist abzufeilen.„ S. 4ter Brief. An Rothenburg.

Ein anderer Schriftsteller will die Jugend unserer Zeiten so erzogen haben:

„Nach dem achten Jahre muß man die Kinder in die Welt führen. Die kleinen Possen eines Kindes sind zu entschuldigen. Die Schande, lächerlich zu werden, kömmt bald. Euer Kind wird nachahmen, und im funfzehnten Jahr wird es schon

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ein angenehmer Jüngling seyn. Wenn er aber seine Zeit mitten unter den Lateinern zugebracht hat, was wird er denn seyn ? Ein Pedant. Welch eine Raserey, ein Kind auf gedoppelte Art zu erziehen.

Machet, daß eure Kinder den Verstand kennen lernen. Lächelt, billiget ihre witzige und wohlangebrachte Possen, schmeichelt ihrer Eigenliebe; glaubet es, das Wesentlichste in ihrer Erziehung ist, wenn ihr sie den Verstand kennen lehret, damit sie mit der Zeit den Ruhm behaupten können, den wir bey den Ausländern haben, daß wir dessen voll sind.

Bey dem Umgang der Welt nehmet die Bücher mit zu Hülfe. Gebet ihnen einen Voltaire, Corneille, Racine, Helvetius, Montesquieu, Marmontel und andere witzige und scharfsinnige Schriftsteller in die Hände. Erkläret ihnen die Gedanken, welche sie nicht gleich verstehen. Von diesen Meistern werden sie in einem Monat mehr lernen können, als euer Aristoteles und aller elender Wörterkram ihnen in zehen Jahren beybringen wird. Weder der Cornelius Nepos, der Julius Cäsar oder der Romanenschreiber Curtius und der grosse Cicero, werden euren Kindern in der Schule nützlich. Sie erfüllen ihr Gehirn mit Wörtern, Redensarten und mit gar nichts. Finden eure Kinder aber erstlich an solchen Schriftstellern Geschmack, so werden sie Verstand bekommen. Man muß Verstand haben, wenn man denselben in einem Buche finden

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will. Die Unkosten sind nicht groß. Fur 20 bis 30 Rthlr. könnet ihr den Verstand des Voltaire, und für etwas mehr den Verstand der andern geistigen Schriftsteller kaufen. Der Verstand des Aristoteles hat euren Vätern weit mehr gekostet, um ihr ganzes Leben dumme Schöpfe zu bleiben.

Nach dem sechzehnten Jahre, wenn der Verstand eures Sohnes recht nach der Welt gebildet ist, sich mit den Wissenschaften völlig bekannt gemacht hat, so überlasset ihn den Sorgen eines Gelehrten, eines getreuen und nicht befehlenden Geistlichen. Dieser wird ihn liebreich und wahrhaft in den Geheimnissen der Religion unterrichten, er wird die Vernunft mit dem Glauben verknüpfen, seine Beweise werden kräftig und überzeugend seyn, und der junge Lehrling wird eine Religion annehmen, die die Vorurtheile der Kindheit bekämpfen, und GOtt thätig und kindlich lieben und Zeitlebens verehren wird.,,

Diese Meynungen eines Französischen Schriftstellers habe ich bey dieser Gelegenheit einzuschalten nicht unterlassen können. Man sollte beynahe glauben, daß in der ersten Erziehung unsers unglücklichen Ministers der Grund zu seinem Verderben geleget worden.

Vernünftige Männer, welche, als er die Schule des Waysenhauses mit der Universität verwechselt, wenigstens einige Lehrstunden mit ihm abgewartet haben, wollen nichts Hervorstechendes oder

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sich Unterscheidendes in den Zeiten seiner academischen Jahre an diesem jungen Menschen bemerket haben. Jedoch soll einer von seinen Comilitonen, als er zum Conferenzrath ernennet worden, in einer kleinen Landstadt, in welcher er als Informator gelebet, sich haben merken lassen: Man würde es sehen, Struensee würde ein grosses Spiel spielen, er wäre ein Kopf, der alles wagen, versuchen und das äuserste durchzutreiben sich würde angelegen seyn lassen. Dieser Mitgenosse seines Studirens mußte ihn also vor vielen andern entweder genauer beobachtet, oder seiner Gesinnungen und Denkungsart mehr als andere versichert gewesen seyn.

Wie denn eben diesen Gedanken mit einiger Aenderung bey dem schleunigen Fortgang seines Glückes dem Gerüchte nach sein eigener gottesfürchtiger Vater in verschiedenen hohen Gesellschaften zu erkennen gegeben, und sich mit dem Ausdruck: Sein Sohn würde die Gnade seines Monarchens nicht ertragen können, also gar nichts Gutes von seiner Erhebung vorgestellet haben soll.

Indessen muß der junge Struensee dennoch seine Studia nicht bey Seite gesetzt, sondern im Gegentheil mit vielem Fleisse getrieben haben, weil die Folge zeigen wird, daß er seine Euren in Altona und den dortigen Gegenden gemacht, und eben dadurch bey seinem nicht unangenehmen Umgang, bey den grossen Familien bekannt und schätzbar geworden. Ja, ich kenne noch viele, welche ihm ihr Le-

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ben zu verdanken haben, und es zu rühmen sich gar nicht entlegen werden.

Gewöhnlichermassen endiget, besonders der Arzeneygelehrte auf den Deutschen hohen Schulen, den Lauf seines academischen Fleisses damit, daß er die Doctorwürde, welche in dem Deutschen Reiche, besonders in den Reichsstädten, mir einem vorzüglichen Rang und Ansehen begleitet ist, zu erlangen sich rühmlich bestrebet. Diese Pflicht setzte unser junger Gelehrte nicht aus den Augen. Er wurde Doctor in Halle.

Und kam also mit seinem Herrn Vater als Doctor nach Altona. So sehr ich mich bemühet habe, von seinen Lebensumständen dieser Zeiten etwas gründliches zu erforschen, so habe ich dennoch nichts weiter als folgende Züge von ihm in Erfahrung bringen können:

Daß er, vermuthlich von der Zeit an, wie sein Herr Vater nach Rendsburg als Generalsuperintendent der Herzogthümer berufen worden, eine Art von eigener Haushaltung, und zwar sehr ordentlich, geführet, so daß sie einem jeden unverheyratheten Wirth zum Muster dienen konnte. In den Jahren 1760. 1761. und 1762. hielt sich der gewesene Herr Cabinets-Secretair Panning bey demselben auf. Sein Mittagstisch war auf sechs, der Abendtisch täglich auf vier gute Freunde zubereitet, und vollständig, doch nicht überflüßig, aber sehr schmackhaft besetzt. Die Speisen waren aus-

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serordentlich gut, leicht und doch nahrhaft. Die Mahlzeit wurde jederzeit unter Scherzen und Lachen, ohne jemals nur einer Unanständigkeit Platz zu geben, Trotz den jovialischen Mahlzeiten der lustigen Pariser, zugebracht, und vergnügt beschlossen.

Von allen denen Gelehrten, Soldaten, und andern ansehnlichen Leuten, welche in diesen Jahren den Herrn Doctor besuchten, wird keiner sagen können, daß jemals, wenn der Scherz auch feurig wurde, derselbe bis zu dem Grad einer Ausschweifung gekommen wäre. Man aß, man trank, man scherzte und lachte, und Gott Comus hat wol selten vergnügtere Gesellschaften, als jene gewesen sind, gesehen.

Keiner von denen noch lebenden Zeugen seines Umganges wird indessen sagen können, daß der Doctor Struensee etwas entscheidendes in seinen Reden, Gebärden oder Anstand gehabt habe. Seine Miene konnte bey einem heissen Einfall sehr in das Satyrische fallen, und sein Lächeln reitzte die Satyre zu vermehren. Der vor einigen Jahren verstorbene gelehrte Herr Professor Profe war fast eine tägliche Gesellschaft desselben.

Ein Zug mag wol zum Beweis dienen, daß dieser wohllebende Physicus einen Hang zu einer launigten Satyre gehabt haben mag. Es fiel ihm einmal ein, vier Personen, die sich alle vier und wieder einer gegen den andern nicht gerne in Ge-

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sellschaft sehen mogten, ohne daß sie das geringste wußten, daß sein Gegner gebeten war, zur Mittagsmahlzeit zu bitten. Er kitzelte sich bey dem ersten sauren Gesichte eines jeden ankommenden Gastes, wenn er seinen Antipoden erblickte, suchte die Gesellschaft so viel an ihm war zur Freude zu führen, welches ihm aber wegen der eingewurzelten gegenseitigen Meynung, welche ein jeder von diesen Gästen gegen den andern gefaßt hatte, nicht wohl gelingen konnte. Er belachte den unruhigen Geist eines jeden, und nahm ihren Abschied ganz gleichgültig an. Ein jeder von diesen Gästen raunte ihm in das Ohr: warum haben sie es mir nicht gesagt, daß sie jenen mit bitten wollten, so wäre ich ein andermal zu ihnen gekommen. — Er lächelte und spottete mit gutem Fug und Recht über einen Haß, welchen die Pedanten so gerne ernähren und ausüben. Noch neulich erzählte ein geschickter Chirurgus, daß er in diesen Jahren bey demselben ein frohes Mittagsmahl eingenommen habe. Nach der Mahlzeit hätte ihm der Herr Doctor seine schöne Instrumente, zum accouchement nöthig, gewiesen. Er, der Chirurgus, hätte gesagt, da Sie, mein Herr Doctor, diese in unsern Gegenden noch ziemlich unbekannte und vernachläßigte Kunst treiben wollen, so können Sie sehr berühmt, reich und nützlich werden. Er hätte aber die treuherzige Antwort hören müssen: Ich habe, wenn ich ihnen die Wahr-

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heit gestehen soll, weder Trieb, Gedult oder Lust zu diesem mir durchaus unangenehmen Handwerk.

In seiner Schlafkammcr standen vor seinem Bett zwey mäßige Squelette, welche Leuchter mit angebrannt gewesenen Lichtern in den Händen hielten. Ob er nun in dieser nicht sonderlich angenehmen Gesellschaft wirklich des Nachts gelesen, um sich bey Zeiten mit dem Tode bekannt zu machen, kann ich nicht als eine Gewißheit behaupten. Die Sache hat aber ihre Richtigkeit, und schien es überhaupt, daß er sich die Physik gründlich zu studiren besonders vorgenommen hatte.

Er war in den besten Familien in Altona, deren man verschiedene anzugeben vermögte, sehr wohl gelitten, man scherzte wol mit ihm, und er gestand, jedoch allezeit auf eine feine Weise zu, daß er ein Verehrer des schönen Geschlechts sey. Wenn man ihn auch mit einer oder der andern kleinen Geschichte, welche lose Leute von ihm ausgebracht hatten, roth zu machen suchte, so lehnte er dennoch allen Scherz auf eine solche Art von sich ab, daß er die genaueste Discretion beobachtete, und überhaupt haben die, welche vielen Umgang und in verschiednen Jahren mit ihm gehabt, diese Tugend an ihm bemerken wollen, daß er von keinem Menschen übel gesprochen habe. Ein feiner Scherz war immer das Gewürz bey seinen Mahlzeiten, von welchen wirklich die Schwelgerey und eine jede Ausschweifung verbannet war.

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Es lebte Doctor Struensee also wol in diesen Zeiten in einem sehr glücklichen Mittelmaasse, und sind allem Anschein nach diese Jahre, wenn er sein Leben in seinen letzten Tagen ernsthaft überdacht haben mag, vor ihn die glücklichsten gewesen. Er ernährte keine Schmeichler, man aß bey ihm, weil die Freude nicht ans seinem Hause wich, man war ihm dankbar, weil man glaubte, daß er nur den Gästen seinen Ueberfluß mittheilte, und man widmete ihm seine Freundschaft von Herzen, weil in seinem ganzen Umgang kein Interesse zu suchen oder zu studen war.

In dem Jahr 1763. wagte er sich ans die schlüpfrige Bahn der Schriftsteller. Vielleicht wissen wenige Leser, daß er auf dieser Laufbahn zu glänzen gesuchet hat. Es ist aber eine Wahrheit. Er und der Herr Panning schrieben ein Journal.

Diese Schrift nahm ihren Anfang und ihr Ende im Jahr 1763. Ihr Titel ist — Monatsschrift zum Nutzen und Vergnügen. Erstes Stück im Heumonat. Hamburg gedruckt und verlegt von Mich. Christ. Bock. 1763.

Ich hoffe meine Leser nicht zu ermüden, wenn ich diese Schrift etwas genauer, als sie etwa sonsten der Recension zu unterwerfen wäre, betrachte, und diejenigen Abhandlungen, welche mir Original scheinen, meiner Schrift mit anhängen werde. Man wird in mancher Abhandlungsehr viele Laune und gute Einsichten finden, und man kann auch gewisse

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Dinge, die dem Rath und dem Angeben Struensees, daß sie in diesen Jahren geschehen sind, beygemessen werden, also bemerken, daß man siehet, er habe um die Zeit schon das gedacht, was er bey der Zunahme seiner Gewalt als nützlich angesehen hat. Ich will hier nur ein Beyspiel anführen, und meine Leser werden mir Gerechtigkeit wiederfahren lassen. In dem ersten Stück endiget dasselbe p. 94. folgendes Epigramma.

An die Fürsten.

Ihr heißt mit Recht die Götter unsrer Erde,

Denn ihr erschaft. — — O schöne That!

Ihr sprecht nur ein allmächtig: Werde, Schnell wird aus dem Laquay — ein Rath.

Es hat also der Autor schon 1763. so gedacht, als nachher der Minister vermöge der Cabinetsordre vom 12. Febr. 1771. dem Stand der Bedienten hart zu fallen, sich bemühet hat. Man wird indessen aus denen Abhandlungen, welche glaublich von Struensee selbst aufgesetzet sind, sehen, daß es ihm nicht an Einsichten und an einem starken Hang zu der Satyre gefehlet habe. Ich werde das, was mir in den zwey ersten Stücken dieser Monatsschrift merkwürdig scheint, zu diesem Bogen beyzufügen, kein Bedenken tragen. Davon also unten ein mehreres. Daß ihm aber, den gelehrten Lorbeer zu verdienen, kein rechter Ernst gewesen sey, oder er auch schon damalen der Arbeit müde geworden,

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kann das geschwinde Ende dieser Schrift, in welcher dennoch ganz artige und der Welt nicht unnütze Abhandlungen vorkommen, zeigen.

Als ihn ein Freund fragte, warum er die Schrift nicht fortsetzen wollte, gab er kurz und gut zur Antwort: Es käme nichts bey dem Handwerk der Schriftsteller heraus. Und er hatte nicht Unrecht. Er beharrte also bey der Ausübung seiner Kunst, und vermittelst derselben erhielt er den Zutritt in dem Hause Sr. Excellence des Hrn. Grafen von Ranzow Aschberg, dessen Gemahlin er bey ihren Blattern bediente, des Hrn. Geheimten Raths von Berkentin zu Pinneberg und auch von Sölenthal, ehemaligen Oberhofmeister des König Friederichs V. und nunmehr Administrator der Grafschaft Ranzow, wo er vermuthlich seinen unglücklichen Mitgesellen und Freund, den von Brandt hat kennen lernen, und in diesen Zeiten muß das unauflösliche Band der Freundschaft, welches mit dem Tode aller beyden besiegelt ist, geknüpft worden seyn.

Hier entstehet aber ein moralischer Contrast. Doctor Struensee mit sammt seinem Freund dem von Brandt hatten, wie die Folge ihres Lebens zeiget, in Absicht der Religion verdorbene und vielleicht ausgelassene freye Grundsätze. Man kann in der Geschichte ihrer letzten Tage nicht recht sehen, ob la Mettrie aller beyder Lehrer oder der Zeitung nach nur des erstern Abgott gewesen. Es scheint, daß der von Brandt verschieden im Den-

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ken von Struensee gewesen, und vielleicht viele der reinen Religion entgegenstehende Sätze aus dem Busen des geliebten Frankreichs- der Sirene unsers Nordischen und Deutschen Adels, mitgebracht habe.

„Wird denn die Luft, die man zu Londen oder Paris einziehet, schläfrige Fibern, und ein ungesundes Gehirn feiner machen, als die Luft zu Berlin? Der Geist ist der Person eigen; die Natur ertheilt ihn, und das Clima thut nichts dazu. Unfähige Werkzeuge werden auch in einem Treibhausse, worin die Kunst Ananas reif macht, nicht Vollkommen.

O! soll ich denn beständig wahrnehmen, daß der schwache Deutsche, als ein allzugelehriger Sclave seiner Meynungcn, so lächerlich denkt und urtheilt?

Einsmals wurde ich aufgebracht, und sagte ihnen hitzig: habt ihr in eurer Raserey den Schluß gefaßt, euch und euer Vaterland zu entehren, indem ihr ohne hinlängliche Ursachen die Schande Preussens und eurer Familie, aller Orten herumziehen lasset? Was werden gesittete Nationen von uns sagen? In der That! ihre Eitelkeit wird über unsere Thorheiten lachen, wenn sie den Schwarm unserer Dummköpfe ankommen sehen; sie werden uns für Hunnen und Westgothen halten. Mich dünkt, ich sehe Franzosen, welche den Kopf schüttlen, und voller Verachtung sagen: Wie dumm ist dies Volk! der Witz ist bey den Parisern allein

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zu Hause, wir wollen uns aus Mitleiden dieser armen Preussen annehmen.„ An Rothenburg. p. 92.

Bekanntermassen ist Sr. Excellence der Herr Administrator Baron von Sölenthal das Muster einer exemplarischen Gottesfurcht gewesen, und wie man nicht anders weiß, hat die ungeheuchelte Frömmigkeit der Frau von Brandt, derselben auch sein Herz zugewendet, und sie ihm zu einer theuren Gehülfin gegeben.

Wie nun diese junge freydenkende Freunde die Scharfsichtigkeit zweyer so würdigen und welterfahrnen Personen bey einem beynahe täglichen Umgang haben hinter das Lacht führen können, bleibet wol ein moralisches Problem, das der, welcher den Umgang auf Ranzow dazumal nicht genau beobachtet und mit Augen gesehen hat, schwerlich wird beurtheilen können. Und wem hätten die schrecklichen Folgen dieser Freundschaft beyfallen sollen? Nach dem Absterben Sr. Excellence des Hrn. Geheimten Raths von Berkentin wurde Sr. Excellence der Herr Geheimte Conferenzrath von Ahlefeld Amtmann zu Pinneberg, und auch diesem Hause wurde der Doctor Struensee angenehm.

Ich muß mich wieder mit dem Wörtlein Soll zu behelfen suchen. Um diese Zeiten soll, das hat mir eine glaubhafte Person erzählet, unser Struensee, den sein schwarzer Daemon vermuthlich reitzte, den Abscheu, die Pflichten eines Arztes getreulich auszuüben, bey mehr als einer Gelegenheit und in

vielen

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vielen Gesellschaften sehr deutlich geäusert, auch wirklich die Ausübung seiner Kunst in Altona gewisser massen vernachläßiget, und seine meiste Zeit und Sorge diesen hohen Familien in Pinneberg und auf Ranzow allein gewidmet haben.

In Pinneberg brachte ihm auch seine sehr glücklich angewandte Arzeneykunst die Hochachtung der Frau von Berkentin zuwege, so wie ihm auch wegen seines freyen witzigen und belebten Umganges die Frau von Bülow, Gemahlin des Herrn Stallmeisters von Bülow, der dennoch in etwas mit in seinen Fall verwickelt worden, ihre Gnade zuwandte.

Diesen Damen soll er öfters sein Verlangen, in Copenhagen angebracht zu werden, wenigstens scherzhaft mit den Worten zu erkennen gegeben haben: Machen Sie nur, meine Damen und Gönnerinnen, daß ich erst nach Copenhagen komme, so will ich meine Sache schon machen. Hätte der gute Doctor bey diesem so ausserordentlichen Verlangen, (da er den v. Voltaire als Lehrer angenommen haben soll, welches mir aber aus verschiedenen wichtigen Gründen gar nicht wahrscheinlich geworden,) nach Copenhagen zu kommen, doch an schwarz und weiß gedacht.

Er war also in drey vornehmen, reichen und beträchtlichen Familien, welches auch seine letzte Briefe bezeugen, wirklich nicht allein beliebt, hochgeschätzt, sondern auch wegen der glücklichen Aus-

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übung seiner Kunst, so wie bey vielen angesehenen Familien in Altona, in Betracht gezogen. Und, wie glücklich würde dieser Ball der menschlichen Zufälle gewesen seyn, wenn er diese selige Mittelmäßigkeit eines sanften Privatlebens, Anschlägen vorgezogen hätte, welche man zwar nur durch den Flor der Ungewißheit bemerken kann, sie aber als eine tadlenswürdige und unmögliche Chimäre betrachten muß. Diese dieblingschimäre auszuführen, war nicht einmal ein anscheinender Grund, so weit das gar nicht unterrichtete und völlig ungewisse Publicum etwa zu schliessen fähig ist, da. Alles was man lieset ist dunkel.

Die Frau von Berkentin, geborne Gräfin von Callenberg, wurde in diesen Jahren als Oberhofmeisterin von des Kronprinzens Königlicher Hoheit nach Copenhagen berufen. Wer diese erhabene Dame kennet, wird nicht leugnen können, daß ihr edler Character ihrem Geschlechte Ehre macht, und sie jedem redlichen Mann als ein Muster desselben darstellet. Sie ist es würdig weit besser geschildert zu werden. Vielleicht aus Ueberzeugung der geprüften Geschicklichkeiten in der Ausübung der Arzeneykunst, hat die Bekräftigung derselben durch ihre Zeugnisse mit gewirket, daß unser Doctor seinem Schicksal und seinem Endzweck näher kam.

Genug, er wurde Leibmedicus den 5. April 1768. und verwaltete dieses Amt auf der ganzen Reise allem Vermuthen nach mit einer aufmerksamen

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Geschicklichkeit und Treue, welche ihm des Monarchen Gnade vorzüglich zuwege gebracht hat. Er wurde zu Oxford Doctor, und bleibet also in dem Verzeichnisse der Doctoren dieser Universität ein sich sehr unterscheidender Gelehrte, da er nur mit dem Königlichen Sardinischen Leibmedicus Graf von Carbury, der 14 Jahre in Oxford studiret hat, der zweyte Ausländer ist, welchem diese Würde geworden.

Die in Halle ausgegangene Schrift führet p. 67. einen Herrn an, welcher in diesen Jahren die Aufmerksamkeit des Publicums auf sich gezogen hat. Ich schreibe das, was sie von ihm saget, her:

„Friederich Wilhelm Conrad Graf von Holk zu Holkenhafen, Königlicher Dänischer Geheimter Conferenzrath, Hofmarschall, Oberkleiderverwahrer, Ritter des Danebrogordens, stammt aus einem ursprünglich Schlesischen vom Kayser Ferdinand dem zweyten in den Reichs- und vom König Friederich dem fünften in den Dänischen Grafenstand erhabenen Geschlechte her. Heinrich Holk, Kayserlicher Feldmarschall, war es, der den Reichsgrafenstand auf sein Haus brachte. Der Graf, von dem ich rede, ist ein Sohn des Grafen Christian Christoph von Holk, der als Königlicher Dänischer Generalmajor der Reuterey und Chef des Seeländischen geworbenen Dragonerregiments, als Generallieutenant abgedanket hat, war erstlich Page bey dem König Friederich dem fünften, ward her-

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nach Cammerjunker und endlich 1767. im December Hofmarschall des itzigen Königs, I768. Ritter des Danebrogordens, 1769. im Jenner Oberkleiderverwahrer. Er begleitete den König auf der Reise in fremde Länder, 1771. verlor er die Stelle als Hofmarschall und Oberkleiderverwahrer, und verließ den Hof. Er ist zweymal vermählet gewesen. Die Tochter des verstorbenen Königlichen Dänischen Stiftsamtmanns von Stocksteht, Christiane, eine Stieftochter des Geheimten Raths, Caspar Heinrich von Storm, ward den 20. April 1768. seine erste Gemahlin, nach deren Absterben vermählte er sich den 28. September 1769. zum zweytenmal mit Juliane Marie Gräfin von Daneskiold Laurwigen, Tochter des Königlichen Dänischen Admirals Christian Conrad Grafen von Daneskiold Laurwigen, mithin ist er ein Schwager des Stallmeisters Freyherrn von Bülow, welcher 1772. bey der grossen Veränderung in Arrest, aber bald wieder in Freyheit kam.

Der Herr Vater dieses jüngern Grafens war Chef nicht des Jüttischen, sondern des itzo Seeländischen geworbenen Dragonerregiments, welches bey der Revolution so sehr gebraucht worden ist. Als Sr. Excellence der Herr Generalfeldmarschall Graf von St. Germain die Armee zum erstenmal musterte, commandirte der Herr Graf die bey Ranzow zusammengezogene aus verschiednen Regimentern bestehende Cavallerie, und führte sie bey

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dem Manoevriren als Generalmajor. Bey der Einschliessung von Hamburg wurde dieses Regiment ebenfalls gebrauchet, es that sich durch einen ausserordentlichen starken Marsch hervor, es traf dennoch zu der rechten Zeit den dem zusammengezogenen Corpo ein.

Dieser junge Herr Graf von Holk vermählte sich, wie gesagt, den 20. April, und wenig Tage nach seiner Vermählung entriß er sich den Banden der Liebe, und begleitete seinen Monarchen, dessen Achtung vornemlich auf ihn gefallen war, auf der Reise. Die allgemeine Stimme des Publicums lautete dazumal wie noch itzo: Sein Character sey ungemein sanft und wohlthätig. Man könnte ihn mit dem Hephästion vergleichen. Dieser liebte den Alexander und ehrte den König. Den Monarchen zu lieben und vergnügt zu sehen, wäre sein einziger Lieblingsgedanke.

Ohngeachtet dieses guten Zeugnisses des Publici in Absicht des Herrn Grafen von Holks wurden in diesen Zeiten dennoch einige in Französischer Sprache heiß geschriebene Memoires bekannt, in welchen diese Vollkommenheiten, welche die allgemeine Stimme dem Herrn Grafen zusprach, geleugnet und völlig widersprochen wurden. Das erste Memoire wurde dem mit unglücklich gewordnen Grafen von Brandt zugeschrieben. Dieses Memoire wurde durch eine Parodie witzig und beissend beantwortet. Die Parodie soll der Herr Geheim-

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te Rath von Storm entworfen haben, so wie auf diese der Verfasser des erstern seine Gedanken, doch etwas überhin streifend, wieder entwarf. Der Herr von Brandt, damalen noch Cammerjunker, wurde dennoch, ob er schon in diesen Memoires einen besondern Eifer für die Wohlfahrt und Hoheit des Monarchens zeigte, vom Hof entfernt, und that, so viel mir wissend, die Reise nicht mit. Vielleicht ein Wink der Vorsicht, welchen aber seine zur Ehre hinwallende Seele zu bemerken vernachläßiget hat.

Den Zeitungen nach hätte der Herr Graf von Holk beynahe durch die Vermittelung des schalkhaften Liebesgottes eine überaus wichtige Eroberung des schönen Geschlechtes in Engelland gemacht. Das Glück ist unbeständig. Er verlor indessen, wie oben gesaget, bey allem uneigennützigen und gar nicht herrschensbegierigen Bezeigen, welche Leidenschaften sonst so ziemlich die Erbkrankheiten der Lieblinge der Mächtigen sind, seine Aemter und zu seinem noch daurenden Ruhm verließ er unbereichert die Stelle eines Lieblings und die stürmische See des Hofes.

Nach einem damals laufenden Gerüchte soll der Monarch ihm mit einigen vortreflich passenden und viel bedeutenden Zeilen, mit welchen Orosmann in der Zaire dem Corasmin seinen letzten Willen saget, seine Befehle gegeben, und seiner Dienste entlassen haben.„

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Nach der Folge der Zeiten siehet man, wenn diese Erzählung wahr ist, daß in diesen Jahren die Gewalt des Leibmedicus und nachherigen Ministers insgeheim zu wirken angefangen hat. Man siehet, daß der Monarch seinen Hephästion geliebet, weit stärkere Triebfedern aber denselben ihm aus den Armen gerissen, und seinem Vertrauen entzogen haben. Wer kann aber diese Triebfedern, und wie sie ihre elastische Kraft erlanget haben, entdekken? Genug, die Entlassung des Lieblings geschah. Der Herr Graf von Holk hat indessen durch die Stimme des Publici den Ruhm eines uneigennüzzigen Lieblings und unstrafbaren Hofmanns erhalten.

Von seinem Herrn Bruder saget die in Halle herausgekommene Schrift p. 68. folgendes:

„Gustav Graf von Holk, Königlicher Dänischer Geheimter Rath, zweyter Deputirter des Finanzcollegii. Oberschenk, Cammerherr und Ritter des Danebrogordens, ist der leibliche Bruder des vorhergehenden, und seit dem 18. Merz 1763. mit Sophia Luise, Gräfin von Ahlefeld Eschelsmark, damaligen Hoffräulein der Königin Juliane Maria, vermählt. Er fieng als Page des Königs seinen Dienst an, ward 1755. Cammerpage des damaligen Kronprinzen, itzigen Königs, darauf Cammerjunker desselben, 1766. als der König zur Regierung kam. Oberschenk, 1768. im Jenner Ritter des Danebrogordens, bald darauf Deputirter im Finanzcollegio und Geheimter Rath. Auf

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den in und ausländischen Reisen des Königs war er desselben beständiger Begleiter. Als aber im September 1770. der Graf von Bernstorf seine Erlassung erhielt, verlor er auch die Stelle als Deputirter zu den Finanzen und verließ den Hof, an welchem er bis dahin, als ein Liebling des Königs, in grossem Ansehen gestanden hatte. Der Geheimte Conferenzrath von der Lühe ist mit seiner Schwester, Margaretha, Gräfin von Holk, vermählet, und hatte mit ihm fast zu gleicher Zeit auch gleiche Schicksale, da ihm die Oberpräsidentenstelle zu Copenhagen genommen ward.,,

Wobey ich nichts anzumerken finde, als daß der Herr Bruder, welcher den Monarchen auf der Reise begleitet hat, der eigentliche Liebling desselben gewesen; daß die Würde eines Oberschenken bisher in Dännemark ein unbekanntes Amt gewesen, und so viel mir bewußt ist, auch noch nicht mit einigen Rang versehen; daß sich der Hert Graf auf seine schöne Güter begeben, und in diesem Jahr zum Amtmann über das Amt Appenrade ernennet worden.

Von dem Herrn von der Lühe führet diese Schrift folgendes an:

„Volraht August von der Lühe, Königlicher Dänischer Conferenzrath, Cammerherr, Ritter des Elephantenordens, Obercammerjunker, auch vormaliger Oberpräsident von Copenhagen, und Oberdirector der Königlichen Schaubühne, stammt aus

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einem alten adelichen Mecklenburgischen Geschlechte her, und ist, nachdem seine erste Gemahlin am 22. Decembr. 1764. verstorben, zum zweytenmal seit dem 16ten May 1767. mit der Gräfin Margaretha von Holk, einer Tochter des Generallieutenants, Christian Christoph Grafen von Holk, vermählt, welche vor ihrer Vermählung Hofdame der Prinzeßin Luise von Dännemark, Gemahlin des Prinzen Carl von Hessencassel, gewesen, nach ihrer Vermählung aber im Merz 1768. zur Oberhofmeisterin der regierenden Königin ernennet ward, auch den 29. Jenner eben dieses Jahres den Orden de 1’ Union parfaite bekam. Er stand schon zu Königs Christian des sechsten Zeiten bey Hofe in grossem Ansehen, und war Obercammerjunker, bekam auch den 31, Merz den Orden de I Union parfaite. 1754. im May war er Oberpräsident von Copenhagen, 1764. im August Geheimter Conferrenzrath, 1766. im September Mitdirector der Königlichen Particulärcasse, 1768. den 29. Jenner Ritter des Elephantenordens. Im Jahr 1771. verlor er die Stelle als Oberpräsident, ward aber dagegen mit einem Jahrgelde von 2000 Thalern zum Secretair der Königlichen Orden ernennet.

Das ehrwürdige Alter, die seit vielen Jahren dem Königlichen Hause treugeleistete Dienste und der liebreiche Character hat den Herrn von der Lühe dem Hofe und allen Einwohnern von Copenhagen ungemein beliebt gemacht, um so schmerzhaf-

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ter kamen alle diese so schleunige Veränderungen, mit solchen um das Königreich und die Stadt so sehr wohlverdienten Männern des vornehmsten Adels, denselben vor.,,

Indessen, wieder auf die Hauptperson dieser Schrift zu kommen, so will ich das anführen, was folgende Dänische sehr unpartheyisch geschriebene Schrift von unserm Minister erzählet. Der Titel dieser Schrift ist folgender:

Greve Johann Friederich Struensee, forrige Kongelige Danske Geheime-Cabinetsminister og Maitre des Requettes Hans levnets-Beskrivelse og Skiebne udi de sidste Aaringer i Dannemark hvorudi findes det vigtigste af det i Regieringen og ved Hoffet passerede i hvilket denne Mand har havt saa stor en Indflydelse samt en kort Efterretning om hans fald, Arrest, forhörer og Beskyldninger, som hidintilere lagte for dagen imod ham. Kiöbenhavn 1772. tryckt hos Morten Hallager, böende i store fiolsträdet.

Ehe ich das, was diese Schrift ausserordentliches saget, anführe, will ich das, was uns von dem Vater und den Brüdern dieses Unglücklichen bekannt geworden, mit Nachrichten, welche noch nicht alle bekannt sind, einschalten. Von dem Vater schreibet der reisende Deutsche dieses:

Adam Struensee, der Gottesgelahrtheit Doctor, Königl. Dänischer Oberconsistorialrath und Generalsuperintendent der Herzogthümer Schleswig und

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Holstein, ist der Vater des Grafen von Struensee, dessen Namen die Dänischen Geschichtschreiber künftiger Zeiten vorzüglich bemerken werden. Er ist 1708. den 8. September zu Neuruppin geboren, folglich er sowohl als seine zu Halle im Magdeburgischen geborne Söhne, ein Unterthan des Königs von Preussen. Nachdem er auf der Schule zu Ruppin und auf der saldernschen Schule zu Brandenburg den Grund zu den Wissenschaften geleget, so widmete er sich der Gottesgelahrtheit, bezog im Jahr 1727. die Universität Halle, und 1728. die zu Jena. An beyden Orten besuchte er die Lehrstunden der berühmtesten Männer, und erwarb sich durch Fleiß und Uebung diejenige Geschicklichkeit, welche er in der folgenden Zeit durch Schriften und im Predigtamte so vorzüglich an den Tag geleget hat. 1730. gieng er von Jena ab, nachdem er daselbst den Ruf an zwey Orten als Prediger, und einen andern ein Schullehrer zu werden, erhalten hatte. Nachdem er sich sorgfältig geprüfet hatte, entschloß er sich denjenigen Vorschlag anzunehmen, der ihm die Stelle eines Hofdiaconus bey der regierenden Reichsgräfin von Sayn und Witgenstein zu Berleburg gewährte. Er trat dieses Amt zu Berleburg im Jahr 1730. an, blieb aber nur kurze Zeit daselbst, indem er 1731. statt des verstorbenen Pastors John als Prediger bey der Gemeine des Neumarkts zu Halle im Magdeburgischen berufen ward. Er nahm diese Stelle

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an, und hielt am Sontage Exaudi 1732. zu Halle seine Anzugspredigt. Diese Gemeine behielt ihn nur einige Monate, allermassen er noch in eben dem Jahre zum Pastor der Moritzkirche in Halle berufen ward. 1739. bekam er das Pastorat bey der Ulrichskirche zu Halle, und bey dieser seiner dritten Hallischen Gemeine blieb er bis 1757. da er als Königl. Dänischer Consistorialrath, Probst des Altonaischen und Pinnebergischen Consistorii, und Hauptpastor der evangelischlutherischen Gemeine nach Altona berufen ward. 1760. gieng mit ihm eine neue Veränderung vor, denn er ward wegen seiner vorzüglichen Verdienste zum Oberconsistorialrath, Generalsuperintendenten in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, auch Probst in den Aemtern Gottorf, Rendsburg, Husum und Schwabstedt, wie auch in den Domcapitelsdistricten ernennet, und bekam nunmehr seinen beständigen Aufenthalt zu Rendsburg. Er ist ein Mann von einer ansehnlichen Grösse und ernsthaften Ansehen, ein guter Kanzelredner, der mehr die Erbauung seiner Zuhörer, als durch einen gekünstelten Vortrag zu glänzen, zum Augenmerk hat, und ein Beförderer des thätigen Christenthums. Mit seiner Ehegenoßin, Maria Dorothea Carlin, einziger Tochter des Königl. Dänischen Justitzraths und ersten Leibmedici Doctor Johann Samuel Carl, welche er sich 1732. noch zu Berleburg, wo sein Schwiegervater damals als Gräflich Sayn- und

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Witgensteinischer Leibmedicus stand, beygeleget, und 1771 durch den Tod verloren, *) hat er folgende Kinder erzeuget:

1. Sophia Elisabeth, geboren den 14. April 1733. eine Ehegenoßin des Superintendenten zu Brandenburg Samuel Struensee.

2. Carl August, Königl. Dänischer Justitzrath.

3. Johann Friederich Graf von Struensee, gewesener Königl. Dänischer Cabinetsminister.

4. Samuel Adam, geboren zu Halle den 1. October 1739.

5. Maria Dorothea, geboren den 12. Merz 1744. eine Ehegenoßin des Königl. Dänischen Consistorialraths und Pastoris zu Schleswig, Theophilus Christian Schwallmann.

6. Johanna Henrietta, geboren zu Halle den

3. September 1745. starb jung.

7. Gotthilf Christian, geboren zu Halle den 12. December 1746. starb jung.

8. Gotthilf Christian, geboren zu Halle den 7. May 1752. Königl. Dänischer Secondlieutenant des Leibregiments.

Unter diesen Geschwistern sind nun in den Fall des Bruders verwickelt worden:

Carl August Struensee, Königl. Dänischer Justitzrath und Deputirter des Generalfinanzcollegii bey der Deutschen Cammer, ist der älteste Sohn

*) Die Widerlegung dieser Nachricht siehe im folgenden.

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des Generalsuperintendenten, und 1735. den 8. Aug. zu Halle geboren. Er hat zu Halle sich der Gottesgelahrtheit gewidmet, ward hernach Professor der Mathematik auf der Ritteracademie zu Liegnitz, in welcher Stadt er auch des Hofrath Müllers Tochter heyrathete, die noch daselbst wohnet, 1769. aber auf Veranlassung seines Bruders des Cabinetsministers nach Dännemark berufen, zum Justitzrath ernennet, und als statt der aufgehobenen Rente- und Zollkammer, auch des Commerzcollegii, am 8. Junius 1771. das Generalfinanzcollegium errichtet war, bey der Deutschen Cammer zum Deputaten erkläret wurde. Seine in Druck gegebenen Schriften zeigen seine Geschicklichkeit, wie er denn auch 1771. Anfangsgründe der Befestigungskunst herausgegeben hat, welche allgemeinen Beyfall gefunden. Der Fall seines Bruders zog den seinigen nach sich. Die künftige Zeit wird entwicklen, wie weit die gegen ihn angebrachten Beschuldigungen gegründet sind.

Weil Samuel Adam Struensee gar nicht in diese Begebenheiten verwickelt gewesen, und auch überdem in der Stille bey dem Vater lebet, so ist nur noch übrig Gotthilf Christian Struensee, Königl. Dänischer Secondlieutenant des Dänischen Leibregiments zu Fuß, ist der jüngste Bruder des Cabinersministers, und den 7. May 1752. zu Halle geboren. Er hatte gleichfalls den Wissen-

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schaften zu Göttingen obgelegen, *) ward aber den 27. Jun. 1771. auf Empfehlung seines Bruders zum Secondlieutenant des Dänischen Leibregiments zu Fusse ernennet. Bey der durch den Fall seines Bruders verursachten grossen Veränderung ward er zwar gefänglich eingezogen, erhielt aber bald seine Freyheit mit dem Befehl, die Dänischen Staaten zu verlassen.

Um nun diese Nachrichten aus dieser in Halle ausgegangenen Schrift vollends herzusetzen, so saget dieselbe p. 103. von dem Minister Struensee annoch dieses: Er ward Königl. Lecteur, 1769. den 12, May ernannte der Monarch denselben zum wirklichen Staatsrath, und am 14. May 1770. zum Conferenzrath; im December 1770. zum Maitre des Requettes, und 1771. im Julius zum Geheimten Cabinetsminister. 1771. den 15. Julius erhob ihn der König in den Dänischen Grafenstand, und in eben dem Jahre ertheilte ihm der König den neugestifteten Mathildenorden am 29. Jenner, als am Stiftungstage. 1772. fiel dieser vielgeltende Minister in Ungnade, und die künftige Zeit wird über die Ursachen derselben, so wie über den Grund oder Ungrund aller ihm beygemessenen Verbrechen, ein mehreres Licht verbreiten. Er ist groß von Person, mehr langsam als feurig, folglich zu Ausführung grosser Unternehmungen

*) Die Widerlegung dieser Nachricht siehe im folgenden.

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brauchbar, keiner Verstellung fähig, uneigennützig, barmherzig und überhaupt von einem guten moralischen Character, allein von der Seite der Staatskunst, der nöthigen Vorsicht und Klugheit, um weder fremde Machte gerade zu vor den Kopf zu stossen, noch die Feindschaft der angesehnsten Häuser des Landes sich auf den Hals zu ziehen, mögten sich ihm Fehler vorwerfen lassen.

Daß er auch wirklich grosse Fehler gehabt, und eben nicht den obenberührten so sehr guten moralischen Character in einem so hohen Grade besessen haben mögte, wird die Folge der Erzählung ganz genau darlegen.

In dem Schreiben an diesen unglücklichen Sohn benennet der traurige Vater drey grosse Krankheiten desselben. Weil dieses Schreiben zu der Geschichte des Vaters, des so wohlverdienten und frommen Herrn Generalsuperintendenten gehöret, so will ich es hier einrücken.

Mein zweyter Sohn!

Ist es möglich, so wünsche, daß diese Zeilen dir eingehändiget, von dir gelesen und auch beherziget werden. Die Traurigkeit, Wehmuth und Beklemmung deiner Eltern über ihre Söhne vermag ich nicht auszudrücken. Unsere Augen thränen Tag und Nacht. Unsere Seelen schreyen um Erbarmung zu GOtt ohne Aufhören. Doch ich will hiervon schweigen. Nur eine Sache lieget

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mir und deiner bekümmerten Mutter auf dem Herzen, du kennest unsere Gesinnungen, du weißt, was wir für einen Zweck bey deiner Erziehung gehabt haben. Es ist dir erinnerlich, wie oft wir nachdrücklich dir diese Wahrheit eingeschärfet, daß die ungeheuchelte Gottseligkeit zu allen Dingen nütze sey. So oft ich mit dir, da du schon im Amte standest, zu reden Gelegenheit gehabt, habe ich dich auf den allgegenwärtigen GOtt gewiesen, und zur sorgfältigen Bewahrung eines guten Gewissens vermahnet. Dein Herz wird es dir sagen, wie, ob und in wie ferne du meinen väterlichen Vermahnungen nachgekommen bist. Schon seit geraumer Zeit haben deine Eltern vielen Kummer deinetwegen empfunden. Da wir in der Stille leben und wenige Bekannte haben, du uns auch von deinen Umständen nichts gemeldet hast, so sind unsere Seufzer für dich im Verborgenen mit beklemmten Herzen zu GOtt hinauf gestiegen, und wir haben bekümmert zu ihm gerufen, daß doch deine Seele nicht verloren gehen mögte. Dreymal, nemlich zu Halle, Gedern und Altona, bist du in den Augen derer, die um dein Krankenbette standen, bereits todt gewesen; GOtt hat dich gerettet und beym Leben erhalten, gewiß nach seiner Liebe und Absicht nur zu dem Ende, dich in der Gnadenzeit zur seligen Ewigkeit zuzubereiten. Und diesen Zweck will der treue Erbarmer an dir auch nun vornemlich in deinem Gefängnisse erreichen. Du bist sein

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Geschöpfe. Er liebet dich. Du bist mit JEsu Blut erlöset; Er ist ein versöhnter Vater; du bist auf den Namen des dreyeinigen GOttes getaufet. Er will einen ewigen Bund mit dir machen und nicht ablassen, dir Gutes zu thun. Kehre dich zu deinem GOtt, mein Sohn, er will sein Gnadenantlitz zu dir wenden. In dieser Absicht merke auf die Stimme deines Gewissens und auf die Ueberzeugungen, die GOttes Geist in deiner Seele wirket. Lasse dir deinen innern Seelenzustand recht gründlich aufdecken, damit du dein tiefes Verderben in GOttes Licht recht einsehen lernest. Wende deine Einsamkeit dazu an, daß du deinen ganzen Lebenslauf vor dem allwissenden GOtt untersuchest, und deine Sünden in ihrer Abscheulichkeit und Grösse recht erkennest. Schmeichle dir nicht, nimm es genau mit dir, klage dich an, und richte dich selbst vor GOttes Richterstuhl noch in der Gnadenzeit. Wenn du deine Sündenbanden als eine schwere Last fühlest, so wird dein Herz gebeuget vor GOtt, und du wirst nach Gnade seufzen, auch alle Uebertretungen ernstlich hassen und verabscheuen. Nun wird dir Christi Verdienst wichtig und nothwendig, du nimmst deine Zuflucht zu dem, der die Sünder annimmt, und für uns zur Sünde gemacht ist, ja alle unsere Sündenschulden bezahlet, und die Strafe für uns ausgestanden hat, damit wir würden in ihm die Gerechtigkeit, die vor GOtt gilt, und in ihm erlangen die Erlösung durch sein Blut,

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nemlich die Vergebung der Sünden nach dem Reichthum seiner Barmherzigkeit. Noch redet JEsu Blut für dich. Noch strecket der Erbarmer seine Liebeshände zu dir aus. Unser JEsus ist dein Heil. Er ist die Ursache unsrer Seligkeit, auch für dich hat er Gaben empfangen, auch du kannst in ihm bekommen Gerechtigkeit zu deiner Beruhigung und Stärke zu deiner Heiligung, daß JEsus in deinem Herzen mögte verkläret werden. Bey ihm haben wir es gut im Leben, Leiden, Tod und nach dem Tode. Die Mama grüßet, sie weinet, und betet mit mir für unsre unglückliche Söhne. Mein Sohn, mein Sohn, wie gar tief beugest du uns! Ach! könnten wir nur den einzigen Trost erlangen, daß unsere Söhne von ganzem Herzen sich zu dem HErrn ihrem GOtt bekehrten, und wir sie vor dem Thron des Lammes in der Ewigkeit mit Freuden sehen mögten. Deine Verbrechen, warum du gefangen sitzest, sind uns eigentlich und hinlänglich nicht bekannt; was im Publico davon gelesen und geredet wird, ist so etwas, das deine Eltern verabscheuen und verfluchen. Ach! wärest du ein Medicus geblieben; deine Erhöhungen, die wir durch die Zeitungen erfahren haben, sind uns nicht erfreulich gewesen, sondern wir haben sie mit Kummer gelesen. Ach! daß du in allen deinen Geschäften ein lauteres Auge mit vieler Weisheit, Gottesfurcht und Demuth zum wahren Besten des Dänischen Landes bewahret, und den Befehlen dei-

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nes allerhuldreichsten Souverains dich mit unterworfen hättest. Wir können hierüber aus Mangel der Erkenntniß nicht urtheilen; aber wisse, daß, so sehr wir unsre Kinder lieben, wir ihre Vergehungen nicht billigen, nicht entschuldigen, nicht bemänteln, sondern vielmehr alle Sünden hassen, detestiren, verfluchen, verabscheuen und GOtt preisen, wenn er seinen gerechten Zorn über die Gottlosen offenbaret, und seine Barmherzigkeit Bußfertigen und Gläubigen beweiset. Der HErr unser GOtt sey in deiner Gefangenschaft dein Arzt, und heile deinen Seelenschaden gründlich. Wir Eltern empfehlen dich der Vater- und Mutterliebe deines ewigen Erbarmers JEsu. Der mitleidige Hohepriester gedenke zur Rechten GOttes deiner im Besten, und lasse vor seinem Gnadenthron dich Barmherzigkeit erlangen, und Gnade finden zu deinem ewigen Heil. Ja JEsu! du grosser Menschenfreund, der du keinen hinausstössest, der zu dir kömmt, hilf Eltern und Kindern zu dem ewigen Leben. Ich bin dein von Herzen betrübter Vater. Rendsburg den 4ten März 1772.

Es ist mir besonders vorgekommen, daß in diesem Brief einer so schweren Krankheit, welche dieser unglückliche Minister in Gedern ausgestanden habe, gedacht wird. Man findet in allen Nachrichten keine Spur, um welche Zeit und in welchen Umständen er in Geudern oder Gedern, einem Flekken, Residenzschloß und Herrschaft am Vogelberge,

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gewesen seyn mag. Die schwere Krankheit in Altona muß er in den ersten Jahren seines Daseyns ausgestanden haben, und ist es freylich zu bewundern, daß er sich durch diese Anmahnungen, welche sonst viele Menschen zu einer stillen Lebensart zu führen vermögend sind, nicht hat abwenden lassen, ausserordentliche Dinge zu begehren. So viel ich habe erfahren können, und wie man auch, wenn der Vater saget: Dein Herz wird es dir sagen, wie, ob und in wie ferne du meinen väterlichen Vermahnungen nachgekommen bist, schliessen kann, so mögen vielleicht ein und andere bey der etwas freyen, aber wirklich nicht asotischen Lebensart des jungen Physicus, wenn der Vater ihn in Altona besuchte, geschehen seyn. Dennoch sind aber wol, wie es immer geschieht, mehr üble Gerüchte von dem etwas zu freydenkenden Sohn durch die allerliebste Schmähsucht der heuchlerischen Welt ausgebreitet worden, als es jemals die Wahrheit gewesen ist. Da man weiß, daß er überhaupt kein Vergnügen daran gefunden, von andern Personen übel zu reden, so ist es um so viel wahrscheinlicher, daß er seinen frommen Vater noch weniger durch eine beleidigende Widerspenstigkeit schon in diesen Zeiten gereitzet und gleichsam, wie ein elendes Gerüchte es auszubreiten gesuchet hat, seinen Ungehorsam zu verfluchen gezwungen, und noch weniger ist es mit der Wahrheit zu verbinden, daß er ungeziemende Ausdrücke

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von seinem Vater und seiner Denkungsart in öffentlichen Gesellschaften, als ein Witzling der Mode, gebrauchet habe. Wenigstens ist bis zu einer stehenden Wahrheit von einem solchen Vergehen nichts bekannt geworden, und mag alles, was davon in der Welt ausgestreuet ist, als ein Geschenke der geisselnden Schmähsucht, welche Unglückliche zu beschimpfen bemühet ist, angesehen werden.

So viel siehet man indessen aus den Briefen des betrübten Vaters sowohl, als aus seinem eigenen Geständnisse an die Frau von Berkentin, daß er so, wie er an Würden und Glück stieg, seine ehemalige Beförderer, Freunde, Verwandte und Bekannte, von seinem Fluge zu sehr berauschet, vernachläßigte, und da er seine Erhöhungen nicht einmal seinem Vater bekannt machte, wie leicht war es ihm, die Freundschaft bey Seite zu setzen. Eben diese Wahrheit ist durch die Nachrichten einiger seiner ehemaligen Freunde, die in dem Fall waren, als er Maitre des Requetes gewesen, den Thron anzuflehen, bekräftiget worden. Er hat diesen ehemaligen Freunden wirklich stolz und hart begegnet, und eben diese streuten es aus, daß er die Wörter, Tugend, Menschenliebe und Freundschaft, als einem grossen Geiste unanständige Begriffe, völlig verkennte, und wie leicht glaubet die übrige Welt das, was erst wahrscheinlich wird, als eine Wahrheit.

Daß aber einige seiner nächsten Verwandten, als er wirklich seinem Untergang sich näherte, ge-

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saget haben sollen, er hätte sie in seinem Glück verkannt, sie verkennten ihn in seinem Unglück, kömmt mir unglaublich vor. Es sind Erzählungen und Gerüchte. Lieblos zu seyn, ist indessen ein nicht unbekanntes Laster, welches man häufig antrift.

Daß Struensee aber in seinem Glück der Freundschaft nicht völlig abgesaget hatte, zeiget sein Verhalten gegen seinen unglücklichen Freund den von Brandt, und scheinet es daher, daß sein Anstrengen, die Freundschaft nicht zu fühlen, mehr eine Verblendung als ein wirklicher Vorsatz, alle Tugend und diese sanfte Leidenschaft aus seinem Herzen völlig zu verbannen, gewesen sen.

Daß übrigens sein würdiger Vater seine Fähigkeit oder Neigung, sich verblenden zu lassen, gekannt haben muß, und ihn davor gewarnt haben mag, kann man wol ziemlich gewiß aus einigen sehr deutlichen Perioden dieses Briefes wahrnehmen.

Der Inhalt des Briefes selbsten stimmet übrigens mit der dogmatischen Lehrart des Herrn Superintendenten völlig überein. Er macht dem an sich schon genug gekränkten und um diese Zeiten dem Christenthum sich nähernden Gefangenen keine Vorwürfe. Er weiset ihn als ein zärtlicher Vater auf die Heilsmittel seiner Seele, und gehet bey dem, was in der Welt geschehen war, um die wallende Seele nicht mehr zu kränken, sanft vorüber. Die Predigt der Strafe und der Verdammniß war

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hier unnütz, ber Trost konnte dem unglücklichen und von den Lehren des Christenthums gerührten Sohn allein angenehm werden.

Da der Brief dieses unglücklichen Sohnes relativisch auf den vorhergehenden seines Vaters ist, so will ich ihn mit der Beyschrift des Herrn Doctor Münters hieher als an seine rechte Stelle setzen.

Abschrift des Briefes, welchen der Herr Doctor Münter nach der Hinrichtung des Grafen Struensee an dessen Vater geschrieben hat. S. Altonaischer Mercurius N. 85.

Hochwurdiger & c.

Ew. Hochw. unglücklicher, doch nun nicht mehr unglücklicher Sohn, ist diesen Morgen im Glauben an JEsum aus der Welt gegangen. Ich gebe Ihnen und seiner frommen betrübten Mutter die heiligste Versicherung, die ein Mensch davon geben kann, daß er in herzlicher Bereuung aller seiner Sünden, mit ruhiger Zuversicht auf die Liebe GOttes in Christo JEsu, und mit solchen Gesinnungen gestorben ist, wie GOtt sie von denen fordert, die des ewigen Lebens theilhaft seyn wollen. Sie können nun die zuverläßigste Erwartung haben, daß Sie ihn einstens da antreffen werden, wohin Sie selbst auf dem Wege des wahren Christenthums zu gelangen bemühet sind. Und das muß Ihrem so gerechten Schmerze billig Grenzen setzen;

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das muß Sie mit dankbarer Verehrung der Barmherzigkeit GOttes erfüllen, der diesen rauhen und dornichten Weg erwählet hat, eine nicht unedle Seele, die sich von ihm verloren hatte, wieder zu sich und zu ihrem Heile zurück zu führen. Sein Name sey hochgelobet, daß er auch in diesem Stück alles wohl gemacht hat.

Mein seliger Freund hat mir einen Brief an seine bekümmerte Eltern hinterlassen, den ich hierbey mit übersende. Er hat mir noch dabey mündlich aufgetragen, Sie um das einzige zu bitten, daß Sie sich über sein Schicksal in der Ewigkeit beruhigen mögten. Zugleich habe ich ihm versprochen, die Originale der beyden Briefe, welche Sie ihm durch mich haben übergeben lassen, wieder zurückzusenden.

GOtt sey Ihr Trost und Ihre Zuversicht. Ich empfehle mich Ihrer gütigen Erinnerung, und habe die Ehre zu seyn

Ew. Hochwürden

Copenhagen, gehorsamster Diener

den 28. April 1772. Münter.

Abschrift des Briefes, welchen der Graf Struensee zwey Tage vor seiner Hinrichtung an seine Eltern geschrieben hat.

Werthgeschätzte Eltern.

Ihre Briefe haben meinen Schmerz vermehrt; aber ich habe zugleich die Gesinnungen der

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Liebe, so Sie jederzeit für mich gehabt, darin gefunden. Das Andenken der Betrübniß, und itzt der stärksten, so ich Ihnen veranlasset, da ich Ihren Gesinnungen zuwider gelebt, ist mir um so viel fühlbarer, da die Erkenntniß der Wahrheit mir mein Unrecht lebhafter zeiget. Mit der aufrichtigsten Reue bitte ich Sie deswegen um Vergebung. Ich habe meinem itzigen Zustande die Annehmung des Glaubens an die Versöhnung Christi zu danken. Ihr Gebet und die Erinnerung Ihres Beyspiels hat viel dazu beygetragen. Seyn Sie versichert, daß Ihr Sohn das Gut gefunden, welches Sie für das einzige wahre halten. Sehen Sie sein Unglück als das Mittel an, so ihn verhindert, solches zu verfehlen. Der Eindruck von dieser Seite wird alle die übrigen bey Ihnen schwächen, so wie er sie mir ganz ausgelöschet hat. Im empfehle mich Ihrer fernern Vorbitte bey GOtt, so wie ich Christum, meinen Erlöser, unaufhörlich bitte, Ihnen ihr itziges Leiden so erträglich zu machen, wie ich es dessen Beystand zu danken habe. Mit kindlicher Ergebenheit und Begrüssung meiner Geschwister verharre ich

Dero

gehorsamster Sohn

den 26, April 1772. Struensee.

Die Hallische Nachricht hat darin völlig recht, daß der Herr Generalsuperintendent ein guter Kan-

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zelredner ist. Der Verfasser derselben würde aber seine Leser noch mehr verpflichtet haben, wenn er uns auch mit den gelehrten und der Welt zum Nutzen ausgegebnen Schriften desselben etwas besser bekannt gemacht hätte. So viel als in meinem Vermögen stehet, will ich die mir bekannt gewordenen Schriften dieses verdienstvollen Mannes anführen, und diese Lücke auszufüllen suchen. *)

*) Von den Schriften des Herrn Generalsuperintendenten sind mir folgende bis hieher zu Gesichte gekommen. Es ist nicht gut, wenn man in Eulenburg oder Möllen Bibliotheken suchet.

1. Adam Struensee heilsame Betrachtungen über die Sonn- und Festtagsevangelia, Halle 1758. 11 Theile, 8vo.

2. Adam Struensee heilsame Wahrheiten in 26 Predigten über einige Kernsprüche heil. Schrift, Halle 1750, 8vo.

3. Sammlung gründlicher und erbaulicher Schriften, die auf das Christenthum zielen, Halle I752 und 1756. 111 Theile.

4. Comment. theolog. de Obsignatione Iesu Christi et Credentium, Halae 1754. 4to.

5. Gedächtnißpredigten und Trauerreden bey verschiedener Gelegenheit gehalten, Halle 1756. gr. octavo.

6. Zergliederung der Predigten, welche zu Altona gehalten worden, Halle 1759. gr. 8vo.

7. Erklärung des Briefes an die Galater, 4to.

8. Erklärung des Briefes an die Hebräer, 4to.

9. Vorlesungen über die theologische Moral, 4to.

10. Johann Arndts, weiland Generalsuperintendentens des Fürstenthums Lüneburg, sechs Bücher vom wahren Chrisienthum, nebst desselben Pa-

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Sonst muß man auch zum besondern Lobe des Herrn Generalsuperintendenten anzuführen nicht vergessen, daß er sich die Dänische Sprache so zu eigen gemacht, daß er in den Districten des Herzogthums Schleswig, in welchen schon Dänisch gesprochen wird, auf den Visitationen, und gewiß in einem zierlichen Ausdruck, in Dänischer Sprache seine Amtspflichten auf das erbaulichste auszuüben gewöhnet ist. Hätte doch der Sohn dem Fleiß und der Emsigkeit des Vaters, seinem Amte wohl vorzustehen, nachgeahmet!

Das Unglück hat dieser gute Vater christlich und geduldig ertragen. Rendsburg hat seine Gelassenheit an dem unglücklichsten Tage, als der Sohn der Gerechtigkeit aufgeopfert wurde, zu bewundern Gelegenheit gehabt. Er soll sich mitten in der zweifelhaften Betrübniß gegen einen Freund haben verlauten lassen, daß, wie auch das Schicksal seines Sohnes ausfallen würde, es immer zu der Verherrlichung des Reiches GOttes dienen müßte. Vielleicht hat der Triumph der Religion in dem Herzen des Sohnes auch diese Verherrlichung zu ihrer Wirklichkeit gebracht.

radiesgärtlein. Mit neuinventirten Kupfern und Erklärungen derselben, wie auch neu dazu verfertigten Gebetern und einer Vorrede herausgegeben von D. Adam Struensee, Königl. Dänischen Ober-Consistorialrath & c.. Halle 1760.

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Daß die Frau Mutter des unglücklichen Grafens noch den 4. Merz 1772. am Leben gewesen, beweiset der Inhalt des obenangeführten Briefes, und noch mehr der Ausdruck des Herrn Doctor Münters, wenn er schreibet: Ich gebe Ihnen und seiner frommen betrübten Murrer die heiligste Versicherung, & c. warum die Hällische Nachricht sie 1771. har sterben lassen, kann ich nicht errathen.

In dem Briefe des dem Tode sich nahenden Struensees findet man, so wie in den andern, welchen ihre Stelle ebenfalls in dieser Schrift zu gelegener Zeit angewiesen werden soll, ungemein viel sanftes. Sie bewegen nicht, aber sie reitzen, von ihm das Gute, was in ihm verborgen war, als eine Wahrheit anzunehmen, und daher sicher zu schliessen, daß, wenn er mehr Philosoph gewesen, er auch weit eher als ein rechtschafner Mann, der sich von der Tugend leiten ließ, würde seine Chimäre verlassen und als ein Christ die Nothwendigkeit, seine grosse Pflichten in Obacht zu nehmen, für seine erhabenste Schuldigkeit angesehen haben.

Ausser diesem durch die Zeitungen autorisirten Brief sind annoch zwey andere untergeschobene Briefe unter folgenden Titeln dem Publico in der Geschwindigkeit mitgetheilet und aus dem Dänischen übersetzet worden:

Ein merkwürdiger Brief an den Grafen J. F. Struensee von seinem Vater. Flensburg 8vo.

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Ein merkwürdiger Brief an den Grafen J. F. Struensee von seiner Mutter nach dem Copenhagischen Exemplar. Hadersleben 1772.

In wie weit die geschwinden Verfasser dieser Briefe die Gesinnungen äuserst betrübter Eltern ausgedrückt haben, muß ich den Critikern überlassen. Mich haben sie nicht sonderlich erbauet. Ueberhaupt werden die, seitdem die Presse freygegeben worden, ausgegangene Schriften zeigen, daß ein Schwarm von Scribenten es allein ihr Hauptwerk seyn lassen, eben den Mann, durch dessen Angeben vielleicht eine so nützliche Freyheit der Nation geschenket worden, auf allen Seiten anzufallen, und allen seinen Handlungen eine üble Wendung zu geben. Struensee machte der menschlichen Freyheit in Dännemark ein grosses Geschenke, seine Belohnung war aber von der Seite der Schriftsteller die allgemeine Belohnung der Welt. Die Anzeige der in den Jahren 71. und 72. ausgegangenen Stachelschriften, welche bey jedem Jahre folgen soll, wird das, was ich hier voraus setze, in eine Wahrheit verwandeln.

Warum hat man aber den Brief einer betrübten und gottesfürchtigen Mutter eines unglücklichen Sohnes dem Publico vorenthalten? Die Tochter eines Carls hat viel zu viel Vorurtheil vor sich, als daß ein jeder, dem dieses Mannes Verdienste bekannt sind, nicht glauben könnte, daß seine Tochter einen derjenigen Briefe würde geschrie-

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ben haben, welche durch das traurige Gefühl einer sich der Allmacht übergebenen Seele, ihr ganzes Licht verbreiten. Es fehlet von den Briefen Struensees ausserdem noch ein anderer, welcher dem Publico nicht bekannt gemacht worden, und der vieler Aufmerksamkeit werth seyn soll. So sagt man.

Die Geschicklichkeit des Herrn Justitzraths Carl August Struensees, besonders in mathematischen Wissenschaften, ist bekannt, die gute Aufnahme seiner der Welt mitgetheilten Schriften ist der klare Beweis dieser Wahrheit. *) Er wurde den 17. Jenner natürlicher Weise im Anfang als Bruder des verbrecherischen Grafens schuldiger angesehen, als es die Folge der Zeit uns gelehret hat. Daher war sein Gefängniß hart. Es wurde bald gemildert, und man sahe sehr bald an ihm die gütige Regierung der Dänischen Monarchen ausgeübet. Gegen den 7. Febr. wurden seine Schriften von der niedergesetzten Commißion untersuchet. Im Merzmonat wurde er verhört, seine Gefangenschaft noch mehr erleichtert, und endlich haben wir von seinem Schicksal und dessen Ende in den Hamburger Zeitungen folgendes gelesen:

*) Die bisher bekannten Schriften, deren Fortsetzung die wissensbegierige Welt ohne meine Anerinnerungen gewiß wünschte, sind, so viel mir bekannt geworden:

1. Anfangsgründe der Artillerie. 1760. gr. 8vo. 2. Anfangsgründe der Kriegesbaukunst. 1771. gr. 8vo.

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„Der Justitzrath Struensee ist am Sonnabend nach Lübeck abgereiset. (den 20. Jun.) Wenige Tage vorher hatte er an den Geheimten Rath Freyherrn Juel von Wind, als erstes Mitglied der Inquisitionscommißion geschrieben, und ihn gebeten, daß er ihm die Erlaubniß auswirken mögte, in die Stadt zu kommen, um seine Sache selbst zu berichtigen, oder daß auch denen, mit welchen er es zu thun habe, erlaubt würde, zu ihm in die Citadelle zu kommen. In dem Antwortsschreiben erhielt er die Nachricht, daß ihm letzteres verstattet werde. Der König hat ihm auch eine Obligation auf 2000. Thaler, die er kurz vor dem 17. Jan. von seinem Bruder geliehen, geschenkt.„ Und vom 4. Jul. schreibet diese Zeitung:

„Der Justitzrath Struensee ist gleich nach seiner Ankunft zu Lübeck nach Rendsburg gereiset, um daselbst seinen Vater den Generalsuperintendenten zu besuchen.„ Hier muß ich ihn verlassen, vermuthlich wird er wieder nach Liegnitz gehen. Welch eine Unterhaltung!

Seine Verantwortung soll nur drey Bogen enthalten haben, aber bündig, treffend und männlich geschrieben seyn. So viel ist gewiß, daß seine Gelehrsamkeit und Verdienste nicht gemein gewesen seyn sollen. Ja sie sind von hohen Personen im Reiche erhoben worden. Man hat ihn wegen der Verwicklung mit dem Verbrechen seines Bruders bedauert. Die Folgen haben gezeiget, daß diese

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Verwicklung dennoch nicht in einer zu genauen Verbindung bestanden haben muß. Man hat geglaubet, daß er in der Verwaltung der Finanzen seinen Nutzen, wenn er erst von dem Reiche sich eine sichere Erkenntniß würde erworben haben, hätte stiften können. Er hat auch als Deputirter der Rentekammer einem und andern wohlverdienten und bey diesen unruhigen Zeiten hintangesetzten Unterthanen Gerechtigkeit wiederfahren lassen. Kurz vor Weyhnachten 1771. reiste der Herr Lieutenant v. Segner, ein Sohn des berühmten und verdienstvollen Geheimten Raths und Professors in Halle, mit seiner Gehülfin und noch einem Begleiter nach Copenhagen. Den Umständen und den Verbindungen unter ihnen nach, war ihm wol von dem Herrn Justitzrath Struensee diese Reise angerathen worden. Allein die Zeiten änderten sich zu bald, und der Herr Lieutenant von Segner reiste nach den Nachrichten des Adreßcomtoirs sehr bald wieder nach Lübeck, und vermuthlich von da, sich bey seinem grossen Monarchen ferner verdient zu machen, nach Schlesien, wo er in der Gegend von Liegnitz Besitze hat, und werden also die Verbindungen der Freundschaft, welche unter ihnen sind, da ferner fortgesetzet werden können, wo sie ihren Anfang genommen haben.

Des Herrn Lieutenant Struensee, der nicht in Göttingen, sondern in Kiel den Studien obgelegen, Unschuld, und daß er keinen Antheil an denen Ver-

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brechen, welche seinem gräflichen Bruder zur Last geleget worden sind, genommen hatte, muß sehr bald bekannt geworden seyn. Man verabschiedete ihn als einen auf hohen Schulen lebenden jungen Menschen mit einem Geschenke von 200. Thaler und einem Reisepaß. Er besuchte seinen betrübten Herrn Vater in Rendsburg, gieng nach Hamburg, von da ihm die gar Zu grosse Neubegierde der Börse, welche bey seinem Anblick ausserordentlich gewesen seyn soll, und diese Erzählung siehet auch einer Stadt wie Hamburg ist, ähnlich, seinen Aufenthalt in Kiel zu nehmen, wol angerathen haben mag. Von seinem weitern Glück, welches ich, da ich dieses schreibe, an seinen Ort gestellet seyn lasse, ist bekannt geworden, was ich in der Note mit meinem Gewährsmann anführe. *)

Ich verlasse die angeführte Hallische Schrift, und werde zu meinem Geleitsmann besonders diese Dänische sehr unpartheyisch und mit vieler Behutsamkeit geschriebene Schrift, deren Titel ich S. 106. angezeiget habe — erwählen. Diese Schrift, wel-

*) On apprend que le Lieutenant Struensée, qui peu de tems avant la detention du Comte son frere, a obtenu son congé à Copenhaguen, est arrivé à Berlin, et que s’étant rendu à Potzdam auprès du S. M. l' a pris à son Service en lui accordant une pension et un rang parmi les officiers, qu’on nomme de la suite du Roi. Journ. Encyclop. Avril. 1772. p. 323. Mercure historique le Mois de Juin 1772. p. 673.

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cher ich nunmehr als einer autorisirten und sehr unpartheyischen Nachricht Fuß für Fuß folgen werde, machet uns ebenfalls wenig von den erstern Jahren des unglücklichen Ministers kund. Sie saget von dem Vater desselben, daß er alle väterliche Fürsorge, das zeitliche und ewige Wohl dieses Sohnes zu befördern, angewendet habe. Daß der Sohn ein gutes Gedächtnis, Gelehrsamkeit und Beurtheilungskraft besessen. Daß freylich ein Gerüchte gegangen, er halte nicht viel von der Religion, und auch dieserwegen habe ihm sein Vater stets sein Mißvergnügen bezeuget. Indessen wären unter seiner kurzen Ministerschaft dennoch viele nützliche Veränderungen geschehen, und manche gute Verordnung ausgegangen.

Der Verfasser dieser Schrift gehet meines Bedünkens nach fast zu gelinde, wenn er den Artikel in Absicht der Religion nur als ein Gerüchte annimmt. Der Fromme und der Atheist sprechen beyde von der Religion, *) und Struensee ist keines von beyden gewesen. Die Geschichte seiner Umkehrung zeiget, daß er den Grundsätzen eines wollüstigen la Mettrie, so lange er glücklich gelebet, ergeben gewesen sey, Diese sind aber, als ein witziges Gewäsche, zu schwach, einen Menschen, der

*) L’homme pieux et l’Athée parlent toujours de Religion, l’un parle de ce qu’il aime, et l’autre de ce qu’il craint, de l’esprit des Loix, Liv. 25. Chap. 1.

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noch etwas Gutes fühlet, ganz zum Bösewicht zu machen. Sie wirkten aber dennoch bey ihrem Liebhaber, daß er sich stark genung zu seyn glaubte, viele Dogmata, auf welche die christliche Religion gebauet ist, zu verwerfen und sie öffentlich zu verachten, nicht als bös ansahe. Und weil ihn die so sehr schmeichlende menschliche Maschine, die er in einem falschen Lichte betrachtete, verblendete, so kann man nicht so schliessen, wie die Verfasser des Journal encyclopedique gethan haben. *) Es ist wahr, daß die in unfern Zeiten bekannte Königsmörder fanatischorthodox gewesen, und man auch ziemlich gewiß annehmen konnte, daß ein Rochester zwar Uebelthaten, die der bürgerlichen Strafe würdig wären, zu begehen fähig wäre, aber den Thron zu beleidigen, viel zu nachläßig seyn würde. Ihm war die Gnade Carls des zweyten nöthig, und diese Gnade zu behalten, war vortheilhafter, als sei-

*) La Gazette de cette ville ( Copenhaguen ) dit, qu’ on l’a convaincu (Struensée) de malversation et de crime de haute trahison. Il paroit que le point sur lequel on infifte davantage, quoique peut-etre il ne soit pas mieux prouvé, c' est la pretendue irreligion du prisonnier. Le Clergé en tire des consequences facheuses; il publie qu’un homme, qui ne croit pas à la Liturgie Danoise est capable des attentats les plus atroces, le peuple y ajoute foi , sans faire attention que la plupart de regicides ont été orthodoxes, chacun dans la croyance de son pays. Journ. Encycl. Avril, p. 155.

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nen König zu erzürnen. Indessen Glück, Denkungsart und Umstände können auch den, der flüchtig denket, indem er die Religion verachtet, so weit bringen, daß er, ohne eben ein fanatischer Königsmörder zu seyn, dennoch Dinge unternimmt, die er auszuführen am Ende nicht vermögend ist, und in diesem Fall scheinet Struensee allerdings, ohne daß die Dänische Geistlichkeit, wie es auch wirklich nicht geschehen ist, seinen Fall zu begehren oder gar zu befördern, Ursache gehabt haben sollte, gewesen zu seyn. Seine Handlungen beleidigten den Thron, und die Gerechtigkeit überließ ihn der Rache der Gesetze. Vergaß oder verachtete er die Religion, verspottete er die Tugend, verletzte er die natürlichen und bürgerlichen gesetzlichen Verbindungen, so hätte er als ein gescheuter Kopf so viel wissen sollen, daß es über die Gesetze zu siegen, eine Unternehmung eines Anteus sey, und auch dieser strauchelte unter den Armen eines Hercules.

Meine mich leitende Schrift sagt ferner: Der König liebte Struensee, und daß die Königin Carolina Mathilda ihn ebenfalls liebte und viele Gnade vor ihn hatte, *) daran durfte keiner zwei-

*) Kongen elskede Struensee; Det erklart deraf, at han ikke allene fattende Naade og Godhed for ham

ved den Udenlandske Reyses Tilträdelse i Altona; tog ham med sig som sin Liv- Medicus paa samme Reyse, beholdt ham hos sig efter Hjemkomsten, og ophöyede ham et Aeres-Trin efter et andet.

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feln. Da ihn nun beyde Majestäten schätzten, so war es desto leichter alles das zu werden, was er wurde, aber so gefährlicher war es auch, das zu bleiben, was er war, und sich in den eingenommenen Posten zu erhalten, wenn nicht die Gottesfurcht und die Religion seine Handlungen segneten und begleiteten.

Von dem Guren, was man von ihm weiß, kann man freylich nicht viel in Absicht der Eigenschaften seiner Seele und seines Geistes sagen. Von seinem innerlichen Character mehr der Welt mitzutheilen, ist nur der vermögend, der einen nähern Umgang, welchen der Verfasste nicht gehabt hat, mir demselben gehabt haben mag.

Der Dänische Verfasser ist also wol von der genauen Kenntniß des innerlichen Characters dieses Unglücklichen eben so wenig unterrichtet, als alle die, welche von ihm schreiben, seyn werden, und ich habe Ursache zu glauben, ja viele Umstände seines Verhaltens machen mich noch gewisser, daß ich mir beynahe zu behaupten getraue, daß ausser seinem bedaurenswerthen Freund, dem Herrn von Brandt, vielleicht nicht drey Personen sagen können, ihn recht genau gekannt zu haben. Ich will

indtil den Hoyede, hvorfra han for sin egen Opförsels og forholds Skyld maatle falde. At Dronning Caroline Mathilde ligeledes og hav de Naade for og elskede Struensee derom tvivler vel heller ingen. p. 3. og 4.

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nur dies zu seinem moralischen Character noch hinzusetzen, daß ich nicht unrecht haben werbe, wenn ich behaupte, er sey, wenn er auch Moral besessen hat, vermöge seiner gar nicht gezähmten Leidenschaften nicht vermögend gewesen, dieselben zu mäßigen, oder zu bändigen. Er war ein Feuer, das auf einmal ausbrach, und immer mehrere Nahrung haben wollte. Man siehet an ihm einen Fehler, welcher andern in Leidenschaften vergrabnen zum Beyspiel dienen mag. *)

*) Vom Zweifel in Religionssachen zur Leichtsinnigkeit, von Vernachläßiqung des äuserlichen Gottesdienstes zur Geringschätzung alles Gottesdienstes überhaupt, pflegt der Uebergang sehr leicht zu feyn, besonders für Gemüther, die nicht unter der Herrschaft der Vernunft stehen, sondern von Geitz, Ehrsucht oder Wollust regieret werden. Phaeton, die Vorrede.

Siehe Sammlung einiger Predigten vor den Durchlauchtigsten Herrschaften zu Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel gehalten von J. F. W. Jerusalem, Braunschweig 1755. Unter diesen Predigten

Die fünfte Predigt von den Ursachen des Hasses der Welt gegen die Wahrheiten der Religion, über das ordentliche Evangelium am Sonntage Exaudi, Joh. XV. 26. 27. XVI, 1-4.

Unser Gottesdienst, (saget dieser würdige Geistliche,) ist es, der den Fürsten ihre Thronen befestiget, und der Unterthanen natürliche Freyheit vertheidiget; dieser ist es, der das menschliche Geschlecht in seiner Verbindung, und alle Stände in ihrer Ordnung erhält; dieser hält den Gewaltigen zurück, daß er seine Herrschaft nicht zur Unter-

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135 Hätte er diese Grundsätze, die ich mir einsmals aus einem Wochenblatt, welches ich nicht mehr benennen kann, ausgeschrieben habe, von der Tugend inne gehabt, vielleicht würde er seine ehrgeitzige Chimären gedämpfet haben, und kein politischer Phaeton des Dänischen Reiches geworden seyn. *)

drückung der Niedrigen mißbrauchen darf, und hindert wiederum den Knecht, daß er sich an seinem Herrn nicht vergreifen kann. p. 221.

*) Wenn wir den Menschen in seiner ganzen Anlage, nach allen seinen Verhältnissen betrachten; so finden wir, daß der Schöpfer der Welt in ihm allein einen herrlichen Beweis von seinem göttlichen Verstande und der Hoheit seiner Ideen dargestellet hat, als in der ganzen übrigen sichtbaren Natur. Ihm allein hat er von dem alles belebenden Geiste eine so reiche Portion zugetheilt, daß er in einiger Annehmlichkeit mit der Gottheit selbst denken, und eine ganze Sphäre, eine ganze Welt voll Schönheit und nützlicher Gegenstände, überschauen und beherrschen kann. Ihn allein hat er ganz und gar zur Tugend, das ist, zu der größten Würde und zu der höchsten Glückseligkeit, deren ein Geschöpf fähig ist, geschaffen. In dieser bestehet diese Schönheit von einem höhern Rang, welche den Menschen zu dem obersten Geschöpfe, und gleichsam zur Krone der göttlichen Werke macht, alle Kräfte des Menschen, und alle Wirkungen dieser Kräfte, alle Erkenntnisse, nach welchen der Verstand strebet, alle Bemühungen des ganzen Menschen sollen der Tugend geheiliget seyn. Sie soll den ganzen Menschen regieren und einnehmen, und dafür in allen Umständen seine Glückseligkeit ausmachen. Denn, daß man nur durch die Tugend in den glücklichsten äußerlichen Umständen

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Denen zum Besten, welche so viel von diesem gefallenen Minister hören, und ihn dennoch nicht

glückselig seyn könne, das müssen auch die Lasterhaften zugestehen. Es ist aber diese Tugend kein so eingeschränktes und mangelhaftes Ding, wie sich die meisten einbilden; sie ist eine Gesundheit der ganzen Seele, eine standhafte Neigung zu allem, was gut und vortreflich ist, eine inwendige Güte, die sich immer mitzutheilen trachtet, eine redliche und aus Einsicht fliessende Liebe der Ordnung und der göttlichen Gesetze, von deren Beobachtung die Glückseligkeit der Wesen so sehr abhänget, daß der Schöpfer selbst mit seiner ganzen Allmacht keinen Menschen glücklich machen könnte, der sich diesen Gesetzen nicht unterwerfen wollte. Nur eine solche Tugend verdienet diesen erhabenen Namen, und nach keiner geringern müssen alle unsere Bestrebungen gehen. Einzelne Stücke von der Tugend, die in ein lasterhaftes ober thörichtes Leben eingeflicket werden, sind wie glänzende Lappen an einem zerflickten Bettlermantel. Man wird von einem übelgewachsenen und Mißgestalten Körper nicht sagen, daß er schön sey, wenn gleich ein einzelner kleiner Theil einige Proportionen und richtige Gestalt hätte. Aber, wenn wir die Tugend, so wie ich sie beschrieben habe, in ihrer vollen Schönheit an jemand erkennen, dann müssen wir gestehen, daß die menschliche Natur einer grossen Vortreflichkeit fähig sey. Gewiß, Timoclea, erst alsdenn wäre unsere Erde so, wir sie seyn sollte, wenn der vornehmste ihrer Einwohner, dem Ursprung und der Würde seiner Seele getreu, seine Glückseligkeit in der Tugend suchte; wenn Unschuld und Wahrheit und Tugend unter uns Herrscheten. Gewiß die ganze Natur würde durch diese Veränderung ein schöneres Ansehen gewinnen. Ich lasse mir auch dir Hoffnung nicht gerne neh-

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gesehen haben, machet der Verfasser die Beschreibung seiner Person also:

Er war ein starker und sehr breitschulterigter Kerl, *) beynahe von gardemäßiger Höhe, sah nicht übel aus, harre eine ziemlich lange Nase, ein munteres Ansehen, spielende und durchdringende Augen, einen freyen Gang, und er führte sein Pferd sehr gut. Die Freiheit folgte seinem ganzen Wesen, bey dem Körrig und unter den Hofleuten fochte ihn, gleich als wenn er ein geborner Edelmann gewesen, und bey Hof wäre auferzogen worden, gar nichts an. Mit kurzem, bey den Eigenschaften seiner Seele und seines Leibes hätte er ein liebenswürdiger Hof- und ein tüchtiger Staatsmann, wenn nur sein Herz bester gewesen wäre, seyn können.

Der Verfasser beschreibet die Person unsers Helden naif genug. Ich habe mich bestmöglichst erkundiget, ob er einen richtigen Umriß gemacht, und

men, daß einmal eine Zeit kommen werde, die eine so glückliche Veränderung (wofern man es nicht eher Verwandlung nennen muß) mitbringen wird.

*) Han er en robust og söer bredskuldret Karle, af nästen gardermäßige Höyede, seer icke ilde ud, har en temmelig lang Näse, muntret Aasyn, spillende og giennemträugende Oeyene, frie Gang, og förer sig got og til Hest. p. 4.

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Personen, die ihn mehr als einmal gesehen haben, versichern, daß das Gemählde richtig getroffen sey. Ob er in Halle oder Altona die Kunst sein Pferd wohl zu führen gelernt habe, habe ich nicht in Erfahrung bringen können. Daß sein Umgang nichts furchtsames zeigte, kann sehr wohl angenommen werden. Er hatte mit den angesehensten Personen in Altona und den dortigen Gegenden so viele Jahre einen vertraulichen Umgang gepflogen, ungeschickt war er nicht, und dies Bewußtseyn war ihm vielleicht natürlich, warum sollte er sich am Hofe, da er zumal einen Schritt nach dem andern in die Höhe that, einer Furcht haben merken lassen. Die Furcht würde ihn gleich gedemüthiget haben, und das war, aller Wahrscheinlichkeit nach, seiner Art zu denken, und den Endzwecken, welche er ausführen wollte, im Diameter entgegen. Er mußte sich also weit ehe kühn zu seyn zwingen, als nur eine Miene der Demuth zu seiner Erniedrigung sehen lassen.

Der Verfasser, welchen ich also zu meiner Leitung, etwas ordentliches, vollständiges und zusammenhängendes von diesen Vorfällen zusammen zu bringen, gebrauchen will, sänget nach diesen Beschreibungen den 6. Jun. 1768. seine Geschichte an, und will mit der Ausreise des Königs den fernern Schicksalen des nunmehrigen Königl. Leibmedicus bis zu dem 17. Jan. 1772, Schritt vor Schritt

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folgen, und einen Zeitraum von 4 und einem halben Jahre genau beschreiben.

Der König reiste als Prinz von Travendahl den 5. Jun. von Altona ab, und Struensee folglich als Königl. Leibmedicus mit. Er hatte also das Glück viele gelehrre Männer und besondere Merkwürdigkeiten zu sehen.

Er betrug sich auf der ganzen Reise mit der Freyheit und dem kühnen Muth, welche ihm stets folgten. Die Reise gieng über Herrnhausen nach Hanau, von da nach Frankfurt, Maynz und Cöln. In Amsterdam besuchte er den botanischen Garten und die Anatomie. In Leiden, Harlem, Haag und in mehreren Sradren, durch welche der König gieng, besah er, so wie er Zeit oder Gelegenheit hatte, die medicinischen (vermuthlich botanischen ) Gärten, Naturaliencabinetter, Academien, öffentliche Bibliothequen, Anatomiekammern. Er versäumete gar nicht alle Stiftungen und Einrichtungen, welche nur einen Einfluß in seine Wissenschaften hatten oder zu der Vermehrung seiner Einsichten in andern Theilen dienen konnten, zu besuchen. Das Vergnügen den Dänischen Monarchen bey der Tafel zu sehen, harre viele Zuschauer herbeygezogen, und diest Zufälle hatte

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er mit denen, welche dem König folgten, gemein. Vermuthlich har er sich aber alle dergleichen Gelegenheiten auf eine ganz andere Art, als die übrigen, zu Nutze zu machen gewußt, um endlich den Grund zu dem nachher gefolgten Umgang mir dem König zu legen.

Diese Reflexion meines Dänischen Verfassers ist durchaus dunkel. Man könnte verschiedne Muthmassungen, wie unser Leibmedieus Gelegenheit, wenn der König auf seinen Reisen öffentlich gespeiset hat, gefunden hätte, desselben Gnade durch einen oder den andern Weg zu gewinnen, bekommen, beybringen. Ich überlasse diese Muthmassungen den Scharfsichtigen, in welche Classe der Menschen aber ich mich nicht habe einschreiben lassen.

Er kam mir dem König nach Engelland, und die Freude des Englischen Volkes bezeugte das Vergnügen desselben. Er sah die Ehrerbietung eines fremden Volkes gegen diesen jungen König, ließ es sich aber zu keiner Erinnerung dienen, sondern er vergaß die Ehrerbietung, welche er seinem Monarchen schuldig war, sehr bald.

Jede Gelegenheit dienre seinen Ehrgeigtz zu vergnügen. Er wurde den 14. Sept. 1768. Doctor und Ehrenmitglied der medicinischen Facultät in Oxford, als der

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zweyte Ausländer, welcher diese Ehre genossen hat.

Den 14. October reiste Struensee mit Sr. Majestät von Dower aus Engelland ab, kam den Nachmittag um 6. Uhr nach Calais. In Paris traf Ihro Majestät den 21. Octobr. ein. Er sah Paris, Versailles, Fontainebleau und den prächtigen Französischen Hof, und kam den 6. Jun. 1769. wieder mir dem König, welcher ausser einer kleinen Verkältung beständig munter und wohl gewesen, als ein wohlverdienter Doctor, glücklich zurück.

Den 14. Jan. eben dieses Jahres hielt der Köönig seinen erfreulichen Einzug in Copenhagen. Hier hätte bey der Freude der Unterthanen es sich Struensee eine Warnung seyn lassen sollen, seines Königs heilige Person unterthänig zu verehren.

Ich kann mich zum Ruhm der Dänen hier nicht enthalten, das Zeugniß eines unsterblichen Schlegels aus dem Fremden abzuschreiben. Dieser einsichtsvolle Mann hat schon die außerordentliche Liebe der Nation nicht allein bemerket, sondern sie auch als ein Muster den andern Nationen angepriesen und dargestellet. Hier ist sie: *)

*) Das Carousell, daran wir uns vor wenig Tagen vergnügt haben, ist eine Sache, die ich als ein Frem-

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Der König theilte um diese Zeit vielen Rang und Ehrentitels aus. Und diese Gnader

nicht ohne Anmerkung vorbey lassen kann. Sowohl das Schauspiel selbst, als die Zuschauer desselben, verpflichten bey solchen Gelegenheiten vor allen andern diejenigen, die an einem Ort nicht einheimisch sind, zu einer sonderbaren Aufmerksamkeit. Es heißt einem Volke seine Hochachtung bezeigen, wenn man mit achtsamen Augen an einem Ort erscheinet, wo ein so ansehnlicher Theil desselben versammlet ist. Die gemachten Anstalten, der Geschmack der Zuschauer in den Lustbarkeiten, das Bezeigen derselben, der Antheil, den sie an einer oder andern Person nehmen, die Urtheile, die man unter einer unbekannten Menge von Leuten hin und wieder zischeln höret, können einem Beschäftigung genug geben.

Bey dieser itzigen Gelegenheit aber ist, ohngeachtet der Geschicklichkeit der Ritter und der Schönheit der Pferde, dennoch ohne Zweifel der allerkostbarste Anblick derjenige gewesen, der sich auch bey allen vorhergehenden Gelegenheiten gezeiget hat, nemlich die sonderbare Liebe, die man der Dänischen Nation gegen ihr Königliches Haus nachrühmen muß, und welche sich so zu sagen daran weidet, die hohen Personen dieser Familie zu betrachten und zu bewundern. Ich bin der erste nicht, der diese Zärtlichkeit der Unterthanen gegen ihre Herrschaft bemerket, und dieselbe ist einem jeden so bekannt, und fällt so deutlich in die Augen, daß ich genug davon gesagt zu haben glaube, wenn ich sie nur erwähne.

So schreibet ein Mann, dessen Beurtheilungskraft keinem Zweifel unterworfen ist. S. der Fremde 5. Stück. Copenhagen den 4. May 1745.

Der Fremde reitzet mich noch einmal, meine Leser mit ihm zu unterhalten. Er erzählet die Freu-

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de legte derselbe auch gegen Scruensee an den Tag. Er wurde den 12. May 1769.

de des Dänischen Volkes bey der Geburt des ersten Prinzen Christians also:

„Es ist dem Menschen eine Regung eingepflanzet, vergnügt zu seyn, sobald er siehet, daß andere Leute sich freuen, wenn er auch selbst nicht das Glück hätte, an der Ursache ihrer Freude Theil zu nehmen. Das Vergnügen anderer Menschen ist allezeit die billigste und rechtmäßigste Ursache des unsrigen, und derjenige, welcher sich nicht anders freuen will, als über Dinge, von denen er selbst wirklichen Vortheil hat, verdient, daß er niemals in der Welt Ursache sich zu freuen bekomme.

Ich üurde mich selbst einer nicht geringen Unempfindlichkeit beichuldigen müssen, wenn ich die Freude des ganzen Volkes, mit dem ich mich in meinen Blättern unterrede, unberührt lassen wollte, da sie so wohl gegründet ist, und da in diesem Lande fast kein Mensch ist, welcher sich nicht bemühete, sein Vergnügen über die Geburt des Durchlauchtigsten Prinzen Christians zu erkennen zu geben.„ Der Fremde erzählet allerley Zeichen der Freude, welche ihm zugeschickt worden sind. Unter andern sagt er:

„Eine gewisse Lucia Zährenstromin bittet mich, in meinem Blatte ihrer Freudenthränen zu gedenken, und die Welt zu versichern, daß sie vor Freuden drey Tage bettlägerig gewesen wäre, welches ich nur für einen sinnreichen Ausdruck halte, ihre Freude recht groß zu beschreiben, so lange sie ihrem Briefe nicht ein Zeugniß eines glaubwürdigen Arztes beyfüget. Ein anderer hat mir ein Verzeichniß der Liederchen zugeschicket, die er selbigen Tag bey einem guten Glase Wein gesungen, welches aber nur so weit gehet, als er sich besinnen kann, was er selbigen Tag gethan hat. Arte-

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wirklicher Etatsrath. Dieser Rang gab ihm die Freyheit bey allen Zierlichkeiten

midora, eine Person, welche ohne Zweifel glauben muß, daß ihre Seele alsdann am klügsten sey, wenn sie nicht weiß, was sie thut, nemlich wenn sie schläfet, hat mir eine Beschreibung eines sehr schönen und erbaulichen Traumes zugefertiget, in welchem ich zwar nichts von dem neugebornen Prinzen sehe, wobey aber eine sehr schöne Deutung nach den bewährtesten Auslegern zu finden ist, worinnen sie dem Prinzen sehr viel Glück, und sich einen guten Lohn für ihre Prophezeyung weissaget. Der Poet Bend Nytaarn, dessen ich neulich in einem meiner Blätter erwähnet, hat mir ein weitläuftiges Gedicht zugesandt, welches, die Wahrheit zu sagen, nichts als ein verstümmelter Auszug aus dem Kirchengebete ist, wobey er aber versichert ist, daß ich es gewiß nicht, wie andere Sachen von seiner Arbeit, für ausstreichenswürdig halten würde. Des Fremden schöne Wünsche mögen auf den itzigen theuren Kronprinzen fallen.

Voll ungeduldiges Verlangen,

Dich, Kind der Helden, zu umfangen,

Die stets des Himmels Liebe deckt,

Hat Cimbrien im Feyerkleide Mit prophezeyungsvoller Freude Die Arme längst schon ausgestreckt.

Die Vorsicht sendet dich hernieder,

Damit der sechste Christian Sein werthes Reich in viele Glieder Nach sich noch glücklich wissen kann.

Die Stämme, die dir Fürsten geben,

O Dännemark, dein Wohl zu heben,

Sind nicht gewohnt entzweigt zu stehn;

Bis in die fernste Zeit zurücke Hast du zu deiner Grenzen Glücke Nur zwey Geschlechter herrschen sehn.

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des Hofes zu erscheinen. Er nutzte diesen Zugang, und befestigte sein Glück bey Ih-Bey

ihrem dauerhaften Throne Wacht stets die Vorsicht und die Treu;

Ihr Erbtheil ist nicht blos die Krone,

Es liegt der Bürger Herz dabey.

Wer ist die Frau von edlen Zügen,

Die dort mit lächlenden Vergnügen Den Prinzen auf den Armen hält?

Ein Rand gleich grünen Meereswogen Ist um ihr Purpurkleid gezogen;

Ihr Fuß ist auf ein Schiff gestellt;

Des Sundes dienende Tritonen Stehn ehrerbietig vor ihr da;

Ihr Schmuck ist zwo vereinte Kronen,

Dies ist dein Schutzgeist, Cimbria.

Durch eifriges und holdes Küssen Giebt sie die Zärtlichkeit zu wissen,

Die ihr im Mutterherzen schlägt.

Nach Christians und Friedrichs Sehnen Wirst du von ihr, o Lust der Dänen,

Der Tugend in den Arm gelegt,

Der Tugend, die voll dieser Güte,

Die deiner Ahnen Herz erfüllt,

Dich, ihrer Hoffnung zarte Blüthe,

In ihren güldnen Mantel hüllt.

Wie Hercules mit frohen Händen Um des erseufzten Ajax Lenden Sein Kleid die Haut des Löwen warf,

Und rief: Wenn mich die Götter hören,

Soll dieses Kind kein Schwerdt versehren,

Sey wider dich kein Eisen scharf!

So hebt die Tugend ihre Blicke Für dich zur Vorsicht in die Höh,

Und fordert bittend vom Geschicke,

Daß sie dir stets zur Seiten geh.

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ro Majestät je mehr und mehr. Vieler Augen wendeten sich auf ihn, und man fieng an zu glauben, daß er Einfluß habe; man fieng an ihm aufzuwarten.

Die Dänen sind Menschen wie andere Menschen, und der grosse Haufe ist eben so gesinnt, wie der grosse Haufe anderer und aller Nationen. Eine aufgehende Sonne ist immer ein Phänomenon, welches sich der Adoration nähert, man gaffet sie an, wie die müßigen Pariser itzo die Venus angaffen, so wie einer untergehenden Sonne Staub nachgeschmissen wird. Das Gerüchte hat sogar haben wollen, daß seinem Bruder dem Lieutenant bey seinem kurzen Aufenthalt in Kopenhagen, vermuthlich von kurzsichtigen Menschen, schon vielbedeutende Aufwartungen gemacht worden sind. Eine Schwachheit derer Menschen, welche ihr Glück

Es müsse, spricht sie, dein Gemüthe,

O Prinz, nur der Vernunft und Güte,

Der Schwachheit nie dmchdringlich seyn!

Es müsse wider Schmeichler feste,

Sich stets der Sorge für das Beste Mehr als der Macht der Waffen weyhn! Werd edel sonder Ehrsuchtstriebe,

Ein wahrer Vater für das Reich,

Der Laster Furcht, der Menschen Liebe,

Und deinen Ahnen völlig gleich.

So viel Heil als der Fremde wünschet, wünsche ich dem Kronprinzen Friederich. S. der Fremde, Stück XVI. Copenhagen Dienstags d. 20. Jul. 1745.

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bey den ihnen so ähnlichen Sterblichen suchen, indem sie nicht Kräfte genug haben, ihr Glück selbst zu bilden, und nicht wissen, was man der alles bestimmenden Vorsicht schuldig ist.

Fünf Monat darnach, als er Etatsrath geworden, wurde sein Bruder Carl August Struensee, professor Mathestos zu Liegnitz, den 13. Octobr. 1769. Königl. Dänischer Justitzrath. Man hat Ursache zu glauben, daß er von dieser Zeit an den Plan, welchen er nachher auszuführen getrachtet, nachgegrübelt und entworfen habe.

Der Plan selbst, welchen Struensess hat ausführen wollen, ist weder von diesem oder einem andern Schriftsteller nur in etwas bekannt gemacht worden.

Dieser Titel gab dem Bruder Gelegenheit auch wirklich in Dienste zu kommen, und man siehet, daß die Schwachheit, welche die meisten Günstlinge grosser Herren, ihre Angehörige zu befördern, haben, ebnermassen auch ihm angehänget habe. Sind doch die Päbste von dieser Seuche angestecket.

Es ist unmöglich alle Canäle, durch welche er seinen plan auszuführen, mag gewaget haben, zu beschreiben. So viel kann man merken, daß er seine einzige Bemühung, daß ganz Europa von ihm wissen und reden sollte, har seyn lassen. Er sah aber noch

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immer, daß er an dem Hofe nur eine kleine Creatur vorstelle, und deswegen suchte er eine bequeme Gelegenheit sich fernerweit zu zeigen. Er war auch gar nicht müßig. Er suchte sich den Namen eines Dänischen Patrioten zu verschaffen. In seinem itzigen Cirkel konnte er keinen bessern weg finden, als dem Monarchen den Nutzen und die Nothwendigkeit des Blatter-Einpelzens anzupreisen, und bey einer Königl. Stiftung ein Directeur mit zu werden. Sein Wunsch wurde auch erfüllet. Sr. Majestät befahlen den 1. Dec. 1769. daß die Etatsräthe von Berger, Struensee und Linde mit dem Justitzrath Jensinius eine Stiftung nach einem von ihm abgefaßten plan vor der Stadt anlegen sollten, in welcher die armen Kinder frey vermögende vor Bezahlung unter der Direction dieser Herren inoculiret werden sollten. Die Sache wurde Ihro Majestät so vorgestellet, daß allerhöchst dieselben in 5 Jahren jährlich 4000 Thaler dazu schenkten, und alle andere Inoculation in der Stadt wurde verboten. Diese Stiftung dauret noch, und das Gebäude stehet vor dem Norderthor, bey der so genannten Solitude, und der Nutzen derselben ist verschiedenemal in den Zeitungen bekannt geworden.

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Unterdessen erhielt er wichtigere Aemter bey dem Hof. Er wurde Lecteur du Roi, doch weiß man nicht einmal, um welche Zeit er diesen Posten zu bekleiden angefangen hat. Nunmehr harre er schon mehrerern Zugang zu Ihro Majestät. Er war also einen ansehnlichen Schritt weiter gekommen.

Und so hoch war Struensee mir dem Ende 1769, gestiegen.

Sollte man annehmen können, daß der oben angeführte Plan, sich ganz Europa bekannt zu machen, blos der Gedanke eines neuen Herostratus gewesen seyn sollte? Beynahe sollte man sich dieses zu glauben verführen lassen; wenn man aber die Aufmerksamkeit weiter treibet, so schimmert in einer dunklen Nacht der Schein eines Lichtes hervor, welcher Anleitung giebet, daß man den ersten Gedanken zu wiederrufen, triftige Gründe findet. Es wird eine Schrift ausgegeben, welche den Titel führet: Gespräch in dem Reiche der Todten zwischen den beyden ehemaligen Grafen Johann Friederich Struensee und Enevold Brandt und zwischen dem Reichshofmeister Corfitz Uhlefeld, worin die Erhebung und der Fall derselben, und die Hinrichtung der ersten beyden umständlich beschrieben ist.

Aude aliquid brevibus gyaris et carcere dignum,

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Si vis esse aliquid: Probitas laudatur et alget.

Juvenal.

Copenhagen 1772.

In dieser Schrift lieset man einen Plan, der aber nicht der Plan eines Herostratus, sondern der Plan einer vom Ehrgeiz überströmenden, alle Pflichten und alle Bande der Gesetze verflossenden dm und vergessenden Seele ist. Ein Plan, zu welchem der Muth eines Catilina, die Klugheit eines Cromwels und das Glück eines Aurang-Zebs erfordert wird. Einen solchen Plan auszuführen, muß sich ein Mann, dessen herrschende Leidenschaft, wie alle Zungen sagen, die Wollust war, gar nicht in den Sinn kommen lassen. Er scheitert gewiß. Struensee bleibe ein warnendes Beyspiel der weisern Nachkommenschaft.

Mit dem Jahr 1769. will ich den Lauf meines Heldens also endigen. Das unpartheyische Publicum mag nun urtheilen, ob ich diejenigen Schriften, welche das Leben desselben schon so frühzeitig, als es nur möglich gewesen, der Welt dargeleget haben, vorbey gegangen, und ob ich etwas mehreres, als sie alle, gesaget habe. Es ist schwer von einem Mann viel sagen zu wollen, dessen erste eingeschränkte Lebensart sich in einer glänzenden Laufbahn zu zeigen nicht gleich Gelegenheit gab. Hippomenes lief nur in der Zeit der Fabel nach dem

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Ziel, und wo findet man itzo goldene Aepfel, da die Königlichen Gärten der Hesperiden nicht mehr da sind. Am Ende dieses Jahres war also die Grundlage zu derjenigen Höhe, zu welcher Struensee nicht stieg, sondern gleichsam flog, noch immer wenigstens durch anscheinende Verdienste geleget, und hätte er nicht ein so gespanntes Segel, das Schiff seines Glückes immer höher zu treiben, ergriffen, so würde er offenbar ein nützlicher Bürger, ein geschickter Arzt, und werth der Liebling seines Königs zu heissen, gewesen seyn. Die Welt würde ihn geschätzet, und die Nation als den Beförderer der Gesundheit des besten Königs, geliebet und verehret haben. Hier hätte er mit dem schlauen August denken sollen: Eile mir Weile. Allein das Herz des Menschen ist ein unergründliches Meer, das Glück verblendete den Doctor, er kletterte einen Felsen hinan, dessen Höhe zu gewinnen, er niemals zu erreichen im Stande war.

Weil ich mir vorgenommen habe, meine Arbeit in drey Abtheilungen der Welt zu überlassen, so werde ich nach Zeit und Umständen und nach Anleitung der nunmehr zum Grund gelegten Dänischen Schrift dem Leben dieses Nordischen Icarus in der zweyten Abtheilung nach den Jahren 1770. 1771. bis den 17. Jan. 1772. folgen, und was in denselben geschehen, meinen Lesern so kurz als möglich darlegen, und mit der dritten Abtheilung, in welcher ich alles, was vom 17. Jan. 1772.

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an bis an den Tod dieses Unglücklichen, mit ihm und mir den damit verwickelten Personen weiter vorgefallen, beyzubringen suchen werde, das Trauerspiel endigen.

In den folgenden Theilen dieser Geschichte werde ich nothwendig einige Hauptdocumente beybringen müssen. Ich glaube, das wichtigste Document zu dieser Schrift ist das sogenannte Königsgesetz, Lex regia. Ich überlasse es denen, welche das Ius publicum Danicum näher als ich kennen, zu beurtheilen, wenn ich glaube und annehme, daß es für den jungen Dänischen Adel überaus vortheilhaft seyn würde, wenn ein anderer Shneedorf dieses Gesetz erläuterte, die Sätze, welche bey einer oder der andern Zeit vielleicht zu einer oder der andern Anwendung gebraucht werden könnten, in ihr Licht setzte; Fragen, welche bey den alten als neuen Beyspielen gemacht werden können, der Welt nicht allein darlegte, sondern auch gründlich beantwortete. Man weiß aus dem Petersburger Tractat, *) wie Chursachsen dieses Gesetz als ihm sehr vortheilhaft ansiehet, und überhaupt der ganzen Welt ein Gesetz in seinem vollkommenen Umfange bekannt machte, welches den Monarchien zu einem Muster dienen kann. Der ganze Sinn dieses Gesetzes gehet dahin, den König und seine Familie sicher auf dem Thron zu erhalten, dabey aber in

*) Memoire raisonné sur la conduite des Cours de Vienne et de Saxe.

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demselben seinem Volk einen wahren Vater zu schenken, und man kann wirklich von dem Dänischen Reiche sagen, daß es die Monarchie ist, welche Montesquieu als wohlgeordnet nennet. * )

Man weiß, daß besonders die Nordischen Nationen eyfersichtig auf ihre Freyheit von jeher gewesen sind. Daher die Capitularia der Fränkischen Könige, die Wahl-Capitulationes der Römischen Deutschen Kayser, die Pacta Conventa der Pohlen, die Verbindungen der Könige von Schweden gegen die Stände, die Magna Charta in Engelland und andere solche Gesetze, welche den Beherrschern der Reiche gleichsam bey ihrer Gewalt dennoch ihre Grenzen setzen, und die Gesetze über sie erheben. Durch solche Verträge und Verbindungen zwischen den Völkern und ihren Regenten wird der Despotismus gehemmt. **)

Allein wie weit grösser sind die Monarchen, welche Despoten seyn könnten und nicht seyn wol-

* ) Ainsi dans les Monarchies bien réglées, tout le monde sera à peu-pres bon citoyen, et on trouvera rarement quelqu’ un qui soit homme de bien; car pour etre homme de bien, il faut avoir intention de l’étre. De l’esprit des Loix. Tom. I. Liv. III. Chap. VI. p. 40.

**) Ce n’ est point l' honneur qui est le principe des Etats despotiques; les hommes y etant tous egaux, on n’y peut se preferer aux autres; les hommes y etant tous esclaves, on n’y peut se preferer à rien. l. c. p. 41.

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len? *) Das heisset als der Beste des menschlichen Geschlechts zu leben wünschen, und so glücklich haben vermöge dieses weisen Gesetzes die Monarchen Dännemarks, wie die Kayserlichen Väter der Tsinesen, bisher ihre glückliche Völker beherrschet. **) Aus dieser Quelle hat auch die unbe-

*) Si par Despotisme on entend une Monarchie absolue ou illimitée, le Gouvernement de Dannemarc est effectivement despotique. — — Ainsi pour eviter toute équivoque, svivons l’auteur immortel de l' esprit des Loix et n’appliquons le mot de despotisme qu’ à ces Gouvernemens monstrueux, dont la crainte est le seul lien. Qu’elle difference n’y a-t-il pas en effet entr’ eux et une Monarchie bien reglée, quelque absolue qu’elle soit, et quelle injustice n’y auroit-il pas à les confondre, ou à donner lieu qu’ on les confondit? Lettres sur Dannemarc, Lettre I. p. 2. — et — 3.

**) Il est vrai que la Monarchie ne produiroit pas tous ces heureux effets, si les Princes eux memes n’ avoient la sagesse de regler l’exercice de leur autorité; et c’est ici que le despotisme se diftingue evidement de la Monarchie. Le despote ne suit d’autres regles que le caprice du moment. Le Monarque fait connoitre sa volonté par des loix fixes: Le despote ne reconnoit aucunes formes. Le Monarque observe celles, qu’il a instituées pour preparer les affaires et prévenir les surprises qu’on pourroit faire à sa Religion. Le despote ne voit de tous cotés dans ses etats que des hommes egaux, parce qu’ils sont tous dans un anéantissement egal : Le Monarque admet ces puissances subordonnées, qui

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schreibliche Liebe derer Völker, welche die Güte ihrer Monarchen jeglichen Tag verehren müssen,

sont l'appui du Trone, le temperament de P autorité, et le canal du quel par des degres mesurés le pouvoir descend jusqu' à son dernier terme. Le despote tout à la fois partie, fiscal et juge, reunit des qualités contradictoires et incompatibles. Le Monarque ne fait pas difficulté d’agir en matiere d’interet civil devant ses propres Tribunaux. * ) Le despote rapportant tout à lui, ne regarde son Empire que comme un Domaine, dont il peut disposer à son gré. Le Monarque le regarde comme une societé, dont il doit fair le bonheur. Lettres sur le Dannemarc L. I. p. 6.

*) Um nur ein und anderes Beyspiel von der besondern väterlichen Gnade und Regierung der Könige in Dännemark beyzubringen, will ich allein einige Exempel auszeichnen, welche mir sogleich in die Hände fallen.

„Auf die geziemende Vorstellung Joachims von Ahlefeldt nach Bockhagen, Olpenitz, Lootmark und Prießholz Erbherr, erfolgten im Jahr 1694. auf seine aller- und unterthänigste Vorstellungen Königl. und Fürstl. Rescripta wegen des in der Landesmatricul zu 18 Pflügen aus Irrthum angesetzten Gutes Bockhagen. — Siehe historische, genealogische und diplomatische Nachricht von dem uralten adelichen Geschlecht derer von Ahlefeldt überhaupt und verschiedenen Linien desselben insbesondere, ausgearbeitet und ans Licht gestellet von Claus Heinrich Moller, Professore bistor. litter. ordin. bey der Königl. Universität zu Copenhagen, und Rectore des Gymnasii Fridericiani in Flensburg.

Flensburg, gedruckt mit Serringhausenschen Schriften. 1771.

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ihren Ursprung genommen, und wird auch beständig, wenn dieses Gesetz nach seinem Sinn kei-

2. Rechtliche Deductio pro Fiico regio Wider sämmtliche Membra des Nordstrandischen Gerichts

In puncto summo cum abusu exercitæ jurisdictionis criminalis, respectu cujusdam quondam incolæ provinciæ Nordstrandiensis, furti esculentorum incusati, tam in carcere, quam quoad modum procedendi et inflictam pænam, hinc remotionis ab officio et condemnationis

in certam quandam excessui conformem mulctam. Anno 1752.

3. Rechtsgeqründete Exceptions-Schrift ab seiten des Königl. Capitains Herrn Johann Melchior v. Frick Citati et Irnplorati wider den Königl. Canzleyrath und Obersachwalter Herrn Friederich Christian Boye nomine cameræ regiæ Citanten und Imploranten

In puncto prætensæ melioris, quam adhuc allatæ, probationis possessionis vel quafi juris venandi, bey dem ihm zugehörigen Gute Wisch, ut et determinandorum limitum. Flensburg 1752.

4. Dorothea Anna Clausens, aus Süderstapel, cum curatore, Citatin, Arrestatin und itzo Imploratin wider den Königl. Justitzrath und Obersachwalter Herrn Friederich Zitzscher, nomine cameræ regiæ Citanten, Arrestanten und itzo Imploranten

In puncto prætensi resarciendi damni, hinc obsignationis bonorum et arresti ejusque prætenfæ justificationis.

5. Rechtliche Exceptions-Schrift abseiten des Königl. Dänischen Majors Hrn. Johann Melchior v. Frick Citati et Implorati wider den Königl. Canzleyrath und Obersachwalter Herrn

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nen Abbruch leidet, den Pyramiden gleich dauren. *)

Friederich Christian Boye nomine cameræ regiæ Sitanten und Imploranten In puncto eines auf dem Namstedter Dorfsfelde, als einem angeblich zu den Gefilden des Gutes Wisch nicht gehörigen, sondern prætense in der Königl. Wildbahn belegenen District, erschossenen Hirsches und dadurch verwirkter Strafe, Flensburg 1754.

6. Jacob Petersen, Besitzer des Gutes Böhlschuby, Beklagter, Producens und Reproductus, wider den Königl. Justitzrath und Obersachwalter Herrn Friederich Zitzscher nomine cameræ regiæ Klägern Producten und Reproducenten

In puncto in totum streitig gemachter Jagdgerechtigkeit principaliter emergenter probationis itzo deductionis attestatorurn.

7. Exceptions-Schrift abseiten Herrn Jacob Petersens als Besitzern des Gutes Böhlschuby Beklagten wider den Königl. Justitzrath und Obersachwalter Herrn Friederich Zitzscher Klägern

In puncto streitiger Jagdgerechtigkeit und behinderten unumschränkten Gebrauchs seiner Holzung, hinc prætense justificandi inhibitorii und was dem anhängig. Flensburg.

*) Je finis par cette observation, c’est que la puissance paternelle, telle qu' elle a été exercée dans les premiers ages du monde, est un image asses juste de ce Gouvernement. Je ne parle point du moment present, où le Trone est occupé par un prince, qui place sa grandeur à faire des heureux. Mais je dis, que telle est la constitution du Gouvernement; l' esprit de ces peuples le de regarder naturellement le Roi comme le Pere de ses sujets

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Aus diesen Gründen habe ich kein Bedenken getragen, weil die letztern Verbrecher des Staats

et leur usage de lui en donner le nom; et si vous lisez leur histoire, vous avouerez que l’extension du pouvoir des Rois ne les a jamais invités à en abuser; doux et clemens, ils ont fait aimer leur autorité au point qu’il n’y a pas eu une goute de sang versée pour la cimenter. Lettres sur le Dannemarc, lettre premiere, p. 9.

Ich will noch einige wenige Stellen, welche dem Dänischen Staat besonders eigen sind, und die, warum die Nation durch die gewaltige letztere Leitung der Angelegenheiten nothwendig hat aufgebracht werden müssen, eine nähere Erläuterung geben, aus eben diesen Lettres anführen. So saget der Herr Roger lettre huitieme, p. 90.

,,Mais ce que je ne saurois assés vous faire remarquer à l'honneur de ce Gouvernement c’est, que les delits qui touchent le Prince, comme l'infidelité ou la malversation commises dans ses Finances, sont punis avec plus de douceur encore que les fautes, qui blessent les particuliers. Principe bien opposé au despotisme, ou la plus legere faute contre le despote est jugée digne des plus rigoureux supplices et bien convenable à la Monarchie, ou plutot au Gouvernement paternel, dont je vous ai dit souvent, que celle ci etoit l’image.

Un Gouvernement moderé peut tant qu’il veut et sans peril relacher ses ressorts. Il se maintient par ses loix et par sa force meme. Mais lorsque dans le Gouvernement despotique le Prince cesse un moment de lever le bras, quand il ne peut pas anéantir à l’ instant ceux, qui ont les premieres places, tout

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eben dieses freye Unterthanen so sehr beruhigende Gesetz, diese Stütze des Staats und die Grundest

perdu: car le reffort du Gouvernement, qui est la crainte, n’y étant plus, le peuple n’a plus de protecteur. Montesquieu Tom. I. Liv. ITT. Chap. IX. p. 43.

Ferner: Lettre huitieme p. 92. Tant que l’esprit, qui anime cette Monarchie, se conservera, la Nation Danoise pourra se vanter de vivre sous un Gouvernement desirable. Et pourquoi craindroit elle un changement? Si jamais elle a pû redouter le joug, c'est lorsque le pouvoir encore recent etoit environné de jalousies et de craintes. Aujourdhui que tous les cœurs vont au devant d’une autorité. dont l'accroissement ne s’est fait sentir que par de nouveaux bienfaits et de nouvelles grâces, le Prince feroit il dans la constitution de l’Etat la moindre alteration, qui put allarmer ses peuples? ne sentira-t-il pas qu’il ne sçauroit tout voir par lui meme, et que, quand il attire tout à lui, il y aura toujours quelque homme, qui à l’abri de son nom envahira tout et décidera de tout au gré de ses passions? Il n'y a point de remede à ce mal, que le partage de l’autorité et la sage precaution de balancer ceux, qui en sont les depositaires les uns par les autres. C’est aussi un des principes de ce Gouvernement, et une juste raison de croire, que s’il y avoit un homme qui fut assez hardi pour vouloir faire des innovations dangereuses, il trouveroit des obstacles, qui obligeroient tôt ou tard le Prince à ouvrir les yeux sur des entreprises funestes à ses peuples, (eine wahre Prophezeyung) Comment un Monarque ne verroit - il pas en effet, que son interet ne peut differer de celui

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säule der Dänischen und Nordischen Reiche zu untergraben gesucht, und also wirklich dawider gehande

ses sujets? Les lumières de ce siecle n’ont elles pas consacré à jamais la maxime, qu’un Prince ne sçauroit faire fleurir ses Etats qu’en faisant chérir son Gouvernement; que les temperamens, qu’il apporte à son autorité, ne sont que des précautions contre l’ambition de ceux, à qui il la confie, et qu’en fin toute la liberté, qu’il laisse à ses sujets, ne va qu’à tendre les ressorts de leur industrie et de leur genie, c’est à dire à augmenter sa puissance et sa grandeur. C'est ce me semble une des plus grandes obligations, qu’on ait au commerce que d’avoir introduit dans les sociétés ces maximes de justice et de modération, sans les quelles il ne sçauroit subsister. Elles servoient deja de regles au Gouvernement avant qu’il tourna ses vues du coté de l’augmentation de l’industrie. Mais j'ose dire, que depuis qu’il en fait un des principaux objets de ses foins, les Danois ont dans cet esprit qui l’anime un nouveau garant de la liberté dont il jouissent. Ajouterai je encore, que si les Princes se portent à certaines extrémités c’est souvent parce que les oppositions les aigrissent et font naitre un choc d’interets particuliers, dans lequel on oublie celui de l’Etat. Un homme trop grand pour avoir quelque chose à craindre des autres, doit etre naturellement doux et humain; et s’il faut convenir que la liberté politique souffre de cette puissance, la liberté civile la plus importante des deux ne peut manquer d’y gagner. Je ne vous parlerai point des bornes respectables, que mettent la religion et les moeurs au pou-

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delt, daher auch rechtmäßig den Lohn, welchen Gesetze bestimmen, empfangen haben, in zweyerley

voir absolu, vous sentez toute la force de ce frein.

Je suis etc.

La puissance doit donc etre toujours despotique en Asie. Car si la servitude n'y etoit pas extreme, il se feroit d'abord un partage, que la nature du païs ne peut pas souffrir.

En Europe le partage naturel forme plusieurs Etats d'une etendue mediocre, dans les quels le Gouvernement des Loix n’est pas incompatible avec le maintien de l’Etat: au contraire, il y est si favorable, que sans elle cet Etat tombe dans la decadence et devient inferieur à tous les autres.

C’est ce qui y à formé un genre de liberté, qui rend chaque partie tres difficile à etre subjugée et soumise à une force etrangere autrement que par les Loix et l'utilité de son commerce.

Au contraire, il regne en Asie un esprit de servitude, qui ne l’a jamais quittée; et dans toutes les histoires de ce païs, il n’est pas posible de trouver un seul trait, qui marque une ame libre: on n’y verra jamais que l'heroïsme de la servitude. Montesquieu Tom. IL Liv. 17. Chap. VI. p. 82.

Les législateurs de la Chine avoient pour principal objet de faire vivre leur peuple tranquille; ils voulurent que les hommes se respectassent beaucoup, que chacun sentit à tous les instants, qu’il devoit beaucoup aux autres, qu’il n’y avoit point de citoyen, qui ne dependit à quelqu’egard d’un autre citoyen. Ils donnerent donc aux regles de la civilité la plus grande etendue.

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Sprachen dieser Schrift einzuverleiben. Ich werde es in den künftigen Abhandlungen in lateinischer und französischer Sprache mitzutheilen nicht unterlassen, und mein Wunsch ist, daß Dännemark seine väterliche Monarchen als Muster guter Könige beständig behalten möge; denn glücklich sind die Völker, welche dergleichen sanfte Scepter küssen, und unglücklich die, welche unter der eisernen Ruthe des Despoten seufzen. *)

Ainsi chès les peuples Chinois on vit les gens de village observer entre eux des ceremonies, comme les gens d’une condition relevée, moyen très propre à inspirer de la douceur, à maintenir parmi le peuple la paix et le bon ordre, et à ôter tous les vices qui viennent d’un esprit dur. En effet, s'affranchir des regles de la civilité, n’est ce pas chercher le moyen de mettre ses defauts plus à l’aise. Montesquieu Tom, II. Liv. 19. Chap. 16.

p. 133.

*) Comme il faut de la vertu dans une Republique et dans une Monarchie de l’honneur, il faut de la crainte dans un Gouvernement despotique: pour la vertu, elle n’y est point nécessaire, et l’honneur y seroit dangereux, —

Il faut que le peuple soit jugé par les loix, et les Grands par la fantasie du Prince; que la tete du dernier sujet soit en sureté et celles des Bachas toujours exposées. On ne peut parler sans frémir de ces Gouvernemens monstrueux. Le Sophi de Perse detroné de nos jours par Mirivéis vit le Gouvernement perir avant la conquête, parce qu’il n’avoit pas

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Die Vorsicht schenke den Dänischen Reichen den König. *)

versé assés de fang. Montesquieu Tom. I. Liv. III. Chap. IX. p. 42. - - et 43.

V. l’ histoire de cette Revolution par le P. Ducerceau.

*) Den König, der mit einem schöpfrischen Geiste sich einen Entwurf einer Regierung bildet, die in ihrem Innern und nicht in den Augen der geblendeten Welt groß ist; der die gemeine Bahn derer, die den Beynamen der Grossen führen, zu verlassen den Verstand und das Herz hat, dessen größte Eroberungen die Herzen seiner Unterthanen, und dessen größte Siege die gedämmten Laster sind; den König, der das Herz hat, seinen Unterthanen die gebührende bürgerliche Freyheit zu lassen, weil er weise und gut ist, und weil sie tugendhaft sind, indem sie, wie er, GOtt, also ihm nachahmen; dem sie ihre allzugrosse Freyheiten aufopfern, weil sie ihm besser trauen als sich selbst; der seine Unterthanen lieber gut als reich, sein Reich lieber blühend als groß, seine Nachbarn lieber freundschaftlich als schwach wünschet; dessen grosser Geist und nnermüdeter Eifer diesen Zweck erhalten hat, und der durch seine weit aussehende Vorsicht seinem Reiche diesen glückseligen Zustand bis auf späte Zeiten versichert. Dieser König wird mehr als den Namen eines Grossen verdienen. Philosophische und patriotische Träume eines Menschenfreundes, p. 370.

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Zusätze.

Man hat Freunde, und das gesellschaftliche Leben knüpfet die süssen Bande der Freundschaft in der Entfernung durch einen angenehmen Briefwechsel immer fester. Dieses liebliche Geschäfte einer Zeit vom Tage hat mir ein und andern Gedanken meiner Freunde in die Hände gespielet. Ich nenne meine Freunde nicht, und weil ich annehme, daß ihre Gedanken nicht beleidigen, so will ich sie meinen Nachrichten zu ihrem Orte mit dem Buchstaben N — als Nachrichten von andern annoch beybringen.

Ad p. 120.

nach den Worten: gerührten Sohn allein angenehm werden.

N. In dem Briefe von dem Herrn Vater des unglücklichen Struensees scheinen die Worte : Wir Eltern empfehlen dich der Varer- und Mutterliebe deines ewigen Erbarmers JEsu, zu mystisch zu seyn, und ich glaube nicht, daß ein

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Jerusalem, Spalding und Alberti dergleichen figürliche, nur einigen geistlichen Schriftstellern gewöhnliche, dabey aber ziemlich unverständliche Redensarten, bey einer so wichtigen Ermahnung gebraucht haben würden.

Ad p. 121.

nach dem Briefe des Herrn Doctor Münters.

So wie vielleicht diese Ausdrücke des Herrn Doctor Münters ebenfalls nicht von allen christlichen Philosophen angenommen werden mögten: Das muß sie mir dankbarer Verehrung der Barmherzigkeit GOttes erfüllen, der diesen rauhen und dornichten weg erwählet har, eine nicht unedle Seele, die sich von ihm verloren hatte, wieder zu sich und zu ihrem Heile zurückzuführen. Scheint es nicht, daß mit dieser Meynung der strengen Prädestination das Wort zu viel gesprochen, und dadurch die Freyheit des Menschen, als die herrlichste Gabe der Gottheit, eingeschränket wird?

Ad p. 128.

nach den Worten: Welch eine Unterhaltung!

Der Herr Justitzrath Struensee ist von Lübeck nach Kiel gereiset. Er hat eine Nacht daselbst zu-

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gebracht, und ist voller guten Muthes gewesen. Er soll sich haben verlauten lassen, daß er sich einige Zeit in Hamburg aufhalten würde. Von Kiel ab ist er aber erst, wie die Zeitungen es schon gemeldet haben, nach Rendsburg zu seinem Vater gereiset.

Ad p. 58.

nach den Worten: von einer erlauchten Patriotin. 1772.

Siehe ferner: Reflexions politiques sur la Pologne ou lettre d’ un patriote modéré à son ami, avec plusieurs autres lettres, et un coup d’oeil sur les vues secrettes, que peuvent avoir les puissances de l’Europe, par rapport à la situation actuelle de la Pologne; le 20 Juin. 1770. par Mr. le Chevalier de Pyrrhis Noble Polonois à Londres et se trouve à Bouillon à la

Société Typographique 1772.

Beständiger Freundschaftstrackat und Guarantie von Seiten Rußlands zwischen Catharina II. dem König Stanislaus Augustus und der Republik Pohlen unterzeichnet Warschau den 24.Febr. 7768. mit Anmerkungen von einem Conföderirteu von Baar.

Man hat derselben einige Manifeste angehänget, deren in den Anmerkungen von einem Conföderirten erwähnet wird. Aus dem Pohlnischen zu Cracow übersetzet und zu haben zu Paris bey

Merlin in der Casse de la Harpe im heil, Jo- seph 1769.

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Merlin und die Gasse de la Harpe sind erdichtet, die Buchstaben scheinen aus einer Mönchsdruckerey. oder aus einem Orte zu seyn, wo die Buchdruckerkunst eben nicht im Flor ist.

Der Domherr und Aufseher der berühmten Zaluskischen Bibliothek, Herr Janotzky, hat herausgegeben : Parere Patriæ Stanislaus Augustus Poloniæ regum maximus atque invictissimus civibus fidelissimis a parricida ereptus redditusque. Als er diese Schrift dem König übergeben, hat der König deutsch zu ihm gesagt: Ihre Schrift, mein lieber Herr Janotzky, kömmt vom besten Herzen, und ich nehme sie mir dem besten Herzen an.

Der Raub des Königs Stanislai seines Herrn, ein Heldengedicht in 4. Gesängen. Gesungen von einem Grenadier der Litthauischcn Garde zu Fuß & c. 1772.

Der Verfasser dieses Gedichts ist wirklich Grenadier, ein Deutscher und heisset Albrecht.

Ad p. 60.

nach den Worten: wird uns nach dem Mond führen. —

Der Herr Desforges, Canonicus der Königl. Kirche des heil. Kreutzes von Etempes, will vor 100000 Pfund einen Wagen machen, mit welchem man bey guten 30 (vermuthlich französische) bey stillem Wetter 24 und bey widrigem Winde 10 Meilen fliegen kann. Bey stürmischen Wet-

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tern bleibet man zu Hause.' Das Fuhrwerk ist so stark, daß es nicht brechen wird. Man kann so geschwinde und so langsam fliegen als man will. Man kann stille halten und sich auf die Erde lassen, wie man will. Man sitzt bedeckt und sicher vor allem Regen. Man kann dieses fliegende Fuhrwerk sehr leicht nachmachen. Und er begehret die 100000 Pfund nicht eher, als bis der, welcher sie bey einem Notario in depositum geleget hat, selbsten eine Luftreise angestellet hat. S. Journal Encyclopedique Juin. 1772. p. 426.

Ad p. 71.

nach den Worten: von dieser Schrift künftig ein mehreres.

So wie wir wissen, preiset man diese hingerichteten Personen, nachdem sie ihre Verbrechen bereuet, und die Heilsmittel, welche ihnen von ihren Seelensorgern angetragen worden, vermöge deren Zeugniß, gläubig angenommen haben, selig. Unser Fasmann der andere muß eine andere Meynung gehabt haben. Er lässet sie nach seiner wichtigen Erfindung durch den bärtigen Charon über den Acheron als ein paar gebundene Schaafsböcke, eben so gekrümmt liegen sie in dem Schiff dieses unterirrdischen Piloten, fahren. Am Ufer gehet Graf Uhlefeld, ziehet den Degen, und will sie nicht einmal in das Reich, in welchem zwischen unfruchtbaren

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steinigten mit Dornen angefüllten Klippen einige nackende Furien närrische theatralische Sprünge mit Fackeln in den Händen machen, anlanden lassen. Welch eine rasende Erfindung. Allein ein hungriger Schriftsteller und ein geitziger Verleger denken nicht an das Publicum. Des erstern Hand schreibet, und des letztern Presse ächzet gewaltig. Beyde haben Vortheil!

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Erste Beylage.

LEX REGIA oder

Königl. Dänische

Verordnung

wegen

der Souverainité und Erb-Folge in Dero Reichen und Provinzen, Dänisch und Deutsch.

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LEX

Dänisch

Wi Friderich dend Tredie af Guds Naade Dannemarkis, Norgis, Wendis og Gottis Konning, Hertug udi Schleswig, Holsten, Stormarn og Ditmarschen, Greve udi Oldenborg og Delmenhorst.

Giöre alle vitterligt, at eftersom Vi ikke alleene af andres exempel, men end og af egen forfarenhed haver fornummet og udi gierningen befundet, hvor underligen den store og almegtige Gud over alle Konger og Herskaber favelsom deris underhavende Riger og Lande efter sin urandsagelige viisdoms raad hersker og albing der udi styrer og beskikker; Fornemmeligen i det hans Guddommelige almagt den over os, Voris kongelige Huus og disse Vore Kongeriger og Lande udi forgangne aaringer sväbende fare, ja fast öjensyynlig forestaände yderste forderv og undergang saaledis faderligen haver afvendet og til saadan en ende udföört, at Vi ikke alleene er bleven reddet og sat udi ynskelig fred og rolighed, mens end og sa a Voris da värende Rigens Raad og samtlige ständer Adel og U-adel, Geistlig og Verdslig dertil be-

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REGIA und Deutsch.

Wir Friederich der Dritte, von GOttes Gnaden zu Dännemark, Norwegen, der Wenden und Gothen König, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst.

Thun jedermänniglich kund, wasmassen Wir nicht allein aus den Exempeln anderer, sondern auch aus eigener Erfahrung erlernet, und in der That selbst wirklich versichert seyn, wie wunderbar der allgütige grosse GOtt, nach dem geheimen Rath seiner Weisheit, alle Königreiche und Kayserthümer der Welt beherrsche, und alles in denenselben regiere und ordne; Insonderheit, daß seine göttliche Allmacht, die in abgewichenen Jahren uns, unserm Königlichen Hause und diesen unsern Königreichen und Provinzen bevorstehende Gefahr, ja den vor Augen schwebenden gleichsam ganz gewissen Untergang, durch seine gütigste väterliche Vorsorge abgewandt, und zu einem solchen Ende gebracht, daß wir nicht allein befreyet und im gewünschten Frieden wieder hergestellet seyn, sondern auch unser damaliger Reichsrath und gesammte Stände, edle und unedle, geistliche und welt-

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wäget, deris forrige Kaar og Valrettighed at afstaa og begive, den til forne af Os underskrevne Haandfestning med alle sine gienparter puncter og clausuler död mayteslös og til intel at giore, Os fra Voris Eed Vi giorde, der Vi först traade i Regieringen, udi alle maader og uden nogen exception quit og fri at erkläre, og saaledis Os og de af Os, saa som Hovedet og förste Ejere ved ret tovlig Egteskal need stigende Mand og Quinde Linier, saa lenge nogen af dennem i live ere Arverettigheden til disse Vore Kongeriger Danmarek og Norge, samt alle jura Majeftatis, absolute Magt, Souveraineteet, og alle Kongelige Herligheder og Regalier utvungen og uden nogen Voris tilkyndelse, anmoding eller begiäring, af egen frie villie og fuldberaad har aller underdanigst at andrage

og overantvorde distige at renuntiere den af Os

paa Voris Elskelige kiäre Sons Prinz Christians veigne Anno 1650 den 18. Junij udgivne Revers samt Voris Provisional-Disposition dateret Anno 1651. den 9. Junij saavelsom og alt hvis udi Recessen, Ordinanzen og andre Forordninger kunde findes, Haandfestningen gemeß at stride mod denne Voris Arverettighed, Souveraineteet og absolute Regiering, stillende det og saa udi Voris egen allernaadigste Villie ikke alleeneste paa hvad maade Regieringen herefter skulde indrettes, mens endog hvorledis med Succeßionen og Arvelinier-

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liche dahin bewogen worden, daß sie ihres vorigen Wahlrechts sich begeben, und die von uns vormals unterschriebene Handschrift, und alle derselben Exemplaria, Artikel und Clausuln aufzuheben und gänzlich zu annulliren, auch uns von dem ehemals bey dem Antritt unserer Regierung geleisteten Eyde vollkommen und ohne einzige Ausnahme quit und frey zu erklären beschlossen, dergestalt und also, daß sie uns und allen von uns, als Oberhaupt und ersten Besitzer, durch rechtmäßige Ehe abstammenden Linien, sowohl männlichen als weiblichen Geschlechts, so lange jemand derselben am Leben, das Erbrecht aus diese unsere Königreiche Dännemark und Norwegen, wie auch alle Rechte der Majestät, unumschränkte Gewalt und monarchische Oberherrschaft, (welche die Souverainitet genennet wird) und alle Königl. Insignien und Regalien, ungezwungen und ohne einigen unfern Antrieb oder Ansuchen, von freyen Stücken und aus wohlbedachten Rath aufgetragen, und allerunterthänigst übergeben; auch dabey zugleich die schriftliche Obligation, die wir im Namen unsers geliebtesten Sohns Christian: im Jahr eintausend sechshundert und fünfzig den 18. Junii gegeben; wie auch die im Jahr sechzehenhundert ein und fünfzig besiegelte Provisionalverordnung oder Disposition, und ferner alles, was in den Receß- und Gesetzbüchern und andern Constitutionen mit erstgedachter Handschrift einstimmig, und hingegen mit diesem unsern Erb-

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nes ordentliqen paa hin anden folgende Rad blant Mand og Quinde kiön skulde forholdes, og paa hvad manner i den minder-aarige Konges unge alder (omslig minorennitet i fremtiden sig maatte tildrage) Regimentet skulde föres og beskikkes, og her om efter Voris egen naadigste lykke og velbehag een Forordning at giore, som de da lovet og med eed sig forpligtet haver, at skulle våre dennem deris arvinger og posteriteten een fundamental, det er uforanderlig Grundvoldslov, og as dennem udi alle sine puncter og clausuler efterkommes, saa at Vi, Voris egte livsarvinger og deris descendenter udi ingen maade hemmelig eller aabenbarlig derimod af dennem eller deris arvinger og efterkommere skulde hindres og foruroliges, mens ydermeere med eed forbundet sig imod alle og eenhver i hvem det väre kunde, indländske eller udländiske, som herimod skulde ville handle eller tate, saadant at Forsvare, liv og åre, gods og blod der hos at opsette, og at fra saadan deris pligt og scyldighed dennem deres arvinger og efterkommere ingen venskal eller fiendskal, frygt eller fare, gavn aller skade, had, avind, eller nagen menniskelig list og paa fund udi ringeste maade skulde afvende, og hvad helles ydermeere deris underdanigste löffter og tilsagn ere, hvor med bemelte Voris kiäre og tro undersatter deris inderlige devotion og kiärlighed til Os, og

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recht und vollkommenen Souverainité streitig kann gefunden werden, caßiret; Auch Unferm allergnädigsten Willen heimgestellet, wie nicht allein die Reichsverwaltung und Regierung künftighin anzuordnen, sondern auch, wie es mit der Erbfolge in denen in richtiger Ordnung und Maaß auf einander folgenden Erblinien zu halten, und auf was Weise das Reich bey eines Königs Minderjährigkeit, (so sich dergleichen Fall etwa ins künftige ereignen mögte) zu verwalten, und von diesem allen nach unserer allergnädigsten Willensmeynung eine eigene Verordnung zu machen, welche sie, ihre Erben und Nachkommen als ein Fundamental- und unveränderliches Gesetz, nach allen Puncten und Clausuln heiligst zu halten, eydlich versprochen, so daß uns und unsern ehelichen Erben, und allen derselben Nachkommen und Enkeln, auf keine Weise weder heimlich noch öffentlich einiger Eintrag, Hinderniß und Unruhe von ihnen und ihren Erben und Nachkommen darinnen soll gemacht werden; wobey sie mit einem feyerlichen Eyde gelobet, dieses alles gegen alle und jede, sie mögen seyn wer sie wollen. Einheimische oder Fremde, so sich mit Worten oder Thaten dagegen setzen würden, zu vertheidigen, und mit Aussetzung ihres Lebens, Ehre, Gutes und Blutes zu behaupten, und daß weder Freund- noch Feindschaft, weder Furcht noch Gefahr, weder Nutzen noch Schaden, weder Haß, Neid, noch einige andere menschliche List oder Be-

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deris hiertelig attraa til Voris Kongelige Arvehuses florerende fremvert og tiltagelse og disse Vore Arve-Kongerigers almindelig tryghed og rolig velstand haver vildet give tilkiende.

Da have Vi og saa saadan den Guddommelige forsyyns synderlige skikning og voris kiäre og tro undersaatters store kiärlighed og allerunderdanigste devotion til os tilbörligen overvejet og betragtet, og derfor billigen Vore tanker der hen vendet og rettet, saadan Regieringsform og Arve-Succeßion at forordne og beskikke, somstigt og Eenevolds Arve-Kongedömme og Regimente det endeligen fordrer og udkräver, hvilken Vi og saa med og udi denne Kongelov, saa som Kongedömmets rette uforanderlige fundamental Lov, vil have forordnet og beskikket, som skal holdes og agtes af Voris arvinger, deris efterkommere og descendenter, saa velsom og af meenige Vore Kongerigers og Landes indbyggere, fra den höjeste til den laveste, ingen undertagen, for een fuldkommen uryggelig og vivimodsigelig forordning og Lov til ävig tiid.

I.

Den beste begyndelse til alting er at begynde med Gud. Det förste derfore som Vi for alting ville udi denne Kongelov alvaarligen habe befalet,

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trug, auf keinerley Weise, sie, ihre Erben und Nachkommen von dieser ihrer Pflicht sollen ab- und rückwendig machen; und was ihrer Seits mehr allerunterthänigst versprochen worden, wodurch besagte unsere liebste und getreue Unterthanen ihre höchste Liebe und Willensergebung gegen uns, nebst ihrer unglaublichen Begierde vor das Aufnehmen unsers Königl. Erbhauses, und vor die allgemeine Sicherheit und glückliche Ruhe unserer Erbkönigreiche, zu erkennen geben und öffentlich bezeigen wollen.

Da wir nun diese der göttlichen Providenz sonderbare Wohlthat und unserer getreuesten Unterthanen grosse Liebe und allerunterthänigsten Gehorsam gegen uns rechtmäßig erwegen, so sind wir billig darauf bedacht, wie wir nunmehr eine solche Regimentsform und Erbfolge anordnen, dergleichen ein solches monarchisches Reich und Oberherrschaft nothwendig erfordert; Welche wir auch in und mit dieser Königl. Verordnung hiermit als ein richtiges Reichs- und unveränderliches Fundamentalgesetz, wollen gesetzt und geordnet haben, welches von unsern Erben und derselben Nachkommen und Enkeln, wie auch von allen unserer Reiche und Provinzien Einwohnern, vom Höchsten bis zum Niedrigsten, gar keinen ausgenommen, soll beobachtet, und vor eine vollkommene in Ewigkeit unveränderliche und unwidersprechliche Verordnung und Gesetz allezeit soll gehalten werden.

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er: at Vores Efterkommere Boörn og Börnebörn i tusinde leed, paa Färne og Mörne, Eenevolds Arvekonger over Danmark og Norge äre, tiene, og dyrke den eene rette og sande Gud paa den maade og manneer som hand sig i sit hellige og sande oord aabenbaret haver, og Voris christelige Tro og bekiendelse klarigen derom formelder efter den form og maade som den reen og uforfalsket erbleven foresat og fremstillet udi den Augsburgiske Confeßion Aar et tusind fem hundrede og tredive, og ved samme reene og uforfalskede christelige Tro holde Landsens Indbyggeree, og den väldeligen haandthäve og beskierme i disse Lande og Riger mod alle Kiettere, Svärmere og Gudsbespottere.

II.

Danmarkes og Norges Eenevolds Arvekonge skal väre her efter og af alle undersaatterne holdes og agtes for det yperste og höyeste Hoved her paa jorden over alle Menniskelige Love, og der ingen anden Hoved og dommere Kiender over sig enten i Geistlige eller Verdslige sager uden Gud alleene.

III. Skal derfor og saa Kongen alleene have höyeste magt og myndighed til at giöre Love og For-

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I.

Der beste Anfang aller Dinge geschiehet mit GOtt. So ist derohalben das erste, was Wir vor allen andern in dieser Königl. Verordnung wollen geboten haben, daß Unsere Nachfolger, Kinder und Enkel, bis in das tausende Glied, männlichen und weiblichen Geschlechts, als erbliche Monarchen in Dännemark und Norwegen, den einigen wahren GOtt sollen ehren und demselben dienen, auf die Art und Weise, wie er sich selbst in seinem heiligen wahren Worte hat offenbaret, und wie es Unsere christliche Glanbensbekeuntniß deutlich erkläret, und zwar nach der Form, wie solche rein und unverfälschet in der Anno eintausend fünfhundert und dreyßig übergebenen Augspurgischen Confeßion vorgetragen ist; Und daß sie zu dieser reinen und unverfälschten christlichen Religion die Unterthanen des Reichs anhalten, auch selbige in diesen Landen und Königreichen mächtig beschützen, und gegen alle Ketzer, Sectirer und Gotteslästerer vertheidigen sollen.

II

Der Monarch und König in Dännemark und Norwegen soll hinkünftig erblich seyn, und von allen Unterthanen erkennet werden als ein höchstes Oberhaupt auf Erden, welches an kein menschliches Gesetz gebunden, auch keinen Obern oder Richter, in geistlichen sowohl als weltlichen Sachen, zulässet, als allein den einigen GOtt.

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ordninger efter sin egen gode Villie og Velbehag, at forklare, forandre, formeere, formindske ja og stet at ophäve forrige af hannem selv eller af hans forfädre udgivne Love (denne Kongelov alleene undertagen, hvilken saa som Kongedömmets rette Grund og Grundvoldslov jo endeligen faar at blive uforanderlig og uryggelig) saa at og undertage hvad og hvem hand lyster udaf Lovens almindelige befalning.

IV.

Skal og Kongen eene have höjeste magt og mindighed at i sette og afsette alle Betiente höje og lave, väre sig hvad navn og titel de have kunde, efter sin egen fri villie og tykke, saa at alle Embeder og Bestillinger, i hvad myndighed de haver, skal af Kongens Eenevolds magt saa som af en kilde have sin förste oprindelse.

V.

Kongen skal eene have Vaabens og Väbnings magt, at före kriig, slutte og ophäve Forbund med hvem og naar hand det got befinder, Told og ald anden Contribution at paa legge, eftersom enhver vet veed, at Riger og Lande ikke tryggeligen kand besiddes uden våbnet magt, og kriigsmagt kand ikke holdes uden besolding, og besolding ikke bringes til veje uden skal.

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III

Soll derohalben der König allein die höchste Gewalt und Autorität haben, Gesetze und Verordnungen nach seinem Willen sowohl zu geben und zu erklären, als selbige in theils Puncten ungültig zu machen, andere an deren Stelle zu setzen, davon zu nehmen, ja auch die von ihm selbst oder seinen Vorfahren gegebene Gesetze, (nur allein diese Königl. Verordnung ausgenommen, welche als der rechte Grund der Königl. Oberherrschaft, und als ein Fundamentalgesetz allerdings unveränderlich und unverletzt verbleiben soll) gar abzuschaffen, wie auch etwas oder jemanden, was und wen er belieben wird, von dem allgemeinen Gesetz zu befreyen und zu eximiren.

IV.

Also ist es auch allein in des Königs Hand und höchsten Macht, alle und jede Ministers, sie mögen Titel und Würde haben wie sie wollen, die Höchsten sowohl als die Niedrigsten, nach ganz freyer Herzensmeynung und Willen, mit Diensten zu versehen, oder sie davon zu entsetzen, so daß alle Ehrenämter und alle Dienste, von was Würden dieselben immer seyn mögen, von des Monarchen absoluter Macht, als aus dem Brunnen, ihren Ursprung haben. V.

Dem König allein gebühret das höchste Recht der Waffen und Befestigungen, und stehet es allein

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VI.

Skal og Kongen eene have höjeste magt over all Clericiet fra den höjeste til den laveste, at beskikke og anordne all Kirke- og Gudstieneste, Mooder, Sammenkomste og Forsamlinger om Religionssager, naar hand det raadeligt eragter, byde, forbyde; vig at mindelighed korteligen at sige, skal Kongen eene have magt at bruge alle Regalier og jura Majestatis hvad navn de og have kunde.

VII.

Alle Regieringens årinder breve og forretninger skal udi ingen end udi Kongens navn og under hans Signete udgaa, og skal hand altid selv sin haand underskrive, om hand helles er kommen til sine myndige aar.

VIII.

Kongens myndige aar skal agtes hans alders fiortende aar, det trettende fuldendet det fiortende begyndt, saa at saa snant hand träder i sit fiortende aar, skal hand selv offentlig forklare sig myndig at väre, og ingen värge eller formyndere meer at vilde bruge.

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in seiner Macht, mit wem, und wenn er will, und es ihm gut dünket, Krieg zu führen, Alliancen oder Bündnisse zu machen und aufzuheben, wie auch Zölle, Tribut und Steuren anzulegen, weil jedermänniglich bekannt, daß Königreiche und Länder ohne gewafnete Hand nicht sicher erhalten, gewafnete Trouppen aber ohne Sold nicht unterhalten, der Sold aber nicht anders als aus denen Steuren könne verschaffet werden.

VI.

So hat auch der König allein über alle Personen in dem geistlichen Stande, sie seyn hoch oder niedrig, die höchste Herrschaft, und kömmt ihm allein zu, allen Gottesdienst und Kirchenceremonien zu setzen und zu ordnen, wie auch Synodos, Concilia und Convente in Religionssachcn, wenn es ihm rathsam dünket, sowohl anzusetzen als zu verbieten. Kurz, es stehet bey dem König allein, alle Rechte und Regalien der Majestät, sie mögen Namen haben wie sie wollen, zu seinem Nutzen und Besten zu vereinbaren.

VII.

Alle Reichsgeschäfte, Briefe und Acta sollen in keinem andern als des Königs Namen, und unter dessen Siegel publiciret werden, und soll er selbst allezeit mit eigener Hand unterschreiben, wofern er nur seine mündigen Jahre erfüllet hat.

VII.

Das mündige Alter des Königs, da er in seine

186

IX.

Kongens värgemaal og formynderskab, imedens hand er mindre aaring, skal i alle maade saaledis beskikkes ligesom den nest for hannem regierende Konge for sin dödelig afgang skriftligen derom forordnet haver. Mens dersom ingen saadan forordning eller sidste villie fandles, da skal dermed forholdes som efterfölger, nemmeligen: Enkedronningen, som er den minderaarige Konges rette kiödelige Moder, skal väre Regiente, og hende til hielpe og bistand i Formynderskabet titföjes de syv höjeste Kongelige Raad og Betiente, og skulle disse samtligen fore staa Regieringen, og alting efter de meste vota beslutte, hvorda Dronningen skal have tvende stemmer, og hver af de andre ikkun een stemme; og skulle alle breve, befalninger og alle Regieringens årinder altid forrettes og udstädes i Kongens navn, enddog de af Regienten og samtlige regierende Formyndere underskrives.

Er Enkedronningen Kongens Moder ved döden afgangen, eller og träder paa ny i Egteskabs stand igien, da skal den neste Kongens frende blant Prinzerne af Blodet af Voris needstigende Linier, som her i Riget er og altid kand blive tilstäde,

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eigene Tutel kommen soll, soll das vierzehnte Jahr seyn, wenn er nemlich nach zurückgelegten dreyzehenten das vierzehnte Jahr seines Alters angetreten, er öffentlich declariren wird, wie er nunmehr mündig, und ferner keines Vormünders oder Curutoris Hülfe mehr gebrauchen wolle.

IX.

Die Vormundschaft des Königs, wenn er noch münderjährig, soll in allen also bestellt werden, wie es der nächst abgelebte König vor seinem Ende schriftlich verordnet hinterlassen. Wenn sich aber keine dergleichen Verordnung oder Testament finden würde, soll es diesergestalt damit gehalten werden: Die verwitwete Königin, welche des unmündigen Königs eheleibliche und rechte Mutter ist, soll Administratorin seyn, derselben aber sollen bey der Vormundschaft zu Hülfe und Beystand die sieben obersten Räthe und Königl. Ministri zugefüget werden, und diese zusammen sollen das Reich administriren oder verwalten, alle und jede Sachen durch die meisten Stimmen ausmachen, wobey die Königin zwey, die übrigen aber jeder nur ein Votum haben soll. Uebrigens sollen alle Briefe, Befehle und Reichsgeschäfte allezeit unter des Königs Namen publiciret und verwaltet werden, ob sie schon zugleich von der Administratorin, und denen ihr zugeordneten Vormündern, unterschrieben seyn.

X.

Wenn aber die verwitwete Königin versterben

188

väre Regiente (dersom hand helles er kommen til sine myndige aar, som skal agtes at väre hans alders attende aar, det syttende fuldendet, det attende begyndt) og ilige maade have tvende stemmers rettighed; Og helles videre med alting forholdes som för er meldet.

XI.

Men dersom vorbenevnte Prinz af Blodet ikke endnu var kommen til myndig alder, saa og helles om ingen Prinz af Blodet var vorhaanden, da skulle ovenbemelte syv höjeste Kongelige Betiente alleene forestaa, og forvalte Regieringen og formynderskabet med lige magt og myndighed, og hver persoon have een stemme; og saa alting fremdelis efter den maade som för er sagt.

XII.

Dersom og nogen af de regierende Formyndere fattedes ved dödelig eller anden tilfald, da skal de överige strax een anden, som dygtig til bestillingen er, udi hans sted indsette, og hvem da er hans efterkommere i Embedet, skal og beträde hans sted og besidde hans säde udi dette regierende Formyndersskab. XIII. Regienten og samtlige regierende Formyndere

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oder an einen andern sich verehelichen würde, alsdann soll aus denen Prinzen vom Geblüt derjenige, welcher in der absteigenden Linie Unsers Hau- ' ses dem Könige am nächsten verwandt, und welcher in unserm Reich persönlich gegenwärtig, und allezeit gegenwärtig seyn kann, das Reich administriren, (wofern er nur sein mündiges Alter erlanget, welches nach zurückgelegten siebenzehenten, mit angetretenen achtzehenten Jahre anfangen soll,) und gleichfalls zwey Vota haben, im übrigen aber alles, wie vorhin schon gedacht, gehalten werden.

Xl.

Wenn aber gedachter Prinz vom Geblüte das bestimmte Alter noch nicht erreichet, imgleichen, wenn gar kein Prinz vom Geblüte vorhanden, so sollen die obengemeldeten sieben höchsten Königl. Ministri allein das Reich und die Vormundschaft verwalten, und zwar alle mit gleicher Macht und Autorität, und soll ein jeder ein Votum haben, und also alles nach der obengeordneten Weise abgehandelt werden.

XII.

So aber durch göttliche Schickung und andern Zufall einer von den regierenden Vormündern sollte abgehen, sollen die übrigen Sorge tragen, sofort einen andern, zu solchem Amte tüchtigen, an dessen Stelle zu erwählen; Und ein solcher soll ohne Verzug seines Vorfahren Stelle und Sitz in Verwaltung dieser Vormundschaft betreten.

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skulle strax sväre Kongen ikke alleene huldskab og troskab, mens end og i sär belangende deris Formynderskab, at de i Kongens minderaarighed vil saaledis forestaa Regieringen, at Kongens absolute Souveraine Eenevolds Magt og Arverettighed i alle maade uforkrenket og uformindsket hannem og hans Efterkommere bevares, og helles alting saaledis styre og raade som de det agter for Gud og Kongen at forsvare.

XIV.

Og saa snant de have giont deris eed, og träder til deris Embedis forretning, da skal det förste, de tager sig for, våre, at de strax uforhalet forfatter og rigtig inventarium, det er forteignelse paa disse Rigers og underliggende Landes, Städer, Festninger, saa og Gods, Kleinodier, Penge, Krigsmagt baade til Lands og Vands, saa vel som og saa alt Kongens Indtegt og Udgift, saa at her af strax hand eragtes udi hvad til stand de det regierende Formynderskab anträder, efter hvilken forteignelse de og foruden nogen paa skud igien haver at giöre Regenskab og svare Kongen til alting, og stande Hannem til rette for ald tiltale, saa snant Hand er kommen til sine myndige aar.

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XIII.

Der Administrator und zugleich alle administrirende Vormündere sollen dem Könige nicht nur stracks den Eyd der Huld und Treue leisten, sondern auch insonderheit sich, so viel dieses Amt der Vormundschaft betrift, verpflichten, daß sie bey Minderjährigkeit des Königs das Reich also verwalten wollen, damit die absolute und monarchische Gewalt des Königs sammt dem Erbrechte in allen Stücken unverändert und unverletzt ihm und seinen Nachfolgern beybehalten werde, und hingegen alles dergestalt zu regieren und zu verwalten, wie sie es vor GOtt und hernach auch vor dem Könige selbst verantworten und davon Rechenschaft geben können.

XIV.

Sobald sie nach abgelegten Eyde ihr Amt und Verwaltung antreten, soll das erste, so ihnen zu thun oblieget, seyn, daß sie gleich und ohne Verzug ein Verzeichniß oder Specification alles dessen, was zu diesen Reichen und unterwürfigen Provinzen gehöret, verfertigen, sowohl der Städte und Festungen, als der Güter, Juwelen, Gelder, See- und Land-Milice, wie auch aller Königl. Einnahmen und Ausgaben, so daß man daraus erkennen möge und könne, in was vor einem Stande sie die vormundschaftliche Verwaltung übernommen. Nach diesem Verzeichniß sollen sie nachgehends, ohne einigen Vorwand oder Entschuldigung, Rechnung

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Skal da derfor og herefter aldrig disse Riger og Lande holdes for at väre foruden Konge imedens Voris needstigende Linier varer paa Färne og Mörne, saa at saa snant een Konge ved döden afgaar, er strax virkeligen og i gierningen selv Konge og förer Konge navn og titel den som Arve-Linien den näste at våre udviser, og skal hannem strax Kongelige Majesteetes titel og ubundne Eenevolds magt arveligen väre til og hjemfalden det samme öjeblik hans Formand aanden opgiver.

XVI.

Og end dag i det alle Ständer, Adel, U-Adel, Geistlig, verdslig een Ubunden Eenevolds Kongedömmes magt Os og de af Os needstigende Linier paa Färne og Mörne til ävig tijd arveligen ^ haver eengang overdraget, her efter strax, naar een Konge ved döden afgaar, den neste i Arve-Linien Krone, Scepter og Eenevolds Arve-Konge titel og magt det samme öjeblik eigner og tilkommer saa at ingen videre overantvordning i nogen maade behöves, eftersom Kongerne i Danmark og Norge, herefter til ävig tijd, imedens nogen af Voris Kongelig Arvestamme er til overs, ere födde og baarne og ikke kaarede eller valde

193

abzustatten, und dem König alles wohlbehalten und unverletzt zu überliefern, auch demselben, wenn er seine vollmündige Jahre erreichet, auf alle Ansprüche Rede und Antwort zu geben, gehalten seyn.

XV.

Sollen derohalben hinkünftig diese Reiche und Provinzen niemals ohne König seyn, so lange jemand übrig, der aus Unserm Geblüte in denen absteigenden Linien, so männlichen als weiblichen Geschlechts, abstammet, dergestalt und also, daß sobald der König mit Tode abgegangen, derjenige, welcher in der Erblinie der nächste, gleich in der That selbst König seyn, und den, Königlichen Namen und Titel führe, weil ihm nemlich der Titel Königl. Majestät, und die von keinen Gesetzen umschränkte monarchische Gewalt gleich den Augenblick anheim gefallen, als sein Vorfahrer seinen Geist aufgegeben.

XVI.

Und obwohl, nachdem die gesammten Stände des Reichs Edle und Unedle, Geistliche und Weltliche die absolute Königl. monarchische Macht und Gewalt Uns und denen aus Unserm Geblüte abstammenden Linien, männliches und weibliches Geschlechts, auf ewig durchs Erbrecht zu besitzen, einmal übergeben, künftighin, sobald ein König mit Tode abgehet, dem nächsten Anverwandten in der Erblinie Kron und Scepter zusammt dem Titel und Gewalt eines erblichen Monarchen gleich densel-

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Konger, ikke dis mindre paa det at Verden skal vide at Danmarkes og Norges Konger holder det for dens störste höjhed, at ydmyge sig for Gud, og at de agte det for deris höjeste magt og välde at väre velsignet af Gud ved hans Ords Tienere til een lyksalig begyndelse paa deris Regimente, da ville Vi og at Kongen offentlig i Kirken med dertil sömmelige ceremonier lader sig salve.

XVII.

Men Kongen skal aldeelis ingen Eed eller nogen forpligt, i hvad navn det og have kand, mundtlig eller skriftlig fra sig give, efterdi hand saa som een fri og ubunden Eenevolds Konge ikke kand bindes af sine undersatter ved nogen Eed eller foreskreevene forpligtelser.

XVIII.

Kongen kand lade sin Salvings höjtidelige fest holdes naar Hannem lyster, endog Haand ikke er kommen til sine fuldmyndige aar, od er det jo för jo bedre at annamme og bekomme Guds velsignelse og Herrens kraftige biistand som fölger hans salvede; Dag alt hvad som ceremonier ikkun angaar, dermed kand forholdes efter som tidens leilighed det beguemmeligst at väre udviser.

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den Augenblick gebühret und anfället, so daß keine weitere Uebergebung auf einige Weise nöthig ist, sintemal nach diesen die Könige in Dännemark und Norwegen zu ewigen Zeiten, so lange jemand aus Unserm Erbhause am Leben, geborne und gezeugte, nicht aber erwählte Könige sind; nichts desto weniger, damit die Welt erkenne, wie die Könige von Dännemark und Norwegen es für den größten Ruhm schätzen, sich GOtt zu unterwerfen, und vor die allerhöchste und grösseste Macht halten, von dem allerhöchsten GOtt durch die Diener seines Worts zu glücklichen Antritt ihrer Regierung durch einen heiligen Segen geweyhet zu werden; Als wollen Wir auch, daß der König dabey mit christlichen und anständigen Ceremonien soll gesalbet werden. XVII.

Es soll aber der König ganz und gar keinen Eyd oder Obligation, es mag solche Namen oder Titel haben, wie sie immer wolle, weder mündlich noch schriftlich geben, oder an jemand leisten, weil er als ein souverainer und absoluter Monarch von den Unterthanen mit keinem Eyde oder vorgeschriebenen Obligationen kann gebunden werden.

XVIII.

Das öffentliche Fest seiner Salbung kann der König, wenn es ihm beliebet, zu feyern ausschreiben, ob er gleich sein vollkommen mündiges Alter noch nicht erreichet, und dadurch je ehe je lieber den Segen GOttes und die kräftige Hülfe des HErrn,

196

XIX.

Og efterdi fornuften og den daglige forfarenhed noksommeligen lärer at een samlet og sammenknyttet magt er langt sterkere og af större kraft og fynd end den som er adskilt og adspreet, og jo större Välde og Herredömme een Herre og Konge besidder, jo tryggere lever Hand og hans undersatter for alle udvortes stenderes anfald; Da ville Vi og saa at disse Vore Arve-Kongeriger Danmark og Norge, samt alle de dertilhörende Provincier og Lande, Oer, Vestinger, Kongelige Herligheder og Rettigheder, Kleinodier, Penge, og alle andere Mobilier, Krigs-Magt og Rustning baade til lands og vands, saa vel som og saa alt hvis Vi nu med sär Ejeres ret besidde, eller her efter enten af Os eller af Voris Efterkommere, med svärdet vindes eller ved arv og nogen anden lovlig titel og middel forhverves kand, alt sammen, indet underlaget, skal uskiftet og udeelt väre og blive uder een Danmarkes og Norges Eenevolds Arve-Konge; De andere Prinzer og Prindzesser af Blodet lade sig nöje med haabet, og bie indtil radden omsider kommer til dennem og deris Linier een efter anden.

XX.

Og saa som Vi nu i foregaaende have anord-

197

die seinen Gesalbten folget, erlangen und erhalten. An denen Ceremonien aber, die dabey üblich, kann mit Gelegenheit der Zeit, so wie man es am dienlichsten erachtet, dispensiret werden.

XIX.

Und weil sowohl die Vernunft als tägliche Erfahrung Uns genugsam lehret, daß die vereinigte und verbundene Macht viel stärker und von weit grösserer Wirkung und Nachdruck sey, als eine zertheilte und abgesonderte, und daß je grösser eines Königs Reich und Herrschaft, desto sicherer er selbst und seine Unterthanen vor dem Anfalle aller äuserlichen Feinde seyn; Als wollen Wir auch, daß diese Unsre Erbkönigreiche Dännemark und Norwegen, mit allen dazu gehörigen Provinzen und Ländern, Inseln, Festungen, Lehnen, Rechten, Regalien, Kleinodien, Geldern und allen übrigen Mobilien, imgleichen mit der gestammten Armee und Kriegesarmatur zu Lande und Wasser, und ferner alles, was Wir entweder schon wirklich haben und besitzen, oder nach diesem von Uns oder Unsern Nachfolgern durch die Waffen kann gewonnen, oder durch Erbschaft oder andere rechtmäßige Wege mag erlanget werden, alles und jedes, gar nichts ausgenommen, unzertheilet unter einem erblichen Monarchen zu Dännemark und Norwegen verbleiben soll. Die übrigen Prinzen von Geblüte aber beyderley Geschlechts sollen sich mit der Hofnung allein begnügen, und so lange warten, bis die Ordnung an sie und ihre

198

net, og fom een höjest nödvendig artikel i denne Kongelov alvaarligen ville, at skulle ubrödeligen og uden ald imodsigelse holdes, at nemmelig disse Vore Riger og alle de Lande som Vi nu virkeligen besidde eller og i fremtiden kunde have Arveret og billig tiltale til, ingenlunde maa ad skilles skiftes eller deeles; Saa ville Vi og saa at da derimod de andre Kongelige Börn med nödvendig og reputeerlig underhold, deris Stand nogenlunde gemeß, af Kongen forförges, hvor med de og i alle maade skulle lade sig nöje, enten de i rede penge eller i Land-Gods bliver aflagt, og dersom Land-Gods, väre sig underhavd höj äre titel det väre kand, dennem forundes og til legges skulle de den aarlige indkomst, nytte, brug og frugt alleeniste deraf deris livs tiid have sig at tileigne; Ejendommen samt ald Kongelig overmagt stedse hos Kongen forblivende: Hvilket og ilige maade om Dronningens Livgedinge er at forstaa.

XXI.

Ingen Prinz af Blodet, som her i Riget er og udi Voris gebeet sig opholder, maa gifte sig, eller af landet reise, eller begive sig i fremmede Herrers tieneste, med mindre hand af Kongen forlov dertil erlanger. XXII. De Kongelige Döttre og Systre skulle med

199

Linien, nachdem solche rechtmäßiger Weise eine jede durchgangen, endlich kommen wird.

XX.

Und weil Wir schon im vorhergehenden verordnet und ernstlich befohlen, daß dieser als der höchstnöthige Artikel dieser Königl. Verordnung steif, fest und ohne einiges Widersprechen soll gehalten werden, damit nemlich diese Unsre Reiche und gesammte Provinzen, welche Wir schon wirklich besitzen, oder inskünftige durch Erbschaft oder andere rechtmäßige Wege an Uns bringen können, keinesweges sollen zergliedert und keiner Theilung untergeben werden; Also wollen Wir auch zugleich, daß der König alsdann hinwiederum denen übrigen Königl. Kindern nöthigen und ehrlichen, auch ihrem hohen Stande, daraus sie entsprossen, einigermassen gemässen Unterhalt verschaffe, mit welchem sich dieselben auch allerdings vergnügen sollen, es mag ihnen solcher in baarem Gelde oder an Landgütern gereicht werden; Und wenn ihnen dergleichen Güter, es sey mit so hohem Titel als es immer wolle, gegeben werden, so sollen sie davon nur die jährlichen Gefälle, Vortheile und Nutzungen Zeit ihres Lebens genießen; das Gut selbst aber und alle Königl. Oberherrschaft oder Superiorität allezeit bey dem Könige verbleiben.

XXI.

Keinem Prinzen vom Geblüte, der in diesem Reiche ist, oder in den Grenzen Unsers Gebietes

200

Fyrstelig Underhold forsynes, indtil de med Kongens Villie og Vidskab träder i Egteskabs Stand, da de med en Fyrstelig Bruudskat i rede penninge skal forsörges efter Kongens egen milde behag, og derimod fraskrive sig fra nogen videre underhold has Kongen for dem eller for deris Börn at söge og begiäre, indtil Arve-Succeßionen udi Regieringen dem kunde tilfalde.

XXIII.

Dersom Kongen ved döden afgaar, og den neste i Linien til Arve-Succeßionen udi Regieringen er da udi af Riget, naar Arven hannem tilfalder, da skal hand strax, alle andre årinder tilside sat, uforhalet herind i sit Rige Danmark begive sig at bo og holde Hoff, og Regieringen strax anträde. Og dersom samme neste i Linien og da rette Eenevolds Arve-Konge ikke ind stiller sig inden trej maaneders forlöb, som er at beregne fra den förste dag hannem forrige Konges dödelig afgang bliver forkyndet og anmeldet, da skal, med mindre hånd ved Sygdom eller anden uomgengelig tilfald lovligen var forhindret, i hans sted väre Konge den neste efter hannem udi Linien, som helles efter hans död er nest til Arven. Med statholder jet og Regimentets forvaltning i midlertiid indtil Kongen kommer skal forholdes saa

201

sich aufhält, soll erlaubet seyn eine Heyrath zu treffen, oder ausser Reichs zu reisen, oder in auswärtiger Fürsten Dienste zu gehen, er habe denn zuvor vom König darzu Erlaubniß erhalten.

XXII.

Die Königl. Töchter und Schwestern sollen fürstenmäßig

unterhalten werden, bis sie mit des Königs Willen und Consens sich verehelichen; Alsdann aber sollen sie nach empfangener Fürstlichen Aussteurung, welche im baarem Gelbe nach des Königs gnädigen Willen zu zahlen, alles fernern inskünftige bey dem Könige zu fordernden Unterhalts vor sich oder ihre Kinder sich schriftlich begeben, bis die Erbfolge im Reich an sie kommen mögte.

XXIII.

Sollte der König mit Tode abgehen, und derjenige, welcher in der Erblinie der nächste Reichserbe und Nachfolger ist, sich ausserhalb des Königreichs befinden, so soll er alsobald mit Zurücksezzung aller andern Geschäfte, ohne Verzug sich in sein Königreich Dännemark begeben, daselbst seine Hofstatt und Residenz aufschlagen, und die Reichsregierung stracks übernehmen. Sollte aber derjenige, welcher in der Linie der erste, und also alsdann der rechtmäßige erbliche Monarch ist, innerhalb drey Monaten, von dem ersten Tag an zu rechnen, da ihm des vorigen Königs Tod kund gethan worden, sich zu stellen unterlassen, es wäre denn, daß er durch Krankheit, oder eine andere recht-

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som i Kongeloven om det regierende Formynderskab er andordnet. XXIV.

Prinzerne og Prinzesserne af Blodet skulle have den överste sted i fäde og gang efter Kongen og Dronningen, og iblant sig selv have präcedentie og oversted, ligesom Linien udviser dem at väre nest til Arve-Succeßionen udi Regieringen. XXV.

De skulle og for ingen underdommere svare, mens deris förste og sidste Dommer skal väre Kongen eller hvem Hand särdeelis dertil forordner.

XXVI.

Hvad som nu udi foregaaende om Kongens Eenevolds Herredömmes Magt og Höjhed sagt er, og dersom noget helles kunde väre som ikke nu i fär var udtrykkeligen forklaret, er tilsammen korteligen begrebet i disse faa mens fyndige ort: At Danmarkes og Norges Konge er een fri Höjest fuldmegtig Eenevolds Arve-Konge, sa at alt hvis om een absolut Souverain Christen Arve-Konge kand til beste siges eller skrives, det skal alt sammen og saa om Danmarkes og Nor-

203

mäßige wichtige Ursache daran verhindert worden, so soll derjenige, welcher in der Linie der nächste nach ihm ist, König seyn, welcher sonst erst nach dessen Tode zur Erbschaft hätte gelangen können. Inzwischen aber soll es, bis der König angekommen, mit dem Vicariat- und Reichsadministration also gehalten werden, wie oben in dieser Königlichen Verordnung von der vormundschaftlichen Verwaltung angewiesen.

XXIV.

Die Prinzen vom Geblüte beyderley Geschlechts sollen bey öffentlichen Solennitäten den ersten Platz nächst dem Könige und der Königin, unter sich selbst aber den Rang nach der Ordnung haben, nachdem sie ihrer Linie nach der erblichen Nachfolge im Reich näher sind.

XXV.

Sie sollen auch vor keinem Unterrichter erscheinen, sondern der König allein derselben höchster und unterster Richter seyn, oder wen der König darzu insonderheit zu verordnen belieben mögte.

XXVI.

Alles was nun im vorhergehenden von des Königlichen Regiments monarchischer Gewalt und Hoheit gesaget worden, und so annoch etwas seyn könnte, dessen insonderheit und mit deutlichen Worten noch nicht gedacht, solches alles und jedes soll kürzlich in diesen wenigen aber nachdrücklichen Worten verfasset seyn: Daß der König von Dännemark

204

ges Eenevolds Arve-Konning udi den yndeligste og beste mening forklares og udtydes; hvilket og ilige maade om Danmarkes og Norges Eenevolds Arve-Dronning er at forstaa, naar Arve-Succestionen udi Regieringen nogen Prinzesse af Blodet i sin tiid skulde tilfalde. Og eftersom den daglige forfarenhed og andre Landes ynkelige exempler noksom udviser, hvor skadeliget det er, naar Kongers og Herrers mildhed og fromhed saaledis misbruges, at deris Magt og Myndighed af een eller anden, ja end og unterriden af deris egne nermeste og höjest betröette Tienere fast usyynligen dennem beskäres, og i saa maade det gemeene beste lige saa vel som Kongerne selv lider störste forfang og afbrek, saa at det mangestedts höjligen havde väret at ynske, at Konger og Herrer med större nidkiär hed havde holdet over deris myndighed end tidt og ofte skeet er; De ville Vi og at vaarligen have Voris Efterkommere Eenevolds Arve-Konger over Danmark og Norge befalet, at de med og nidkiäer og vaagen des öje give agt paa at holde deris Arverettighed og absolute Souveraine, det er, Eenevolds magtes Höjhed uforkrenket, lige som denn af Os her udi denne Kongelov dennem til ävindelig arv fuldkommen er forestillet; Og derfor og saa til dens ydermeere bestyrkelse nu hermed strengeligen byde og befale, at dersom nogen, väre sig hvem det

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und Norwegen ein freyer souverainer, allerhöchster und in allen vollkommene Macht habender Monarch und Erbkönig ist, so daß alles, was von einem absoluten und souverainen christlichen Erbkönige in bester Form kann gesaget und geschrieben werden, solches insgesammt allhier von den erblichen Monarchen in Dännemark und Norwegen, im angenehmsten und besten Verstande kann gesaget und gemeldet werden. Welches auch gleichergestalt von einer Erbkönigin zu Dännemark und Norwegen muß verstanden werden, wenn nemlich mit der Zeit die erbliche Nachfolge im Reich auf eine Prinzeßin vom Geblüte kommen sollte. Und weil sowohl die tägliche Erfahrung, als die kläglichen Exempel anderer Königreiche sattsam beweisen, wie schäd- und verderblich es sey, wenn der Könige und Fürsten Clemenz und Gütigkeit dergestalt gemißbrauchet wird, daß Dero Gewalt und Autorität von einem oder dem andern, ja auch bisweilen von derselben eigenen geheimdesten Ministris, auf eine fast unsichtbare Weise ihnen abgeschnitten wird, und dadurch das gemeine Wesen sowohl als die Könige selbst den größten Schaden leiden; Dahero an vielen Orten höchstens wäre zu wünschen gewesen, daß Könige und Fürsten mit grösserm Fleiß, als öfters geschehen, über ihrer Autorität gehalten hätten: Als wollen Wir auch dieses Unsern Nachfolgern, denen erblichen Monarchen in Dännemark und Norwegen, ernstlich anbefohlen haben, daß sie vor-

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väre kunde, skulde understaa sig at udvirke eller forhverve noget som kunde i een eller anden maade väre Kongens absolute Souveraine Eenevolds Magt til afbrek og forsang, skal dog alt hvis saaledis kand väre tilsagt og erlanget, holdes for usagt og ugiort, og de som sig sligt forhvervet eller tilsneeget haver stralfes som de der Majesteeten belejdiget og imod Kongens Eenevolds herredömmes Hojed groveligen sig forgrebet haver.

XXVII.

Og som Vi tilforne sagt haver, at een alleene skal väre Eenevolds Konge og Herre over disse Riger og alle Os underliggende Lande, eller som i fremtiden kunde tillagde vorde, og de andre Kongelige Börn at skulle lade sig nöje med hvis Kongen dem til nödvendig underhold, deris stand nogenlunde gemeß, vil forunde, og med det haab de haver i sin tijd til Arve-Succeßionen udi Regieringen; Saa ville Vi nu, alt tvist og strijd at forekomme og at afwerge, korteligen her anordne i hvad Rad og paa hvad maade og manneer Een efteranden i sin tijd Arveligen udi Regieringen haver at succedere. Skal derfor Svärdieden udi ret lovlig Egteskab avtet altid först Arve-Succeßionen udi Regieringen tilhöre, og imedens Mand af Mand er tilovers, saa len-

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nemlich Sorge tragen, ihr Erbrecht und souveraine Herrschaft zu beschützen, das ist, die höchste monarchische Gewalt ganz vollkommen und unvermindert erhalten mögen, so wie solche itzund von Uns in dieser Königl. Verordnung ihnen zu einer immerwährenden Erbschaft vorgestellet ist. Und derhalben befehlen und verordnen Wir zu desselben fernerer Confirmation und Bestätigung ernstlich, daß, wenn jemand, er sey wer er wolle, sich unterstehen würde, etwas zu begehren oder an sich zu bringen, welches der souverainen Herrschaft und monarchischen Gewalt des Königs auf einige Weise verfänglich und schädlich seyn könnte, solches alles, was auf dergleichen Art versprochen oder erhalten worden, vor null und nichtig gehalten, und die, welche dergleichen an sich zu bringen oder zu suchen sich nicht gescheuet haben, als Beleidiger der Majestät, massen sie das größte Verbrechen gegen die Hoheit der Königl. monarchischen Oberherrschaft begangen, gestraft werden sollen.

XXVII.

Und da, als oben gesagt, nur ein einiger König dieser Reiche und aller Uns unterwürfigen oder künftig noch zu unterwerfenden Provinzen seyn, die übrigen Königl. Kinder aber mit der Hofnung, daß sie dermaleins zur Erbfolge gelangen können, vergnügt seyn sollen, jedoch daß ihnen der König dabey einen ihrem Stande einigermassen gemässen Unterhalt verschaffe; Als wollen Wir itzo zu Ver-

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ge skal hverken Quinde af Quinde Kaldes, og at deelis ingen af Mörne stammen Kronen arve faa lenge paa fäderne stammen nogen livs arving findes, saa at end og Quinde af Mand skal gange for Mand af Quinde.

XXVIII.

Skal og i Arvetallets Rad at merke alt Linierne nöje tages i agt, saa at der ikke for Alderens skyld springes af Linie i Linie, mens Sönnen träder strax i faderens sted, og imedens udi den förste mannlige Linie nogen Mandspersoon findes, skal den anden mannlige Linie intet kunde arve, og sa fremdeelis Linie efter Linie. Naar da endeligen Arve-Succeßionen udi Regieringen til Quinde kiönnet falder, da träde först fremde af Os paa Färnestammen ved Sönnerne nedstigende Quinde Linier, og der efter om sider de som af Os paa Mörnestammen ved Döttrene nedstigende; alt Linie efter Linie, een efter anden, og Förste föddes Ret altid taget i agt, saa at, korteligen, Svärdsiden altid gaar for, de Mannlige Linier altid först, og saa blant dem som ere lige i Linie og Kiön den Eldere stedse foregaar den Yngere og nyder Förste föddes Ret.

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hütung und Aufhebung aller Streitigkeit, hier kürzlich verordnen, in welcher Ordnung und auf was Weise einer nach dem andern, ein jeder zu seiner Zeit, das Erbkönigreich erlangen solle. Das männliche aus rechtmäßiger Ehe erzeugte Geschlecht soll allezeit das erste Recht zur Erbfolge im Reich haben, und so lange ein männlicher von einem Manne erzeugter Erbe oder Prinz wird übrig seyn, so lange soll weder eine von einem Prinzen erzeugte Prinzeßin, noch ein von einer Prinzeßin erzeugter Prinz oder Prinzeßin gerufen werden, und soll allerdings niemand aus dem weiblichen Geschlecht die Krone durch Erbschaft überkommen, so lange ein Anverwandter ehelicher Erbe männliches Geschlechts vorhanden, so daß auch eine von einem Prinzen erzeugte Prinzeßin den Vorzug vor einen Prinzen, der von einer Prinzeßin geboren, haben soll. XXVIII.

Also sollen auch in Bemerkung der erblichen Anzahl und Ordnung die Linien allezeit genau in Obacht genommen werden, so daß nicht Alters wegen etwa zu Zeiten ein Sprung aus einer Linie in die andere geschehe, sondern der Sohn soll stracks auf den Vater folgen, und so lange in der ersten Linie männlichen Geschlechtes ein Prinz übrig, soll die andere männliche Linie nichts erben, und also eine Linie auf die andere in rechtmäßiger Ordnung folgen. Wenn derohalben das Recht der Nachfolge in Unser Erbreich an das weibliche Geschlechte fällt, so

210

XXIX.

Og paa det at jo alting saa klart maa for öjne stilles, at ingen i fremtiden med nogen billig heds skin skal kunde forevende nogen tvistige ords vanskelighed i denne Kongelovens forordning, da ville Vi den med Voris eigne Kongelige Börns navne i sär, saa som til Exempel forklare. Naar Vi derfor efter Guds villie og behag denne jordiske Krone imod den ävige og Himmelske aflegge og forbytte, da skal Danmarkes og Norges og alle Vore Landes fuldkomne ubundne höjest fuldmegtige Eenevolds Kongedömme og Herskab Voris Förste födde Sön Prinz Christian arveligen tilhöre; saa at saa lenge udi de af Hannem needstigende mannlige Linier (endog Hand selv Kunde våre ved döden afgangen, förend Arve-Succesionen udi Regieringen Hannem virkeligen var hiem falden) nogen mannlig Arving findes, skal hverken Prinz Georg og hans Linier eller hans Systre og deris Linier den allerringeste part af Vore Riger og Lande arver.

XXX.

Er da den mannlige slegt af Prinz Christians Sönner og Sönne-Sönner udi tusinde Leed uddöd; da träde först frem Voris anden Söns

211

sollen erstlich diejenigen weiblichen Linien Vorgehen, welche aus dem väterlichen von Uns durch Söhne fortgepflanzten Stamme entsprossen, und hernach erst diejenigen, so aus mütterlichen Stamme durch Prinzeßinnen von Uns absprossen, so daß Linie auf Linie, und Person auf Person folgen, und allezeit das Recht der Erstgeburt soll beobachtet werden, dergestalt, daß, summarisch zu sagen, daß männliche Geschlecht allezeit vorgehe, und die männliche Linie allezeit näher sey, bey denen aber, so am Geslechte einander gleich, der Erstgeborne allezeit vor dem andern den Vorzug habe, und das Recht der Erstgeburt geniesse.

XXIX.

Und damit alles so klar vor Augen gestellet sey, daß niemand inskünftige unter einigem Schein des Rechtens eine Schwierigkeit streitiger Worte in dieser Königl. Verordnung und Gesetze vorwenden möge, so wollen wir solche insonderheit mit denen Namen unserer Königlichen Kinder, als mit einem Exempel erläutern. Wenn es derohalben GOttes Wille, daß wir diese irrdische Krone mit der ewigen und himmlischen verwechseln, so soll die souveraine höchste und vollkommene Regierung und Beherrschung von Dännemark und Norwegen und allen Unsern Provinzen, durchs Erbrecht Unserm erstgebornen Sohne, Prinz Christian, zustehen, also, daß, so lange in denen von ihm abstammenden männlichen Linien (ob er gleich versterben mögte,

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Prinz Georgs mannlige Linier og besidde Vore Rigers og Landes Eenevolds Kongedömmes Magt til ävindelig arv, alting uskiftet og udeelt som för er sagt, alt Een efter anden. Mand efter Mand, Linie efter Linie, imedens Mand af Mand, er til overs, alderen taget i agt alleene blant dem som ere lige i samme Linie og Kiön, saa at den Eldere Broder altid foredrages den Yngre, om endskiönt den Eldre var föd färend hans Fader bleev Konge, og derimod den Yngre avlet af sin Fader efter at Arve-Succeßionen udi Regieringen virkeligen var hannem hiemfalden; Og skal efter foreskreevne maade med alting lige saaledis forholdes; om Gud ydermeere Voris Egteskab med flere mannlige Arvinger vel signede.

XXXI.

Skulde det da hende sig (hvilket Gud naadeligen forbyde) at alt den mannlig slegt af Svärdsiden aldeelis var uddöd, da skal Arve-Succeßionen udi Regieringen tilhöre den sidste Konges Sönners Döttre og deres Linier, om nogen findes; hvis ikke, da hans eigne Döttre, först den Eldste og hendis needstigende Linier, siden de andre og deris needstigende Linier, een efter anden, Linie efter Linie, og blant den som

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ehe er die erbliche Nachfolge wirklich angetreten) ein männlicher Erbe gefunden wird, weder Prinz George und dessen Linien, noch dessen Schwestern und Dero Linien, auch nicht das geringste Theil Unserer Königreiche und Provinzen durch Erbschaft überkommen sollen.

XXX.

Wenn aber der männliche Stamm derer Söhne und Enkel des Prinzen Christians auch im tausenden Glied erloschen, alsdenn sollen Unsers andern Sohns Prinz Georg männliche Linien die nächsten seyn, und die Königlich monarchische Souverainité und Oberherrschaft Unserer Reiche und Länder als eine immerwährende Erbschaft besitzen, alles ganz und unzertheilet, wie oben gesagt, so daß einer auf den andern, ein Prinz nach dem andern, eine Linie nach der andern folge, so lange ein von einem Prinzen erzeugter Prinz übrig, nur daß unter denen, so in eben derselben Linie einander am Geschlechts gleich, das Alter beobachtet, und allezeit der erstgeborne Bruder dem andern vorgezogen werde, obgleich der älteste mögte geboren seyn, ehe der Vater zum Reich gelanget, und gegentheils der jüngere von ihm erzeuget, nachdem er schon wirklich zur erblichen Nachfolge im Reich gekommen. Und nach vorgeschriebener Weise soll es mit allen gehalten werden, wenn GOtt ferner Unsere Ehe mit mehrern männlichen Erben gesegnen sollte.

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ere lige udi samme Linie altid Kiönnet först agtes, og siden Alderen, saa at Sönnen stedse gaar for Dotteren, og siden den Eldere foregaar den Yngere; hvilket altid skal tages i agt.

XXXII.

Lader hand da heller ingen Döttre efter sig, da skal den Prinzesse af Blodet, som hannem paa Fäderne stammen Hörer nest til, Arve-Suc- ceßionen udi Regieringen väre hiemfalden og hendis Linier een efter anden paa den maade som för er sagt.

XXXIII.

Dernest skal den sidste Konges neste Frenke og Slegt, som dog er udi de af Os ved Sönnerne needstigende Quinde Linier, arveligen udi Regieringen succedere, og Hendis Börn og Börnebörn efter hende. Een ester anden, Linie efter Linie, paa den maade som för er forklaret.

XXXIV.

Er da Voris Sönners Linier Mandkiön og Quindkiön gandske uddöd, da komme Radden til Prinzesserne Voris Döttres Linier, og först til Prinzessen Anna Sophia, saa som den eldste og

215

XXXI.

Wenn es vielleicht dermaleins geschehen sollte, (welches GOtt in Gnaden verhüte) daß der ganze männliche Stamm Unserer männlichen Erben erloschen wäre, so soll die erbliche Nachfolge im Reich denen von des letzteren Königs Söhnen erzeugten Prinzeßinnen und deren Linien, wenn einige vorhanden, zukommen. Wo aber keine vorhanden, so soll es an des letztern Königs eigene Prinzeßinnen, und zwar zuförderst an die erstgeborne und derselben absteigende Linien, hernach an die übrigen und Dero abstammende Linien, succeßive an eine Linie nach der andern kommen, und unter denen Personen, so in einerley Linie einander gleich, soll allemal zuerst das Geschlecht, hernach das Alter beobachtet werden, so daß der Sohn jederzeit vor der Tochter, und hernach der Erstgeborne vor den Zweyten den Vorzug habe. Welches allezeit soll in Obacht genommen werden.

XXXII.

Sollte er aber keine lebendige Prinzeßinnen nachlassen, so soll diejenige Prinzeßin vom Geblüte, welche aus dem väterlichen Stamm erzeuget, und ihm am nächsten verwandt, die erbliche Nachfolge im Reich haben, und ihre Linien, eine nach der andern, als schon geordnet, folgen.

XXXIII.

Hierauf soll die nächste Anverwandtin des letzt verstorbenen Königs, welche jedoch aus denen weib

216

hendis Börn og Börnebörn i tusinde Leed; siden til de andre, alt een ester anden, Linie efter Linie, saa at dog stedse blant dem som erelige udi samme Linie agtes Kiönnet först og siden Alderen; Sön for Dotter, og siden den Eldre for den Yngre; og imedens Een af Voris Blood er til overs, hörer disse Rigers og Landes Eenevolds Kongedömme og Herskab samme Prinz eller Prinzesse Arveligen til. Linie efter Linie, een efter anden.

XXXV.

Den eldre Dotters Dotter i tusinde Leed skal altid foregaa den Yngre Dotters Sön og Dotter: Og maa ikke springes af Linie i Linie; Men den anden Linie bie efter den förste, den Tredie efter den Anden, den Fierde efter den Tredie, og saa fremdelis.

XXXVI.

Men dersom Arve-Succeßionen udi Regieringen kommer til en Dotters Sön, og hand lader mannlige Arvinger efter sig, da skal med de af Hannem needstigende mannlige Linier alting forholdes saa som Vi om de af Os needstigende mannlige Linier forordnet haver, at alle de af Hannem kommende paa färne stammen og Svärdsiden skulle da frem for alle andre arveligen udi

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lichen von Uns durch Unsere Söhne abstammenden Linien entsprossen, durchs Erbrecht im Reiche folgen, und nach ihr alle ihre Kinder und Enkel immer einer nach dem andern, und eine Linie nach der andern, als oben verordnet.

XXXIV.

Wenn endlich alle Unserer Söhne Linien, so männlichen als weiblichen Geschlechtes erloschen, so soll die Ordnung an die Prinzeßinnen kommen, nemlich an die Linien Unserer Töchter, und zwar erstlich an die Prinzeßin Anna Sophia als die Erstgeborne, und Dero Kinder und Enkel bis in das tausende Glied; hernach an die übrigen, immer eine nach der andern, und Linie auf Linie; doch also, daß unter denen, so in einer Linie einander gleich, erst das männliche Geschlecht, hernach die Erstgeburt vorgehe, und der Prinz vor einer Prinzeßin, und der Aeltergeborne vor dem Jüngern den Vorzug habe. Und soll so lange jemand aus Unserm Geblüt übrig, die Königl. monarchische Souverainité und Oberherrschaft dieser Reiche und Provinzen allezeit demselben Prinzen oder Prinzeßin zugehören, und eine Linie auf die andere, wie auch eine Person auf die andere folgen.

XXXV.

Die Töchter der Aeltergebornen Prinzeßin bis ins tausende Glied, sollen allezeit vor denen Prinzen und Prinzeßinnen der jüngern Tochter den Vorzug haben, und niemals erlaubt seyn, aus einer Li-

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Regieringen succedere, een efter anden Linie efter Linie, den Eldre altid for den Yngre, saa at, Korteligen, Mand af Mand gaar först for Quinde af Mand, og siden Qvinde af Mand gaar for Mand og Qvinde af Qvinde; og dernest videre med alting forholdes som för er sagt.

XXXVII.

Det er Dötterne og Döttrenes Börn og Börnebörn i ävindelig rad som Arve-Succeßionen udi Regieringen skal tilhöre, og ikke Döttrenes Mänd, som aldeelis intet med disse Rigers Eenevolds Herskab skulle sig befatte, og i hvor höje og megtige de hellers kunde väre i deris eigne Lande, skulle de dog, naar de her udi Riget ere, aldeelis ingen magt sig tileigne, mens altid åre Arve-Dronningen og hende den höjre hand og ypperste sted give.

XXXVIII.

Blant Börn og Börnebörn regnes end og Fosteret; Saa at, om endskiönt det först efter Faderens Död födes til verden, nyder det dog strax sin tilbörlige sted og Rad i Arvetallet, saavel som de andre.

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nie einen Sprung in die andere zu thun. Sondern die andere Linie soll die Verblühung der ersten, die dritte der andern, die vierte der dritten, und so ferner erwarten.

XXXVI.

Wenn aber die Erbfolge im Reich an einer Prinzeßin Sohn kommen sollte, und derselbe männliche Erben und von solchen absprossende männliche Linien nachliesse, so soll es in allen damit gehalten werden, als Wir in denen von Uns selbst herstammenden männlichen Linien verordnet, nemlich, daß alle von ihr erzeugte Prinzen männlichen Geschlechts vor allen andern die Erbfolge im Reich haben, und einer nach den andern, Linie auf Linie, der Erstgeborne allezeit vor dem Jüngern, zur Regierung gelange; so daß, mit wenigen Worten die ganze Sache zu fassen, allemal ein von einem Prinzen erzeugter Prinz näher sey, als eine von einem Prinzen erzeugte Prinzeßin, und nachgehends eine Prinzessin, die von einem Prinzen erzeuget, den Vorzug vor denen Prinzen und Prinzeßinnen habe, welche von einer Prinzeßin geboren, im übrigen aber alles, wie oben geordnet, gehalten werde.

XXXVII.

Es sind aber allein die Prinzeßinnen, und deren Prinzeßinnen Kinder und Enkel in immerwährender Ordnung, welchem die Erbfolge im Reich zugehören soll, nicht aber derer Prinzeßinnen Ehegemahlen, als welche mit dem monarchischen Regi-

220

XXXIX.

Og eftersom Vi af Guds milde og Faderlige velsignelse visseligen have at haabe og formode, at Voris Kongelige Arvehuus og stamme ävindeligen skal blomstre og mangfoldeligen vore og formeeres; Da paa det i fremtiden formedelst de needstigende og tverstigende Liniers mengde ikke nogen tvist og irring udi Alderen eller Confusion blant Linierne skulde fora arsager, ville Vi, saa og hermed alvaarligen byde og befale, at naar nogen af Voris stamme Sön eller Dotter födes, Forälderne da samme Prinzes eller Prinzesses navn og Södsels dag uden forsömmelse lader Kongen anmelde og forkynde saa fremt de agter nogen Arve-Rett til disse Riger og Lande i sin tijd at ville prätendere og derimod igien af Kongen et Documentum insinuationis, at de nemmelig sligt tilbörligen haver tilkiende givet, begiärer; Hvoraf da gienparten udi Voris Archivo skal giemmes, og helles og saa og rigtigt slegt Register over Voris Kongelig Arvestamme altid holdes og der bevares.

XL.

Alt det som hid indtil om Börn og Börnebörn i tusinde leed er meldet, er alt sammen at forklare, og udtyde om rette Egtebörn og ingen anden. Rette egte Sönner og egte Döttre avlede udi ret lovlig Egteskab af den af os needstigen-

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ment dieser Reiche gar nichts sollen zu schaffen haben, und mögen sie in Dero eigenen Landen so grosse Macht und Autorität haben, als sie wollen, so sollen sie doch, wenn sie sich in diesem Reiche befinden, sich keiner Gewalt anmassen, sondern allezeit die Erbkönigin ehren, und ihr die rechte Hand und Oberstelle geben.

XXXVIII.

Unter die Zahl der Kinder und Enkeln soll auch die ungeborne Leibesfrucht gerechnet werden, so daß, ob solche gleich erst nach des Vaters Tode an das Licht der Welt geboren wird, selbige dennoch in der erblichen Zahl die gebührende Stelle, gleich denen andern, haben soll.

XXXIX.

Und wie Wir von GOttes gnädigen und väterlichen Segen Uns gewiß versichern, daß Unser Erbhaus in stets währender Blüthe und stetigem Wachsthum bleiben werde: Also, damit inskünftige aus Menge der absteigenden sowohl, als zwischen einkommenden Nebenlinien kein Streit oder Irthum wegen des Alters, auch keine Confusion unter den Linien entstehe, wollen, befehlen und ordnen Wir hiermit zugleich ernstlich, daß, wenn in Unsern Geschlecht ein Sohn oder Tochter geboren wird, die Eltern desselben Prinzen oder Prinzeßin Namen und Geburtstag, ohne Nachläßigkeit und Verzug dem Könige stracks sollen kund thun lassen, wo sie wollen, daß denenselben künftig das Erb-

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de Kongelige Arve-Stamme ere alleene at forstaa ved de Börn og Börnebörn som udi Kongeloven om tales.

Sa haver Vi nu saa vidt som Menniskelig forsigtighed mueligt er, alting paa beste Vijs og manneer ordnet og stillet, og saa som Os haver syynt best og bequemmest ald skade og ulempe at kunde afverges, og Voris inderlig et skede undersatter at kunde udi fred og rolighed, foruden fryyt for ind vortes tvist og oprör tryggeligen bygge og bo.

Menniskens end og de allerviseste anslag ere dog udi Guds haand, og i hvor viselig een ting begyndt er, saa er det dog Gud som giör enden og udgangen der paa efter sin behagelige villie; udi hvis Guddommelige forsyyn og faderlige beskermelse Vi Voris Kongelig Arvehuus og Vore Riger og Lande og deris Indbyggere til ävig tijd befale.

Givet paa vort Slot Kiöbenhavn, den 14. Novembr. Aar 1665. under vort Signete

(L.S.) Friderich

Ad Mandatum Sac. Regiæ Majestatis proprium.

P. Schumacher.

223

recht auf diese Reiche und Provinzen offen stehen soll, und hinwiederum von dem Könige ein Instrument oder Beweisschein begehren, daß diese Insinuation geschehen, und die Geburt ordentlich angezeiget worden; wovon auch ein Exemplar in Unserm Archiv soll beygelegt werden. Wie denn auch fast allezeit ein richtiges Geschlechtregister Unserer Königlichen erblichen Familie soll verfertiget und beybehalten werden.

XL.

Alles was bishero von denen Kindern und Enkeln bis ins tausende Glied gesaget worden, solches soll von denen rechtmäßig und ehelich gebornen, und keinen andern verstanden und erkläret werden. Es sollen nemlichdie ehelichen Prinzen und die ehelichen Prinzeßinnen, so aus rechter und echter Ehe von Uns in Unserer Königlichen absteigenden Familie erzeuget, einzig und allein durch die Kinder und Enkel, von denen in dieser Königlichen Verordnung gehandelt wird, verstanden werden.

Haben Wir also alles, so viel nach menschlicher Klugheit und Vorsichtigkeit möglich, auf die beste Art und Weise verfüget und verordnet, so wie Wir am dienlichsten ermessen, allen Schaden und Nachtheil abzukehren, und Unsern Unterthanen einen gerechten und sichern Frieden und Ruhestand ohne einzige Beysorge und Furcht innerlicher Unruhe und Aufruhrs zu verschaffen.

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Weil aber alle der Menschen, auch der Klügsten Anschläge in GOttes Hand sind, und GOtt es allein ist, der einer Sache, sie sey so klug und weislich geordnet, als sie wolle, das Ende und den Ausgang verleyhet: Als ergeben und befehlen Wir Uns, Unser Königliches Erbhaus, auch Unsere Reiche und Provinzen, samt allen Einwohnern in seiner göttlichen Vorsorge, väterlichen Schutz und Schirm von itzt an bis zu ewigen Zeiten.

Gegeben auf Unserm Königlichen Schloß Copenhagen den 14. Tag des Monats Novembris im Jahr eintausend sechshundert fünf und sechzig, unter Unserm Siegel.

(L.S.) Friederich.

Auf Sr. Königl. Majestät eigenen Befehl.

P. Schumacher.

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Zweyte Beylage

Auszug

der Monatsschrift

zum Nutzen

und

zum Vergnügen.

Hamburg 1763

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Gedanken eines Arztes

von der

Entvölkerung eines Landes. *)

Die Vermehrung der Einwohner ist eines der vornehmsten Stücke, das die Staatsverständigen anitzt in Bewegung setzt. Der Nutzen, den ein Land von der Menge seiner Einwohner ziehet, und die allgemeine Abnahme der Menschen in Europa machen dieses nothwendig. Diese ist so augenscheinlich, daß beynahe in allen Ländern Klagen darüber geführet, und ihre Ursachen sorgfältig untersuchet werden. Besonders ist sie auf dem Lande merklich. Es fehlet an hinlänglichen Arbeitern, das Feld zu bauen, und doch sind die Landleute die wahre Pflanzschule, und der Ackerbau der Erhalter des menschlichen Geschlechtes. Die Städte könnten nicht bestehen, wenn nicht der jährlich merk-

*) Mehr als ein Grund, wenn es auch nur der ist, daß diese Gedanken eines Arztes den Anfang der obengedachten Monatsschrift machen, verleitet mich zu glauben, daß dieser Aufsatz als ein Original aus der Feder unsers Phyficus geflossen sey, und eben dieser Ursache wegen will ich sie, zu zeigen, daß er wirklich gute und nützliche Einsichten gehabt, ganz hersetzen, so wie ich andere Stücke nur anzeigen werde.

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lich grössere Verlust als Zuwachs ihrer Einwohner vom Lande ersetzt würde. Es sterben in denselben jederzeit ungleich mehr als geboren werden. Die Lebensart, das Wohlleben, die Ausschweifungen, die Nothwendigkeit unvereheligt zu leben, wozu viele ihr Stand verbindet, verursachen Krankheiten, frühzeitiges Sterben, und verhindern die Fortpflanzung. Verschiedene solcher Ursachen können in den Städten nicht abgeschaffet werden, es sind unvermeidliche Uebel. Die Ursachen, warum sich der Mangel der Leute anitzo auf dem Lande so merklich zu äusern anfängt, sind hauptsächlich unter zwo Classen zu bringen. Die erste ist, daß mehrere, als sonst, das Land und den Ackerbau verlassen, und die zwote ist, daß die Fortpflanzung sich um ein beträchtliches vermindert.

Verschiedene Bewegungsgrunde veranlassen den Landmann, sein Vaterland zu verlassen. Einige gehen weg, um zu Lande oder zu Wasser Dienste zu suchen, andere, um in den Städten eine Handthierung zu ergreifen, eine Kunst zu erlernen, oder zu dienen.

Der Dienst zu Wasser und zu Lande ist der Bevölkerung auf verschiedene Art höchst nachtheilig. Der größte Theil derjenigen, welche entweder gutwillig, oder gezwungen diesen Stand ergreifen, gehen verloren. Die Schlachten, die Gefahren, die Beschwerlichkeiten des Krieges, die schlechten Nah-

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rungsmittel, das übermäßige Essen und Trinken, die Ausschweifungen nebst den Krankheiten, die daraus folgen, die Veränderung der Luft, des Climas, der Lebensart, die langen Seereisen, die Krankheiten, so aus fremden Ländern, aus Ost- und Westindien mitgebracht werden, nehmen eine grosse Anzahl Menschen weg. Kommen auch welche zurück, so leidet doch ihr Vaterland darunter. Sie bringen ihre besten Jahre zur Fortpflanzung anderwärts zu. Wenn sie zurückkommen, so haben sie entweder für Alter, oder durch Ausschweifungen und Krankheiten das Vermögen verloren. Oefters verheyrathen sie sich gar nicht, aus Gewohnheit zu einem freyen und liederlichen Leben, und wenn es ja geschiehet, so zeugen sie Kinder, welche Schlachtopfer der unordentlichen Lebensart ihrer Väter werden, welche schwächlich, siechhaft, kränklich sind, jung sterben, oder wenn sie leben bleiben, der Gesellschaft nichts nützen. Obgleich dieses Uebel wichtig und bekannt genug ist, so erfordert es jedoch unter allen übrigen die wenigste Aufmerksamkeit, weil die Anzahl derjenigen, welche auf diese Art für das Vaterland verloren gehen, eingeschränkt, gegen die übrigen Einwohner unbeträchtlich ist, ihm auf eine andere Art sehr viel Vortheil verschaffet, und da diese Auswanderung vielleicht zu einer Zeit nothwendig gewesen ist und wieder werden könnte, wenn die übrigen Ursachen, so die Bevölkerung hindern, aufhören sollten.

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Weit beträchtlicher ist der Verlust, welchen das Vaterland durch die Auswanderung derjenigen leidet, die ihr Glück auswärtig suchen wollen. Dieses Uebel hat weit schlimmere Folgen; und zum Unglück ist es eine ansteckende Seuche, die sich immer weiter ausbreitet. Die Ursache ist leicht einzusehen. Der glückliche Erfolg, den einer gehabt hat, reitzet hundert andere, den nemlichen Versuch zu thun. Das Vortheilhafte fällt in die Augen, ohne daß die Gefahr dabey bemerkt wird. Man setze, daß vor ohngefehr zehen Jahren hundert Personen, ihr Glück zu suchen, aus einer Provinz gegangen sind. In kurzer Zeit werden sie von jedermann, ausser ihren nächsten Verwandten und Bekannten, vergessen seyn. Einer von ihnen kömmt in diesem Jahre mit etwas Geld zurück, oder hat auswärtig einen Dienst erhalten, dabey er ohne viele Bemühung reichlich leben kann. Alle junge Leute, die dieses hören, wollen seinem Beyspiel folgen, ohne an die übrigen neun und neunzig zu gedenken, davon die Hälfte umgekommen ist, die übrigen kümmerlich leben, oder nach ihrem Vaterlande zurückkehren, nachdem sie untauglich geworden, daselbst mit ihrem vorigen Gewerbe Unterhalt zu finden. Das beste Mittel dieses zu verhindern, wäre, daß in jeder Provinz ein Verzeichniß von denjenigen, welche in fremde Länder gehen, gehalten, und der Erfolg von ihrem Unternehmen öffentlich bekannt gemacht würde. Ihre Landesleute, die dadurch ein-

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sehen lernten, wie viel Gefahr und Ungewißheit hiermit verbunden wäre, und wie sehr die Anzahl derer, die ihren Endzweck verfehlen, die andere übertrift, würden die Luft verlieren, diesen Weg zu erwählen, und lieber durch ihren Fleiß sich und ihr Vaterland zu bereichern suchen. Die wahre Glückseligkeit eines Landvolkes, so einen fruchtbaren Boden bewohnet, ist ihre Menge, und ein mittelmässiges Vermögen am baaren Gelde.

Es verlassen aber nicht allein mehrere das Landleben, und leidet die Bevölkerung darunter, sondern auch diejenigen, so Zurückbleiben, vermehren sich nicht so stark als vorhin. Bey gleicher Anzahl Einwohner werden weniger verheyrathet, und daher auch geboren. Es ist unnöthig dies zu beweisen, man darf nur die jährlichen Verzeichnisse davon nachsehen. Das Wohlleben, der Aufwand, die Ausschweifungen sind Schuld daran.

Der Aufwand macht, daß derjenige, so nur mittelmäßige Einkünfte hat, und doch mit einem andern, der ihn wol an Vermögen, aber nicht an Stande übertrift, gleich leben will, eine zahlreiche Familie befürchtet, deren Unterhaltung dasjenige, was er auf das äusere Ansehen wendet, wegnehmen würde. Daher sind die Heyrathen seltener, und entstehen aus diesen weniger Kinder. Zugleich giebet die weichliche Lebensart zu Unordnungen Gelegenheit, so die Gesundheit und den Körper schwä-

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chen, worunter die Nachkömmlinge nothwendig leiden müssen. Viele lassen ihre besten Jahre verstreichen, und zeugen nachher in zunehmenden Alter schwächliche Kinder, die sie nicht Zeit zu erziehen haben. Unglücklicher Weise hat sich diese Denkungsart auch in den Dörfern eingeschlichen. Der Landmann glaubt nicht, daß sein Reichthum in der Menge seiner Kinder bestehe.

Eine andere üble Folge des Wohllebens ist, daß die Reichen das Land verlassen, um in den Städten zu leben. Sie vermehren die Anzahl ihrer Bedienten, nehmen sie mit sich vom Lande, und schaden dadurch sowohl dem Ackerbau, als der Bevölkerung. Die Bedienten haben meistentheils nicht Beschäftigung genug, gewöhnen sich an ein müßiges Leben, werden zur Bearbeitung des Feldes, worzu sie geboren waren, untüchtig, und verheyrathen sich nicht, weil sie auf diese Art hernach ihren Unterhalt nicht finden können. Oefters unterlassen sie es aus Liederlichkeit, oder weil wenige Herrschaften verheyrathete Leute in ihren Diensten haben wollen. Diejenigen, so noch am ordentlichsten leben, und etwas ersparen, scheuen sich die mühsame Feldarbeit wieder zu ergreifen, weil sie die Gemächlichkeiten des Stadtlebens allzu gewohnt worden sind. Sie fangen eine kleine Handlung oder Handthierung zu treiben an, wobey die Bevölkerung jederzeit verlieret. Bon einer gleichen An-

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zahl Bauren und Bürger werden die ersten beständig mehr Kinder zeugen, der letztern ihre schwächlicher seyn und eher sterben.

Ein gleicher Schade entstehet davon, wenn viele vom weiblichen Geschlecht in den Städten Dienste nehmen. Eine Magd, die zehn bis zwölf Jahre in der Stadt gedienet, kann niemals eine gute Bauerfrau werden. Sie ist der Landarbeit entwohnt, und muß unterliegen, wenn sie solche wieder ergreift. Siehet man eine solche Frau ein Jahr, nachdem sie die Stadt verlassen, so wird man bemerken, wie sehr sie von der veränderten Lebensart veraltet ist. Ihr erstes Wochenbette, wobey sie die Pflege, so ihre Verzärtelung erfordert, nicht haben kann, ist gemeiniglich der Anfang zu Siechheit, Schwäche und Unvermögen; sie wird unfruchtbar, und macht ihren Mann zur Vermehrung des Geschlechts zugleich unnütz.

Es ist zu befürchten, daß dieses Uebel immer nachtheiliger werde, nachdem man anfängt, aus Mangel an Leuten und aus Sparsamkeit Kinder in Dienst zu nehmen. Diese gerathen viel leichter in Ausschweifungen, und werden geschwinder durch sie aufgerieben und verdorben.

Die Verabsäumung des Ackerbaues, die hin und wieder einreisset, giebt noch mehr Gelegenheit zur Entvölkerung, als die vorhin angeführten Ursachen. Die Frohndienste, die Leibeigenschaft, die

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vielen Abgaben, die Furcht zu Kriegsdiensten gezwungen zu werden, nöthigen den Bauer den Pflug zu verlassen. Die Begierde nach Reichthum, Müssiggang und Ausschweifungen reitzet ihn zum Stadtleben.

Die Zurückgebliebenen bauen aus Mangel an Arbeitern und Aufmunterung nicht mehr

an, als was sie zu ihrem Unterhalt nothwendig

bedürfen. Die Nahrungsmittel werden seltner und kostbarer; der gemeine Mann kann sich weniger und später verheyrathen, aus Furcht seine Kinder nicht ernähren zu können. Der Ueberfluß an Lebensmitteln vermehret die Bevölkerung, und kann allein durch den Ackerbau erhalten werden. Ein einziges Beyspiel wird dieses deutlich machen können. Ein alter Römer, der jederzeit beflissen war das Feld zu bauen, wenn sein Vaterland keine Dienste von ihm forderte, lebte mit seiner Familie von Einem Morgen Landes. Ein Wilder, der weder säet, noch pflüget, verzehret allein so viel Wildpret als 50 Morgen Landes ernähren. Folglich konnte Tullus Hostilius bey 1000 Morgen Landes 5000 Uuterthanen haben, da ein Haupt der Wilden, bey einem gleichen Strich Erdreichs, kaum 20 beherrschen wird.

Dies ist der erstaunende Unterschied, welchen der Ackerbau bey der Bevölkerung hervorbringet.

Ausser diesen angeführten sind noch viele anders Ursachen, die, jedes Land insbesondere betrach-

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tet, entvölkern können. Verschiedene sind dem Anschein nach wenig erheblich und öfters unmerklich. Die Staatsverständigen geben sich die äuserste Mühe, alle mögliche zu entdecken, und denselben durch Vorschläge abzuhelfen. Sie übersehen vielleicht die wichtigsten, und denen am ersten vorgebeuget werden könnte, und halten sich bey solchen auf, die am meisten in die Augen fallen, und am wenigsten Verhindert werden können. Ihre Vorschläge sind so häufig, daß ihre Menge und Verschiedenheit sie schon unbrauchbar machen. Die meisten darunter können wegen der itzigen Lebensart, Sitten, Verfassung der Reiche und dergleichen Ursachen weder angewandt, noch ausgeführet werden.

Es wäre zu wünschen, daß die Menschen zu der vorigen Einfalt zurückkehrten, daß sie nicht durch Ueppigkeit, Ausschweifungen, sich schwächten, und ihr Leben verkürzten, noch auch aus Liebe zum Aufwand ihre vornehmste Bestimmung, die Vermehrung ihres Geschlechtes, verabsäumten. Kein Gesetz, keine Sittenlehre, nicht einmal die Religion, ist vermögend dieses Uebel auszurotten. Man klage und schreibe, so viel man will, wider die Schädlichkeit des Krieges und die Schiffahrt nach weit entlegenen Ländern; die grossen Herren werden niemals auf hören, ihre Streitigkeiten mit dem Degen auszumachen. Der Vorschlag des Abtes Saint-Pierre, einen allgemeinen Reichstag aller Euro-

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päischen Mächte zu errichten, wird wol beständig als der Einfall eines gutherzigen Mannes angesehen werden. Das Frauenzimmer wird nicht aufhören, Thee zu trinken und Zitze zu tragen, und die Kaufleute Schiffe nach Ostindien zu schicken. Man predige dem Bauer von der Gefahr und dem Unglück, in das er lauft, wenn er den Pflug verlässet. Ein Werber, ein Matrose wird ihn bey einem Glas Bier oder Brandtewein, in der Schenke, von dem Gegentheil überreden.

Alle Aufmunterung zum Heyrathen wird vergebens seyn, so lange kein Ueberfluß an Lebensmitteln da ist, und dieser muß durch die Menge der Arbeiter erst erhalten werden. Das Hereinziehen fremder Colonisten ist öfters ohne Ruhen; die Veränderung der Luft, reibet sie leicht auf, oder schwächet sie wenigstens. Sie sind größtentheils die schlechteste Gattung Menschen, die ihr Vaterland mehr aus Hoffnung zu einem guten und gemächlichen Leben, als aus Begierde zu arbeiten, verlassen.

Dergleichen Anstalten fallen in die Augen; sie scheinen den kürzesten Weg zur Bevölkerung zu zeigen. Man hintergehet sich, und lässet darüber eines der wesentlichsten, der wichtigsten Stücke aus der Acht, das ist, man wendet nicht genug, und fast gar keine Sorgfalt auf die Erhaltung des Gesundheitszustandes des gemeinen Volkes; Krankheiten und frühzeitiges Sterben reiben mehr Men-

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337

schen auf, und sind der Bevölkerung hinderlicher, als alle vorhin erzählte Ursachen.

Wenn in einem Jahre 50 eine Provinz verlassen, um auswärtig ihr Gluck zu suchen, so sterben dagegen 500 nicht für Alter, nicht daß die Zeit, so die Natur ihnen bestimmt, verflossen ist, sondern von Krankheiten, die zugleich hundert und vielleicht mehrere zur Arbeit und Fortpflanzung ihres Geschlechtes untüchtig machen. Man untersuche die Verzeichnisse der Todten; die größte Anzahl derselben bestehet aus Kindern, jungen Leuten, und solchen, die noch nicht das funfzigste Jahr erreichet haben. Funfzig bis sechzig Jahr ist itzo beynahe das höchste Alter, da es doch, dem Laufe der Natur nach, das kürzeste seyn sollte. Man gehe die Dörfer durch, wie viel sieche, kranke, gelähmte Kinder, Männer, und unfruchtbare Frauen wird man nicht finden?

Es werden diese Uebel meistentheils als unvermeidlich angesehen, denen es vergebens seyn würde, sich widersetzen zu wollen. Die Lebensart, dir Ausschweifungen, die Wollüste, die sogar das gemeine Volk itzo angestecket haben, sind freylich Schuld an den häufigen Krankheiten. Ehe man jene nicht abschaffen kann, werden diese beständig fortdauren. Ist es aber nicht möglich und besser, den üblen Folgen einer Sache vorzubeugen, wenn sie selbst nicht kann ausgerottet werden? Ausser-

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dem bleiben noch die epidemischen und endemischen Krankheiten übrig, die dem menschlichen Geschlechte gewiß gleich schädlich sind. Es ist nicht genug, den Abgang mit andern zu ersetzen und zufrieden zu seyn, wenn nur so viel geboren werden als sterben. Ein neuer Ankömmling kann nicht den Verlust eines Bauers, der im dreyßigsten Jahre seines Alters stirbt, ersetzen. Es ist zweifelhaft, ob jener so arbeitsam ist als dieser, der mit seiner Hände Arbeit seine Familie reichlich ernährte. Der Ankömmling hat nicht die Wissenschaft, die Kenntniß von der Art des Landes und des Ackerbaues, dabey der Verstorbene erzogen war. Des letzten hinterlassene Frau geräth in Armuth, und fällt dem Publico mit ihren Kindern, die sie nicht erziehen kann, zur Last. Der Staat gewinnet durch die Geburt dreyer Kinder nicht so viel, als er durch den Tod eines Menschen, der sein fünf und zwanzigstes Jahr erreicht hat, verlieret. Warum sind zween Recruten nicht so gut, als ein exercirter Soldat? und warum wendet man bey den Armeen so viel Sorgfalt auf die Erhaltung des letzten bey seinen Krankheiten und Verwundungen?

So unstreitig es ist, daß die Krankheiten, wo nicht mehr, doch gewiß eben so viel, als alle die andern Ursachen zusammen genommen, zur Entvölkerung eines Landes beytragen, mit gleich starker Gewißheit kann behauptet werden, daß den

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meisten derselben vorgebeuget, und die größte Anzahl der Kranken gerettet werden könnte.

Die schlechte Pflege und Sorgfalt, die bey den Krankheiten des gemeinen Volks, sonderlich des Landmanns, angewandt wird, ist eine der vornehmsten Ursachen des häufigen Sterbens. Aerzte, die hierauf Acht geben, bemerken dieses öfters zu ihrem größten Leidwesen. Der Mangel der Geschäftigkeit der Umstehenden, der Anverwandten eines Kranken, kann hierbey nicht angeklaget werden. Selten ist ein Mensch so unglücklich, daß er in seinem Elende verlassen werden sollte. Das Mitleiden, die Menschlichkeit, treiben jedermann an, einem bekannten Kranken beyzuspringen. Die Vorurtheile, die Einfalt, die falschen Begriffe aber machen diese Hülfe gemeiniglich schädlich, ja tödtlich. Ein gemeiner Mann bekommt einen Anstoß vom Fieber. Weil man bemerket hat, daß solcher öfters durch einen Schweiß gehoben wird, so muß der Kranke schwitzen. Er wird mit Betten überhäufet, die Vorhänge am Bette zugezogen, alle Fenster und Thüren fest verwahret. Man giebet ihm häufig heisses Getränk, und weil er matt ist, so sucht man ihn mit Wein uud Fleischbrühen zu stärken. Anstatt ihn zu erleichtern, wird er gemartert; das Blut wird entzündet, und die Krankheit, so sonst ein Wechsel- oder ander leichtes Fieber geworden wäre, wird durch dieses verkehr-

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te Verfahren eine hitzige und tödtliche Krankheit. Dergleichen und ähnliche Fälle sind unzählig. Sie werden nicht bemerkt, weil man den üblen Erfolg der Heftigkeit der Krankheit zuschreibet, da er doch blos von dem widersinnigen Verfahren des Kranken oder der Umstehenden abhänget.

Hierzu kömmt, daß das gemeine Volk, vornemlich die Landleute, der Hülfe und des Raths geschickter Aerzte fast gänzlich beraubet sind. Diese wenden ihre meiste Sorgfalt und Bemühung auf die Erhaltung des ansehnlichsten Theils des menschlichen Geschlechts, und lassen unterdessen den größten und in verschiedener Betrachtung vielleicht nützlichern Haufen geruhig umkommen. Der Eigennutz, und auch wol der Stolz der Aerzte, trägt hierzu so viel bey, als der Eigensinn und die Vorurtheile des gemeinen Volkes. Die Aerzte beschäftigen sich meistentheils mit den Euren geringer Leute, nur um sich bekannt zu machen. Sobald sie einigen Ruf erlanget haben, so glauben sie, daß es ihnen weder anständig noch wichtig genug sey, sich ferner damit zu bemühen. Ein Arzt, der, wie man sagt, in Praxi stehet, wird ehe einen reichen Mann, der sich den Magen überladen hat, zwey und mehrmalen des Tages besuchen, als sich entschliessen, einen mit Elend und Krankheit überhäuften Armen einmal zu sehen. Die überhäuften Geschäfte sind seine Entschuldigung; der wah-

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re Grund aber ist, daß ihm jener seine Besuche reichlich belohnet, dieser dagegen nichts, als einen unangenehmen Anblick darbietet. Wie selten sind die Aerzte, die in diesem Stück der Menschlichkeit Ehre machen. Jedoch, man muß gestehen, daß die unter dem gemeinen Mann eingerissene Vorurtheile und sein Eigensinn den uneigennützigsten Arzt ermüden können, wenn er sichet, daß er mit aller seiner Bemühung keinen Nutzen schasset, und daher lieber unwirksam bleibet, als vergeblich arbeiten will. Der Pöbel folgt selten dem besten Rath. Er verlangt etwas ausserordentliches und wunderbares bey der Cur seiner Krankheiten. Weil er dieses nicht bey einem wahren Arzt, der der Natur folgt, findet, so giebet er ihm wenig Beyfall; der Rath eines alten Weibes, eines Marktschreyers, eines Scharfrichters gefällt ihm besser. Will ein Arzt sich nicht unter dieses Gesindel, so die Arzeneywissenschaft verunehren, und die Abgötter des Pöbels sind, mischen; so muß er die gemeine Praxin völlig meiden. Des Morgens schickt ein Karnschieber seinen Urin zum Marktschreyer, des Mittags läßt er einen Doctor holen, und des Abends kömmt ein unwissender Barbier, oder ein nichtswürdiger Laborant ungerufen, schimpft auf die geschehene Verordnungen, verwirft sie, und giebet dem Kranken ein von ihm selbst erfundenes und ausgearbeitetes Mittel, auf Leben oder Tod, wie er selbst saget. Der Kranke stirbt; wem wird

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die Schuld gegeben? Natürlicher Weise dem Arzt: Denn der Marktschreyer hatte aus dem Urin gesehen, daß Lunge und Leber angefressen, und der zuletzt gekommene bedauert, daß der Tod darunter vermischt gewesen, und der Kranke nicht Kräfte genug gehabt, die Wirkung seines Mittels zu ertragen. Des Arztes Verordnungen werden allein verdammt; Er hat die Krankheit für zu leicht angesehen. Sie war es wirklich. Hätte man nur die Natur, wie er rieth, ruhig wirken lassen. Kan man es wol einem geschickten, einem würdigen Arzte verdenken, wenn er den Pöbel bey seinen Krankheiten verläßt?

Diejenigen, so die Aufsicht über die Policey haben, können diese Hindernisse allein aus dem Wege räumen, und wahre Aerzte dadurch aufmuntern, dem gemeinen Manne bey seinen Krankheiten beyzustehen. An den meisten Orten siehet man die Verbesserung des Medicinalwesens nicht für wichtig genug an, mit Ernst darauf aufmerksam zu seyn. Man verstattet, wo nicht öffentlich, doch durch Nachsicht, jedweden, dem es nur einfällt, einen Arzt vorzustellen, die Arzneykunst auszuüben. Auf der einen Seite ist man besorgt, die Länder zu bevölkern, die Einwohner zu erhalten, sie glücklich zu machen; und zugleich überlässet man das Leben und die Gesundheit dieser Einwohner der Willkühr der einfältigsten, der unwissendsten Leute. Die

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Städte und Dörfer wimmeln von Pfuschern, so die Kranken, die in ihre Hände fallen, ungestraft tödten, lähmen, ungesund und zu Krüppeln machen. Verlaufene Priester, verdorbene Kaufleute, Schuster, Schneider, Schinderknechte, alte Weiber und dergleichen Gesindel, läßt man geruhig Aerzte vorstellen, Arzeneyen verkaufen, und das an Orten und in Ländern, die gesittet seyn, und die Wissenschaften empor bringen wollen. Ich kenne Städte, wo von jedem Handwerke und Stande ein verdorbenes Mitglied sich mit der Arzneykunst beschäftiget. Viele darunter werden reich, da sie doch zu dumm waren, mit ihrer vorigen Handthierung ihren Unterhalt zu finden.

Ist es nicht zu verwundern, daß die Grösse, worauf die Wissenschaften anitzt gestiegen sind so wenigen Einfluß auf unsere Sitten hat? Was nützet es zu wissen, wie man ein Land groß, reich und seine Bewohner glücklich machen kann, wenn man es nicht anwendet und ausführet.

Jedermann, der nur etwas Einsicht hat, ist überzeuget, daß es keine allgemeine, keine untrügliche Mittel wider alle Krankheiten, noch auch, unter allen Umständen, wider einzelne giebet; sondern daß blos die geschickte Anwendung, die sich auf die Kenntniß der Krankheit und des Körpers gründet, dieselbe nützlich mache, und ihr Gebrauch ausserdem allezeit schädlich, wenigstens unsicher sey.

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Dem ohngeachtet sind alle Zeitungen mit Anpreisung dergleichen untrüglichen Mittel angefüllet, und auf dem Lande läuft eine Menge von Arzneykrämern herum. Die Zeitungsschreiber und der Verkäufer haben Vortheil davon. Man glaubt, unbillig zu seyn, wenn man ihnen diesen entziehen, und solches verbieten wollte. Der Pöbel ist das Opfer dieser Nachsicht; er kauft begierig die ihm angerühmten Mittel; er verlieret sein Geld, und öfters seine Gesundheit und Leben darüber. Ein Faulenzer, ein öffentlicher Betrüger, der selbst heimlich über die Einfalt seiner Käufer lachet, ein Landstreicher, wird auf Kosten und zum Schaden vieler tausend Elenden bereichert.

Vielleicht scheint dieses den Nachtheil, der hieraus entstehet, zu vergrössern. Eine genaue Beobachtung und die Erfahrung wird jeden, dessen Pflicht es ist, darauf Acht zu haben, davon überführen. Wahre Aerzte, die Menschenliebe besitzen, bemerken täglich mit Schmerzen den grossen Schaden, den die Pfuscher und der Mißbrauch der Arzneyen anrichten, ohne ihn verhindern zu können. Ihre Klagen werden dem Eigennutz, und zuweilen von Kurzsichtigen und pöbelhaft Denkenden einem Handwerksneid zugeschrieben. Ich getraue mir zu behaupten, daß, wenn man die Ursachen eines jeden Todesfalles untersuchen wollte, man finden würde, daß unter zehen Verstorbenen gewiß fünfe, wo nicht mehr.

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durch die Hülfe der Pfuscher und Mißbrauch der Arzneymittel getödtet worden sind. Wie viel kann dies nicht zur Entvölkerung eines Landes beytragen.

Die fast allgemeine Unwissenheit der Hebammen, und das Vorurtheil, so noch an den meisten Orten in Deutschland herrscht, keine Mannsperson bey der Geburtshülfe zu gebrauchen, verhindert die Vermehrung der Menschen mehr, als man glaubet. Wie viel Kinder und Frauen werden nicht durch die Ungeschicklichkeit derselben in der Geburt umgebracht? Es ist mit der gefährlichste Zustand, darin sich eine Frau befinden kann, wenn sie ihr Geschlecht vermehren soll, da er der Natur nach wol schmerzhaft, aber bey den wenigsten mit grosser Gefahr und Arbeit verknüpft seyn sollte. Der Grund davon liegt allein darin, daß man der Natur zu Hülfe kommen will, und sich dazu der dummsten, der einfältigsten, der unbehülflichsten Weiber bedienet. Die Wilden und Frauens, die alles Beystandes bey der Geburt entbehren müssen, verrichten sie gewiß leichter, und sind weniger unglücklich dabey, als solche, die mit 6 alten Weibern, davon jede ihr Lieblingsmittel zum Treiben vorschlägt, und mit drey Hebammen umgeben sind, die durch ihr häufiges abgeschmacktes Zureden und quälende Wirksamkeit ihre Schmerzen zu erleichtern suchen. Glücklich sind Gebäh-

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rende, wenn sie ihr Leben davon bringen, und noch glücklicher, wenn sie keine von denen Gebrechen bekommen, die blos dem weiblichen Geschlechte und denjenigen, so die Noth sie zwingt, solche zu entdecken, bekannt werden! Diese wissen allein, wie häufig sie sind, und wie sehr sie der Fortpflanzung schaden. Eine Frau, die hierdurch unbrauchbar wird, macht ihren Mann mit zu einem unnützen Mitglied des Staats in dieser Absicht. Wie viel Kinder gehen nicht auf diese Art verloren, die ausserdem würden erzeuget worden seyn?

Die abgeschmackte und verkehrte Art, die Kinder zu erziehen, so, nach dem Beyspiel der Reichern, auch unter den Geringern, und selbst unter den Landleuten eingerissen ist, schwächt das menschliche Geschlecht augenscheinlich. Die Zärtlichkeit, mit welcher sie gleich nach der Geburt in dicke warme Tücher eingewickelt, und mit Betten und Umhängen beynahe erstickt werden, die Sorgfalt, mit welcher man sie vor der Kälte, freyen Luft, rauher Witterung, und starker Bewegung bey zunehmenden Jahren, in Acht nimmt; die weichlichen Speisen, die häufigen Suppen, das Theetrinken, womit sie ernähret werden, machen ihren Körper schwach. Sie können die Arbeit, die Beschwerlichkeiten, die ihnen ihr Beruf aufleget, und die Ausschweifungen, die Lüste, wozu sie das Wohlleben reitzet, nicht ertragen, und sie müssen den Folgen

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derselben, den Krankheiten eher unterliegen, als wenn sie hart und der Natur gemäß erzogen wären. Sie werden frühzeitig alt, zeugen wenig und ungesunde Kinder, deren Nachkommen verhältnißweise immer schwächer werden müssen. Eine weichliche Nation wird im Kriege und von der Schiffahrt viel geschwinder aufgerieben, als eine andere. Die öffentliche Erziehung der Kinder, so aus Kosten des gemeinen Wesens erhalten werden müssen, ist eben so mangelhaft. Man siehet dabey blos auf die Sparsamkeit. Die schlechte Nahrung und Wartung, die man ihnen giebt, macht sie ungesund und zu Krüppeln, und lässet viele umkommen. Eine grosse Anzahl derselben gehen aus Dürftigkeit und Elend verloren, weil man ihnen gar nicht zu Hülfe kommt. Die Kosten, so dies erforderte, würden einem Staate durch die Zunahme der Einwohner gewiß reichlich ersezzet werden.

Die Krankheiten, so ein Land entvölkern, können mannigfaltig seyn; die solches in der hiesigen Gegend verursachen, sind hauptsächlich die Fieber, die Ruhr, die Masern, die Pocken und die Lustseuche.

Die Fieber entstehen von der Witterung, von einem feuchten, nassen und morastigen Boden, von stehenden Wassern, von dem häufigen Genuß der Fleisch- und Fischspeisen, von den Unreinigkeiten

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in den Strassen, Dörfern und Häusern, von der faulenden Luft in den für dem Zugang der äusern Luft verwahrten Wohnungen, von den engen Häusern und häufigen Bewohnern derselben in Städten, und dem Aufenthalt der Menschen und des Viehes unter einem Dache auf dem Lande. Zuweilen werden sie durch die Ansteckung verbreitet; sie reissen jährlich eine Menge Menschen hinweg, und hinterlassen viele andere Krankheiten als ihre Folgen. Der Grund davon lieget nicht daran, daß sie ihrer Natur nach überhaupt so gefährlich sind. Der verkehrten Art, dem Vorurtheile, nach welchem fast allgemein bey ihrer Cur verfahren wird, ist die Schuld davon allein beyzumessen. Die Beobachtungen und Erfahrungen der größten Aerzte, und die Erfindung leichterer und sicherer Methoden, haben sie zu weniger gefährlichen und mit geringerer Schwierigkeit zu heilenden Krankheiten gemacht. Die Verzeichnisse der Todten und Wiedergenesenen in den Krankenhäusern, darin diese Heilungsart beobachtet wird, beweisen solches augenscheinlich.

Ein gleiches kann man von der Ruhr, den Masern und Pocken sagen. Dem letztern Einflusse auf die Entvölkerung kann noch ausserdem durch die Einpfropfung, wo nicht ganz doch größtentheils vorgebeugt werden.

Die Lustseuche ist ein langsames und heimliches Gift, dadurch das menschliche Geschlecht ohnver-

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merkt entkräftet und vermindert wird. Sie ist ausgebreiteter, als man glaubt, und verbirgt sich öfters unter der Gestalt anderer Krankheiten, da sie blos von scharfsichtigen und erfahrnen Aerzten entdecket und geheilet werden kann. Die Menge unverheyratheter Personen, die Soldaten, die Seefahrer geben Gelegenheit dazu. Voltaire saget, man könne versichert seyn, daß, wenn eine Armee von 30000 Mann gegen eine gleich starke stünde, 20000 von jeder Seite gewiß dies Uebel bey sich führten. Die Landleute bey grossen Städten oder wo Trouppen liegen, sind nicht weniger von dieser Seuche angegriffen. Die Einwohner der Städte nehmen von ihnen, Ammen, und lassen von ihren Kindern das Gift einsaugen. Kinder, die von angesteckten Eltern gezeuget worden, geben es hinwiederum den Ammen, die sie ernähren. Diese Krankheit tödtet wenigere, als sie zur Fortpflanzung untüchtig macht. Die Nachkommen empfinden die üblen Folgen derselben öfters stärker, als ihre Eltern, die solche auf sie fortgepflanzet haben. Suchte man dieses Uebel zu entkräften, so würde die Bevölkerung dadurch gar sehr befördert werden; allein ein Mädgen, das ein Kind gebiert, wird öfters härter bestraft, als eine liederliche Weibsperson, die sich jedermann preis giebet, und die Früchte ihrer Ausschweifungen austheilet. Die Schande, womit jene überhäufet wird, nöthiget sie nicht selten, dieser ihrem Beyspiele zu folgen.

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Meine Leser mögen selbst aus dieser Abhandlung, welche ich mit vieler Wahrscheinlichkeit unserm Physico zuschreibe, urtheilen, ob sie nicht viele Erfahrung, viele Menschenliebe und Begierde, nützlich zu werden, zeige. Ich will fortfahren — Dieser Abhandlung folget die Seelenwanderung. Man kann nicht eigentlich sehen, ob diese launigte Abhandlung ein Original von ihm oder einer andern Hand sey. Der Verfasser nimmt an, daß dieses System des Pythagoras der Gerechtigkeit am allergemässesten sey. Ich will nur einige hervorstechende Stellen, die besonders itzo auf ihn selbst sehr passend sind, *) auszeichnen:

*) In der Wochenschrift, welche in Copenhagen unter dem Titel Bibliothek for nyttige Skrifter I. Aargang 1772. herauskömmt, finde ich N. 61. einen Artikel unter dem Titel Siälenvandringen, welchen der Verfasser offenbar aus dieser Abhandlung genommen und nur mit vielen Bildern seiner Einbildungskraft vermenget hat. Ich will nur diese Stelle p. 480 anführen, so werde ich nicht nöthig haben, einen andern Beweis zu führen. —

Hvad mig angaär da bärer jeg ingen Tvivl om denne Sags Rigtighed. Da jeg läste i Aviserne om den frugtbare Rußiske Bonde Kone, som hvert Aar forsynede Landet med Tvillinger eller Trillinger, saa giättede jeg strax ad det var den bekiendte Tyran Ivan Basilowitz, som nu maatte giöre sit yderste for at oprette det Tab hans Gruesomhed havde foraarsaget hans fäderne Land- Jeg tvivler ingenlunde paa at Fernando Cortetz jo nu graver Guld i de amerikanske Bergvärker; at Cartouche nu er Ratte-Vägter i Paris, for at skaf-

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„Der grausame Tyrann zum Exempel, welcher mit seinen Sclaven übel umgegangen ist, wird in die Gewalt eines eben so barbarischen Herrn gerathen als er selber war; der träge und ungerechte Richter wird, wenn ihn die Reihe trift, ins Gefängniß spatzieren müssen, verurtheilet und bestraft werden. Der Theologe wird durch Scheiterhaufen und Strang genöthiget werden, an alle diejenigen Artikel selbst zu glauben, welche er zur Erbauung anderer erfunden hatte. Der Advocat, der ein Client geworden, wird durch Dilationen, Unkosten, Ungewisheit und Verluste von Processen gemartert werden; den Arzt, der sich seine Besuche allzu theuer bezahlen ließ, wird die Reihe treffen, daß er einen Arzt annehmen muß.

„Was die Staatsklugen oder Ministers und alle solche hohe Personen betrift, die ihr Leben in beständigen Verrichtungen zugebracht haben, so können solche, so grosser Verbrechen sie sich auch schuldig gemacht, nicht gewisser und härter gezüchtiget werden, als wenn sie genöthiget sind, denselben Stand wieder zu ergreifen, und von fornen wieder anzufangen. p. 26. 27.

fe Gaderne den Sickerhed han i levende Live berövende dem; At Greve X. som haver skiändet saa mange Fruentimmer, vil efter sin Död komme til at synge som italiensk Castrat paa den danske opera. Nichts mehr.

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„Ich bin versichert, daß der König - - - auf den französischen Galeeren angeschmiedet ist; daß Fernando Cortetz irt den Bergwerken von Mexico und Peru Gold suchet, und daß der Räuber Turpin auf der Strasse von Londen nach Epping gespornt wird. Eben so gewiß glaube ich, daß Alexander und Julius Cäsar itzo in Geburtsschmerzen liegen; daß Carl der Zwölfte die Frau eines Dorfpriesters ist, eine zahlreiche Familie hat, und solche noch täglich vermehret; und daß Kulichan itzo in Gestalt eines grossen Bettelweibes, welche zwey Kinder neben und drey Kinder hinter sich herlaufen hat, von einem Kirchspiel zum andern gepeitscht wird. p. 28. /

„Dieses System lehret uns, daß jener Fuchs, welcher so hitzig verfolgt wird, wahrscheinlicher Weise ein habsüchtiger und listiger Staatsminister gewesen ist, welcher durch unrechtmäßig erworbene Schätze in einer Sicherheit leben konnte, welche er itzo, ohngeachtet seiner geschickten Drehungen und Wendungen, nicht finden kann. p. 29.

„Ich esse niemals Hummers, ohne mir dabey die Quaal vorzustellen, in welcher sie ihr Leben geendiger haben; aber sobald ich denke, daß es wahrscheinlicher Weise Spanier in Mexico oder Inquisitoren zu Goa gewesen sind; so esse ich sie mit Appetit und ohne Beängstigung meines Gewissens;

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ich vergnüge mich vielmehr dabey, indem ich mir vorstelle, daß ich den Seelen so vieler Millionen geschlachteter Indianer, armer verbrannten Juden u s. w. ein angenehmes Opfer bringe. Ich befinde mich niemals auf einem Postwagen, ohne die armen Thiere mit Wehmuth anzusehen, welche zu meiner Bequemlichkeit und meinem Vergnügen gespornt, gepeitscht, gemartert werden; aber wenn ich bedenke, daß sie weiland Stockmeister zu Neugate waren, oder Mönche, die den Verfolgungsgeist hatten; so fahre ich weit vergnügter auf der Post, und bin sehr erfreut, daß, indem ich meine Reise zurücklege, ich zugleich die Urrheile der genauesten Gerechtigkeit ins Werk richte, p. 30. u. s. w.

Nun folget eine Abhandlung Von den Mükken p. 32. Eine andere vom Sonnenstich, wo diese Stelle hervorsticht. „ Das beste Mittel, wie von selbsten folget, p. 46. diesen Uebeln zu entgehen, ist, daß man sich ihren Wirkungen nicht aussetze. Hauptsächlich muß man in den Mittagsstunden, und wenn der Himmel mit Wolken, doch so, daß das Durchbrechen der Sonne und die Wirkung ihrer Strahlen nicht dadurch verhindert werden, umgeben ist, die freye Luft vermeiden, oder wenigstens die Sonnenstrahlen durch einen Zwischenkörper zu brechen, und von unserm Körper abzuhalten suchen. Diese Schutzmittel müssen aber die Theile unsers Körpers nicht un-

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mittelbar berühren, sonst theilen sie ihnen die empfangene Hitze mit. Daher sind die Sonnenschirme und Fächer den Hüten vorzuziehen, zumal wenn die ersten von Wachsleinen oder andern dichten, nicht aber von seidenem Zeuge verfertiget sind. Ich hoffe durch diese Warnung beym Frauenzimmer und jungen Stutzern vielen Dank zu verdienen. Die letzten können solche zur Entschuldigung gebrauchen, daß sie einen Sonnenschirm dem kleinen Huth unter dem Arm beyfügen, da sie ausserdem in Gefahr seyn würden, die Quelle ihres Verstandes, die sie ohnehin durch Tobackschnupfen, Lombrespielen, und Complimentenmachen erschöpfen, völlig zu vertrocknen. Vielen Frauenzimmern würde es vielleicht nicht schaden, daß ihre Köpfe der Wirkung der Sonne ausgesetzt würden, wenn es anders wahr ist, daß der Mangel der Lebhaftigkeit und feinern Empfindungen einen Ueberfluß der wässerigten Feuchtigkeiten zum Grunde habe.

„Was mir noch wichtiger hinzu zu fügen scheinet, und wodurch ich den Beyfall meiner Leserinnen zu verdienen hoffe, (wenn sich etwa einige Frauenzimmer überwinden sollten, eine andere Schrift als einen Roman oder Comödie zu lesen) ist die Auslöschung der traurigen Spuren, die zuweilen ein einziger Blick der Sonne in dem Gesicht eines Frauenzimmers hinterlassen kann; gewiß! ein grausamer, ein Tigerblick. Kann man es nun wol

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unsern Frauenzimmern verdenken, daß sie die Sonne hassen, und, um ihre Blicke zu vermeiden, des Tages schlafen und bey Nacht ausspatzieren, auf dem Wasser fahren und schmausen? zumal, nachdem unter uns Mode geworden, die Schönheit eines Frauenzimmers blos in der Weisse und Zartheit der Haut zu setzen, wenn sie auch ausserdem eine Nase wie ein Affe, Augen wie eine Katze, einen Mund, der bey dem kleinsten Lächeln selbst den hintersten schwarzen Zahn zeichnet, und die übrigen Glieder von gleicher Annehmlichkeit haben sollte. Auch unsere junge Herren müssen Feinde der Sonne seyn, da sie ihnen die Reitzung, wodurch sie allein dem Frauenzimmer gefallen, ihre weisse und feine Haut, raubt. Eine Eigenschaft, die, wenn ich die Wahrheit sagen soll, blos aus Vorsicht von aller Übeln Nachrede wegen ihres Umgangs befreyt zu seyn, sie unserm Frauenzimmer anzupreisen scheinet, da jedermann weiß, daß diese zarten Geschöpfe ihnen weiter nichts nützen können, als die Wachspuppen oder kleine Kinder. p. 48. 49.

Die eheliche Höflichkeit ist wol eine Uebersetzung; woher die Nachrichten vom Diogenes sich schreiben, weiß ich nicht. Diese Stellen sind indessen dennoch artig.

„Bey der Ueberfahrt von Athen wird Diogenes aufgebracht, nach Krita geführt, und nebst an-

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dern Sclaven auf dem Markt zum Verkauf ausgestellet. Dem öffentlichen Ausrufer, der ihn frug, was er verstünde, antwortete er: "Die Menschen zu regieren; und du darfst mich nur demjenigen verkaufen, der einen Herrn nöthig hat." p. 59.

„Alles ist unter den Weisen und seinen Freunden gemein. Er verhält sich gegen sie, wie das wohlthätige und höchste Wesen gegen seine Geschöpfe.

"Nichts ist thörichter, als die Tugend zu lehren, sie zu loben und nie in Ausübung zu bringen.

"Es wäre zu wünschen, daß die Heyrathen blos im leeren Namen bestünden, und die Weiber und Erziehung der Kinder gemeinschaftlich wären.

"Die Liebe ist die Beschäftigung der Müßiggänger.

"Der Verleumder ist das grausamste unter den wilden Thieren, und der Schmeichler das gefährlichste unter den zahmen.

"Betrachte die Grossen wie das Feuer, sey ihnen nie zu nahe, noch entferne dich von ihnen zu weit. p. 65.

An seine Landesleute schrieb er: Ihr habt mich aus eurer Stadt vertrieben, und ich verbanne euch

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in eure Häuser. Ihr bleibet zu Sinope, und ich gehe nach Athen. Ich werde wich alle Tage mit den artigsten Leuten unterhalten, unterdessen, daß ihr in der schlechtesten Gesellschaft seyn werdet.„

Es folgen vekmuthlich Uebersetzungen — Von

den Höflichkeitsbezeigungen der Chineser, besonders bey ihren Gastmahlen — und — Nutzen der Zeichnung in der Mahlerey, und wie solche erlernt werden müssen, annoch die Rose, an die junge Themire, und das oben angeführte Epigramma, an die Fürsten.

Das zweyte Stück, mit dessen Anzeige ich den ersten Theil dieser Schrift beschließen werde, enthält: Er hatte Recht. Vermuthlich eine Uebersetzung, aber eine drolligte Erzählung, welche der Leser selbsten Nachlesen mag. Chlorinde. Ein Epigram will ich hersetzen:

Chlorinde.

Wie alt mag wol Chlorinde seyn?

Ich frage nicht umsonst, man sagt ja, sie will

freyn.

Chlorinde ist, ich weiß es auf ein Haar,

Seit dreißig wintern zwanzig Jahr.

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Wo die Nachrichten von der Einführung der Mahlerkunst in Engelland, hergenommen sind, weiß ich nicht, sie sind aber angenehm zu lesen. Ob die Verschwiegenheit, der reich gewordene Narr, Einfälle zum Besten derer, die Liebhaber davon sind, und ich kenne welche, Originale sind, weiß ich nicht. Ich will nicht alle vorbey lassen.

Wie kann eine kluge Frau, p. 135. welche den ganzen Morgen damit zugebracht hat, sich im Spiegel zu besehen, Nachmittages artigen Leuten, die sich nicht unterstehen, ihr zu antworten, Aergerniß geben, indem sie an der Figur von hundert Frauen unendlich viel auszusetzen findet, die noch nicht so häßlich als sie? Könnte man sich nur eine einzige Viertelstunde mit den Augen anderer im Spiegel betrachten, so würde man sich vor sich selbst entsetzen, und gezwungen werden, bescheiden zu seyn.

„Ein eitler und in seiner Einbildung wichtiger Mensch ist eben dasjenige in der Gesellschaft, was ein Wind in dem menschlichen Körper ist. Er drückt, er ängstiget, und man wollte, daß man ihn los wäre. p. 136.

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Es gehört viel Verstand und Klugheit dazu, 20000 Thaler jährliche Einkünfte zu verzehren, ohne getadelt uud lächerlich gemacht zu werden.

Eine vornehme Frau braucht, nach dem neuesten Fuß, für 30000 Thaler Juwelen, für 10000 Thaler Anzug, für 5000 Thaler Spitzen, und für 10 bis 15 Thaler Hemden. p. 137.

Freundschaftlich und gesellig mit einander leben, heißt, einander zweymal im Jahre wechselsweise zu Gaste bitten, und mit der größten Verschwendung tractiren, die ganze übrige Zeit aber mit einer Sparsamkeit, die der Kargheit sehr ähnlich ist, leben, sein Haus wohl verschlossen halten, und niemanden sehen, den man nicht drey Wochen vorher eingeladen hat. p. 139.

Ob diese Einfälle aus der französischen Schrift la Berlue genommen sind, kann ich nicht bey dem Mangel derselben gewiß sagen. Nun folget: Der Fromme und der Trinker. Eine Erzählung in Reimen. Von der neuen Methode, den Staar zu operiren. Betrachtungen über das Aber. Die Vergleichung heißt also:

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Vergleichung.

Dem Bischof, der, zur Linderung der Noth, Viel Ablaß, reichen Segen bot,

Rief ein gesegnet Volk entgegen:

Ach heil'ger Vater! keinen Segen!

Nein, gieb uns Brodt!

Und wir, auf die, süßduftend vor der Welt,

Viel Hoffnungsthau von Fürstengnade fällt, Wir, stark Besprengte, schreyn, doch nach ver schiednem Grade: Ach milde Fürsten! keine Gnade!

Es regne Geld!

Nun lieset man; Von den Strömen im Meer. Auf einen Verstorbenen. Betrachtungen über einige Stücke des Acker- und Gartenbaues. Das Muster der Alten ist zu niedlich, als daß ich es nicht hersetzen sollte.

Das Muster der Alten.

Den Alten ahme nach! spricht Star zu seinem Sohn.

Wie? folgt der Jüngling nicht dem Rath des

Vaters schon?

Er lebt ja, wie Sallust, trinkt, wie Anakreon.

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Etwas aus der alten welt.

Zu der Zeit, da Franciscus der Zweyte in Frankreich regierte, meynten die Männer, daß ein dicker Bauch ein majestätisches Ansehen gäbe; und das Frauenzimmer bildete sich ein, daß es mit einem grossen Hintern eben die Beschaffenheit hätte. Man trug also grosse falsche Bäuche und grosse falsche Hintere. Diese lächerliche Mode dauerte drey oder vier Jahre. Das Sonderbarste dabey war, daß, sobald sie aufkam, die Damen alle Sorge für ihr Gesicht fahren liessen, und solches zu verbergen anfiengen; sie giengen verlarvt auf den Strassen, in den Spatziergängen, zum Besuche, und sogar in die Kirche.

Die Abhandlung — Heber die Lebensart der Americaner ist werth gelesen zu werden. Die Nachricht, als der Verleger die Ausgabe seiner gelehrten Zerrung dem Publico kund gemacht hat, ist lustig. Ich will sie nicht vorbey lassen. Sie zeiget uns wenigstens an, daß sich damals eine Art von Gelehrten, welche unersättlich gewesen ist, die Posaune einer gelehrten Zeitung zu hören, muß in Hamburg befunden haben, welche aber die Laune unserer Schriftsteller nicht haben bezwingen, ihr Lob der Welt darzulegen, bewegen können. Man siehet aus diesem Zug — Struensee war

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uneigennützig, — deswegen suchte er bas Geschmeiß der Schriftsteller wenigstens von der Schrift, an welcher er mit arbeitete, abzuhalten. Ob er ein Mitarbeiter an der angekündigten gelehrten Zeitung gewesen, habe ich nicht erfahren können. Dies wird der Verleger der Herr Bock wissen.

Nachricht.

Nachdem der Verleger dieser Monatschrift die Herausgabe einer gelehrten Zeitung angekündiget hat; so sind ihm eine Menge neuer Schriften zur Bekanntmachung in das Haus geschickt und geworfen worden. Einige sind mit einer Beurtheilung und demüthigen Lobeserhebung begleitet gewesen, und man hat Ursache zu glauben, daß der bescheidene Verfasser der Schrift solche selbst verfertiget habe, weil er vermuthlich befürchtet, er mögte für das ihm schuldig übertriebene Lob, so ihm der Verfasser der Zeitung wegen seiner blühenden Verdienste und der ausgedehnten Anzahl seiner Ehrentitel gewiß gegeben hätte, erröthen müssen. Keiner aber von den Schriften ist das nothwendigste Stück beygefüget gewesen, und der Verleger findet sich beleidiget, daß man ihn für einen so grossen Neuling angesehen, und geglaubt hat, er werde ohne dies eine Schrift bekannt machen. Die Autors einer honnetten Ambition werden schon verstehen, was

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er meynt. Wird solches jemals den Verlegern der politischen Zeitung geweigert, wenn sie zum Besten des Nächsten ein Universalmittel, oder die Ankunft eines irrenden Ritters ankündigen, der sich aus den weit entlegensten Ländern aus Furcht wegen seiner Geschicklichkeit im Zahnausreissen, Bruchschneiden und Augenausstechen, zurückgehalten zu werden, heimlich durchstehlen müssen? Dies betrift nur die Glückseligkeit des Leibes. Mit wie viel grösserm Recht wird nicht die Bekanntmachung einer Sache, die zur Beförderung der Vollkommenheiten der Seele, des edlern Theils des Menschen, abzielet, solches erfordern? Der Verleger hoft, die Schriftsteller, seine hochgebietende Herren und guten Freunde, werden die Billigkeit seines Verlangens einsehen, und ihm nicht verdenken, daß er einmal für allemal hierdurch bekannt macht, daß er Schriften, welche diese Aufmunterung nicht mitbringen, die ungebundenen dem Käsehöker und die gebundenen einem Buchbinder, um sie unter seinen Fiebeln mit zu verkaufen, zuschicken werde, sollten sie auch mit dem höflichsten und demüthigsten Brief begleitet, das Exemplar auf Schreibpapier gedruckt, in Franzband gebunden, und der Verfasser ein Mitglied aller möglichen Academien und Gesellschaften seyn.

Man siehet aus dieser Nachricht, wie ich schon gesagt habe, das Satyrische der Schriftsteller in

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Absicht der Lobeshungrigen Gelehrten, aber auch, daß der Verleger in seiner Kunst viel zu geschliffen war, als nicht den Nutzen einer gelehrten Zeitung in Absicht seiner zu wissen, und also durch diese Nachricht den Nagel auf den Kopf zu treffen.

Dies mag also genug seyn.