Uddrag fra Zuverläszige Nachricht von der in Dännemak den 17ten Jenner 1772 vorgefallenen grossen Staatsveränderung, den Lebensumständen der merkwürdigsten Personen des königlichen dänischen Hofes wie auch der Staatsgefangenen nebst den Umständen ihrer Gefangennehmung [...] in einem Schreiben eines Reisenden zu C. an seinen Freund in H.

Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, ist das Geschäfte derer, welchen die Oberaufsicht in den verschiedenen Districten anvertrauet ist, und denen müssen sie solche überlassen. ' Ihre Obliegenheit ist es also, darüber zu halten, daß den Verordnungen nachgelebet werde, sie haben desfals Rede und Antwort zu geben, und müssen solche nach aller Strenge und ohne Nachsicht in Ausübung dringen. Von dieser meiner Willensmeynung hat die deutsche Kanzeley alle diejenigen, welche es angehet, und mit welchen sie in Absicht auf die Geschäfte in Verbindung stehet, zu benachrichtigen, und sie zugleich zu erinnern, keine Sachen bey sich liegen zu lassen, sondern alles in gehöriger Ordnung und ohne unnötigen Aufenthalt zur Endschaft zu bringen, und auszufertigen. Am Schlusse des Jahres erwarte ich von meiner deutschen Kanzeley einen Bericht, wer von den ihr Untergeordneten einen besondern Eifer und Fleiß in meinem Dienste bewiesen hat, und wer sich etwa eine Nachlässigkeit wird haben zu Schulden kommen lassen. Es ergieng ferner wegen Einschränkung der Charaktere folgender Befehl an alle Collegia.