Uddrag fra Kayserlich-privilegirte Hamburgische Neue Zeitung 2. May, 1772. 71. Stück + Extrablatt

Die in dem fünf Bogen starken Urtheile gegen Strnensee angeführteGravamina sind: DieAnmaassnng einer allzu grossen Gewalt; die Vervsrtheilung der Königs. Kaffen um mehr denn 15 Tonnen Goldes; die Verfälschung einer Assignation ; die Abdankung beyder Garden; die verdächtigen Anstalten, welche er innerhalb der Walle dieser Residenz machen lassen; u. s. w. Brandt aber ist , laut dem Ausspruche seiner Richter, wegen unmittelbar gegen die geheiligte Person des Königs begangener Verbrechen wobey die von ihm gemachten Eruptionen keine Statt finden könnten, verdammt worden. "Ocher (helstes in der Conclusion dieses im Gericht öffentlichen verlesenen und vom Könige in allen Punkten bestätigten Urtheils, das auch dem Vernehmen nach durch den Druck bekannt gemacht werden wird) hat Graf Johann Friedrich Struensee nach des Dänischen Gesetzes 6 B 4 C. I A. , sich selbst zur wohlverdienten Strafe, und andern Gleichgesinnten zum Exempel und Abscheu, Ehre, Leben und Gur verbrochen und er seiner Gräflichen und andern ihm verliehenen Würden entsetzt zu werden, auch sein Gräfliches Wapen vom Scharfrichter zerbrechen Zu sehen, verdient. So soll auch Johann Friedrich Struensee zuerst die Hand und dann der Kopf abgehauen, hierauf aber sein Leib geviert theilt und die Stücke aufs Rad geflochten, Hand und Kopf aber auf einen Pfahl gesteckt werden. Graf Enevold Brandt hat, nach des Gesetzes 6 B 4-0. J A. Ehre, Leben und Gut verbrochen, und seiner Gräflichen und andern ihm verliehenen Würden entsetzt zu werden verdient; Sein Gräfliches Wapen auf dem Richtplaße vom Scharfrichter zer-