Der König bekam kraft dieses unveränderlichen Gesetzes die unumschränkte Gewalt, da er vorher ohne Einwilligung des Reichsraths, der aus 23 Reichsräthen alt adelichen Geschlechts bestand, nichts thun konte, und diese glückliche Veränderung hatte er der wenigen Mässigung des Adels zu danken. Es ward nämlich, um das nöthige Geld zur Bezahlung der nach geendigten schwedischen Kriege zu entlassenden Völker zusammen zu bekommen, ein Reichstag in Coppenhagen versammlet. Der Adel weigerte sich von seinen Gütern einen Beytrag dazu zu thun, und wolte nur von seinen Hofbauern eine Schatzung geben, darüber ward die Geistlichkeit und der Bürgerstand unwillig, zumahl der Adel in der Person des Reichsraths Otto von Kragh gegen den Burgermeister von Kopenhagen Nansen bey öffentlicher Reichsversammlung in die Worte ausbrach, die Gemeinen verstünden die Vorrechte des Adels nicht, sie wären nichts anders als Leibeigene, und solten in ihren Schranken bleiben, sonst wisse der Adel Mittel sein Recht zu behaupten. Die Bischöfe und der Bürgerstand verließen die Versammlung, und setzten den Entschluß, die Krone dem Könige mit der unumschränkten Gewalt zu übertragen, ins Werk.