Uddrag fra Zuverläszige Nachricht von der in Dännemak den 17ten Jenner 1772 vorgefallenen grossen Staatsveränderung, den Lebensumständen der merkwürdigsten Personen des königlichen dänischen Hofes wie auch der Staatsgefangenen nebst den Umständen ihrer Gefangennehmung [...] in einem Schreiben eines Reisenden zu C. an seinen Freund in H.

3 Die gröste Gewalt war zu Friderichs des dritten Zeiten bey dem hohen Adel. Als aber die dänischen Waffen gegen Schweden unglücklich waren, und durch den zu Coppenhagen im Jahr 1660 geschlossenen Frieden, Schonen, Halland, Bleckingen und Bahuslehn an Schweden abgetreten werden musten, ward im jetztgedachten Jahre dem Könige von den dänischen Ständen die unumschränkte Gewalt aufgetragen, und die Krone in männ- und weiblicher Abstammung erblich erkläret. Durch das von diesem Könige bekannt gemachte königliche Gesetz *) wurden alle vorher vorhanden gewesene Reichsgrundgesetze aufgehoben, und dieses von dem Volke beschworne Gesetz gilt auf ewige Zeiten als eine vollkommene, unveränderliche und unwidersprechliche Verordnung. Sie können solches in verschiedenen Büchern lesen, hier will ich nur einige Verordnungen desselben auszeichnen, welche auf die Geschichte, die ich erzählen will, eine Beziehung haben.