Seit dem Jahre 1660 ist der König von Dännemark einer der unumschränktesten Monarchen, und ein gewisser Verfasser sagt in seinem französisch geschriebenen Bericht von einer nach Dännemark gethanen Reise mit Recht, „Dännemark sey das Land, wo die unumschränkteste, und zugleich rechtmässigste Regierungsverfassung in Europa zu finden sey, indem das Volk auf allen Schatten einer Freyheit auf die gültigste Art Verzicht geleistet habe. „ *) Die Könige haben diese Gewalt auf eine die wundernswürdige Wege der göttlichen Vorsehung besonders bezeichnende Art erhalten. Friderich der dritte mußte bey seiner Gelangung auf den Thron eine harte Wahlcapitulation eingehen, nachdem sein Ahnherr, Christian der erste, aus dem Hause der Reichsgrafen von Oldenburg, von den dänischen Ständen im Jahr 1448 unter der Bedingung die Krone erhalten hatte, daß er Dännemark als ein Wahlreich erkennen muste.