ministers ungemein ausgedehnet ward. Endlich wurden bey dem Milttärstande solche Veränderungen vorgenommen, welche desselben Misvergnügen vermehrten, und in den Vorfall vom 17ten Jenner 1772 einen großen Einfluß hatten. Es ward befohlen, daß kein Officier eher Urlaub bekommen solte, bis er ein Jahr bey dem Regimente Dienste gethan. Allen Chefs bey dem Kriegsstaat zu Wasser und zu Lande ward aufgegeben, daß jeder für die Tüchtigkeit der Personen, die er zur Beförderung Vorschlage, stehen, und wenn sich solche fänden, die ihrem Posten vorzustehen nicht fähig wären, solches berichten, nicht weniger wegen der Fehler und Vergehen der unter ihm stehenden Officiers und Gemeinen Rechenschaft zu geben schuldig seyn solle. Ferner daß die Officiers, welche wegen schlechter Aufführung entlassen werden müsten, ihre Abschiede nur von den Regimentschefs unterschrieben erhalten solten. Die Garde zu Fuß ward abgedankt, und den Soldaten der fünf Compagnien, aus welchen solche bestand, freygestellet, bey andern Regimentern Dienste zu nehmen, welches sie aber nicht thaten. Diese letztere zu Ersparung vieler Kosten gemachte Einrichtung gab zu einem Auflauf der misvergnügten Soldaten Gelegenheit, dem nur mit Gewalt gesteuret werden konnte. Ich will mit einigen Policeyanstalten den Beschluß machen. Alle Einwohner von Copenhagen musten die hervorragende Dachrinnen abschaffen, die Feyer des dritten Weihnachts- Oster- und Pfingstfeyertages, des drey Königs, Maria Reinigung, Johannis, Mariä Heimsuchung, Michaelis- und Allerheiligentagcs ward abgeschaffet, auch verordnet, daß alle diejenigen, welche öffentliche Schulen besuchen, nicht anders als freywillig und mit ausdrücklicher Einwilligung ihrer Eltern und Vormünder unter die Soldaten genommen werden solten.