Uddrag fra Zuverläszige Nachricht von der in Dännemak den 17ten Jenner 1772 vorgefallenen grossen Staatsveränderung, den Lebensumständen der merkwürdigsten Personen des königlichen dänischen Hofes wie auch der Staatsgefangenen nebst den Umständen ihrer Gefangennehmung [...] in einem Schreiben eines Reisenden zu C. an seinen Freund in H.

In Ansehung der unehelichen Kinder ward unter dem 13ten Junius 1771 eine merkwürdige Verordnung des Inhalts bekannt gemachet, daß da ledige Personen, welche außer der Ehe Kinder zusammen erzeuget, durch die in den Gesetzen fest gestellte Bußen und Strafen oft gehindert worden, die ihnen als Eltern obliegende Pflichten zu erfüllen, dergleichen Bußen sowohl als andere auf solche Vergehungen gesetzte Strafen, besonders die durch die Verordnung vom 8ten Junius 1767 festgesetzte Strafe, bey Wasser und Brodt zu sitzen, aufgehoben ward. Zugleich ward verordnet, daß den der Taufe unehelicher Kinder auf keine Weise weder in Ansehung der Zeit, noch des dem Priester und übrigen Kirchenbedienten zu bezahlenden Taufgeldes, oder anderer Umstände ein Unterschied zwischen den ehelichen und unehelichen gemachet werden solle, daß ihnen ihre außer der Ehe geschehene Geburt nicht als ein Flecken angerechnet, und ihnen deshalb nie ein Vorwurf gemachet werden solle. In